Transportsysteme / Transportanlagen
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Transportsysteme
Transportanlagen zählen im Facility Management zu den prüf-, überwachungs- und sicherheitsrelevanten Arbeitsmitteln. Sie haben erhebliche Bedeutung für die Arbeitssicherheit, die Betriebskontinuität und das Haftungsrisiko des Betreibers. Daher unterliegen Planung, Errichtung, Inbetriebnahme und Betrieb solcher Anlagen strengen Anforderungen an die technische, organisatorische und rechtliche Dokumentation. Die im Folgenden aufgeführten Dokumente bilden die verbindliche Grundlage, um rechtssichere Prüfungen durchzuführen, den ordnungsgemäßen Betrieb und die Instandhaltung nachzuweisen, Behörden und Berufsgenossenschaften gegenüber Rechenschaft abzulegen und eine auditfähige FM-Organisation aufzubauen und zu betreiben.
- Prüfaufzeichnungen für Arbeitsmittel
- Prüfprotokolle für elektrische Betriebsmittel
- Ausschreibungszeichnungen – Technische Ausrüstung
- Ausführungs- und Konstruktionspläne
- Betriebs- und Benutzerhandbuch
- Bestellung befähigter Personen zur Prüfung
- Benutzerinformationen für Maschinen
- Berechnung und Auslegung – LPH 3 (Entwurfsplanung)
- Berechnung und Auslegung – LPH 5 (Ausführungsplanung)
- Berechnung und Auslegung – LPH 7 (Vergabeergebnisse)
- Lebenszykluskostenberechnung (LCC) – Ergebnis
- Bestandsaufnahme, grafische Darstellung und Neuberechnung
- Bestellung von Koordinatoren
- Betriebsanweisung – Arbeitsmittel
- Betriebsanleitung – Maschinen (Arbeitsplatzbezug)
- Betriebsanleitung – Maschinen (Gebäudebezug)
- Betriebs- und Sicherheitsinformationen – elektrische Betriebsmittel
- Interdisziplinäre Betriebsanweisung – Technische Ausrüstung
- Betriebsanweisung – Arbeitsschutz
- Betriebstagebuch / Betriebsprotokoll
- Betriebskostenberechnung – Technische Ausrüstung
- Brandschutz-/Brandfall-/Steuerungsmatrix
- Lösungsdarstellungen – LPH 5 (Ausführungsplanung)
- Lösungsbeschreibungen – LPH 7 (Vergabeergebnisse)
- Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse
- Instandhaltungsunterlagen
- Dokumentation von Dämm- und Brandschutzarbeiten (TGA)
- Dokumentation der Anforderungen für das vereinfachte Verfahren
- Eignungsnachweis des Bau- bzw. Montageunternehmens
- Einbauerklärung für unvollständige Maschinen
- Festlegung der Anforderungen an befähigte Personen zur Prüfung
- Festlegung von Art, Umfang und Fristen der Prüfungen
- Mengenermittlung – Technische Ausrüstung
- Qualifikationsnachweis zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Funktions- und Strangschema – LPH 3 (Entwurfsplanung)
- Funktions- und Strangschema – LPH 5 (Ausführungsplanung)
- Funktions- und Strangschema – LPH 7 (Vergabeergebnisse)
- Funktionsschema (Prinzipschaltbild) – LPH 2 Vorplanung
- Gebrauchsanweisung (Produkte)
- Schnittstellen- / Trade-Relationship-Matrix
- Herstellerinformationen zur Instandhaltung
- Informationen für die Gefährdungsbeurteilung
- Informationen zu Notfall- und Rettungsmaßnahmen
- Instandhaltungsbericht
- Instandhaltungsplan
- Instandhaltungszeitplan
- Anlagen- / Inventarliste
- Aufgabenklärung – Technische Ausrüstung (Ergebnisdokument)
- EU-Konformitäts-/Leistungserklärung für Maschinen
- Kostenberechnung – Technische Ausrüstung (Ergebnis)
- Kostenfeststellung – Technische Ausrüstung (Ergebnis)
- Kostenschätzung – Technische Ausrüstung (Ergebnis)
- Leistungs- und Funktionsmessungen (Ergebnis)
- Montageanleitung für unvollständige Maschinen
- Bauphysikalische und statische Nachweise (Dämm- und Brandschutzarbeiten)
- Objektbegehungsbericht – Technische Ausrüstung
- Anschluss- und Medienpläne für gelieferte Anlagen
- Planungskonzept – Technische Ausrüstung
- Preisliste – Technische Ausrüstung
- Protokoll zur Mängelbeseitigung aus der Abnahme
- Protokoll über besondere Unterweisungen
- Prüfbuch für elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Raumbuch (gesamt)
- Raumbuch – Technischer Teil (LPH 2 Vorplanung)
- Raumbuch – Technischer Teil (LPH 3 Entwurfsplanung)
- Auditunterlagen
- Schadstoff- / Emissionsberechnungen
- Schlitz- und Durchbruchspläne – LPH 5 (Ausführungsplanung)
- Schlitz- und Durchbruchspläne – LPH 7 (Vergabeergebnisse)
- Schnittstellenkatalog
- Schutzkonzept für Arbeitsmittel
- Schalt- und Stromlaufpläne – LPH 5 (Ausführungsplanung)
- Übersichtsschaltplan nach DIN EN 61082-1 – LPH 8 (Bestandsversion)
- Unfall- und Schadensbericht
- Herstellerunterlagen zur Gefährdungsbeurteilung
- Unterlagen für behördliche Genehmigungen und Abnahmen
- Spezielle technische Unterlagen für unvollständige Maschinen
- Ausschreibungsunterlagen mit leistungsbereichsbezogenen Spezifikationen
- Vergabevorschlag
- Vermerk zur regelmäßigen Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung
- Verpflichtung von Lieferanten zur Einhaltung des Arbeitsschutzes
- Wartungsanweisungen für Transportanlagen
- Instandhaltungsdokumentation nach VDMA 24186
- Abnahmeprotokoll für Transport- und Fördersysteme
- Angebot des Auftragnehmers (Bauleistungen)
- Anlagenbeschreibung (Technische Beschreibung)
- Antrag auf behördliche Genehmigung
- Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß BetrSichV
- Systemdiagramm (Aufzüge, Fahrtreppen, Förderanlagen)
- Anlagenzeichnung / Montagezeichnung (LPH 7 + Montageplanung)
- Aufmaß
- Assetbuch
- Verzeichnis der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
- Instandhaltungsplanung und -organisation – Technische Ausrüstung
- Wirtschaftlichkeitsnachweis – Technische Ausrüstung
- Grafische Darstellung – LPH 3 (Entwurfsplanung)
- Grafische Darstellung – LPH 5 (Ausführungsplanung)
- Grafische Darstellung – LPH 7 (Vergabeergebnisse)
Prüfaufzeichnungen für Arbeitsmittel (mechanisch / funktional)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Prüfprotokolle für Arbeitsmittel |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der ordnungsgemäßen Prüfung von Transportanlagen als Arbeitsmittel |
| Rechts- & Normbezug | BetrSichV, TRBS 1201 |
| Wesentliche Inhalte | • Prüfanlass |
| Verantwortlich | Zur Prüfung befähigte Person |
| Praxisbezug FM | Nachweis der Betreiberpflichten und Prüfkonformität |
Erläuterung:
Prüfaufzeichnungen sind ein zentraler Sicherheits- und Haftungsnachweis im Facility Management. Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1201) muss jede Prüfung von Arbeitsmitteln – wozu Transportanlagen zählen – schriftlich dokumentiert werden. Eine zur Prüfung befähigte Person hält darin Art und Umfang der Prüfung, das Prüfergebnis sowie festgestellte Mängel fest und bestätigt mit Name und Unterschrift die Durchführung. Diese Protokolle müssen mindestens bis zur nächsten Prüfung (teilweise über die gesamte Nutzungsdauer) aufbewahrt werden. Sie belegen, dass die Anlage regelmäßig und vorschriftsgemäß geprüft wurde. Im FM dienen sie als Grundlage für Freigabe oder Stilllegung einer Anlage und für Instandsetzungsmaßnahmen bei Mängeln. Ohne lückenlose Prüfaufzeichnungen kann ein Betreiber im Schadensfall oder gegenüber Aufsichtsbehörden kaum nachweisen, dass er seinen Prüf- und Sorgfaltspflichten nachgekommen ist.
Prüfprotokolle für elektrische Betriebsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Prüfprotokolle elektrische Anlagen/Betriebsmittel |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der elektrischen Sicherheit |
| Rechts- & Normbezug | DGUV Vorschrift 3, DGUV Vorschrift 4; DGUV Information 203-070, 203-071; VDE 0701, VDE 0702 |
| Wesentliche Inhalte | • Messwerte |
| Verantwortlich | Elektrofachkraft / befähigte Person |
| Praxisbezug FM | Grundlage für elektrische Betriebssicherheit und Prüfungen der Berufsgenossenschaft |
Erläuterung:
Diese Prüfprotokolle sind im Facility Management ein unverzichtbarer Nachweis der elektrischen Sicherheit von Transportanlagen und deren Komponenten. Nach den DGUV-Vorschriften 3 und 4 (Unfallverhütungsvorschriften „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“) müssen alle elektrischen Betriebsmittel – etwa Antriebe, Steuerungen oder Sicherheitsschaltungen von Aufzügen und Förderanlagen – in regelmäßigen Abständen von einer Elektrofachkraft oder befähigten Person überprüft werden. Die Protokolle dokumentieren die gemessenen Werte (z.B. Isolationswiderstände, Schutzleiterdurchgängigkeit, Auslösezeiten von Schutzschaltern), die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen, eine klare Bewertung (bestanden/nicht bestanden) sowie die festgelegten Prüffristen für Folgeprüfungen. Für das FM dienen diese Dokumente als Beleg dafür, dass der Betreiber seinen gesetzlichen Pflichten nachgekommen ist. Insbesondere bei Behörden-, Versicherungs- oder BG-Kontrollen wird auf diese Protokolle zurückgegriffen: Im Schadensfall fragen Berufsgenossenschaft und Versicherung nach dem letzten Prüfnachweis. Wurden Prüfungen nicht durchgeführt, Fristen überschritten oder festgestellte Mängel nicht behoben, drohen Haftungsrisiken bis hin zur Verweigerung von Versicherungsleistungen. Die lückenlose Dokumentation aller elektrischen Prüfungen ist daher essentiell, um die elektrische Betriebssicherheit der Transportanlage zu gewährleisten und die Betrieberverantwortung im Bereich Elektrosicherheit zu erfüllen.
Ausschreibungszeichnungen – Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Ausschreibungs- und Angebotszeichnungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Technische Grundlage für Vergabeverfahren |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Lage |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Vergleichbarkeit von Angeboten und Vertragsklarheit |
Erläuterung
Ausschreibungszeichnungen sind technische Pläne, die in der Angebots- und Ausschreibungsphase erstellt werden, um den Leistungsumfang einer geplanten Transportanlage präzise zu beschreiben. Sie zeigen beispielsweise den Einbauort und die Lage der Anlage im Gebäude, ihre Abmessungen, relevante Schnittstellen zu anderen Gewerken (etwa Anschlusspunkte, Übergabeschnittstellen) sowie wichtige Leistungsparameter (z.B. Tragfähigkeit, Fördergeschwindigkeit). Rechtsgrundlage ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), in deren Leistungsphasen die Erstellung solcher Zeichnungen als Grundleistung der Planung der Technischen Ausrüstung vorgesehen ist. Für das Vergabeverfahren sind diese Unterlagen von großer Bedeutung, da alle Bieter auf einheitlicher Informationsbasis kalkulieren. Im Facility Management sorgt dies für Vergleichbarkeit der Angebote und verhindert Missverständnisse oder Lücken im Vertrag. Gleichzeitig dienen die Ausschreibungszeichnungen später dazu, Abweichungen zwischen Planung und Ausführung nachvollziehen zu können. Wenn während Bau und Installation Änderungen vorgenommen werden, kann das FM anhand der ursprünglichen Ausschreibungspläne erkennen, was ursprünglich vereinbart war, und so Nachträge oder Mängel besser bewerten. Insgesamt sichern diese Zeichnungen eine eindeutige Leistungsbeschreibung und damit Klarheit für alle Beteiligten von Anfang an.
Ausführungs- und Konstruktionspläne
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Ausführungs- und Montagepläne |
| Zweck & Geltungsbereich | Umsetzung der genehmigten Planung |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Detailmaße |
| Verantwortlich | Konstrukteur / Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Grundlage für Wartung und Umbauten |
Erläuterung
Ausführungs- und Konstruktionspläne sind die detaillierten technischen Zeichnungen, die auf Basis der genehmigten Planung erstellt werden, um die Transportanlage tatsächlich zu bauen. Sie enthalten präzise Detailmaße, Angaben zu Befestigungspunkten, Ausführungsdetails (z.B. Materialstärken, Anschlüsse) und genauen Einbauorten sämtlicher Komponenten. In HOAI-Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) werden diese Pläne erarbeitet, um eine ausführungsreife Lösung sicherzustellen. Für den laufenden Betrieb im Facility Management sind diese Unterlagen essenziell, da sie die tatsächliche bauliche und technische Ausführung der Anlage dokumentieren. In der Praxis werden sie oft als Revisionspläne (as-built-Dokumentation) nach Abschluss der Montage fortgeschrieben, sodass alle Änderungen oder Abweichungen gegenüber der ursprünglichen Planung eingearbeitet sind. Mit Hilfe dieser Pläne können FM-Verantwortliche und Instandhaltungsteams z.B. genau lokalisieren, wo sich bestimmte Bauteile oder Leitungen befinden, was für Wartung und Störungsbehebung wichtig ist. Auch geplante Umbauten oder Erweiterungen lassen sich nur mit vollständigen Ausführungsunterlagen sinnvoll und sicher durchführen, da diese Pläne Klarheit über Tragreserven, Platzbedarf und Anschlussmöglichkeiten der bestehenden Anlage geben. Somit bilden Ausführungs- und Konstruktionspläne eine unerlässliche Grundlage, um Betrieb, Wartung und Änderungsmaßnahmen an Transportanlagen fachgerecht zu organisieren.
Betriebs- und Benutzerhandbuch
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Betriebs- und Benutzerhandbuch |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherer Betrieb von Transportanlagen |
| Rechts- & Normbezug | VDI 6026-1 |
| Wesentliche Inhalte | • Bedienung |
| Verantwortlich | Auftragnehmer / Errichter |
| Praxisbezug FM | Schulung, Betrieb, Wartungsorganisation |
Erläuterung
Das Betriebs- und Benutzerhandbuch ist die zentrale Referenzdokumentation für eine Transportanlage im Betrieb. Es wird in der Regel vom Errichter oder Lieferanten der Anlage gemäß geltenden Richtlinien (z.B. VDI 6026 für die Dokumentation in der Technischen Gebäudeausrüstung) bereitgestellt. Dieses Handbuch enthält ausführliche Anleitungen zur Bedienung der Anlage unter normalen Betriebsbedingungen, wichtige Sicherheitshinweise zur Vermeidung von Unfällen, Vorgaben für Wartung und Inspektion (inklusive Wartungsplänen, -intervallen und Verantwortlichkeiten) sowie Notfallmaßnahmen für Störungen oder Unfälle. Beispielsweise finden sich darin Hinweise, wie man bei einem Not-Stopp oder Stromausfall reagiert, oder Schritte für die Befreiung von Personen (bei Aufzügen) und das Verhalten bei Feueralarm. Im Facility Management ist dieses Handbuch unverzichtbar, um Betriebspersonal und Nutzer zu schulen und zu unterweisen. Es gewährleistet, dass alle Beteiligten die Transportanlage vorschriftsmäßig und sicher bedienen können. Zudem nutzt die Instandhaltungsabteilung das Handbuch, um Wartungsarbeiten fachgerecht durchzuführen und Fehlerdiagnosen nach den Herstellerempfehlungen anzustellen. Kurz: Das Betriebs- und Benutzerhandbuch bündelt das komplette Betriebswissen der Anlage. Ohne diese Unterlage wäre ein sicherer, regelkonformer Betrieb und eine effektive Wartungsorganisation kaum möglich.
Bestellung befähigter Personen zur Prüfung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Schriftliche Bestellung befähigter Personen |
| Zweck & Geltungsbereich | Rechtssichere Organisation der Prüfpflichten |
| Rechts- & Normbezug | VDI 4068-1 |
| Wesentliche Inhalte | • Qualifikation |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber |
| Praxisbezug FM | Delegations- und Haftungsnachweis |
Erläuterung
Die schriftliche Bestellung einer „zur Prüfung befähigten Person“ dokumentiert formal die Übertragung von Prüfverantwortung vom Betreiber (Arbeitgeber) auf eine qualifizierte Fachkraft. In diesem Dokument – oft in Form eines Bestellschreibens oder einer Urkunde – werden die fachlichen Qualifikationen der Person festgehalten (etwa Ausbildung, Fachkenntnisse und Erfahrung im betreffenden Bereich), ebenso wie ihre konkreten Aufgaben und Befugnisse. Es wird klar umrissen, für welche Anlagen oder Arbeitsmittel die Person Prüfungen durchführen darf und welcher Prüfumfang abgedeckt ist (z.B. wiederkehrende Prüfungen an Aufzügen, Kranen, Toranlagen etc.). Die VDI-Richtlinie 4068 Blatt 1 definiert die Anforderungen an solche befähigten Personen und empfiehlt die formale Beauftragung. Im FM-Alltag ist dieses Schriftstück wichtig für die Rechtssicherheit: Der Betreiber kann damit intern und gegenüber Dritten (z.B. Aufsichtspersonen der BG oder Behörde) nachweisen, dass er eine geeignete Person mit der Erfüllung der Prüfpflichten betraut hat. Gleichzeitig kennt die beauftragte Person ihren Verantwortungsbereich genau. Im Schadensfall oder bei Prüfbeanstandungen lässt sich durch die Bestellung belegen, wer für die Prüfung zuständig war und dass der Betreiber seiner Organisationspflicht nachgekommen ist. Somit dient die Bestellung befähigter Personen sowohl als Delegationsnachweis im Sinne der Betreiberverantwortung als auch zur Haftungsprävention für das Unternehmen.
