Gefährdungen: Schutzmaßnahmen
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Schutzmaßnahmen systematisch dem STOP-Prinzip zuordnen
- Substitution (S)
- Technische Maßnahmen (T)
- Organisatorische Maßnahmen (O)
- Persönliche Schutzmaßnahmen (P)
- Vorgehen und STOP‑Einordnung
- Notrufsysteme nach EN 81‑28
- Kennzeichnung und Dokumentation
Substitution (S)
Gefährdungsreduktion durch modernisierte Sicherheitsfunktionen (z. B. Austausch veralteter Steuerungen, Nachrüstung redundanter Türüberwachung, kontaktloser Sensorik), wenn der Stand der Technik dies erfordert. [PFLICHT] (Quelle: BetrSichV; ArbSchG §4; EN 81‑20/50)
Verlagerung sturzgefährdeter Tätigkeiten von Dach/Schacht auf bodennahe, fernauslesbare Prüf- und Diagnoseprozesse (z. B. Remote‑Inspektion, Zustandsüberwachung), sofern gleichwertig sicher. [EMPFEHLUNG] (Quelle: ArbSchG §4; DGUV Regel 100‑001)
Austausch gefährlicher Energieübertragungen, z. B. Reduktion hydraulischer Leckagerisiken durch konstruktive Maßnahmen oder alternative Lösungen, wenn risikobasiert geboten. [EMPFEHLUNG] (Quelle: BetrSichV; EN ISO 12100)
Technische Maßnahmen (T)
Verriegelte, überwachende Schacht- und Türsysteme; sichere Steuerungen und Not‑Halteinrichtungen am Kabinendach und in der Grube. [PFLICHT] (Quelle: EN 81‑20/50)
Zwei‑Wege‑Notrufsysteme mit ständiger Anbindung an eine Notrufempfangsstelle entsprechend EN 81‑28 (inkl. Funktionsüberwachung und automatischer Testfunktion). [PFLICHT] (Quelle: EN 81‑28; TRBS 3121)
Energiesperren: abschließbarer Hauptschalter, eindeutige Trennstellen für alle relevanten Energiequellen (elektrisch, hydraulisch, mechanische Bewegungsenergie), Verhinderung des unerwarteten Anlaufens. [PFLICHT] (Quelle: EN ISO 14118; DIN VDE 0105‑100; BetrSichV)
Notbeleuchtung und Notstromversorgung des Notrufsystems zur Aufrechterhaltung der Kommunikation bei Netzausfall. [PFLICHT] (Quelle: EN 81‑28; EN 81‑20)
Schutz gegen Absturz und Quetschen durch physische Barrieren, Abdeckungen, Geländer, trittsichere Laufwege in Maschinenräumen und auf Kabinendächern. [PFLICHT] (Quelle: EN 81‑20; ASR A1.8)
Zustandsüberwachung (z. B. Türlauf, Schachtinformationen) und ereignisgesteuerte Abschaltung zur Prävention wiederkehrender Störungen. [EMPFEHLUNG] (Quelle: BetrSichV; EN 81‑20)
Organisatorische Maßnahmen (O)
Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und Unterweisungen für alle Tätigkeiten am Aufzug, inkl. dokumentierter Rollen (beauftragte Personen). [PFLICHT] (Quelle: ArbSchG §§5,12; TRBS 3121)
Verfahren zur Personenbefreiung mit 24/7‑Erreichbarkeit; Sicherstellung der Befreiung in der Regel innerhalb von 30 Minuten. [PFLICHT] (Quelle: TRBS 3121)
Schriftliches Lockout‑Tagout‑Verfahren (LOTO) für Wartung, Inspektion und Störungsbeseitigung; Freigabeprozesse und Verantwortlichkeiten. [PFLICHT] (Quelle: BetrSichV; EN ISO 14118; DIN VDE 0105‑100)
Erlaubnisschein/Permit‑to‑Work für Arbeiten mit erhöhtem Risiko (z. B. Schachteinstieg, Arbeiten unter hängender Last, elektrische Arbeiten). [PFLICHT] (Quelle: DGUV Vorschrift 1; BetrSichV)
