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Transportsysteme / Transportanlagen

Facility Management: Aufzugsmanagement » Strategie » Dokumente » Transportsysteme

Transportsysteme im Aufzugskonzept mit strategischer Dokumentation dargestellt

Transportsysteme

Transportanlagen zählen im Facility Management zu den prüf-, überwachungs- und sicherheitsrelevanten Arbeitsmitteln. Sie haben erhebliche Bedeutung für die Arbeitssicherheit, die Betriebskontinuität und das Haftungsrisiko des Betreibers. Daher unterliegen Planung, Errichtung, Inbetriebnahme und Betrieb solcher Anlagen strengen Anforderungen an die technische, organisatorische und rechtliche Dokumentation. Die im Folgenden aufgeführten Dokumente bilden die verbindliche Grundlage, um rechtssichere Prüfungen durchzuführen, den ordnungsgemäßen Betrieb und die Instandhaltung nachzuweisen, Behörden und Berufsgenossenschaften gegenüber Rechenschaft abzulegen und eine auditfähige FM-Organisation aufzubauen und zu betreiben.

Prüfaufzeichnungen für Arbeitsmittel (mechanisch / funktional)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Prüfprotokolle für Arbeitsmittel

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der ordnungsgemäßen Prüfung von Transportanlagen als Arbeitsmittel

Rechts- & Normbezug

BetrSichV, TRBS 1201

Wesentliche Inhalte

Prüfanlass 
Prüfumfang 
Prüfergebnis 
Mängel 
Fristen

Verantwortlich

Zur Prüfung befähigte Person

Praxisbezug FM

Nachweis der Betreiberpflichten und Prüfkonformität

Erläuterung:

Prüfaufzeichnungen sind ein zentraler Sicherheits- und Haftungsnachweis im Facility Management. Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1201) muss jede Prüfung von Arbeitsmitteln – wozu Transportanlagen zählen – schriftlich dokumentiert werden. Eine zur Prüfung befähigte Person hält darin Art und Umfang der Prüfung, das Prüfergebnis sowie festgestellte Mängel fest und bestätigt mit Name und Unterschrift die Durchführung. Diese Protokolle müssen mindestens bis zur nächsten Prüfung (teilweise über die gesamte Nutzungsdauer) aufbewahrt werden. Sie belegen, dass die Anlage regelmäßig und vorschriftsgemäß geprüft wurde. Im FM dienen sie als Grundlage für Freigabe oder Stilllegung einer Anlage und für Instandsetzungsmaßnahmen bei Mängeln. Ohne lückenlose Prüfaufzeichnungen kann ein Betreiber im Schadensfall oder gegenüber Aufsichtsbehörden kaum nachweisen, dass er seinen Prüf- und Sorgfaltspflichten nachgekommen ist.

Prüfprotokolle für elektrische Betriebsmittel

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Prüfprotokolle elektrische Anlagen/Betriebsmittel

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der elektrischen Sicherheit

Rechts- & Normbezug

DGUV Vorschrift 3, DGUV Vorschrift 4; DGUV Information 203-070, 203-071; VDE 0701, VDE 0702

Wesentliche Inhalte

Messwerte 
Schutzmaßnahmen 
Bewertung 
Prüffristen

Verantwortlich

Elektrofachkraft / befähigte Person

Praxisbezug FM

Grundlage für elektrische Betriebssicherheit und Prüfungen der Berufsgenossenschaft

Erläuterung:

Diese Prüfprotokolle sind im Facility Management ein unverzichtbarer Nachweis der elektrischen Sicherheit von Transportanlagen und deren Komponenten. Nach den DGUV-Vorschriften 3 und 4 (Unfallverhütungsvorschriften „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“) müssen alle elektrischen Betriebsmittel – etwa Antriebe, Steuerungen oder Sicherheitsschaltungen von Aufzügen und Förderanlagen – in regelmäßigen Abständen von einer Elektrofachkraft oder befähigten Person überprüft werden. Die Protokolle dokumentieren die gemessenen Werte (z.B. Isolationswiderstände, Schutzleiterdurchgängigkeit, Auslösezeiten von Schutzschaltern), die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen, eine klare Bewertung (bestanden/nicht bestanden) sowie die festgelegten Prüffristen für Folgeprüfungen. Für das FM dienen diese Dokumente als Beleg dafür, dass der Betreiber seinen gesetzlichen Pflichten nachgekommen ist. Insbesondere bei Behörden-, Versicherungs- oder BG-Kontrollen wird auf diese Protokolle zurückgegriffen: Im Schadensfall fragen Berufsgenossenschaft und Versicherung nach dem letzten Prüfnachweis. Wurden Prüfungen nicht durchgeführt, Fristen überschritten oder festgestellte Mängel nicht behoben, drohen Haftungsrisiken bis hin zur Verweigerung von Versicherungsleistungen. Die lückenlose Dokumentation aller elektrischen Prüfungen ist daher essentiell, um die elektrische Betriebssicherheit der Transportanlage zu gewährleisten und die Betrieberverantwortung im Bereich Elektrosicherheit zu erfüllen.

Ausschreibungszeichnungen – Technische Ausrüstung

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Ausschreibungs- und Angebotszeichnungen

Zweck & Geltungsbereich

Technische Grundlage für Vergabeverfahren

Rechts- & Normbezug

HOAI

Wesentliche Inhalte

Lage
Abmessungen 
Schnittstellen
Leistungsparameter

Verantwortlich

Fachplaner TGA

Praxisbezug FM

Vergleichbarkeit von Angeboten und Vertragsklarheit

Erläuterung

Ausschreibungszeichnungen sind technische Pläne, die in der Angebots- und Ausschreibungsphase erstellt werden, um den Leistungsumfang einer geplanten Transportanlage präzise zu beschreiben. Sie zeigen beispielsweise den Einbauort und die Lage der Anlage im Gebäude, ihre Abmessungen, relevante Schnittstellen zu anderen Gewerken (etwa Anschlusspunkte, Übergabeschnittstellen) sowie wichtige Leistungsparameter (z.B. Tragfähigkeit, Fördergeschwindigkeit). Rechtsgrundlage ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), in deren Leistungsphasen die Erstellung solcher Zeichnungen als Grundleistung der Planung der Technischen Ausrüstung vorgesehen ist. Für das Vergabeverfahren sind diese Unterlagen von großer Bedeutung, da alle Bieter auf einheitlicher Informationsbasis kalkulieren. Im Facility Management sorgt dies für Vergleichbarkeit der Angebote und verhindert Missverständnisse oder Lücken im Vertrag. Gleichzeitig dienen die Ausschreibungszeichnungen später dazu, Abweichungen zwischen Planung und Ausführung nachvollziehen zu können. Wenn während Bau und Installation Änderungen vorgenommen werden, kann das FM anhand der ursprünglichen Ausschreibungspläne erkennen, was ursprünglich vereinbart war, und so Nachträge oder Mängel besser bewerten. Insgesamt sichern diese Zeichnungen eine eindeutige Leistungsbeschreibung und damit Klarheit für alle Beteiligten von Anfang an.

Ausführungs- und Konstruktionspläne

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Ausführungs- und Montagepläne

Zweck & Geltungsbereich

Umsetzung der genehmigten Planung

Rechts- & Normbezug

HOAI

Wesentliche Inhalte

Detailmaße
Befestigungen
Einbauorte

Verantwortlich

Konstrukteur / Fachplaner TGA

Praxisbezug FM

Grundlage für Wartung und Umbauten

Erläuterung

Ausführungs- und Konstruktionspläne sind die detaillierten technischen Zeichnungen, die auf Basis der genehmigten Planung erstellt werden, um die Transportanlage tatsächlich zu bauen. Sie enthalten präzise Detailmaße, Angaben zu Befestigungspunkten, Ausführungsdetails (z.B. Materialstärken, Anschlüsse) und genauen Einbauorten sämtlicher Komponenten. In HOAI-Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) werden diese Pläne erarbeitet, um eine ausführungsreife Lösung sicherzustellen. Für den laufenden Betrieb im Facility Management sind diese Unterlagen essenziell, da sie die tatsächliche bauliche und technische Ausführung der Anlage dokumentieren. In der Praxis werden sie oft als Revisionspläne (as-built-Dokumentation) nach Abschluss der Montage fortgeschrieben, sodass alle Änderungen oder Abweichungen gegenüber der ursprünglichen Planung eingearbeitet sind. Mit Hilfe dieser Pläne können FM-Verantwortliche und Instandhaltungsteams z.B. genau lokalisieren, wo sich bestimmte Bauteile oder Leitungen befinden, was für Wartung und Störungsbehebung wichtig ist. Auch geplante Umbauten oder Erweiterungen lassen sich nur mit vollständigen Ausführungsunterlagen sinnvoll und sicher durchführen, da diese Pläne Klarheit über Tragreserven, Platzbedarf und Anschlussmöglichkeiten der bestehenden Anlage geben. Somit bilden Ausführungs- und Konstruktionspläne eine unerlässliche Grundlage, um Betrieb, Wartung und Änderungsmaßnahmen an Transportanlagen fachgerecht zu organisieren.

Betriebs- und Benutzerhandbuch

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Betriebs- und Benutzerhandbuch

Zweck & Geltungsbereich

Sicherer Betrieb von Transportanlagen

Rechts- & Normbezug

VDI 6026-1

Wesentliche Inhalte

Bedienung 
Sicherheitshinweise 
Wartung 
Notfallmaßnahmen

Verantwortlich

Auftragnehmer / Errichter

Praxisbezug FM

Schulung, Betrieb, Wartungsorganisation

Erläuterung

Das Betriebs- und Benutzerhandbuch ist die zentrale Referenzdokumentation für eine Transportanlage im Betrieb. Es wird in der Regel vom Errichter oder Lieferanten der Anlage gemäß geltenden Richtlinien (z.B. VDI 6026 für die Dokumentation in der Technischen Gebäudeausrüstung) bereitgestellt. Dieses Handbuch enthält ausführliche Anleitungen zur Bedienung der Anlage unter normalen Betriebsbedingungen, wichtige Sicherheitshinweise zur Vermeidung von Unfällen, Vorgaben für Wartung und Inspektion (inklusive Wartungsplänen, -intervallen und Verantwortlichkeiten) sowie Notfallmaßnahmen für Störungen oder Unfälle. Beispielsweise finden sich darin Hinweise, wie man bei einem Not-Stopp oder Stromausfall reagiert, oder Schritte für die Befreiung von Personen (bei Aufzügen) und das Verhalten bei Feueralarm. Im Facility Management ist dieses Handbuch unverzichtbar, um Betriebspersonal und Nutzer zu schulen und zu unterweisen. Es gewährleistet, dass alle Beteiligten die Transportanlage vorschriftsmäßig und sicher bedienen können. Zudem nutzt die Instandhaltungsabteilung das Handbuch, um Wartungsarbeiten fachgerecht durchzuführen und Fehlerdiagnosen nach den Herstellerempfehlungen anzustellen. Kurz: Das Betriebs- und Benutzerhandbuch bündelt das komplette Betriebswissen der Anlage. Ohne diese Unterlage wäre ein sicherer, regelkonformer Betrieb und eine effektive Wartungsorganisation kaum möglich.

Bestellung befähigter Personen zur Prüfung

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Schriftliche Bestellung befähigter Personen

Zweck & Geltungsbereich

Rechtssichere Organisation der Prüfpflichten

Rechts- & Normbezug

VDI 4068-1

Wesentliche Inhalte

Qualifikation 
Aufgaben 
Prüfumfang

Verantwortlich

Arbeitgeber / Betreiber

Praxisbezug FM

Delegations- und Haftungsnachweis

Erläuterung

Die schriftliche Bestellung einer „zur Prüfung befähigten Person“ dokumentiert formal die Übertragung von Prüfverantwortung vom Betreiber (Arbeitgeber) auf eine qualifizierte Fachkraft. In diesem Dokument – oft in Form eines Bestellschreibens oder einer Urkunde – werden die fachlichen Qualifikationen der Person festgehalten (etwa Ausbildung, Fachkenntnisse und Erfahrung im betreffenden Bereich), ebenso wie ihre konkreten Aufgaben und Befugnisse. Es wird klar umrissen, für welche Anlagen oder Arbeitsmittel die Person Prüfungen durchführen darf und welcher Prüfumfang abgedeckt ist (z.B. wiederkehrende Prüfungen an Aufzügen, Kranen, Toranlagen etc.). Die VDI-Richtlinie 4068 Blatt 1 definiert die Anforderungen an solche befähigten Personen und empfiehlt die formale Beauftragung. Im FM-Alltag ist dieses Schriftstück wichtig für die Rechtssicherheit: Der Betreiber kann damit intern und gegenüber Dritten (z.B. Aufsichtspersonen der BG oder Behörde) nachweisen, dass er eine geeignete Person mit der Erfüllung der Prüfpflichten betraut hat. Gleichzeitig kennt die beauftragte Person ihren Verantwortungsbereich genau. Im Schadensfall oder bei Prüfbeanstandungen lässt sich durch die Bestellung belegen, wer für die Prüfung zuständig war und dass der Betreiber seiner Organisationspflicht nachgekommen ist. Somit dient die Bestellung befähigter Personen sowohl als Delegationsnachweis im Sinne der Betreiberverantwortung als auch zur Haftungsprävention für das Unternehmen.

Benutzerinformationen für Maschinen

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Benutzer- und Sicherheitsinformationen

Zweck & Geltungsbereich

Minimierung von Fehlbedienung und Restrisiken

Rechts- & Normbezug

DIN EN ISO 12100

Wesentliche Inhalte

Restrisiken
Warnhinweise
Schutzmaßnahmen

Verantwortlich

Hersteller

Praxisbezug FM

Arbeitsschutz und Unterweisung

Erläuterung

Bei jeder Maschine – und damit auch bei Transportanlagen wie Aufzügen oder Förderbändern – müssen vom Hersteller Benutzerinformationen bereitgestellt werden, die insbesondere auf Restrisiken und sichere Bedienung hinweisen. Die Norm DIN EN ISO 12100 (Sicherheit von Maschinen – Risikobeurteilung und Risikominderung) schreibt ein systematisches Vorgehen vor: Zunächst sollen Risiken soweit möglich durch Konstruktion und technische Schutzmaßnahmen ausgeschlossen werden. Nicht eliminierbare Restrisiken müssen in den Benutzerinformationen offen gelegt werden. Diese Dokumentation enthält daher Warnhinweise (z.B. „Nicht unter schwebenden Lasten aufhalten!“ bei Kran- oder Hebeanlagen), Hinweise auf ordnungsgemäße Bedienung und Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen (etwa das Tragen von PSA, Absperren von Gefahrenbereichen während des Betriebs, regelmäßige Prüfung von Sicherheitsfunktionen). Für das Facility Management bilden diese Angaben die Grundlage, um Gefährdungsbeurteilungen für die betreffende Anlage zu erstellen und Betriebsanweisungen für die Beschäftigten abzuleiten. Durch Kenntnis der herstellerseitig beschriebenen Restrisiken kann das FM zusätzliche Schutzvorkehrungen oder Schulungen einplanen, um Unfälle zu vermeiden. Außerdem werden die Mitarbeiter bei der Unterweisung explizit auf die Herstellerhinweise und Warnungen hingewiesen, sodass Fehlbedienungen und Gefährdungen im Arbeitsalltag minimiert werden. Kurz: Die Benutzer- und Sicherheitsinformationen des Herstellers sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Arbeitsschutzes und helfen dem Betreiber, seinen Sicherheits- und Unterweisungspflichten nachzukommen.

Berechnung und Auslegung – LPH 3 (Entwurfsplanung)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Technische Berechnungen

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der technischen Machbarkeit

Rechts- & Normbezug

HOAI

Wesentliche Inhalte

Lastannahmen
Dimensionierung

Verantwortlich

Fachplaner TGA

Praxisbezug FM

Grundlage für Genehmigungen

Erläuterung

In der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 nach HOAI) werden für eine Transportanlage umfangreiche technische Berechnungen durchgeführt, um die Machbarkeit und Auslegung des Konzepts zu untermauern. Der Fachplaner für Technische Ausrüstung ermittelt zunächst alle relevanten Lastannahmen und Betriebsbedingungen: beispielsweise die zu transportierenden Massen/Gewichte, die erforderliche Förderleistung oder Geschwindigkeit, die Anzahl der zu befördernden Personen (bei Aufzügen) etc. Auf dieser Basis erfolgt die Dimensionierung der Anlage – hierzu zählen etwa die Berechnung der Motor- und Antriebsleistungen, Auslegung von Tragmitteln (Seile, Ketten oder Schienen) sowie die Bestimmung von Größen wie Anfahr- und Bremsverzögerungen, nötige Schachtmaße oder Fundamentbelastungen. Diese Berechnungen dienen als Nachweis der technischen Realisierbarkeit: Sie zeigen, dass die geplante Transportanlage die geforderten Leistungen erbringen kann und innerhalb aller Sicherheitsgrenzen bleibt. Außerdem werden sie oft für behördliche Genehmigungen benötigt – z.B. müssen für einen Aufzug im Bauantrag Unterlagen vorgelegt werden, die Tragfähigkeit und Einhaltung der Sicherheitsnormen belegen. Aus FM-Sicht schaffen die Entwurfsberechnungen Transparenz über die geplante Anlage. Sie bilden die Grundlage, um frühzeitig sicherzustellen, dass die Anlage im späteren Betrieb geeignet ist und keine Über- oder Unterdimensionierungen vorliegen. Insgesamt stellen die Berechnungen der LPH 3 sicher, dass das Konzept genehmigungsfähig und betrieblich sinnvoll ist, bevor die Realisierung weiter vorangetrieben wird.

Berechnung und Auslegung – LPH 5 (Ausführungsplanung)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Detaillierte Ausführungsberechnungen

Zweck & Geltungsbereich

Umsetzungssicherheit

Rechts- & Normbezug

HOAI

Wesentliche Inhalte

Detailnachweise Sicherheitsreserven

Verantwortlich

Fachplaner TGA

Praxisbezug FM

Referenz für Betrieb und Wartung

Erläuterung

In der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 nach HOAI) werden die in der Entwurfsphase gewonnenen Erkenntnisse vertieft und alle Berechnungen auf Ausführungsreife gebracht. Das bedeutet, es werden detaillierte Nachweise für sämtliche Komponenten und Szenarien geführt. Beispielsweise kalkuliert der Fachplaner exakt die Belastungen und Kräfte an einzelnen Bauteilen, führt statische Berechnungen für Träger oder Befestigungen durch, dimensioniert Bremssysteme oder Notablassvorrichtungen unter Berücksichtigung aller relevanten Normen, und legt Steuerungsparameter endgültig fest. Dabei werden auch Sicherheitsreserven eingeplant – etwa Überdimensionierungen oder Redundanzen – um einen verlässlichen Betrieb zu gewährleisten. Diese detaillierten Berechnungsunterlagen dokumentieren die endgültige Auslegung der Transportanlage, wie sie tatsächlich gebaut wird. Für das Facility Management sind diese Informationen äußerst wertvoll: Sie dienen später als technische Referenz, wenn es um den Betrieb, die Instandhaltung oder Änderungen an der Anlage geht. So kann das FM zum Beispiel bei einer geplanten Kapazitätserhöhung oder Anlagenerweiterung in den Berechnungen prüfen, ob noch Reserven vorhanden sind oder ob Komponenten ausgetauscht/ergänzt werden müssen. Auch bei Störungen oder ungewöhnlichem Verschleiß lässt sich anhand der ursprünglichen Auslegungsdaten nachvollziehen, ob die Anlage eventuell an der Grenze ihrer Spezifikation betrieben wird. Insgesamt stellen die Berechnungen der LPH 5 sicher, dass die Anlage nicht nur auf dem Papier funktioniert, sondern auch praktisch umsetzbar und sicher ist. Sie sind somit integraler Bestandteil der technischen Dokumentation und Begleitunterlagen für den späteren Betrieb.