Benutzerinformationen für Maschinen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Benutzer- und Sicherheitsinformationen |
| Zweck & Geltungsbereich | Minimierung von Fehlbedienung und Restrisiken |
| Rechts- & Normbezug | DIN EN ISO 12100 |
| Wesentliche Inhalte | • Restrisiken |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxisbezug FM | Arbeitsschutz und Unterweisung |
Erläuterung
Bei jeder Maschine – und damit auch bei Transportanlagen wie Aufzügen oder Förderbändern – müssen vom Hersteller Benutzerinformationen bereitgestellt werden, die insbesondere auf Restrisiken und sichere Bedienung hinweisen. Die Norm DIN EN ISO 12100 (Sicherheit von Maschinen – Risikobeurteilung und Risikominderung) schreibt ein systematisches Vorgehen vor: Zunächst sollen Risiken soweit möglich durch Konstruktion und technische Schutzmaßnahmen ausgeschlossen werden. Nicht eliminierbare Restrisiken müssen in den Benutzerinformationen offen gelegt werden. Diese Dokumentation enthält daher Warnhinweise (z.B. „Nicht unter schwebenden Lasten aufhalten!“ bei Kran- oder Hebeanlagen), Hinweise auf ordnungsgemäße Bedienung und Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen (etwa das Tragen von PSA, Absperren von Gefahrenbereichen während des Betriebs, regelmäßige Prüfung von Sicherheitsfunktionen). Für das Facility Management bilden diese Angaben die Grundlage, um Gefährdungsbeurteilungen für die betreffende Anlage zu erstellen und Betriebsanweisungen für die Beschäftigten abzuleiten. Durch Kenntnis der herstellerseitig beschriebenen Restrisiken kann das FM zusätzliche Schutzvorkehrungen oder Schulungen einplanen, um Unfälle zu vermeiden. Außerdem werden die Mitarbeiter bei der Unterweisung explizit auf die Herstellerhinweise und Warnungen hingewiesen, sodass Fehlbedienungen und Gefährdungen im Arbeitsalltag minimiert werden. Kurz: Die Benutzer- und Sicherheitsinformationen des Herstellers sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Arbeitsschutzes und helfen dem Betreiber, seinen Sicherheits- und Unterweisungspflichten nachzukommen.
Berechnung und Auslegung – LPH 3 (Entwurfsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Technische Berechnungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der technischen Machbarkeit |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Lastannahmen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Grundlage für Genehmigungen |
Erläuterung
In der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 nach HOAI) werden für eine Transportanlage umfangreiche technische Berechnungen durchgeführt, um die Machbarkeit und Auslegung des Konzepts zu untermauern. Der Fachplaner für Technische Ausrüstung ermittelt zunächst alle relevanten Lastannahmen und Betriebsbedingungen: beispielsweise die zu transportierenden Massen/Gewichte, die erforderliche Förderleistung oder Geschwindigkeit, die Anzahl der zu befördernden Personen (bei Aufzügen) etc. Auf dieser Basis erfolgt die Dimensionierung der Anlage – hierzu zählen etwa die Berechnung der Motor- und Antriebsleistungen, Auslegung von Tragmitteln (Seile, Ketten oder Schienen) sowie die Bestimmung von Größen wie Anfahr- und Bremsverzögerungen, nötige Schachtmaße oder Fundamentbelastungen. Diese Berechnungen dienen als Nachweis der technischen Realisierbarkeit: Sie zeigen, dass die geplante Transportanlage die geforderten Leistungen erbringen kann und innerhalb aller Sicherheitsgrenzen bleibt. Außerdem werden sie oft für behördliche Genehmigungen benötigt – z.B. müssen für einen Aufzug im Bauantrag Unterlagen vorgelegt werden, die Tragfähigkeit und Einhaltung der Sicherheitsnormen belegen. Aus FM-Sicht schaffen die Entwurfsberechnungen Transparenz über die geplante Anlage. Sie bilden die Grundlage, um frühzeitig sicherzustellen, dass die Anlage im späteren Betrieb geeignet ist und keine Über- oder Unterdimensionierungen vorliegen. Insgesamt stellen die Berechnungen der LPH 3 sicher, dass das Konzept genehmigungsfähig und betrieblich sinnvoll ist, bevor die Realisierung weiter vorangetrieben wird.
Berechnung und Auslegung – LPH 5 (Ausführungsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Detaillierte Ausführungsberechnungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Umsetzungssicherheit |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Detailnachweise • Sicherheitsreserven |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Referenz für Betrieb und Wartung |
Erläuterung
In der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 nach HOAI) werden die in der Entwurfsphase gewonnenen Erkenntnisse vertieft und alle Berechnungen auf Ausführungsreife gebracht. Das bedeutet, es werden detaillierte Nachweise für sämtliche Komponenten und Szenarien geführt. Beispielsweise kalkuliert der Fachplaner exakt die Belastungen und Kräfte an einzelnen Bauteilen, führt statische Berechnungen für Träger oder Befestigungen durch, dimensioniert Bremssysteme oder Notablassvorrichtungen unter Berücksichtigung aller relevanten Normen, und legt Steuerungsparameter endgültig fest. Dabei werden auch Sicherheitsreserven eingeplant – etwa Überdimensionierungen oder Redundanzen – um einen verlässlichen Betrieb zu gewährleisten. Diese detaillierten Berechnungsunterlagen dokumentieren die endgültige Auslegung der Transportanlage, wie sie tatsächlich gebaut wird. Für das Facility Management sind diese Informationen äußerst wertvoll: Sie dienen später als technische Referenz, wenn es um den Betrieb, die Instandhaltung oder Änderungen an der Anlage geht. So kann das FM zum Beispiel bei einer geplanten Kapazitätserhöhung oder Anlagenerweiterung in den Berechnungen prüfen, ob noch Reserven vorhanden sind oder ob Komponenten ausgetauscht/ergänzt werden müssen. Auch bei Störungen oder ungewöhnlichem Verschleiß lässt sich anhand der ursprünglichen Auslegungsdaten nachvollziehen, ob die Anlage eventuell an der Grenze ihrer Spezifikation betrieben wird. Insgesamt stellen die Berechnungen der LPH 5 sicher, dass die Anlage nicht nur auf dem Papier funktioniert, sondern auch praktisch umsetzbar und sicher ist. Sie sind somit integraler Bestandteil der technischen Dokumentation und Begleitunterlagen für den späteren Betrieb.
Berechnung und Auslegung – LPH 7 (Vergabeergebnisse)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Vergabebezogene Auslegungsunterlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der beauftragten Lösung |
| Rechts- & Normbezug | HOAI, DIN 18379 |
| Wesentliche Inhalte | • beauftragte Varianten |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Vertrags- und Gewährleistungsmanagement |
Erläuterung
In Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) werden nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens die Vergabeergebnisse dokumentiert, insbesondere die technische Auslegung der beauftragten Variante. Das bedeutet: Sobald feststeht, welcher Anbieter den Zuschlag erhält und welche Lösung gebaut wird, hält der Fachplaner alle relevanten Auslegungsdaten dieser Lösung schriftlich fest. Dazu gehören Angaben, welche Variante oder Konfiguration der Transportanlage geliefert wird (z.B. welcher Antriebstyp, welche Steuerungsgeneration, welche Ausstattungsmerkmale) und welche Leistungsgrenzen oder Garantiewerte vertraglich vereinbart wurden (etwa maximale Traglast, Fördervolumen pro Stunde, Energieverbrauch, Toleranzen). Referenziert werden dabei sowohl die HOAI-Dokumentationspflichten als auch einschlägige technische Normen (wie DIN 18379 für entsprechende Gewerke), um sicherzustellen, dass die Dokumentation dem Stand der Technik und den Vertragsbedingungen entspricht. Für das Facility Management sind diese Unterlagen aus mehreren Gründen unverzichtbar: Zum einen schaffen sie Klarheit darüber, welche technische Lösung genau geschuldet ist – sie bilden also die Messlatte, an der sich der Liefer- und Leistungsumfang des Auftragnehmers messen lässt. Im Zuge des Gewährleistungsmanagements dienen die dokumentierten Leistungsdaten als Vergleichsmaßstab, wenn es um Mängel geht: Weicht die tatsächliche Leistung der Anlage im Betrieb von den dokumentierten, beauftragten Werten ab, kann das FM darauf gestützt Gewährleistungsansprüche geltend machen. Zum anderen helfen die Vergabeunterlagen bei der Bewertung von Nachträgen oder Änderungswünschen: Nur wenn bekannt ist, welche Ausstattung ursprünglich vereinbart war, lässt sich beurteilen, ob eine gewünschte Änderung darüber hinausgeht (und zusätzliche Kosten rechtfertigt) oder eigentlich schon Teil des Vertrags ist. Insgesamt unterstützen die Auslegungsunterlagen aus LPH 7 das FM dabei, den vertraglichen Leistungsumfang jederzeit nachvollziehen und durchsetzen zu können, und bilden damit eine wesentliche Grundlage für ein professionelles Vertrags- und Qualitätsmanagement im Betreiberbetrieb.
Lebenszykluskostenberechnung (LCC) – Ergebnis
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Lebenszykluskostenberechnung |
| Zweck & Geltungsbereich | Wirtschaftliche Bewertung über den gesamten Nutzungszeitraum |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Investitions-, Betriebs-, Instandhaltungs- und Entsorgungskosten |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Investitions-, Ersatz- und Optimierungsentscheidungen |
Erläuterung
Die Lebenszykluskostenberechnung (Life Cycle Costing, LCC) erfasst alle anfallenden Kosten von der Planung über die Nutzung bis zur Stilllegung einer Anlage. Dazu gehören einmalige Investitionskosten sowie fortlaufende Betriebs-, Wartungs- und Entsorgungskosten. Durch diese ganzheitliche Bewertung kann der Facility Manager alternative Systeme hinsichtlich ihrer langfristigen Wirtschaftlichkeit vergleichen. LCC ist ein strategisches Instrument der Kostensteuerung, mit dem sich hohe Anfangsinvestitionen durch langfristige Betriebsvorteile aufwiegen lassen.
Bestandsaufnahme, grafische Darstellung und Neuberechnung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Bestandsdokumentation inkl. Neuberechnung |
| Zweck & Geltungsbereich | Technische Bewertung bestehender Transportanlagen |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Anlagenübersicht |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Umbau-, Weiterbetriebs- und Genehmigungsentscheidungen |
Erläuterung
Die Bestandsaufnahme dokumentiert den aktuellen Zustand der vorhandenen Anlage vollständig. Sie umfasst technische Anlagenübersichten, aktualisierte Bestandspläne sowie alle relevanten Leistungsdaten (z.B. Tragfähigkeiten, Förderkapazitäten). Häufig wird zusätzlich eine Neuberechnung unter den aktuellen Lastannahmen durchgeführt, um die Sicherheit nachzuweisen. Diese Unterlagen bilden die Basis für sichere Weiterbetriebe und Modernisierungen: Sie liefern die Entscheidungsgrundlage für Umbauten und Instandhaltungsmaßnahmen und dienen zugleich als Nachweis bei Genehmigungs- oder Behördenverfahren.
Bestellung von Koordinatoren
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Schriftliche Koordinatorenbestellung |
| Zweck & Geltungsbereich | Organisation von Arbeitsschutz- und Koordinationspflichten |
| Rechts- & Normbezug | BetrSichV, DGUV-I 215-830, GefStoffV |
| Wesentliche Inhalte | • Aufgaben |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber |
| Praxisbezug FM | Haftungsminimierung bei Parallelgewerken |
Erläuterung
Bei Arbeiten, an denen mehrere Unternehmen beteiligt sind (Parallelgewerke), muss der Betreiber gemäß BetrSichV einen Koordinator benennen. Die schriftliche Koordinatorenbestellung dokumentiert, welche Person diese Aufgabe übernimmt und welche Befugnisse sie besitzt. In diesem Dokument werden klare Verantwortungsbereiche, Kommunikationswege und Absprachen zu Schutzmaßnahmen festgelegt. Damit schafft es Transparenz über Zuständigkeiten, vermeidet Schnittstellenrisiken und dient als wichtiger Nachweis zur Haftungsminimierung.
Betriebsanweisung – Arbeitsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Betriebsanweisung |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherer Umgang mit Transportanlagen |
| Rechts- & Normbezug | BetrSichV |
| Wesentliche Inhalte | • Gefährdungen |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber |
| Praxisbezug FM | Unterweisungen, Audits, Behördenkontrollen |
Erläuterung
Die Betriebsanweisung ist eine schriftliche Anleitung für den sicheren Betrieb und wird den Beschäftigten vor der ersten Verwendung des Arbeitsmittels zur Verfügung gestellt. Sie enthält Informationen über alle bei Betrieb und Wartung auftretenden Gefährdungen sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen (z.B. Absperreinrichtungen, persönliche Schutzausrüstung). Außerdem beschreibt die Anweisung das richtige Verhalten im Störfall oder Notfall. Auf diese Weise werden die gesetzlichen Arbeitsschutzanforderungen konkret in Handlungsanweisungen übersetzt und dienen als Basis für Unterweisungen und Kontrollen.
Betriebsanleitung – Maschinen (Arbeitsplatzbezug)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Maschinenbetriebsanleitung |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherer Betrieb der Maschine |
| Rechts- & Normbezug | DIN EN 809, DIN EN 1012-1, DIN EN 12693, DIN EN ISO 12100, 9. ProdSV, Richtlinie 2006/42/EG, Verordnung (EU) 2023/1230, VDI 6026-1 |
| Wesentliche Inhalte | • Bedienung |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxisbezug FM | Referenz für Betrieb, Wartung und Gefährdungsbeurteilung |
Erläuterung
Die Maschinenbetriebsanleitung ist ein zentrales Dokument des Herstellers und beschreibt umfassend die bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine. Sie enthält Angaben zur Inbetriebnahme und Bedienung, zum Wartungsablauf sowie zu den eingebauten Sicherheitseinrichtungen. Zudem werden verbleibende Restrisiken benannt und Hinweise zum Umgang damit gegeben. Die Anleitung erfüllt damit die Anforderungen der Maschinenrichtlinie und der Produktverordnung. Im Facility Management dient sie als verbindliche Referenz: Sie ist Grundlage für die Unterweisung des Personals, für Wartungsarbeiten und für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.
Betriebsanleitung – Maschinen (Gebäudebezug)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Maschinenbetriebsanleitung (Gebäudeintegration) |
| Zweck & Geltungsbereich | Sichere Einbindung in die Gebäudetechnik |
| Rechts- & Normbezug | 9. ProdSV, DIN EN ISO 12100, Verordnung (EU) 2023/1230 |
| Wesentliche Inhalte | • Schnittstellen |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxisbezug FM | Umbauten, Störungs- und Notfallmanagement |
Erläuterung
Zusätzlich zur Standardanleitung enthält die Maschinenbetriebsanleitung für den Gebäudebezug Informationen zur Integration in die Gebäudetechnik. Hier werden Schnittstellen (z.B. elektrische Anschlüsse, Steuerungssignale) und die Energieversorgung der Maschine beschrieben. Ebenso sind Notfallkonzepte aufgeführt, etwa Abläufe beim Stromausfall oder bei Brandfall. Durch diese Angaben werden Wechselwirkungen zwischen Maschine und Gebäude transparent gemacht. Für das FM erleichtert diese Dokumentation insbesondere Umbauarbeiten sowie das Störungs- und Notfallmanagement.
Betriebs- und Sicherheitsinformationen – elektrische Betriebsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Elektrische Betriebs- und Sicherheitsinformationen |
| Zweck & Geltungsbereich | Elektrische Sicherheit |
| Rechts- & Normbezug | Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU, 1. ProdSV |
| Wesentliche Inhalte | • Kennwerte |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxisbezug FM | Grundlage für elektrische Prüfungen |
Erläuterung
Elektrische Betriebs- und Sicherheitsinformationen enthalten alle relevanten technischen Daten für elektrische Komponenten der Anlage. Dazu gehören Angaben wie Betriebsspannung, Stromstärken, Schutzklasse und Umgebungsbedingungen. Darüber hinaus werden sicherheitsrelevante Schutzmaßnahmen und Warnhinweise erläutert. Diese Informationen sind unerlässlich, um elektrotechnische Prüfungen (z.B. nach VDE- und DGUV-Vorschriften) ordnungsgemäß durchführen zu können.
Interdisziplinäre Betriebsanweisung – Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Gewerkeübergreifende Betriebsanweisung |
| Zweck & Geltungsbereich | Koordination aller beteiligten Gewerke |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Schnittstellen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Vermeidung von Schnittstellenrisiken |
Erläuterung
Die interdisziplinäre Betriebsanweisung vereint alle gewerkeübergreifenden Abläufe in einem Handbuch. Sie beschreibt z.B. die Systemtopologie (Netzwerke, Leitungswege) und alle betrieblichen Prozesse von Routinekontrollen bis hin zum Störungsfall. Gleichzeitig definiert sie klar die Zuständigkeiten von Haustechnikern, IT-Support und weiteren Beteiligten. Auf diese Weise sind sämtliche Schnittstellen geregelt und wiederkehrende Arbeitsabläufe standardisiert. Dies minimiert Fehlerquellen und erhöht die Betriebssicherheit bei komplexen Anlagen.
Betriebsanweisung – Arbeitsschutz
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Arbeitsschutzbezogene Betriebsanweisung |
| Zweck & Geltungsbereich | Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung |
| Rechts- & Normbezug | BetrSichV, DGUV-I 205-001 |
| Wesentliche Inhalte | • PSA |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber |
| Praxisbezug FM | Unterweisungen, Prävention |
Erläuterung
Die arbeitsschutzbezogene Betriebsanweisung übersetzt die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung in verbindliche Regeln. Sie legt fest, welche persönliche Schutzausrüstung zu tragen ist, welche Verhaltensvorschriften im Arbeitsalltag gelten und wie im Notfall vorzugehen ist (z.B. Fluchtwege, Erste Hilfe). Ihr Zweck ist es, die Beschäftigten umfassend über die im Betrieb auftretenden Gefährdungen aufzuklären und präventive Maßnahmen klar zu beschreiben. Die Umsetzung dieser Anweisung in Schulungen und Kontrollen erhöht die Arbeitssicherheit im laufenden Betrieb.
