Zwei-Sinne-Alarmierung
Zwei-Sinne-Alarmierung bei Aufzugsanlagen
Die Zwei-Sinne-Alarmierung ist kein Komfortmerkmal, sondern ein wesentlicher Bestandteil einer barrierefreien und verlässlich betriebenen Aufzugsanlage. Sie sorgt dafür, dass Notruf, Status und Handlungsanweisungen unabhängig von individuellen Seh- oder Hörfähigkeiten wahrgenommen werden können.
Eine gute Lösung verbindet deshalb drei Ebenen: normgerechte optische und akustische Signalisierung, ein ständig wirksames Zweiwege-Kommunikationssystem und eine belastbare organisatorische Notbefreiung. Erst das funktionierende Gesamtsystem gibt eingeschlossenen Personen die notwendige Sicherheit, dass ihr Notruf angekommen ist, menschlicher Kontakt besteht und Hilfe tatsächlich eingeleitet wurde.
Die Zwei-Sinne-Alarmierung stellt sicher, dass sicherheitsrelevante Informationen auch dann wahrgenommen werden, wenn ein Mensch nicht oder nur eingeschränkt hören beziehungsweise sehen kann. Bei Aufzugsanlagen betrifft dies insbesondere die Auslösung und Quittierung eines Notrufs, die Kommunikation mit der Notrufzentrale sowie betriebliche Alarm- und Brandfallinformationen.
Dabei sind zwei ähnlich klingende, aber unterschiedliche Anforderungen auseinanderzuhalten:
- Das Zwei-Sinne-Prinzip übermittelt eine Information über mindestens zwei der Sinne Hören, Sehen und Tasten.
- Das Zweiwege-Kommunikationssystem ermöglicht eine gegenseitige Kommunikation zwischen eingeschlossenen Personen und dem ständig erreichbaren Notdienst.
Eine fachgerechte Aufzugsanlage benötigt regelmäßig beides: eine barrierefrei wahrnehmbare Signalisierung und eine funktionsfähige Verbindung zur Notrufzentrale.