Berechnung und Auslegung – LPH 7 (Vergabeergebnisse)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Vergabebezogene Auslegungsunterlagen

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation der beauftragten Lösung

Rechts- & Normbezug

HOAI, DIN 18379

Wesentliche Inhalte

beauftragte Varianten 
Leistungsgrenzen

Verantwortlich

Fachplaner TGA

Praxisbezug FM

Vertrags- und Gewährleistungsmanagement

Erläuterung

In Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) werden nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens die Vergabeergebnisse dokumentiert, insbesondere die technische Auslegung der beauftragten Variante. Das bedeutet: Sobald feststeht, welcher Anbieter den Zuschlag erhält und welche Lösung gebaut wird, hält der Fachplaner alle relevanten Auslegungsdaten dieser Lösung schriftlich fest. Dazu gehören Angaben, welche Variante oder Konfiguration der Transportanlage geliefert wird (z.B. welcher Antriebstyp, welche Steuerungsgeneration, welche Ausstattungsmerkmale) und welche Leistungsgrenzen oder Garantiewerte vertraglich vereinbart wurden (etwa maximale Traglast, Fördervolumen pro Stunde, Energieverbrauch, Toleranzen). Referenziert werden dabei sowohl die HOAI-Dokumentationspflichten als auch einschlägige technische Normen (wie DIN 18379 für entsprechende Gewerke), um sicherzustellen, dass die Dokumentation dem Stand der Technik und den Vertragsbedingungen entspricht. Für das Facility Management sind diese Unterlagen aus mehreren Gründen unverzichtbar: Zum einen schaffen sie Klarheit darüber, welche technische Lösung genau geschuldet ist – sie bilden also die Messlatte, an der sich der Liefer- und Leistungsumfang des Auftragnehmers messen lässt. Im Zuge des Gewährleistungsmanagements dienen die dokumentierten Leistungsdaten als Vergleichsmaßstab, wenn es um Mängel geht: Weicht die tatsächliche Leistung der Anlage im Betrieb von den dokumentierten, beauftragten Werten ab, kann das FM darauf gestützt Gewährleistungsansprüche geltend machen. Zum anderen helfen die Vergabeunterlagen bei der Bewertung von Nachträgen oder Änderungswünschen: Nur wenn bekannt ist, welche Ausstattung ursprünglich vereinbart war, lässt sich beurteilen, ob eine gewünschte Änderung darüber hinausgeht (und zusätzliche Kosten rechtfertigt) oder eigentlich schon Teil des Vertrags ist. Insgesamt unterstützen die Auslegungsunterlagen aus LPH 7 das FM dabei, den vertraglichen Leistungsumfang jederzeit nachvollziehen und durchsetzen zu können, und bilden damit eine wesentliche Grundlage für ein professionelles Vertrags- und Qualitätsmanagement im Betreiberbetrieb.

Lebenszykluskostenberechnung (LCC) – Ergebnis

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Lebenszykluskostenberechnung

Zweck & Geltungsbereich

Wirtschaftliche Bewertung über den gesamten Nutzungszeitraum

Rechts- & Normbezug

HOAI

Wesentliche Inhalte

Investitions-, Betriebs-, Instandhaltungs- und Entsorgungskosten
Annahmen
Sensitivitäten

Verantwortlich

Fachplaner TGA

Praxisbezug FM

Investitions-, Ersatz- und Optimierungsentscheidungen

Erläuterung

Die Lebenszykluskostenberechnung (Life Cycle Costing, LCC) erfasst alle anfallenden Kosten von der Planung über die Nutzung bis zur Stilllegung einer Anlage. Dazu gehören einmalige Investitionskosten sowie fortlaufende Betriebs-, Wartungs- und Entsorgungskosten. Durch diese ganzheitliche Bewertung kann der Facility Manager alternative Systeme hinsichtlich ihrer langfristigen Wirtschaftlichkeit vergleichen. LCC ist ein strategisches Instrument der Kostensteuerung, mit dem sich hohe Anfangsinvestitionen durch langfristige Betriebsvorteile aufwiegen lassen.

Bestandsaufnahme, grafische Darstellung und Neuberechnung

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Bestandsdokumentation inkl. Neuberechnung

Zweck & Geltungsbereich

Technische Bewertung bestehender Transportanlagen

Rechts- & Normbezug

HOAI

Wesentliche Inhalte

Anlagenübersicht
Bestandspläne
Leistungs-/Lastannahmen

Verantwortlich

Fachplaner TGA

Praxisbezug FM

Umbau-, Weiterbetriebs- und Genehmigungsentscheidungen

Erläuterung

Die Bestandsaufnahme dokumentiert den aktuellen Zustand der vorhandenen Anlage vollständig. Sie umfasst technische Anlagenübersichten, aktualisierte Bestandspläne sowie alle relevanten Leistungsdaten (z.B. Tragfähigkeiten, Förderkapazitäten). Häufig wird zusätzlich eine Neuberechnung unter den aktuellen Lastannahmen durchgeführt, um die Sicherheit nachzuweisen. Diese Unterlagen bilden die Basis für sichere Weiterbetriebe und Modernisierungen: Sie liefern die Entscheidungsgrundlage für Umbauten und Instandhaltungsmaßnahmen und dienen zugleich als Nachweis bei Genehmigungs- oder Behördenverfahren.

Bestellung von Koordinatoren

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Schriftliche Koordinatorenbestellung

Zweck & Geltungsbereich

Organisation von Arbeitsschutz- und Koordinationspflichten

Rechts- & Normbezug

BetrSichV, DGUV-I 215-830, GefStoffV

Wesentliche Inhalte

Aufgaben
Weisungsbefugnisse
Verantwortungsbereiche

Verantwortlich

Arbeitgeber / Betreiber

Praxisbezug FM

Haftungsminimierung bei Parallelgewerken

Erläuterung

Bei Arbeiten, an denen mehrere Unternehmen beteiligt sind (Parallelgewerke), muss der Betreiber gemäß BetrSichV einen Koordinator benennen. Die schriftliche Koordinatorenbestellung dokumentiert, welche Person diese Aufgabe übernimmt und welche Befugnisse sie besitzt. In diesem Dokument werden klare Verantwortungsbereiche, Kommunikationswege und Absprachen zu Schutzmaßnahmen festgelegt. Damit schafft es Transparenz über Zuständigkeiten, vermeidet Schnittstellenrisiken und dient als wichtiger Nachweis zur Haftungsminimierung.

Betriebsanweisung – Arbeitsmittel

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Betriebsanweisung

Zweck & Geltungsbereich

Sicherer Umgang mit Transportanlagen

Rechts- & Normbezug

BetrSichV

Wesentliche Inhalte

Gefährdungen
Schutzmaßnahmen
Verhalten im Störfall

Verantwortlich

Arbeitgeber / Betreiber

Praxisbezug FM

Unterweisungen, Audits, Behördenkontrollen

Erläuterung

Die Betriebsanweisung ist eine schriftliche Anleitung für den sicheren Betrieb und wird den Beschäftigten vor der ersten Verwendung des Arbeitsmittels zur Verfügung gestellt. Sie enthält Informationen über alle bei Betrieb und Wartung auftretenden Gefährdungen sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen (z.B. Absperreinrichtungen, persönliche Schutzausrüstung). Außerdem beschreibt die Anweisung das richtige Verhalten im Störfall oder Notfall. Auf diese Weise werden die gesetzlichen Arbeitsschutzanforderungen konkret in Handlungsanweisungen übersetzt und dienen als Basis für Unterweisungen und Kontrollen.

Betriebsanleitung – Maschinen (Arbeitsplatzbezug)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Maschinenbetriebsanleitung

Zweck & Geltungsbereich

Sicherer Betrieb der Maschine

Rechts- & Normbezug

DIN EN 809, DIN EN 1012-1, DIN EN 12693, DIN EN ISO 12100, 9. ProdSV, Richtlinie 2006/42/EG, Verordnung (EU) 2023/1230, VDI 6026-1

Wesentliche Inhalte

Bedienung 
Restrisiken 
Wartung 
Sicherheitseinrichtungen

Verantwortlich

Hersteller

Praxisbezug FM

Referenz für Betrieb, Wartung und Gefährdungsbeurteilung

Erläuterung

Die Maschinenbetriebsanleitung ist ein zentrales Dokument des Herstellers und beschreibt umfassend die bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine. Sie enthält Angaben zur Inbetriebnahme und Bedienung, zum Wartungsablauf sowie zu den eingebauten Sicherheitseinrichtungen. Zudem werden verbleibende Restrisiken benannt und Hinweise zum Umgang damit gegeben. Die Anleitung erfüllt damit die Anforderungen der Maschinenrichtlinie und der Produktverordnung. Im Facility Management dient sie als verbindliche Referenz: Sie ist Grundlage für die Unterweisung des Personals, für Wartungsarbeiten und für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.

Betriebsanleitung – Maschinen (Gebäudebezug)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Maschinenbetriebsanleitung (Gebäudeintegration)

Zweck & Geltungsbereich

Sichere Einbindung in die Gebäudetechnik

Rechts- & Normbezug

9. ProdSV, DIN EN ISO 12100, Verordnung (EU) 2023/1230

Wesentliche Inhalte

Schnittstellen
Energieversorgung
Notfallkonzepte

Verantwortlich

Hersteller

Praxisbezug FM

Umbauten, Störungs- und Notfallmanagement

Erläuterung

Zusätzlich zur Standardanleitung enthält die Maschinenbetriebsanleitung für den Gebäudebezug Informationen zur Integration in die Gebäudetechnik. Hier werden Schnittstellen (z.B. elektrische Anschlüsse, Steuerungssignale) und die Energieversorgung der Maschine beschrieben. Ebenso sind Notfallkonzepte aufgeführt, etwa Abläufe beim Stromausfall oder bei Brandfall. Durch diese Angaben werden Wechselwirkungen zwischen Maschine und Gebäude transparent gemacht. Für das FM erleichtert diese Dokumentation insbesondere Umbauarbeiten sowie das Störungs- und Notfallmanagement.

Betriebs- und Sicherheitsinformationen – elektrische Betriebsmittel

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Elektrische Betriebs- und Sicherheitsinformationen

Zweck & Geltungsbereich

Elektrische Sicherheit

Rechts- & Normbezug

Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU, 1. ProdSV

Wesentliche Inhalte

Kennwerte
Schutzmaßnahmen
Warnhinweise

Verantwortlich

Hersteller

Praxisbezug FM

Grundlage für elektrische Prüfungen

Erläuterung

Elektrische Betriebs- und Sicherheitsinformationen enthalten alle relevanten technischen Daten für elektrische Komponenten der Anlage. Dazu gehören Angaben wie Betriebsspannung, Stromstärken, Schutzklasse und Umgebungsbedingungen. Darüber hinaus werden sicherheitsrelevante Schutzmaßnahmen und Warnhinweise erläutert. Diese Informationen sind unerlässlich, um elektrotechnische Prüfungen (z.B. nach VDE- und DGUV-Vorschriften) ordnungsgemäß durchführen zu können.

Interdisziplinäre Betriebsanweisung – Technische Ausrüstung

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Gewerkeübergreifende Betriebsanweisung

Zweck & Geltungsbereich

Koordination aller beteiligten Gewerke

Rechts- & Normbezug

HOAI

Wesentliche Inhalte

Schnittstellen
Abläufe
Zuständigkeiten

Verantwortlich

Fachplaner TGA

Praxisbezug FM

Vermeidung von Schnittstellenrisiken

Erläuterung

Die interdisziplinäre Betriebsanweisung vereint alle gewerkeübergreifenden Abläufe in einem Handbuch. Sie beschreibt z.B. die Systemtopologie (Netzwerke, Leitungswege) und alle betrieblichen Prozesse von Routinekontrollen bis hin zum Störungsfall. Gleichzeitig definiert sie klar die Zuständigkeiten von Haustechnikern, IT-Support und weiteren Beteiligten. Auf diese Weise sind sämtliche Schnittstellen geregelt und wiederkehrende Arbeitsabläufe standardisiert. Dies minimiert Fehlerquellen und erhöht die Betriebssicherheit bei komplexen Anlagen.

Betriebsanweisung – Arbeitsschutz

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Arbeitsschutzbezogene Betriebsanweisung

Zweck & Geltungsbereich

Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung

Rechts- & Normbezug

BetrSichV, DGUV-I 205-001

Wesentliche Inhalte

PSA
Verhaltensregeln
Notfallmaßnahmen

Verantwortlich

Arbeitgeber / Betreiber

Praxisbezug FM

Unterweisungen, Prävention

Erläuterung

Die arbeitsschutzbezogene Betriebsanweisung übersetzt die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung in verbindliche Regeln. Sie legt fest, welche persönliche Schutzausrüstung zu tragen ist, welche Verhaltensvorschriften im Arbeitsalltag gelten und wie im Notfall vorzugehen ist (z.B. Fluchtwege, Erste Hilfe). Ihr Zweck ist es, die Beschäftigten umfassend über die im Betrieb auftretenden Gefährdungen aufzuklären und präventive Maßnahmen klar zu beschreiben. Die Umsetzung dieser Anweisung in Schulungen und Kontrollen erhöht die Arbeitssicherheit im laufenden Betrieb.

Betriebstagebuch / Betriebsprotokoll

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Arbeitsschutzbezogene Betriebsanweisung

Zweck & Geltungsbereich

Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung

Rechts- & Normbezug

BetrSichV, DGUV-I 205-001

Wesentliche Inhalte

PSA 
Verhaltensregeln 
Notfallmaßnahmen

Verantwortlich

Arbeitgeber / Betreiber

Praxisbezug FM

Unterweisungen, Prävention

Erläuterung

Das Betriebstagebuch dokumentiert chronologisch alle betrieblichen Ereignisse und Prüfmaßnahmen über den gesamten Lebenszyklus der Anlage. Neben den Betriebszeiten werden alle Störungen, Wartungs- und Reparaturmaßnahmen sowie Eingriffe protokolliert. Jeder Eintrag enthält Datum, Uhrzeit und verantwortliche Personen. Gemäß VDI 3810-1 muss das Tagebuch lückenlos geführt werden. Für das FM liefert es einen nachvollziehbaren Nachweis, dass alle vorgeschriebenen Prüfungen und Wartungen durchgeführt wurden, und ermöglicht die Auswertung von Betriebsdaten zur kontinuierlichen Verbesserung.

Betriebskostenberechnung – Technische Ausrüstung

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Betriebskostenberechnung

Zweck & Geltungsbereich

Prognose und Bewertung der laufenden Kosten von Transportanlagen

Rechts- & Normbezug

HOAI

Wesentliche Inhalte

• Energieverbrauch 
 Wartung/Instandhaltung 
 Prüfungen 
• Ersatzteile

Verantwortlich

Fachplaner TGA

Praxisbezug FM

Budgetierung, Kostencontrolling, Benchmarking

Erläuterung

Die Betriebskostenberechnung ermöglicht eine belastbare Einschätzung der späteren Folgekosten. Die HOAI sieht in der Entwurfsplanung vor, jährliche Bedarfswerte (Nutz-, End- und Primärenergie) sowie Betriebskosten abzuschätzen und eine detaillierte Betriebskostenberechnung als besondere Leistung zu erstellen. Diese Berechnung dient als Grundlage für Wirtschaftlichkeitsvergleiche, Investitionsentscheidungen und optimiert den Betrieb über den gesamten Lebenszyklus. Für das Facility Management sind die Prognose der Energiekosten, die Planung von Wartungsbudgets und der Vergleich mit Benchmarks entscheidend.

Brandschutz-/Brandfall-/Steuerungsmatrix

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Brandschutz- und Brandfall-Steuermatrix

Zweck & Geltungsbereich

Definition des Anlagenverhaltens im Brand- und Evakuierungsfall

Rechts- & Normbezug

HOAI, VDI 3819-3

Wesentliche Inhalte

Auslösekriterien
Steuerbefehle
Prioritäten
Schnittstellen

Verantwortlich

Fachplaner TGA / Brandschutzfachplaner

Praxisbezug FM

Betrieb, Tests, Abnahmen, Feuerwehrkoordination

Erläuterung

Die Brandfall-Steuermatrix ist ein zentrales Dokument der Brandschutzplanung. Die VDI-Richtlinie 3819 fordert, dass sämtliche sicherheitsrelevanten Anlagen im Brandfall in einer Wirkkette zusammenarbeiten. Die HOAI bezeichnet das Aufstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix als besondere Leistung. In der Matrix werden für jedes Auslösekriterium (z. B. Brandmelder, Handalarm) die notwendigen Steuerbefehle (Abschaltung der Lüftungsanlagen, Evakuierungsfahrt von Aufzügen) samt Prioritäten und Schnittstellen beschrieben. Dies ermöglicht eine prüfbare, dokumentierte Steuerung während Tests, Abnahmen und im laufenden Betrieb. Für das Facility Management bildet die Matrix eine unverzichtbare Grundlage für organisatorische Abläufe, regelmäßige Funktionsprüfungen und die Abstimmung mit der Feuerwehr.

Lösungsdarstellungen – LPH 5 (Ausführungsplanung)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Grafische Darstellungen der technischen Lösung

Zweck & Geltungsbereich

Detaillierte Visualisierung der geplanten Transportanlage

Rechts- & Normbezug

HOAI

Wesentliche Inhalte

Systemschemata
Einbausituationen
Schnittstellen

Verantwortlich

Fachplaner TGA

Praxisbezug FM

Referenz für Montage, Betrieb und spätere Anpassungen

Erläuterung

In der Leistungsphase 5 der HOAI wird die Ausführungsplanung erarbeitet. Dazu gehört die zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem abgestimmten Maßstab einschließlich Dimensionen und die Anpassung der Funktions- und Strangschemata. Für Transportanlagen bedeutet dies, dass Pläne mit Systemschemata, Einbau- und Übergabepunkten erstellt werden, die eine ausführungsreife und prüfbare Lösung darstellen. Diese Dokumente dienen als Referenz für die Montage, erleichtern das Verständnis der baulichen Schnittstellen und sind für das Facility Management wichtig, um spätere Wartungs- und Zugänglichkeitsanforderungen beurteilen zu können.

