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2G-Abschaltung

Facility Management: Aufzugsmanagement » Betrieb » Notrufkette » 2G-Abschaltung

Eine angekündigte Netzabschaltung wird zum Anlagenrisiko

Ein Aufzug kann mechanisch einwandfrei fahren und dennoch eine wesentliche Betriebsvoraussetzung verlieren: die Verbindung zum Notdienst. Bei Anlagen mit vorgeschriebener Zweiwegekommunikation ist deshalb nicht das Alter des Aufzugs entscheidend, sondern der tatsächlich verwendete Übertragungsweg. Ein später nachgerüstetes GSM-Gateway kann weiterhin ausschließlich 2G nutzen. Auch ein als LTE-fähig bezeichnetes Gerät kann für Sprache auf ein älteres Netz zurückfallen.

Die Umstellung wird als abgegrenztes Betriebsprojekt geführt. Sein Ergebnis lautet nicht „neues Modem montiert“, sondern „die erforderlichen Notruffunktionen sind ohne 2G nachgewiesen“. Eine Modernisierung der gesamten Aufzugsanlage ist daraus nicht automatisch abzuleiten. Ob ein Gatewaywechsel, eine neue Sprechstelle oder eine umfassendere Lösung erforderlich ist, entscheidet die geprüfte Bestandskonfiguration.

2G-Abschaltung: Aufzugsnotrufe rechtzeitig umstellen

Die Netztermine richtig einordnen

Stand 15. Oktober 2026 haben die deutschen Betreiber der bestehenden 2G-Netze unterschiedliche Abschalthorizonte veröffentlicht. Diese Ankündigungen sind keine einheitliche gesetzliche Umrüstfrist. Maßgeblich sind das tatsächlich genutzte Netz und der konkrete Dienst. Ein Markenname auf der Rechnung genügt nicht; bei Wiederverkäufern und Roaming-SIM-Karten müssen Vertragspartner und zugelassene Gastnetze ermittelt werden.

Die Sonderregelung von Vodafone bis Ende 2030 ist kein pauschaler Aufschub für Aufzugsnotrufe. Ohne schriftliche Bestätigung der Berechtigung, Leistungsabdeckung und Vertragsbedingungen wird sie nicht als betriebliche Reserve angesetzt. Eine einmal zugesagte Übergangslösung ersetzt zudem keine langfristige Migrationsplanung.

Netz / Regelung

Veröffentlichter Horizont

Konsequenz für das Aufzugsportfolio

Deutsche Telekom

30. Juni 2028

Umstellung mit eigener Vorlauf- und Nach­bes­se­rungs­re­ser­ve planen.

Vodafone – regulär

Ende September 2028

Nicht auf einen allgemeinen Weiterbetrieb bis 2030 vertrauen.

Vodafone – besondere IoT-Fälle

Bis 31. Dezember 2030

Nur nach vorheriger Genehmigung und gesondertem Vertrag; konkrete Notrufleistung bestätigen lassen.

Telefónica / O₂

Zweite Jahreshälfte 2028; bis Ende 2028

Keinen pauschalen Stichtag 31. Dezember als gesicherte An­schluss­ver­füg­bar­keit ansetzen.

Den Bestand nach Übertragungswegen aufnehmen

Für jede Anlage werden Aufzugskennung, Notrufgerät, Gateway, Hardwarestand, Firmware, SIM-Zuordnung, Netz, Sprachverfahren und empfangende Stelle miteinander verknüpft. Hinzu kommen Stromversorgung, Antennenort, Herstellerunterstützung und der letzte aussagekräftige Funktionsnachweis. Fehlende Angaben bleiben sichtbar als ungeklärt; eine funktionierende Datenübertragung wird nicht als Beleg einer funktionierenden Sprachverbindung eingetragen.

Besonders wirksam ist die Bildung technisch gleicher Umrüstgruppen. Gleichheit bedeutet dabei dieselbe Geräte-, Software-, Netz- und Zentralenkombination, nicht lediglich denselben Aufzugshersteller. Ein gemeinsam verwendetes Gateway erhält eine eigene Zuordnung zu sämtlichen angeschlossenen Fahrkörben. Sonst kann ein übersehener Kommunikationspunkt mehrere Anlagen gleichzeitig betreffen.

Die Bestandsaufnahme trennt Personenaufzug, Personen-/Lastenaufzug und andere Hebeeinrichtungen nach ihrem tatsächlichen Geltungsbereich. Nicht jede Anlage mit ähnlicher Bezeichnung unterliegt denselben Notrufanforderungen. Der Betreiber lässt die Zuordnung fachlich bestätigen. Zusätzlich wird festgestellt, wer den Anschluss kündigen, SIM-Profile ändern und Zentralendaten freigeben darf. Gerade bei gebündelten Wartungsverträgen kann die verfügbare technische Information sonst vom tatsächlich entscheidungsberechtigten Vertragspartner getrennt sein.

Pilot, Umrüstwellen und Reserve verbinden

Die Reihenfolge folgt dem frühesten belastbaren Abschalthorizont, fehlender Geräteunterstützung und der Wirkung eines Ausfalls auf Menschen und Gebäudenutzung. Schwierige Empfangslagen und unklare Zentralenkompatibilität gehören früh in den Pilot, nicht in die letzte Umrüstwelle. Ein erfolgreicher Musteraufbau dient als Vorlage, ersetzt jedoch nicht den Nachweis an jeder tatsächlich umgerüsteten Anlage.

Planung, Beschaffung, gegebenenfalls erforderliche Prüfung und Nachbesserung benötigen getrennte Zeitreserven. Intern empfiehlt sich ein Fertigstellungstermin deutlich vor dem relevanten Netzende. Sein Abstand wird aus Lieferzeiten, Portfolioumfang und Prüfbarkeit begründet. Neue Beschaffungen werden bereits auf eine dokumentierte, von 2G unabhängige Notruffunktion ausgerichtet; eine allgemeine 5G-Pflicht wird nicht unterstellt.

Den Fortschritt an betriebsfähigen Anlagen messen

Das Programm unterscheidet erfasste, technisch geklärte, beauftragte, umgerüstete und tatsächlich nachgewiesene Anlagen. Nur die letzte Gruppe zählt als abgeschlossen. Offene Nachweise, aktive Altverträge, fehlende Ersatzversorgung oder ungeklärte Rückrufwege bleiben als konkrete Aufgaben mit Verantwortung und Termin bestehen.

Die VDI 3810 Blatt 6 verbindet Notruf, Betrieb und Dokumentation zu einer Betreiberaufgabe. Im Migrationsprogramm bedeutet das: neue Konfigurationen werden in Anlagenakte, Kontrollorganisation und Dienstleistersteuerung übernommen. Netzankündigungen werden vor jeder Vergabe und Umrüstwelle erneut geprüft. So entsteht ein belastbarer Abschluss statt einer Liste eingebauter Geräte.