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Gefährdungen: Schutzmaßnahmen

Facility Management: Aufzugsmanagement » Betrieb » Gefährdungen » Schutzmaßnahmen

Schutzmaßnahmen und STOP‑Zuordnung

Schutzmaßnahmen und STOP‑Zuordnung

Schutzmaßnahmen systematisch dem STOP-Prinzip zuordnen

Substitution (S)

  • Gefährdungsreduktion durch modernisierte Sicherheitsfunktionen (z. B. Austausch veralteter Steuerungen, Nachrüstung redundanter Türüberwachung, kontaktloser Sensorik), wenn der Stand der Technik dies erfordert. [PFLICHT] (Quelle: BetrSichV; ArbSchG §4; EN 81‑20/50)

  • Verlagerung sturzgefährdeter Tätigkeiten von Dach/Schacht auf bodennahe, fernauslesbare Prüf- und Diagnoseprozesse (z. B. Remote‑Inspektion, Zustandsüberwachung), sofern gleichwertig sicher. [EMPFEHLUNG] (Quelle: ArbSchG §4; DGUV Regel 100‑001)

  • Austausch gefährlicher Energieübertragungen, z. B. Reduktion hydraulischer Leckagerisiken durch konstruktive Maßnahmen oder alternative Lösungen, wenn risikobasiert geboten. [EMPFEHLUNG] (Quelle: BetrSichV; EN ISO 12100)

Technische Maßnahmen (T)

  • Verriegelte, überwachende Schacht- und Türsysteme; sichere Steuerungen und Not‑Halteinrichtungen am Kabinendach und in der Grube. [PFLICHT] (Quelle: EN 81‑20/50)

  • Zwei‑Wege‑Notrufsysteme mit ständiger Anbindung an eine Notrufempfangsstelle entsprechend EN 81‑28 (inkl. Funktionsüberwachung und automatischer Testfunktion). [PFLICHT] (Quelle: EN 81‑28; TRBS 3121)

  • Energiesperren: abschließbarer Hauptschalter, eindeutige Trennstellen für alle relevanten Energiequellen (elektrisch, hydraulisch, mechanische Bewegungsenergie), Verhinderung des unerwarteten Anlaufens. [PFLICHT] (Quelle: EN ISO 14118; DIN VDE 0105‑100; BetrSichV)

  • Notbeleuchtung und Notstromversorgung des Notrufsystems zur Aufrechterhaltung der Kommunikation bei Netzausfall. [PFLICHT] (Quelle: EN 81‑28; EN 81‑20)

  • Schutz gegen Absturz und Quetschen durch physische Barrieren, Abdeckungen, Geländer, trittsichere Laufwege in Maschinenräumen und auf Kabinendächern. [PFLICHT] (Quelle: EN 81‑20; ASR A1.8)

  • Zustandsüberwachung (z. B. Türlauf, Schachtinformationen) und ereignisgesteuerte Abschaltung zur Prävention wiederkehrender Störungen. [EMPFEHLUNG] (Quelle: BetrSichV; EN 81‑20)

Organisatorische Maßnahmen (O)

  • Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und Unterweisungen für alle Tätigkeiten am Aufzug, inkl. dokumentierter Rollen (beauftragte Personen). [PFLICHT] (Quelle: ArbSchG §§5,12; TRBS 3121)

  • Verfahren zur Personenbefreiung mit 24/7‑Erreichbarkeit; Sicherstellung der Befreiung in der Regel innerhalb von 30 Minuten. [PFLICHT] (Quelle: TRBS 3121)

  • Schriftliches Lockout‑Tagout‑Verfahren (LOTO) für Wartung, Inspektion und Störungsbeseitigung; Freigabeprozesse und Verantwortlichkeiten. [PFLICHT] (Quelle: BetrSichV; EN ISO 14118; DIN VDE 0105‑100)

  • Erlaubnisschein/Permit‑to‑Work für Arbeiten mit erhöhtem Risiko (z. B. Schachteinstieg, Arbeiten unter hängender Last, elektrische Arbeiten). [PFLICHT] (Quelle: DGUV Vorschrift 1; BetrSichV)

  • Wiederkehrende Prüfungen durch ZÜS sowie Instandhaltungs- und Funktionsprüfpläne inkl. Notrufprüfung und Dokumentation. [PFLICHT] (Quelle: BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 2; TRBS 1201)

  • Interne Audits von LOTO‑Anwendung und Notrufprozessen; Kennzahlenbasiertes Monitoring (z. B. Reaktionszeit, Testanrufe). [EMPFEHLUNG] (Quelle: DGUV Regel 100‑001)

    •  Infografik zu organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen für Aufzüge, unterteilt in die zwei Bereiche Pflicht (rot) und Empfehlung (gelb) mit Symbolen.

Persönliche Schutzmaßnahmen (P)

  • Persönliche Schutzausrüstung bei verbleibendem Risiko: Schutzhelm, Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe, ggf. Gehörschutz. [PFLICHT] (Quelle: ArbSchG §4; PSA‑BV; DGUV Regel 112‑191)

  • Absturzsicherung bei Arbeiten mit Absturzgefahr (Kabinendach, Schachtkopf/‑grube): Auffanggurt, Verbindungsmittel, Anschlageinrichtung; Rettungskonzept. [PFLICHT] (Quelle: DGUV Regel 112‑198/199; PSA‑BV)

  • Elektrische Schutzausrüstung (Schutzkleidung, Handschuhe, Gesichtsschutz) entsprechend Gefährdungsbeurteilung. [PFLICHT] (Quelle: DIN VDE 0105‑100; DGUV Vorschrift 3)

  • Zwei‑Personen‑Prinzip für Tätigkeiten mit hohem Restrisiko (z. B. Arbeiten im Schacht), sofern dies die Gefährdungsbeurteilung vorsieht. [EMPFEHLUNG] (Quelle: DGUV Regel 100‑001; TRBS 3121)

Lockout‑Tagout (LOTO) – Vorgehen und STOP‑Einordnung

Ein Flussdiagramm des Lockout-Tagout Sicherheitsprozesses, das die sechs Schritte vom Vorbereiten bis zur Wiederinbetriebnahme zum sicheren Abschalten darstellt.