Lösungsbeschreibungen – LPH 7 (Vergabeergebnisse)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Technische Lösungsbeschreibung

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation der tatsächlich vergebenen Lösung

Rechts- & Normbezug

HOAI, DIN 18379, DIN 18381

Wesentliche Inhalte

Leistungsumfang
Systemgrenzen
Abweichungen

Verantwortlich

Fachplaner TGA

Praxisbezug FM

Vertrags- und Gewährleistungsmanagement

Erläuterung

Die Leistungsphase 7 der HOAI umfasst das Einholen, Prüfen und Werten der Angebote sowie das Erstellen der Vergabevorschläge und der Vertragsunterlagen. Nach Zuschlag ist klar zu dokumentieren, welche technische Variante realisiert wird, welche Systemgrenzen gelten und welche Abweichungen gegenüber der Ausschreibung bestehen. Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) in der VOB/C, wie DIN 18379 (Raumlufttechnische Anlagen) und DIN 18381 (Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen), definieren die Ausführungs- und Abrechnungsregeln für diese Gewerke und sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Für das Facility Management schafft die Lösungsbeschreibung Transparenz bei Nachtragsforderungen, Mängelbearbeitung und Gewährleistungsfragen.

Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Technische Lösungsbeschreibung

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation der tatsächlich vergebenen Lösung

Rechts- & Normbezug

HOAI, DIN 18379, DIN 18381

Wesentliche Inhalte

 Leistungsumfang 
 Systemgrenzen 
• Abweichungen

Verantwortlich

Fachplaner TGA

Praxisbezug FM

Vertrags- und Gewährleistungsmanagement

Erläuterung

Bereits in der Grundlagenermittlung fordert die HOAI die Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse im Bestand. Für Transportanlagen werden hierfür Betriebsdaten gesammelt (z. B. Verfügbarkeit, Energieverbrauch, Störungszeiten), Schwachstellen identifiziert und Optimierungsmaßnahmen abgeleitet. Im laufenden Betrieb dienen diese Analysen der kontinuierlichen Verbesserung, unterstützen Energiemanagement-Systeme und erhöhen die Verfügbarkeit sowie Sicherheit der Anlagen.

Instandhaltungsunterlagen

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Instandhaltungs- und Wartungsdokumente

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung des ordnungsgemäßen Anlagenzustands

Rechts- & Normbezug

DIN EN 13460

Wesentliche Inhalte

 Wartungsintervalle 
• Maßnahmen 
• Zustände

Verantwortlich

Betreiber / Instandhalter

Praxisbezug FM

Planung, Nachweisführung, Auditfähigkeit

Erläuterung

Die Europäische Norm DIN EN 13460 legt Anforderungen an die Dokumentation in der Instandhaltung fest. Ziel ist es, relevante Informationen über Wartung, Inspektion und Reparaturen systematisch zu erfassen, bereitzustellen und zu nutzen, um eine klare und einheitliche Informationsbasis zu schaffen. Für Transportanlagen müssen Instandhaltungspläne, Prüfnachweise und Zustandsberichte gepflegt werden, um Betreiberpflichten nachzuweisen und bei Audits eine vollständige Historie vorlegen zu können.

Dokumentation von Dämm- und Brandschutzarbeiten (TGA)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Ausführungs- und Revisionsdokumentation

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis normgerechter Dämm- und Brandschutzmaßnahmen

Rechts- & Normbezug

DIN 18421 (VOB/C)

Wesentliche Inhalte

Materialien
Einbauorte
Ausführungsdetails

Verantwortlich

Ausführendes Unternehmen

Praxisbezug FM

Brandschutzrevision, Umbauprüfungen

Erläuterung

Die ATV DIN 18421 „Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen“ aus der VOB/C differenziert im Geltungsbereich u. a. zwischen Brandschutzarbeiten für Abschottungen in Decken- und Wandöffnungen. Für die Leistungsbeschreibung müssen Art, Maß und Dicke der Dämm- und Brandschutzschichten, Anforderungen an den Feuer-, Schall-, Wärme- und Feuchteschutz, die Feuerwiderstandsklassen und die zu schützenden Bauteile angegeben werden. Diese Angaben sind zu dokumentieren, um nachweisen zu können, dass die Dämm- und Brandschutzarbeiten normgerecht ausgeführt wurden. Für das Facility Management sind diese Unterlagen essenziell, um bei Umbauten den Brandschutzstatus beurteilen zu können und dauerhafte Schutzfunktionen sicherzustellen.

Dokumentation der Anforderungen für das vereinfachte Verfahren

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Nachweis vereinfachtes Verfahren

Zweck & Geltungsbereich

Rechtssichere Anwendung vereinfachter Prüf-/Betriebsverfahren

Rechts- & Normbezug

BetrSichV

Wesentliche Inhalte

Voraussetzungen
Abgrenzung
Ersatzmaßnahmen

Verantwortlich

Arbeitgeber / Betreiber

Praxisbezug FM

Prüf- und Organisationsnachweis

Erläuterung

Die Betriebssicherheitsverordnung gestattet in § 7 eine vereinfachte Vorgehensweise, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: Die Arbeitsmittel müssen den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen, bestimmungsgemäß verwendet werden, keine zusätzlichen Gefährdungen verursachen und Wartung sowie Prüfungen müssen organisiert sein. In diesem Fall kann auf weitergehende Schutzmaßnahmen verzichtet werden; es genügt eine Dokumentation der genannten Voraussetzungen. Für Transportanlagen bedeutet dies, dass die Gefährdungsbeurteilung und die Nachweise der Instandhaltung so dokumentiert werden, dass Behörden und Prüforganisationen den Einsatz des vereinfachten Verfahrens nachvollziehen können.

Eignungsnachweis des Bau- bzw. Montageunternehmens

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Nachweis der fachlichen und wirtschaftlichen Eignung

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung geeigneter Auftragnehmer für Transportanlagen

Rechts- & Normbezug

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A § 6a)

Wesentliche Inhalte

• Referenzen 
 Fachkunde 
 personelle und technische Ausstattung

Verantwortlich

Bieter / Auftragnehmer

Praxisbezug FM

Qualitätssicherung und Haftungsprävention

Erläuterung

Die VOB/A fordert bei der Vergabe von Bauleistungen den Nachweis der fachlichen, leistungs- und ordnungsgemäßen Eignung. Geeignete Bieter müssen ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit durch Angaben zu Umsätzen, Referenzen, Personalstärke, Eintragungen in Berufsregistern sowie Erklärungen zur Integrität und finanziellen Solidität belegen. Für das Facility Management ist dieser Nachweis essenziell, um im Rahmen der Planungs- und Bauphase nur qualifizierte und leistungsfähige Unternehmen zu beauftragen und Haftungsrisiken im späteren Betrieb zu minimieren.

Einbauerklärung für unvollständige Maschinen

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Einbauerklärung

Zweck & Geltungsbereich

Maschinenrechtlicher Nachweis bei unvollständigen Transportanlagen

Rechts- & Normbezug

Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie)

Wesentliche Inhalte

• Beschreibung der unvollständigen Maschine
 angewandte Richtlinien
 Integrationshinweise

Verantwortlich

Hersteller

Erläuterung

Nach Artikel 13 der Maschinenrichtlinie müssen Hersteller unvollständiger Maschinen eine Einbauerklärung, Montageanleitungen und eine spezielle technische Dokumentation erstellen. Diese Unterlagen begleiten die Maschine bis zur Integration in die Gesamtanlage und werden anschließend Bestandteil der technischen Dokumentation der vollständigen Maschine. Im Facility Management dient die Einbauerklärung als rechtlicher Nachweis und gewährleistet, dass unvollständige Transportanlagen erst nach ordnungsgemäßer Endmontage und abschließender Konformitätsbewertung in Betrieb genommen werden.

Festlegung der Anforderungen an befähigte Personen zur Prüfung

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Qualifikationsanforderungen für prüfende Personen

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung fachgerechter Prüfungen

Rechts- & Normbezug

Betriebssicherheitsverordnung (§ 2 Abs. 6, § 3 Abs. 3, § 14)

Wesentliche Inhalte

 Fachkenntnisse 
• Berufserfahrung 
• Fortbildungsnachweise

Verantwortlich

Arbeitgeber / Betreiber

Praxisbezug FM

Organisations- und Haftungsnachweis

Erläuterung

Die Betriebssicherheitsverordnung definiert eine „zur Prüfung befähigte Person“ als Person, die aufgrund ihrer Berufsausbildung, ihrer Berufserfahrung und ihrer aktuellen beruflichen Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Sie muss für die jeweilige Prüfaufgabe fachkundig sein und durch regelmäßige Fortbildung ihr Wissen aktuell halten. Bei Prüfungen von Arbeitsmitteln dürfen befähigte Personen keinen Weisungen des Arbeitgebers unterliegen. Die Dokumentation der Qualifikationsanforderungen ist im Facility Management ein wesentlicher Bestandteil der rechtssicheren Betreiberorganisation.

Festlegung von Art, Umfang und Fristen der Prüfungen

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Prüfkonzept / Prüfplan

Zweck & Geltungsbereich

Systematische Organisation aller erforderlichen Prüfungen

Rechts- & Normbezug

Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 Abs. 6, § 14)

Wesentliche Inhalte

• Prüfarten 
 Prüfumfang 
• Prüffristen

Verantwortlich

Arbeitgeber / Betreiber

Praxisbezug FM

Prüfkalender, Wartungsverträge, Auditfähigkeit

Erläuterung

Der Arbeitgeber muss Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen sowie die Fristen der wiederkehrenden Prüfungen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festlegen. Für Arbeitsmittel, deren Sicherheit von der Montage abhängt, ist vor der erstmaligen Verwendung eine Prüfung durch eine befähigte Person vorgeschrieben. Arbeitsmittel, die schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind, müssen in regelmäßigen Abständen geprüft werden; die Prüffristen sind so festzulegen, dass die Anlagen bis zur nächsten Prüfung sicher betrieben werden können. Prüfungen und deren Ergebnisse sind zu dokumentieren. Ein Prüfplan stellt sicher, dass alle Prüfpflichten vollständig und fristgerecht erfüllt werden und dient dem Facility Management als zentrales Steuerungsinstrument für Wartung und Audits.

Mengenermittlung – Technische Ausrüstung

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Mengenermittlung

Zweck & Geltungsbereich

Quantitative Grundlage für Planung und Vergabe

Rechts- & Normbezug

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Wesentliche Inhalte

• Stückzahlen 
• Leistungsabgrenzung 
 Berechnungsansätze

Verantwortlich

Fachplaner technische Gebäudeausrüstung (TGA)

Praxisbezug FM

Kostenkontrolle und Plausibilisierung

Erläuterung

Die HOAI fordert im Rahmen der Kostenermittlung eine nachvollziehbare Mengenermittlung. In der Leistungsphase 3 wird die Kostenberechnung einschließlich der zugehörigen Mengen aufgestellt und mit der Kostenschätzung verglichen. In der Leistungsphase 6 sind die Mengen für die Ausschreibungspositionen mithilfe der Beiträge anderer Planungsteilnehmer zu ermitteln. Für das Facility Management ist die Mengenermittlung wichtig, um Angebote und Nachträge zu bewerten, Kostentransparenz herzustellen und spätere Leistungsänderungen nachvollziehen zu können.

Qualifikationsnachweis zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Nachweis fachlicher Qualifikation

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung fachgerechter Gefährdungsbeurteilungen

Rechts- & Normbezug

Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 Abs. 3)

Wesentliche Inhalte

 Schulungs- und Fortbildungsnachweise
 Fachkunde

Verantwortlich

Schulungsanbieter / Arbeitgeber

Praxisbezug FM

Arbeitsschutz- und Haftungsnachweis

Erläuterung

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung darf die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Die fachliche Qualifikation umfasst eine passende berufliche Ausbildung, praktische Erfahrung und aktuelle Kenntnisse, die durch Schulungs- und Fortbildungsnachweise belegt werden. Für das Facility Management dokumentiert der Qualifikationsnachweis, dass Gefährdungsbeurteilungen kompetent und rechtssicher erstellt werden und stellt damit einen wesentlichen Bestandteil der Betreiberverantwortung dar.

Funktions- und Strangschema – LPH 3 (Entwurfsplanung)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Funktions- und Strangschema

Zweck & Geltungsbereich

Darstellung der Systemlogik in der Entwurfsphase

Rechts- & Normbezug

HOAI (Leistungsphase 3), VDI 6026-1

Wesentliche Inhalte

Funktionsabläufe
Medien- und Signalwege

Verantwortlich

Fachplaner TGA

Praxisbezug FM

Frühes Verständnis der Anlagenfunktion

Erläuterung

In der Entwurfsplanung werden Funktions- und Strangschemata erstellt, die die Systemlogik, Energie- und Signalflüsse sowie die Verknüpfungen der Anlagenteile darstellen. Die Richtlinie VDI 6026 beschreibt Qualität und Umfang der Planungsunterlagen und fordert u. a. schematische Darstellungen und Materiallisten. Diese Schemata ermöglichen dem Facility Management ein frühzeitiges Verständnis der technischen Zusammenhänge und erleichtern die Koordination zwischen den Gewerken sowie die spätere Betriebs- und Wartungsplanung.

Funktions- und Strangschema – LPH 5 (Ausführungsplanung)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Detailliertes Funktions- und Strangschema

Zweck & Geltungsbereich

Ausführungsreife Darstellung der Anlagentechnik

Rechts- & Normbezug

HOAI (Leistungsphase 5), VDI 6026-1

Wesentliche Inhalte

 Detailfunktionen 
• Steuer- und Sicherheitseinrichtungen

Verantwortlich

Fachplaner TGA

Praxisbezug FM

Referenz für Betrieb, Wartung und Störungsanalyse

Erläuterung

In der Ausführungsplanung werden die Funktions- und Strangschemata detailliert ausgearbeitet. Neben den Energie- und Signalflüssen werden alle technischen Details, Steuer- und Sicherheitseinrichtungen sowie Schnittstellen dargestellt. Die Unterlagen dienen als Grundlage für die Montage, für die Abnahmeprüfungen und für die spätere Instandhaltung. Für das Facility Management sind sie unverzichtbar bei der Fehlerdiagnose, der Durchführung von Wartungsmaßnahmen und der Integration in digitale FM-Systeme.

Funktions- und Strangschema – LPH 7 (Vergabeergebnisse)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Vergabebezogenes Funktions- und Strangschema

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation der tatsächlich beauftragten Lösung

Rechts- & Normbezug

HOAI (Leistungsphase 7), DIN 18379 und DIN 18381 (VOB/C)

Wesentliche Inhalte

• Beauftragte Systemvariante 
 Leistungsgrenzen

Verantwortlich

Fachplaner TGA

Praxisbezug FM

Vertrags- und Gewährleistungsmanagement

Erläuterung

In der Vergabephase wird festgelegt, welche technische Lösung verbindlich umgesetzt wird. Die Funktions- und Strangschemata bilden die Grundlage für das Leistungsverzeichnis und dokumentieren die beauftragte Systemvariante sowie die Leistungsgrenzen. Die Normen der DIN 18379 und 18381 regeln die spezifischen technischen Anforderungen für Lüftungs- bzw. Heizungs- und sanitäre Anlagen. Für das Facility Management sind diese Unterlagen unverzichtbar, um Nachträge, Mängel und Umbauten rechtssicher zu bearbeiten und die vertragliche Leistung eindeutig nachvollziehen zu können.

Funktionsschema (Prinzipschaltbild) – LPH 2 Vorplanung

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Funktionsschema / Prinzip-Schaltbild

Zweck & Geltungsbereich

Darstellung des grundlegenden Funktionsprinzips der Transportanlage in der Vorplanungsphase

Rechts- & Normbezug

HOAI LPH 2, VDI 6026-1

Wesentliche Inhalte

Hauptkomponenten
Energie- und Signalflüsse
Funktionslogik

Verantwortlich

Fachplaner TGA

Praxisbezug FM

Frühes Verständnis der Anlagenfunktion und Auswirkungen auf Betrieb und Instandhaltung

Erläuterung

Das Funktionsschema wird während der Vorplanung gemäß HOAI-Leistungsphase 2 erstellt und bildet eine konzeptionelle Übersicht der geplanten Systemarchitektur. Es zeigt die wichtigsten Komponenten, deren Vernetzung und die logischen Signal- bzw. Energieflüsse. Dadurch ermöglicht das Schaltbild eine frühzeitige technische Abstimmung zwischen allen Beteiligten und macht Systemgrenzen transparent. Für das Facility-Management ist es eine zentrale Grundlage, um frühzeitig Betriebs-, Wartungs- und Sicherheitsanforderungen abzuschätzen und spätere Erweiterungen oder Umbauten strukturiert planen zu können.

Gebrauchsanweisung (Produkte)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Gebrauchsanweisung

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung der bestimmungsgemäßen und sicheren Verwendung der Transportanlage

Rechts- & Normbezug

Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

Wesentliche Inhalte

bestimmungsgemäße Nutzung 
Warnhinweise 
Bedienhinweise

Verantwortlich

Hersteller / Inverkehrbringer

Praxisbezug FM

Unterweisungen, Haftungs- und Sicherheitsnachweis

Erläuterung

Gemäß ProdSG muss der Hersteller bei sicherheitsrelevanten Produkten eine deutschsprachige Gebrauchsanleitung mitliefern, wenn bestimmte Regeln zur sicheren Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung zu beachten sind. Die Anleitungen müssen auch Warnhinweise und Angaben zur Beseitigung enthalten. Im Facility-Management dient die Gebrauchsanweisung als verbindliche Grundlage für Betriebsanweisungen, Nutzerunterweisungen und die Bewertung von Fehlbedienungen. Sie dokumentiert die bestimmungsgemäße Verwendung und reduziert das Haftungsrisiko, da der Betreiber nachweisen kann, dass er die Herstellerangaben beachtet hat.

