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Prüfungen, Wartungen und Nachweise

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Prüfungen, Wartung und Nachweise

Prüfungen, Wartung und Nachweise

Prüfungen und Wartung sind zentrale Bausteine eines rechtssicheren und resilienten Betriebs von Arbeitsmitteln und elektrischen Anlagen. In Deutschland bilden das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die technischen Regeln (TRBS) den normativen Rahmen. Für elektrische Anlagen und Betriebsmittel konkretisiert die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) die Pflichten zur Durchführung von Prüfungen; flankierend greifen Normen wie DIN VDE 0105-100 (Betrieb von elektrischen Anlagen), DIN VDE 0100-600 (Erstprüfung von Niederspannungsanlagen) sowie DIN VDE 0701-0702 (Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte). Die TRBS 1201 regelt Anforderungen an Prüfungen im Sinne der BetrSichV, die TRBS 1203 definiert die Qualifikation der befähigten Personen. Instandhaltung wird nach DIN 31051 in die Elemente Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung gegliedert; Prüfungen im arbeitsschutzrechtlichen Verständnis überlappen mit Inspektionen, sind aber rechtlich verankerte, zu dokumentierende Konformitätsfeststellungen.

Prüfungen, Wartungen & Nachweise für Aufzüge

Wiederkehrende und außerordentliche Prüfungen

Wiederkehrende Prüfungen dienen der systematischen Feststellung des ordnungsgemäßen Zustands über den Lebenszyklus eines Arbeitsmittels. Umfang, Tiefe und Prüffristen werden risikobasiert festgelegt: maßgeblich sind Gefährdungsbeurteilung, Herstellervorgaben, Beanspruchungsprofil, Umgebungsbedingungen und historische Mängelraten. Für elektrische Betriebsmittel greifen die Leitlinien der DGUV und VDE-Normen, die Orientierungswerte für Prüffristen nennen; verbindlich sind jedoch die aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleiteten Intervalle. Wiederkehrende Prüfungen können visuelle Kontrollen, Funktionsprüfungen und messtechnische Prüfungen (z. B. Isolationswiderstand, Schutzleiterwiderstand, Auslösezeiten von RCD) umfassen. Sie sind durch befähigte Personen oder Elektrofachkräfte (bei DGUV V3) durchzuführen.

Außerordentliche, anlassbezogene Prüfungen sind erforderlich bei Ereignissen, die den sicheren Zustand infrage stellen. Dazu zählen:

  • Änderungen, Umbauten oder Erweiterungen eines Arbeitsmittels oder einer Anlage.

  • Besondere Vorkommnisse wie Unfälle, Beinaheereignisse, Überschreitungen von Grenzwerten, Brände, Wasserschäden.

  • Längere Außerbetriebnahme mit anschließender Wiederinbetriebnahme.

  • Festgestellte Mängel mit potenzieller Auswirkung auf die Schutzfunktionen.

Der Prüfungsumfang orientiert sich an der Art des Anlasses und muss geeignet sein, den sicheren Zustand nachzuweisen. In der Praxis bedeutet dies häufig eine Kombination aus Sichtprüfung, Funktionsprüfung und gezielten Messungen, die über den Umfang der wiederkehrenden Prüfung hinausgehen können.

Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Unternehmer, elektrische Anlagen und Betriebsmittel in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und regelmäßig prüfen zu lassen. Kernelemente sind:

  • Erstprüfung vor Inbetriebnahme bzw. nach einer wesentlichen Änderung, um die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen nachzuweisen.

  • Wiederkehrende Prüfungen mit Intervallen anhand der Gefährdungsbeurteilung und der Erfahrung aus vorangegangenen Prüfungen (z. B. Mängelquote). Für ortsveränderliche Betriebsmittel gelten in der Praxis kürzere Intervalle als für ortsfeste Anlagen; Baustellen und raue Umgebungen erfordern engere Zyklen.

  • Qualifikation: Prüfungen sind von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer solchen durchzuführen. Mess- und Prüfmittel müssen geeignet und regelmäßig kalibriert sein.

  • Dokumentation: Prüfumfang, Messwerte, Bewertung, festgestellte Mängel und eingeleitete Maßnahmen sind nachvollziehbar festzuhalten.

Die Messverfahren und Grenzwerte richten sich nach den einschlägigen VDE-Normen. Eine integrative Einbindung der DGUV V3-Prüfungen in das betriebliche Instandhaltungsmanagement vermeidet Doppelarbeiten und stärkt die Rechtssicherheit.

Das Prüfbuch bzw. Kontrollbuch ist das zentrale Organisations- und Nachweisinstrument. Es kann papierbasiert oder digital geführt werden, muss aber in jedem Fall vollständig, fälschungssicher und revisionsfest sein. Mindestinhalte sind:

  • Eindeutige Identifikation des Prüfobjekts (Inventarnummer, Seriennummer, Standort, Anlagenteil).

  • Rechtsgrundlage und Prüfart (Erstprüfung, wiederkehrende, außerordentliche Prüfung; normativer Bezug).

  • Prüfdatum, Prüfumfang, angewandte Verfahren und eingesetzte Messmittel (inkl. Kalibrierstatus).

  • Prüferangaben (Name, Qualifikation als befähigte Person/Elektrofachkraft, Unterschrift/Freigabe).

  • Messergebnisse und Bewertung (bestanden/nicht bestanden), festgestellte Mängel nach Priorität.

  • Korrektur- und Abstellmaßnahmen, Verantwortliche, Fristen und Wirksamkeitskontrolle.

  • Nächste Prüffrist und eventuelle Nutzungsauflagen.