Betriebstagebuch / Betriebsprotokoll
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Arbeitsschutzbezogene Betriebsanweisung |
| Zweck & Geltungsbereich | Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung |
| Rechts- & Normbezug | BetrSichV, DGUV-I 205-001 |
| Wesentliche Inhalte | • PSA |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber |
| Praxisbezug FM | Unterweisungen, Prävention |
Erläuterung
Das Betriebstagebuch dokumentiert chronologisch alle betrieblichen Ereignisse und Prüfmaßnahmen über den gesamten Lebenszyklus der Anlage. Neben den Betriebszeiten werden alle Störungen, Wartungs- und Reparaturmaßnahmen sowie Eingriffe protokolliert. Jeder Eintrag enthält Datum, Uhrzeit und verantwortliche Personen. Gemäß VDI 3810-1 muss das Tagebuch lückenlos geführt werden. Für das FM liefert es einen nachvollziehbaren Nachweis, dass alle vorgeschriebenen Prüfungen und Wartungen durchgeführt wurden, und ermöglicht die Auswertung von Betriebsdaten zur kontinuierlichen Verbesserung.
Betriebskostenberechnung – Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Betriebskostenberechnung |
| Zweck & Geltungsbereich | Prognose und Bewertung der laufenden Kosten von Transportanlagen |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Energieverbrauch |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Budgetierung, Kostencontrolling, Benchmarking |
Erläuterung
Die Betriebskostenberechnung ermöglicht eine belastbare Einschätzung der späteren Folgekosten. Die HOAI sieht in der Entwurfsplanung vor, jährliche Bedarfswerte (Nutz-, End- und Primärenergie) sowie Betriebskosten abzuschätzen und eine detaillierte Betriebskostenberechnung als besondere Leistung zu erstellen. Diese Berechnung dient als Grundlage für Wirtschaftlichkeitsvergleiche, Investitionsentscheidungen und optimiert den Betrieb über den gesamten Lebenszyklus. Für das Facility Management sind die Prognose der Energiekosten, die Planung von Wartungsbudgets und der Vergleich mit Benchmarks entscheidend.
Brandschutz-/Brandfall-/Steuerungsmatrix
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Brandschutz- und Brandfall-Steuermatrix |
| Zweck & Geltungsbereich | Definition des Anlagenverhaltens im Brand- und Evakuierungsfall |
| Rechts- & Normbezug | HOAI, VDI 3819-3 |
| Wesentliche Inhalte | • Auslösekriterien |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA / Brandschutzfachplaner |
| Praxisbezug FM | Betrieb, Tests, Abnahmen, Feuerwehrkoordination |
Erläuterung
Die Brandfall-Steuermatrix ist ein zentrales Dokument der Brandschutzplanung. Die VDI-Richtlinie 3819 fordert, dass sämtliche sicherheitsrelevanten Anlagen im Brandfall in einer Wirkkette zusammenarbeiten. Die HOAI bezeichnet das Aufstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix als besondere Leistung. In der Matrix werden für jedes Auslösekriterium (z. B. Brandmelder, Handalarm) die notwendigen Steuerbefehle (Abschaltung der Lüftungsanlagen, Evakuierungsfahrt von Aufzügen) samt Prioritäten und Schnittstellen beschrieben. Dies ermöglicht eine prüfbare, dokumentierte Steuerung während Tests, Abnahmen und im laufenden Betrieb. Für das Facility Management bildet die Matrix eine unverzichtbare Grundlage für organisatorische Abläufe, regelmäßige Funktionsprüfungen und die Abstimmung mit der Feuerwehr.
Lösungsdarstellungen – LPH 5 (Ausführungsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Grafische Darstellungen der technischen Lösung |
| Zweck & Geltungsbereich | Detaillierte Visualisierung der geplanten Transportanlage |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Systemschemata |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Referenz für Montage, Betrieb und spätere Anpassungen |
Erläuterung
In der Leistungsphase 5 der HOAI wird die Ausführungsplanung erarbeitet. Dazu gehört die zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem abgestimmten Maßstab einschließlich Dimensionen und die Anpassung der Funktions- und Strangschemata. Für Transportanlagen bedeutet dies, dass Pläne mit Systemschemata, Einbau- und Übergabepunkten erstellt werden, die eine ausführungsreife und prüfbare Lösung darstellen. Diese Dokumente dienen als Referenz für die Montage, erleichtern das Verständnis der baulichen Schnittstellen und sind für das Facility Management wichtig, um spätere Wartungs- und Zugänglichkeitsanforderungen beurteilen zu können.
Lösungsbeschreibungen – LPH 7 (Vergabeergebnisse)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Technische Lösungsbeschreibung |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der tatsächlich vergebenen Lösung |
| Rechts- & Normbezug | HOAI, DIN 18379, DIN 18381 |
| Wesentliche Inhalte | • Leistungsumfang |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Vertrags- und Gewährleistungsmanagement |
Erläuterung
Die Leistungsphase 7 der HOAI umfasst das Einholen, Prüfen und Werten der Angebote sowie das Erstellen der Vergabevorschläge und der Vertragsunterlagen. Nach Zuschlag ist klar zu dokumentieren, welche technische Variante realisiert wird, welche Systemgrenzen gelten und welche Abweichungen gegenüber der Ausschreibung bestehen. Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) in der VOB/C, wie DIN 18379 (Raumlufttechnische Anlagen) und DIN 18381 (Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen), definieren die Ausführungs- und Abrechnungsregeln für diese Gewerke und sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Für das Facility Management schafft die Lösungsbeschreibung Transparenz bei Nachtragsforderungen, Mängelbearbeitung und Gewährleistungsfragen.
Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Technische Lösungsbeschreibung |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der tatsächlich vergebenen Lösung |
| Rechts- & Normbezug | HOAI, DIN 18379, DIN 18381 |
| Wesentliche Inhalte | • Leistungsumfang |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Vertrags- und Gewährleistungsmanagement |
Erläuterung
Bereits in der Grundlagenermittlung fordert die HOAI die Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse im Bestand. Für Transportanlagen werden hierfür Betriebsdaten gesammelt (z. B. Verfügbarkeit, Energieverbrauch, Störungszeiten), Schwachstellen identifiziert und Optimierungsmaßnahmen abgeleitet. Im laufenden Betrieb dienen diese Analysen der kontinuierlichen Verbesserung, unterstützen Energiemanagement-Systeme und erhöhen die Verfügbarkeit sowie Sicherheit der Anlagen.
Instandhaltungsunterlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Instandhaltungs- und Wartungsdokumente |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung des ordnungsgemäßen Anlagenzustands |
| Rechts- & Normbezug | DIN EN 13460 |
| Wesentliche Inhalte | • Wartungsintervalle |
| Verantwortlich | Betreiber / Instandhalter |
| Praxisbezug FM | Planung, Nachweisführung, Auditfähigkeit |
Erläuterung
Die Europäische Norm DIN EN 13460 legt Anforderungen an die Dokumentation in der Instandhaltung fest. Ziel ist es, relevante Informationen über Wartung, Inspektion und Reparaturen systematisch zu erfassen, bereitzustellen und zu nutzen, um eine klare und einheitliche Informationsbasis zu schaffen. Für Transportanlagen müssen Instandhaltungspläne, Prüfnachweise und Zustandsberichte gepflegt werden, um Betreiberpflichten nachzuweisen und bei Audits eine vollständige Historie vorlegen zu können.
Dokumentation von Dämm- und Brandschutzarbeiten (TGA)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Ausführungs- und Revisionsdokumentation |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis normgerechter Dämm- und Brandschutzmaßnahmen |
| Rechts- & Normbezug | DIN 18421 (VOB/C) |
| Wesentliche Inhalte | • Materialien |
| Verantwortlich | Ausführendes Unternehmen |
| Praxisbezug FM | Brandschutzrevision, Umbauprüfungen |
Erläuterung
Die ATV DIN 18421 „Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen“ aus der VOB/C differenziert im Geltungsbereich u. a. zwischen Brandschutzarbeiten für Abschottungen in Decken- und Wandöffnungen. Für die Leistungsbeschreibung müssen Art, Maß und Dicke der Dämm- und Brandschutzschichten, Anforderungen an den Feuer-, Schall-, Wärme- und Feuchteschutz, die Feuerwiderstandsklassen und die zu schützenden Bauteile angegeben werden. Diese Angaben sind zu dokumentieren, um nachweisen zu können, dass die Dämm- und Brandschutzarbeiten normgerecht ausgeführt wurden. Für das Facility Management sind diese Unterlagen essenziell, um bei Umbauten den Brandschutzstatus beurteilen zu können und dauerhafte Schutzfunktionen sicherzustellen.
Dokumentation der Anforderungen für das vereinfachte Verfahren
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Nachweis vereinfachtes Verfahren |
| Zweck & Geltungsbereich | Rechtssichere Anwendung vereinfachter Prüf-/Betriebsverfahren |
| Rechts- & Normbezug | BetrSichV |
| Wesentliche Inhalte | • Voraussetzungen |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber |
| Praxisbezug FM | Prüf- und Organisationsnachweis |
Erläuterung
Die Betriebssicherheitsverordnung gestattet in § 7 eine vereinfachte Vorgehensweise, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: Die Arbeitsmittel müssen den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen, bestimmungsgemäß verwendet werden, keine zusätzlichen Gefährdungen verursachen und Wartung sowie Prüfungen müssen organisiert sein. In diesem Fall kann auf weitergehende Schutzmaßnahmen verzichtet werden; es genügt eine Dokumentation der genannten Voraussetzungen. Für Transportanlagen bedeutet dies, dass die Gefährdungsbeurteilung und die Nachweise der Instandhaltung so dokumentiert werden, dass Behörden und Prüforganisationen den Einsatz des vereinfachten Verfahrens nachvollziehen können.
Eignungsnachweis des Bau- bzw. Montageunternehmens
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Nachweis der fachlichen und wirtschaftlichen Eignung |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung geeigneter Auftragnehmer für Transportanlagen |
| Rechts- & Normbezug | Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A § 6a) |
| Wesentliche Inhalte | • Referenzen |
| Verantwortlich | Bieter / Auftragnehmer |
| Praxisbezug FM | Qualitätssicherung und Haftungsprävention |
Erläuterung
Die VOB/A fordert bei der Vergabe von Bauleistungen den Nachweis der fachlichen, leistungs- und ordnungsgemäßen Eignung. Geeignete Bieter müssen ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit durch Angaben zu Umsätzen, Referenzen, Personalstärke, Eintragungen in Berufsregistern sowie Erklärungen zur Integrität und finanziellen Solidität belegen. Für das Facility Management ist dieser Nachweis essenziell, um im Rahmen der Planungs- und Bauphase nur qualifizierte und leistungsfähige Unternehmen zu beauftragen und Haftungsrisiken im späteren Betrieb zu minimieren.
Einbauerklärung für unvollständige Maschinen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Einbauerklärung |
| Zweck & Geltungsbereich | Maschinenrechtlicher Nachweis bei unvollständigen Transportanlagen |
| Rechts- & Normbezug | Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) |
| Wesentliche Inhalte | • Beschreibung der unvollständigen Maschine |
| Verantwortlich | Hersteller |
Erläuterung
Nach Artikel 13 der Maschinenrichtlinie müssen Hersteller unvollständiger Maschinen eine Einbauerklärung, Montageanleitungen und eine spezielle technische Dokumentation erstellen. Diese Unterlagen begleiten die Maschine bis zur Integration in die Gesamtanlage und werden anschließend Bestandteil der technischen Dokumentation der vollständigen Maschine. Im Facility Management dient die Einbauerklärung als rechtlicher Nachweis und gewährleistet, dass unvollständige Transportanlagen erst nach ordnungsgemäßer Endmontage und abschließender Konformitätsbewertung in Betrieb genommen werden.
Festlegung der Anforderungen an befähigte Personen zur Prüfung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Qualifikationsanforderungen für prüfende Personen |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung fachgerechter Prüfungen |
| Rechts- & Normbezug | Betriebssicherheitsverordnung (§ 2 Abs. 6, § 3 Abs. 3, § 14) |
| Wesentliche Inhalte | • Fachkenntnisse |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber |
| Praxisbezug FM | Organisations- und Haftungsnachweis |
Erläuterung
Die Betriebssicherheitsverordnung definiert eine „zur Prüfung befähigte Person“ als Person, die aufgrund ihrer Berufsausbildung, ihrer Berufserfahrung und ihrer aktuellen beruflichen Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Sie muss für die jeweilige Prüfaufgabe fachkundig sein und durch regelmäßige Fortbildung ihr Wissen aktuell halten. Bei Prüfungen von Arbeitsmitteln dürfen befähigte Personen keinen Weisungen des Arbeitgebers unterliegen. Die Dokumentation der Qualifikationsanforderungen ist im Facility Management ein wesentlicher Bestandteil der rechtssicheren Betreiberorganisation.
Festlegung von Art, Umfang und Fristen der Prüfungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Prüfkonzept / Prüfplan |
| Zweck & Geltungsbereich | Systematische Organisation aller erforderlichen Prüfungen |
| Rechts- & Normbezug | Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 Abs. 6, § 14) |
| Wesentliche Inhalte | • Prüfarten |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber |
| Praxisbezug FM | Prüfkalender, Wartungsverträge, Auditfähigkeit |
Erläuterung
Der Arbeitgeber muss Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen sowie die Fristen der wiederkehrenden Prüfungen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festlegen. Für Arbeitsmittel, deren Sicherheit von der Montage abhängt, ist vor der erstmaligen Verwendung eine Prüfung durch eine befähigte Person vorgeschrieben. Arbeitsmittel, die schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind, müssen in regelmäßigen Abständen geprüft werden; die Prüffristen sind so festzulegen, dass die Anlagen bis zur nächsten Prüfung sicher betrieben werden können. Prüfungen und deren Ergebnisse sind zu dokumentieren. Ein Prüfplan stellt sicher, dass alle Prüfpflichten vollständig und fristgerecht erfüllt werden und dient dem Facility Management als zentrales Steuerungsinstrument für Wartung und Audits.
Mengenermittlung – Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Mengenermittlung |
| Zweck & Geltungsbereich | Quantitative Grundlage für Planung und Vergabe |
| Rechts- & Normbezug | Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) |
| Wesentliche Inhalte | • Stückzahlen |
| Verantwortlich | Fachplaner technische Gebäudeausrüstung (TGA) |
| Praxisbezug FM | Kostenkontrolle und Plausibilisierung |
Erläuterung
Die HOAI fordert im Rahmen der Kostenermittlung eine nachvollziehbare Mengenermittlung. In der Leistungsphase 3 wird die Kostenberechnung einschließlich der zugehörigen Mengen aufgestellt und mit der Kostenschätzung verglichen. In der Leistungsphase 6 sind die Mengen für die Ausschreibungspositionen mithilfe der Beiträge anderer Planungsteilnehmer zu ermitteln. Für das Facility Management ist die Mengenermittlung wichtig, um Angebote und Nachträge zu bewerten, Kostentransparenz herzustellen und spätere Leistungsänderungen nachvollziehen zu können.
Qualifikationsnachweis zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Nachweis fachlicher Qualifikation |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung fachgerechter Gefährdungsbeurteilungen |
| Rechts- & Normbezug | Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 Abs. 3) |
| Wesentliche Inhalte | • Schulungs- und Fortbildungsnachweise |
| Verantwortlich | Schulungsanbieter / Arbeitgeber |
| Praxisbezug FM | Arbeitsschutz- und Haftungsnachweis |
Erläuterung
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung darf die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Die fachliche Qualifikation umfasst eine passende berufliche Ausbildung, praktische Erfahrung und aktuelle Kenntnisse, die durch Schulungs- und Fortbildungsnachweise belegt werden. Für das Facility Management dokumentiert der Qualifikationsnachweis, dass Gefährdungsbeurteilungen kompetent und rechtssicher erstellt werden und stellt damit einen wesentlichen Bestandteil der Betreiberverantwortung dar.
Funktions- und Strangschema – LPH 3 (Entwurfsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Funktions- und Strangschema |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung der Systemlogik in der Entwurfsphase |
| Rechts- & Normbezug | HOAI (Leistungsphase 3), VDI 6026-1 |
| Wesentliche Inhalte | • Funktionsabläufe |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Frühes Verständnis der Anlagenfunktion |
Erläuterung
In der Entwurfsplanung werden Funktions- und Strangschemata erstellt, die die Systemlogik, Energie- und Signalflüsse sowie die Verknüpfungen der Anlagenteile darstellen. Die Richtlinie VDI 6026 beschreibt Qualität und Umfang der Planungsunterlagen und fordert u. a. schematische Darstellungen und Materiallisten. Diese Schemata ermöglichen dem Facility Management ein frühzeitiges Verständnis der technischen Zusammenhänge und erleichtern die Koordination zwischen den Gewerken sowie die spätere Betriebs- und Wartungsplanung.
Funktions- und Strangschema – LPH 5 (Ausführungsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Detailliertes Funktions- und Strangschema |
| Zweck & Geltungsbereich | Ausführungsreife Darstellung der Anlagentechnik |
| Rechts- & Normbezug | HOAI (Leistungsphase 5), VDI 6026-1 |
| Wesentliche Inhalte | • Detailfunktionen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Referenz für Betrieb, Wartung und Störungsanalyse |
Erläuterung
In der Ausführungsplanung werden die Funktions- und Strangschemata detailliert ausgearbeitet. Neben den Energie- und Signalflüssen werden alle technischen Details, Steuer- und Sicherheitseinrichtungen sowie Schnittstellen dargestellt. Die Unterlagen dienen als Grundlage für die Montage, für die Abnahmeprüfungen und für die spätere Instandhaltung. Für das Facility Management sind sie unverzichtbar bei der Fehlerdiagnose, der Durchführung von Wartungsmaßnahmen und der Integration in digitale FM-Systeme.
