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Präsentation: Aufzugsmanagement

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Präsentation zum Aufzugsmanagement mit Betrieb Sicherheit und Wartung

Präsentation: Aufzugsmanagement

Aufzugsmanagement ist ein sicherheitskritischer Bestandteil des technischen Facility Managements. Es umfasst die organisatorische, technische, rechtliche und wirtschaftliche Steuerung von Aufzugsanlagen über den gesamten Lebenszyklus: Planung, Betrieb, Wartung, Prüfung, Störungsmanagement, Notruf, Personenbefreiung, Modernisierung, Dokumentation und Nutzerqualität.

Die verlinkte Seite trägt den Titel „Präsentation: Aufzugsmanagement“ und ist im FM-Connect-Themenbereich Aufzüge eingeordnet. Sie behandelt Aufzüge nicht als reine Komforttechnik, sondern als regulierte, sicherheitsrelevante Anlagen mit hohen Anforderungen an Betreiberorganisation, Prüfpflichten, Verfügbarkeit, Barrierefreiheit und Notfallmanagement.

Die Präsentation ordnet Aufzugsmanagement als integriertes Betriebsmodell ein. Aufzüge sind heute komplexe technische Systeme mit Mechanik, Elektronik, Software, Sicherheitseinrichtungen, Notruftechnik, Türen, Steuerungen, Antrieben, Sensorik und Schnittstellen zum Gebäude. FM-Connect beschreibt moderne Aufzugssysteme entsprechend als Hightech-Produkte, deren zuverlässiger Betrieb technisches, organisatorisches und rechtliches Management erfordert.

Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Aufzugsanlagen sicher, verfügbar, wirtschaftlich und nutzerfreundlich betrieben werden können. Dazu gehören regelmäßige Prüfungen, vorausschauende Wartung, schnelle Störungsbeseitigung, zuverlässige Personenbefreiung, klare Rollen, aktuelle Dokumentation, SLA-/KPI-Steuerung, Risikomanagement und Modernisierungsplanung.

Aufzugsmanagement ist damit mehr als Wartungsvertragsverwaltung. Es ist ein Betreiberpflichten- und Service-Management-System für eine überwachungsbedürftige Anlage.

Die Präsentation zeigt die wesentlichen Aufgabenfelder eines professionellen Aufzugsmanagements:

  • Arten und technische Grundkomponenten von Aufzugsanlagen,

  • Betreiberpflichten und Verantwortlichkeiten,

  • Gefährdungsbeurteilung und Risikomanagement,

  • Prüfungen durch zugelassene Überwachungsstellen,

  • Wartung, Instandhaltung und Störungsmanagement,

  • Notruf, Notdienst und Personenbefreiung,

  • SLA, KPI, Verfügbarkeit und Nutzerzufriedenheit,

  • Dokumentation, Betriebsbuch, Prüfberichte und Anlagenakte,

  • Barrierefreiheit und Nutzerkomfort,

  • Digitalisierung, IoT, Predictive Maintenance und Modernisierung.

FM-Connect beschreibt Aufzugsmanagement als ganzheitlichen Ansatz, der Sicherheit, Nachhaltigkeit, Nutzerzufriedenheit, Barrierefreiheit und Energieeffizienz verbindet. Regelmäßige Wartung, Inspektion, Reparaturen und ein 24/7-Störungsdienst werden als zentrale Unterstützungsfunktionen genannt.

Bedeutung für Betreiber und Facility Management

Für Betreiber sind Aufzüge besonders relevant, weil sie Personen befördern und im rechtlichen Sinne zu den überwachungsbedürftigen Anlagen gehören. Fehler im Betrieb können unmittelbar zu Personengefährdungen, Nutzungsausfällen, Haftungsrisiken, Kostensteigerungen und Reputationsschäden führen.

FM-Connect beschreibt die Betreiberverantwortung klar: Betreiber müssen sicherstellen, dass Aufzüge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und jederzeit sicher betrieben werden. Dazu gehören unter anderem Überwachung, Arbeitsschutz, Planung, Compliance, Wartung, Prüfung und Notfallorganisation.

