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Planung und Errichtung (Neubau)

Facility Management: Aufzugsmanagement » Geschäftsprozesse » Planung und Errichtung (Neubau)

Planung und Abnahme einer neuen Aufzugsanlage

Planung und Abnahme einer neuen Aufzugsanlage

Die erste Phase umfasst die Planung, den Einbau und die Abnahme einer neuen Aufzugsanlage. Zwar findet diese Phase zeitlich vor dem eigentlichen Betrieb statt, doch legt sie den Grundstein für einen sicheren späteren Betrieb. Ein FM-gestützter Planungsprozess stellt sicher, dass spätere Betriebsanforderungen von Anfang an berücksichtigt werden.

Ablauf des Planungs- und Errichtungsprozesses

Ablauf des Planungs- und Errichtungsprozesses

Schritt

Beschreibung

Verantwortliche

Wichtige Dokumente

1. Anforderungsdefinition

Bedarf ermitteln (Nutzerzahl, Förderhöhe, Haltestellen, Traglast, Barrierefreiheit, spezielle Anforderungen wie Feuerwehraufzug). Abstimmung mit Architekt und zukünftigen Nutzern.

Betreiber (Bauherr) in Absprache mit Planer/FM

Lastenheft, Anforderungskatalog

2. Ausschreibung & Vergabe

Fachplaner oder FM erstellt Leistungsbeschreibung für Aufzugsanlage. Angebote von Herstellern/Errichtern einholen und vergleichen (Technik, Energieverbrauch, Wartungsverträge).

Betreiber/Planer, Einkauf

Ausschreibungsunterlagen, Angebote, Vergabeprotokoll

3. Detailplanung & Herstellung

Ausgewählter Aufzugshersteller (OEM) erstellt Werkplanung. Schachtmaße, Maschinenraum, Anschlüsse werden vorbereitet. Herstellung der Komponenten im Werk.

Aufzugshersteller (OEM), Bauleitung

Werkpläne, Zeichnungen, Montageanweisungen

4. Montage und Installation

Einbau der Anlage vor Ort: Montieren von Schienen, Kabine, Antrieb, Steuerung. Justage und interne Tests durch den Errichter.

Aufzugshersteller (Monteure), Bauleitung

Montagebericht, Checklisten interner Test

5. Vor-Abnahme (intern)

Werksabnahme durch den Errichter selbst: Überprüfung aller Funktionen nach EN 81-Normen. Korrektur eventueller Mängel vor behördlicher Abnahme.

Aufzugshersteller, ggf. Betreibervertreter

Werks-Abnahmeprotokoll, Mängelliste

6. Offizielle Abnahmeprüfung (ZÜS)

Zugelassene Überwachungsstelle prüft den neuen Aufzug gemäß BetrSichV vor Inbetriebnahme[34]. Inhalte: mechanische Sicherheit (z. B. Fangtest), elektrische Sicherheit (z. B. Notstrom, FI-Schutz), Notruf und Notbefreiung, Prüfung der Dokumentation.

ZÜS-Prüfer, anwesend: Errichter und Betreiber (bzw. Aufzugswärter)

Abnahme-Prüfprotokoll (nach TRBS 1201), Prüfplakette

7. Mängelbeseitigung und Freigabe

Falls ZÜS Mängel feststellt: Errichter behebt diese umgehend. Gefährliche Mängel → keine Freigabe bis behoben; geringe Mängel → Fristsetzung mit Nachprüfung[44]. Nach erfolgreicher Prüfung erteilt ZÜS Betriebsfreigabe.

Errichter (Instandsetzung), ZÜS (Nachprüfung)

Mängelbericht, Nachweis der Behebung, Freigabevermerk

8. Übergabe an Betreiber

Aufzugshersteller übergibt die Anlage formal an den Betreiber. Dazu gehören: Einweisung des Betreibers bzw. Aufzugswärters in die Bedienung und Notbefreiung, Überreichung aller Unterlagen.

Errichter (OEM) an Betreiber/Facility Manager

Übergabeprotokoll, Technische Dokumentation (Betriebsanleitung, Schaltpläne, Konformitätserklärung, Notfallplan, Prüfbuchanlagedaten)[51]

9. Inbetriebnahme & Start Nutzung

Der Betreiber nimmt die Anlage in seinen Verantwortungsbereich. Der Aufzug wird für die Nutzer freigegeben (oft nach behördlicher Freigabe sofort möglich). Einrichtung von Wartungsverträgen und Notrufverträgen vor dem Start.

Betreiber (verantwortlich für Betriebsaufnahme)

Wartungsvertrag, Notrufvertrag, Registrierungen (Behörde, Versich.)