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Leistungsverzeichnis Aufzugstechnik

Facility Management: Aufzugsmanagement » Ausschreibung » Leistungsverzeichnis

Leistungsverzeichnis: Betrieb und Instandhaltung

Leistungsverzeichnis: Betrieb und Instandhaltung

Montage, Demontage und Umbau

100.001 – Montage einer Aufzugsanlage

· Beschreibung: Fachgerechte Montage einer neuen Aufzugsanlage am Einsatzort, einschließlich Einbau von Triebwerk/Maschine, Steuerungs- und Schaltschrank, Führungsschienen, Kabine und Gegengewicht, Türen (Schacht- und Kabinentüren), Sicherheitsbauteilen (z. B. Fangvorrichtung, Geschwindigkeitsbegrenzer, Puffer) sowie vollständiger Verkabelung/Anschluss der Energieversorgung und Steuerung. Nach Abschluss der Montage wird ein Probelauf mit Funktions- und Sicherheitsprüfung gemäß Herstellerangaben und den einschlägigen Teilen der DIN EN 81-Reihe durchgeführt.

· Einheit: Stück

· Menge: 1

· Hinweise: Ausführung durch qualifiziertes Fachpersonal gemäß BetrSichV, TRBS 3121/1201, DGUV Vorschrift 3 und DIN EN 81. Bauseits bereitzustellen: fertiger Aufzugsschacht, ggf. Maschinenraum, Befestigungspunkte und Stromversorgung. Erstinbetriebnahme und ZÜS-Abnahme nach BetrSichV erfolgen nach der Montage (siehe Leistungsgruppe 200.000). Bei beengten Verhältnissen kann zusätzlicher Einsatz von Montagehilfen erforderlich sein (separat zu vereinbaren).

Leistungsverzeichnis Betrieb und Instandhaltung

100.002 – Demontage einer Aufzugsanlage

  • Beschreibung: Rückbau (Demontage) einer bestehenden Aufzugsanlage in der Betriebsumgebung. Beinhaltet das kontrollierte Abbauen und Sichern von Kabine, Gegengewicht, Führungsschienen, Triebwerk/Maschine, Tragseilen/Bändern, Türen (Schacht- und Kabinentüren), Steuerungs- und Schaltanlagen, Sicherheitsbauteilen sowie der elektrischen Zuleitungen/Kabeltrassen. Der Ausbau erfolgt abschnittsweise zur sicheren Handhabung und zur Vermeidung unkontrollierter Bewegungen im Schacht. Auf Wunsch können die demontierten Komponenten für den Transport verpackt oder zur Entsorgung vorbereitet werden.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: or Demontage Anlage außer Betrieb nehmen, spannungsfrei schalten, gegen Wiedereinschalten sichern und Schacht absperren. Durchführung gemäß BetrSichV, TRBS 3121 und geltenden Arbeitsschutzvorschriften, ohne unnötige Beschädigung der Bausubstanz und – bei geplanter Wiederverwendung – schonend für die Bauteile. Entsorgung/Verwertung (z. B. Altöl, Elektronik, Schrott) nicht enthalten, optional zu beauftragen. Demontage herstellerunabhängig möglich.

100.003 – Umbau/Modernisierung/Versetzung einer Aufzugsanlage

  • Beschreibung: Änderung, Modernisierung oder Versetzung einer vorhandenen Aufzugsanlage. Umfasst z. B. Leistungsanpassungen (Änderung von Nennlast oder Fahrgeschwindigkeit im zulässigen Rahmen), Austausch/Erneuerung des Antriebs, der Steuerung oder des Frequenzumrichters, Erneuerung von Kabine, Türen und Türantrieben, Nachrüstung/Erneuerung von Sicherheitsbauteilen (z. B. Fangvorrichtung, Geschwindigkeitsbegrenzer, Notrufsystem gemäß DIN EN 81-28), Anpassungen zur Barrierefreiheit gemäß DIN EN 81-70 oder Versetzen wesentlicher Anlagenteile in einen anderen Schacht bzw. Standort. Bestehende Komponenten werden, soweit erforderlich, demontiert, angepasst oder durch neue, normgerechte Bauteile ersetzt und anschließend wieder montiert. Nach dem Umbau erfolgt eine Funktions- und Sicherheitsprüfung gemäß Herstellerangaben, DIN EN 81-20/50 und TRBS 1201 (Teil 4 für Aufzugsanlagen).

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Planung individuell nach Kundenanforderung, inkl. Prüfung der Machbarkeit und Einstufung als wesentliche Veränderung gemäß BetrSichV. Bei relevanten Eingriffen (z. B. Änderung der Nennlast, Eingriffe in tragende Strukturen, Änderung von Schachtkopf/Grube) sind ggf. statische Nachweise, baurechtliche Genehmigungen und Herstellerfreigaben erforderlich. Nach wesentlichen Umbauten bzw. prüfpflichtigen Änderungen ist eine erneute Abnahme durch eine ZÜS/Sachverständigen gesetzlich vorgeschrieben und separat zu beauftragen (siehe Pos. 200.002).

200.001 – Gefährdungsbeurteilung Aufzugsanlage (Erst-GBU)

  • Beschreibung: Systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen beim Betrieb der konkreten Aufzugsanlage gemäß BetrSichV und TRBS 1111. Einschluss aller relevanten Gefährdungskategorien: Schachtbereich, Fangvorrichtung, Triebwerksraum, Notrufsystem, Notbefreiung, Türsysteme, elektrische Gefährdungen, Schnittstellen zu Gebäudesteuerungen, barrierefreie Nutzung (nach DIN EN 81-70), Brandfallsteuerungen, Wartungszugänge und Betriebsarten (Normalbetrieb, Wartung, Notsteuerung). Ableitung spezifischer Schutzmaßnahmen, Verantwortlichkeiten und Prüffristen gemäß TRBS 1201/3121.

  • Einheit: Stück (je Aufzugsanlage)

  • Menge (Ansatz): 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 3 (GBU vor Verwendung; laufende Fortschreibung) und TRBS 1111 (Gefährdungsermittlung, Dokumentation).

  • Nachweis/Dokumentation: GBU-Dokument, Maßnahmenplan, Prüffristenmatrix, Schnittstellenanalyse, Bewertung der Notruf- und Notbefreiungseinrichtungen.

  • Qualifikation: Fachkundig im Arbeitsschutz; aufzugsspezifische Expertise gemäß TRBS 3121/1201.

  • Mitwirkung AG: Bereitstellung Herstellerdokumentation, Altberichte, Betriebs- und Nutzungsdaten (Fahrtenzahl, Nutzungsklasse nach EN 81-20).

  • Abgrenzung: Messungen/Statik/Schwingungsanalysen separat.

200.002 – Abnahmeprüfung vor erster Inbetriebnahme

  • Beschreibung: Gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Aufzugsanlage vor der ersten Inbetriebnahme gemäß § 14 Abs. 4 BetrSichV und den relevanten Teilen der DIN EN 81-20/50. Ein zugelassener Prüfsachverständiger (z. B. TÜV, DEKRA) führt eine vollständige Abnahme durch: Prüfung der technischen Unterlagen, Kontrolle der Sicherheitsbauteile (Fangvorrichtung, Geschwindigkeitsbegrenzer, Türschließkräfte, Notrufsystem), Funktionsprüfung aller Steuerungs- und Sicherheitseinrichtungen, Messung der Fahrkorbbeschleunigung, Türlaufprüfung, Überprüfung der Fang- und Bremsvorgänge sowie Belastungsprobe gemäß Norm. Bei erfolgreicher Prüfung erfolgt die Freigabe des Aufzugs für den Betrieb, inkl. Prüfplakette und Eintrag ins Prüfbuch.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Der Auftragnehmer organisiert die Abnahme durch einen zugelassenen Prüfsachverständigen. Die Abnahme ist Voraussetzung für den bestimmungsgemäßen Erstbetrieb und nach wesentlichen Änderungen erneut notwendig. Im Leistungsumfang enthalten: Prüfprotokoll, Bescheinigungen, Zertifikate. Erkenntnisse/Mängel des Sachverständigen sind umzusetzen; etwaige Nachprüfungen gesondert zu beauftragen.

