Aufzugsanlagen – Prüfungen im Rahmen der Betreiberverantwortung
Aufzugsanlagen zählen zu den sicherheitsrelevanten technischen Einrichtungen in Gebäuden und sind als überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) einzuordnen. Die Prüfung dieser Anlagen ist gesetzlich verpflichtend und dient der Feststellung, ob sich die Anlage in einem sicheren Zustand befindet, bestimmungsgemäß betrieben werden kann und keine Gefahren für Nutzende oder Dritte bestehen. Betreiber, Facility Management, Wartungsfirmen und zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) tragen gemeinsam die Verantwortung für die korrekte Durchführung, Dokumentation und Bewertung dieser Prüfprozesse.
Aufzugsanlagen als überwachungsbedürftige Technik prüfen
§ 15: Prüfung vor Inbetriebnahme oder nach änderungspflichtigen Umbauten
§ 16: Wiederkehrende Prüfungen in festgelegten Intervallen
§ 3: Gefährdungsbeurteilung als Basis für die Prüfstrategie
§ 10: Organisation der Instandhaltung und Kontrolle der Prüfpflichten
TRBS 1201 Teil 2
Regelt Umfang, Tiefe und Ablauf der Prüfungen
Unterscheidung zwischen Haupt- und Zwischenprüfung
Anforderungen an Qualifikation der ZÜS
DIN EN 81-20/-50
Technische Vorgaben für Bau, Sicherheitseinrichtungen und prüfpflichtige Komponenten
VDI 3810 Blatt 6
Integration in die Betreiberverantwortung im Facility Management
Empfehlungen für die Einbindung in Wartung, Kontrolle und Dokumentation
Erstprüfung (vor Inbetriebnahme)
Durch ZüS gemäß BetrSichV § 15
Prüfung der technischen Dokumentation, CE-Konformität, Sicherheitsfunktionen, Notruf, Bremsen, Fangvorrichtung, Übergeschwindigkeitsschutz
Voraussetzung für Freigabe der Nutzung
Wiederkehrende Hauptprüfung
Hauptprüfung (alle 2 Jahre): Umfangreiche technische Inspektion der Anlage durch einen Prüfsachverständigen. Dabei werden alle sicherheitsrelevanten Systeme unter die Lupe genommen: Notbremse/Fangvorrichtung (oft durch Auslöstest mit Prüflasten), Geschwindigkeitsbegrenzer-Funktion, Bremsen, Türschließmechanismen, Notrufeinrichtung auf Funktion, Fahrkorblastregelung (Überlastschalter), Fahrkorblage (exaktes Niveau), Notbetriebseinrichtungen, Stromversorgung und elektrische Schutzmaßnahmen (Isolationswerte, Schutzleiterverbindungen). Außerdem wird die Vollständigkeit der technischen Dokumentation geprüft: Ist das Prüfbuch lückenlos? Liegen aktuelle Schaltpläne und Unterlagen vor? Ist der Notfallplan vorhanden?
Umfassende Prüfung aller sicherheitsrelevanten Funktionen
Protokoll mit Mängelklassifikation (z. B. sicherheitsrelevant, geringfügig)
Wiederkehrende Zwischenprüfung
Alle 12 Monate (abwechselnd mit Hauptprüfung)
Zwischenprüfung (nach 1 Jahr): Eine weniger umfassende Prüfung, die vor allem Sicht- und Funktionsprüfungen beinhaltet. Hier wird z. B. geprüft: funktionieren die Sicherheitsschalter und Notruf noch? Gibt es offensichtliche Verschleißerscheinungen? Wurden die Mängel aus der letzten Hauptprüfung behoben? Die Zwischenprüfung dient als „Sicherheitspuffer“ zwischen den Hauptprüfungen, um festzustellen, ob sich in dem Jahr neue Probleme ergeben haben. Auch hierfür gibt es einen kurzen Prüfbericht und ggf. eine Nachweisplakette (in manchen Bundesländern wird nur eine Plakette für Hauptprüfungen genutzt, in anderen auch Markierungen für Zwischenprüfungen).
Fokus auf Funktion, Notruf, Auffälligkeiten, Zustand
Anlassbezogene Prüfungen
Nach Stillstand > 1 Jahr
Nachprüfungen: Wenn bei Haupt- oder Zwischenprüfung erhebliche Mängel festgestellt wurden, muss nach deren Behebung eine Nachprüfung durch die ZÜS erfolgen. Diese konzentriert sich auf die Mängel und stellt fest, ob sie ordnungsgemäß behoben wurden. Fristen für Nachprüfungen werden vom Prüfer vorgegeben (typisch einige Wochen, je nach Risiko). Die Durchführung der Nachprüfung und Mängelbeseitigung ist vom Betreiber der Behörde zu melden, falls vorgeschrieben.
Nach Umbau / Modernisierung / Umnutzung
Interne Sichtkontrollen
Monatlich oder je nach Nutzungshäufigkeit
Durch Betreiber oder beauftragten Dienstleister
Kontrolle von Bedienelementen, Türen, Kabinenboden, Beleuchtung
Prüfgegenstände im Detail
Fangvorrichtung: Funktion und Auslösesicherheit
Geschwindigkeitsbegrenzer: Grenzwerteinstellung und Ansprechverhalten
Tragseile / Gurt: Zustand, Verschleiß, Überschreitung der Nutzungsgrenze