Für das Facility Management bedeutet das: Aufzüge müssen aktiv gesteuert werden. Ein tragfähiges Aufzugsmanagement umfasst nicht nur die Beauftragung einer Wartungsfirma, sondern auch Prüffristenmanagement, Mängelverfolgung, Notdienstorganisation, Nutzerkommunikation, Dokumentation, SLA-/KPI-Controlling, Modernisierungsplanung und Abstimmung mit Eigentümer, Betreiber, Wartungsunternehmen, ZÜS und Service Desk.

Betreiberpflichten und rechtlicher Rahmen

Zentrale Grundlage ist die Betriebssicherheitsverordnung. Aufzugsanlagen unterliegen dort besonderen Anforderungen. Vor der erstmaligen Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen sind Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle erforderlich. Wiederkehrende Hauptprüfungen sind ebenfalls durch eine ZÜS durchzuführen; die Prüffrist ist durch den Arbeitgeber beziehungsweise Betreiber festzulegen, darf aber zwei Jahre nicht überschreiten. Zwischen zwei Hauptprüfungen ist zusätzlich eine Zwischenprüfung durchzuführen.

Die TRBS 3121 konkretisiert den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen. Sie stellt klar, dass der Betreiber beziehungsweise Arbeitgeber eine anlagenbezogene Gefährdungsbeurteilung erstellen muss und dabei auch Schnittstellen zwischen Aufzugsanlage und Gebäude zu berücksichtigen sind. Dazu gehören unter anderem Zugänge, Schlüssel, Rettungsmöglichkeiten, technische Unterlagen, Notfallplan und sichere Arbeitsbedingungen für Prüf-, Wartungs- und Rettungspersonal.

Für Prüfungen ist zusätzlich die TRBS 1201 Teil 4 „Prüfung von Aufzugsanlagen“ relevant. Die BAuA führt die aktuelle Fassung mit Ausgabe März 2019 und letzter Änderung im Gemeinsamen Ministerialblatt 2025. Diese TRBS konkretisiert Art, Umfang und Fristen der Prüfungen von Aufzugsanlagen nach BetrSichV.

Notruf, Notdienst und Personenbefreiung

Ein besonders kritischer Teil des Aufzugsmanagements ist die Notfallorganisation. Die BetrSichV verlangt bei Aufzugsanlagen unter anderem ein Zweiwege-Kommunikationssystem im Fahrkorb, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann. Außerdem muss vor der Inbetriebnahme ein Notfallplan erstellt werden. Dieser enthält unter anderem Standort, verantwortlichen Arbeitgeber, zugangsberechtigte Personen, Personen für die Befreiung Eingeschlossener, Erste-Hilfe-Kontakte, erwarteten Beginn der Befreiung und die Notbefreiungsanleitung.

Die TRBS 3121 konkretisiert, dass eingeschlossene Personen jederzeit und möglichst schnell befreit werden müssen. Das Zweiwege-Kommunikationssystem muss fest mit der Anlage verbunden sein, auch bei Stromausfall funktionieren und darf nicht durch ein Mobiltelefon ersetzt werden. Der Notdienst muss während der Nutzungszeit der Anlage ständig erreichbar sein.

Als Orientierungswert nennt die TRBS 3121, dass die Zeit von der Notrufabgabe bis zum Eintreffen der Hilfe an der Anlage in der Regel 30 Minuten nicht überschreiten sollte. Nach einer Personenbefreiung darf der Aufzug erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn die Ursache der Störung beseitigt ist und ein sicherer Betrieb gewährleistet werden kann.

Dokumentation und Nachweisführung

Die Dokumentation ist ein zentrales Element der Betreiberverantwortung. Prüfberichte müssen die Anlage eindeutig identifizieren, Art und Umfang der Prüfung beschreiben, das Ergebnis dokumentieren, die Frist bis zur nächsten Prüfung nennen und Angaben zur prüfenden Stelle enthalten. Die Aufzeichnungen und Bescheinigungen sind am Betriebsort der Aufzugsanlage während der gesamten Verwendungsdauer aufzubewahren; eine elektronische Aufbewahrung ist zulässig. Außerdem muss in der Fahrkabine eine Prüfplakette mit Monat und Jahr der nächsten Prüfung sowie der prüfenden Stelle angebracht sein.

