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Inhärente Gefährdungen Aufzugsanlagen Absturzsicherungsprinzipien Illustration

Absturzsicherungsprinzipien

Absturzsicherungsprinzipien in Aufzugsanlagen umfassen alle baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die ein Herabstürzen von Personen, Lasten, Fahrkorb oder Gegengewicht verhindern oder deren Folgen beherrschbar machen. Diese Prinzipien ergeben sich aus gesetzlichen Anforderungen (z. B. Aufzugsrichtlinie, Betriebssicherheitsverordnung) und technischen Normen. Aus Sicht des Facility Managements sind sie jedoch nicht nur eine Frage der Anlagentechnik, sondern integraler Bestandteil von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsorganisation, Instandhaltung, Fremdfirmensteuerung und Dokumentation. Im Folgenden wird die Thematik auf einem grundlegenden, FM-tauglichen Niveau strukturiert dargestellt.

Absturzsicherungsprinzipien im Aufzugsanlagen – Schutzziele, technische Maßnahmen und Betreiberverantwortung im Facility Management

Grundbegriffe

Begriff

Kurzbeschreibung (Basis)

Absturzgefahr

Risiko, dass Personen, Lasten oder Bauteile in die Tiefe stürzen können

Absturzsicherung

Sammelbezeichnung für alle Maßnahmen zur Vermeidung oder Begrenzung von Abstürzen (Personen/Gegenstände)

Schachtabschluss

Bauliche oder trennende Elemente, die den Fahrstuhlschacht gegen unbefugtes Betreten sichern und Absturz verhindern

Sicherer Zustand

Betriebszustand, in dem keine unkontrollierte Vertikalbewegung des Aufzugs mehr möglich ist (z. B. durch Bremsen, Verriegelungen)

FM-Relevanz

  • Hat direkten Einfluss auf die Personen- und Betriebssicherheit – betroffen sind sowohl Nutzer und Besucher als auch eigenes Personal und Fremdfirmen.

  • Dient als Grundlage für die Betreiberpflichten und ist entscheidend für Haftungsfragen sowie die Versicherbarkeit des Betriebs (Unfälle durch mangelhafte Absturzsicherung können zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen).

  • Bildet die Vorgabegrundlage für Wartungs- und Prüfaufträge sowie für die Steuerung von Fremdfirmen (Wartungsverträge müssen die Überprüfung der Sicherheitsfunktionen einschließen, und Fremdmonteure sind an Sicherheitsregeln zu binden).

  • Besonders relevant in Gebäuden mit hohem Publikumsverkehr oder vulnerablen Gruppen (z. B. Kliniken, Pflegeheime, Schulen, Hotels), da hier Absturzunfälle besonders gravierende Folgen hätten.

Zentrale Schutzziele

  • Verhindern, dass Personen in Aufzugsschächte stürzen können: Durch lückenlose bauliche Abschlüsse (geschlossene Schächte, verriegelte Schachttüren) wird sichergestellt, dass weder Nutzer noch Wartungspersonal oder Fremdfirmen ungesichert in den Schacht gelangen können.

  • Verhindern unkontrollierter Abstürze von Fahrkorb und Gegengewicht bei Fehlern oder Schäden: Konstruktive und technische Sicherheitsmaßnahmen wie Mehrfach-Tragmittel, Fangvorrichtungen und Bremsen sorgen dafür, dass auch bei einem Seil- oder Bauteilversagen kein freier Fall eintritt.

  • Vermeiden, dass Lasten im Fahrkorb oder beim Ein-/Ausladen kippen oder herunterfallen: Ebenflucht zwischen Fahrkorbboden und Haltestellenboden sowie Vorgaben zur Ladungssicherung gewährleisten, dass schwere oder rollende Lasten nicht ins Rutschen kommen oder aus dem Aufzug stürzen können.

  • Sicherstellen, dass bei Störungen oder Notfällen möglichst schnell ein sicherer Zustand eingenommen wird: Im Falle von technischen Störungen oder Not-Aus-Betätigungen bremst die Anlage sofort ab bzw. hält an, sodass gefährliche Situationen (z. B. ein unkontrolliertes Weiterfahren mit offener Tür) vermieden werden.

