Aufzugsanlagen unterliegen einem Zusammenspiel aus gesetzlichen Vorgaben, Technischen Regeln für Betriebssicherheit, europäischen und nationalen Normen sowie Herstelleranforderungen. Für das Facility Management besteht die Aufgabe nicht darin, möglichst viele Regelwerke zu sammeln, sondern die für die jeweilige Anlage relevanten Anforderungen eindeutig in Betreiberorganisation, Prüfmanagement und Instandhaltung zu übersetzen.
Zu den wesentlichen Grundlagen gehören insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung und die TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“. Für Konstruktion und Einbau von Personen- und Lastenaufzügen besitzen außerdem die Normen der Reihe DIN EN 81 eine besondere Bedeutung, darunter DIN EN 81-20 und DIN EN 81-50.
Standards für Aufzugsanlagen: Normen, Anforderungen und sichere Betriebsführung
Nicht jede Anforderung gilt in jeder Phase in gleicher Weise. Sinnvoll ist eine Gliederung nach:
Planung und Errichtung → Inbetriebnahme → Betrieb → Prüfung → Instandhaltung → Änderung und Modernisierung → Außerbetriebnahme
Gerade bei Bestandsanlagen muss berücksichtigt werden, dass deren ursprünglicher Errichtungsstandard nicht automatisch dem aktuellen Stand einer Neuanlage entspricht. Für den Betreiber ist entscheidend, ob die Anlage unter ihren tatsächlichen Betriebsbedingungen sicher verwendet werden kann.
Betreiberstandard für das eigene Portfolio schaffen
Unternehmen mit mehreren Aufzugsanlagen sollten ergänzend zu externen Regelwerken eigene Mindeststandards definieren.
Damit lassen sich Anlagen unterschiedlicher Hersteller, Baujahre und Standorte nach einer gemeinsamen Betreiberlogik steuern.
Diese können insbesondere Vorgaben enthalten zu:
Anlagenkennzeichnung und Stammdaten,
Inaugenscheinnahme und Funktionskontrollen,
Wartung und Instandsetzung,
wiederkehrenden Prüfungen,
Mängelverfolgung,
Störungsmanagement,
Personenbefreiung und Notruf,
Aufzugsbuch und Nachweisen sowie
Modernisierungsentscheidungen.
Normkonformität und Wirtschaftlichkeit unterscheiden
Hersteller und Wartungsunternehmen empfehlen regelmäßig technische Erneuerungen. Dabei sollte differenziert werden zwischen rechtlich erforderlich, sicherheitstechnisch notwendig, zur Erhaltung der Verfügbarkeit sinnvoll und lediglich technisch wünschenswert.
Eine solche Einordnung verhindert sowohl unnötige Investitionen als auch das Verschieben tatsächlich erforderlicher Maßnahmen.
Anforderungen in Verträge und Prozesse überführen
Standards entfalten im Facility Management erst Wirkung, wenn sie Bestandteil der täglichen Organisation werden. Wartungsverträge, Prüfkalender, Störungsprozesse, Dokumentation und Verantwortlichkeiten müssen deshalb aufeinander abgestimmt sein.
Prüfbescheinigungen und entsprechende Aufzeichnungen sind bei überwachungsbedürftigen Anlagen nach den gesetzlichen Vorgaben aufzubewahren; wiederkehrende Prüfungen müssen organisatorisch sichergestellt werden.
Ein professionelles Aufzugsmanagement verbindet damit Regelwerk, Anlagenzustand, Gefährdungsbeurteilung, Instandhaltung, Prüfung und Dokumentation. Standards werden so von abstrakten Vorgaben zu einem praktisch nutzbaren Rahmen für einen sicheren, verfügbaren und wirtschaftlichen Aufzugsbetrieb.