200.003 – Inbetriebnahme der Aufzugsanlage (Erstinbetriebnahme)

  • Beschreibung: Fachkundige Erstinbetriebnahme einer neu errichteten Aufzugsanlage vor der gesetzlich vorgeschriebenen Abnahme. Enthält vollständige Funktionskontrolle aller Komponenten: Steuerung, Antrieb, Bremssystem, Türantriebe, Lichtschranken, Notrufeinrichtung, End- und Grenzschalter, Sicherheitskreise. Justierung aller Parameter gemäß Herstellervorgaben: Haltegenauigkeit, Türschließkräfte, Fahrkomfort (Beschleunigung/Verzögerung), Überprüfung der Schacht- und Türverriegelungen sowie Probefahrten unter Lastsimulation.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Erfolgt nach abgeschlossener Montage und vor externer Abnahme. Dient der Sicherstellung der technischen Betriebsbereitschaft und finalen Feinjustierung. Betriebspersonal kann teilnehmen (Ersteinweisung); ausführliche Schulung separat unter Pos. 800.001. Stromversorgung bauseits bereitzustellen. Abnahmeprüfung nicht Bestandteil dieser Position (siehe Pos. 200.002).

200.004 – Abnahmeprüfung vor erster Inbetriebnahme (Kurzposition)

  • Beschreibung: Sachverständigenprüfung vor Erstbetrieb inkl. Funktions- und Sicherheitsprüfung nach BetrSichV und EN 81-20/50; Belastungsprobe; Prüfprotokoll; Prüfplakette; Eintrag im Aufzugsprüfbuch.

  • Einheit: Stück (je Aufzugsanlage)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 14; Verfahren gemäß DIN EN 81-20/50 und TRBS 1201.

  • Qualifikation: Zugelassener Prüfsachverständiger (ZÜS) gemäß BetrSichV.

  • Mitwirkung AG: Montage abgeschlossen; Zugang zu Maschinenraum/Schacht; Medien/Lastmittel verfügbar.

300.001 – Jährliche Sicherheitsprüfung einer Aufzugsanlage

  • Beschreibung: Jährliche bzw. wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung der Aufzugsanlage gemäß BetrSichV und TRBS 1201/3121 durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) oder eine zur Prüfung befähigte Person. Umfasst umfassende Sicht- und Funktionsprüfung aller sicherheitsrelevanten Bauteile (Tragmittel, Aufhängungen, Fangvorrichtung, Geschwindigkeitsbegrenzer, Türsysteme, Sicherheitskreise, Überlastschutz, Steuerung, Antrieb/Bremse, Endschalter, Notruf- und Kommunikationssystem, Notbeleuchtung) sowie Kontrolle von Schacht, Schachtkopf, Schachtgrube und Maschinen-/Triebwerksraum (Zugänglichkeit, Ordnung, Beleuchtung, Kennzeichnung, Rettungswege). Durchführung von Probebetrieb inkl. Prüfung der Notbefreiung und des Zweiwege-Kommunikationssystems sowie ggf. Belastungsprobe nach Herstellerangaben. Prüfung der technischen Dokumentation (Betriebsanleitung, Konformitäts-/Prüfbescheinigungen, Notfallplan, Prüf- und Wartungsnachweise) auf Vollständigkeit. Erstellung eines Prüfberichts und Aktualisierung der Prüfkennzeichnung an der Aufzugsanlage.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Für überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen sind wiederkehrende Prüfungen gesetzlich vorgeschrieben (Hauptprüfung spätestens alle zwei Jahre, Zwischenprüfung dazwischen). Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung können zusätzliche oder verkürzte Prüffristen festgelegt werden. Zusätzlich zu den wiederkehrenden Prüfungen sind anlassbezogene außerordentliche Prüfungen z. B. nach Unfällen, außergewöhnlichen Vorkommnissen, wesentlichen Änderungen oder längeren Stillständen durchzuführen. Es handelt sich um eine reine Zustandsprüfung; Wartungsleistungen sind nicht enthalten, festgestellte Mängel sind gesondert zu beheben

300.002– Prüfbuchführung je Aufzug (Führen, Pflegen, Nachweise)

  • Beschreibung: Einrichtung und laufende Führung eines digitalen oder physischen Prüf- und Anlagenbuchs je Aufzugsanlage. Eintragung aller ZÜS-Prüfungen (Haupt- und Zwischenprüfungen), Betreiberkontrollen, Wartungen, Instandsetzungen und außerordentlichen Prüfungen. Dokumentation festgestellter Mängel, Maßnahmen und Freigaben. Sicherstellung der jederzeitigen Vorlagefähigkeit gegenüber Behörden, ZÜS, Unfallversicherungsträger und internen Audits.

  • Einheit: Jahrespauschale (je Aufzug)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV §§ 3, 14, 16, 17 (Dokumentationspflichten), TRBS 3121 (Dokumentation von Betrieb, Prüfungen und Maßnahmen).

300.003 – Prüf- & Fristenmanagement (Compliance-Plan)

  • Beschreibung: Aufbau und Pflege eines Fristenkalenders für alle aufzugsbezogenen Prüf- und Wartungspflichten (ZÜS-Haupt- und Zwischenprüfungen, Betreiberkontrollen nach TRBS 3121, DGUV-V3-Prüfungen, regelmäßige Tests des Notrufsystems, Wartungsintervalle, Notfallübungen und Unterweisungen). Terminierung, Recall-/Erinnerungsservice, Verfolgung von Prüfergebnissen und Mängelbeseitigung. Erstellung eines regelmäßigen KPI-Reportings (z. B. Termintreue, offene Mängel, Anlagenverfügbarkeit) zur Unterstützung des Betreibers bei der Erfüllung seiner Verkehrssicherungspflicht.

  • Einheit: Jahrespauschale (Standort)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV §§ 3, 10, 14, 15, 16, 17; TRBS 1201 (Festlegung/Überwachung von Prüffristen für überwachungsbedürftige Anlagen), TRBS 3121 (organisatorische Pflichten des Betreibers von Aufzugsanlagen).

300.004 – Jährliche Sicherheitsprüfung Aufzugsanlage

  • Beschreibung: Sicht- und Funktionsprüfung aller sicherheitsrelevanten Baugruppen der Aufzugsanlage inkl. Probebetrieb; Kontrolle von Tragmitteln, Fangvorrichtung, Geschwindigkeitsbegrenzer, Türsystemen, Steuerung, Antrieb/Bremse, Notrufsystem, Notbeleuchtung sowie Schacht- und Maschinenraum. Prüfung der Vollständigkeit der Dokumentation; Erstellung eines Prüfberichts, Aktualisierung der Prüfkennzeichnung/Prüfplakette und Eintrag im Prüf-/Anlagenbuch.

  • Einheit: Stück (je Aufzugsanlage/Termin)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV §§ 14, 15, 16, 17 i. V. m. Anhang 2 Abschnitt 2 (Aufzugsanlagen; Haupt- und Zwischenprüfungen); Prüffristenfestlegung nach TRBS 1201 und TRBS 3121.

  • Qualifikation: Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) oder zur Prüfung befähigte Person gemäß TRBS 1203 mit spezifischer Fachkunde für Aufzugsanlagen.

300.005 – Außerordentliche Prüfung nach Ereignissen/Schäden/Stillstand

  • Beschreibung: Anlassbezogene Prüfung der Aufzugsanlage, z. B. nach Unfall, Personeneinschluss mit Notbefreiung, Schadenereignis, längerer Stillstandszeit, wesentlicher Änderung oder Umbau. Festlegung eines angepassten Prüfumfangs mit Fokus auf die betroffenen Baugruppen (z. B. Türen, Fangvorrichtung, Tragmittel, Steuerung). Bewertung des Restrisikos und Freigabe zur Wiederinbetriebnahme mit schriftlichem Prüfbericht und ggf. Auflagen/Maßnahmenplan.