FM-Connect beschreibt Dokumentation im Aufzugsmanagement als Infrastruktur eines Managementsystems. Sie macht Erwartungen verbindlich, stellt Nachvollziehbarkeit her, sichert Verantwortlichkeit und unterstützt Auditfähigkeit über den gesamten Lebenszyklus der Anlage.

Zur Aufzugsdokumentation gehören insbesondere Gefährdungsbeurteilung, Notfallplan, Notbefreiungsanleitung, Prüfberichte, Wartungsnachweise, Störungsprotokolle, Mängellisten, Maßnahmenverfolgung, Betriebsanleitungen, Konformitätserklärungen, Schaltpläne, Hydraulikpläne, Sicherheitskomponenten, Wartungsvertrag, SLA, KPI-Berichte und Modernisierungsdokumentation.

Normen und technische Standards

Für Konstruktion, Sicherheit, Wartung, Notruf, Barrierefreiheit und Energieeffizienz sind mehrere Normen relevant. DIN EN 81-20 behandelt Sicherheitsregeln für Konstruktion und Einbau von Aufzügen für den Personen- und Gütertransport. DIN EN 81-50 enthält Berechnungen, Prüfungen und Untersuchungen von Aufzugskomponenten.

DIN EN 81-28 betrifft Fern-Notrufsysteme für Personen- und Lastenaufzüge und ist für Notrufaufschaltung, Notdienst und Kommunikation mit eingeschlossenen Personen wesentlich.

DIN EN 13015 enthält Regeln für Wartungsanweisungen von Aufzügen und Fahrtreppen. Sie ist ein wichtiger Bezugspunkt für Wartungskonzepte und hersteller- beziehungsweise anlagenspezifische Instandhaltungsvorgaben.

Für Barrierefreiheit ist DIN EN 81-70 relevant. Sie behandelt die Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Menschen mit Behinderungen. Für die energetische Bewertung von Aufzügen ist DIN EN ISO 25745-2:2024-05 einschlägig.

Auf europäischer Ebene ist die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU relevant. Sie regelt die Bereitstellung von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen auf dem EU-Markt; Aufzüge und Sicherheitsbauteile müssen die grundlegenden Sicherheitsanforderungen erfüllen und mit CE-Kennzeichnung versehen sein.

Strategischer Nutzen des Aufzugsmanagements

Ein professionelles Aufzugsmanagement verbessert Sicherheit, Verfügbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Nutzererfahrung. Der Nutzen entsteht insbesondere durch klare Verantwortlichkeiten, Risikobewertung, planbare Wartung, schnelle Störungsreaktion, transparente KPI, konsequente Mängelverfolgung und rechtssichere Dokumentation.

FM-Connect beschreibt KPI und SLA im Aufzugsmanagement als Steuerungsinstrumente, etwa für maximale Ausfallzeiten, Reaktionszeiten, Erfüllung geplanter Wartungen, Servicequalität, Zertifizierungen, Ersatzteilqualität und Wiederholstörungen.

Risikomanagement ist dabei besonders wichtig. FM-Connect empfiehlt, Kritikalität nicht nur technisch, sondern auch organisatorisch und regulatorisch zu bewerten. Kriterien sind unter anderem Personensicherheit, Rechtskonformität, Verfügbarkeit, Lieferfähigkeit, Reputations- und finanzielle Schäden.

Digitalisierung kann den Betrieb zusätzlich verbessern. IoT, Zustandsdaten, automatische Störmeldungen, vorausschauende Wartung, digitale Wartungsnachweise, Dashboards und CAFM-Integration unterstützen eine aktivere Steuerung von Verfügbarkeit, Kosten und Risiken. FM-Connect nennt IoT und Predictive Maintenance ausdrücklich als Entwicklungen im modernen Aufzugsmanagement.

Häufige Fragen zum Aufzugsmanagement

Was ist Aufzugsmanagement?

Aufzugsmanagement ist die systematische Steuerung von Aufzugsanlagen über ihren gesamten Lebenszyklus. Es umfasst Betrieb, Wartung, Prüfung, Störungsmanagement, Notruf, Personenbefreiung, Dokumentation, Modernisierung, Kostenkontrolle, Nutzerqualität und Betreiberpflichten.