Absturzsicherung nach Maßnahmenhierarchie

Ebene

Beispiele (allgemein)

FM-Sicht

Technische Maßnahmen

Schachttüren mit Verriegelung, Fangvorrichtungen, Puffer, Endschalter

Primärer Schutz – muss zuverlässig funktionieren und ist im Wartungs- und Prüfplan prioritär zu berücksichtigen

Bauliche Maßnahmen

Brüstungen, Geländer, feste Umwehrungen, sichere Zugänge

In Planung und Bestandsverwaltung einbeziehen – bauliche Sicherheitseinrichtungen müssen vorhanden und instand gehalten sein

Organisatorische Maßnahmen

Arbeitsfreigaben, Abschaltsperren, Unterweisungen, Notfallpläne

In FM-Prozessen und Verträgen fest verankern – klare Regeln, Zuständigkeiten und Schulungen zur Gefahrenminimierung im Betrieb

Persönliche Schutzmaßnahmen

PSA gegen Absturz (Sicherheitsgurt, Seilsicherung) für Wartungspersonal

Nur als letzte Ergänzung, wenn technisch/baulich kein voller Schutz möglich – dient der Absicherung von Restgefahren bei Wartung

Schachtumschließung und Schachttüren

Geschlossene Schachtumschließung als bauliche Hülle: Der Aufzugsschacht ist allseitig durch Wände oder andere stabile Abschlüsse begrenzt. Dies verhindert, dass jemand versehentlich in einen offenen Schacht stürzt. Eine vollständige Schachtumschließung ist in den meisten Gebäuden baurechtlich vorgeschrieben und bildet die Grundvoraussetzung der Absturzsicherung.

Schachttüren als kontrollierte Zugänge zu jedem Geschoss: Auf jedem Stockwerk gibt es Fahrschachttüren, die den Zugang zum Fahrkorb kontrollieren. Diese Türen sind mit Sicherheitsschlössern versehen und in die Aufzugssteuerung integriert:

  • Öffnung nur bei anwesendem Fahrkorb: Eine Schachttür lässt sich nur öffnen, wenn der Fahrkorb in der entsprechenden Haltestellenposition steht (Türverriegelungs-Prinzip). Solange die Kabine nicht da ist, bleibt die Tür mechanisch verriegelt.

  • Mechanische Stabilität und Verriegelungsschutz: Schachttüren sind robust konstruiert und gegen gewaltsames oder unbefugtes Öffnen gesichert. Selbst bei Kraftaufwendung von außen oder technischen Defekten darf sich die Tür nicht öffnen, solange der Fahrkorb nicht zur Haltestelle gerufen wurde.

Haltestellen- und Vorraumbereiche

  • Schwellenfreie Übergänge: Übergänge zwischen Fahrkorb und Etagenboden sind eben oder nahezu schwellenlos gestaltet, um Stolperstellen und Höhenversätze zu vermeiden. Moderne Aufzüge halten mit hoher Genauigkeit auf einer Höhe mit dem Geschossboden; kleine Abweichungen werden toleriert, dürfen aber nur im Zentimeterbereich liegen. So wird verhindert, dass Personen stolpern oder Rollstühle/Rollwagen hängenbleiben.

  • Ausreichende Bewegungsfläche vor den Türen: Vor jeder Aufzugstür muss genügend freier Platz vorhanden sein, damit Personen – auch mit Rollstühlen, Betten oder Transportkarren – sicher ein- und aussteigen können. Es dürfen keine Engstellen entstehen und der Vorraum darf nicht als Lagerfläche genutzt werden. Eine ausreichende Tiefe und Breite der Vorzone (z. B. 1,50 m x 1,50 m bei barrierefreien Anlagen) stellen sicher, dass niemand beim Öffnen der Tür direkt an einer Absturzkante steht.

  • Beleuchtung und Markierung: Die Haltestellenbereiche und Kabinenein-/-ausgänge sind gut beleuchtet und deutlich erkennbar markiert. Eine gleichmäßige, blendfreie Beleuchtung (z. B. mindestens 100 Lux in der Kabine und 300 Lux im Wartebereich vor dem Aufzug gemäß geltenden Normen) hilft, Kanten und Stufen wahrzunehmen. Kontrastmarkierungen an der Schwelle oder Bodenindikatoren können zusätzliche visuelle und taktile Sicherheit bieten.