  • Einheit: Stück (je Anlass)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV §§ 14, 15, 16 i. V. m. Anhang 2 Abschnitt 2 (Prüfungen nach außergewöhnlichen Ereignissen/Änderungen); TRBS 1201, TRBS 3121 (sichere Wiederinbetriebnahme).

300.006 – Sachverständigenprüfung Aufzugsanlage (z. B. nach wesentlicher Änderung/Spezialaufzüge)

  • Beschreibung: Erweiterte Prüfung durch Sachverständige/ZÜS bei Aufzugsanlagen mit besonderen Anforderungen (z. B. Feuerwehraufzüge, Paternoster, Fassadenbefahranlagen) oder nach wesentlichen Änderungen bzw. Modernisierungen. Vertiefte Prüfung von Konstruktion, Sicherheitsfunktionen und Schnittstellen zum Gebäude (Brandfallsteuerung, Rauchschutz, Stromversorgung) sowie ggf. Probelasten und Notbetriebsfunktionen. Erstellung eines ausführlichen Prüfberichts mit Bewertung der Konformität und ggf. Auflagen.

  • Einheit: Stück (je Aufzug/Termin)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV §§ 15, 16, 17 i. V. m. Anhang 2 Abschnitt 2 (überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen, Prüfungen nach Änderungen/Sonderbauarten); einschlägige Normen der DIN-EN-81-Reihe.

300.007– Wiederholungsprüfung Elektrik (DGUV V3)

  • Beschreibung: Wiederkehrende Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel im Umfeld der Aufzugsanlage (z. B. Zuleitungen, Schaltanlagen, Notstromversorgung, Beleuchtung in Maschinenraum/Schachtbereich) nach DGUV Vorschrift 3 und den einschlägigen VDE-/DIN-EN-Normen. Umfasst Sichtprüfung, Messungen (z. B. Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz, Schutzleiterwiderstand) und Funktionsprüfung der Schutz- und Abschaltorgane. Dokumentation der Messergebnisse im Prüfprotokoll und Vorschlag geeigneter Prüffristen.

  • Einheit: Stück (je Aufzug/Termin oder definierter Anlagenteil)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (Wiederholungsprüfungen, Fristenfestlegung); BetrSichV § 10 (Bereitstellung und Verwendung von Arbeitsmitteln); einschlägige VDE-/DIN-EN-Normen.

300.008 – Jährliche Prüfung tragender Teile & Sicherheitseinrichtungen

  • Beschreibung: Ergänzende jährliche Prüfung tragender Teile und ausgewählter Sicherheitseinrichtungen der Aufzugsanlage (insbesondere Tragseile/-ketten, Aufhängungen, Führungsschienenbefestigungen, Fangvorrichtung, Puffer) im Rahmen einer detaillierten Sicht- und Funktionsprüfung. Kontrolle von Kennzeichnungen, Ablegereife (z. B. Drahtbrüche, Korrosion, Verformungen) und korrekter Einstellung. Dokumentation der Ergebnisse und Kennzeichnung ausgetauschter Komponenten; Nachkennzeichnung bzw. Ergänzung fehlender Angaben.

  • Einheit: Stück (je definiertem Aufzugsbestand/Los)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV §§ 3, 14, 15 (sicherer Zustand, regelmäßige Kontrolle); TRBS 3121 (Betrieb von Aufzugsanlagen); relevante Teile der DIN-EN-81-Reihe (Tragmittel, Sicherheitseinrichtungen).

300.009 – Prüfung Notbefreiungseinrichtungen und Rettungskonzept Aufzug

  • Beschreibung: Prüfung und Bewertung der Notbefreiungseinrichtungen und des Rettungskonzepts für Personenaufzüge. Kontrolle der Zugänglichkeit und Funktion der Notbefreiung (z. B. Schachtzugänge, Entriegelungseinrichtungen), der Wirksamkeit des Zweiwege-Kommunikationssystems, der Notbeleuchtung und der hinterlegten Notfallpläne. Test einer simulierten Personenbefreiung im Zusammenspiel mit Notdienst/Leitstelle nach Vorgaben des Betreibers. Dokumentation der Ergebnisse und ggf. Empfehlungen zur Optimierung des Rettungskonzepts.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV Anhang 1 Nr. 4.1 (Notrufsystem/Notfallplan bei Aufzugsanlagen), BetrSichV §§ 3, 4, 10, 15; TRBS 3121 (Notdienst, Notbefreiung, organisatorische Maßnahmen).

400.001 – Wartung und Inspektion der Aufzugsanlage

  • Beschreibung: Regelmäßige vorbeugende Wartung und Inspektion der Aufzugsanlage gemäß Herstellervorgaben, BetrSichV und Gefährdungsbeurteilung. Mechanische Komponenten (z. B. Antriebsmaschine, Treibscheibe, Tragmittel, Führungen, Fangvorrichtung, Puffer, Fahrkorb- und Gegengewichtsrahmen, Türmechaniken) sowie elektrische/elektronische Komponenten (Steuerung, Frequenzumrichter, Sicherheitskreise, Endschalter, Türantriebe, Sensoren, Notruf- und Alarmanlage, Notbeleuchtung) werden geprüft, gereinigt, geschmiert und bei Bedarf justiert; Verschraubungen kontrolliert und nachgezogen, Verschleißteile auf Zustand geprüft. Es erfolgt eine Funktionsprüfung der Fahrbewegungen, Türen, Verriegelungen und Sicherheitseinrichtungen im Leer- und – soweit möglich – im Lastbetrieb. Kleinere Mängel (z. B. Nachstellen von Bremsen, Türschließkräften oder Schaltern) werden unmittelbar behoben. Alle Arbeiten und Feststellungen werden im Wartungsprotokoll dokumentiert; die vorbeugende Wartung erhöht die Betriebssicherheit, reduziert ungeplante Stillstände und verlängert die Lebensdauer der Aufzugsanlage.Einheit: Pauschale (pro Wartungseinsatz)

  • Menge: 1

  • Hinweise: Empfohlene Intervalle: i. d. R. mindestens jährlich in Kombination mit der sicherheitstechnischen Prüfung der Aufzugsanlage (Pos. 300.001) oder häufiger nach Herstellerangaben bzw. je nach Nutzungsgrad (z. B. vierteljährliche/halbjährliche Inspektion bei sehr hoher Beanspruchung, z. B. in Büro-, Hotel- oder Krankenhausgebäuden). Die Wartung ist planbar – Termine werden im Voraus abgestimmt, um Betriebsabläufe möglichst nicht zu stören. Durchführung nur durch geschultes Fachpersonal mit aufzugsspezifischer Fachkunde; es werden ausschließlich geeignete Schmierstoffe und vom Hersteller freigegebene Ersatzteile verwendet. Die Position umfasst keine umfangreichen Reparaturen oder den Austausch größerer Komponenten – festgestellte Defekte, die über Einstellarbeiten hinausgehen, werden dem Betreiber gemeldet (separate Beauftragung zur Instandsetzung nötig, siehe Pos. 500.002). Die Wartung kann mit der wiederkehrenden Hauptprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) kombiniert werden, um Stillstandszeiten zu reduzieren.

