| 1. Anforderungsdefinition | Bedarf ermitteln (Nutzerzahl, Förderhöhe, Haltestellen, Traglast, Barrierefreiheit, spezielle Anforderungen wie Feuerwehraufzug). Abstimmung mit Architekt und zukünftigen Nutzern. | Betreiber (Bauherr) in Absprache mit Planer/FM | Lastenheft, Anforderungskatalog |
| 2. Ausschreibung & Vergabe | Fachplaner oder FM erstellt Leistungsbeschreibung für Aufzugsanlage. Angebote von Herstellern/Errichtern einholen und vergleichen (Technik, Energieverbrauch, Wartungsverträge). | Betreiber/Planer, Einkauf | Ausschreibungsunterlagen, Angebote, Vergabeprotokoll |
| 3. Detailplanung & Herstellung | Ausgewählter Aufzugshersteller (OEM) erstellt Werkplanung. Schachtmaße, Maschinenraum, Anschlüsse werden vorbereitet. Herstellung der Komponenten im Werk. | Aufzugshersteller (OEM), Bauleitung | Werkpläne, Zeichnungen, Montageanweisungen |
| 4. Montage und Installation | Einbau der Anlage vor Ort: Montieren von Schienen, Kabine, Antrieb, Steuerung. Justage und interne Tests durch den Errichter. | Aufzugshersteller (Monteure), Bauleitung | Montagebericht, Checklisten interner Test |
| 5. Vor-Abnahme (intern) | Werksabnahme durch den Errichter selbst: Überprüfung aller Funktionen nach EN 81-Normen. Korrektur eventueller Mängel vor behördlicher Abnahme. | Aufzugshersteller, ggf. Betreibervertreter | Werks-Abnahmeprotokoll, Mängelliste |
| 6. Offizielle Abnahmeprüfung (ZÜS) | Zugelassene Überwachungsstelle prüft den neuen Aufzug gemäß BetrSichV vor Inbetriebnahme[34]. Inhalte: mechanische Sicherheit (z. B. Fangtest), elektrische Sicherheit (z. B. Notstrom, FI-Schutz), Notruf und Notbefreiung, Prüfung der Dokumentation. | ZÜS-Prüfer, anwesend: Errichter und Betreiber (bzw. Aufzugswärter) | Abnahme-Prüfprotokoll (nach TRBS 1201), Prüfplakette |
| 7. Mängelbeseitigung und Freigabe | Falls ZÜS Mängel feststellt: Errichter behebt diese umgehend. Gefährliche Mängel → keine Freigabe bis behoben; geringe Mängel → Fristsetzung mit Nachprüfung[44]. Nach erfolgreicher Prüfung erteilt ZÜS Betriebsfreigabe. | Errichter (Instandsetzung), ZÜS (Nachprüfung) | Mängelbericht, Nachweis der Behebung, Freigabevermerk |
| 8. Übergabe an Betreiber | Aufzugshersteller übergibt die Anlage formal an den Betreiber. Dazu gehören: Einweisung des Betreibers bzw. Aufzugswärters in die Bedienung und Notbefreiung, Überreichung aller Unterlagen. | Errichter (OEM) an Betreiber/Facility Manager | Übergabeprotokoll, Technische Dokumentation (Betriebsanleitung, Schaltpläne, Konformitätserklärung, Notfallplan, Prüfbuchanlagedaten)[51] |
| 9. Inbetriebnahme & Start Nutzung | Der Betreiber nimmt die Anlage in seinen Verantwortungsbereich. Der Aufzug wird für die Nutzer freigegeben (oft nach behördlicher Freigabe sofort möglich). Einrichtung von Wartungsverträgen und Notrufverträgen vor dem Start. | Betreiber (verantwortlich für Betriebsaufnahme) | Wartungsvertrag, Notrufvertrag, Registrierungen (Behörde, Versich.) |