LOTO verhindert das unerwartete Anlaufen oder die Freisetzung gefährlicher Energien. Es ist eine technische und organisatorische Kernmaßnahme mit persönlicher Absicherung.

  • Vorbereitung: Gefährdungsbeurteilung der Energien (elektrisch, hydraulisch, gespeicherte Bewegungsenergie/Trägheit, Schwerkraft), Festlegung der Trennstellen. [PFLICHT] (Quelle: EN ISO 14118; BetrSichV)

  • Ankündigung und Abstellen: Information Betroffener, geordnetes Herunterfahren. [PFLICHT] (Quelle: DGUV Regel 100‑001)

  • Absperren/Anbringen: Abschließen aller Trennstellen mit personenbezogenen Schlössern; Anbringen von Warnanhängern (Tag). [PFLICHT] (Quelle: DIN VDE 0105‑100; EN ISO 14118)

  • Null‑Energie‑Nachweis: Spannungsfreiheit prüfen, gespeicherte Energien abbauen/abstützen (z. B. Druckentlastung, mechanische Blockierung der Kabinenbewegung). [PFLICHT] (Quelle: DIN VDE 0105‑100; TRBS 2181)

  • Arbeitsfreigabe und Durchführung: Nur autorisierte, unterwiesene Personen; Sicherung gegen Überschreiben von Verriegelungen. [PFLICHT] (Quelle: BetrSichV; ArbSchG §12)

  • Rückbau/Restart: Bereich kontrollieren, Schutzvorrichtungen wiederherstellen, Schlösser entfernen (Eigenverschlussprinzip), Funktionsprüfung. [PFLICHT] (Quelle: DIN VDE 0105‑100)

  • Gruppen‑LOTO mittels Sammelboxen, eindeutige Schlüsselverwaltung. [EMPFEHLUNG] (Quelle: DGUV Regel 100‑001)

Spezifisch für Aufzüge

Hauptschalter sperren, Antriebsenergie trennen, Bremsen ungewollte Bewegungen verhindern, Hydraulikdruck abbauen, Kabine mechanisch sichern; Notruf bleibt bei Arbeiten, soweit möglich, funktionstüchtig bzw. ist Ersatzkommunikation sicherzustellen. [PFLICHT] (Quelle: EN 81‑20; EN ISO 14118; TRBS 3121)

    • Infografik zu den Pflicht-Komponenten eines Aufzug-Notrufsystems: Kommunikation, Organisation, Technik und der optionalen KPI-Integration ins Krisenmanagement.

Notrufsysteme nach EN 81‑28 und betriebliche Integration

  • Zwei‑Wege‑Sprachkommunikation von der Kabine zu einer ständig besetzten Notrufempfangsstelle; Identifikation der Anlage und Standortübermittlung. [PFLICHT] (Quelle: EN 81‑28)

  • Organisatorische Sicherstellung von 24/7‑Erreichbarkeit, registrierten Rettungsabläufen und dokumentierter Personenbefreiung. [PFLICHT] (Quelle: TRBS 3121)

  • Automatische Funktionsprüfungen/Testanrufe und Störmeldeverfahren; Protokollierung und fristgerechte Mängelbeseitigung. [PFLICHT] (Quelle: EN 81‑28; TRBS 1201)

  • Integration in das Notfall‑ und Krisenmanagement (KPIs zu Erreichbarkeit, Erstreaktionszeit, Befreiungszeit). [EMPFEHLUNG] (Quelle: DGUV Regel 100‑001)

Kennzeichnung und Dokumentation

  • Sicherheitsschilder und Verbots-/Gebotszeichen gemäß ASR A1.3/DIN EN ISO 7010 an Maschinenraum, Schachtzugängen und Kabine (z. B. Notrufhinweise, Traglast, Verbot des Mitfahrens bei Wartung). [PFLICHT] (Quelle: ASR A1.3; EN 81‑20)

  • Kennzeichnung aller LOTO‑Trennstellen, eindeutige Bezeichnung der Sicherungen, Pläne vor Ort. [PFLICHT] (Quelle: DIN VDE 0105‑100; EN ISO 14118)

  • Notruf‑ und Service‑Kontaktdaten in der Kabine und am Hauptzugang gut sichtbar anbringen. [PFLICHT] (Quelle: TRBS 3121; EN 81‑28)

  • Vollständige Prüf‑ und Wartungsdokumentation einschließlich Notruf‑Testprotokollen. [PFLICHT] (Quelle: BetrSichV; TRBS 1201)

Quellenhinweis

ArbSchG; BetrSichV (Anhang 2 Abschnitt 2); TRBS 1111/1201/2181/3121; EN 81‑20/50; EN 81‑28; EN ISO 14118; DIN VDE 0105‑100; DGUV Vorschrift 1 und Regel 100‑001; PSA‑BV; ASR A1.3/DIN EN ISO 7010; DGUV Regel 112‑191/‑198/‑199.