400.002 – Ölwechsel am Getriebe der Aufzugsantriebsmaschine

  • Beschreibung: Wechsel des Getriebeöls in einer getriebeabhängigen Aufzugsantriebsmaschine (z. B. Treibscheiben-Getriebe) gemäß Wartungsvorschrift des Herstellers. Ablassen des Altöls, fachgerechte Entsorgung des ölhaltigen Betriebsstoffes und Befüllen mit neuem, vom Hersteller freigegebenem Getriebeöl. Dabei wird auch der Allgemeinzustand des Getriebes (z. B. Ölpeilstab/Magnet, Dichtungen, sichtbare Leckagen) überprüft. Sicherstellung der korrekten Ölmenge und -qualität für einen langlebigen, störungsarmen Antriebsbetrieb.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Diese Leistung ist optional und wird durchgeführt, wenn es nach Herstellervorgaben oder aufgrund einer Öluntersuchung erforderlich ist (typischer Wechselzyklus z. B. alle x Jahre oder nach einer bestimmten Betriebsstundenzahl/Bewegungszyklen der Aufzugsanlage). Sie kann im Zuge einer regulären Wartung (Pos. 400.001) miterledigt werden, sofern die Ölwechselintervalle mit den Wartungsintervallen zusammenfallen. Der Betreiber stellt sicher, dass während des Ölwechsels keine Aufzugsfahrten stattfinden (Absicherung gegen Betrieb, Sperrung der Anlage). Nach dem Ölwechsel ist ein kurzer Probelauf des Antriebs empfehlenswert, um Dichtheit und Funktion zu prüfen.

400.003 – Gefährdungsbeurteilung Aufzugsanlage (Erst-GBU)

  • Beschreibung: Systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen für Planung, Betrieb, Nutzung und Instandhaltung der konkreten Aufzugsanlage inkl. Fahrkorb, Gegengewicht, Schacht, Schachtgrube, Maschinenraum bzw. maschinenraumloser Ausführung, Zugangsbereiche, Notbefreiungseinrichtungen sowie Schnittstellen zum Gebäude (z. B. Brandfallsteuerung, Stromversorgung, Türen). Berücksichtigung aller Betriebsarten (Normalbetrieb, Inspektionsbetrieb, Notbetrieb/Notbefreiung) und der Nutzung (Personen-, Lasten-, Bettenaufzug etc.). Ableitung geeigneter technischer, organisatorischer und personenbezogener Schutzmaßnahmen sowie risikobasierter Prüffristen.

  • Einheit: Stück (je Aufzugsanlage)

  • Menge (Ansatz): 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 3 (Gefährdungsbeurteilung vor Verwendung, laufend fortschreiben) und TRBS 1111 (Konkretisierung; Dokumentationspflicht).

  • Nachweis/Dokumentation: GBU-Dokument, Maßnahmenplan, Prüffristenmatrix, Zuordnung der Prüfarten (z. B. ZÜS-Prüfung, Zwischenprüfung, Wartung).

  • Qualifikation: Fachkundig (SiFa/ArbSch-Fachkunde) mit aufzugsspezifischer Expertise (z. B. Kenntnisse der relevanten TRBS/DIN EN 81).

  • Mitwirkung AG: Bereitstellung von Unterlagen (Herstellerdokumentation, Konformitätserklärung, ZÜS-Berichte, Altberichte), Betriebsdaten/Nutzungsklassen, Informationen zu betrieblichen Abläufen und Notfallorganisation.

  • Abgrenzung: Messungen (z. B. Schall, Vibration) und statische Nachweise des Gebäudes separat.

400.004 – Fortschreibung Gefährdungsbeurteilung (anlass-/jährlich)

  • Beschreibung: Review/Update der GBU der Aufzugsanlage bei Änderungen, Ereignissen oder Modernisierungen (z. B. Austausch der Steuerung, Anpassung der Brandfallsteuerung, Nutzungsänderung, relevante Störungen/Unfälle) sowie turnusmäßige Aktualisierung (z. B. jährlich). Abgleich der festgelegten Prüffristen, Bewertung der Wirksamkeit der bestehenden Schutzmaßnahmen, Anpassung des Maßnahmenplans und der Prüffristenmatrix.

  • Einheit: Stück (je Aufzugsanlage)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 3 Abs. 3; TRBS 1111 (Anlässe/Änderungen, Dokumentation).

400.005– Prüfung nach prüfpflichtiger Änderung/Modernisierung

  • Beschreibung: Prüfung der Aufzugsanlage nach einer prüfpflichtigen Änderung oder wesentlichen Modernisierung gemäß BetrSichV § 14 und den einschlägigen TRBS (z. B. TRBS 1201 – Prüfungen von Arbeitsmitteln, Aufzüge). Durchführung einer an Umfang und Art der Änderung orientierten Prüfung analog zur Prüfung vor Erstinbetriebnahme (z. B. Sichtprüfung, Funktionsprüfung der Sicherheitsbauteile, Prüfung der Schutzräume, Erprobung von Notruf- und Notbefreiungseinrichtungen, Prüfung der Brandfallsteuerung). Erstellung der Prüfdokumentation und einer Freigabeempfehlung zur Wiederinbetriebnahme.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 14 (Prüfung vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtiger Änderung).

400.006 – Öl-/Getriebeservice an Aufzugsantrieben (falls fällig)

  • Beschreibung: Ölwechsel bzw. Getriebeservice an getriebeabhängigen Aufzugsantrieben inkl. fachgerechter Entsorgung des Altöls, Dichtheits- und Funktionskontrolle des Antriebs; Dokumentation im Wartungsnachweis.

  • Einheit: Stück (je Getriebe)

  • Menge: n. B.

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Erhalt eines sicheren Betriebszustands (BetrSichV/GBU), Umsetzung der Hersteller-Pflegepläne.

400.007 – Intervall-Inspektion zwischen Jahresprüfungen (z. B. halbjährlich)

  • Beschreibung: Zustandsaufnahme kritischer Komponenten der Aufzugsanlage (z. B. Tragmittel/Seile oder Gurte, Führungen, Bremsen, Türmechanik und -verriegelungen, Sicherheitskreise, Puffer, Notruf- und Notbeleuchtungseinrichtungen) zur frühzeitigen Mängelerkennung zwischen den wiederkehrenden Hauptprüfungen. Erstellung eines Kurzberichts mit Feststellungen und Handlungsempfehlungen.

  • Einheit: Stück (je Aufzug/Termin)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Prüffristen risikobasiert festlegen nach TRBS 1201; Ergebnisse im Aufzugsprüfbuch bzw. in der Anlagendokumentation zu führen.

500.001 – Störungsbeseitigung / Notfalleinsatz

  • Beschreibung: Sofortiger Serviceeinsatz zur Beseitigung einer akuten Störung oder eines Ausfalls der Aufzugsanlage. Ein Servicetechniker für Aufzugsanlagen kommt schnellstmöglich zum Einsatzort, führt eine strukturierte Fehlerdiagnose durch und stellt – soweit technisch und sicherheitlich zulässig – die Betriebsbereitschaft des Aufzugs wieder her. Typische Tätigkeiten im Störungsfall: Auslesen von Fehler- und Störmeldungen an der Steuerung, Prüfung von Antrieb, Türen und Sicherheitseinrichtungen, Beseitigung einfacher Fehler (z. B. Rücksetzen der Steuerung, Austausch kleiner Komponenten, Behebung von Türstörungen), Herstellung eines sicheren Betriebszustands (z. B. Fahren in die nächste Haltestelle, Sicherstillstand). Ziel des Notfalleinsatzes ist es, Stillstandszeiten zu minimieren, eingeschlossene Personen schnellstmöglich zu befreien (in Abstimmung mit der Notruf- und Befreiungskette) und die Anlagensicherheit wiederherzustellen.