Warum ist Aufzugsmanagement im Facility Management wichtig?

Aufzüge sichern Erschließung, Barrierefreiheit, Personenverkehr, innerbetriebliche Logistik und Nutzerkomfort. Gleichzeitig sind sie sicherheitsrelevante Anlagen mit gesetzlichen Prüfpflichten. Ein Ausfall kann Personen einschließen, Gebäudefunktionen beeinträchtigen, Nutzerzufriedenheit senken und Betreiberpflichten berühren.

Sind Aufzüge überwachungsbedürftige Anlagen?

Ja. Aufzugsanlagen werden in der Betriebssicherheitsverordnung als überwachungsbedürftige Anlagen behandelt. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen an Prüfung, Betrieb, Notruf, Notfallplan, Dokumentation und sichere Verwendung.

Wer ist Betreiber einer Aufzugsanlage?

Betreiber ist die Person oder Organisation, die die tatsächliche oder rechtliche Kontrolle über den Betrieb der Aufzugsanlage ausübt. Nach TRBS 3121 ist nicht allein das Eigentum entscheidend; auch Mieter, Pächter oder andere Nutzungsberechtigte können Betreiberverantwortung tragen, wenn sie bestimmenden Einfluss auf den Betrieb haben.

Welche Hauptpflichten hat der Betreiber?

Der Betreiber muss den sicheren Betrieb organisieren, eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, Prüfungen veranlassen, Wartung und Instandhaltung sicherstellen, Mängel beseitigen, Notruf und Personenbefreiung organisieren, eine Notfallplanung bereitstellen und die erforderliche Dokumentation führen.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung für Aufzüge?

Die Gefährdungsbeurteilung bewertet anlagenbezogen die Risiken des Aufzugsbetriebs. Sie berücksichtigt Normalbetrieb, Störungen, Wartung, Instandsetzung, Personenbefreiung, Gebäudeschnittstellen, Zugangsmöglichkeiten, Nutzergruppen, technische Ausstattung und organisatorische Schutzmaßnahmen. Die TRBS 3121 verlangt ausdrücklich eine anlagenbezogene Gefährdungsbeurteilung.

Welche Schnittstellen zum Gebäude müssen betrachtet werden?

Zu betrachten sind unter anderem Schacht, Maschinenraum, Triebwerksraum, Zugänge, Türen, Stromversorgung, Notstrom, Brandfallsteuerung, Feuerwehrfunktionen, Zutrittsregelungen, Schlüsseldepot, Notrufaufschaltung, Fluchtwege, Barrierefreiheit und sichere Zugänge für Wartung, Prüfung und Rettung.

Was ist eine beauftragte Person oder ein Aufzugswärter?

Eine beauftragte Person unterstützt den Betreiber bei regelmäßigen Sicht- und Funktionskontrollen. Sie prüft offensichtliche Mängel, kontrolliert Zugänge, Türen, Notruf, Fahrverhalten und Betriebszustände und dokumentiert die Ergebnisse. FM-Connect beschreibt diese Rolle als wichtigen Bestandteil der Betreiberorganisation.

Wie häufig müssen Betreiberkontrollen durchgeführt werden?

Das Intervall hängt von Art, Nutzung, Kritikalität und Gefährdungsbeurteilung ab. Die TRBS 3121 beschreibt regelmäßige Kontrollen auf offensichtliche Mängel und Funktionsfähigkeit durch eine beauftragte Person; die Häufigkeit ist anlagen- und nutzungsbezogen festzulegen.

Welche Prüfungen durch eine ZÜS sind erforderlich?

Erforderlich sind Prüfungen vor erstmaliger Inbetriebnahme, nach sicherheitsrelevanten Änderungen und wiederkehrende Prüfungen. Die wiederkehrende Prüfung besteht aus Hauptprüfung und Zwischenprüfung. Diese Prüfungen sind durch eine zugelassene Überwachungsstelle durchzuführen.

Wie oft muss die Hauptprüfung erfolgen?

Die Prüffrist ist vom Arbeitgeber beziehungsweise Betreiber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Sie darf zwei Jahre nicht überschreiten. Die zugelassene Überwachungsstelle kann bei der Prüfung feststellen, dass eine kürzere Prüffrist erforderlich ist.

