| Kontrollauftrag vorbereiten | Anlagenliste, aktuelle Hinweise, Kontrollumfang und erforderliche Zugänge abgleichen. Vor Beginn klären, welche Anlagen gesperrt sind, wo Arbeiten stattfinden und welche Kontrollpunkte durch verlässlich nachgewiesene andere Verfahren abgedeckt werden. | Ein eindeutig verstandener Kontrollauftrag ohne unbeabsichtigte Lücken oder Doppelhandlungen. |
| Zugänge und Umfeld ansehen | Zugänge, Haltestellenbereiche und beauftragte technische Zugangswege auf sichere Benutzbarkeit und Hindernisse kontrollieren. Unzulässige Lagerungen, erkennbare Feuchtigkeit, fehlende Kennzeichnungen und eingeschränkten Zugang für Hilfeleistende melden. | Frühzeitig erkannte Umfeldmängel mit eindeutigem Ort und zuständiger Empfängerstelle. |
| Sichtbaren Anlagenzustand kontrollieren | Fahrkorb, zugängliche Türen, Beleuchtung, Bedienelemente und Hinweise auf sichtbare Schäden ansehen. Veränderungen gegenüber dem üblichen Zustand festhalten und Nutzerhinweise auf Beschädigung oder auffälliges Verhalten gezielt aufnehmen. | Ein nachvollziehbarer Befund zum sichtbaren Zustand der betreuten Anlage. |
| Zulässige Funktionskontrollen ausführen | Die vorgegebenen Beobachtungen zu Fahrt, Halt, Türverhalten und vorhandenen Benutzerschutzeinrichtungen sicher ausführen. Nur ausdrücklich vermittelte Methoden anwenden; nicht beurteilbare Funktionen als offen melden, statt gefährliche Versuche zu unternehmen. | Tatsächlich erhobene Funktionsbefunde innerhalb der persönlichen Einweisung und Befugnis. |
| Notrufbereitschaft kontrollieren | Vereinbarte Kontrollen der Notrufverbindung mit der empfangenden Stelle abstimmen. Erkennbare Kommunikationsprobleme sowie fehlende oder widersprüchliche Notfallangaben melden; die eindeutige Zuordnung zur Anlage besonders beachten. | Nachvollziehbare Kontrollrückmeldungen zur vorgesehenen Notrufkommunikation und zu Informationsmängeln. |
| Bestimmungsgemäße Nutzung beobachten | Erkennbare Überlastungen, blockierte Türen, ungeeignete Transporte und missverständliche Benutzerinformationen aufnehmen. Auf festgelegte Nutzungsgrenzen hinweisen und wiederkehrende Probleme an die zuständige Betriebsfunktion weitergeben. | Betriebliche Hinweise zur Vermeidung nutzungsbedingter Gefährdungen und wiederkehrender Störungen. |
| Mängel melden und Nutzung sichern | Gefährliche Zustände unverzüglich melden und die vorgesehenen sicheren Sperr- oder Sicherungsmaßnahmen ausführen. Bei eingeschlossenen Personen die Befreiungsorganisation alarmieren; technische Eingriffe nur aufgrund einer gesonderten geeigneten Beauftragung vornehmen. | Zeitgerechte Gefahrenmeldung und eine bis zur fachlichen Klärung gesicherte Nutzungssituation. |
| Kontrollen dokumentieren und übergeben | Anlage, Datum, Umfang, Befunde, ausgelassene Kontrollpunkte und veranlasste Maßnahmen festhalten. Offene Punkte an die Vertretung übergeben und erforderliche Rückmeldungen zur Bearbeitung einholen, ohne fremde Leistungen ungeprüft zu bestätigen. | Eine belastbare Kontrollhistorie mit offen ausgewiesenen Einschränkungen und Übergaben. |