Zugänge zu Schachtgrube, Schachtkopf und Technikräumen

Bereich

Bauliche Absturzsicherung (Basis)

Schachtgrube

Fester Zugang über installierte Leitern oder Trittstufen; bei tieferen Gruben ggf. umlaufende Geländer. Zugangstüren oder -klappen zur Grube müssen verschließbar sein, um Unbefugte fernzuhalten und Absturz zu verhindern.

Schachtkopf

Gesicherter Zugang zur Schachtdecke (z. B. fest angebrachte Steigleiter oder Einstiegsöffnung mit Plattform). Alle Absturzkanten im Schachtkopf sind durch Geländer oder Abdeckungen abgesichert, sodass Techniker nicht in den Schacht fallen können.

Maschinen-/Steuerräume

Ausreichende Brüstungshöhen an Öffnungen zum Schacht (z. B. mindestens 1,10 m hohe Geländer an balkonähnlichen Zugängen). Es darf keine offene Kante vom Maschinen- oder Steuerungsraum direkt in den Schacht geben – falls doch Öffnungen nötig sind (für Seilführung etc.), müssen sie mit Schutzgittern oder Klappen gesichert sein.

Tragmittel und Auslegung

  • Mehrere Tragmittel mit Sicherheitsreserven: Der Fahrkorb eines Aufzugs wird in der Regel von mehreren Tragmitteln (Stahlseilen oder flachen Gurten) gehalten. Diese Seile/Gurte sind so bemessen, dass sie die Nennlast des Aufzugs mit großem Sicherheitsfaktor tragen können – oft können die Tragmittel ein Vielfaches der maximalen Last aushalten. Damit besteht selbst beim Versagen eines einzelnen Seils normalerweise keine akute Absturzgefahr, da die übrigen Tragseile die Last halten.

  • Regelmäßige Zustandsüberwachung: Im Rahmen von Wartungen und Prüfungen werden die Tragmittel kontinuierlich auf ihren Zustand hin überwacht. Fachpersonal kontrolliert z. B. Seile auf Drahtbrüche, Korrosion, Längenänderung oder abgenutzte Litzen sowie Gurte auf Verschleiß. So wird sichergestellt, dass geschwächte Tragmittel rechtzeitig ausgetauscht werden und es nicht zu einem Seilriss mit Absturzfolge kommt.

Fangvorrichtung und Geschwindigkeitsüberwachung

  • Fangvorrichtungen am Fahrkorb (und Gegengewicht): Am Fahrkorb ist eine mechanische Fangvorrichtung angebracht (bei vielen Aufzügen auch am Gegengewicht). Sollte der Fahrkorb ungewöhnlich schnell nach unten fahren (z. B. durch einen Seilriss oder Steuerungsfehler), greift die Fangvorrichtung. Sie klemmt den Fahrkorb über Bremsbacken oder Keile an den Führungsschienen fest und bringt ihn zum Halt.

  • Geschwindigkeitsbegrenzer als Auslöseeinheit: Ein Geschwindigkeitsbegrenzer (Fliehkraftregler) überwacht die Fahrgeschwindigkeit des Aufzugs permanent. Überschreitet die Kabine eine zulässige Höchstgeschwindigkeit, löst der Begrenzer aus und aktiviert über ein Seil oder einen Schalter die Fangvorrichtung bzw. eine Sicherheitsbremse. Dadurch wird im Gefahrfall sofort eine Notbremsung eingeleitet.

  • Kontrolliertes Abbremsen statt freier Fall: Durch die Kombination aus Geschwindigkeitsüberwachung und Fangsystem wird ein unkontrollierter Absturz vermieden. Im Ernstfall wird die Kabine innerhalb kurzer Strecke sicher abgebremst, anstatt ungebremst aufzuschlagen. Die Insassen sind dadurch weit besser geschützt, als es bei einem freien Fall ohne Fangvorrichtung der Fall wäre.

Puffer und Endanschlageinrichtungen

  • Puffer in der Schachtgrube: In der Schachtgrube befinden sich Energieabsorptions-Elemente (Puffer) aus Stahlfedern oder hydraulischen Dämpfern. Sie dienen dazu, die Restenergie aufzunehmen, falls der Fahrkorb oder das Gegengewicht die unterste Haltestelle überschreitet. Im unwahrscheinlichen Fall einer Überfahrt federt der Puffer den Aufprall ab und reduziert die Verletzungsgefahr für Fahrgäste und Beschädigung der Anlage.