  • Einheit: Pauschale (pro Einsatz)

  • Menge: 1

  • Hinweise: Diese Pauschale umfasst die Bereitstellung eines Aufzugsservicetechnikers im Notfall, inklusive Einsatzbereitschaft außerhalb der üblichen Arbeitszeiten. Der Notdienst steht auf Abruf 24/7 zur Verfügung, sodass auch nachts, an Wochenenden und Feiertagen reagiert werden kann. Die Anfahrt innerhalb der definierten Region und bis zu einer bestimmten Einsatzdauer vor Ort (z. B. 2 Stunden) sind in der Pauschale enthalten; zusätzlicher Aufwand wird über Pos. 500.002 abgerechnet. Für Kunden mit Wartungsvertrag können Sonderkonditionen gelten (z. B. reduzierte Notdienstzuschläge). Der Auftragnehmer stellt ein dichtes Servicenetz und eine geeignete Rufbereitschaft gemäß TRBS 3121 (Erreichbarkeit/Personenbefreiung) sicher. Dank einer leistungsfähigen Ersatzteillogistik sind gängige Komponenten kurzfristig verfügbar. Kann die Störung nicht sofort behoben werden, wird die Aufzugsanlage in einen sicheren Zustand (z. B. außer Betrieb, abgesperrt) versetzt und eine Folgereparatur geplant.

500.002 – Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten

  • Beschreibung: Durchführung von Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten an der Aufzugsanlage auf Regie-Basis. Der Servicetechniker behebt festgestellte Mängel oder Defekte fachgerecht – dazu zählen mechanische Arbeiten (z. B. Austausch oder Justage von Türschließern, Rollen, Türführungen, Tragmitteln, Kupplungen), elektrische Arbeiten (z. B. Austausch von Steuerungsmodulen, Schützen, Sensoren, Kabelreparaturen) sowie Arbeiten an der Sicherheits- und Steuerungstechnik (z. B. Notrufanlage, Lichtschranken, Sicherheitsschalter, Geschwindigkeitsbegrenzer, Fangvorrichtung). Auch aufwendigere Instandsetzungen wie der Tausch kompletter Baugruppen (Maschine, Antriebseinheit, Frequenzumrichter, Steuerungsschränke) sind umfasst. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Aufzugsanlage funktions- und sicherheitstechnisch geprüft, bevor sie wieder dem Betrieb übergeben wird.

  • Einheit: Stunde

  • Menge: 8

  • Hinweise: Der Stundenverrechnungssatz beinhaltet die Arbeitszeit eines qualifizierten Aufzugsservice-Technikers vor Ort. Fahrtkosten, eventuelle Zuschläge für Überstunden, Nacht- oder Wochenendarbeit sowie benötigte Ersatzteile sind nicht enthalten und werden separat abgerechnet (siehe Ersatzteilversorgung Pos. 700.001). Der tatsächliche Aufwand richtet sich nach Schadensbild und Umfang der Instandsetzung; auf Wunsch wird vor größeren Maßnahmen ein Kostenvoranschlag erstellt. Während der Instandsetzung ist die Aufzugsanlage außer Betrieb zu nehmen und gegen unbefugte Benutzung zu sichern. Gegebenenfalls ist nach Abschluss der Reparatur eine sicherheitstechnische Prüfung erforderlich (bei sicherheitsrelevanten Bauteilen ggf. außerordentliche Prüfung nach BetrSichV/TRBS 1201). Diese Leistung kann auch präventiv im Anschluss an Inspektionen erfolgen, wenn dort Mängel festgestellt wurden. Eine aussagekräftige Dokumentation der durchgeführten Arbeiten (Reparaturbericht, ggf. Fotos, Prüfprotokoll) wird dem Betreiber zur Verfügung gestellt.

500.003 – Störungsbeseitigung / Notfalleinsatz inkl. Erstdiagnose

  • Beschreibung: Soforteinsatz eines Aufzugsservicetechnikers bei Störung oder Ausfall der Aufzugsanlage, Durchführung einer Erstdiagnose an Steuerung, Antrieb und Türen, erste Fehlerbehebung, soweit ohne umfangreiche Ersatzteil-/Umbauarbeiten möglich. Herstellung eines sicheren Zustands: Übergabe der Anlage in sicheren Notbetrieb (z. B. eingeschränkter Betrieb, Nur-Servicefahrt) oder Sicherstillstand mit Absperrung und Kennzeichnung. Erstellung eines kurzen Einsatzberichts inkl. Empfehlung für weitere Maßnahmen.

  • Einheit: Pauschale pro Einsatz (inkl. x h vor Ort)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Sicherer Betrieb und unverzügliche Reaktion auf Mängel gemäß BetrSichV §§ 4, 10 und TRBS 3121 (Betrieb von Aufzugsanlagen, Personenbefreiung), inkl. Stillsetzung der Anlage bei sicherheitsrelevanten Defekten.

500.004 – Instandsetzung auf Regie (Mechanik/Elektrik/Steuerung)

  • Beschreibung: Austausch oder Justage defekter Komponenten der Aufzugsanlage (Mechanik, Elektrik, Steuerung, Sicherheitseinrichtungen) auf Stundenbasis. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine Wiederinbetriebnahme der Aufzugsanlage inkl. Funktions- und Sicherheitsprüfung der betroffenen Komponenten (z. B. Türen, Notruf, Fangvorrichtung, Geschwindigkeitsbegrenzer, Antrieb). Erstellung eines Reparaturberichts und Eintrag der Maßnahme im Aufzugsprüfbuch/Anlagenbuch.

  • Einheit: Stunde (Techniker)

  • Menge: n. B.

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Wiederherstellung eines sicheren Zustandes der Aufzugsanlage gemäß Gefährdungsbeurteilung, Prüfberichten und BetrSichV (insb. §§ 4, 10, 14) sowie TRBS 1201/3121.

600.001 – Nachrüstung eines Frequenzumrichters

  • Beschreibung: Nachträglicher Einbau bzw. Umrüstung des Aufzugsantriebs auf einen frequenzgeregelten Antrieb (VVVF) zur stufenlosen Drehzahlregelung des Antriebsmotors. Leistung umfasst Auswahl und Lieferung eines geeigneten Frequenzumrichters, Anpassung/Erneuerung der Leistungselektrik, Montage im Schaltschrank, vollständige Verdrahtung, Integration in die bestehende Aufzugssteuerung und Parametrierung (Beschleunigungs- und Bremsrampen, Fahrkomfort, Türschließgeschwindigkeiten soweit relevant). Anschließende Inbetriebnahme mit Funktions- und Fahrkomforttest, Optimierung der Parameter hinsichtlich Fahrqualität, Stoppgenauigkeit und Energieeffizienz.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Voraussetzung sind ausreichender Platz im Schaltschrank und die Eignung des vorhandenen Motors für Frequenzumrichterbetrieb; ggf. ist ein Motortausch notwendig. Es werden nur normgerechte, EMV-geprüfte Geräte eingesetzt, die den einschlägigen Normen (z. B. DIN EN 81-20/50, DIN EN 60204-1) entsprechen. Die Parametrierung erfolgt in Abstimmung mit dem Betreiber (z. B. Fahrgeschwindigkeiten, Komfortvorgaben, Türzeiten). Nachrüstung kann je nach Umfang als wesentliche Änderung im Sinne der BetrSichV gelten; in diesem Fall ist eine ZÜS-Prüfung und Aktualisierung der Anlagendokumentation (Schaltplan, Betriebsanleitung) vorzunehmen.

600.002 – Nachrüstung eines Aufzugs-Notruf- und Fernüberwachungssystems

  • Beschreibung: Ausrüstung der Aufzugsanlage mit einem zeitgemäßen Zweiwege-Notrufsystem inklusive Fernaufschaltung/Fernüberwachung. Leistung umfasst Lieferung und Montage eines Notruf- und Kommunikationsgeräts in der Kabine, Einbau eines Kommunikationsmoduls (z. B. GSM/LTE-Gateway) im Schaltschrank, Anschluss an die Aufzugssteuerung sowie Konfiguration und Aufschaltung auf eine ständig besetzte Notruf- bzw. Leitstelle. Durchführung von Funktions-, Verfügbarkeits- und Selbsttestprüfungen gemäß Herstellerangaben (z. B. regelmäßiger automatischer Testanruf). Ermöglicht normgerechte Personenalarmierung im Einschlussfall und optionale Fernüberwachungsfunktionen (Störungs- und Stillstandsmeldungen).