Was ist eine Zwischenprüfung?

Die Zwischenprüfung liegt zeitlich zwischen zwei Hauptprüfungen. Sie umfasst insbesondere Sicht- und einfache Funktionsprüfungen sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie ausgewählter sicherheitsrelevanter Komponenten. Auch die Zwischenprüfung wird durch eine ZÜS durchgeführt.

Was muss ein Prüfbericht enthalten?

Ein Prüfbericht muss unter anderem Anlagenidentifikation, Prüfdatum, Art der Prüfung, Prüfgrundlage, Prüfumfang, Eignung und Funktion technischer und organisatorischer Maßnahmen, Ergebnis der Prüfung, Frist bis zur nächsten Prüfung sowie Angaben zur prüfenden Person oder ZÜS enthalten.

Wo müssen Prüfberichte aufbewahrt werden?

Prüfberichte und Prüfbescheinigungen sind am Betriebsort der Aufzugsanlage während der gesamten Verwendungsdauer aufzubewahren. Eine elektronische Aufbewahrung ist zulässig.

Muss in der Kabine eine Prüfplakette vorhanden sein?

Ja. In der Fahrkabine muss eine Kennzeichnung, üblicherweise eine Prüfplakette, angebracht sein. Darauf müssen Monat und Jahr der nächsten wiederkehrenden Prüfung sowie die festlegende beziehungsweise prüfende Stelle erkennbar sein.

Was ist ein Notfallplan für Aufzüge?

Der Notfallplan beschreibt, wie bei eingeschlossenen Personen oder anderen Notfällen zu handeln ist. Er enthält Standort, verantwortliche Personen, Zugangsberechtigungen, Personen für die Befreiung, Erste-Hilfe-Kontakte, erwarteten Beginn der Befreiung und die Notbefreiungsanleitung.

Wann muss der Notfallplan vorliegen?

Der Notfallplan muss vor Inbetriebnahme der Aufzugsanlage vorhanden sein. Die TRBS 3121 verlangt, dass er in unmittelbarer Nähe der Anlage oder an einer anderen geeigneten Stelle bereitgestellt wird und bei Aufschaltung einem Notdienst zur Verfügung steht.

Was ist ein Zweiwege-Kommunikationssystem?

Ein Zweiwege-Kommunikationssystem ermöglicht eingeschlossenen Personen eine direkte Sprachverbindung zu einem ständig erreichbaren Notdienst. Es muss fest mit der Aufzugsanlage verbunden sein und auch bei Stromausfall funktionieren.

Reicht ein Mobiltelefon als Notruf im Aufzug?

Nein. Die TRBS 3121 stellt klar, dass das Zweiwege-Kommunikationssystem fest mit der Aufzugsanlage verbunden sein muss und ein Mobiltelefon nicht ausreicht.

Was ist der Notdienst?

Der Notdienst ist die ständig erreichbare Stelle, die Notrufe aus dem Aufzug entgegennimmt, die Anlage eindeutig lokalisieren kann, die Situation bewertet und Hilfe beziehungsweise Personenbefreiung veranlasst. Er muss erreichbar sein, solange die Aufzugsanlage zur Verfügung steht.

Wie schnell muss eine Personenbefreiung erfolgen?

Eingeschlossene Personen müssen jederzeit und so schnell wie möglich befreit werden. Die TRBS 3121 nennt als Orientierungswert, dass die Zeit von der Notrufabgabe bis zum Eintreffen der Hilfe an der Anlage in der Regel 30 Minuten nicht überschreiten sollte.

Wer darf Personen aus einem Aufzug befreien?

Die Personenbefreiung darf nur durch dafür geeignete und unterwiesene Personen erfolgen. Dazu können besonders beauftragte Personen, befähigte Personen oder Fachpersonal von Aufzugsunternehmen gehören. Die Befreiung muss nach Notfallplan und Notbefreiungsanleitung erfolgen.

Darf der Aufzug nach einer Personenbefreiung sofort wieder benutzt werden?

Nicht automatisch. Nach der Personenbefreiung darf der Aufzug erst wieder zur Benutzung freigegeben werden, wenn die Störungsursache beseitigt ist und ein sicherer Betrieb gewährleistet werden kann.