Schnittstellen- / Trade-Relationship-Matrix

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Gewerke- und Schnittstellenmatrix

Zweck & Geltungsbereich

Klare Abgrenzung technischer und organisatorischer Schnittstellen zwischen den beteiligten Gewerken

Rechts- & Normbezug

VDI 6039

Wesentliche Inhalte

Zuständigkeiten 
Leistungsabgrenzungen 
Informationsflüsse

Verantwortlich

Fachplaner TGA

Praxisbezug FM

Koordination, Haftungsvermeidung, Störungsmanagement

Erläuterung

Die Gewerkeverknüpfungsmatrix (Schnittstellenmatrix) wird zur Planung erstellt und dokumentiert sämtliche technischen, funktionalen und organisatorischen Schnittstellen zwischen den beteiligten Gewerken. Sie listet Verantwortlichkeiten, Kommunikationswege (z. B. TCP/IP-, Modbus- oder BACnet-Schnittstellen) und Freigabeverfahren auf. Dadurch verhindert sie Zuständigkeitslücken, minimiert das Risiko von Fehlverknüpfungen und erleichtert im Betrieb die schnelle Identifikation von Ansprechpartnern bei Störungen. Für das Facility-Management ist die Matrix ein zentrales Instrument, um die Zusammenarbeit technischer Systeme transparent zu steuern und Haftungsfragen klar zuzuordnen.

Herstellerinformationen zur Instandhaltung

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Herstellerbezogene Instandhaltungsinformationen

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung sachgerechter Wartung und Prüfung unter Berücksichtigung der Herstellerangaben

Rechts- & Normbezug

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Wesentliche Inhalte

Wartungsintervalle
Ersatzteile
Prüfvorgaben

Verantwortlich

Hersteller

Praxisbezug FM

Grundlage für Wartungsverträge und Prüfdokumentationen

Erläuterung

Die BetrSichV verpflichtet den Arbeitgeber, Instandhaltungsmaßnahmen so durchzuführen, dass Arbeitsmittel während ihrer gesamten Verwendungsdauer in sicherem Zustand bleiben. Instandhaltungsmaßnahmen müssen auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung erfolgen und die Betriebsanleitung des Herstellers berücksichtigen. Darüber hinaus müssen Wartungsarbeiten von fachkundigen, beauftragten und unterwiesenen Personen oder geeigneten Auftragnehmern durchgeführt werden. Herstellerinformationen zu Wartungsintervallen, Ersatzteilen und Prüfvorgaben sind daher essenziell, um norm- und herstellerkonform zu warten. Sie bilden die Basis für Wartungsverträge, Prüfschemata und den Nachweis der Betreiberpflichten gegenüber Aufsichtsbehörden.

Informationen für die Gefährdungsbeurteilung

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Gefährdungsrelevante Informationen

Zweck & Geltungsbereich

Unterstützung der Gefährdungsbeurteilung und Ableitung von Schutzmaßnahmen

Rechts- & Normbezug

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Wesentliche Inhalte

identifizierte Gefährdungen 
Restrisiken 
Schutzmaßnahmen

Verantwortlich

Hersteller / Betreiber / Fachkundige

Praxisbezug FM

Grundlage für Arbeitsschutzmaßnahmen

Erläuterung

Nach § 3 BetrSichV hat der Arbeitgeber vor der Verwendung von Arbeitsmitteln eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dabei sind alle Gefährdungen zu berücksichtigen, die von den Arbeitsmitteln selbst, der Arbeitsumgebung und den Arbeitsgegenständen ausgehen. Die Beurteilung soll bereits vor Auswahl und Beschaffung beginnen und darf nur von fachkundigen Personen vorgenommen werden. In die Beurteilung müssen insbesondere die Gebrauchstauglichkeit, ergonomische Zusammenhänge, physische und psychische Belastungen sowie vorhersehbare Betriebsstörungen einbezogen werden. Hersteller- und Betreiberinformationen zu identifizierten Gefährdungen, Restrisiken und empfohlenen Schutzmaßnahmen sind daher unverzichtbar, um systematisch den Arbeitsschutz zu organisieren.

Informationen zu Notfall- und Rettungsmaßnahmen

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Notfall- und Rettungsanweisungen

Zweck & Geltungsbereich

Sicheres Verhalten bei Störungen und Notfällen

Rechts- & Normbezug

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Wesentliche Inhalte

Notabschaltung
Evakuierung
Erstmaßnahmen

Verantwortlich

Arbeitgeber / Betreiber

Praxisbezug FM

Notfallübungen, Unterweisungen, Audits

Erläuterung

Die BetrSichV verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen zu ergreifen, durch die unzulässige oder instabile Betriebszustände verhindert und im Notfall Personen unverzüglich gerettet und ärztlich versorgt werden können. Dazu gehören geeignete Zugänge, Notentriegelungen und Befestigungsmöglichkeiten für Rettungseinrichtungen. Der Arbeitgeber muss außerdem sicherstellen, dass die notwendigen Informationen über Notfallmaßnahmen vorhanden sind und auch Rettungsdiensten zur Verfügung stehen. Diese Informationen umfassen Vorabmitteilungen über Gefährdungen, Verfahren zur Gefährdungsfeststellung sowie spezifische Hinweise für Unfall- und Notfallsituationen. Notfall- und Rettungsanweisungen müssen daher klare Handlungsanweisungen zur Notabschaltung, Evakuierung und Ersten Hilfe enthalten und regelmäßig geübt werden.

Instandhaltungsbericht

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Instandhaltungs- / Wartungsbericht

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis durchgeführter Instandhaltungsmaßnahmen

Rechts- & Normbezug

DIN EN 13306

Wesentliche Inhalte

durchgeführte Arbeiten Befunde Empfehlungen

Verantwortlich

Instandhalter

Praxisbezug FM

Zustandsbewertung, Nachweisführung

Erläuterung

Nach DIN EN 13306 ist der Instandhaltungsbericht Teil der Instandhaltungsdokumentation und enthält die Historie aller auf die Instandhaltung bezogenen Daten eines Objekts. Zusätzliche Informationen, wie der Standort des Objekts, können in der Inventarliste verzeichnet sein. Der Bericht dokumentiert die durchgeführten Arbeiten, Befunde und Handlungsempfehlungen und bildet die Grundlage für die Bewertung des Anlagenzustands. Im Facility-Management dient er als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und Versicherern und erleichtert Entscheidungen über Reparatur oder Ersatz.

Instandhaltungsplan

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Instandhaltungsplan

Zweck & Geltungsbereich

Strukturierte Planung aller Instandhaltungsmaßnahmen

Rechts- & Normbezug

DIN EN 15331, DIN EN 13306

Wesentliche Inhalte

Maßnahme
Intervall
Ressourcen

Verantwortlich

Instandhalter / Facility Management

Praxisbezug FM

Planungssicherheit und Budgetierung

Erläuterung

DIN EN 13306 definiert den Instandhaltungsplan als eine strukturierte und dokumentierte Gesamtheit der Aufgaben, die die Tätigkeiten, Verfahren, Ressourcen und die Zeitplanung einschließen, die zur Durchführung der Instandhaltung erforderlich sind. Ein solcher Plan legt Art, Reihenfolge und Intervalle der planmäßigen Instandhaltung fest. Zusammen mit DIN EN 15331, die Anforderungen an das Instandhaltungsmanagement festlegt, dient der Plan als zentrales Steuerungsinstrument des Facility-Managements. Er ermöglicht eine vorausschauende Ressourcenplanung, berücksichtigt gesetzliche Prüffristen und unterstützt die Budgetierung über den gesamten Lebenszyklus der Transportanlage.

InstandhaltungszeitplanFeld Inhalt

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Wartungs- und Instandhaltungszeitplan

Zweck & Geltungsbereich

Terminliche Steuerung der Instandhaltung

Rechts- & Normbezug

DIN EN 13306

Wesentliche Inhalte

Termine
Zuständigkeiten
Fristen

Verantwortlich

Instandhalter / Facility Management

Praxisbezug FM

Ressourcen- und Terminmanagement

Erläuterung

Die Norm DIN EN 13306 definiert den Instandhaltungszeitplan als im Voraus erstellten Plan, der festlegt, wann eine bestimmte Instandhaltungsaufgabe ausgeführt werden soll. Die Vorbereitung dieses Zeitplans kann Anweisungen zur Durchführung der Arbeiten, Verweise auf gültige Vorschriften, erforderliche Genehmigungen, Ersatzteile, Qualifikation des Personals sowie notwendige Werkzeuge enthalten. Im Facility-Management dient der Zeitplan der terminlichen Steuerung und Koordinierung von Wartungs- und Prüfmaßnahmen im laufenden Betrieb, minimiert Ausfallzeiten und stellt sicher, dass gesetzliche Prüffristen eingehalten werden.

Anlagen- / Inventarliste

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Inventarliste

Zweck & Geltungsbereich

Vollständige Erfassung aller Transportanlagen

Rechts- & Normbezug

DIN EN 13306

Wesentliche Inhalte

Anlagennummer
Standort • Baujahr
Zustand

Verantwortlich

Betreiber / Facility Management

Praxisbezug FM

Grundlage für Prüf-, Wartungs- und Budgetplanung

Erläuterung

In DIN EN 13306 wird die Inventarliste (Item Register) als Verzeichnis der einzelnen Objekte definiert, in dem alle relevanten Daten zu jedem Objekt erfasst werden. Sie bildet die Grundlage für die systematische Instandhaltungs- und Prüfplanung. Die Liste sollte für jede Transportanlage eindeutige Kennnummern, Standorte, Baujahre, technischen Zustand und andere betriebsrelevante Informationen enthalten. Für das Facility-Management ermöglicht die Inventarliste eine lückenlose Nachverfolgung des Anlagenbestands, unterstützt die Risikobewertung und dient als Basis für Budget- und Lebenszyklusbetrachtungen.

Aufgabenklärung – Technische Ausrüstung (Ergebnisdokument)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Aufgabenklärung (Ergebnis)

Zweck & Geltungsbereich

Präzisierung der Anforderungen, Ziele und Randbedingungen der Transportanlage

Rechts- & Normbezug

HOAI – die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure definiert die Grundleistungen der TGA-Fachplanung und verlangt eine klare Aufgabenanalyse als Basis für die weitere Planung.

Wesentliche Inhalte

Beschreibung der Nutzer- und Betreiberanforderungen
Leistungsziele und Qualitätskriterien (Kapazität, Geschwindigkeit, Verfügbarkeit)
Betriebs- und Wartungskonzepte
Schnittstellen zu anderen Gewerken

Verantwortlich

Fachplaner TGA

Praxisbezug FM

Durch eine frühe, vollständige Aufgabenklärung werden Fehlplanungen und spätere Mehrkosten vermieden; sie dient dem Facility Management als Referenzpunkt zur Bewertung der Planungskonformität

Erläuterung

In der Grundlagenermittlung gemäß HOAI § 55 analysiert der Fachplaner die Aufgabenstellung, legt Funktionen und Leistungsparameter fest und stimmt diese mit dem Bauherrn ab. Für das Facility Management ist diese Dokumentation wichtig, weil sie betriebliche, sicherheitsrelevante und wirtschaftliche Anforderungen frühzeitig festhält. Sie verhindert spätere Nachforderungen und dient als Prüfgrundlage für die Ausführungsplanung.

EU-Konformitäts-/Leistungserklärung für Maschinen

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

EU-Konformitäts- bzw. Leistungserklärung

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass die Maschine bzw. Transportanlage die Anforderungen des EU-Maschinenrechts einhält

Rechts- & Normbezug

Verordnung (EU) 2023/1230, Richtlinie 2006/42/EG und die 9. ProdSV (deutsche Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz) verpflichten Hersteller zur Ausstellung einer Konformitäts- oder Leistungserklärung. Die Anlage II der Richtlinie 2006/42/EG beschreibt die erforderlichen Angaben: Herstellername und -anschrift, Verantwortlicher für technische Unterlagen, Beschreibung und Identifikation der Maschine, Erklärung der Übereinstimmung mit allen relevanten Richtlinien, Angaben zu angewendeten Normen, Name und Anschrift der benannten Stelle (falls benutzt) sowie Datum und Unterschrift. Hersteller müssen die Originalerklärung mindestens zehn Jahre aufbewahren.

Wesentliche Inhalte

Hersteller- und Produktangaben
Angewandte harmonisierte Normen
Beschreibung der Maschine (Modell, Typ, Seriennummer)
Erklärung der Übereinstimmung
Ggf. Hinweise zu unvollständigen Maschinen

Verantwortlich

Hersteller

Praxisbezug FM

Die Konformitätserklärung ist Voraussetzung für die Inbetriebnahme; sie wird bei behördlichen Prüfungen, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und bei Schadensfällen als Rechtsnachweis benötig

Erläuterung

Die EU-Konformitäts-/Leistungserklärung bestätigt, dass die Transportanlage sämtliche einschlägigen europäischen Sicherheitsanforderungen erfüllt. Sie basiert auf der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und ihrer Nachfolgeregelung (EU-Maschinenverordnung 2023/1230). Ohne diese Erklärung darf die Anlage nicht in Betrieb genommen werden. Facility Manager müssen sicherstellen, dass das Dokument in deutscher Sprache vorliegt – das deutsche Maschinen-Durchführungsgesetz schreibt vor, dass Konformitäts- und Einbauerklärungen sowie Betriebs- und Montageanleitungen in deutscher Sprache bereitgestellt werden.

Kostenberechnung – Technische Ausrüstung (Ergebnis)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Kostenberechnung

Zweck & Geltungsbereich

Detaillierte Ermittlung der voraussichtlichen Investitionskosten für die Transportanlage

Rechts- & Normbezug

Die HOAI unterscheidet Kostenberechnung und Kostenschätzung. Sie definiert die Kostenberechnung als Ermittlung der Kosten der Entwurfsplanung mit detaillierten Zeichnungen und Mengenermittlungen; die Kosten müssen mindestens bis zur zweiten Ebene der Kostengruppen nach DIN 276 aufgeschlüsselt werden.

Wesentliche Inhalte

Kosten nach DIN 276-Kostengruppen
Berechnungsgrundlagen und Mengenermittlungen
Kostenkennwerte aus Referenzprojekten
Risikozuschläge

Verantwortlich

Fachplaner TGA

Praxisbezug FM

Die Kostenberechnung dient dem Facility Management zur Budgetfreigabe und Investitionsentscheidung; sie ermöglicht den Vergleich von Varianten und die Absicherung der Wirtschaftlichkeit

Erläuterung

Die Kostenberechnung ermittelt auf Grundlage der Entwurfsplanung die zu erwartenden Gesamtkosten des Projekts. Sie enthält detaillierte Mengenermittlungen und berechnet die Kosten nach den Kostengruppen der DIN 276. Für Facility Manager ist sie Grundlage der Investitionsfreigabe und dient als Benchmark für die spätere Kostenfeststellung.

Kostenfeststellung – Technische Ausrüstung (Ergebnis)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Kostenfeststellung

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation der tatsächlich angefallenen Kosten nach Abschluss der Bau- bzw. Montagearbeiten

Rechts- & Normbezug

DIN 276 definiert die Kostenfeststellung als Ermittlung der tatsächlichen Kosten anhand der Schlussrechnungen und prüffähigen Kostenunterlagen; die Kosten sind nach ausführenden Unternehmen und nach Kostengruppen bis zur dritten Ebene zu gliedern. In der HOAI ist die Kostenfeststellung Teil der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung).

Wesentliche Inhalte

Endkosten pro Gewerk
Abweichungsanalysen zwischen Kostenberechnung und tatsächlichen Kosten
Gründe für Nachträge
Kennwerte für Vergleichsprojekte

Verantwortlich

Fachplaner TGA / Kostenkontrolling

Praxisbezug FM

Die Kostenfeststellung ermöglicht ein Abschlusscontrolling, dient der Beurteilung der Kostenstabilität und liefert Erfahrungswerte für künftige Projekte

Erläuterung

Nach Abschluss der Bauleistungen erfasst die Kostenfeststellung die real entstandenen Kosten auf Basis der Schlussrechnungen und Nachtragsforderungen. Für das Facility Management ist sie wichtig, um die Kostenprognose zu prüfen, Abweichungen zu analysieren und Benchmarks für zukünftige Projekte zu entwickeln. Eine transparente Darstellung der Nachträge unterstützt zudem die Verhandlung mit Dienstleistern.

Kostenschätzung – Technische Ausrüstung (Ergebnis)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Kostenschätzung

Zweck & Geltungsbereich

Grobe Kosteneinschätzung in frühen Planungsphasen

Rechts- & Normbezug

Die HOAI definiert die Kostenschätzung als vorläufige Ermittlung der Gesamtkosten in der Vorplanung; sie stützt sich auf Mengen- und Flächenansätze, Vergleichswerte und Annahmen und dient als Grundlage für Finanzierungsüberlegungen.

Wesentliche Inhalte

Kostenrahmen für Kostengruppen
Vergleichswerte und Kostenspannen
Annahmen zu Mengen, Qualitätsstandards und Marktpreisen

Verantwortlich

Fachplaner TGA

Praxisbezug FM

Die Kostenschätzung unterstützt das Facility Management bei frühen Investitionsentscheidungen, Variantenstudien und der strategischen Budgetplanung

Erläuterung

Die Kostenschätzung liefert in der Vorplanung einen ersten Kostenrahmen. Sie basiert auf groben Mengenansätzen, Kennwerten aus Referenzprojekten sowie Annahmen zu Qualitätsstandards. Für das FM ermöglicht sie eine frühzeitige Bewertung der Wirtschaftlichkeit und bildet die Grundlage für die Beantragung von Investitionsbudgets.

Leistungs- und Funktionsmessungen (Ergebnis)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Mess- und Prüfprotokolle

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der planungs- und vertragskonformen Funktion der Transportanlage

Rechts- & Normbezug

Die HOAI verlangt in der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung), dass der Fachplaner Leistungs- und Funktionsprüfungen durchführt, um die Einhaltung der vertraglichen Anforderungen nachzuweisen.

Wesentliche Inhalte

Messverfahren und Prüfszenarien (z.B. Belastungs-, Geschwindigkeits- und Sicherheitsprüfungen)
Messwerte mit Soll-Ist-Vergleich
Mängelprotokolle und Abstellnachweise

Verantwortlich

Fachplaner TGA / Prüfsachverständiger

Praxisbezug FM

Die Protokolle dienen als technische Referenz für den späteren Betrieb, erleichtern die Fehlerdiagnose und bilden die Grundlage für Abnahme und Gewährleistungsansprüche

Erläuterung

Leistungs- und Funktionsmessungen sind für den Übergang von der Montage zum Betrieb essenziell. Die Fachplaner überprüfen anhand definierter Tests, ob die Transportanlage die geplante Leistung (z.B. Fördergeschwindigkeit, Traglast, Sicherheitseinrichtungen) erreicht. Die Ergebnisse werden in Messprotokollen dokumentiert. Facility Manager nutzen diese Unterlagen als Basis für die Abnahme und als Referenz für spätere Funktionsstörungen.