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Das System erfüllt die Anforderungen der BetrSichV (Anhang 1 Nr. 4.1) sowie der einschlägigen Normen für Aufzugsnotruf und Fernnotruf (z. B. DIN EN 81-28, DIN EN 81-70). Vor der Nachrüstung ist die Verfügbarkeit der benötigten Leitungen/Funkversorgung zu prüfen (z. B. Mobilfunkempfang im Schachtbereich). Die Bediener/Notdienstverantwortlichen sind in die Nutzung und die Abläufe der Notrufbearbeitung einzuweisen. Gebühren für SIM-Karte/Leitstellenservice sind gesondert zu berücksichtigen. Die Umrüstung wird in der Anlagendokumentation erfasst und im Notfallplan hinterlegt.

600.003 – Nachrüstung weiterer Komponenten / Modernisierung

  • Beschreibung: Diverse Modernisierungsmaßnahmen zur sicherheits- und komfortorientierten Aufrüstung bestehender Aufzugsanlagen. Diese Position kann u. a. umfassen: Nachrüstung von Lichtgittern/Lichtvorhängen an den Türen anstelle mechanischer Türschutzeinrichtungen, Einbau einer automatischen Rettungsfahrt (ARD) für definierte Kabinenfahrt bei Netzausfall, Nachrüstung von Türüberwachungssystemen, moderner Schacht- und Kabinenbeleuchtung (LED), Austausch veralteter Aufzugssteuerungen und Sicherheitsschaltungen gegen zeitgemäße, normkonforme Systeme, Nachrüstung von Lastmesssystemen/Überlastanzeigen oder Modernisierung von Kabinen- und Tableaudesign. Sämtliche Komponenten werden herstellerneutral ausgewählt, in die bestehende Anlage integriert, in Betrieb genommen und funktional geprüft, inklusive erforderlicher Anpassungen an Elektrotechnik/Steuerung und Aktualisierung der technischen Unterlagen.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Diese Position dient als Sammelposition für unterschiedliche Nachrüst- und Modernisierungsleistungen; Art und Umfang der Maßnahmen sind bei Beauftragung konkret zu spezifizieren (z. B. gemäß Maßnahmenkatalog nach DIN EN 81-80 „Verbesserung bestehender Aufzüge“). Alle Nachrüstungen erfolgen unter Beachtung der BetrSichV, TRBS 3121/1201 sowie der relevanten Teile der DIN-EN-81-Reihe (insbesondere EN 81-20/50, EN 81-28, EN 81-70, EN 81-80). Vor Ausführung ist zu prüfen, ob die Modernisierung als wesentliche Änderung einzustufen ist und eine ZÜS-Abnahme erforderlich wird. Nach Abschluss werden Funktions- und Sicherheitsprüfungen durchgeführt und die Anlagendokumentation (Schaltpläne, Betriebsanleitung, Notfallplan) entsprechend aktualisiert.

700.001 – Ersatzteilbeschaffung und -lieferung (Aufzugsanlage)

  • Beschreibung: Bereitstellung von Ersatzteilen für Aufzugsanlagen nach Bedarf. Der Auftragnehmer identifiziert das erforderliche Ersatzteil anhand der Fehlerbeschreibung oder Inspektion (z. B. Tragmittel/Seil oder Gurt, Türantrieb, Türrollensätze, Lichtschranke, Steuerungs- oder Antriebsmodul) – herstellerneutral und passend zur jeweiligen Anlagenausführung. Anschließend erfolgt die Beschaffung über Hersteller, Fachhandel oder internes Lager. Das Ersatzteil wird an den Kunden geliefert (Standardversand) oder zur Abholung bereitgestellt. Die Lieferung erfolgt in transportsicherer Standardverpackung.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 5

  • Hinweise: Materialkosten des Ersatzteils sind nicht enthalten und werden separat ausgewiesen bzw. nach Nachweis abgerechnet. Verwendet werden Originalteile oder freigegebene gleichwertige Komponenten gemäß DIN EN 81 und Herstellerangaben. Häufig benötigte Verschleißteile werden lagerseitig vorgehalten und sind kurzfristig verfügbar; nicht vorrätige Teile werden zeitnah beschafft. Dringend benötigte Teile können in der Regel noch am selben Tag versandt oder abgeholt werden. Expresslieferungen sind nicht enthalten (siehe Pos. 700.002).

700.002 – Express- und Kurierlieferung für Ersatzteile (Aufzugsanlage)

  • Beschreibung: Zusatzleistung für besonders eilige Ersatzteillieferungen, z. B. zur schnellen Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft einer Aufzugsanlage. Durchführung als Direktkurier, Same-Day-Lieferung, Nacht-Express oder Botenfahrt mit Zustellung innerhalb kürzester Zeit.

  • Einheit: Pauschale (pro Lieferung)

  • Menge: 2

  • Hinweise: Optional; fällt nur an, wenn eine beschleunigte Lieferung erforderlich oder vom Betreiber gewünscht ist. Wird zusätzlich zu Pos. 700.001 berechnet. Der Auftragnehmer wählt das schnellstmögliche Transportmittel (Direktkurier, Flugexpress etc.). Zustellungen sind je nach Dringlichkeit oft innerhalb weniger Stunden möglich. Ausführung und Kosten werden vorab abgestimmt.

700.003 – Ersatzteilrecherche, -beschaffung und -logistik (Kurzposition – Aufzug)

  • Beschreibung: Identifikation des benötigten Ersatzteils, Verfügbarkeitsprüfung, Bestellung und Anlieferung; Dokumentation des Ersatzteils im Anlagen-/Wartungsnachweis. (Teilekosten separat.)

  • Einheit: Stück (je Teilvorgang)

  • Menge: n. B.

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Sicherstellung der Instandhaltbarkeit gemäß BetrSichV, GBU und Dokumentationspflicht; Nachweis in Anlagenakte/Prüfbuch.

800.001 – Schulung und Einweisung des Bedienpersonals

  • Beschreibung: Durchführung einer Schulung für das Bedien- und Aufsichtspersonal der Aufzugsanlage. Die Schulung vermittelt alle notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse, damit beauftragte Personen den Aufzug sicher, bestimmungsgemäß und gemäß BetrSichV/TRBS 3121 betreiben können. Theorieteil: Überblick über rechtliche Grundlagen und Sicherheitsvorschriften (ArbSchG, BetrSichV, TRBS 3121 und TRBS 2181), Pflichten der beauftragten Personen, Aufbau und Funktion der konkreten Aufzugsanlage, Sicherheitsbauteile (z. B. Fahrkorbtüren, Schachttüren, Notrufsystem, Fangvorrichtung, Notbeleuchtung) sowie Verhalten bei Störungen und Notfällen (z. B. stecken gebliebener Fahrkorb, Personenbefreiungskette). Praktischer Teil: Einweisung an der Aufzugsanlage vor Ort – die Teilnehmenden üben unter Anleitung die sichere Bedienung, Durchführung der erforderlichen Sicht- und Funktionskontrollen vor Betriebsaufnahme, das Auslösen und Annehmen des Notrufs, das richtige Reagieren auf Störungen und das Einleiten der Personenbefreiung gemäß betrieblichem Notfallkonzept. Am Ende der Schulung sind die Bediener in der Lage, die Aufzugsanlage eigenverantwortlich, sicher und regelkonform zu betreiben.

