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Aufzugsmanagement: Struktur, Rollen und Verantwortlichkeiten

Facility Management: Aufzugsmanagement » Betrieb » Betriebskonzept » Organisationsstruktur

Schulungs- und Unterweisungspflichten im Aufzugsbetrieb darstellen

Ein wesentliches Element eines auditkonformen Aufzugsbetriebs sind klare Rollen, Verantwortlichkeiten und Schnittstellen.

In der Praxis empfiehlt sich die Erstellung einer RACI-Matrix (Responsible, Accountable, Consulted, Informed) für alle relevanten Prozesse. Diese Rollenverteilung kann je nach Organisation variieren. In kleineren Gebäuden übernimmt z. B. oft ein externer Dienstleister im FM mehrere Rollen (Wartung plus Notrufdienst), während in großen Unternehmen eine interne technische Abteilung als Betreiber-Vertreter agiert. Wichtig ist, dass jede Aufgabe klar zugeordnet ist und die verantwortlichen Personen über die nötige Qualifikation und Befugnis verfügen. In der Regel delegiert der Betreiber viele operative Aufgaben an Dienstleister (Wartungsfirma, Notrufzentrale), behält jedoch die Gesamtverantwortung und muss die Dienstleister sorgfältig auswählen und überwachen.

Aufzugsmanagement: Strukturen, Rollen und Verantwortlichkeiten

Rolle

Hauptverantwortlichkeiten im Aufzugsbetrieb

Betreiber (Verantwortlicher)

Übergeordnete Verantwortung: Sicherstellung des sicheren Betriebs und der Einhaltung aller Vorschriften. Bestellung erforderlicher Personen (Aufzugswärter, Wartungsfirma, Notdienst). Abschluss von Wartungs- und Notrufverträgen. Organisation der Gefährdungsbeurteilung und wiederkehrenden Prüfungen. Pflege der Anlagendokumentation und Prüfbücher. Treffen aller Entscheidungen bzgl. Modernisierung, Stilllegung etc.

Beauftragte Person (Aufzugswärter)

Operativer Betrieb vor Ort: Tägliche/regelmäßige Sicht- und Funktionskontrollen der Aufzugsanlage auf offensichtliche Mängel. Meldung von Auffälligkeiten an den Betreiber/Wartungsdienst. Bedienung des Aufzugs im Notbetrieb (z. B. Evakuierung per Handsteuerung) sofern unterwiesen. Führen einfacher Prüflisten (Checklisten). Unterstützung der ZÜS-Prüfer durch Kenntnis der Anlage.

Wartungsfirma (Instandhalter)

Fachkundige Instandhaltung: Durchführung von planmäßigen Wartungen gemäß Wartungsvertrag und Herstellerangaben (z. B. monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich je nach Nutzung). Beseitigung von Störungen und Reparatur defekter Komponenten. Durchführung von sicherheitstechnischen Kontrollen (z. B. Bremsen, Notbremse, Türschließer) im Rahmen der Wartung. Dokumentation aller Arbeiten im Wartungsprotokoll/Prüfbuch. Empfehlung von vorbeugenden Maßnahmen oder Modernisierungen.

ZÜS-Prüfstelle (Sachverständiger)

Unabhängige Prüfung: Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen: Abnahmeprüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme sowie wiederkehrende Hauptprüfungen (alle 2 Jahre) und Zwischenprüfungen (nach 1 Jahr). Klassifizierung festgestellter Mängel (Gefährdungskategorien: gefährlich, erheblich, geringfügig) und Fristsetzung zur Mängelbeseitigung. Ausstellung von Prüfbescheinigungen und Anbringen der Prüfplakette mit Termin der nächsten Prüfung. Bei akuten Gefahr-Mängeln: Stilllegung der Anlage veranlassen.

Notruf- und Befreiungsdienst

Notfallmanagement: Entgegennahme der Notrufe aus der Aufzugskabine (24/7 besetzte Stelle). Beruhigung der Eingeschlossenen via Gegensprechanlage. Alarmierung des örtlichen Befreiungspersonals (z. B. ein mobiler Techniker oder ein geschulter Hausmeister) und ggf. Feuerwehr gemäß hinterlegtem Notfallplan. Sicherstellung, dass ein Helfer innerhalb von 30 Minuten vor Ort ist. Durchführung der Personenbefreiung nach geltenden Sicherheitsverfahren (keine Gefährdung der Eingeschlossenen oder des Helfers). Dokumentation des Vorfalls und der Rettungszeit.

Sicherheitsfachkraft / HSE-Manager

Arbeitssicherheit & Compliance: Beratung des Betreibers bei Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen. Regelmäßige Überprüfung, ob Unterweisungen der beteiligten Personen (Wartungsteams, Aufzugswärter, ggf. Nutzer) gemäß ArbSchG §12 durchgeführt und dokumentiert sind. Mitwirkung bei Audits und Unfalluntersuchungen. Sicherstellen, dass z. B. beim Arbeiten im Schacht die allgemeinen Arbeitsschutzregeln (Absturzsicherung, Elektrik, etc.) eingehalten werden.

Gebäudenutzer / Mieter

Bestandteil der Sicherheitskette: Einhaltung der Benutzerhinweise (max. Traglast, keine unsachgemäße Nutzung). Melden von Störungen oder Notfällen, falls bemerkt. Im Notfall korrekte Nutzung der Notrufeinrichtung gemäß Aushang. Kein eigenmächtiges Befreien aus steckengebliebenem Aufzug (hierfür sind die beauftragten Dienste zuständig).