Welche Rolle hat das Wartungsunternehmen?

Das Wartungsunternehmen führt vertraglich vereinbarte Wartungs-, Inspektions- und Instandsetzungsleistungen aus, unterstützt bei Störungen, dokumentiert Leistungen und meldet Mängel. Die Betreiberverantwortung bleibt dennoch beim Betreiber. FM-Connect betont, dass der Betreiber Aufgaben delegieren kann, aber weiterhin für Organisation, Kontrolle und Nachweise verantwortlich bleibt.

Was ist der Unterschied zwischen Wartung und Prüfung?

Wartung dient dem Erhalt der Funktionsfähigkeit und wird durch qualifizierte Fachfirmen nach Wartungskonzept durchgeführt. Prüfungen bewerten den sicheren Zustand der Aufzugsanlage im Sinne der BetrSichV und werden bei den vorgeschriebenen Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle durchgeführt.

Welche Normen sind für Aufzugsanlagen besonders wichtig?

Wichtig sind unter anderem DIN EN 81-20 für Konstruktion und Einbau, DIN EN 81-50 für Prüfungen und Berechnungen von Komponenten, DIN EN 81-28 für Fern-Notrufsysteme, DIN EN 13015 für Wartungsanweisungen, DIN EN 81-70 für Barrierefreiheit und DIN EN ISO 25745-2 für energetische Bewertung.

Was regelt DIN EN 81-20?

DIN EN 81-20 enthält Sicherheitsregeln für Konstruktion und Einbau von Aufzügen für den Personen- und Gütertransport. Sie ist ein zentraler technischer Standard für moderne Personen- und Lastenaufzüge.

Was regelt DIN EN 81-50?

DIN EN 81-50 enthält Regeln für Berechnungen, Prüfungen und Untersuchungen von Aufzugskomponenten. Sie ergänzt DIN EN 81-20 und betrifft insbesondere sicherheitsrelevante Bauteile und Nachweise.

Was regelt DIN EN 81-28?

DIN EN 81-28 betrifft Fern-Notrufsysteme für Personen- und Lastenaufzüge. Sie ist für Notrufaufschaltung, Kommunikation mit eingeschlossenen Personen, Alarmübertragung und Notdienstorganisation relevant.

Was regelt DIN EN 13015?

DIN EN 13015 enthält Regeln für Wartungsanweisungen von Aufzügen und Fahrtreppen. Sie ist für Wartungskonzepte, Wartungsverträge und Instandhaltungsplanung von Bedeutung.

Was regelt DIN EN 81-70?

DIN EN 81-70 behandelt die Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Menschen mit Behinderungen. Sie ist für barrierefreie Gebäude, öffentliche Nutzungen, Arbeitsplatzgestaltung und nutzerfreundliche Aufzugsauslegung relevant.

Welche Rolle spielt Barrierefreiheit im Aufzugsmanagement?

Aufzüge sind häufig Voraussetzung für barrierefreie Erschließung. Betreiber müssen deshalb nicht nur technische Sicherheit, sondern auch Nutzbarkeit, Erreichbarkeit, Bedienbarkeit, Kabinengröße, akustische und visuelle Informationen sowie Verfügbarkeit der Anlage beachten.

Welche Rolle spielt Energieeffizienz?

Aufzüge verbrauchen Energie im Fahrbetrieb und im Standby-Betrieb. Energieeffizienz wird durch Antriebstechnik, Steuerung, Beleuchtung, Standby-Modi, Rückspeisung, Nutzungsmuster und Modernisierung beeinflusst. DIN EN ISO 25745-2 behandelt die energetische Bewertung und Klassifizierung von Aufzügen.

Was sind SLA im Aufzugsmanagement?

SLA, also Service Level Agreements, beschreiben messbare Leistungsanforderungen an Wartungs- und Serviceleistungen. Beispiele sind Reaktionszeiten bei Störungen, maximale Ausfallzeiten, Notdiensterreichbarkeit, Wartungserfüllung, Dokumentationsfristen und Eskalationszeiten.

Welche KPI sind sinnvoll?