Digitale Prüfbücher in CAFM-/CMMS-/EAM-Systemen ermöglichen zusätzlich Terminüberwachung, mobile Erfassung, Fotodokumentation, Workflow-gesteuerte Mängelbeseitigung und Schnittstellen zu ERP und Arbeitsschutzmanagementsystemen. Entscheidend ist die lückenlose, manipulationssichere Historie über den gesamten Lebenszyklus.

Prüfplaketten sind sichtbare Kennzeichnungen am Prüfobjekt, die den Status und die nächste Fälligkeit kommunizieren. Sie sind zwar nicht per se rechtsverbindlich, stellen jedoch ein bewährtes Mittel zur Erhöhung der Sichtbarkeit und zur operativen St

  • Robuste, manipulationssichere Plaketten mit Jahres-/Monatssegmenten und Farbcodierung, passend zur Umgebung (Staub, UV, Chemikalien).

  • Abgleich der auf der Plakette vermerkten Informationen mit dem Prüfbuch (kein eigenständiger Nachweis, sondern Verweis).

  • Ergänzende QR-/Datamatrix-Codes, die den Zugriff auf das digitale Prüfprotokoll ermöglichen.

  • Kennzeichnungen für Sperrung/Außerbetriebnahme bei Nichtbestehen, um eine unzulässige Nutzung zu verhindern.

Für schwer zugängliche Anlagenbereiche sollten redundante Kennzeichnungen (z. B. im Schaltschrank und am Zutrittspunkt) vorgesehen werden.

Nachweisführung bedeutet mehr als das Aufbewahren einzelner Protokolle. Sie umfasst das systematische, revisionssichere Management der Prüf- und Wartungsdaten, ihre Verknüpfung mit Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Freigaben sowie die

  • Vollständigkeit und Rückverfolgbarkeit: Jede Prüfung ist einem spezifischen Prüfobjekt, einer Rechtsgrundlage und einer qualifizierten Person zugeordnet; Änderungen sind versioniert nachvollziehbar.

  • Aktualität und Terminsteuerung: Fälligkeiten sind proaktiv überwacht; Eskalationsmechanismen greifen vor Fristüberschreitung.

  • Sichtbarkeit: Vor-Ort-Kennzeichnung, leicht zugängliche digitale Nachweise und klare Zuständigkeiten schaffen Klarheit für Beschäftigte, Führungskräfte, Auditoren und Behörden.

  • Integration: Kopplung mit Managementsystemen (ISO 9001, ISO 45001, ISO 14001), um Synergien in Auditierung, Dokumentenlenkung und KVP zu nutzen.

  • Datenschutz und Informationssicherheit: Personenbezogene Daten und sensible Anlagendaten sind gemäß DSGVO und internen Richtlinien geschützt; Zugriff erfolgt nach dem Need-to-know-Prinzip.

Aufbewahrungsfristen sollten risikoadäquat und auditkonform festgelegt werden. Bewährt hat sich die Aufbewahrung über die Lebensdauer des Prüfobjekts hinaus sowie orientiert an haftungsrechtlichen Verjährungsfristen. Eine dokumentierte Löschkonzeption schafft Rechtssicherheit.

Prüfungen und Wartung sind wechselseitig ergänzend: Prüfungen stellen Konformität und Sicherheit fest; Wartung erhält die Funktionsfähigkeit und reduziert Ausfall- und Mängelraten. Ein integriertes Instandhaltungsmanagement nutzt Prüfergebnisse zur P

  • Rückkopplungsschleifen: Mängelursachen fließen in Wartungspläne und Verbesserungsmaßnahmen ein.

  • Zustandsorientierte Strategien: Hohe Mängelraten oder kritische Befunde führen zu engeren Prüfzyklen oder zustandsbasierter Wartung.

  • Messmittelmanagement: Kalibrierte Prüfmittel sind Teil des Qualitätsmanagements; Kalibrier- und Prüfzyklen sind synchronisiert.

Durch diese Integration wird sowohl die technische Verfügbarkeit als auch die Compliance gestärkt.

Kompetenzen, Verantwortlichkeiten und Organisation

Die Verantwortlichkeit für die Organisation von Prüfungen liegt beim Arbeitgeber bzw. Anlagenbetreiber. Er benennt Verantwortliche Personen, stellt Ressourcen bereit und sorgt für die Qualifikation. Prüfungen sind durch befähigte Personen gemäß TRBS 1203 durchzuführen; im Bereich Elektrizität durch Elektrofachkräfte oder unter deren Leitung und Aufsicht. Klare Rollen (Anlagenverantwortlicher, Arbeitsverantwortlicher, Prüfsachkundige) sowie freigegebene Verfahren und Arbeitsfreigaben (z. B. Schaltauftrag, Lockout-Tagout) sichern die Durchführung ab.

Eine wirksame Organisation zeichnet sich durch standardisierte Prüfanweisungen, Schulungen, interne Audits und Kennzahlen aus. Kennzahlen können Mängelquoten, Fristtreue, Zeit bis zur Abstellung kritischer Mängel und Auditfeststellungen umfassen. Sie bilden die Grundlage für kontinuierliche Verbesserung und evidenzbasierte Entscheidungen über Prüf- und Wartungsintervalle.

Durch die konsequente Verbindung von wiederkehrenden und außerordentlichen Prüfungen, normenkonformer Umsetzung der DGUV V3, einem strukturierten Prüfbuch- und Kennzeichnungssystem sowie einer transparenten Nachweisführung entsteht ein kohärentes Sicherheits- und Compliance-System, das sowohl rechtlichen Anforderungen als auch betrieblichen Effizienzzielen gerecht wird.