Funktions- und Strangschema – LPH 7 (Vergabeergebnisse)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Vergabebezogenes Funktions- und Strangschema |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der tatsächlich beauftragten Lösung |
| Rechts- & Normbezug | HOAI (Leistungsphase 7), DIN 18379 und DIN 18381 (VOB/C) |
| Wesentliche Inhalte | • Beauftragte Systemvariante |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Vertrags- und Gewährleistungsmanagement |
Erläuterung
In der Vergabephase wird festgelegt, welche technische Lösung verbindlich umgesetzt wird. Die Funktions- und Strangschemata bilden die Grundlage für das Leistungsverzeichnis und dokumentieren die beauftragte Systemvariante sowie die Leistungsgrenzen. Die Normen der DIN 18379 und 18381 regeln die spezifischen technischen Anforderungen für Lüftungs- bzw. Heizungs- und sanitäre Anlagen. Für das Facility Management sind diese Unterlagen unverzichtbar, um Nachträge, Mängel und Umbauten rechtssicher zu bearbeiten und die vertragliche Leistung eindeutig nachvollziehen zu können.
Funktionsschema (Prinzipschaltbild) – LPH 2 Vorplanung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Funktionsschema / Prinzip-Schaltbild |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung des grundlegenden Funktionsprinzips der Transportanlage in der Vorplanungsphase |
| Rechts- & Normbezug | HOAI LPH 2, VDI 6026-1 |
| Wesentliche Inhalte | • Hauptkomponenten |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Frühes Verständnis der Anlagenfunktion und Auswirkungen auf Betrieb und Instandhaltung |
Erläuterung
Das Funktionsschema wird während der Vorplanung gemäß HOAI-Leistungsphase 2 erstellt und bildet eine konzeptionelle Übersicht der geplanten Systemarchitektur. Es zeigt die wichtigsten Komponenten, deren Vernetzung und die logischen Signal- bzw. Energieflüsse. Dadurch ermöglicht das Schaltbild eine frühzeitige technische Abstimmung zwischen allen Beteiligten und macht Systemgrenzen transparent. Für das Facility-Management ist es eine zentrale Grundlage, um frühzeitig Betriebs-, Wartungs- und Sicherheitsanforderungen abzuschätzen und spätere Erweiterungen oder Umbauten strukturiert planen zu können.
Gebrauchsanweisung (Produkte)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Gebrauchsanweisung |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung der bestimmungsgemäßen und sicheren Verwendung der Transportanlage |
| Rechts- & Normbezug | Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) |
| Wesentliche Inhalte | • bestimmungsgemäße Nutzung |
| Verantwortlich | Hersteller / Inverkehrbringer |
| Praxisbezug FM | Unterweisungen, Haftungs- und Sicherheitsnachweis |
Erläuterung
Gemäß ProdSG muss der Hersteller bei sicherheitsrelevanten Produkten eine deutschsprachige Gebrauchsanleitung mitliefern, wenn bestimmte Regeln zur sicheren Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung zu beachten sind. Die Anleitungen müssen auch Warnhinweise und Angaben zur Beseitigung enthalten. Im Facility-Management dient die Gebrauchsanweisung als verbindliche Grundlage für Betriebsanweisungen, Nutzerunterweisungen und die Bewertung von Fehlbedienungen. Sie dokumentiert die bestimmungsgemäße Verwendung und reduziert das Haftungsrisiko, da der Betreiber nachweisen kann, dass er die Herstellerangaben beachtet hat.
Schnittstellen- / Trade-Relationship-Matrix
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Gewerke- und Schnittstellenmatrix |
| Zweck & Geltungsbereich | Klare Abgrenzung technischer und organisatorischer Schnittstellen zwischen den beteiligten Gewerken |
| Rechts- & Normbezug | VDI 6039 |
| Wesentliche Inhalte | • Zuständigkeiten |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Koordination, Haftungsvermeidung, Störungsmanagement |
Erläuterung
Die Gewerkeverknüpfungsmatrix (Schnittstellenmatrix) wird zur Planung erstellt und dokumentiert sämtliche technischen, funktionalen und organisatorischen Schnittstellen zwischen den beteiligten Gewerken. Sie listet Verantwortlichkeiten, Kommunikationswege (z. B. TCP/IP-, Modbus- oder BACnet-Schnittstellen) und Freigabeverfahren auf. Dadurch verhindert sie Zuständigkeitslücken, minimiert das Risiko von Fehlverknüpfungen und erleichtert im Betrieb die schnelle Identifikation von Ansprechpartnern bei Störungen. Für das Facility-Management ist die Matrix ein zentrales Instrument, um die Zusammenarbeit technischer Systeme transparent zu steuern und Haftungsfragen klar zuzuordnen.
Herstellerinformationen zur Instandhaltung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Herstellerbezogene Instandhaltungsinformationen |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung sachgerechter Wartung und Prüfung unter Berücksichtigung der Herstellerangaben |
| Rechts- & Normbezug | Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) |
| Wesentliche Inhalte | • Wartungsintervalle |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxisbezug FM | Grundlage für Wartungsverträge und Prüfdokumentationen |
Erläuterung
Die BetrSichV verpflichtet den Arbeitgeber, Instandhaltungsmaßnahmen so durchzuführen, dass Arbeitsmittel während ihrer gesamten Verwendungsdauer in sicherem Zustand bleiben. Instandhaltungsmaßnahmen müssen auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung erfolgen und die Betriebsanleitung des Herstellers berücksichtigen. Darüber hinaus müssen Wartungsarbeiten von fachkundigen, beauftragten und unterwiesenen Personen oder geeigneten Auftragnehmern durchgeführt werden. Herstellerinformationen zu Wartungsintervallen, Ersatzteilen und Prüfvorgaben sind daher essenziell, um norm- und herstellerkonform zu warten. Sie bilden die Basis für Wartungsverträge, Prüfschemata und den Nachweis der Betreiberpflichten gegenüber Aufsichtsbehörden.
Informationen für die Gefährdungsbeurteilung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Gefährdungsrelevante Informationen |
| Zweck & Geltungsbereich | Unterstützung der Gefährdungsbeurteilung und Ableitung von Schutzmaßnahmen |
| Rechts- & Normbezug | Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) |
| Wesentliche Inhalte | • identifizierte Gefährdungen |
| Verantwortlich | Hersteller / Betreiber / Fachkundige |
| Praxisbezug FM | Grundlage für Arbeitsschutzmaßnahmen |
Erläuterung
Nach § 3 BetrSichV hat der Arbeitgeber vor der Verwendung von Arbeitsmitteln eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dabei sind alle Gefährdungen zu berücksichtigen, die von den Arbeitsmitteln selbst, der Arbeitsumgebung und den Arbeitsgegenständen ausgehen. Die Beurteilung soll bereits vor Auswahl und Beschaffung beginnen und darf nur von fachkundigen Personen vorgenommen werden. In die Beurteilung müssen insbesondere die Gebrauchstauglichkeit, ergonomische Zusammenhänge, physische und psychische Belastungen sowie vorhersehbare Betriebsstörungen einbezogen werden. Hersteller- und Betreiberinformationen zu identifizierten Gefährdungen, Restrisiken und empfohlenen Schutzmaßnahmen sind daher unverzichtbar, um systematisch den Arbeitsschutz zu organisieren.
Informationen zu Notfall- und Rettungsmaßnahmen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Notfall- und Rettungsanweisungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicheres Verhalten bei Störungen und Notfällen |
| Rechts- & Normbezug | Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) |
| Wesentliche Inhalte | • Notabschaltung |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber |
| Praxisbezug FM | Notfallübungen, Unterweisungen, Audits |
Erläuterung
Die BetrSichV verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen zu ergreifen, durch die unzulässige oder instabile Betriebszustände verhindert und im Notfall Personen unverzüglich gerettet und ärztlich versorgt werden können. Dazu gehören geeignete Zugänge, Notentriegelungen und Befestigungsmöglichkeiten für Rettungseinrichtungen. Der Arbeitgeber muss außerdem sicherstellen, dass die notwendigen Informationen über Notfallmaßnahmen vorhanden sind und auch Rettungsdiensten zur Verfügung stehen. Diese Informationen umfassen Vorabmitteilungen über Gefährdungen, Verfahren zur Gefährdungsfeststellung sowie spezifische Hinweise für Unfall- und Notfallsituationen. Notfall- und Rettungsanweisungen müssen daher klare Handlungsanweisungen zur Notabschaltung, Evakuierung und Ersten Hilfe enthalten und regelmäßig geübt werden.
Instandhaltungsbericht
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Instandhaltungs- / Wartungsbericht |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis durchgeführter Instandhaltungsmaßnahmen |
| Rechts- & Normbezug | DIN EN 13306 |
| Wesentliche Inhalte | • durchgeführte Arbeiten • Befunde • Empfehlungen |
| Verantwortlich | Instandhalter |
| Praxisbezug FM | Zustandsbewertung, Nachweisführung |
Erläuterung
Nach DIN EN 13306 ist der Instandhaltungsbericht Teil der Instandhaltungsdokumentation und enthält die Historie aller auf die Instandhaltung bezogenen Daten eines Objekts. Zusätzliche Informationen, wie der Standort des Objekts, können in der Inventarliste verzeichnet sein. Der Bericht dokumentiert die durchgeführten Arbeiten, Befunde und Handlungsempfehlungen und bildet die Grundlage für die Bewertung des Anlagenzustands. Im Facility-Management dient er als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und Versicherern und erleichtert Entscheidungen über Reparatur oder Ersatz.
Instandhaltungsplan
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Instandhaltungsplan |
| Zweck & Geltungsbereich | Strukturierte Planung aller Instandhaltungsmaßnahmen |
| Rechts- & Normbezug | DIN EN 15331, DIN EN 13306 |
| Wesentliche Inhalte | • Maßnahme |
| Verantwortlich | Instandhalter / Facility Management |
| Praxisbezug FM | Planungssicherheit und Budgetierung |
Erläuterung
DIN EN 13306 definiert den Instandhaltungsplan als eine strukturierte und dokumentierte Gesamtheit der Aufgaben, die die Tätigkeiten, Verfahren, Ressourcen und die Zeitplanung einschließen, die zur Durchführung der Instandhaltung erforderlich sind. Ein solcher Plan legt Art, Reihenfolge und Intervalle der planmäßigen Instandhaltung fest. Zusammen mit DIN EN 15331, die Anforderungen an das Instandhaltungsmanagement festlegt, dient der Plan als zentrales Steuerungsinstrument des Facility-Managements. Er ermöglicht eine vorausschauende Ressourcenplanung, berücksichtigt gesetzliche Prüffristen und unterstützt die Budgetierung über den gesamten Lebenszyklus der Transportanlage.
InstandhaltungszeitplanFeld Inhalt
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Wartungs- und Instandhaltungszeitplan |
| Zweck & Geltungsbereich | Terminliche Steuerung der Instandhaltung |
| Rechts- & Normbezug | DIN EN 13306 |
| Wesentliche Inhalte | • Termine |
| Verantwortlich | Instandhalter / Facility Management |
| Praxisbezug FM | Ressourcen- und Terminmanagement |
Erläuterung
Die Norm DIN EN 13306 definiert den Instandhaltungszeitplan als im Voraus erstellten Plan, der festlegt, wann eine bestimmte Instandhaltungsaufgabe ausgeführt werden soll. Die Vorbereitung dieses Zeitplans kann Anweisungen zur Durchführung der Arbeiten, Verweise auf gültige Vorschriften, erforderliche Genehmigungen, Ersatzteile, Qualifikation des Personals sowie notwendige Werkzeuge enthalten. Im Facility-Management dient der Zeitplan der terminlichen Steuerung und Koordinierung von Wartungs- und Prüfmaßnahmen im laufenden Betrieb, minimiert Ausfallzeiten und stellt sicher, dass gesetzliche Prüffristen eingehalten werden.
Anlagen- / Inventarliste
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Inventarliste |
| Zweck & Geltungsbereich | Vollständige Erfassung aller Transportanlagen |
| Rechts- & Normbezug | DIN EN 13306 |
| Wesentliche Inhalte | • Anlagennummer |
| Verantwortlich | Betreiber / Facility Management |
| Praxisbezug FM | Grundlage für Prüf-, Wartungs- und Budgetplanung |
Erläuterung
In DIN EN 13306 wird die Inventarliste (Item Register) als Verzeichnis der einzelnen Objekte definiert, in dem alle relevanten Daten zu jedem Objekt erfasst werden. Sie bildet die Grundlage für die systematische Instandhaltungs- und Prüfplanung. Die Liste sollte für jede Transportanlage eindeutige Kennnummern, Standorte, Baujahre, technischen Zustand und andere betriebsrelevante Informationen enthalten. Für das Facility-Management ermöglicht die Inventarliste eine lückenlose Nachverfolgung des Anlagenbestands, unterstützt die Risikobewertung und dient als Basis für Budget- und Lebenszyklusbetrachtungen.
Aufgabenklärung – Technische Ausrüstung (Ergebnisdokument)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Aufgabenklärung (Ergebnis) |
| Zweck & Geltungsbereich | Präzisierung der Anforderungen, Ziele und Randbedingungen der Transportanlage |
| Rechts- & Normbezug | HOAI – die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure definiert die Grundleistungen der TGA-Fachplanung und verlangt eine klare Aufgabenanalyse als Basis für die weitere Planung. |
| Wesentliche Inhalte | • Beschreibung der Nutzer- und Betreiberanforderungen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Durch eine frühe, vollständige Aufgabenklärung werden Fehlplanungen und spätere Mehrkosten vermieden; sie dient dem Facility Management als Referenzpunkt zur Bewertung der Planungskonformität |
Erläuterung
In der Grundlagenermittlung gemäß HOAI § 55 analysiert der Fachplaner die Aufgabenstellung, legt Funktionen und Leistungsparameter fest und stimmt diese mit dem Bauherrn ab. Für das Facility Management ist diese Dokumentation wichtig, weil sie betriebliche, sicherheitsrelevante und wirtschaftliche Anforderungen frühzeitig festhält. Sie verhindert spätere Nachforderungen und dient als Prüfgrundlage für die Ausführungsplanung.
EU-Konformitäts-/Leistungserklärung für Maschinen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | EU-Konformitäts- bzw. Leistungserklärung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass die Maschine bzw. Transportanlage die Anforderungen des EU-Maschinenrechts einhält |
| Rechts- & Normbezug | Verordnung (EU) 2023/1230, Richtlinie 2006/42/EG und die 9. ProdSV (deutsche Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz) verpflichten Hersteller zur Ausstellung einer Konformitäts- oder Leistungserklärung. Die Anlage II der Richtlinie 2006/42/EG beschreibt die erforderlichen Angaben: Herstellername und -anschrift, Verantwortlicher für technische Unterlagen, Beschreibung und Identifikation der Maschine, Erklärung der Übereinstimmung mit allen relevanten Richtlinien, Angaben zu angewendeten Normen, Name und Anschrift der benannten Stelle (falls benutzt) sowie Datum und Unterschrift. Hersteller müssen die Originalerklärung mindestens zehn Jahre aufbewahren. |
| Wesentliche Inhalte | • Hersteller- und Produktangaben |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxisbezug FM | Die Konformitätserklärung ist Voraussetzung für die Inbetriebnahme; sie wird bei behördlichen Prüfungen, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und bei Schadensfällen als Rechtsnachweis benötig |
Erläuterung
Die EU-Konformitäts-/Leistungserklärung bestätigt, dass die Transportanlage sämtliche einschlägigen europäischen Sicherheitsanforderungen erfüllt. Sie basiert auf der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und ihrer Nachfolgeregelung (EU-Maschinenverordnung 2023/1230). Ohne diese Erklärung darf die Anlage nicht in Betrieb genommen werden. Facility Manager müssen sicherstellen, dass das Dokument in deutscher Sprache vorliegt – das deutsche Maschinen-Durchführungsgesetz schreibt vor, dass Konformitäts- und Einbauerklärungen sowie Betriebs- und Montageanleitungen in deutscher Sprache bereitgestellt werden.
Kostenberechnung – Technische Ausrüstung (Ergebnis)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Kostenberechnung |
| Zweck & Geltungsbereich | Detaillierte Ermittlung der voraussichtlichen Investitionskosten für die Transportanlage |
| Rechts- & Normbezug | Die HOAI unterscheidet Kostenberechnung und Kostenschätzung. Sie definiert die Kostenberechnung als Ermittlung der Kosten der Entwurfsplanung mit detaillierten Zeichnungen und Mengenermittlungen; die Kosten müssen mindestens bis zur zweiten Ebene der Kostengruppen nach DIN 276 aufgeschlüsselt werden. |
| Wesentliche Inhalte | • Kosten nach DIN 276-Kostengruppen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Die Kostenberechnung dient dem Facility Management zur Budgetfreigabe und Investitionsentscheidung; sie ermöglicht den Vergleich von Varianten und die Absicherung der Wirtschaftlichkeit |
Erläuterung
Die Kostenberechnung ermittelt auf Grundlage der Entwurfsplanung die zu erwartenden Gesamtkosten des Projekts. Sie enthält detaillierte Mengenermittlungen und berechnet die Kosten nach den Kostengruppen der DIN 276. Für Facility Manager ist sie Grundlage der Investitionsfreigabe und dient als Benchmark für die spätere Kostenfeststellung.
Kostenfeststellung – Technische Ausrüstung (Ergebnis)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Kostenfeststellung |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der tatsächlich angefallenen Kosten nach Abschluss der Bau- bzw. Montagearbeiten |
| Rechts- & Normbezug | DIN 276 definiert die Kostenfeststellung als Ermittlung der tatsächlichen Kosten anhand der Schlussrechnungen und prüffähigen Kostenunterlagen; die Kosten sind nach ausführenden Unternehmen und nach Kostengruppen bis zur dritten Ebene zu gliedern. In der HOAI ist die Kostenfeststellung Teil der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung). |
| Wesentliche Inhalte | • Endkosten pro Gewerk |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA / Kostenkontrolling |
| Praxisbezug FM | Die Kostenfeststellung ermöglicht ein Abschlusscontrolling, dient der Beurteilung der Kostenstabilität und liefert Erfahrungswerte für künftige Projekte |
Erläuterung
Nach Abschluss der Bauleistungen erfasst die Kostenfeststellung die real entstandenen Kosten auf Basis der Schlussrechnungen und Nachtragsforderungen. Für das Facility Management ist sie wichtig, um die Kostenprognose zu prüfen, Abweichungen zu analysieren und Benchmarks für zukünftige Projekte zu entwickeln. Eine transparente Darstellung der Nachträge unterstützt zudem die Verhandlung mit Dienstleistern.