Sinnvolle KPI sind Anlagenverfügbarkeit, Anzahl Störungen, Wiederholstörungen, mittlere Störungsdauer, Reaktionszeit, Befreiungszeit, Wartungsfristentreue, offene Mängel, Mängelbeseitigungsdauer, Prüfquote, Nutzerbeschwerden, Stillstandszeiten, Kosten je Anlage und Modernisierungsrückstand.

FM-Connect nennt KPI und SLA ausdrücklich als Instrumente für Steuerung, Nachweisführung und Verbesserung der Aufzugsleistung.

Was ist Predictive Maintenance bei Aufzügen?

Predictive Maintenance nutzt Betriebsdaten, Sensorik und Analyseverfahren, um Störungen vorherzusagen und Wartung bedarfsgerechter zu planen. Typische Daten sind Türbewegungen, Fahrtenanzahl, Motorzustand, Vibrationen, Fehlermeldungen, Laufzeiten und Steuerungsdaten. FM-Connect nennt IoT und Predictive Maintenance als Teil moderner Aufzugssysteme.

Was ist ein Aufzugsbuch oder Betriebsbuch?

Ein Aufzugsbuch beziehungsweise Betriebsbuch sammelt relevante Betriebs-, Prüf-, Wartungs-, Störungs- und Mängeldaten der Anlage. Es dient der Nachweisführung, Steuerung und Auditfähigkeit.

Welche Unterlagen gehören zur Anlagenakte?

Zur Anlagenakte gehören unter anderem EU-Konformitätserklärung, technische Beschreibung, elektrische und hydraulische Schaltpläne, Betriebsanleitung, Wartungsanweisungen, Sicherheitskomponenten, Notfallplan, Notbefreiungsanleitung, Prüfberichte, Wartungsberichte, Störungsprotokolle, Gefährdungsbeurteilung und Modernisierungsnachweise. TRBS 3121 nennt entsprechende technische Unterlagen, die am Betriebsort verfügbar sein müssen.

Was ist bei Mängeln zu tun?

Mängel sind zu bewerten, zu priorisieren, zu dokumentieren und fristgerecht zu beseitigen. Gefährden Mängel Personen, muss der Aufzug außer Betrieb genommen oder seine Nutzung eingeschränkt werden. TRBS 3121 fordert, dass der Arbeitgeber den Aufzug bei gefährdenden Mängeln außer Betrieb nimmt.

Wann muss ein Aufzug außer Betrieb genommen werden?

Ein Aufzug muss außer Betrieb genommen werden, wenn ein sicherer Betrieb nicht gewährleistet ist, etwa bei sicherheitskritischen Türfehlern, Notrufausfall, Bremsproblemen, erheblichen Steuerungsfehlern, gefährlichen Mängeln nach Prüfung oder Störungen, die Personen gefährden können.

Welche Rolle spielt der Service Desk?

Der Service Desk kann Störungen, Nutzerbeschwerden, Meldungen zur Barrierefreiheit, Notdienstinformationen, Statusabfragen, Wiederholstörungen und Eskalationen aufnehmen. Er ist eine wichtige Schnittstelle zwischen Nutzern, Betreiber, FM, Wartungsfirma und Objektleitung.

Was ist bei Fremdfirmen und Arbeiten am Aufzug zu beachten?

Arbeiten an Aufzügen dürfen nur durch fachkundige oder befähigte Personen erfolgen. Der Betreiber muss sichere Zugänge, Schlüsselregelungen, Unterweisungen, Arbeitsfreigaben und Koordination sicherstellen. Die TRBS 3121 nennt besondere Anforderungen an Zugänge, Schlüssel und Hilfseinrichtungen für Prüf-, Wartungs- und Rettungspersonal.

Dürfen Reinigungskräfte im Aufzugsschacht arbeiten?

Arbeiten im Schacht oder auf dem Fahrkorb sind besonders gefährlich und dürfen nicht ohne geeignete Fachkunde, Sicherung und Aufsicht erfolgen. Die TRBS 3121 stellt klar, dass Personen ohne spezielle Aufzugsfachkunde solche Bereiche nur unter bestimmten Bedingungen und mit fachkundiger Begleitung betreten dürfen; Reinigung während der Fahrbewegung ist unzulässig.

