Servicetechniker für Aufzugsanlagen
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Servicetechniker für Aufzugsanlagen führt in einer qualifizierten eigenen Instandhaltungsorganisation des Betreibers die ihm übertragenen Wartungs-, Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten aus. Er hält die zugeordneten Anlagen fachgerecht instand und liefert die technischen Nachweise für deren weiteren Betrieb. Dieses Aufgabenprofil setzt voraus, dass der Betreiber die erforderliche Fachorganisation, Ausrüstung, Unterlagen und Qualifikation tatsächlich vorhält. Bei vollständig ausgelagerter Fachwartung entsteht daraus keine zusätzliche interne Servicetechnikerstelle; der Betreiber steuert und kontrolliert dann die Leistung des beauftragten Unternehmens. Der interne Servicetechniker ist der fachlichen Leitung der Instandhaltung zugeordnet und arbeitet mit dem Aufzugsmanager zusammen. Anlagentypen, zulässige Tätigkeiten und erforderliche Zusatzqualifikationen werden ausdrücklich festgelegt. § 10 der Betriebssicherheitsverordnung verlangt für Instandhaltungsmaßnahmen fachkundige, beauftragte und unterwiesene Beschäftigte oder entsprechend geeignete Auftragnehmer. Eine allgemeine handwerkliche Ausbildung oder die Beauftragung als Aufzugswärter reicht für umfassende Facharbeiten nicht aus. Der Servicetechniker übernimmt keine unabhängige gesetzliche Prüfstellenfunktion. Die praktische Personenbefreiung gehört nur dann zusätzlich zu seinem Auftrag, wenn Anlagenkenntnis, Einweisung und Beauftragung auch diesen Aufgabenbereich abdecken.
