2G-Abschaltung
Eine angekündigte Netzabschaltung wird zum Anlagenrisiko
Ein Aufzug kann mechanisch einwandfrei fahren und dennoch eine wesentliche Betriebsvoraussetzung verlieren: die Verbindung zum Notdienst. Bei Anlagen mit vorgeschriebener Zweiwegekommunikation ist deshalb nicht das Alter des Aufzugs entscheidend, sondern der tatsächlich verwendete Übertragungsweg. Ein später nachgerüstetes GSM-Gateway kann weiterhin ausschließlich 2G nutzen. Auch ein als LTE-fähig bezeichnetes Gerät kann für Sprache auf ein älteres Netz zurückfallen.
Die Umstellung wird als abgegrenztes Betriebsprojekt geführt. Sein Ergebnis lautet nicht „neues Modem montiert“, sondern „die erforderlichen Notruffunktionen sind ohne 2G nachgewiesen“. Eine Modernisierung der gesamten Aufzugsanlage ist daraus nicht automatisch abzuleiten. Ob ein Gatewaywechsel, eine neue Sprechstelle oder eine umfassendere Lösung erforderlich ist, entscheidet die geprüfte Bestandskonfiguration.