Was ist ein RACI-Modell im Aufzugsmanagement?

Ein RACI-Modell ordnet Aufgaben und Verantwortlichkeiten zu. Es zeigt, wer verantwortlich ist, wer rechenschaftspflichtig ist, wer konsultiert wird und wer informiert werden muss. FM-Connect empfiehlt solche Matrizen, um Betreiber, beauftragte Person, Wartungsfirma, Notdienst, ZÜS und FM-Organisation klar abzugrenzen.

Welche Rolle spielt Risikomanagement?

Risikomanagement priorisiert Anlagen nach Kritikalität, Nutzung, Gefährdung, Ausfallfolgen, Ersatzteilrisiken, Altersstruktur, Barrierefreiheitsrelevanz und rechtlichen Anforderungen. Daraus ergeben sich Wartungsstrategie, Modernisierungsbedarf, SLA, Ersatzteilhaltung und Eskalationsregeln.

Was ist Kritikalität bei Aufzügen?

Kritikalität beschreibt die Bedeutung einer Aufzugsanlage für Sicherheit, Nutzung und Betrieb. Ein Krankenhausaufzug, ein einziger barrierefreier Zugang, ein Lastenaufzug in der Logistik oder ein Feuerwehr-/Evakuierungsaufzug ist kritischer als ein redundanter Aufzug in einem Bürogebäude.

Wann ist eine Modernisierung erforderlich?

Modernisierung wird relevant bei wiederkehrenden Störungen, nicht mehr verfügbaren Ersatzteilen, veralteter Steuerung, schlechter Energieeffizienz, mangelnder Barrierefreiheit, hohen Stillstandszeiten, neuen gesetzlichen Anforderungen, Sicherheitsdefiziten oder nicht mehr wirtschaftlicher Instandhaltung.

Welche typischen Modernisierungsmaßnahmen gibt es?

Typische Maßnahmen sind Austausch der Steuerung, Türantriebe, Antriebstechnik, Notrufsystem, Kabinenbedienung, Beleuchtung, Frequenzumrichter, Sicherheitskomponenten, Schachtinstallation, Fahrkorbmodernisierung, Barrierefreiheitsnachrüstung und Digitalisierung der Zustandsüberwachung.

Welche typischen Fehler gibt es im Aufzugsmanagement?

Typische Fehler sind unklare Betreiberrolle, fehlende anlagenbezogene Gefährdungsbeurteilung, veralteter Notfallplan, unzureichender Notdienst, nicht getesteter Notruf, überfällige Prüfungen, fehlende Prüfberichte, schwache Mängelverfolgung, nicht gepflegte Anlagenakte, unklare Wartungsinhalte, fehlende KPI und zu spät geplante Modernisierung.

Was gehört zu einem guten Betriebskonzept für Aufzüge?

Ein Betriebskonzept beschreibt Rollen, Verantwortlichkeiten, Anlagenbestand, Prüffristen, Wartungsmodell, Notruf, Notdienst, Personenbefreiung, Mängelmanagement, Dokumentation, SLA, KPI, Eskalation, Ersatzteilstrategie, Modernisierung, Nutzerkommunikation und Schnittstellen zu CAFM, Service Desk, Arbeitsschutz und Brandschutz.

FM-Connect beschreibt ein solches Betriebskonzept als Kombination aus gesetzlichen Mindestanforderungen und Best Practice, mit Fokus auf sichere Betriebsfähigkeit, Audit- und ZÜS-Prüfsicherheit, Monitoring, Notruf und hohe Anlagenverfügbarkeit.

Wie unterstützt FM-Connect beim Aufzugsmanagement?

FM-Connect unterstützt bei Betreiberpflichten, Betriebskonzepten, Rollen- und Verantwortlichkeitsmodellen, Gefährdungsbeurteilungen, Prüf- und Wartungsorganisation, Notfallmanagement, Dokumentation, SLA-/KPI-Systemen, Risikomanagement, Dienstleistersteuerung, Modernisierungsplanung und Digitalisierung von Aufzugsprozessen. Der Schwerpunkt liegt darauf, Aufzüge sicher, rechtskonform, verfügbar, nutzerfreundlich und wirtschaftlich zu betreiben.