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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Notrufe vom Fahrkorb bis zur Hilfe absichern

Facility Management: Aufzugsmanagement » Betrieb » Notrufkette

Die gesamte Wirkungskette betrachten

Ein funktionierendes Notrufgerät allein gewährleistet noch keine wirksame Hilfe. Entscheidend ist die Verbindung vom Fahrkorb über die Übertragung und die ständig besetzte Stelle bis zur erreichbaren Befreiungsorganisation. Für Aufzüge nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a verlangt Anhang 1 Nummer 4.1 BetrSichV das vorgeschriebene Zweiwege-Kommunikationssystem. Bei anderen Bauarten sind die jeweils geltenden Anforderungen gesondert zu bestimmen. Im Betriebsmodell werden deshalb Gerät, Kommunikationsweg, Stromversorgung, Vertrag und Einsatzorganisation gemeinsam geführt. Ein grüner Gerätestatus darf nicht mit einer nachgewiesenen Funktionsfähigkeit der gesamten Kette verwechselt werden.

Notrufkette durchgängig und verlässlich organisieren

Jede Verbindung eindeutig zuordnen

Die Anlagendokumentation verbindet Notrufkennung, Gebäudeadresse, Anlagenkennung und tatsächlichen Zugang miteinander. Bei großen Standorten reicht eine postalische Anschrift nicht immer aus, um den richtigen Aufzug rechtzeitig zu finden. Die ständig besetzte Stelle benötigt die aktuellen Informationen aus dem Notfallplan und ein belastbares Verfahren für Rückfragen. Auch Zuständigkeiten für Router, Mobilfunkvertrag, Antennen und Ersatzstromversorgung werden festgehalten. Eine scheinbar nebensächliche Vertragskündigung oder Netzänderung kann sonst einen Kommunikationsweg unterbrechen, dessen betriebliche Bedeutung außerhalb des Aufzugsmanagements nicht erkannt wird.

Glied der Notrufkette

Entscheidender Nachweis

Verantwortung klären

Fahrkorb und Gerät

Verständigung und Anlagenidentifikation

Aufzugsfachunternehmen

Übertragung

Geeigneter Kommunikationsweg bei Ausfällen

Telekommunikation und Technik

Ständig besetzte Stelle

Annahme und veranlasste Hilfe

Notdienstorganisation

Zugang zur Anlage

Aktuelle Wege, Schlüssel und Kontakte

Betreiber und Standortorganisation

Kommunikationswechsel als Änderung behandeln

Ein Wechsel des Telekommunikationsanbieters, der Übertragungstechnik oder der Notrufzentrale erhält einen abgestimmten Umstellungsplan. Er beschreibt Anforderungen, Verantwortliche, zeitliche Abhängigkeiten und den Nachweis nach der Umschaltung. Anbieterspezifische Abschaltungen werden anhand verbindlicher Mitteilungen bewertet, nicht anhand pauschaler Branchentermine. Vor der endgültigen Freigabe wird die Verständigung aus dem Fahrkorb mit der tatsächlich zuständigen Stelle nach dem vorgesehenen Verfahren überprüft. Dabei wird auch die richtige Anlagenidentifikation bestätigt. Eine im Technikraum erfolgreiche Datenverbindung ersetzt diesen Ende-zu-Ende-Nachweis nicht. Als Umstellungsnachweis werden alte und neue Zuordnung, Zeitpunkt der Änderung und Ergebnis der vereinbarten Funktionskontrolle gemeinsam abgelegt. Ein kontrollierter Abgleich mit der Notrufzentrale bestätigt insbesondere die Standortdaten. So lässt sich bei späteren Rückfragen unterscheiden, ob eine technische Störung oder eine fehlerhafte organisatorische Zuordnung vorliegt.

Ausfälle kontrolliert berücksichtigen

TRBS 3121 Abschnitt 3.7 beschreibt Anforderungen an das Zweiwege-Kommunikationssystem auch bei ausgefallener allgemeiner Stromversorgung. Daraus folgt für die praktische Organisation, die unterstützenden Übertragungskomponenten in die Betrachtung einzubeziehen. Fachlich geplante Funktionsnachweise berücksichtigen relevante Ausfallszenarien, ohne Fahrgäste zu gefährden oder unkontrolliert Versorgungen abzuschalten. Für erkannte Beeinträchtigungen wird vorab ein Sicherungs- und Eskalationsverfahren festgelegt. Ein privates Mobiltelefon im Fahrkorb ist kein Ersatz für eine vorgeschriebene Notrufeinrichtung. Eine technische Störungsmeldung muss zudem bei einer Stelle ankommen, die tatsächlich handeln kann.

Verträge und Nachweise aktuell halten

Der regelmäßige Betriebsdialog betrachtet nicht nur Verbindungsstörungen, sondern auch fehlerhafte Standortdaten, unerreichbare Ansprechpartner und ungeklärte Zugangshindernisse. Änderungen werden in allen betroffenen Systemen synchron nachgeführt. Nachweise dokumentieren Anlass, geprüften Umfang, Ergebnis und gegebenenfalls veranlasste Maßnahmen. Für die Qualität zählt nicht die Menge automatischer Statusmeldungen, sondern deren Aussagekraft und Bearbeitung. So entsteht aus mehreren Einzelverträgen eine verlässliche Hilfeleistung. Gerade im seltenen Ernstfall zeigt sich der Wert einer Organisation, die ihre Schnittstellen bereits im normalen Betrieb sorgfältig gepflegt hat.