Montageanleitung für unvollständige Maschinen

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Montageanleitung

Zweck & Geltungsbereich

Fachgerechte Integration unvollständiger Maschinen in eine Endmaschine

Rechts- & Normbezug

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Anhang VI) fordert für unvollständige Maschinen eine Montageanleitung und eine Einbauerklärung. Diese Unterlagen müssen angeben, wie die unvollständige Maschine in die Endmaschine integriert wird, welche Sicherheitsmaßnahmen zu beachten sind und welche Pflichten der Hersteller erfüllt. Die deutsche Umsetzung fordert, dass Montageanleitungen und Einbauerklärungen in deutscher Sprache bereitgestellt werden. Typ-C-Normen wie DIN EN 809 (Pumpen und Pumpenaggregate) geben konkrete Anforderungen an Montageanleitungen für unvollständige Maschinen und betonen, dass die Endmaschine erst in Betrieb genommen werden darf, wenn sie den Anforderungen der Maschinenrichtlinie entspricht.

Wesentliche Inhalte

Montagebedingungen und Schnittstellenbeschreibung
Sicherheitsvorgaben und Schutzmaßnahmen
Angaben zu mechanischen, elektrischen und hydraulischen Anschlüssen
Hinweis, dass die unvollständige Maschine erst betrieben werden darf, wenn die Endmaschine alle relevanten Anforderungen erfüllt

Verantwortlich

Hersteller der unvollständigen Maschine

Praxisbezug FM

Die Montageanleitung ist für Umbauten, Nachrüstungen und Nachweise der Endkonformität unerlässlich. Sie gewährleistet, dass die Integration der unvollständigen Maschine rechtssicher und sicherheitskonform erfolgt

Erläuterung

Bei modularen Anlagen werden oft Pumpen, Antriebe oder Steuerungseinheiten als unvollständige Maschinen geliefert. Die Montageanleitung beschreibt detailliert, wie diese Komponenten in die Gesamtanlage eingebaut werden. Sie nennt die notwendigen Befestigungen, die Einbauumgebung und die zu berücksichtigenden Sicherheitsmaßnahmen, damit die fertige Maschine den Anforderungen der EU-Maschinenverordnung entspricht. Diese Unterlagen sind Bestandteil der technischen Dokumentation und müssen dem Facility Management in deutscher Sprache übergeben werden.

Bauphysikalische und statische Nachweise (Dämm- und Brandschutzarbeiten)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Bauphysikalische und statische Nachweise

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis normgerechter Dämm-, Schallschutz- und Brandschutzmaßnahmen an der Transportanlage und den zugehörigen Schächten

Rechts- & Normbezug

ATV DIN 18421 (VOB/C) beschreibt die technischen Vertragsbedingungen für Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen. Diese ATV ist Teil der VOB/C und enthält verbindliche Regeln zu Materialien, Ausführung, Nebenleistungen und Abrechnung.

Wesentliche Inhalte

Materialkennwerte (z.B. Brandschutzklassen, Wärmeleitfähigkeit)
Einbausituationen und detaillierte Ausführungszeichnungen
Lastannahmen und statische Berechnungen
Verwendete Produkte und Zulassungen

Verantwortlich

Ausführendes Unternehmen / Tragwerksplaner

Praxisbezug FM

Die Nachweise sind für die Brandschutzrevision und Umbauprüfung unerlässlich und ermöglichen dem Facility Management, die Einhaltung der gesetzlich geforderten Brand- und Schallschutzanforderungen dauerhaft nachzuweisen

Erläuterung

Aufgrund der sicherheitsrelevanten Bedeutung von Aufzugsschächten und Maschinenräumen müssen Wärmedämmung, Schallschutz und Brandschutz nach definierten Normen erfolgen. Die ATV DIN 18421 beschreibt beispielsweise, welche Materialien bei der Dämmung von Rohrleitungen zulässig sind und wie Brandschutzbekleidungen auszuführen sind. Facility Manager benötigen die bauphysikalischen und statischen Nachweise, um diese Arbeiten bei der Abnahme zu prüfen und bei Umbauten als Grundlage heranzuziehen.

Objektbegehungsbericht – Technische Ausrüstung

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Objektbegehungsbericht

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation des Ist-Zustands der vorhandenen Transportanlagen in einem Gebäude

Rechts- & Normbezug

Die HOAI ordnet Objektbegehungen der Leistungsphase 2 (Vorplanung) und Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) zu; VDI 3810-1 (Betreiben und Instandhalten von gebäudetechnischen Anlagen) fordert regelmäßige Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebssicherheit.

Wesentliche Inhalte

Feststellungen zum Zustand der Anlagen (technische Funktion, Mängel, Restlebensdauer)
Mängel und Gefährdungen, dokumentiert mit Fotos
Empfehlungen für Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen

Verantwortlich

Fachplaner TGA oder Sachverständiger

Praxisbezug FM

Der Bericht dient als Entscheidungsgrundlage für die Maßnahmenplanung und Budgetierung; er ermöglicht eine priorisierte Instandsetzungs- und Optimierungsplanung

Erläuterung

Der Objektbegehungsbericht erfasst den Zustand der bestehenden Transportanlagen. Er enthält eine Bewertung der technischen Sicherheit, die Dokumentation von Mängeln und Gefährdungen sowie Empfehlungen zur Instandsetzung oder Modernisierung. Für das Facility Management sind diese Berichte wichtige Grundlagen für die langfristige Erhaltungsplanung und die wirtschaftliche Steuerung des Anlagenbestands.

Anschluss- und Medienpläne für gelieferte Anlagen

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Anschluss- und Schnittstellenpläne

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung der korrekten Anbindung der Transportanlage an das Gebäude, die Energie- und Mediensysteme sowie andere Gewerke

Rechts- & Normbezug

HOAI legt fest, dass Fachplaner Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen erstellen müssen; VDI 6026 „Dokumentation in der Technischen Gebäudeausrüstung“ definiert, welche Dokumentationsunterlagen in welcher Projektphase zu liefern sind und fordert gewerkeübergreifende Schnittstellenregeln: Pläne und Schemata müssen die Systemtopologie und die Einbauorte darstellen, Abgrenzungen zwischen Gewerken klar festlegen und einheitliche Nummerierungen, Layer-Strukturen und Symbole verwenden. VDI 6026 betont, dass Sanitär-, Heizungs- und Elektropläne an Schnittstellen abgestimmt sein müssen und dass ein konsistentes Nummerierungssystem sowie abgestimmte Zeichnungsstandards die Zusammenführung erleichtern.

Wesentliche Inhalte

Pläne der Energie- und Medienanschlüsse (Stromversorgung, Notstrom, Hydraulik, Lüftung)
Schnittstellenlisten mit Leistungsdaten und Medienströmen
Abgrenzung der Gewerke (z.B. bis zu welchem Punkt der Sanitärplan reicht und ab welchem der Heizungsplan beginnt)
Revisionsvermerke und Versionsstand

Verantwortlich

Fachplaner TGA für die Erstellung; ausführende Unternehmen für die Aktualisierung als „wie-gebaut“-Unterlage

Praxisbezug FM

Die Pläne sind Grundlage für Wartung, Störungsbeseitigung und Umbauten; sie ermöglichen sichere Eingriffe und Erweiterungen, da das Facility Management die Lage und die Belastbarkeit der Anschlüsse kennt

Erläuterung

Anschluss- und Medienpläne stellen die systematische Verbindung der Transportanlage an das Gebäude dar. VDI 6026 fordert, dass Planungs- und Ausführungsunterlagen aller Gewerke abgestimmt werden, sodass nahtlose Schnittstellen entstehen und keine Informationen fehlen. Einheitliche Abkürzungen, Nummerierungen und Zeichnungsstandards verhindern Fehler bei Umbauten und Wartungen. Die Pläne müssen nach Fertigstellung als Revisionsunterlagen aktualisiert werden und dienen dem Facility Management als wichtige Grundlage für Störungsbehebungen und zukünftige Erweiterungen.

Planungskonzept – Technische Ausrüstung

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Planungskonzept

Zweck & Geltungsbereich

Beschreibung der geplanten technischen Gesamtlösung

Rechts- & Normbezug

HOAI (Planungsphasen LPH 2 und 3)

Wesentliche Inhalte

Systemwahl
Betriebsstrategie
Schnittstellen
Rahmenbedingungen

Verantwortlich

Fachplaner Technische Gebäudeausrüstung (TGA)

Praxisbezug FM

Strategische Referenz für Betrieb und Weiterentwicklung

Erläuterung

Das Planungskonzept fasst die grundlegenden technischen und betrieblichen Festlegungen zusammen. Die HOAI fordert in der Vorplanung das Untersuchen alternativer Lösungen, die Vordimensionierung der Systeme und die Kostenschätzung sowie das Erstellen eines Funktionsschemas. In der Entwurfsplanung werden alle Systeme und Komponenten festgelegt, Energiebilanzen und Betriebskosten abgeschätzt und die Ergebnisse dokumentiert. Für das Facility Management ist dieses Konzept die zentrale Grundlage zur Beurteilung der Betriebsfähigkeit, Wartungsfreundlichkeit und langfristigen Wirtschaftlichkeit.

Preisliste – Technische Ausrüstung

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Preisliste / Preis- und Leistungsverzeichnis

Zweck & Geltungsbereich

Transparente Darstellung der Kostenansätze

Rechts- & Normbezug

HOAI, DIN 276, VDI 2067

Wesentliche Inhalte

Einheitspreise
Leistungspositionen
Preisstand

Verantwortlich

Fachplaner TGA

Praxisbezug FM

Kostenkontrolle, Bewertung von Nachträgen

Erläuterung

Die Preisliste enthält die geplanten Leistungspositionen mit Einheitspreisen und dient als wirtschaftliche Referenz über die Nutzungsdauer. Die HOAI verlangt in den Planungsphasen eine Kostenschätzung nach DIN 276, eine Kostenberechnung und eine laufende Kostenkontrolle, indem die Kostenberechnung mit der Kostenschätzung und später mit den Leistungsverzeichnissen verglichen wird. VDI 2067 liefert Methoden zur Berechnung von Lebenszykluskosten und unterstützt den Facility Manager bei der Auswahl wirtschaftlicher Varianten. Die Preisliste bildet damit die Grundlage für die Budgetierung, die Kontrolle der Betriebs- und Instandhaltungskosten sowie die Bewertung von Änderungsaufträgen.

Protokoll zur Mängelbeseitigung aus der Abnahme

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Mängelbeseitigungsprotokoll

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis über die Beseitigung von bei der Abnahme festgestellten Mängeln

Rechts- & Normbezug

HOAI, VOB/B

Wesentliche Inhalte

Beschreibung der Mängel
Fristen
Bestätigung der Erledigung

Verantwortlich

Fachplaner TGA / Auftragnehmer

Praxisbezug FM

Gewährleistungs- und Haftungsmanagement

Erläuterung

Beim formellen Abnahmeprozess wird die Leistung als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkannt; hierbei beginnt die Gewährleistungsfrist. Werden Mängel festgestellt, müssen diese innerhalb vereinbarter Fristen beseitigt und im Mängelbeseitigungsprotokoll dokumentiert werden. Ein gesondertes Abnahmeprotokoll nach der Mängelbeseitigung schafft Rechtssicherheit und dient als Beleg für die Erfüllung der Gewährleistungspflichten. Für das Facility Management ist dieses Dokument wichtig, um Gewährleistungsansprüche durchzusetzen und einen ordnungsgemäßen Übergang in den Regelbetrieb sicherzustellen.

Protokoll über besondere Unterweisungen

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Unterweisungsprotokoll

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis spezieller sicherheitsrelevanter Unterweisungen

Rechts- & Normbezug

Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung

Wesentliche Inhalte

Unterweisungsthemen
Teilnehmer
Datum

Verantwortlich

Arbeitgeber / Betreiber

Praxisbezug FM

Arbeitsschutz- und Haftungsnachweis

Erläuterung

Die Arbeitsschutz- und Betriebssicherheitsvorschriften verpflichten den Arbeitgeber, Beschäftigte im sicheren Umgang mit Anlagen zu unterweisen. Diese Unterweisungen müssen nachweisbar dokumentiert werden, wobei mindestens Thema, Datum sowie Unterschriften des Unterweisenden und der Teilnehmenden festzuhalten sind. Die Berufsgenossenschaften empfehlen eine Aufbewahrung dieser Nachweise über mindestens zwei Jahre. Das Protokoll dient dem Facility Manager als Nachweis der Erfüllung der Unterweisungspflichten und ist bei behördlichen Prüfungen vorzulegen.

Prüfbuch für elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Prüfbuch

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation der Prüfungen an elektrischen Anlagen und Geräten

Rechts- & Normbezug

DGUV Vorschrift 3

Wesentliche Inhalte

Prüfergebnisse
Prüffristen
Mängel

Verantwortlich

Betreiber

Praxisbezug FM

Vorlage bei Berufsgenossenschafts- und Behördenprüfungen

Erläuterung

Gemäß DGUV Vorschrift 3 müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach Änderungen durch eine Elektrofachkraft geprüft werden. Darüber hinaus sind regelmäßige Wiederholungsprüfungen durchzuführen, deren Intervalle so gewählt werden müssen, dass entstehende Mängel rechtzeitig erkannt werden. Die Ergebnisse, Fristen und festgestellten Mängel sind in einem Prüfbuch zu dokumentieren. Dieses Prüfbuch dient als zentrales Nachweisdokument für die elektrische Sicherheit und wird bei Prüfungen durch Berufsgenossenschaften oder Behörden angefordert. Eine lückenlose Führung des Prüfbuchs trägt wesentlich zur Vermeidung von Unfällen und Haftungsrisiken bei.

Raumbuch (gesamt)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Raumbuch

Zweck & Geltungsbereich

Systematische Erfassung raumbezogener Nutzungs- und Technikdaten

Rechts- & Normbezug

VDI 6070-1, VDI 6023-1, VDI 3810-2 / VDI 6023-3, VDI-MT 3810-1

Wesentliche Inhalte

Raumnutzung
Technische Ausstattung
Anlagenzuordnung

Verantwortlich

Objekt- und Fachplaner TGA

Praxisbezug FM

Betrieb, Umbauten, Flächenmanagement

Erläuterung

Das Raumbuch stellt ein zentrales Organisationsinstrument dar. Es erfasst die Raum- und Flächenstruktur zusammen mit den installierten technischen Anlagen, ihrer Nutzung und Gefährdungskategorie. Richtlinien wie VDI 6070-1 und VDI 3810-2 verlangen eine durchgängige, maschinenlesbare Dokumentation der Räume und ihrer technischen Ausstattung. Objekt- und Fachplaner erstellen das Raumbuch; das Facility Management pflegt es über den gesamten Lebenszyklus. Das Raumbuch unterstützt die risikobasierte Wartungsplanung, dient als Datenquelle für CAFM-Systeme und bildet die Grundlage für Flächenmanagement, Umbauten sowie Gefährdungsbeurteilungen.

Raumbuch – Technischer Teil (LPH 2 Vorplanung)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Technischer Raumbuchteil (Vorplanung)

Zweck & Geltungsbereich

Vorläufige technische Festlegungen pro Raum

Rechts- & Normbezug

HOAI, DIN 1988-200

Wesentliche Inhalte

Technische Grunddaten
Medienbedarfe
Gerätepositionen

Verantwortlich

Fachplaner TGA

Praxisbezug FM

Frühe Einschätzung der Betriebsauswirkungen

Erläuterung

Bereits in der Vorplanung verlangt die HOAI das Erstellen eines technischen Raumbuchteils. Darin werden pro Raum die ersten technischen Anforderungen dokumentiert: voraussichtliche Kabelwege, Positionen von Geräten, Energie- und Netzwerkanschlüsse sowie Schnittstellen zu anderen Gewerken. Diese Informationen ermöglichen dem Facility Manager eine frühzeitige Einschätzung von Betriebskosten, Wartungsanforderungen und Reservekapazitäten und bilden die Basis für die weitere Planung sowie die Integration in BIM- und CAFM-Systeme.

Raumbuch – Technischer Teil (LPH 3 Entwurfsplanung)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Fortgeschriebener technischer Raumbuchteil

Zweck & Geltungsbereich

Konkretisierung der technischen Ausstattung pro Raum

Rechts- & Normbezug

HOAI

Wesentliche Inhalte

Detaillierte Anlagendaten
Schnittstellen
Anschlüsse

Verantwortlich

Fachplaner TGA

Praxisbezug FM

Vorbereitung von Wartungs- und Betriebskonzepten

Erläuterung

In der Entwurfsplanung wird der technische Raumbuchteil fortgeschrieben und detailliert. Neben den Raumdaten werden die endgültigen Anforderungen an Strom-, Daten- und Kommunikationsanschlüsse, Verteilungstrukturen und die Integration in die Gebäudeautomation festgelegt. Diese Angaben bilden die Grundlage für die Ausschreibung, die Instandhaltungs- und Betriebskonzeption sowie die spätere Überprüfung der installierten Anlagen. Für das Facility Management ermöglicht dieser Detaillierungsgrad belastbare Kalkulationen von Wartungs- und Betriebskosten sowie die Kontrolle der Ausführungsqualität.

Auditunterlagen

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Auditdokumentation

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis eines norm- und richtlinienkonformen Betriebs

Rechts- & Normbezug

VDI 6026-1, ISO-Managementsysteme

Wesentliche Inhalte

Prüfkriterien
Bewertungen
Maßnahmen

Verantwortlich

Betreiber / Fachkundige

Praxisbezug FM

Interne und externe Audits, Nachweisführung

Erläuterung

VDI 6026 definiert die Inhalte und Beschaffenheit der TGA-Dokumentation und hebt hervor, dass ein vollständiger Unterlagensatz die Auditierbarkeit sicherstellt. Die Dokumentation dient als Beleg für eine ordnungsgemäße Inbetriebnahme und die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen. Für die Praxis bedeutet dies, dass der Betreiber alle relevanten Nachweise – von Prüfprotokollen über Bedienungsanleitungen bis hin zu Wartungsplänen – strukturiert ablegen muss. Regelmäßige Audits und Performance-Reviews überprüfen die Qualität und Aktualität der Dokumentation. Kennzahlen wie Vollständigkeitsgrad, Aktualisierungszeit und Dokumentationsabweichungen helfen, den Pflegezustand der Unterlagen zu messen und Verbesserungspotenziale zu erkennen. Eine gute Auditdokumentation schützt vor Haftungsrisiken und stärkt das Vertrauen von Eigentümern, Versicherern und Behörden.

Schadstoff- / Emissionsberechnungen

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Emissions- und Schadstoffberechnung

Zweck & Geltungsbereich

Bewertung möglicher Emissionen der geplanten Anlage

Rechts- & Normbezug

HOAI (besondere Leistungen)

Wesentliche Inhalte

Emissionsannahmen
Berechnungsergebnisse

Verantwortlich

Fachplaner TGA

Praxisbezug FM

Umwelt- und Arbeitsschutz

Erläuterung

Die HOAI listet detaillierte Schadstoffemissionsberechnungen und Nachweise als besondere Leistungen der Fachplanung. Für Transportanlagen kann es erforderlich sein, Emissionen (z. B. Abgase, Lärm oder Partikel) zu prognostizieren und auf die Raumumgebung zu beziehen. Die Berechnungsergebnisse dienen dem Facility Management als Grundlage zur Beurteilung von Umwelt- und Gesundheitsrisiken sowie zur Festlegung von Schutzmaßnahmen. Sie unterstützen auch bei Genehmigungsverfahren und bei der Einhaltung von Vorgaben des Immissionsschutzes.