Kostenschätzung – Technische Ausrüstung (Ergebnis)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Kostenschätzung |
| Zweck & Geltungsbereich | Grobe Kosteneinschätzung in frühen Planungsphasen |
| Rechts- & Normbezug | Die HOAI definiert die Kostenschätzung als vorläufige Ermittlung der Gesamtkosten in der Vorplanung; sie stützt sich auf Mengen- und Flächenansätze, Vergleichswerte und Annahmen und dient als Grundlage für Finanzierungsüberlegungen. |
| Wesentliche Inhalte | • Kostenrahmen für Kostengruppen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Die Kostenschätzung unterstützt das Facility Management bei frühen Investitionsentscheidungen, Variantenstudien und der strategischen Budgetplanung |
Erläuterung
Die Kostenschätzung liefert in der Vorplanung einen ersten Kostenrahmen. Sie basiert auf groben Mengenansätzen, Kennwerten aus Referenzprojekten sowie Annahmen zu Qualitätsstandards. Für das FM ermöglicht sie eine frühzeitige Bewertung der Wirtschaftlichkeit und bildet die Grundlage für die Beantragung von Investitionsbudgets.
Leistungs- und Funktionsmessungen (Ergebnis)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Mess- und Prüfprotokolle |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der planungs- und vertragskonformen Funktion der Transportanlage |
| Rechts- & Normbezug | Die HOAI verlangt in der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung), dass der Fachplaner Leistungs- und Funktionsprüfungen durchführt, um die Einhaltung der vertraglichen Anforderungen nachzuweisen. |
| Wesentliche Inhalte | • Messverfahren und Prüfszenarien (z.B. Belastungs-, Geschwindigkeits- und Sicherheitsprüfungen) |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA / Prüfsachverständiger |
| Praxisbezug FM | Die Protokolle dienen als technische Referenz für den späteren Betrieb, erleichtern die Fehlerdiagnose und bilden die Grundlage für Abnahme und Gewährleistungsansprüche |
Erläuterung
Leistungs- und Funktionsmessungen sind für den Übergang von der Montage zum Betrieb essenziell. Die Fachplaner überprüfen anhand definierter Tests, ob die Transportanlage die geplante Leistung (z.B. Fördergeschwindigkeit, Traglast, Sicherheitseinrichtungen) erreicht. Die Ergebnisse werden in Messprotokollen dokumentiert. Facility Manager nutzen diese Unterlagen als Basis für die Abnahme und als Referenz für spätere Funktionsstörungen.
Montageanleitung für unvollständige Maschinen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Montageanleitung |
| Zweck & Geltungsbereich | Fachgerechte Integration unvollständiger Maschinen in eine Endmaschine |
| Rechts- & Normbezug | Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Anhang VI) fordert für unvollständige Maschinen eine Montageanleitung und eine Einbauerklärung. Diese Unterlagen müssen angeben, wie die unvollständige Maschine in die Endmaschine integriert wird, welche Sicherheitsmaßnahmen zu beachten sind und welche Pflichten der Hersteller erfüllt. Die deutsche Umsetzung fordert, dass Montageanleitungen und Einbauerklärungen in deutscher Sprache bereitgestellt werden. Typ-C-Normen wie DIN EN 809 (Pumpen und Pumpenaggregate) geben konkrete Anforderungen an Montageanleitungen für unvollständige Maschinen und betonen, dass die Endmaschine erst in Betrieb genommen werden darf, wenn sie den Anforderungen der Maschinenrichtlinie entspricht. |
| Wesentliche Inhalte | • Montagebedingungen und Schnittstellenbeschreibung |
| Verantwortlich | Hersteller der unvollständigen Maschine |
| Praxisbezug FM | Die Montageanleitung ist für Umbauten, Nachrüstungen und Nachweise der Endkonformität unerlässlich. Sie gewährleistet, dass die Integration der unvollständigen Maschine rechtssicher und sicherheitskonform erfolgt |
Erläuterung
Bei modularen Anlagen werden oft Pumpen, Antriebe oder Steuerungseinheiten als unvollständige Maschinen geliefert. Die Montageanleitung beschreibt detailliert, wie diese Komponenten in die Gesamtanlage eingebaut werden. Sie nennt die notwendigen Befestigungen, die Einbauumgebung und die zu berücksichtigenden Sicherheitsmaßnahmen, damit die fertige Maschine den Anforderungen der EU-Maschinenverordnung entspricht. Diese Unterlagen sind Bestandteil der technischen Dokumentation und müssen dem Facility Management in deutscher Sprache übergeben werden.
Bauphysikalische und statische Nachweise (Dämm- und Brandschutzarbeiten)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Bauphysikalische und statische Nachweise |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis normgerechter Dämm-, Schallschutz- und Brandschutzmaßnahmen an der Transportanlage und den zugehörigen Schächten |
| Rechts- & Normbezug | ATV DIN 18421 (VOB/C) beschreibt die technischen Vertragsbedingungen für Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen. Diese ATV ist Teil der VOB/C und enthält verbindliche Regeln zu Materialien, Ausführung, Nebenleistungen und Abrechnung. |
| Wesentliche Inhalte | • Materialkennwerte (z.B. Brandschutzklassen, Wärmeleitfähigkeit) |
| Verantwortlich | Ausführendes Unternehmen / Tragwerksplaner |
| Praxisbezug FM | Die Nachweise sind für die Brandschutzrevision und Umbauprüfung unerlässlich und ermöglichen dem Facility Management, die Einhaltung der gesetzlich geforderten Brand- und Schallschutzanforderungen dauerhaft nachzuweisen |
Erläuterung
Aufgrund der sicherheitsrelevanten Bedeutung von Aufzugsschächten und Maschinenräumen müssen Wärmedämmung, Schallschutz und Brandschutz nach definierten Normen erfolgen. Die ATV DIN 18421 beschreibt beispielsweise, welche Materialien bei der Dämmung von Rohrleitungen zulässig sind und wie Brandschutzbekleidungen auszuführen sind. Facility Manager benötigen die bauphysikalischen und statischen Nachweise, um diese Arbeiten bei der Abnahme zu prüfen und bei Umbauten als Grundlage heranzuziehen.
Objektbegehungsbericht – Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Objektbegehungsbericht |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation des Ist-Zustands der vorhandenen Transportanlagen in einem Gebäude |
| Rechts- & Normbezug | Die HOAI ordnet Objektbegehungen der Leistungsphase 2 (Vorplanung) und Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) zu; VDI 3810-1 (Betreiben und Instandhalten von gebäudetechnischen Anlagen) fordert regelmäßige Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebssicherheit. |
| Wesentliche Inhalte | • Feststellungen zum Zustand der Anlagen (technische Funktion, Mängel, Restlebensdauer) |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA oder Sachverständiger |
| Praxisbezug FM | Der Bericht dient als Entscheidungsgrundlage für die Maßnahmenplanung und Budgetierung; er ermöglicht eine priorisierte Instandsetzungs- und Optimierungsplanung |
Erläuterung
Der Objektbegehungsbericht erfasst den Zustand der bestehenden Transportanlagen. Er enthält eine Bewertung der technischen Sicherheit, die Dokumentation von Mängeln und Gefährdungen sowie Empfehlungen zur Instandsetzung oder Modernisierung. Für das Facility Management sind diese Berichte wichtige Grundlagen für die langfristige Erhaltungsplanung und die wirtschaftliche Steuerung des Anlagenbestands.
Anschluss- und Medienpläne für gelieferte Anlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Anschluss- und Schnittstellenpläne |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung der korrekten Anbindung der Transportanlage an das Gebäude, die Energie- und Mediensysteme sowie andere Gewerke |
| Rechts- & Normbezug | HOAI legt fest, dass Fachplaner Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen erstellen müssen; VDI 6026 „Dokumentation in der Technischen Gebäudeausrüstung“ definiert, welche Dokumentationsunterlagen in welcher Projektphase zu liefern sind und fordert gewerkeübergreifende Schnittstellenregeln: Pläne und Schemata müssen die Systemtopologie und die Einbauorte darstellen, Abgrenzungen zwischen Gewerken klar festlegen und einheitliche Nummerierungen, Layer-Strukturen und Symbole verwenden. VDI 6026 betont, dass Sanitär-, Heizungs- und Elektropläne an Schnittstellen abgestimmt sein müssen und dass ein konsistentes Nummerierungssystem sowie abgestimmte Zeichnungsstandards die Zusammenführung erleichtern. |
| Wesentliche Inhalte | • Pläne der Energie- und Medienanschlüsse (Stromversorgung, Notstrom, Hydraulik, Lüftung) |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA für die Erstellung; ausführende Unternehmen für die Aktualisierung als „wie-gebaut“-Unterlage |
| Praxisbezug FM | Die Pläne sind Grundlage für Wartung, Störungsbeseitigung und Umbauten; sie ermöglichen sichere Eingriffe und Erweiterungen, da das Facility Management die Lage und die Belastbarkeit der Anschlüsse kennt |
Erläuterung
Anschluss- und Medienpläne stellen die systematische Verbindung der Transportanlage an das Gebäude dar. VDI 6026 fordert, dass Planungs- und Ausführungsunterlagen aller Gewerke abgestimmt werden, sodass nahtlose Schnittstellen entstehen und keine Informationen fehlen. Einheitliche Abkürzungen, Nummerierungen und Zeichnungsstandards verhindern Fehler bei Umbauten und Wartungen. Die Pläne müssen nach Fertigstellung als Revisionsunterlagen aktualisiert werden und dienen dem Facility Management als wichtige Grundlage für Störungsbehebungen und zukünftige Erweiterungen.
Planungskonzept – Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Planungskonzept |
| Zweck & Geltungsbereich | Beschreibung der geplanten technischen Gesamtlösung |
| Rechts- & Normbezug | HOAI (Planungsphasen LPH 2 und 3) |
| Wesentliche Inhalte | • Systemwahl |
| Verantwortlich | Fachplaner Technische Gebäudeausrüstung (TGA) |
| Praxisbezug FM | Strategische Referenz für Betrieb und Weiterentwicklung |
Erläuterung
Das Planungskonzept fasst die grundlegenden technischen und betrieblichen Festlegungen zusammen. Die HOAI fordert in der Vorplanung das Untersuchen alternativer Lösungen, die Vordimensionierung der Systeme und die Kostenschätzung sowie das Erstellen eines Funktionsschemas. In der Entwurfsplanung werden alle Systeme und Komponenten festgelegt, Energiebilanzen und Betriebskosten abgeschätzt und die Ergebnisse dokumentiert. Für das Facility Management ist dieses Konzept die zentrale Grundlage zur Beurteilung der Betriebsfähigkeit, Wartungsfreundlichkeit und langfristigen Wirtschaftlichkeit.
Preisliste – Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Preisliste / Preis- und Leistungsverzeichnis |
| Zweck & Geltungsbereich | Transparente Darstellung der Kostenansätze |
| Rechts- & Normbezug | HOAI, DIN 276, VDI 2067 |
| Wesentliche Inhalte | • Einheitspreise |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Kostenkontrolle, Bewertung von Nachträgen |
Erläuterung
Die Preisliste enthält die geplanten Leistungspositionen mit Einheitspreisen und dient als wirtschaftliche Referenz über die Nutzungsdauer. Die HOAI verlangt in den Planungsphasen eine Kostenschätzung nach DIN 276, eine Kostenberechnung und eine laufende Kostenkontrolle, indem die Kostenberechnung mit der Kostenschätzung und später mit den Leistungsverzeichnissen verglichen wird. VDI 2067 liefert Methoden zur Berechnung von Lebenszykluskosten und unterstützt den Facility Manager bei der Auswahl wirtschaftlicher Varianten. Die Preisliste bildet damit die Grundlage für die Budgetierung, die Kontrolle der Betriebs- und Instandhaltungskosten sowie die Bewertung von Änderungsaufträgen.
Protokoll zur Mängelbeseitigung aus der Abnahme
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Mängelbeseitigungsprotokoll |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis über die Beseitigung von bei der Abnahme festgestellten Mängeln |
| Rechts- & Normbezug | HOAI, VOB/B |
| Wesentliche Inhalte | • Beschreibung der Mängel |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA / Auftragnehmer |
| Praxisbezug FM | Gewährleistungs- und Haftungsmanagement |
Erläuterung
Beim formellen Abnahmeprozess wird die Leistung als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkannt; hierbei beginnt die Gewährleistungsfrist. Werden Mängel festgestellt, müssen diese innerhalb vereinbarter Fristen beseitigt und im Mängelbeseitigungsprotokoll dokumentiert werden. Ein gesondertes Abnahmeprotokoll nach der Mängelbeseitigung schafft Rechtssicherheit und dient als Beleg für die Erfüllung der Gewährleistungspflichten. Für das Facility Management ist dieses Dokument wichtig, um Gewährleistungsansprüche durchzusetzen und einen ordnungsgemäßen Übergang in den Regelbetrieb sicherzustellen.
Protokoll über besondere Unterweisungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Unterweisungsprotokoll |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis spezieller sicherheitsrelevanter Unterweisungen |
| Rechts- & Normbezug | Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung |
| Wesentliche Inhalte | • Unterweisungsthemen |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber |
| Praxisbezug FM | Arbeitsschutz- und Haftungsnachweis |
Erläuterung
Die Arbeitsschutz- und Betriebssicherheitsvorschriften verpflichten den Arbeitgeber, Beschäftigte im sicheren Umgang mit Anlagen zu unterweisen. Diese Unterweisungen müssen nachweisbar dokumentiert werden, wobei mindestens Thema, Datum sowie Unterschriften des Unterweisenden und der Teilnehmenden festzuhalten sind. Die Berufsgenossenschaften empfehlen eine Aufbewahrung dieser Nachweise über mindestens zwei Jahre. Das Protokoll dient dem Facility Manager als Nachweis der Erfüllung der Unterweisungspflichten und ist bei behördlichen Prüfungen vorzulegen.
Prüfbuch für elektrische Anlagen und Betriebsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Prüfbuch |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der Prüfungen an elektrischen Anlagen und Geräten |
| Rechts- & Normbezug | DGUV Vorschrift 3 |
| Wesentliche Inhalte | • Prüfergebnisse |
| Verantwortlich | Betreiber |
| Praxisbezug FM | Vorlage bei Berufsgenossenschafts- und Behördenprüfungen |
Erläuterung
Gemäß DGUV Vorschrift 3 müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach Änderungen durch eine Elektrofachkraft geprüft werden. Darüber hinaus sind regelmäßige Wiederholungsprüfungen durchzuführen, deren Intervalle so gewählt werden müssen, dass entstehende Mängel rechtzeitig erkannt werden. Die Ergebnisse, Fristen und festgestellten Mängel sind in einem Prüfbuch zu dokumentieren. Dieses Prüfbuch dient als zentrales Nachweisdokument für die elektrische Sicherheit und wird bei Prüfungen durch Berufsgenossenschaften oder Behörden angefordert. Eine lückenlose Führung des Prüfbuchs trägt wesentlich zur Vermeidung von Unfällen und Haftungsrisiken bei.
Raumbuch (gesamt)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Raumbuch |
| Zweck & Geltungsbereich | Systematische Erfassung raumbezogener Nutzungs- und Technikdaten |
| Rechts- & Normbezug | VDI 6070-1, VDI 6023-1, VDI 3810-2 / VDI 6023-3, VDI-MT 3810-1 |
| Wesentliche Inhalte | • Raumnutzung |
| Verantwortlich | Objekt- und Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Betrieb, Umbauten, Flächenmanagement |
Erläuterung
Das Raumbuch stellt ein zentrales Organisationsinstrument dar. Es erfasst die Raum- und Flächenstruktur zusammen mit den installierten technischen Anlagen, ihrer Nutzung und Gefährdungskategorie. Richtlinien wie VDI 6070-1 und VDI 3810-2 verlangen eine durchgängige, maschinenlesbare Dokumentation der Räume und ihrer technischen Ausstattung. Objekt- und Fachplaner erstellen das Raumbuch; das Facility Management pflegt es über den gesamten Lebenszyklus. Das Raumbuch unterstützt die risikobasierte Wartungsplanung, dient als Datenquelle für CAFM-Systeme und bildet die Grundlage für Flächenmanagement, Umbauten sowie Gefährdungsbeurteilungen.
Raumbuch – Technischer Teil (LPH 2 Vorplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Technischer Raumbuchteil (Vorplanung) |
| Zweck & Geltungsbereich | Vorläufige technische Festlegungen pro Raum |
| Rechts- & Normbezug | HOAI, DIN 1988-200 |
| Wesentliche Inhalte | • Technische Grunddaten |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Frühe Einschätzung der Betriebsauswirkungen |
Erläuterung
Bereits in der Vorplanung verlangt die HOAI das Erstellen eines technischen Raumbuchteils. Darin werden pro Raum die ersten technischen Anforderungen dokumentiert: voraussichtliche Kabelwege, Positionen von Geräten, Energie- und Netzwerkanschlüsse sowie Schnittstellen zu anderen Gewerken. Diese Informationen ermöglichen dem Facility Manager eine frühzeitige Einschätzung von Betriebskosten, Wartungsanforderungen und Reservekapazitäten und bilden die Basis für die weitere Planung sowie die Integration in BIM- und CAFM-Systeme.
Raumbuch – Technischer Teil (LPH 3 Entwurfsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Fortgeschriebener technischer Raumbuchteil |
| Zweck & Geltungsbereich | Konkretisierung der technischen Ausstattung pro Raum |
| Rechts- & Normbezug | HOAI |
| Wesentliche Inhalte | • Detaillierte Anlagendaten |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Vorbereitung von Wartungs- und Betriebskonzepten |
Erläuterung
In der Entwurfsplanung wird der technische Raumbuchteil fortgeschrieben und detailliert. Neben den Raumdaten werden die endgültigen Anforderungen an Strom-, Daten- und Kommunikationsanschlüsse, Verteilungstrukturen und die Integration in die Gebäudeautomation festgelegt. Diese Angaben bilden die Grundlage für die Ausschreibung, die Instandhaltungs- und Betriebskonzeption sowie die spätere Überprüfung der installierten Anlagen. Für das Facility Management ermöglicht dieser Detaillierungsgrad belastbare Kalkulationen von Wartungs- und Betriebskosten sowie die Kontrolle der Ausführungsqualität.
Auditunterlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Auditdokumentation |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis eines norm- und richtlinienkonformen Betriebs |
| Rechts- & Normbezug | VDI 6026-1, ISO-Managementsysteme |
| Wesentliche Inhalte | • Prüfkriterien |
| Verantwortlich | Betreiber / Fachkundige |
| Praxisbezug FM | Interne und externe Audits, Nachweisführung |
Erläuterung
VDI 6026 definiert die Inhalte und Beschaffenheit der TGA-Dokumentation und hebt hervor, dass ein vollständiger Unterlagensatz die Auditierbarkeit sicherstellt. Die Dokumentation dient als Beleg für eine ordnungsgemäße Inbetriebnahme und die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen. Für die Praxis bedeutet dies, dass der Betreiber alle relevanten Nachweise – von Prüfprotokollen über Bedienungsanleitungen bis hin zu Wartungsplänen – strukturiert ablegen muss. Regelmäßige Audits und Performance-Reviews überprüfen die Qualität und Aktualität der Dokumentation. Kennzahlen wie Vollständigkeitsgrad, Aktualisierungszeit und Dokumentationsabweichungen helfen, den Pflegezustand der Unterlagen zu messen und Verbesserungspotenziale zu erkennen. Eine gute Auditdokumentation schützt vor Haftungsrisiken und stärkt das Vertrauen von Eigentümern, Versicherern und Behörden.
Schadstoff- / Emissionsberechnungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Emissions- und Schadstoffberechnung |
| Zweck & Geltungsbereich | Bewertung möglicher Emissionen der geplanten Anlage |
| Rechts- & Normbezug | HOAI (besondere Leistungen) |
| Wesentliche Inhalte | • Emissionsannahmen |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA |
| Praxisbezug FM | Umwelt- und Arbeitsschutz |
Erläuterung
Die HOAI listet detaillierte Schadstoffemissionsberechnungen und Nachweise als besondere Leistungen der Fachplanung. Für Transportanlagen kann es erforderlich sein, Emissionen (z. B. Abgase, Lärm oder Partikel) zu prognostizieren und auf die Raumumgebung zu beziehen. Die Berechnungsergebnisse dienen dem Facility Management als Grundlage zur Beurteilung von Umwelt- und Gesundheitsrisiken sowie zur Festlegung von Schutzmaßnahmen. Sie unterstützen auch bei Genehmigungsverfahren und bei der Einhaltung von Vorgaben des Immissionsschutzes.
Schlitz- und Durchbruchspläne – LPH 5 (Ausführungsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Schlitz- und Durchbruchspläne (Ausführungsplanung) |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung aller Wand- und Deckendurchbrüche für Fördertechnik, abgestimmt mit Architektur und Statik |
| Rechts- & Normbezug | HOAI LPH 5; Informationspflichten aus VOB/C; Brandschutzanforderungen aus Bauordnungsrecht |
| Wesentliche Inhalte | • Lage und Größe aller Durchbrüche |
| Verantwortlich | Fachplaner Technische Gebäudeausrüstung (TGA) in Abstimmung mit Tragwerksplaner und Brandschutz |
| Praxisbezug FM | Basis für spätere Revisionen, Umbauten und Brandschutzkontrollen |
Erläuterung
In der Ausführungsplanung werden Schlitz- und Durchbruchspläne erstellt, die alle notwendigen Öffnungen für Kabeltrassen, Leitungen und Tragmittel der Transportanlagen ausweisen. Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit Architekten und Tragwerksplanern, damit die Standsicherheit erhalten bleibt und Brandschutzabschottungen korrekt eingebaut werden. Diese Dokumente sind für das Facility Management bei Umbauten, Nachinstallationen und Brandschutzprüfungen essentiell, da sie die exakten Lage- und Größenangaben aller Durchbrüche enthalten und so unkontrollierte Kernbohrungen vermeiden.
Schlitz- und Durchbruchspläne – LPH 7 (Vergabeergebnisse)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Schlitz- und Durchbruchspläne (nach Vergabe) |
| Zweck & Geltungsbereich | Endgültige Planfassung nach der Ausschreibung, berücksichtigt Anbieteranpassungen und technische Änderungen |
| Rechts- & Normbezug | DIN 18379 (Raumlufttechnik), DIN 18381 (Gas-/Wasser-/Entwässerung), HOAI LPH 7 |
| Wesentliche Inhalte | • Finalisierte Durchbruchmaße und -orte |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA; Änderungen werden mit Auftragnehmern und Bauleitung abgestimmt |
| Praxisbezug FM | Bestandteil der Bestands- und Revisionsunterlagen; dient dem FM zur Dokumentation des gebauten Zustands für Wartung und Umbauten |
Erläuterung
Nach der Ausschreibung und Vergabe werden die Schlitz- und Durchbruchspläne an Anbieter- oder Ausführungsänderungen angepasst. Die endgültige Planfassung dokumentiert alternative Kabelwege und abweichende Durchführungspositionen, die sich aus der Ausführungsplanung des Auftragnehmers ergeben. Sämtliche Abweichungen gegenüber der Entwurfsplanung werden festgehalten und abgestimmt, sodass ein konsolidierter Plan vorliegt. Für das Facility Management sind diese Pläne unverzichtbar, da sie den tatsächlichen Ausführungsstand widerspiegeln und bei zukünftigen Umbauten, Wartungen oder Schadensfällen die gezielte Lokalisierung von Leitungen und Durchbrüchen ermöglichen.
Schnittstellenkatalog
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Schnittstellen-/Interface-Katalog |
| Zweck & Geltungsbereich | Klare Abgrenzung technischer und organisatorischer Schnittstellen zwischen Gewerken |
| Rechts- & Normbezug | VDI 6039 – Schnittstellenmanagement in der Technischen Gebäudeausrüstung |
| Wesentliche Inhalte | • Gewerkeabgrenzung |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA; wird mit allen beteiligten Fachplanern, Bauleitung und FM abgestimmt |
| Praxisbezug FM | Vermeidung von Zuständigkeitslücken, Grundlage für reibungslose Betriebs- und Instandhaltungskoordination |
Erläuterung
Der Schnittstellenkatalog legt für jede Transportanlage fest, welche Gewerke (z. B. Elektrotechnik, Aufzugsbau, Gebäudeautomation) wo miteinander interagieren und wer für den Betrieb oder die Wartung zuständig ist. Laut VDI 6039 definiert der Katalog die Schnittstellen der Technischen Ausrüstung, klärt Verantwortlichkeiten und listet die Übergabepunkte von Signalen und Daten auf. Eine klare Dokumentation verhindert Koordinations- und Haftungsprobleme und ermöglicht dem Facility Management, Störungen schnell den richtigen Ansprechpartnern zuzuordnen und Schnittstellenänderungen nachvollziehbar zu dokumentieren.
Schutzkonzept für Arbeitsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Schutz- und Sicherheitskonzept |
| Zweck & Geltungsbereich | Festlegung technischer, organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen für Transportanlagen |
| Rechts- & Normbezug | TRBS 1111 (Gefährdungsbeurteilung), TRBS 1115 (Schutzkonzepte) |
| Wesentliche Inhalte | • Ermittlung von Gefährdungen |
| Verantwortlich | Arbeitgeber/Betreiber; Erstellung und Fortschreibung in Zusammenarbeit mit befähigten Personen |
| Praxisbezug FM | Grundlage für Arbeitsschutzorganisation, Schulungen, Audits und behördliche Prüfungen |
Erläuterung
Die TRBS 1111 fordert, dass Arbeitgeber Gefährdungen ermitteln und aus den Ergebnissen technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen ableiten. TRBS 1115 konkretisiert dieses Schutzkonzept und verlangt eine dokumentierte Kombination aus technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen sowie die Integration der Anforderungen des Herstellers. Das Konzept muss den sicheren Zustand der Anlage beschreiben; hierzu sind R&I-Fließschemata und Ursache-Wirkungs-Diagramme zu erstellen und zu dokumentieren. Im Facility Management dient das Schutzkonzept als strategischer Leitfaden für Unterweisungen, Wartungsanweisungen und Audits und bildet die Basis für den betrieblichen Arbeitsschutz.
Schalt- und Stromlaufpläne – LPH 5 (Ausführungsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Schalt- und Stromlaufpläne |
| Zweck & Geltungsbereich | Detaillierte Darstellung der elektrischen Ausführung, Steuerkreise und Sicherheitsfunktionen der Transportanlage |
| Rechts- & Normbezug | HOAI LPH 5; Normen für elektrische Kennzeichnung (z. B. DIN EN 61082-1); VDI 6026-1 (Dokumentation TGA) |
| Wesentliche Inhalte | • Stromkreis- und Steuerungspläne |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA (Elektro) in Abstimmung mit Errichter und Hersteller |
| Praxisbezug FM | Grundlage für Wartung, Störungsanalyse und sichere Eingriffe; Nachweis für DGUV-V3-Prüfungen und Instandhaltungen |
Erläuterung
Die HOAI sieht für die Ausführungsplanung vor, dass vollständige Schalt- und Stromlaufpläne erstellt werden. Diese Pläne stellen die elektrische Anbindung der Transportanlage dar: alle Leiter, Sicherungen, Steuer- und Sicherheitskreise werden normgerecht gekennzeichnet und nummeriert. VDI 6026-1 definiert, wie Planungs- und Ausführungsunterlagen aufzubereiten sind, und DIN EN 61082-1 liefert die Symbole und Darstellungsregeln. Für das Facility Management sind Schalt- und Stromlaufpläne unverzichtbar, um Funktionsstörungen schnell zu lokalisieren, Wiederholprüfungen nach DGUV-V3 vorzubereiten und Eingriffe fachgerecht durchzuführen.
Übersichtsschaltplan nach DIN EN 61082-1 – LPH 8 (Bestandsversion)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Übersichtsschaltplan (As-built-Version) |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der tatsächlich ausgeführten Schaltung und sicherheitsrelevanten Funktionen |
| Rechts- & Normbezug | DIN EN 61082-1 (Darstellung von Schaltplänen), VDI 6026-1 (Dokumentation), DIN 18379/DIN 18385 (VOB/C) |
| Wesentliche Inhalte | • Darstellung des Endzustands der elektrischen Anlage |
| Verantwortlich | Auftragnehmer/Errichter; wird nach Fertigstellung und Prüfung erstellt und vom Betreiber freigegeben |
| Praxisbezug FM | Revisions- und Bestandsunterlage, Grundlage für den sicheren Betrieb über die gesamte Nutzungsdauer |
Erläuterung
Der Übersichtsschaltplan nach DIN EN 61082-1 bildet den maßgeblichen Bestandsnachweis einer Transportanlage. Er stellt die elektrischen Verbindungen, Steuerungen und Sicherheitskreise normgerecht dar und verwendet die in VDI 6026-1 geforderten Kennzeichnungen. FM-Connect weist darauf hin, dass dieser Plan den Endzustand der Anlage abbildet, eine eindeutige Bezeichnung aller Bauteile enthält und sowohl Notfallschaltungen als auch Ersatzenergieversorgungen (z. B. Notruf- und Rückfahreinrichtungen) dokumentiert. Eine vollständige und klare Übersicht erleichtert Wartung und Fehlerdiagnose und reduziert im Schadensfall das Haftungsrisiko.
Unfall- und Schadensbericht
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Unfall- und Schadensbericht |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation von Personen- oder Sachschäden an Transportanlagen; Grundlage für Unfallanalyse und behördliche Meldungen |
| Rechts- & Normbezug | BetrSichV § 19 (Unfallanzeige), TRBS 3121/3151 (Betrieb von Aufzugsanlagen, Unfall- und Schadensmeldung) |
| Wesentliche Inhalte | • Ereignisbeschreibung und Zeitpunkt |
| Verantwortlich | Arbeitgeber/Betreiber; Erstellung durch befähigte Personen in Zusammenarbeit mit dem Serviceunternehmen |
| Praxisbezug FM | Präventionsinstrument, Nachweis gegenüber Behörden und Versicherern, Basis für kontinuierliche Verbesserung der Sicherheit |
Erläuterung
Die BetrSichV verpflichtet Betreiber, Unfälle und gefährliche Ereignisse unverzüglich zu melden und zu dokumentieren. FM-Connect führt aus, dass Unfall- und Schadensberichte die Ereignisbeschreibung, Ursachenanalyse und umgesetzte Maßnahmen enthalten und nach TRBS 3121/3151 aufzubewahren sind. Diese Berichte unterstützen das Facility Management dabei, sicherheitstechnische Schwachstellen zu identifizieren, Präventionsmaßnahmen abzuleiten und gegenüber Behörden und Versicherungen nachzuweisen, dass der Betreiber seiner Meldepflicht nachgekommen ist.
Herstellerunterlagen zur Gefährdungsbeurteilung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Herstellerinformationen zur Risikoanalyse |
| Zweck & Geltungsbereich | Unterstützung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung durch Bereitstellung sicherheitsrelevanter Herstellerdaten |
| Rechts- & Normbezug | BetrSichV § 3 (Gefährdungsbeurteilung), TRBS 1111/1115 |
| Wesentliche Inhalte | • Angaben zu Restrisiken und verbleibenden G• Angaben zu Restrisiken und verbleibenden Gefährdungen |
| Verantwortlich | Hersteller oder Inverkehrbringer; Betreiber muss die Unterlagen einfordern und in die Gefährdungsbeurteilung integrieren |
| Praxisbezug FM | Grundlage für Unterweisungen, Betriebsanweisungen und Risikobewertung; Ergänzung der CE-Konformität |
Erläuterung
Gemäß BetrSichV muss der Arbeitgeber für jedes Arbeitsmittel eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und dabei auch die Herstellervorgaben berücksichtigen. FM-Connect betont, dass Herstellerunterlagen detaillierte Hinweise zu Restrisiken, Nutzungshinweisen und Schutzmaßnahmen enthalten und dass eine CE-Kennzeichnung die Gefährdungsbeurteilung nicht ersetzt. Das Facility Management benötigt diese Unterlagen, um Mitarbeitende zu unterweisen, Schutzmaßnahmen abzuleiten und die risikobasierte Wartung zu planen.
Unterlagen für behördliche Genehmigungen und Abnahmen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Genehmigungs- und Abnahmeunterlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Genehmigungs- und Abnahmefähigkeit der Transportanlage; Grundlage für Betriebserlaubnis und Bauaufsicht |
| Rechts- & Normbezug | DIN 18385 (VOB/C ATV – Förderanlagen), HOAI LPH 4/5, Bauordnungsrecht (LBO/HBauO), BetrSichV § 15, DIN 18379/18381 für TGA |
| Wesentliche Inhalte | • Prüfbescheide der zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) |
| Verantwortlich | Auftragnehmer/Errichter in Abstimmung mit Fachplaner und Bauherr; Prüfungen durch ZÜS |
| Praxisbezug FM | Voraussetzung für den zulässigen Betrieb; Unterlagen müssen im Anlagenbuch verfügbar sein und Behörden vorgelegt werden |
Erläuterung
Die VOB/C-Normen DIN 18379 bis DIN 18385 definieren, welche Unterlagen als Bestandsdokumentation und Abnahmeunterlagen zu liefern sind. FM-Connect erläutert, dass der Genehmigungsantrag in der Genehmigungs- und Ausführungsplanung (HOAI LPH 4–5) erstellt wird und technische Beschreibungen, Sicherheitsnachweise, Montage- und Konstruktionszeichnungen sowie Prüfberichte umfasst. Erst mit der Betriebserlaubnis nach § 15 BetrSichV darf die Anlage in Betrieb gehen; fehlende Unterlagen verzögern die Inbetriebnahme und gefährden die Rechtssicherheit. Abnahmeprotokolle dokumentieren die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfungen nach DIN EN 81-20 und bestätigen die Betriebssicherheit. Für das Facility Management bilden diese Unterlagen den rechtskonformen Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen.
Spezielle technische Unterlagen für unvollständige Maschinen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Spezielle technische Dokumentation für unvollständige Maschinen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Maschinenintegration gemäß EU-Maschinenrecht; erforderlich bei Baugruppen oder Komponenten, die erst mit der Gesamtanlage komplett werden |
| Rechts- & Normbezug | Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie), EU-Verordnung 2023/1230 (Maschinenverordnung), DIN EN ISO 12100 |
| Wesentliche Inhalte | • Einbauerklärung (Declaration of Incorporation) mit Angaben zum Hersteller, Identifikation der unvollständigen Maschine und erfüllte Anforderungen |
| Verantwortlich | Hersteller bzw. bevollmächtigter Vertreter; Übergabe an Errichter und Betreiber |
| Praxisbezug FM | Erforderlich bei Modernisierung oder Nachrüstung; dient der sicheren Integration und ist Teil der Konformitätsunterlagen |
Erläuterung
Werden Komponenten einer Transportanlage als unvollständige Maschinen geliefert, muss der Hersteller eine Einbauerklärung gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausstellen. Diese bestätigt, dass die Teilsysteme die wesentlichen Sicherheitsanforderungen erfüllen und erst in Verbindung mit der Gesamtanlage betrieben werden dürfen. Die Erklärung enthält Angaben zum Hersteller, eine Beschreibung der unvollständigen Maschine, die Liste der erfüllten Anforderungen und den Hinweis, dass das Teilprodukt kein CE-Kennzeichen trägt. Seit der neuen Maschinenverordnung (EU 2023/1230) muss zusätzlich eine Montageanleitung bereitgestellt werden, die Aufbau, Schnittstellen und verbleibende Gefährdungen beschreibt und die sichere Integration in die Gesamtanlage ermöglicht. Diese Unterlagen werden zusammen mit der Konformitätserklärung der Gesamtanlage aufbewahrt und bei der Inbetriebnahme von der ZÜS kontrolliert.