  • Einheit: Pauschale (pro Schulung/Termin)

  • Menge: 1

  • Hinweise: Die Schulung richtet sich an Bedien- und Aufsichtspersonal ohne oder mit geringer Erfahrung sowie als Auffrischung für erfahrene beauftragte Personen. Der Arbeitgeber darf Aufzugsanlagen nur von unterwiesenen und geeigneten Personen betreiben lassen; eine qualifizierte Schulung und regelmäßige Unterweisungen (mindestens jährlich) sind gemäß ArbSchG § 12 und BetrSichV gefordert. In dieser Position ist eine Schulung für eine Gruppe von ca. 5–10 Personen enthalten (genaue Teilnehmerzahl nach Absprache). Jeder Teilnehmer erhält nach bestandener theoretischer und praktischer Lernerfolgskontrolle eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis der Unterweisung. Für den Praxisteil stellt der Betreiber den Zugang zur Aufzugsanlage und ggf. einen abgesicherten Bereich frei von Publikumsverkehr bereit. Schulungsunterlagen und ggf. audiovisuelle Medien werden vom Auftragnehmer gestellt. Inhalte und Dauer (typisch 1 Tag, bei umfangreichen Anlagen bis 2 Tage) können an die Vorkenntnisse der Teilnehmenden angepasst werden.

800.002 – Schulung und Einweisung des Instandhaltungspersonals

  • Beschreibung: Spezielle Schulung für betriebseigene Wartungs- und Instandhaltungstechniker mit Fokus auf Aufzugstechnik. Es werden vertiefte Kenntnisse vermittelt, die das Personal befähigen, zulässige regelmäßige Wartungsarbeiten auszuführen und kleinere Instandsetzungen sicher vorzunehmen, ohne in prüf- und genehmigungspflichtige Bereiche einzugreifen. Schulungsinhalte (theoretisch und praktisch): sichere Arbeitsverfahren (Abschalten, Verriegeln, Kennzeichnen, Freischalten; Arbeiten im Schachtbereich), Aufbau und Funktionsweise der mechanischen und elektrischen Komponenten der Aufzugsanlage, typische Wartungsumfänge gemäß Wartungsplan (z. B. Sichtkontrollen, Schmierarbeiten, Reinigung sicherheitsrelevanter Bauteile, einfache Justagen), Erkennen von Verschleiß und Schäden, systematische Fehlersuche an Steuerung und Antrieben, Interpretation von Störmeldungen sowie sicherer Austausch einfacher Komponenten (z. B. Kontakte, Sicherungen, Sensoren, Lampen). Ebenfalls behandelt werden die Grenzen der Eigeninstandhaltung (was darf intern erledigt werden, wann sind Herstellerfachfirma oder ZÜS hinzuzuziehen) gemäß BetrSichV und TRBS 1201/3121. Im Praxisteil wird direkt an der Aufzugsanlage gezeigt, wie Inspektionen und ausgewählte Wartungsarbeiten fachgerecht durchgeführt werden.

  • Einheit: Pauschale (pro Schulung/Termin)

  • Menge: 1

  • Hinweise: Die Schulung wird auf die vorhandenen Aufzugsanlagen und das Qualifikationsniveau der Teilnehmenden abgestimmt. Sie richtet sich insbesondere an Instandhaltungspersonal, das regelmäßig Wartungsarbeiten begleitet oder erste Maßnahmen bei Störungen ergreift. Durch die Qualifizierung wird die Anlagensicherheit erhöht und die Abhängigkeit von externen Einsätzen reduziert, ohne die gesetzlichen Prüfvorgaben zu unterlaufen. Nach Abschluss der Schulung erhalten die Teilnehmenden Unterlagen und Checklisten zur Unterstützung der täglichen Arbeit. Es wird empfohlen, die Schulung bei wesentlichen technischen Änderungen (z. B. neue Steuerung, Modernisierung) oder alle paar Jahre als Auffrischung zu wiederholen, um den Stand der Technik zu berücksichtigen.

800.003– Betriebsanweisung je Aufzug (Erstellung/Aktualisierung + Aushang)

  • Beschreibung: Aufzugsspezifische Betriebsanweisung mit Darstellung typischer Gefährdungen, Verhaltensregeln, Anforderungen an PSA für Arbeiten im Gefahrenbereich (z. B. Schacht, Maschinenraum), Hinweisen zu Bedienung, Störungen, Notruf und Notfällen (z. B. stecken gebliebener Fahrkorb, Brandfallsteuerung). Erstellung bzw. Aktualisierung der Betriebsanweisung nach BetrSichV/TRBS 3121 und Aushang in der Nähe der Aufzugssteuerung bzw. im Technikbereich. Integration der Inhalte in die Unterweisungen des Bedien- und Instandhaltungspersonals.

  • Einheit: Stück (je Aufzugsanlage)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Unterweisungs- und Informationspflicht gemäß ArbSchG § 12 und BetrSichV; Festlegung der betrieblichen Regeln für den sicheren Betrieb nach TRBS 3121 und TRBS 555 (Betriebsanweisungen).

800.004 – Jährliche Unterweisung Bedienpersonal & Notbefreiungsteam (mit Nachweis)

  • Beschreibung: Jahresunterweisung für Bedienpersonal und an der Personenbefreiung beteiligte Beschäftigte inkl. Praxisteil. Inhalte: Wiederholung der Gefährdungen beim Betrieb der Aufzugsanlage, Durchführung der Sicht- und Funktionskontrollen vor Betriebsaufnahme, sichere Bedienung, Kommunikation und Abstimmung bei Störungen, Sperrung und Kennzeichnung bei Ausfall, Notfallabläufe inkl. Personenbefreiung gemäß TRBS 3121/2181 (Rufweiterleitung, Einsatzkette, Verhalten gegenüber Eingeschlossenen). Durchführung kurzer praktischer Übungen (z. B. Notruftest, Durchspielen eines Störungsszenarios). Erstellung von Teilnehmerliste und ggf. kurzer Wissenstest als Unterweisungsnachweis.

  • Einheit: Pauschale je Termin (bis X TN)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): ArbSchG § 12 (Unterweisungspflicht), BetrSichV (Unterweisung für Tätigkeiten an überwachungsbedürftigen Anlagen) sowie TRBS 3121/2181 (Organisation Betrieb/Personenbefreiung).

800.005 – Betriebsregel für Personenbefreiung und Arbeiten im Aufzugsschacht inkl. Einweisung

  • Beschreibung: Erarbeitung und Implementierung einer standortspezifischen Betriebsregel für Personenbefreiung und Arbeiten im/ am Aufzugsschacht: Festlegung der Abläufe, Zuständigkeiten, Kommunikationswege und Freigaben (z. B. wer darf den Schacht betreten, welche Sicherungsmaßnahmen sind vorab durchzuführen, wie läuft die Personenbefreiung ab). Dokumentation der Regel inkl. Rollenbeschreibung; Einweisung aller betroffenen Personen (Bedienpersonal, Hausmeister, Instandhaltung, Notbefreiungsteam) in Inhalte und praktische Umsetzung.

  • Einheit: Pauschale (je Szenario/Arbeitsbereich)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV (sicherer Betrieb überwachungsbedürftiger Aufzugsanlagen), TRBS 3121/2181 (Organisation von Betrieb und Personenbefreiung, Zugang zum Schacht), ArbSchG § 3 (Organisation von Arbeitsschutzmaßnahmen).

800.006– Tägliche Sicht- & Funktionskontroll-Checklisten (Bereitstellung + Training)

  • Beschreibung: Bereitstellung geprüfter Checklisten für tägliche oder regelmäßige Sicht- und Funktionskontrollen durch das Bedien- bzw. Hauspersonal (z. B. Kontrolle auf sichtbare Schäden, ungewöhnliche Geräusche, Funktion der Türen, Sauberkeit der Zugangsbereiche, Lesbarkeit von Beschilderungen, Test von Notruf/Signalisierung nach Vorgabe). Kurzschulung der Bediener zur Anwendung der Checklisten, richtigen Dokumentation und Meldung von Auffälligkeiten. Einrichtung einer einfachen Nachweisführung (z. B. Unterschriftsliste, digitales Formular).

  • Einheit: Pauschale (Einrichtung je Aufzug)

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): BetrSichV und TRBS 3121 (laufende Überwachung des sicheren Betriebs, Kontrollen durch beauftragte Personen), ArbSchG § 5/§ 6 (Dokumentation von Gefährdungen und Maßnahmen).