  • Endschalter und Fahrwegbegrenzung: Sowohl am oberen Schachtende (Schachtkopf) als auch in der Schachtgrube sind Endanschläge bzw. Endschalter installiert. Diese unterbrechen die Antriebssteuerung, falls der Fahrkorb die höchstzulässige Fahrposition überschreiten will. Mechanische Anschläge oder elektronische Endschalter sorgen dafür, dass der Fahrkorb weder oben in den Schachtdecke hineinfährt noch unten tiefer als vorgesehen. Sie definieren somit die äußersten Haltepositionen und verhindern ein Durchfahren der sicheren Fahrbahn.

Türverriegelungs- und Schachtabschlussprinzip

  • Fahrt nur bei geschlossenen Türen: Die Steuerung des Aufzugs erlaubt eine Fahrt nur, wenn alle Kabinentüren und Schachttüren geschlossen und verriegelt sind. In jeder Tür befindet sich ein Sicherheitsschalter, der der Steuerung meldet, ob die Verriegelung eingerastet ist. Ist auch nur eine Tür offen oder nicht richtig verriegelt, kann der Aufzug nicht anfahren – ein fundamentales Sicherheitsprinzip, um Absturzunfälle zu verhindern.

  • Entriegelung der Schachttür nur bei anwesender Kabine: Das Öffnen einer äußeren Schachttür ist technisch nur möglich, wenn sich die Fahrkabine an der entsprechenden Etage steht. Mechanische Kupplungen und elektrische Kontakte stellen sicher, dass die Tür im Normalbetrieb verriegelt bleibt, bis der Fahrkorb genau in der Haltestellenzone angekommen ist. Erst dann wird die Schachttür durch den Fahrkorb bzw. einen Entriegelungsmechanismus entriegelt und kann gefahrlos geöffnet werden.

  • Störungsfall = Stillsetzen: Erkennt die Anlage einen unklaren Zustand – beispielsweise einen Widerspruch im Türkontakt (Tür als geschlossen gemeldet, obwohl entriegelt) – geht der Aufzug automatisch in einen sicheren Zustand. Das heißt, er stoppt sofort den Betrieb und zeigt eine Störung an. Durch diese Sicherheitslogik wird im Fehlerfall lieber der Betrieb unterbrochen, als eine riskante Weiterfahrt zuzulassen.

Arbeiten im und am Schacht

Thema

Grundprinzip (FM-Sicht)

Schachtzugang

Nur für befugte, unterwiesene Personen zugänglich – Unbefugten ist das Betreten des Schachts streng untersagt.

Sicherer Stillstand

Vor Wartungsarbeiten ist die Anlage gegen unbeabsichtigte Bewegung zu sichern (Abschalten, verriegeln, in Wartungsmodus versetzen) – dies wird von qualifizierten Fachkräften durchgeführt.

Arbeitsfreigabe

Klare Prozesse für Arbeitsfreigaben und Schaltberechtigungen – es muss geregelt sein, wer den Aufzug außer Betrieb nehmen darf und wie sichergestellt wird, dass niemand versehentlich einschaltet.

PSA gegen Absturz

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (z. B. Sicherheitsgeschirr mit Halteseil) ist einzusetzen, wenn trotz aller anderen Maßnahmen ein Absturzrisiko für das Wartungspersonal besteht (nur als ergänzende Sicherung).

  • Keine Arbeiten bei laufendem Betrieb: Tätigkeiten auf dem Fahrkorbdach oder in der Schachtgrube dürfen nur bei abgeschaltetem Aufzug erfolgen. Während der normale Fahrbetrieb läuft, darf sich niemand in diesen Bereichen aufhalten. Vor dem Einstieg in den Schacht oder auf das Kabinendach muss der Aufzug immer stillgelegt und gegen Wiederinbetriebnahme gesichert sein (z. B. Hauptschalter aus, abschließen und kennzeichnen).

  • Sperrung und Kommunikation: Für Wartung und Instandhaltung sind klare Sperr- und Informationskonzepte umzusetzen. Dazu gehört, den Aufzug für die Dauer der Arbeiten deutlich als „Außer Betrieb“ zu kennzeichnen (Hinweisschilder an allen Zugängen, Absperrungen falls nötig) und alle betroffenen Nutzer sowie das Personal darüber zu informieren. So wird verhindert, dass jemand unwissentlich den Schacht betritt oder versucht, den Aufzug zu rufen, während darin gearbeitet wird.