Schlitz- und Durchbruchspläne – LPH 5 (Ausführungsplanung)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Schlitz- und Durchbruchspläne (Ausführungsplanung)

Zweck & Geltungsbereich

Darstellung aller Wand- und Deckendurchbrüche für Fördertechnik, abgestimmt mit Architektur und Statik

Rechts- & Normbezug

HOAI LPH 5; Informationspflichten aus VOB/C; Brandschutzanforderungen aus Bauordnungsrecht

Wesentliche Inhalte

Lage und Größe aller Durchbrüche
Zuordnung zum Bauwerk
Brandschutzabschottungen
Freigabevermerke

Verantwortlich

Fachplaner Technische Gebäudeausrüstung (TGA) in Abstimmung mit Tragwerksplaner und Brandschutz

Praxisbezug FM

Basis für spätere Revisionen, Umbauten und Brandschutzkontrollen

Erläuterung

In der Ausführungsplanung werden Schlitz- und Durchbruchspläne erstellt, die alle notwendigen Öffnungen für Kabeltrassen, Leitungen und Tragmittel der Transportanlagen ausweisen. Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit Architekten und Tragwerksplanern, damit die Standsicherheit erhalten bleibt und Brandschutzabschottungen korrekt eingebaut werden. Diese Dokumente sind für das Facility Management bei Umbauten, Nachinstallationen und Brandschutzprüfungen essentiell, da sie die exakten Lage- und Größenangaben aller Durchbrüche enthalten und so unkontrollierte Kernbohrungen vermeiden.

Schlitz- und Durchbruchspläne – LPH 7 (Vergabeergebnisse)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Schlitz- und Durchbruchspläne (nach Vergabe)

Zweck & Geltungsbereich

Endgültige Planfassung nach der Ausschreibung, berücksichtigt Anbieteranpassungen und technische Änderungen

Rechts- & Normbezug

DIN 18379 (Raumlufttechnik), DIN 18381 (Gas-/Wasser-/Entwässerung), HOAI LPH 7

Wesentliche Inhalte

Finalisierte Durchbruchmaße und -orte
Verlegungsanpassungen
Dokumentation von Brand- und Schallschutz
Abweichungsnachweise

Verantwortlich

Fachplaner TGA; Änderungen werden mit Auftragnehmern und Bauleitung abgestimmt

Praxisbezug FM

Bestandteil der Bestands- und Revisionsunterlagen; dient dem FM zur Dokumentation des gebauten Zustands für Wartung und Umbauten

Erläuterung

Nach der Ausschreibung und Vergabe werden die Schlitz- und Durchbruchspläne an Anbieter- oder Ausführungsänderungen angepasst. Die endgültige Planfassung dokumentiert alternative Kabelwege und abweichende Durchführungspositionen, die sich aus der Ausführungsplanung des Auftragnehmers ergeben. Sämtliche Abweichungen gegenüber der Entwurfsplanung werden festgehalten und abgestimmt, sodass ein konsolidierter Plan vorliegt. Für das Facility Management sind diese Pläne unverzichtbar, da sie den tatsächlichen Ausführungsstand widerspiegeln und bei zukünftigen Umbauten, Wartungen oder Schadensfällen die gezielte Lokalisierung von Leitungen und Durchbrüchen ermöglichen.

Schnittstellenkatalog

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Schnittstellen-/Interface-Katalog

Zweck & Geltungsbereich

Klare Abgrenzung technischer und organisatorischer Schnittstellen zwischen Gewerken

Rechts- & Normbezug

VDI 6039 – Schnittstellenmanagement in der Technischen Gebäudeausrüstung

Wesentliche Inhalte

Gewerkeabgrenzung
Zuständigkeiten und Übergabepunkte
Informationsflüsse und Datenpunkte

Verantwortlich

Fachplaner TGA; wird mit allen beteiligten Fachplanern, Bauleitung und FM abgestimmt

Praxisbezug FM

Vermeidung von Zuständigkeitslücken, Grundlage für reibungslose Betriebs- und Instandhaltungskoordination

Erläuterung

Der Schnittstellenkatalog legt für jede Transportanlage fest, welche Gewerke (z. B. Elektrotechnik, Aufzugsbau, Gebäudeautomation) wo miteinander interagieren und wer für den Betrieb oder die Wartung zuständig ist. Laut VDI 6039 definiert der Katalog die Schnittstellen der Technischen Ausrüstung, klärt Verantwortlichkeiten und listet die Übergabepunkte von Signalen und Daten auf. Eine klare Dokumentation verhindert Koordinations- und Haftungsprobleme und ermöglicht dem Facility Management, Störungen schnell den richtigen Ansprechpartnern zuzuordnen und Schnittstellenänderungen nachvollziehbar zu dokumentieren.

Schutzkonzept für Arbeitsmittel

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Schutz- und Sicherheitskonzept

Zweck & Geltungsbereich

Festlegung technischer, organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen für Transportanlagen

Rechts- & Normbezug

TRBS 1111 (Gefährdungsbeurteilung), TRBS 1115 (Schutzkonzepte)

Wesentliche Inhalte

Ermittlung von Gefährdungen
Auswahl technischer, organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen (TOP-Prinzip)
Definition von Verantwortlichkeiten
Darstellung des sicheren Zustands mit R&I-Schemata und Ursache-Wirkungs-Diagrammen

Verantwortlich

Arbeitgeber/Betreiber; Erstellung und Fortschreibung in Zusammenarbeit mit befähigten Personen

Praxisbezug FM

Grundlage für Arbeitsschutzorganisation, Schulungen, Audits und behördliche Prüfungen

Erläuterung

Die TRBS 1111 fordert, dass Arbeitgeber Gefährdungen ermitteln und aus den Ergebnissen technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen ableiten. TRBS 1115 konkretisiert dieses Schutzkonzept und verlangt eine dokumentierte Kombination aus technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen sowie die Integration der Anforderungen des Herstellers. Das Konzept muss den sicheren Zustand der Anlage beschreiben; hierzu sind R&I-Fließschemata und Ursache-Wirkungs-Diagramme zu erstellen und zu dokumentieren. Im Facility Management dient das Schutzkonzept als strategischer Leitfaden für Unterweisungen, Wartungsanweisungen und Audits und bildet die Basis für den betrieblichen Arbeitsschutz.

Schalt- und Stromlaufpläne – LPH 5 (Ausführungsplanung)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Schalt- und Stromlaufpläne

Zweck & Geltungsbereich

Detaillierte Darstellung der elektrischen Ausführung, Steuerkreise und Sicherheitsfunktionen der Transportanlage

Rechts- & Normbezug

HOAI LPH 5; Normen für elektrische Kennzeichnung (z. B. DIN EN 61082-1); VDI 6026-1 (Dokumentation TGA)

Wesentliche Inhalte

Stromkreis- und Steuerungspläne
Schutzfunktionen, Abschaltungen und Notfallschaltungen
Kennzeichnung aller Geräte und Leitungen

Verantwortlich

Fachplaner TGA (Elektro) in Abstimmung mit Errichter und Hersteller

Praxisbezug FM

Grundlage für Wartung, Störungsanalyse und sichere Eingriffe; Nachweis für DGUV-V3-Prüfungen und Instandhaltungen

Erläuterung

Die HOAI sieht für die Ausführungsplanung vor, dass vollständige Schalt- und Stromlaufpläne erstellt werden. Diese Pläne stellen die elektrische Anbindung der Transportanlage dar: alle Leiter, Sicherungen, Steuer- und Sicherheitskreise werden normgerecht gekennzeichnet und nummeriert. VDI 6026-1 definiert, wie Planungs- und Ausführungsunterlagen aufzubereiten sind, und DIN EN 61082-1 liefert die Symbole und Darstellungsregeln. Für das Facility Management sind Schalt- und Stromlaufpläne unverzichtbar, um Funktionsstörungen schnell zu lokalisieren, Wiederholprüfungen nach DGUV-V3 vorzubereiten und Eingriffe fachgerecht durchzuführen.

Übersichtsschaltplan nach DIN EN 61082-1 – LPH 8 (Bestandsversion)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Übersichtsschaltplan (As-built-Version)

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation der tatsächlich ausgeführten Schaltung und sicherheitsrelevanten Funktionen

Rechts- & Normbezug

DIN EN 61082-1 (Darstellung von Schaltplänen), VDI 6026-1 (Dokumentation), DIN 18379/DIN 18385 (VOB/C)

Wesentliche Inhalte

Darstellung des Endzustands der elektrischen Anlage
Referenzkennzeichnungen und Funktionsübersichten
Notfall- und Sicherheitsfunktionen
Prüfvermerke

Verantwortlich

Auftragnehmer/Errichter; wird nach Fertigstellung und Prüfung erstellt und vom Betreiber freigegeben

Praxisbezug FM

Revisions- und Bestandsunterlage, Grundlage für den sicheren Betrieb über die gesamte Nutzungsdauer

Erläuterung

Der Übersichtsschaltplan nach DIN EN 61082-1 bildet den maßgeblichen Bestandsnachweis einer Transportanlage. Er stellt die elektrischen Verbindungen, Steuerungen und Sicherheitskreise normgerecht dar und verwendet die in VDI 6026-1 geforderten Kennzeichnungen. FM-Connect weist darauf hin, dass dieser Plan den Endzustand der Anlage abbildet, eine eindeutige Bezeichnung aller Bauteile enthält und sowohl Notfallschaltungen als auch Ersatzenergieversorgungen (z. B. Notruf- und Rückfahreinrichtungen) dokumentiert. Eine vollständige und klare Übersicht erleichtert Wartung und Fehlerdiagnose und reduziert im Schadensfall das Haftungsrisiko.

Unfall- und Schadensbericht

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Unfall- und Schadensbericht

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation von Personen- oder Sachschäden an Transportanlagen; Grundlage für Unfallanalyse und behördliche Meldungen

Rechts- & Normbezug

BetrSichV § 19 (Unfallanzeige), TRBS 3121/3151 (Betrieb von Aufzugsanlagen, Unfall- und Schadensmeldung)

Wesentliche Inhalte

Ereignisbeschreibung und Zeitpunkt
Ursachenanalyse und beteiligte Komponenten
Sofort- und Folgemaßnahmen
Meldungen an Behörden und Versicherungen

Verantwortlich

Arbeitgeber/Betreiber; Erstellung durch befähigte Personen in Zusammenarbeit mit dem Serviceunternehmen

Praxisbezug FM

Präventionsinstrument, Nachweis gegenüber Behörden und Versicherern, Basis für kontinuierliche Verbesserung der Sicherheit

Erläuterung

Die BetrSichV verpflichtet Betreiber, Unfälle und gefährliche Ereignisse unverzüglich zu melden und zu dokumentieren. FM-Connect führt aus, dass Unfall- und Schadensberichte die Ereignisbeschreibung, Ursachenanalyse und umgesetzte Maßnahmen enthalten und nach TRBS 3121/3151 aufzubewahren sind. Diese Berichte unterstützen das Facility Management dabei, sicherheitstechnische Schwachstellen zu identifizieren, Präventionsmaßnahmen abzuleiten und gegenüber Behörden und Versicherungen nachzuweisen, dass der Betreiber seiner Meldepflicht nachgekommen ist.

Herstellerunterlagen zur Gefährdungsbeurteilung

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Herstellerinformationen zur Risikoanalyse

Zweck & Geltungsbereich

Unterstützung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung durch Bereitstellung sicherheitsrelevanter Herstellerdaten

Rechts- & Normbezug

BetrSichV § 3 (Gefährdungsbeurteilung), TRBS 1111/1115

Wesentliche Inhalte

Angaben zu Restrisiken und verbleibenden G• Angaben zu Restrisiken und verbleibenden Gefährdungen
Montage-, Betriebs- und Wartungshinweise
Schutzmaßnahmen und empfohlene PSA
Sicherheitsdatenblätterefährdungen

Verantwortlich

Hersteller oder Inverkehrbringer; Betreiber muss die Unterlagen einfordern und in die Gefährdungsbeurteilung integrieren

Praxisbezug FM

Grundlage für Unterweisungen, Betriebsanweisungen und Risikobewertung; Ergänzung der CE-Konformität

Erläuterung

Gemäß BetrSichV muss der Arbeitgeber für jedes Arbeitsmittel eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und dabei auch die Herstellervorgaben berücksichtigen. FM-Connect betont, dass Herstellerunterlagen detaillierte Hinweise zu Restrisiken, Nutzungshinweisen und Schutzmaßnahmen enthalten und dass eine CE-Kennzeichnung die Gefährdungsbeurteilung nicht ersetzt. Das Facility Management benötigt diese Unterlagen, um Mitarbeitende zu unterweisen, Schutzmaßnahmen abzuleiten und die risikobasierte Wartung zu planen.

Unterlagen für behördliche Genehmigungen und Abnahmen

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Genehmigungs- und Abnahmeunterlagen

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der Genehmigungs- und Abnahmefähigkeit der Transportanlage; Grundlage für Betriebserlaubnis und Bauaufsicht

Rechts- & Normbezug

DIN 18385 (VOB/C ATV – Förderanlagen), HOAI LPH 4/5, Bauordnungsrecht (LBO/HBauO), BetrSichV § 15, DIN 18379/18381 für TGA

Wesentliche Inhalte

Prüfbescheide der zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS)
Abnahmeprotokolle und Mängellisten
Betriebserlaubnis und Freigaben
Nachweise der Sicherheitseinrichtungen, Berechnungen, Montage- und Konstruktionszeichnungen

Verantwortlich

Auftragnehmer/Errichter in Abstimmung mit Fachplaner und Bauherr; Prüfungen durch ZÜS

Praxisbezug FM

Voraussetzung für den zulässigen Betrieb; Unterlagen müssen im Anlagenbuch verfügbar sein und Behörden vorgelegt werden

Erläuterung

Die VOB/C-Normen DIN 18379 bis DIN 18385 definieren, welche Unterlagen als Bestandsdokumentation und Abnahmeunterlagen zu liefern sind. FM-Connect erläutert, dass der Genehmigungsantrag in der Genehmigungs- und Ausführungsplanung (HOAI LPH 4–5) erstellt wird und technische Beschreibungen, Sicherheitsnachweise, Montage- und Konstruktionszeichnungen sowie Prüfberichte umfasst. Erst mit der Betriebserlaubnis nach § 15 BetrSichV darf die Anlage in Betrieb gehen; fehlende Unterlagen verzögern die Inbetriebnahme und gefährden die Rechtssicherheit. Abnahmeprotokolle dokumentieren die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfungen nach DIN EN 81-20 und bestätigen die Betriebssicherheit. Für das Facility Management bilden diese Unterlagen den rechtskonformen Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen.

Spezielle technische Unterlagen für unvollständige Maschinen

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Spezielle technische Dokumentation für unvollständige Maschinen

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der Maschinenintegration gemäß EU-Maschinenrecht; erforderlich bei Baugruppen oder Komponenten, die erst mit der Gesamtanlage komplett werden

Rechts- & Normbezug

Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie), EU-Verordnung 2023/1230 (Maschinenverordnung), DIN EN ISO 12100

Wesentliche Inhalte

Einbauerklärung (Declaration of Incorporation) mit Angaben zum Hersteller, Identifikation der unvollständigen Maschine und erfüllte Anforderungen
Verweis auf technische Dokumentation und Hinweis, dass die Maschine ohne Gesamtanlage nicht betrieben werden darf
Montageanleitung mit Schnittstellenbeschreibung, Restgefahren und Schutzmaßnahmen

Verantwortlich

Hersteller bzw. bevollmächtigter Vertreter; Übergabe an Errichter und Betreiber

Praxisbezug FM

Erforderlich bei Modernisierung oder Nachrüstung; dient der sicheren Integration und ist Teil der Konformitätsunterlagen

   

Erläuterung

Werden Komponenten einer Transportanlage als unvollständige Maschinen geliefert, muss der Hersteller eine Einbauerklärung gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausstellen. Diese bestätigt, dass die Teilsysteme die wesentlichen Sicherheitsanforderungen erfüllen und erst in Verbindung mit der Gesamtanlage betrieben werden dürfen. Die Erklärung enthält Angaben zum Hersteller, eine Beschreibung der unvollständigen Maschine, die Liste der erfüllten Anforderungen und den Hinweis, dass das Teilprodukt kein CE-Kennzeichen trägt. Seit der neuen Maschinenverordnung (EU 2023/1230) muss zusätzlich eine Montageanleitung bereitgestellt werden, die Aufbau, Schnittstellen und verbleibende Gefährdungen beschreibt und die sichere Integration in die Gesamtanlage ermöglicht. Diese Unterlagen werden zusammen mit der Konformitätserklärung der Gesamtanlage aufbewahrt und bei der Inbetriebnahme von der ZÜS kontrolliert.

Ausschreibungsunterlagen mit leistungsbereichsbezogenen Spezifikationen

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Ausschreibungs- und Leistungsunterlagen

Zweck & Geltungsbereich

Rechtssichere und eindeutige Leistungsbeschreibung der Transportanlage für die Vergabe.

Rechts- & Normbezug

HOAI LPH 6: Die Leistungsphase 6 verlangt, dass Fachplaner Vergabeunterlagen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen aufstellen, Mengen ermitteln und Wartungsleistungen einbeziehen. VOB/A § 7 verpflichtet zur klaren Leistungsbeschreibung, wobei Risiken nicht auf die Bieter abgewälzt werden dürfen.

Wesentliche Inhalte

Beschreibung der Leistungsbereiche und Funktionsanforderungen (z. B. Traglast, Fördergeschwindigkeit, Brandschutz).
Technische Mindestanforderungen nach DIN EN 81 bzw. DIN EN 115.
Schnittstellen zu Bauwerksgewerken (Schacht, Stromversorgung, Notrufsystem).
Qualitätskriterien und Nachweise.

Verantwortlich

Fachplaner (TGA-Planer oder Aufzugsplaner) im Rahmen der HOAI.

Praxisbezug FM

Grundlage für Angebotsvergleich, Vertragsauslegung und spätere Nachtragsvermeidung.

Erläuterung

Die Ausschreibungsunterlagen definieren den verbindlichen Leistungsrahmen der Transportanlage. Bereits in der Planung sind betriebliche Anforderungen (z. B. Personenströme), Wartungszugänglichkeit und sicherheitstechnische Aspekte zu berücksichtigen. Die Leistungsbeschreibungen müssen Wartungsleistungen und Ersatzteilversorgung einschließen, damit die Betreiberpflichten (z. B. regelmäßige Prüfungen) langfristig erfüllt werden können. Für das Facility Management dient die ausführliche Dokumentation als Grundlage für den späteren Betrieb und für die Vertragsklarheit.