800.007 – Schulung Aufzugsbediener / beauftragte Personen (Grund-/Auffrischung)

  • Beschreibung: Theoretische und praktische Schulung zu Rechtsgrundlagen, Gefährdungen, sicherer Bedienung, Notruf und Notfallabläufen an der Aufzugsanlage; abschließender Befähigungs- bzw. Unterweisungsnachweis.

  • Einheit: Pauschale je Schulungstermin

  • Menge: 1

  • Bezug Betreiberpflicht(en): ArbSchG § 12 (Unterweisung), BetrSichV (Betrieb überwachungsbedürftiger Aufzugsanlagen), TRBS 3121/2181 (Qualifikation und Unterweisung beauftragter Personen/Notbefreiung).

900.001 – Ferndiagnose und Telefonsupport

  • Beschreibung: Remote-Service zur Unterstützung bei technischen Fragen oder Störungen an der Aufzugsanlage, ohne dass unmittelbar ein Techniker vor Ort sein muss. Ein erfahrener Aufzugs-Servicetechniker steht per Telefon oder Videoanruf mit dem Bedien- bzw. Instandhaltungspersonal in Kontakt, um durch gezielte Anweisungen und Rückfragen eine Ferndiagnose des Anlagenzustands vorzunehmen. Mögliche Inhalte: Auslesen und Deutung von Fehlercodes an der Aufzugssteuerung oder im Display, Anleitung des Personals vor Ort bei einfachen Prüfungen (z. B. Kontrolle von Sicherungen, Türkontakten, Lichtgittern, Notruf- und Batteriestatus), Schritt-für-Schritt-Anweisungen zu zulässigen Rücksetzungen der Steuerung oder zur Behebung einfacher Störungen (z. B. Rücksetzen nach Netzausfall, Beseitigung von Türblockaden ohne Eingriff in tragende Teile). Sofern die Aufzugsanlage mit einer Fernwartungs- oder Telemetrieschnittstelle ausgerüstet ist, kann der Techniker online auf Diagnosedaten der Steuerung zugreifen und diese auswerten. Ziel ist die schnelle Eingrenzung und, soweit sicher möglich, Behebung von Störungen zur Reduzierung von Ausfallzeiten.

  • Einheit: Stunde

  • Menge: 5

  • Hinweise: Der Telefonsupport ist in der Regel werktags während der üblichen Geschäfts- bzw. Servicezeiten verfügbar; für echte Notfälle (Personeneinschluss) gelten die separat vereinbarten Notruf- und Notdienstregelungen. Voraussetzung ist, dass vor Ort geschultes Personal verfügbar ist, das die Anweisungen umsetzen kann und Zutritt zu Steuerung, Anlagenteilen und Maschinenraum hat. Etwaige Telefon-/Datenverbindungskosten trägt der Betreiber. Bei Online-Zugriffen werden aktuelle IT-Sicherheits- und Datenschutzstandards eingehalten; der Fernzugriff auf die Aufzugssteuerung erfolgt ausschließlich mit Zustimmung des Betreibers. Lässt sich die Störung nicht per Ferndiagnose beheben oder ist ein Eingriff vor Ort sicherheitstechnisch erforderlich, wird ein Vor-Ort-Einsatz veranlasst; die bis dahin gewonnenen Diagnoseergebnisse dienen der Vorbereitung des Technikers.

900.002 – AR-basierter Live-Support (Augmented Reality)

  • Beschreibung: Hochmoderne Live-Fernunterstützung mittels Augmented Reality für komplexere Fälle im Aufzugsbetrieb. Es wird eine Echtzeitverbindung zwischen dem Instandhaltungspersonal vor Ort und einem remote zugeschalteten Aufzugs-Serviceexperten hergestellt. Das Personal vor Ort nutzt z. B. ein Smartphone/Tablet oder eine AR-Brille, um Videoaufnahmen der Aufzugsanlage (Kabine, Türen, Schachtbereich, Maschinenraum, Steuerung) zu übertragen. Der Experte sieht in Echtzeit, was das Personal vor Ort sieht, und kann mittels AR-Einblendungen visuelle Hilfen geben – etwa Markierungen, Pfeile oder kurze Hinweise direkt im Kamerabild. Der Experte führt Schritt für Schritt durch die Fehlersuche und zulässige Arbeiten: Er identifiziert Komponenten, blendet Arbeitsschritte ein (z. B. Türkontakt prüfen, Sicherungen kontrollieren, Reset an eindeutig gekennzeichneten Bedienfeldern durchführen) und erklärt mündlich, während das Personal vor Ort die Handgriffe ausführt. Dadurch können viele Störungen oder Prüfhandlungen sicher aus der Ferne begleitet werden, ohne dass ein Servicetechniker sofort anreisen muss.

  • Einheit: Stunde

  • Menge: 2

  • Hinweise: Voraussetzung ist geeignete Hardware beim Betreiber (Smartphone/Tablet mit Kamera und geeigneter AR-Support-App oder AR-Brille) sowie eine stabile Internetdatenverbindung für hochwertige Videokommunikation. Der Service kann in Wartungs-/Serviceverträgen mit definierten Reaktions- und Verfügbarkeitszeiten vereinbart werden, ggf. mit vergünstigten Konditionen für Bestandskunden. AR-gestützte Unterstützung ersetzt nicht die Verantwortung des Betreibers für die sichere Durchführung von Arbeiten: Sicherheitsrelevante Eingriffe (z. B. Arbeiten an tragenden Teilen, Bremsen, Fangvorrichtung) dürfen nur von entsprechend qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden; nach solchen Eingriffen kann eine zusätzliche Prüfung/Abnahme durch eine befähigte Person oder ZÜS erforderlich sein.

900.003 – Ferndiagnose/Telefonsupport (Helpdesk)

  • Beschreibung: Remote-Unterstützung für Aufzugsanlagen über Helpdesk (Telefon/Online): Annahme von Störungsmeldungen, Auswertung von Fehlercodes, Unterstützung bei zulässigen Rücksetzungen und einfachen Prüfungen sowie Dokumentation aller Vorgänge im Ticketsystem und in der Anlagenakte.

  • Einheit: Stunde

  • Menge: n. B.

  • Bezug Betreiberpflicht(en): Unterstützung des Betreibers bei schneller Gefahrenabwehr, Minimierung von Stillstandszeiten und Sicherstellung eines sicheren Betriebs gemäß BetrSichV und TRBS 3121; Nachweise im Prüf-/Anlagenbuch als Teil der organisatorischen Pflichten.

  • Reference operator obligations: Support to the operator in promptly mitigating hazards, minimising downtime and ensuring safe operation in accordance with the BetrSichV and TRBS 3121; records in the inspection/plant logbook as part of the operator’s organisational duties.

Abrechnungs- und Leistungsgrenzen

  • Enthaltene Nachweise: Prüf- und Wartungsprotokoll, Eintrag/Aktualisierung des Aufzugsprüfbuchs bzw. der Anlagendokumentation je prüfpflichtiger Position, ggf. Kennzeichnung/Plakette, Vorschlag von Prüffristen nach TRBS 1201 und GBU.

  • Qualifikation Prüfpersonal: ZÜS für wiederkehrende Prüfungen und prüfpflichtige Änderungen; ansonsten zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 mit aufzugsspezifischer Fachkunde.

  • Mitwirkung Auftraggeber: Gewährleistung von Zugang (Schacht, Maschinenraum, Schachtgrube, Fahrkorbdach), Betriebssperre/Absperrung, Bereitstellung von Energie/Medien, Lasten/Prüfgewichten (oder Beauftragung), Herstellerunterlagen sowie Bedien-/Betreiberpersonal für Funktionsprüfungen.

  • Nicht enthalten (sofern nicht ausdrücklich beauftragt): Ersatzteile/Verbrauchsmittel, Sonderprüfmittel, statische Nachweise für Gebäude/Schacht, Gerüst-/Arbeitsbühnenmiete, gesonderte Tragwerks- oder Schachtgutachten.