Nutzung mit Lasten und besonderen Transporten

  • Sicherung von transportierten Gütern: Bei der Mitnahme von Rollwagen, Paletten, Krankenhausbetten oder ähnlichen Lasten im Aufzug gelten spezielle Sicherungsregeln. Rollende Transporte sind während der Fahrt zu bremsen oder festzubinden, damit sie nicht verrutschen oder gegen die Türen drücken. Schwere Güter sollten möglichst mittig platziert und ggf. zusätzlich abgestützt werden, um ein plötzliches Kippen oder Rutschen zu vermeiden.

  • Einhaltung der Nennlast: Die zulässige Tragfähigkeit des Aufzugs (Nennlast in kg) darf keinesfalls überschritten werden. Im Fahrkorb ist gut sichtbar angegeben, wie viele Personen bzw. welches maximale Gewicht befördert werden dürfen. Außerdem ist vermerkt, ob der Aufzug für Personen, Betten oder ausschließlich Lasten zugelassen ist. Personal und Nutzer müssen diese Grenzen kennen und einhalten – Überladung stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar (Überbeanspruchung der Tragmittel, drohender Absturz oder Notabschaltung).

  • Trennung von besonderen Transporten vom Publikumsverkehr: Wenn sehr schwere, große oder problematische Güter transportiert werden (z. B. Möbellieferungen, Material für Umbauten), sollte dies organisatorisch vom normalen Passagierbetrieb getrennt werden. Das Facility Management kann z. B. festlegen, dass solche Transporte nur in bestimmten Zeitfenstern oder mit separaten Lastenaufzügen stattfinden. Damit wird vermieden, dass im Fall eines Zwischenfalls (Festklemmen, Überladung) unbeteiligte Fahrgäste betroffen sind oder evakuiert werden müssen.

Unterweisung und Regeln im Alltag

  • Mitarbeiterschulung zu Absturzgefahren: Hausmeister, Reinigungskräfte, internes Logistikpersonal und Sicherheitsdienste, die mit dem Aufzug zu tun haben, sind regelmäßig über die spezifischen Gefahren im Aufzugsbereich zu unterweisen. Sie müssen wissen, dass offene Schachtöffnungen lebensgefährlich sind und dass Aufzugstüren niemals manipuliert oder blockiert werden dürfen (z. B. nicht mit Keilen offenhalten). Jede Umgehung von Sicherheitsverriegelungen oder unsachgemäße Nutzung kann tödliche Risiken bergen und ist daher strikt untersagt.

  • Betriebsanweisungen für Störfälle und Arbeiten: Es sollten schriftliche Betriebsanweisungen und Notfallpläne vorliegen, die das Verhalten bei Aufzugstörungen, bei festsitzenden Personen und bei Arbeiten im Schachtumfeld regeln. Darin ist festgelegt, dass im Störungsfall keine Eigenmaßnahmen der Fahrgäste (wie Selbstbefreiungsversuche aus dem steckengebliebenen Fahrkorb) unternommen werden dürfen, sondern geschultes Personal alarmiert wird. Ebenso müssen Mitarbeiter wissen, wie eine Notbefreiung fachgerecht durchzuführen ist (nur durch unterwiesene Personen laut Notfallplan) und welche Sicherungsmaßnahmen davor zu treffen sind.

Gefährdungsbeurteilung und Risikoanalyse

  • Systematische Risiko-Bewertung: Für jede Aufzugsanlage muss im Rahmen der Betreiberverantwortung eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, die auch Absturzrisiken abdeckt. Bereits bei Planung und Neuinstallation eines Aufzugs werden potenzielle Gefahren (Absturz von Personen oder Lasten, Versagen von Sicherheitsbauteilen) analysiert und entsprechende Schutzmaßnahmen festgelegt. Im laufenden Betrieb ist die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig zu aktualisieren, insbesondere wenn sich an der Anlage, der Nutzung oder den Umgebungsbedingungen etwas ändert.

  • Besondere Szenarien berücksichtigen: In der Risikoanalyse werden auch unübliche Betriebsphasen oder Sonderfälle betrachtet. Beispielsweise muss bei temporärer Nutzung eines Aufzugs als „Baustellenaufzug“ während Umbaumaßnahmen geprüft werden, ob zusätzliche Absturzsicherungen nötig sind (z. B. Abschrankungen bei offenen Zugängen). Auch bei längerer Stilllegung eines Aufzugs oder während Modernisierungsarbeiten am Schacht sind Maßnahmen zu treffen, damit keine ungesicherten Öffnungen entstehen. Solche Szenarien fließen mit in die Planung der Schutzmaßnahmen ein.