Vergabevorschlag

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Vergabe-/Zuschlagsempfehlung

Zweck & Geltungsbereich

Nachvollziehbare Entscheidungsvorlage für den Auftraggeber und Dokumentation der Zuschlagskriterien.

Rechts- & Normbezug

HOAI LPH 7: Die Leistungsphase 7 verpflichtet den Planer, Angebote einzuholen, auszuwerten, Preisvergleiche zu erstellen, Bietergespräche zu führen und den Vergabevorschlag zu erstellen.

Wesentliche Inhalte

Zusammenstellung der eingegangenen Angebote.
Technische Bewertung (Erfüllung der Mindestanforderungen, Wartungskonzept, Energieeffizienz).
Wirtschaftlichkeitsvergleich einschließlich Lebenszykluskosten.
Begründung der Zuschlagsempfehlung.

Verantwortlich

Fachplaner TGA (oft in Abstimmung mit dem Einkauf und dem FM).

Praxisbezug FM

Schafft Transparenz bei Beschaffungsentscheidungen und dient als Referenz für spätere Vertragsdiskussionen.

Erläuterung

Der Vergabevorschlag dokumentiert die fachliche und wirtschaftliche Begründung des Zuschlags. Für das Facility Management ist das Dokument wichtig, weil es die technische Bewertung der Bieter, die geplante Wartungsstrategie und die erwarteten Betriebskosten festhält. Diese Informationen sind später für die Vertragsüberwachung, die Gewährleistungsverfolgung und die Bewertung der erbrachten Leistung notwendig.

Vermerk zur regelmäßigen Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Fortschreibungs- und Prüfvermerk

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass die Gefährdungsbeurteilung (GBU) aktualisiert und an geänderte Bedingungen angepasst wurde.

Rechts- & Normbezug

BetrSichV § 3 Abs. 7 u. 8: Der Arbeitgeber muss die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig überprüfen und sie unverzüglich aktualisieren, wenn sich Änderungen ergeben; wird keine Änderung erforderlich, ist das Prüfdatum zu dokumentieren. Die Dokumentation muss die ermittelten Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, die Prüfintervalle und das Ergebnis der Wirksamkeitsprüfung enthalten.

Wesentliche Inhalte

Anlass der Prüfung (z. B. Änderung der Nutzung, neue Technik).
Ergebnisse der Überprüfung und Beschreibung von Anpassungsbedarf.
Aktualisiertes Maßnahmenpaket und Prüfintervalle.
Unterschrift der verantwortlichen Person.

Verantwortlich

Arbeitgeber bzw. Betreiber der Transportanlage.

Praxisbezug FM

Dient als Audit- und Nachweisdokument gegenüber Behörden; sichert Arbeitsschutz und Haftungsreduktion.

Erläuterung

Die Gefährdungsbeurteilung ist kein statisches Dokument, sondern muss dem Stand der Technik und den betrieblichen Veränderungen folgen. Der Vermerk dokumentiert, dass die GBU regelmäßig überprüft wird und bildet damit einen zentrale Nachweis bei Prüfungen. Für das Facility Management ermöglicht er die lückenlose Nachverfolgung der Sicherheit der Transportanlage.

Verpflichtung von Lieferanten zur Einhaltung des Arbeitsschutzes

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Verpflichtungserklärung zum Arbeitsschutz (Fremdfirmenvereinbarung)

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung, dass Lieferanten und Dienstleister alle gesetzlichen Arbeitsschutzanforderungen einhalten.

Rechts- & Normbezug

DGUV Vorschrift 1 § 5: Erteilt der Unternehmer einen Auftrag, Einrichtungen zu planen, herzustellen, zu ändern oder in Stand zu setzen, muss er dem Auftragnehmer schriftlich aufgeben, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz maßgeblichen Vorgaben zu beachten. Bei der Vergabe von Aufträgen an Fremdunternehmen hat der Auftraggeber den Fremdunternehmer bei der Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen und über gefährliche Tätigkeiten aufzuklären; beide müssen sich einigen, wer die Aufsicht führt.

Wesentliche Inhalte

Verpflichtung zur Einhaltung aller relevanten Arbeitsschutzgesetze und DGUV-Vorschriften.
Beschreibung der Koordinations- und Mitwirkungspflichten bei der Gefährdungsbeurteilung und Durchführung der Arbeiten.
Nachweis der Unterweisungen und Qualifikationen der Beschäftigten des Lieferanten.

Verantwortlich

Auftraggeber/Betreiber initiiert; Lieferant/Dienstleister bestätigt schriftlich.

Praxisbezug FM

Steuerungsinstrument für das Fremdfirmen- und Haftungsmanagement; verringert das Risiko, dass Verstöße des Lieferanten auf den Betreiber zurückfallen.

Erläuterung

Im Facility Management werden Wartungs- und Modernisierungsarbeiten häufig an externe Firmen vergeben. Nach § 5 DGUV Vorschrift 1 muss der Arbeitgeber die Fremdfirma schriftlich verpflichten, die relevanten Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten und sich bei der Gefährdungsbeurteilung zu beteiligen. Diese Verpflichtungserklärung sollte daher Bestandteil der Verträge sein und konkret festlegen, wie Unterweisungen, Koordinationsaufgaben und die Aufsichtspflicht organisiert sind.

Wartungsanweisungen für Transportanlagen

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Wartungs- und Pflegeanweisungen

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung eines ordnungsgemäßen und sicheren Anlagenbetriebs durch systematische Wartung, Inspektion und Pflege.

Rechts- & Normbezug

VDI 6026 Blatt 1 definiert die Dokumentationsanforderungen für technische Gebäudeausrüstung und stellt Tabellen für die Inhalte von Betriebs- und Wartungsunterlagen bereit. DIN EN 13015 legt Regeln für die Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen fest; nach DGUV Information 209-053 müssen Montage-, Demontage- und Instandhaltungsanweisungen die Sicherheitshinweise der Komponentenhersteller enthalten und auf der Gefährdungsbeurteilung basieren. TRBS 1112 definiert Wartung als Maßnahme zur Erhaltung des Sollzustands eines Arbeitsmittels.

Wesentliche Inhalte

Beschreibung der Wartungsumfänge pro Anlagenteil (z. B. Türsysteme, Triebwerk, Steuerung).
Festlegung der Wartungsintervalle (regelmäßig/periodisch oder bedarfsabhängig) unter Berücksichtigung der Herstellerangaben und VDMA 24186.
Sicherheitstechnische Hinweise: persönliche Schutzausrüstung, Abschalt-/Sicherungsmaßnahmen, Freischaltanweisungen etc.
Hinweise zum Umgang mit Störungen, Prüf- und Messprotokollen.

Verantwortlich

Errichter bzw. Auftragnehmer erstellt; Betreiber legt die Ausführung fest und bewahrt die Anweisungen auf.

Praxisbezug FM

Grundlage für Wartungsverträge, Jahresplanungen und Betriebsorganisation; ermöglicht die Nachweisführung bei Behörden und Versicherungen.

Erläuterung

Für die Wartung von Transportanlagen gelten spezifische technische Regeln. Die DIN EN 13015 fordert, dass Instandhaltungsanweisungen so gestaltet sind, dass der einwandfreie und sichere Betrieb gewährleistet bleibt. Die DGUV-Information 209-053 verlangt, dass Montage- und Instandhaltungsanweisungen schriftlich vorliegen, die Sicherheitshinweise der Hersteller enthalten und die Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Die Wartungsanweisungen sollten daher detaillierte Arbeitsabläufe, Schutzausrüstungen und Prüfschritte beschreiben sowie Angaben zu Wartungsintervallen enthalten. Für das Facility Management sind diese Anweisungen eine operative Arbeitsgrundlage, um Wartungstätigkeiten zu steuern, zu dokumentieren und vertraglich zu regeln.

Instandhaltungsdokumentation nach VDMA 24186

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Strukturierte Instandhaltungsdokumentation

Zweck & Geltungsbereich

Einheitliche Dokumentation von Wartung, Inspektion und Instandsetzung als Grundlage für die Lebenszyklussteuerung.

Rechts- & Normbezug

VDMA 24186 Teil 0: Dieses Einheitsblatt bietet eine Übersicht, Gliederung, ein Nummernsystem und allgemeine Anwendungshinweise für Wartungsprogramme. Es legt fest, dass Wartung eine geplante Instandhaltung ist, die einen dauerhaft sicheren, wirtschaftlichen und effizienten Betrieb gewährleisten soll. Die Tabellen der einzelnen Teile (z. B. Teil 1 Lufttechnische Anlagen, Teil 5 Elektroanlagen) differenzieren zwischen periodischen und bedarfsabhängigen Tätigkeiten.

Wesentliche Inhalte

Tätigkeitsnachweise für jede Wartungs-, Inspektions- oder Instandsetzungstätigkeit (Datum, durchführende Person, Ergebnisse).
Befunde (z. B. gemessene Werte, Abweichungen).
Maßnahmenempfehlungen und Fristen.
Erfassung von Ersatzteilverbrauch und besonderen Vorkommnissen.

Verantwortlich

Instandhaltungsunternehmen bzw. Wartungsfirma; Betreiber archiviert und bewertet die Dokumentation.

Praxisbezug FM

Dient zur Zustandsbewertung der Anlage, unterstützt Lebenszyklusentscheidungen (Optimierung, Modernisierung, Ersatz) und ist Basis für Budget- und Risikoplanungen.

Erläuterung

Das VDMA-Einheitsblatt 24186 stellt eine modulare, seit Jahrzehnten etablierte Struktur für Wartungsprogramme bereit. Teil 0 definiert grundlegende Ziele und das Nummernsystem, während die Teile 1–7 detaillierte Tabellen mit Wartungsmaßnahmen für verschiedene Anlagengruppen enthalten. Die Tabellen unterscheiden zwischen periodisch auszuführenden Tätigkeiten und Tätigkeiten bei Bedarf, wobei die Zeitpunkte vertraglich zu vereinbaren sind. Für das Facility Management bedeutet die systematische Instandhaltungsdokumentation, dass Daten zur Anlagenverfügbarkeit, zu Störungen und zu Instandhaltungsaufwänden strukturiert gesammelt werden. Diese Transparenz ermöglicht eine fundierte Planung und die Erfüllung von Berichtspflichten.

Abnahmeprotokoll für Transport- und Fördersysteme

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Abnahmebericht / Abnahmeprotokoll

Zweck & Anwendungsbereich

Nachweis der vertragsgerechten Herstellung und Funktionsfähigkeit von Förderanlagen

Relevante Regelwerke

HOAI (02.2_667); technisch flankierend: BGB Werkvertragsrecht, BetrSichV (indirekt relevant für Inbetriebnahme)

Wesentliche Inhalte

Beschreibung des Liefer- und Leistungsumfangs
Prüfergebnisse der Funktionskontrollen
Dokumentation festgestellter Mängel
Vereinbarte Fristen zur Mängelbeseitigung
Abnahmeerklärung und Rechtsfolgen

Verantwortlich

Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam

Praktische Hinweise

Wird bei FM-Audits, Gewährleistungsmanagement und Betreiberpflichten als Primärnachweis genutzt

Erläuterung

Das Abnahmeprotokoll markiert den offiziellen Übergang von der Bau- zur Betriebsphase. Für das Facility Management bildet dieses Dokument die Grundlage für Gewährleistungsfristen, die Übernahme der Betreiberpflichten und die Dokumentation der technischen Soll-Funktionalität. Es dient zugleich als Kontrollinstrument in der späteren Betriebs- und Instandhaltungsphase, insbesondere bei Mängelverfolgung und Vertragsinterpretation. Zudem ist es rechtlich bedeutsam, da mit der Abnahme gemäß BGB und VOB die Gefahrtragung und Gewährleistungsfrist auf den Betreiber übergehen. Bei überwachungsbedürftigen Anlagen wie Aufzügen ist im Abnahmeprotokoll auch die erfolgte sicherheitstechnische Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (z. B. TÜV oder DEKRA) dokumentiert. Ein vollständiges und unterschriebenes Abnahmeprotokoll ist unerlässlich, um den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage nachzuweisen, Gewährleistungsansprüche wirksam zu machen und die Anlage unter Einhaltung aller Vorschriften in Betrieb nehmen zu dürfen.

Angebot des Auftragnehmers (Bauleistungen)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Angebot / Angebotsunterlage von Bau- bzw. Fördertechnikfirmen

Zweck & Anwendungsbereich

Grundlage für Vergabeentscheidungen im Rahmen öffentlicher oder privater Ausschreibungen

Relevante Regelwerke

VgV (02.2_2805), VOB/A 2019 (02.4_6436)

Wesentliche Inhalte

Preis- und Leistungsangaben
Technische Lösungsvorschläge
Fristen, Lieferbedingungen, Gewährleistungsbestandteile
Eignungs- und Qualifikationsnachweise

Verantwortlich

Bieter / Auftragnehmer

Praktische Hinweise

Dient im FM als Vergleichs- und Kontrollgrundlage für Kosten, Leistungsumfang und spätere Vertragsinterpretation

Erläuterung

Das Angebot definiert den technischen, funktionalen und wirtschaftlichen Rahmen, auf dessen Basis die Installation von Transport- und Förderanlagen vergeben wird. Im öffentlichen wie privaten Bauwesen fordert die VOB/A eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung – ein präzises Angebot stellt sicher, dass sämtliche technischen Spezifikationen, Lieferbedingungen und Preise transparent und vergleichbar dokumentiert sind. Ein aussagekräftiges Leistungsverzeichnis ermöglicht die Vergleichbarkeit mehrerer Angebote und beugt Missverständnissen oder Streitigkeiten während der Bauausführung vor. Zudem liefern Referenzen und Qualifikationsnachweise Hinweise auf die Fachkunde und Zuverlässigkeit des Anbieters. Für das Facility Management bildet das Angebotsdokument einen Referenzpunkt, um Ausführung und Kostenentwicklung gegen die ursprünglich zugesagten Leistungen zu überprüfen. Es dient langfristig als Kontroll- und Nachweisdokument, um sicherzustellen, dass die gelieferten Anlagen den im Angebot beschriebenen Eigenschaften und Qualitätsstandards entsprechen.

Anlagenbeschreibung (Technische Beschreibung)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Anlagenbeschreibung (technische Auslegung und Funktionsdarstellung)

Zweck & Anwendungsbereich

Technische Gesamtbeschreibung zur Planung, Ausschreibung und späteren Betriebsführung

Relevante Regelwerke

HOAI (02.2_667)

Wesentliche Inhalte

Beschreibung der Systemarchitektur
Betriebsbedingungen und Leistungsdaten
Schnittstellen zu Gebäudetechnik und Steuerungen
Sicherheitsfunktionen

Verantwortlich

TGA-Fachplaner

Praktische Hinweise

Zentrales FM-Dokument für Wartung, Betriebskonzepte, Risikoanalysen und technische Abnahmen

Erläuterung

Die Anlagenbeschreibung ist Grundlage für die weiteren Planungsphasen (insbesondere HOAI-Leistungsphasen 5–7) sowie für behördliche Genehmigungen und für die spätere Betriebsorganisation. Sie enthält eine detaillierte Darstellung der technischen Systemlogik, Leistungsdaten und Sicherheitsfunktionen der Anlage. So werden beispielsweise für Aufzugsanlagen alle Komponenten – vom Maschinenraum über den Schacht bis zu Kabine und Steuerung – sowie deren Zusammenwirken und Notfallsysteme beschrieben. Relevante Vorgaben, etwa aus DIN EN 81-20 für Aufzüge oder entsprechenden Normen für Fahrtreppen und Förderbänder, werden hierin dokumentiert, um die Normenkonformität nachzuweisen. Gemäß HOAI gehören das Aufstellen von Funktionsschemata und die Erstellung der Anlagenbeschreibung zu den Grundleistungen der technischen Planung (Leistungsphasen 2–3). Eine sorgfältig erstellte Anlagenbeschreibung erleichtert im Betrieb die Wartungsplanung, die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und eventuelle Modernisierungen, da alle wesentlichen technischen Parameter und Schnittstellen nachvollziehbar festgehalten sind.

Antrag auf behördliche Genehmigung

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Antrag auf Genehmigung technischer Anlagen

Zweck & Anwendungsbereich

Sicherstellung der öffentlich-rechtlichen Zulässigkeit der Installation

Relevante Regelwerke

HOAI (02.2_667)

Wesentliche Inhalte

Pläne und technische Nachweise
Sicherheits- und Betriebskonzepte
Einschätzung von Gefährdungen (ArbSchG/Arbeitsstättenregeln)

Verantwortlich

TGA-Fachplaner und Auftraggeber

Praktische Hinweise

Grundlage für Inbetriebnahme und behördliche Prüfungen; FM hält das Dokument revisionssicher vor

Erläuterung

Der Genehmigungsantrag bündelt alle erforderlichen technischen und sicherheitsrelevanten Informationen, um die baurechtliche und arbeitsschutzrechtliche Zulässigkeit der Anlage nachzuweisen. Er wird typischerweise im Zuge der Genehmigungsplanung (HOAI Leistungsphase 4) erstellt und bei der zuständigen Behörde eingereicht. Insbesondere für überwachungsbedürftige Anlagen – etwa Aufzüge – ist dieser Antrag Voraussetzung, um eine Betriebserlaubnis gemäß § 15 BetrSichV zu erhalten. Dabei müssen detaillierte Pläne, Berechnungen (z. B. statische Nachweise für Schacht und Tragmittel) sowie Sicherheitskonzepte (Notbefreiung, Brandschutz etc.) vorgelegt werden. Für das Facility Management ist der bewilligte Genehmigungsantrag ein wichtiges Referenzdokument: Er belegt gegenüber Behörden und Gutachtern, dass die Anlage vorschriftsgemäß errichtet wurde, und muss bei späteren Betriebsprüfungen oder Audits als Nachweis der Regelwerkkonformität bereitgehalten werden.

Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß BetrSichV

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Antrag auf Abweichung von BetrSichV-Vorschriften

Zweck & Anwendungsbereich

Genehmigung technischer oder organisatorischer Abweichungen im Arbeitsschutz

Relevante Regelwerke

BetrSichV (02.2_830)

Wesentliche Inhalte

Begründete Abweichung
Ersatz- und Schutzmaßnahmen
Gefährdungsbeurteilung
Betreiberverantwortung

Verantwortlich

Arbeitgeber / Unternehmer

Praktische Hinweise

Wird insbesondere bei Bestandsanlagen oder Sonderlösungen genutzt; FM dokumentiert und überwacht Wirksamkeit der Ersatzmaßnahmen

Erläuterung

Ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird gestellt, wenn gesetzliche Standardanforderungen technisch nicht vollständig erfüllbar sind, aber durch alternative Maßnahmen eine gleichwertige Sicherheit erreicht werden kann. Dieses Dokument ist für das Facility Management essenziell bei Bestandsanlagen oder Speziallösungen (z. B. ungewöhnliche Förderanlagen oder historische Aufzüge), um einen rechtssicheren Weiterbetrieb zu ermöglichen. Der Antrag muss ausführlich begründet sein und beinhaltet eine Risikobeurteilung sowie Darlegung der kompensierenden Schutzmaßnahmen. Rechtsgrundlagen bieten insbesondere die §§ 7, 9 und 18 BetrSichV, die Ausnahmen und Erlaubnisse regeln. Wichtig ist, dass eine solche Ausnahmegenehmigung nur mit Zustimmung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde (z. B. Gewerbeaufsichtsamt) und meist zeitlich befristet erteilt wird. Für das FM bedeutet dies, dass die Wirksamkeit der Ersatzmaßnahmen laufend überwacht und dokumentiert werden muss. Die Ausnahmegenehmigung ist Teil des Arbeitsschutz- und Sicherheitsmanagements und muss bei Audits oder im Schadensfall als Nachweis der behördlichen Zulassung der Abweichung vorliegen.

Systemdiagramm (Aufzüge, Fahrtreppen, Förderanlagen)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Systemdiagramm

Zweck & Anwendungsbereich

Darstellung der Komponenten, Steuerungen und Funktionsabläufe

Relevante Regelwerke

VDI 6026-1 (z) (32.1_5208)

Wesentliche Inhalte

Komponentenübersicht
Steuerungslogik
Schnittstellen zur GLT/GA
Versorgungs- und Sicherheitskette

Verantwortlich

Errichter / Auftragnehmer

Praktische Hinweise

Zentrales Dokument für Störungsdiagnosen, Instandhaltung, Umbauten

Erläuterung

Das Systemdiagramm (auch Funktions- oder Strangschema genannt) ermöglicht dem Facility Management ein tiefgreifendes Verständnis der technischen Funktionsbeziehungen und Steuerungsabläufe der Anlage. Es zeigt grafisch, wie einzelne Komponenten miteinander interagieren, wie Energie- und Signalflüsse verlaufen und wo sicherheitstechnische Einrichtungen eingebunden sind. Die Richtlinie VDI 6026 definiert hierfür einheitliche Darstellungsformen und Symbole, sodass z. B. Antriebe, Sensoren, Notstromversorgungen oder Sicherheitsschalter normgerecht abgebildet werden. In Kombination mit spezifischen Produktnormen (etwa DIN EN 81-20 für Aufzüge oder DIN EN 115 für Fahrtreppen) stellt das Systemschema sicher, dass alle sicherheitskritischen Signal- und Versorgungsketten nachvollziehbar dokumentiert sind. Für Wartungs- und Servicepersonal ist dieses Schema ein zentrales Hilfsmittel, um bei Störungen schnell Fehlerquellen zu identifizieren und um bei Schulungen das Anlagenverständnis zu fördern. Es sollte bereits in der Planungsphase erstellt und während der Errichtung laufend aktualisiert werden. Nur so bleibt gewährleistet, dass spätere Änderungen oder Modernisierungen im Schema nachgeführt werden und im Anlagenbuch Berücksichtigung finden.

Anlagenzeichnung / Montagezeichnung (LPH 7 + Montageplanung)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Anlagen- und Montagezeichnungen

Zweck & Anwendungsbereich

Exakte Darstellung des realisierten Ist-Zustands

Relevante Regelwerke

DIN 18385 (VOB/C ATV)

Key Elements

Einbaulagen
Maße
• Befestigungen und Anschlüsse
Leitungswege

Verantwortlich

Errichter / Auftragnehmer

Praktische Hinweise

Grundlage für spätere Erneuerungen, Instandsetzungen und technische Prüfungen

Erläuterung

Die Anlagen- bzw. Montagezeichnung dokumentiert den tatsächlich ausgeführten Aufbau der Transport- oder Förderanlage innerhalb des Gebäudes. Sie enthält detaillierte Angaben zu Einbaulage, Abmessungen, Befestigungspunkten, Anschlüssen an die Gebäudestruktur sowie zu Kabel- und Leitungsführungen. Damit stellt sie sicher, dass der installierte Ist-Zustand exakt nachvollzogen werden kann. Gemäß VOB/C, insbesondere der ATV DIN 18385 für Aufzugs- und Förderanlagen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zur Abnahme alle relevanten Ausführungszeichnungen und Bestandspläne zu übergeben. Diese Pläne sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Übergabeunterlagen. Für das Facility Management bieten sie die Grundlage, um bauliche oder technische Veränderungen im Laufe des Lebenszyklus sicher zu planen. Beispielsweise können bei Modernisierungen oder Reparaturen die vorhandenen Montagezeichnungen genutzt werden, um zu prüfen, ob neue Komponenten passen oder welche baulichen Anpassungen erforderlich sind. Ebenso dienen sie Prüforganisationen (etwa bei wiederkehrenden Prüfungen) zur Orientierung und Bewertung, ob die Anlage weiterhin den genehmigten Spezifikationen entspricht. Eine lückenlose und aktuelle Anlagenzeichnung ist somit für den sicheren und effizienten Betrieb der Anlage unerlässlich.

Aufmaß

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Aufmaßdokumentation

Zweck & Anwendungsbereich

Erfassung von Mengen und Abrechnungseinheiten

Relevante Regelwerke

HOAI (02.2_667)

Wesentliche Inhalte

Maßketten
Abrechnungsmengen
Leistungszuordnungen

Verantwortlich

TGA-Planer und bauausführende Firmen

Praktische Hinweise

Zentrales Dokument für Kostenkontrolle, Rechnungsprüfung und Nachtragsmanagement

Erläuterung

Das Aufmaß schafft die rechnerische Grundlage für die Vergütung und ermöglicht dem FM die transparente Kontrolle von Baukosten und Leistungsänderungen. Dabei werden alle tatsächlich erbrachten Bauleistungen vor Ort zahlenmäßig erfasst – alle relevanten Mengen (Längen, Flächen, Stückzahlen etc.) werden gemäß den Positionen des Leistungsverzeichnisses gemessen und dokumentiert. Das Aufmaß bildet die Grundlage für die Abrechnung nach VOB/B – das heißt, sowohl die Rechnungsstellung der ausführenden Firma als auch die Rechnungsprüfung durch den Auftraggeber stützen sich auf die im Aufmaß festgehaltenen Mengen. Für das Facility Management ist eine vollständige Aufmaßdokumentation ein wesentliches Controlling-Instrument: Abweichungen zwischen Plan- und Ist-Mengen lassen sich erkennen, was insbesondere beim Nachtragsmanagement (z. B. bei Mehrmengen oder Zusatzleistungen) relevant ist. Zudem dient das Aufmaß im Streitfall als Beweismittel, um den Umfang der ausgeführten Arbeiten klar nachzuweisen. Eine enge Abstimmung zwischen ausführender Firma und Fachplaner stellt sicher, dass das Aufmaß korrekt und gemäß den vereinbarten Regeln (insbesondere den Aufmaßregeln der VOB/C) erstellt wird.

Assetbuch

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Assetbuch / Anlagenbuch

Zweck & Anwendungsbereich

Lebenszyklusbezogene Dokumentation aller technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Informationen

Relevante Regelwerke

VDI 6070-1; VDI-MT 3810-1; DIN 32835-1

Wesentliche Inhalte

Stammdaten
Wartungs- und Prüfhistorie
Kostenentwicklung
Ersatzteil- und Anlagenhistorie

Verantwortlich

Facility Management / Betreiber

Praktische Hinweise

Grundlage für CAFM, strategisches Instandhaltungsmanagement und Wirtschaftlichkeitsanalysen

Erläuterung

Das Assetbuch (Anlagenbuch) ist das operative und strategische Kerninstrument des Facility Managements. Darin werden alle relevanten Informationen über den gesamten Lebenszyklus einer Anlage gebündelt – von technischen Daten und Dokumenten über Wartungs- und Prüftermine bis hin zur Kosten- und Leistungshistorie. Die technische Regel TRBS 3121 fordert beispielsweise, dass Unterlagen wie Schaltpläne, Prüfprotokolle, Konformitätserklärungen und Notfallpläne am Einsatzort verfügbar sein müssen. Ein gut strukturiertes Anlagenbuch stellt diese Verfügbarkeit sicher und erleichtert zugleich die Überwachung von Wartungsintervallen und Prüffristen. Die VDI-Richtlinie 6070 Blatt 1 empfiehlt eine einheitliche, auch IT-gestützte Struktur (z. B. als maschinenlesbares Raumbuch oder im CAFM-System), um alle Daten konsistent zu erfassen. In Verbindung mit den Instandhaltungsstandards der VDI-MT 3810-Reihe bildet das Assetbuch die Grundlage für eine auditfähige und rechtssichere Betriebsführung. Es reduziert Haftungsrisiken, weil die Einhaltung von Betreiberpflichten (z. B. regelmäßige Prüfungen nach BetrSichV) lückenlos dokumentiert ist. Zudem unterstützt es strategische Entscheidungen: Anhand der im Assetbuch dokumentierten Kosten- und Leistungsdaten können Facility Manager fundiert über Modernisierungen, Ersatzinvestitionen oder Optimierungsmaßnahmen entscheiden.

Verzeichnis der Verjährungsfristen für Mängelansprüche

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Übersicht der Fristen für Gewährleistungsansprüche

Zweck & Anwendungsbereich

Sicherstellung der rechtzeitigen Geltendmachung von Mängelrechten

Relevante Regelwerke

HOAI (02.2_667)

Wesentliche Inhalte

Mängelansprüche je Leistungsbereich
Fristen nach BGB/VOB
Kontaktpersonen

Verantwortlich

TGA-Fachplaner / Facility Management

Praktische Hinweise

Wird in FM-Systemen zur automatisierten Fristenüberwachung genutzt

Erläuterung

Dieses Verzeichnis fasst für alle an der Anlage erbrachten Planungs- und Bauleistungen die jeweiligen Verjährungsfristen für Gewährleistungs- bzw. Mängelansprüche zusammen. Es gewährleistet, dass der Betreiber bzw. das Facility Management keine Frist versäumt, um bei auftretenden Mängeln rechtzeitig Nachbesserung oder Schadensersatz vom verantwortlichen Auftragnehmer einzufordern. Rechtlich relevant sind hier vor allem die allgemeine Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 634a BGB), die für Bauwerke und entsprechende Planungsleistungen eine Frist von fünf Jahren ab Abnahme vorsieht, sowie die Bestimmungen bei VOB/B-Verträgen. Letztere sehen differenzierte Fristen vor – typischerweise vier Jahre für Bauwerke (inkl. fest verbundener Anlagentechnik) und kürzere Fristen von zwei Jahren für maschinelle oder elektrotechnische Anlagen, sofern der Auftragnehmer nicht mit der Wartung beauftragt ist. Dieses Verzeichnis ist für das Facility Management ein praktisches Steuerungsinstrument im Gewährleistungsmanagement: In CAFM-Systemen können die Fristen hinterlegt werden, sodass automatisch Erinnerungen an bevorstehende Ablaufdaten erfolgen. So kann rechtzeitig vor Fristende eine Zustandsbegehung oder Mängelprüfung durchgeführt und ggf. Ansprüche geltend gemacht werden. Insgesamt schützt ein solches Verzeichnis die wirtschaftlichen Interessen des Betreibers, indem es hilft, Mängelansprüche systematisch und fristgerecht durchzusetzen.

Instandhaltungsplanung und -organisation – Technische Ausrüstung

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Instandhaltungs- und Organisationskonzept

Zweck & Geltungsbereich

Systematische Planung und Strukturierung der Instandhaltung

Rechts- & Normbezug

HOAI, DIN 31051, DIN EN 13306

Wesentliche Inhalte

Instandhaltungsstrategie
Zuständigkeiten
Prozesse
Schnittstellen

Verantwortlich

Fachplaner Technische Ausrüstung

Praxisbezug FM

Sicherstellung von Verfügbarkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit

Erläuterung

Dieses Dokument definiert die organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen der Instandhaltung in der Planungsphase. DIN 31051 und DIN EN 13306 unterscheiden zwischen Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung. Eine Instandhaltungsplanung legt Strategien, Intervalle und Verantwortlichkeiten fest, sodass Wartungsfreundlichkeit und Zugänglichkeit bereits im Entwurf berücksichtigt werden. Die HOAI ordnet Instandhaltungen als Leistungen ein, deren Honorar sich an den anrechenbaren Kosten und den Leistungsphasen orientiert; sie fordert zudem eine wirtschaftliche, nach den anerkannten Regeln der Technik kalkulierte Planung. Für das FM ist das Konzept wesentlich, um Verfügbarkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Transportanlage über den Lebenszyklus sicherzustellen.

Wirtschaftlichkeitsnachweis – Technische Ausrüstung

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Wirtschaftlichkeitsnachweis

Zweck & Geltungsbereich

Bewertung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Transportanlage

Rechts- & Normbezug

HOAI (§ 3 Abs. 3), DIN 276, DIN 18960, Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)

Wesentliche Inhalte

Investitionskosten
Betriebs- und Instandhaltungskosten
Varianten-/Lebenszyklusvergleich

Verantwortlich

Fachplaner Technische Ausrüstung

Praxisbezug FM

Entscheidungsgrundlage für Investition und Lebenszyklusstrategie

Erläuterung

Die HOAI verlangt, dass die Wirtschaftlichkeit der Leistung stets beachtet wird; gleichzeitig gehört ein detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis zu den besonderen Leistungen der Leistungsphase 3. In der Lebenszykluskostenanalyse werden nicht nur die Herstellungskosten (DIN 276 Kostengruppen 300/400) betrachtet, sondern auch ausgewählte Betriebs- und Nutzungskosten nach DIN 18960, darunter Energie, Reinigung, Bedienung sowie Wartung und Instandsetzung. Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) empfiehlt dafür die Barwertmethode; es hebt hervor, dass Planungsentscheidungen oft zu wenig Folgekosten berücksichtigen.

Der Wirtschaftlichkeitsnachweis ermöglicht dem Facility Management eine fundierte Lebenszyklusbetrachtung: Er dokumentiert Investitionskosten, prognostiziert Betriebskosten, Wartungs- und Instandsetzungskosten, berechnet Lebenszykluskosten und vergleicht Varianten. Auf dieser Basis lassen sich Systemauswahl, Ausstattungsniveau und Modernisierungszyklen strategisch entscheiden.

Grafische Darstellung – LPH 3 (Entwurfsplanung)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Grafische Entwurfsdarstellungen

Zweck & Geltungsbereich

Visualisierung des technischen Konzepts

Rechts- & Normbezug

HOAI Leistungsphase 3

Wesentliche Inhalte

Systemskizzen
Platzbedarf
Funktionsprinzip

Verantwortlich

Fachplaner Technische Ausrüstung

Praxisbezug FM

Frühzeitige Bewertung der Betriebs- und Wartungsanforderungen

Erläuterung

In der Leistungsphase 3 der HOAI werden das Planungskonzept durchgearbeitet, die technischen Anlagen dimensioniert und die Funktions- und Strangschemata detailliert. Eine Kostenberechnung nach DIN 276 und die zeichnerische Darstellung im abgestimmten Maßstab gehören zu den Grundleistungen. Für das Facility Management liefern diese Entwurfszeichnungen eine erste Einschätzung von Zugänglichkeit, Wartungslogistik und betrieblichen Auswirkungen der Transportanlage; sie ermöglichen, Anforderungen an Wartungsflächen, Bewegungsräume und Sicherheitseinrichtungen bereits im Entwurf zu verankern.

Grafische Darstellung – LPH 5 (Ausführungsplanung)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Ausführungszeichnungen

Zweck & Geltungsbereich

Detaillierte Darstellung der technischen Umsetzung

Rechts- & Normbezug

HOAI Leistungsphase 5

Wesentliche Inhalte

Detailmaße
Anschlüsse
Befestigungen

Verantwortlich

Fachplaner Technische Ausrüstung

Praxisbezug FM

Referenz für Betrieb, Wartung und spätere Eingriffe

Erläuterung

In der Ausführungsplanung werden die Ergebnisse der Entwurfs- und Genehmigungsplanung zu einer ausführungsreifen Lösung ausgearbeitet. Die HOAI fordert, dass die Berechnungen und Bemessungen fortgeschrieben und die Ausführungszeichnungen in abgestimmtem Maßstab erstellt werden. Die Pläne müssen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern abgestimmt und an die ausführenden Unternehmen übergeben werden. Für das FM sind diese Unterlagen essenziell, um Instandhaltungsmaßnahmen sicher zu planen, Störungen effizient zu beheben und spätere bauliche Anpassungen korrekt zu beurteilen. Sie enthalten Angaben zu Dimensionen, Anschlüssen und Befestigungen, die als Grundlage für Wartungsanweisungen, Ersatzteilbeschaffung und Revision dienen.

Grafische Darstellung – LPH 7 (Vergabeergebnisse)

Feld

Inhalt

Dokumenttyp

Vergabebezogene Ausführungsdarstellungen

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation der beauftragten technischen Lösung

Rechts- & Normbezug

HOAI Leistungsphase 7, DIN 18379 (Lufttechnische Anlagen), DIN 18381 (Gas-/Wasser-Installationen)

Wesentliche Inhalte

Beauftragte Systeme
Abweichungen
Leistungsgrenzen

Verantwortlich

Fachplaner Technische Ausrüstung

Praxisbezug FM

Vertrags-, Gewährleistungs- und Bestandsmanagement

Erläuterung

In der Leistungsphase 6/7 wirkt der Fachplaner an der Vorbereitung und Durchführung der Vergabe mit. Dazu gehören die Erstellung der Leistungsverzeichnisse, das Einholen und Prüfen der Angebote, die Preisvergleiche und die Zusammenstellung der Vergabeunterlagen. Bei der Vergabe von lufttechnischen Anlagen oder Gas-/Wasser-Installationen sind die Ausführungsnormen DIN 18379 und DIN 18381 zu beachten; diese verlangen unter anderem, dass die Materialien den relevanten DIN-Normen entsprechen und dass der Auftragnehmer Montagepläne, Werkstattzeichnungen und Nachweise zur Verfügung stellt. Die vergabebezogenen Ausführungsdarstellungen dokumentieren verbindlich, welche technische Lösung beauftragt wurde, welche Abweichungen gegenüber dem Entwurf bestehen und welche Leistungsgrenzen gelten.

Für das Facility Management sind diese Unterlagen maßgeblich bei der Prüfung von Nachträgen, der Bewertung von Gewährleistungsansprüchen und der Integration in die Bestandsdokumentation. Sie dienen als Referenz für späteres Claim-Management und sichern die Nachvollziehbarkeit der technischen Entscheidungen.