Ausschreibungsunterlagen mit leistungsbereichsbezogenen Spezifikationen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Ausschreibungs- und Leistungsunterlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Rechtssichere und eindeutige Leistungsbeschreibung der Transportanlage für die Vergabe. |
| Rechts- & Normbezug | HOAI LPH 6: Die Leistungsphase 6 verlangt, dass Fachplaner Vergabeunterlagen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen aufstellen, Mengen ermitteln und Wartungsleistungen einbeziehen. VOB/A § 7 verpflichtet zur klaren Leistungsbeschreibung, wobei Risiken nicht auf die Bieter abgewälzt werden dürfen. |
| Wesentliche Inhalte | • Beschreibung der Leistungsbereiche und Funktionsanforderungen (z. B. Traglast, Fördergeschwindigkeit, Brandschutz). |
| Verantwortlich | Fachplaner (TGA-Planer oder Aufzugsplaner) im Rahmen der HOAI. |
| Praxisbezug FM | Grundlage für Angebotsvergleich, Vertragsauslegung und spätere Nachtragsvermeidung. |
Erläuterung
Die Ausschreibungsunterlagen definieren den verbindlichen Leistungsrahmen der Transportanlage. Bereits in der Planung sind betriebliche Anforderungen (z. B. Personenströme), Wartungszugänglichkeit und sicherheitstechnische Aspekte zu berücksichtigen. Die Leistungsbeschreibungen müssen Wartungsleistungen und Ersatzteilversorgung einschließen, damit die Betreiberpflichten (z. B. regelmäßige Prüfungen) langfristig erfüllt werden können. Für das Facility Management dient die ausführliche Dokumentation als Grundlage für den späteren Betrieb und für die Vertragsklarheit.
Vergabevorschlag
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Vergabe-/Zuschlagsempfehlung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachvollziehbare Entscheidungsvorlage für den Auftraggeber und Dokumentation der Zuschlagskriterien. |
| Rechts- & Normbezug | HOAI LPH 7: Die Leistungsphase 7 verpflichtet den Planer, Angebote einzuholen, auszuwerten, Preisvergleiche zu erstellen, Bietergespräche zu führen und den Vergabevorschlag zu erstellen. |
| Wesentliche Inhalte | • Zusammenstellung der eingegangenen Angebote. |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA (oft in Abstimmung mit dem Einkauf und dem FM). |
| Praxisbezug FM | Schafft Transparenz bei Beschaffungsentscheidungen und dient als Referenz für spätere Vertragsdiskussionen. |
Erläuterung
Der Vergabevorschlag dokumentiert die fachliche und wirtschaftliche Begründung des Zuschlags. Für das Facility Management ist das Dokument wichtig, weil es die technische Bewertung der Bieter, die geplante Wartungsstrategie und die erwarteten Betriebskosten festhält. Diese Informationen sind später für die Vertragsüberwachung, die Gewährleistungsverfolgung und die Bewertung der erbrachten Leistung notwendig.
Vermerk zur regelmäßigen Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Fortschreibungs- und Prüfvermerk |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass die Gefährdungsbeurteilung (GBU) aktualisiert und an geänderte Bedingungen angepasst wurde. |
| Rechts- & Normbezug | BetrSichV § 3 Abs. 7 u. 8: Der Arbeitgeber muss die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig überprüfen und sie unverzüglich aktualisieren, wenn sich Änderungen ergeben; wird keine Änderung erforderlich, ist das Prüfdatum zu dokumentieren. Die Dokumentation muss die ermittelten Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, die Prüfintervalle und das Ergebnis der Wirksamkeitsprüfung enthalten. |
| Wesentliche Inhalte | • Anlass der Prüfung (z. B. Änderung der Nutzung, neue Technik). |
| Verantwortlich | Arbeitgeber bzw. Betreiber der Transportanlage. |
| Praxisbezug FM | Dient als Audit- und Nachweisdokument gegenüber Behörden; sichert Arbeitsschutz und Haftungsreduktion. |
Erläuterung
Die Gefährdungsbeurteilung ist kein statisches Dokument, sondern muss dem Stand der Technik und den betrieblichen Veränderungen folgen. Der Vermerk dokumentiert, dass die GBU regelmäßig überprüft wird und bildet damit einen zentrale Nachweis bei Prüfungen. Für das Facility Management ermöglicht er die lückenlose Nachverfolgung der Sicherheit der Transportanlage.
Verpflichtung von Lieferanten zur Einhaltung des Arbeitsschutzes
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Verpflichtungserklärung zum Arbeitsschutz (Fremdfirmenvereinbarung) |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung, dass Lieferanten und Dienstleister alle gesetzlichen Arbeitsschutzanforderungen einhalten. |
| Rechts- & Normbezug | DGUV Vorschrift 1 § 5: Erteilt der Unternehmer einen Auftrag, Einrichtungen zu planen, herzustellen, zu ändern oder in Stand zu setzen, muss er dem Auftragnehmer schriftlich aufgeben, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz maßgeblichen Vorgaben zu beachten. Bei der Vergabe von Aufträgen an Fremdunternehmen hat der Auftraggeber den Fremdunternehmer bei der Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen und über gefährliche Tätigkeiten aufzuklären; beide müssen sich einigen, wer die Aufsicht führt. |
| Wesentliche Inhalte | • Verpflichtung zur Einhaltung aller relevanten Arbeitsschutzgesetze und DGUV-Vorschriften. |
| Verantwortlich | Auftraggeber/Betreiber initiiert; Lieferant/Dienstleister bestätigt schriftlich. |
| Praxisbezug FM | Steuerungsinstrument für das Fremdfirmen- und Haftungsmanagement; verringert das Risiko, dass Verstöße des Lieferanten auf den Betreiber zurückfallen. |
Erläuterung
Im Facility Management werden Wartungs- und Modernisierungsarbeiten häufig an externe Firmen vergeben. Nach § 5 DGUV Vorschrift 1 muss der Arbeitgeber die Fremdfirma schriftlich verpflichten, die relevanten Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten und sich bei der Gefährdungsbeurteilung zu beteiligen. Diese Verpflichtungserklärung sollte daher Bestandteil der Verträge sein und konkret festlegen, wie Unterweisungen, Koordinationsaufgaben und die Aufsichtspflicht organisiert sind.
Wartungsanweisungen für Transportanlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Wartungs- und Pflegeanweisungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung eines ordnungsgemäßen und sicheren Anlagenbetriebs durch systematische Wartung, Inspektion und Pflege. |
| Rechts- & Normbezug | VDI 6026 Blatt 1 definiert die Dokumentationsanforderungen für technische Gebäudeausrüstung und stellt Tabellen für die Inhalte von Betriebs- und Wartungsunterlagen bereit. DIN EN 13015 legt Regeln für die Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen fest; nach DGUV Information 209-053 müssen Montage-, Demontage- und Instandhaltungsanweisungen die Sicherheitshinweise der Komponentenhersteller enthalten und auf der Gefährdungsbeurteilung basieren. TRBS 1112 definiert Wartung als Maßnahme zur Erhaltung des Sollzustands eines Arbeitsmittels. |
| Wesentliche Inhalte | • Beschreibung der Wartungsumfänge pro Anlagenteil (z. B. Türsysteme, Triebwerk, Steuerung). |
| Verantwortlich | Errichter bzw. Auftragnehmer erstellt; Betreiber legt die Ausführung fest und bewahrt die Anweisungen auf. |
| Praxisbezug FM | Grundlage für Wartungsverträge, Jahresplanungen und Betriebsorganisation; ermöglicht die Nachweisführung bei Behörden und Versicherungen. |
Erläuterung
Für die Wartung von Transportanlagen gelten spezifische technische Regeln. Die DIN EN 13015 fordert, dass Instandhaltungsanweisungen so gestaltet sind, dass der einwandfreie und sichere Betrieb gewährleistet bleibt. Die DGUV-Information 209-053 verlangt, dass Montage- und Instandhaltungsanweisungen schriftlich vorliegen, die Sicherheitshinweise der Hersteller enthalten und die Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Die Wartungsanweisungen sollten daher detaillierte Arbeitsabläufe, Schutzausrüstungen und Prüfschritte beschreiben sowie Angaben zu Wartungsintervallen enthalten. Für das Facility Management sind diese Anweisungen eine operative Arbeitsgrundlage, um Wartungstätigkeiten zu steuern, zu dokumentieren und vertraglich zu regeln.
Instandhaltungsdokumentation nach VDMA 24186
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Strukturierte Instandhaltungsdokumentation |
| Zweck & Geltungsbereich | Einheitliche Dokumentation von Wartung, Inspektion und Instandsetzung als Grundlage für die Lebenszyklussteuerung. |
| Rechts- & Normbezug | VDMA 24186 Teil 0: Dieses Einheitsblatt bietet eine Übersicht, Gliederung, ein Nummernsystem und allgemeine Anwendungshinweise für Wartungsprogramme. Es legt fest, dass Wartung eine geplante Instandhaltung ist, die einen dauerhaft sicheren, wirtschaftlichen und effizienten Betrieb gewährleisten soll. Die Tabellen der einzelnen Teile (z. B. Teil 1 Lufttechnische Anlagen, Teil 5 Elektroanlagen) differenzieren zwischen periodischen und bedarfsabhängigen Tätigkeiten. |
| Wesentliche Inhalte | • Tätigkeitsnachweise für jede Wartungs-, Inspektions- oder Instandsetzungstätigkeit (Datum, durchführende Person, Ergebnisse). |
| Verantwortlich | Instandhaltungsunternehmen bzw. Wartungsfirma; Betreiber archiviert und bewertet die Dokumentation. |
| Praxisbezug FM | Dient zur Zustandsbewertung der Anlage, unterstützt Lebenszyklusentscheidungen (Optimierung, Modernisierung, Ersatz) und ist Basis für Budget- und Risikoplanungen. |
Erläuterung
Das VDMA-Einheitsblatt 24186 stellt eine modulare, seit Jahrzehnten etablierte Struktur für Wartungsprogramme bereit. Teil 0 definiert grundlegende Ziele und das Nummernsystem, während die Teile 1–7 detaillierte Tabellen mit Wartungsmaßnahmen für verschiedene Anlagengruppen enthalten. Die Tabellen unterscheiden zwischen periodisch auszuführenden Tätigkeiten und Tätigkeiten bei Bedarf, wobei die Zeitpunkte vertraglich zu vereinbaren sind. Für das Facility Management bedeutet die systematische Instandhaltungsdokumentation, dass Daten zur Anlagenverfügbarkeit, zu Störungen und zu Instandhaltungsaufwänden strukturiert gesammelt werden. Diese Transparenz ermöglicht eine fundierte Planung und die Erfüllung von Berichtspflichten.
Abnahmeprotokoll für Transport- und Fördersysteme
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Abnahmebericht / Abnahmeprotokoll |
| Zweck & Anwendungsbereich | Nachweis der vertragsgerechten Herstellung und Funktionsfähigkeit von Förderanlagen |
| Relevante Regelwerke | HOAI (02.2_667); technisch flankierend: BGB Werkvertragsrecht, BetrSichV (indirekt relevant für Inbetriebnahme) |
| Wesentliche Inhalte | • Beschreibung des Liefer- und Leistungsumfangs |
| Verantwortlich | Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam |
| Praktische Hinweise | Wird bei FM-Audits, Gewährleistungsmanagement und Betreiberpflichten als Primärnachweis genutzt |
Erläuterung
Das Abnahmeprotokoll markiert den offiziellen Übergang von der Bau- zur Betriebsphase. Für das Facility Management bildet dieses Dokument die Grundlage für Gewährleistungsfristen, die Übernahme der Betreiberpflichten und die Dokumentation der technischen Soll-Funktionalität. Es dient zugleich als Kontrollinstrument in der späteren Betriebs- und Instandhaltungsphase, insbesondere bei Mängelverfolgung und Vertragsinterpretation. Zudem ist es rechtlich bedeutsam, da mit der Abnahme gemäß BGB und VOB die Gefahrtragung und Gewährleistungsfrist auf den Betreiber übergehen. Bei überwachungsbedürftigen Anlagen wie Aufzügen ist im Abnahmeprotokoll auch die erfolgte sicherheitstechnische Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (z. B. TÜV oder DEKRA) dokumentiert. Ein vollständiges und unterschriebenes Abnahmeprotokoll ist unerlässlich, um den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage nachzuweisen, Gewährleistungsansprüche wirksam zu machen und die Anlage unter Einhaltung aller Vorschriften in Betrieb nehmen zu dürfen.
Angebot des Auftragnehmers (Bauleistungen)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Angebot / Angebotsunterlage von Bau- bzw. Fördertechnikfirmen |
| Zweck & Anwendungsbereich | Grundlage für Vergabeentscheidungen im Rahmen öffentlicher oder privater Ausschreibungen |
| Relevante Regelwerke | VgV (02.2_2805), VOB/A 2019 (02.4_6436) |
| Wesentliche Inhalte | • Preis- und Leistungsangaben |
| Verantwortlich | Bieter / Auftragnehmer |
| Praktische Hinweise | Dient im FM als Vergleichs- und Kontrollgrundlage für Kosten, Leistungsumfang und spätere Vertragsinterpretation |
Erläuterung
Das Angebot definiert den technischen, funktionalen und wirtschaftlichen Rahmen, auf dessen Basis die Installation von Transport- und Förderanlagen vergeben wird. Im öffentlichen wie privaten Bauwesen fordert die VOB/A eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung – ein präzises Angebot stellt sicher, dass sämtliche technischen Spezifikationen, Lieferbedingungen und Preise transparent und vergleichbar dokumentiert sind. Ein aussagekräftiges Leistungsverzeichnis ermöglicht die Vergleichbarkeit mehrerer Angebote und beugt Missverständnissen oder Streitigkeiten während der Bauausführung vor. Zudem liefern Referenzen und Qualifikationsnachweise Hinweise auf die Fachkunde und Zuverlässigkeit des Anbieters. Für das Facility Management bildet das Angebotsdokument einen Referenzpunkt, um Ausführung und Kostenentwicklung gegen die ursprünglich zugesagten Leistungen zu überprüfen. Es dient langfristig als Kontroll- und Nachweisdokument, um sicherzustellen, dass die gelieferten Anlagen den im Angebot beschriebenen Eigenschaften und Qualitätsstandards entsprechen.
Anlagenbeschreibung (Technische Beschreibung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Anlagenbeschreibung (technische Auslegung und Funktionsdarstellung) |
| Zweck & Anwendungsbereich | Technische Gesamtbeschreibung zur Planung, Ausschreibung und späteren Betriebsführung |
| Relevante Regelwerke | HOAI (02.2_667) |
| Wesentliche Inhalte | • Beschreibung der Systemarchitektur |
| Verantwortlich | TGA-Fachplaner |
| Praktische Hinweise | Zentrales FM-Dokument für Wartung, Betriebskonzepte, Risikoanalysen und technische Abnahmen |
Erläuterung
Die Anlagenbeschreibung ist Grundlage für die weiteren Planungsphasen (insbesondere HOAI-Leistungsphasen 5–7) sowie für behördliche Genehmigungen und für die spätere Betriebsorganisation. Sie enthält eine detaillierte Darstellung der technischen Systemlogik, Leistungsdaten und Sicherheitsfunktionen der Anlage. So werden beispielsweise für Aufzugsanlagen alle Komponenten – vom Maschinenraum über den Schacht bis zu Kabine und Steuerung – sowie deren Zusammenwirken und Notfallsysteme beschrieben. Relevante Vorgaben, etwa aus DIN EN 81-20 für Aufzüge oder entsprechenden Normen für Fahrtreppen und Förderbänder, werden hierin dokumentiert, um die Normenkonformität nachzuweisen. Gemäß HOAI gehören das Aufstellen von Funktionsschemata und die Erstellung der Anlagenbeschreibung zu den Grundleistungen der technischen Planung (Leistungsphasen 2–3). Eine sorgfältig erstellte Anlagenbeschreibung erleichtert im Betrieb die Wartungsplanung, die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und eventuelle Modernisierungen, da alle wesentlichen technischen Parameter und Schnittstellen nachvollziehbar festgehalten sind.
Antrag auf behördliche Genehmigung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Antrag auf Genehmigung technischer Anlagen |
| Zweck & Anwendungsbereich | Sicherstellung der öffentlich-rechtlichen Zulässigkeit der Installation |
| Relevante Regelwerke | HOAI (02.2_667) |
| Wesentliche Inhalte | • Pläne und technische Nachweise |
| Verantwortlich | TGA-Fachplaner und Auftraggeber |
| Praktische Hinweise | Grundlage für Inbetriebnahme und behördliche Prüfungen; FM hält das Dokument revisionssicher vor |
Erläuterung
Der Genehmigungsantrag bündelt alle erforderlichen technischen und sicherheitsrelevanten Informationen, um die baurechtliche und arbeitsschutzrechtliche Zulässigkeit der Anlage nachzuweisen. Er wird typischerweise im Zuge der Genehmigungsplanung (HOAI Leistungsphase 4) erstellt und bei der zuständigen Behörde eingereicht. Insbesondere für überwachungsbedürftige Anlagen – etwa Aufzüge – ist dieser Antrag Voraussetzung, um eine Betriebserlaubnis gemäß § 15 BetrSichV zu erhalten. Dabei müssen detaillierte Pläne, Berechnungen (z. B. statische Nachweise für Schacht und Tragmittel) sowie Sicherheitskonzepte (Notbefreiung, Brandschutz etc.) vorgelegt werden. Für das Facility Management ist der bewilligte Genehmigungsantrag ein wichtiges Referenzdokument: Er belegt gegenüber Behörden und Gutachtern, dass die Anlage vorschriftsgemäß errichtet wurde, und muss bei späteren Betriebsprüfungen oder Audits als Nachweis der Regelwerkkonformität bereitgehalten werden.
Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß BetrSichV
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Antrag auf Abweichung von BetrSichV-Vorschriften |
| Zweck & Anwendungsbereich | Genehmigung technischer oder organisatorischer Abweichungen im Arbeitsschutz |
| Relevante Regelwerke | BetrSichV (02.2_830) |
| Wesentliche Inhalte | • Begründete Abweichung |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Unternehmer |
| Praktische Hinweise | Wird insbesondere bei Bestandsanlagen oder Sonderlösungen genutzt; FM dokumentiert und überwacht Wirksamkeit der Ersatzmaßnahmen |
Erläuterung
Ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird gestellt, wenn gesetzliche Standardanforderungen technisch nicht vollständig erfüllbar sind, aber durch alternative Maßnahmen eine gleichwertige Sicherheit erreicht werden kann. Dieses Dokument ist für das Facility Management essenziell bei Bestandsanlagen oder Speziallösungen (z. B. ungewöhnliche Förderanlagen oder historische Aufzüge), um einen rechtssicheren Weiterbetrieb zu ermöglichen. Der Antrag muss ausführlich begründet sein und beinhaltet eine Risikobeurteilung sowie Darlegung der kompensierenden Schutzmaßnahmen. Rechtsgrundlagen bieten insbesondere die §§ 7, 9 und 18 BetrSichV, die Ausnahmen und Erlaubnisse regeln. Wichtig ist, dass eine solche Ausnahmegenehmigung nur mit Zustimmung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde (z. B. Gewerbeaufsichtsamt) und meist zeitlich befristet erteilt wird. Für das FM bedeutet dies, dass die Wirksamkeit der Ersatzmaßnahmen laufend überwacht und dokumentiert werden muss. Die Ausnahmegenehmigung ist Teil des Arbeitsschutz- und Sicherheitsmanagements und muss bei Audits oder im Schadensfall als Nachweis der behördlichen Zulassung der Abweichung vorliegen.
Systemdiagramm (Aufzüge, Fahrtreppen, Förderanlagen)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Systemdiagramm |
| Zweck & Anwendungsbereich | Darstellung der Komponenten, Steuerungen und Funktionsabläufe |
| Relevante Regelwerke | VDI 6026-1 (z) (32.1_5208) |
| Wesentliche Inhalte | • Komponentenübersicht |
| Verantwortlich | Errichter / Auftragnehmer |
| Praktische Hinweise | Zentrales Dokument für Störungsdiagnosen, Instandhaltung, Umbauten |
Erläuterung
Das Systemdiagramm (auch Funktions- oder Strangschema genannt) ermöglicht dem Facility Management ein tiefgreifendes Verständnis der technischen Funktionsbeziehungen und Steuerungsabläufe der Anlage. Es zeigt grafisch, wie einzelne Komponenten miteinander interagieren, wie Energie- und Signalflüsse verlaufen und wo sicherheitstechnische Einrichtungen eingebunden sind. Die Richtlinie VDI 6026 definiert hierfür einheitliche Darstellungsformen und Symbole, sodass z. B. Antriebe, Sensoren, Notstromversorgungen oder Sicherheitsschalter normgerecht abgebildet werden. In Kombination mit spezifischen Produktnormen (etwa DIN EN 81-20 für Aufzüge oder DIN EN 115 für Fahrtreppen) stellt das Systemschema sicher, dass alle sicherheitskritischen Signal- und Versorgungsketten nachvollziehbar dokumentiert sind. Für Wartungs- und Servicepersonal ist dieses Schema ein zentrales Hilfsmittel, um bei Störungen schnell Fehlerquellen zu identifizieren und um bei Schulungen das Anlagenverständnis zu fördern. Es sollte bereits in der Planungsphase erstellt und während der Errichtung laufend aktualisiert werden. Nur so bleibt gewährleistet, dass spätere Änderungen oder Modernisierungen im Schema nachgeführt werden und im Anlagenbuch Berücksichtigung finden.
Anlagenzeichnung / Montagezeichnung (LPH 7 + Montageplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Anlagen- und Montagezeichnungen |
| Zweck & Anwendungsbereich | Exakte Darstellung des realisierten Ist-Zustands |
| Relevante Regelwerke | DIN 18385 (VOB/C ATV) |
| Key Elements | • Einbaulagen |
| Verantwortlich | Errichter / Auftragnehmer |
| Praktische Hinweise | Grundlage für spätere Erneuerungen, Instandsetzungen und technische Prüfungen |
Erläuterung
Die Anlagen- bzw. Montagezeichnung dokumentiert den tatsächlich ausgeführten Aufbau der Transport- oder Förderanlage innerhalb des Gebäudes. Sie enthält detaillierte Angaben zu Einbaulage, Abmessungen, Befestigungspunkten, Anschlüssen an die Gebäudestruktur sowie zu Kabel- und Leitungsführungen. Damit stellt sie sicher, dass der installierte Ist-Zustand exakt nachvollzogen werden kann. Gemäß VOB/C, insbesondere der ATV DIN 18385 für Aufzugs- und Förderanlagen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zur Abnahme alle relevanten Ausführungszeichnungen und Bestandspläne zu übergeben. Diese Pläne sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Übergabeunterlagen. Für das Facility Management bieten sie die Grundlage, um bauliche oder technische Veränderungen im Laufe des Lebenszyklus sicher zu planen. Beispielsweise können bei Modernisierungen oder Reparaturen die vorhandenen Montagezeichnungen genutzt werden, um zu prüfen, ob neue Komponenten passen oder welche baulichen Anpassungen erforderlich sind. Ebenso dienen sie Prüforganisationen (etwa bei wiederkehrenden Prüfungen) zur Orientierung und Bewertung, ob die Anlage weiterhin den genehmigten Spezifikationen entspricht. Eine lückenlose und aktuelle Anlagenzeichnung ist somit für den sicheren und effizienten Betrieb der Anlage unerlässlich.
Aufmaß
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Aufmaßdokumentation |
| Zweck & Anwendungsbereich | Erfassung von Mengen und Abrechnungseinheiten |
| Relevante Regelwerke | HOAI (02.2_667) |
| Wesentliche Inhalte | • Maßketten |
| Verantwortlich | TGA-Planer und bauausführende Firmen |
| Praktische Hinweise | Zentrales Dokument für Kostenkontrolle, Rechnungsprüfung und Nachtragsmanagement |
Erläuterung
Das Aufmaß schafft die rechnerische Grundlage für die Vergütung und ermöglicht dem FM die transparente Kontrolle von Baukosten und Leistungsänderungen. Dabei werden alle tatsächlich erbrachten Bauleistungen vor Ort zahlenmäßig erfasst – alle relevanten Mengen (Längen, Flächen, Stückzahlen etc.) werden gemäß den Positionen des Leistungsverzeichnisses gemessen und dokumentiert. Das Aufmaß bildet die Grundlage für die Abrechnung nach VOB/B – das heißt, sowohl die Rechnungsstellung der ausführenden Firma als auch die Rechnungsprüfung durch den Auftraggeber stützen sich auf die im Aufmaß festgehaltenen Mengen. Für das Facility Management ist eine vollständige Aufmaßdokumentation ein wesentliches Controlling-Instrument: Abweichungen zwischen Plan- und Ist-Mengen lassen sich erkennen, was insbesondere beim Nachtragsmanagement (z. B. bei Mehrmengen oder Zusatzleistungen) relevant ist. Zudem dient das Aufmaß im Streitfall als Beweismittel, um den Umfang der ausgeführten Arbeiten klar nachzuweisen. Eine enge Abstimmung zwischen ausführender Firma und Fachplaner stellt sicher, dass das Aufmaß korrekt und gemäß den vereinbarten Regeln (insbesondere den Aufmaßregeln der VOB/C) erstellt wird.
Assetbuch
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Assetbuch / Anlagenbuch |
| Zweck & Anwendungsbereich | Lebenszyklusbezogene Dokumentation aller technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Informationen |
| Relevante Regelwerke | VDI 6070-1; VDI-MT 3810-1; DIN 32835-1 |
| Wesentliche Inhalte | • Stammdaten |
| Verantwortlich | Facility Management / Betreiber |
| Praktische Hinweise | Grundlage für CAFM, strategisches Instandhaltungsmanagement und Wirtschaftlichkeitsanalysen |
Erläuterung
Das Assetbuch (Anlagenbuch) ist das operative und strategische Kerninstrument des Facility Managements. Darin werden alle relevanten Informationen über den gesamten Lebenszyklus einer Anlage gebündelt – von technischen Daten und Dokumenten über Wartungs- und Prüftermine bis hin zur Kosten- und Leistungshistorie. Die technische Regel TRBS 3121 fordert beispielsweise, dass Unterlagen wie Schaltpläne, Prüfprotokolle, Konformitätserklärungen und Notfallpläne am Einsatzort verfügbar sein müssen. Ein gut strukturiertes Anlagenbuch stellt diese Verfügbarkeit sicher und erleichtert zugleich die Überwachung von Wartungsintervallen und Prüffristen. Die VDI-Richtlinie 6070 Blatt 1 empfiehlt eine einheitliche, auch IT-gestützte Struktur (z. B. als maschinenlesbares Raumbuch oder im CAFM-System), um alle Daten konsistent zu erfassen. In Verbindung mit den Instandhaltungsstandards der VDI-MT 3810-Reihe bildet das Assetbuch die Grundlage für eine auditfähige und rechtssichere Betriebsführung. Es reduziert Haftungsrisiken, weil die Einhaltung von Betreiberpflichten (z. B. regelmäßige Prüfungen nach BetrSichV) lückenlos dokumentiert ist. Zudem unterstützt es strategische Entscheidungen: Anhand der im Assetbuch dokumentierten Kosten- und Leistungsdaten können Facility Manager fundiert über Modernisierungen, Ersatzinvestitionen oder Optimierungsmaßnahmen entscheiden.
Verzeichnis der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Übersicht der Fristen für Gewährleistungsansprüche |
| Zweck & Anwendungsbereich | Sicherstellung der rechtzeitigen Geltendmachung von Mängelrechten |
| Relevante Regelwerke | HOAI (02.2_667) |
| Wesentliche Inhalte | • Mängelansprüche je Leistungsbereich |
| Verantwortlich | TGA-Fachplaner / Facility Management |
| Praktische Hinweise | Wird in FM-Systemen zur automatisierten Fristenüberwachung genutzt |
Erläuterung
Dieses Verzeichnis fasst für alle an der Anlage erbrachten Planungs- und Bauleistungen die jeweiligen Verjährungsfristen für Gewährleistungs- bzw. Mängelansprüche zusammen. Es gewährleistet, dass der Betreiber bzw. das Facility Management keine Frist versäumt, um bei auftretenden Mängeln rechtzeitig Nachbesserung oder Schadensersatz vom verantwortlichen Auftragnehmer einzufordern. Rechtlich relevant sind hier vor allem die allgemeine Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 634a BGB), die für Bauwerke und entsprechende Planungsleistungen eine Frist von fünf Jahren ab Abnahme vorsieht, sowie die Bestimmungen bei VOB/B-Verträgen. Letztere sehen differenzierte Fristen vor – typischerweise vier Jahre für Bauwerke (inkl. fest verbundener Anlagentechnik) und kürzere Fristen von zwei Jahren für maschinelle oder elektrotechnische Anlagen, sofern der Auftragnehmer nicht mit der Wartung beauftragt ist. Dieses Verzeichnis ist für das Facility Management ein praktisches Steuerungsinstrument im Gewährleistungsmanagement: In CAFM-Systemen können die Fristen hinterlegt werden, sodass automatisch Erinnerungen an bevorstehende Ablaufdaten erfolgen. So kann rechtzeitig vor Fristende eine Zustandsbegehung oder Mängelprüfung durchgeführt und ggf. Ansprüche geltend gemacht werden. Insgesamt schützt ein solches Verzeichnis die wirtschaftlichen Interessen des Betreibers, indem es hilft, Mängelansprüche systematisch und fristgerecht durchzusetzen.
Instandhaltungsplanung und -organisation – Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Instandhaltungs- und Organisationskonzept |
| Zweck & Geltungsbereich | Systematische Planung und Strukturierung der Instandhaltung |
| Rechts- & Normbezug | HOAI, DIN 31051, DIN EN 13306 |
| Wesentliche Inhalte | • Instandhaltungsstrategie |
| Verantwortlich | Fachplaner Technische Ausrüstung |
| Praxisbezug FM | Sicherstellung von Verfügbarkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit |
Erläuterung
Dieses Dokument definiert die organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen der Instandhaltung in der Planungsphase. DIN 31051 und DIN EN 13306 unterscheiden zwischen Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung. Eine Instandhaltungsplanung legt Strategien, Intervalle und Verantwortlichkeiten fest, sodass Wartungsfreundlichkeit und Zugänglichkeit bereits im Entwurf berücksichtigt werden. Die HOAI ordnet Instandhaltungen als Leistungen ein, deren Honorar sich an den anrechenbaren Kosten und den Leistungsphasen orientiert; sie fordert zudem eine wirtschaftliche, nach den anerkannten Regeln der Technik kalkulierte Planung. Für das FM ist das Konzept wesentlich, um Verfügbarkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Transportanlage über den Lebenszyklus sicherzustellen.
Wirtschaftlichkeitsnachweis – Technische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Wirtschaftlichkeitsnachweis |
| Zweck & Geltungsbereich | Bewertung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Transportanlage |
| Rechts- & Normbezug | HOAI (§ 3 Abs. 3), DIN 276, DIN 18960, Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) |
| Wesentliche Inhalte | • Investitionskosten |
| Verantwortlich | Fachplaner Technische Ausrüstung |
| Praxisbezug FM | Entscheidungsgrundlage für Investition und Lebenszyklusstrategie |
Erläuterung
Die HOAI verlangt, dass die Wirtschaftlichkeit der Leistung stets beachtet wird; gleichzeitig gehört ein detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis zu den besonderen Leistungen der Leistungsphase 3. In der Lebenszykluskostenanalyse werden nicht nur die Herstellungskosten (DIN 276 Kostengruppen 300/400) betrachtet, sondern auch ausgewählte Betriebs- und Nutzungskosten nach DIN 18960, darunter Energie, Reinigung, Bedienung sowie Wartung und Instandsetzung. Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) empfiehlt dafür die Barwertmethode; es hebt hervor, dass Planungsentscheidungen oft zu wenig Folgekosten berücksichtigen.
Der Wirtschaftlichkeitsnachweis ermöglicht dem Facility Management eine fundierte Lebenszyklusbetrachtung: Er dokumentiert Investitionskosten, prognostiziert Betriebskosten, Wartungs- und Instandsetzungskosten, berechnet Lebenszykluskosten und vergleicht Varianten. Auf dieser Basis lassen sich Systemauswahl, Ausstattungsniveau und Modernisierungszyklen strategisch entscheiden.
Grafische Darstellung – LPH 3 (Entwurfsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Grafische Entwurfsdarstellungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Visualisierung des technischen Konzepts |
| Rechts- & Normbezug | HOAI Leistungsphase 3 |
| Wesentliche Inhalte | • Systemskizzen |
| Verantwortlich | Fachplaner Technische Ausrüstung |
| Praxisbezug FM | Frühzeitige Bewertung der Betriebs- und Wartungsanforderungen |
Erläuterung
In der Leistungsphase 3 der HOAI werden das Planungskonzept durchgearbeitet, die technischen Anlagen dimensioniert und die Funktions- und Strangschemata detailliert. Eine Kostenberechnung nach DIN 276 und die zeichnerische Darstellung im abgestimmten Maßstab gehören zu den Grundleistungen. Für das Facility Management liefern diese Entwurfszeichnungen eine erste Einschätzung von Zugänglichkeit, Wartungslogistik und betrieblichen Auswirkungen der Transportanlage; sie ermöglichen, Anforderungen an Wartungsflächen, Bewegungsräume und Sicherheitseinrichtungen bereits im Entwurf zu verankern.
Grafische Darstellung – LPH 5 (Ausführungsplanung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Ausführungszeichnungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Detaillierte Darstellung der technischen Umsetzung |
| Rechts- & Normbezug | HOAI Leistungsphase 5 |
| Wesentliche Inhalte | • Detailmaße |
| Verantwortlich | Fachplaner Technische Ausrüstung |
| Praxisbezug FM | Referenz für Betrieb, Wartung und spätere Eingriffe |
Erläuterung
In der Ausführungsplanung werden die Ergebnisse der Entwurfs- und Genehmigungsplanung zu einer ausführungsreifen Lösung ausgearbeitet. Die HOAI fordert, dass die Berechnungen und Bemessungen fortgeschrieben und die Ausführungszeichnungen in abgestimmtem Maßstab erstellt werden. Die Pläne müssen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern abgestimmt und an die ausführenden Unternehmen übergeben werden. Für das FM sind diese Unterlagen essenziell, um Instandhaltungsmaßnahmen sicher zu planen, Störungen effizient zu beheben und spätere bauliche Anpassungen korrekt zu beurteilen. Sie enthalten Angaben zu Dimensionen, Anschlüssen und Befestigungen, die als Grundlage für Wartungsanweisungen, Ersatzteilbeschaffung und Revision dienen.
Grafische Darstellung – LPH 7 (Vergabeergebnisse)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttyp | Vergabebezogene Ausführungsdarstellungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der beauftragten technischen Lösung |
| Rechts- & Normbezug | HOAI Leistungsphase 7, DIN 18379 (Lufttechnische Anlagen), DIN 18381 (Gas-/Wasser-Installationen) |
| Wesentliche Inhalte | • Beauftragte Systeme |
| Verantwortlich | Fachplaner Technische Ausrüstung |
| Praxisbezug FM | Vertrags-, Gewährleistungs- und Bestandsmanagement |
Erläuterung
In der Leistungsphase 6/7 wirkt der Fachplaner an der Vorbereitung und Durchführung der Vergabe mit. Dazu gehören die Erstellung der Leistungsverzeichnisse, das Einholen und Prüfen der Angebote, die Preisvergleiche und die Zusammenstellung der Vergabeunterlagen. Bei der Vergabe von lufttechnischen Anlagen oder Gas-/Wasser-Installationen sind die Ausführungsnormen DIN 18379 und DIN 18381 zu beachten; diese verlangen unter anderem, dass die Materialien den relevanten DIN-Normen entsprechen und dass der Auftragnehmer Montagepläne, Werkstattzeichnungen und Nachweise zur Verfügung stellt. Die vergabebezogenen Ausführungsdarstellungen dokumentieren verbindlich, welche technische Lösung beauftragt wurde, welche Abweichungen gegenüber dem Entwurf bestehen und welche Leistungsgrenzen gelten.
Für das Facility Management sind diese Unterlagen maßgeblich bei der Prüfung von Nachträgen, der Bewertung von Gewährleistungsansprüchen und der Integration in die Bestandsdokumentation. Sie dienen als Referenz für späteres Claim-Management und sichern die Nachvollziehbarkeit der technischen Entscheidungen.