Wartungs-, Prüf- und Mängelmanagement

Prozessschritt

FM-Aufgabe (Basis)

Wartung/Inspektion

Sicherstellen, dass alle Absturzsicherungsfunktionen im Wartungsplan enthalten sind. Wartungsverträge müssen vorsehen, dass z. B. Türverriegelungen, Fangvorrichtungen, Puffer und Notbremssysteme regelmäßig geprüft und justiert werden.

Wiederkehrende Prüfungen

Organisation und Begleitung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch zugelassene Überwachungsstellen (TÜV o. ä.). Der FM-Bereich koordiniert die Prüftermine, stellt dem Prüfer alle relevanten Unterlagen zur Verfügung und wertet die Prüfergebnisse aus. Festgestellte Mängel oder Auflagen aus der Prüfung sind aufzunehmen und umzusetzen.

Mängelbearbeitung

Priorisierung und Nachverfolgung sicherheitsrelevanter Mängel. Insbesondere Mängel, die die Absturzsicherheit betreffen (z. B. verschlissene Seile, defekte Türkontakte), haben oberste Priorität und müssen umgehend behoben werden. Der FM sorgt dafür, dass solche Mängel dokumentiert und die Beseitigung beauftragt wird sowie der Aufzug bei Gefahr ggf. außer Betrieb bleibt, bis die Sicherheit wieder gewährleistet ist.

Ereignis- und Störungsmanagement

  • Dokumentation von Vorfällen: Alle Störungen, Unfälle oder „Beinahe-Absturz“-Ereignisse im Zusammenhang mit der Aufzugsanlage sind lückenlos zu dokumentieren. Dazu zählen z. B. Fälle, in denen eine Schachttür irrtümlich ohne Kabine geöffnet wurde, Gegenstände in den Schacht gefallen sind oder ein Wartungstechniker einen Absturz fast nur durch PSA verhindern konnte. Solche Informationen sind wertvoll, um Schwachstellen zu erkennen.

  • Auswertung und Verbesserungsmaßnahmen: Das Facility Management wertet die dokumentierten Ereignisse aus, um daraus präventive Maßnahmen abzuleiten. Zeigt sich zum Beispiel, dass eine bestimmte Schachttür öfter klemmt oder nicht korrekt verriegelt, wird der Wartungsumfang angepasst oder eine technische Nachrüstung vorgenommen. Aus Beinahe-Unfällen können organisatorische Verbesserungen folgen (etwa schärfere Zugangsregeln zum Maschinenraum, zusätzliche Schulungen des Personals). Dieser kontinuierliche Verbesserungsprozess stellt sicher, dass die Absturzsicherheit der Aufzüge im Lebenszyklus des Gebäudes ständig optimiert wird.

Einbindung in Umbau- und Modernisierungsvorhaben

  • Überprüfung bei Modernisierung/Nutzungsänderung: Bei jeder wesentlichen Veränderung der Aufzugsanlage – sei es eine Modernisierung des Antriebs, der Einbau neuer Kabinen- und Schachtsysteme oder auch eine geänderte Nutzung (z. B. ein bisheriger Personenaufzug soll künftig schwere Lasten transportieren) – müssen die Absturzsicherungsprinzipien neu bewertet werden. Gegebenenfalls sind zusätzliche Maßnahmen vorzusehen, damit das Sicherheitsniveau trotz geänderter Technik oder höherer Beanspruchung gleichbleibt.

  • Bauliche Veränderungen am Gebäude: Umbauten im Gebäude, die den Aufzugsschacht tangieren, dürfen die Absturzsicherheit nicht beeinträchtigen. Wird z. B. eine zusätzliche Tür zum Aufzugsschacht eingebaut oder Leitungen durch die Schachtwände geführt, ist zu prüfen, ob diese Öffnungen ausreichend gesichert und abgedichtet sind. Das FM-Team ist in Bauplanungen einzubeziehen, um sicherzustellen, dass Schnittstellen zwischen Gebäude und Aufzug (Schachtabschlüsse, Zugänge, Notleiterzugänge usw.) weiterhin allen Sicherheitsanforderungen genügen.