Wiederkehrende Prüfungen durch ZÜS sowie Instandhaltungs- und Funktionsprüfpläne inkl. Notrufprüfung und Dokumentation. [PFLICHT] (Quelle: BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 2; TRBS 1201)
Interne Audits von LOTO‑Anwendung und Notrufprozessen; Kennzahlenbasiertes Monitoring (z. B. Reaktionszeit, Testanrufe). [EMPFEHLUNG] (Quelle: DGUV Regel 100‑001)
Persönliche Schutzmaßnahmen (P)
Persönliche Schutzausrüstung bei verbleibendem Risiko: Schutzhelm, Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe, ggf. Gehörschutz. [PFLICHT] (Quelle: ArbSchG §4; PSA‑BV; DGUV Regel 112‑191)
Absturzsicherung bei Arbeiten mit Absturzgefahr (Kabinendach, Schachtkopf/‑grube): Auffanggurt, Verbindungsmittel, Anschlageinrichtung; Rettungskonzept. [PFLICHT] (Quelle: DGUV Regel 112‑198/199; PSA‑BV)
Elektrische Schutzausrüstung (Schutzkleidung, Handschuhe, Gesichtsschutz) entsprechend Gefährdungsbeurteilung. [PFLICHT] (Quelle: DIN VDE 0105‑100; DGUV Vorschrift 3)
Zwei‑Personen‑Prinzip für Tätigkeiten mit hohem Restrisiko (z. B. Arbeiten im Schacht), sofern dies die Gefährdungsbeurteilung vorsieht. [EMPFEHLUNG] (Quelle: DGUV Regel 100‑001; TRBS 3121)
Lockout‑Tagout (LOTO) – Vorgehen und STOP‑Einordnung
LOTO verhindert das unerwartete Anlaufen oder die Freisetzung gefährlicher Energien. Es ist eine technische und organisatorische Kernmaßnahme mit persönlicher Absicherung.
Vorbereitung: Gefährdungsbeurteilung der Energien (elektrisch, hydraulisch, gespeicherte Bewegungsenergie/Trägheit, Schwerkraft), Festlegung der Trennstellen. [PFLICHT] (Quelle: EN ISO 14118; BetrSichV)
Ankündigung und Abstellen: Information Betroffener, geordnetes Herunterfahren. [PFLICHT] (Quelle: DGUV Regel 100‑001)
Absperren/Anbringen: Abschließen aller Trennstellen mit personenbezogenen Schlössern; Anbringen von Warnanhängern (Tag). [PFLICHT] (Quelle: DIN VDE 0105‑100; EN ISO 14118)
Null‑Energie‑Nachweis: Spannungsfreiheit prüfen, gespeicherte Energien abbauen/abstützen (z. B. Druckentlastung, mechanische Blockierung der Kabinenbewegung). [PFLICHT] (Quelle: DIN VDE 0105‑100; TRBS 2181)
Arbeitsfreigabe und Durchführung: Nur autorisierte, unterwiesene Personen; Sicherung gegen Überschreiben von Verriegelungen. [PFLICHT] (Quelle: BetrSichV; ArbSchG §12)
Rückbau/Restart: Bereich kontrollieren, Schutzvorrichtungen wiederherstellen, Schlösser entfernen (Eigenverschlussprinzip), Funktionsprüfung. [PFLICHT] (Quelle: DIN VDE 0105‑100)
Gruppen‑LOTO mittels Sammelboxen, eindeutige Schlüsselverwaltung. [EMPFEHLUNG] (Quelle: DGUV Regel 100‑001)
Spezifisch für Aufzüge
Hauptschalter sperren, Antriebsenergie trennen, Bremsen ungewollte Bewegungen verhindern, Hydraulikdruck abbauen, Kabine mechanisch sichern; Notruf bleibt bei Arbeiten, soweit möglich, funktionstüchtig bzw. ist Ersatzkommunikation sicherzustellen. [PFLICHT] (Quelle: EN 81‑20; EN ISO 14118; TRBS 3121)
Notrufsysteme nach EN 81‑28 und betriebliche Integration
Zwei‑Wege‑Sprachkommunikation von der Kabine zu einer ständig besetzten Notrufempfangsstelle; Identifikation der Anlage und Standortübermittlung. [PFLICHT] (Quelle: EN 81‑28)
Organisatorische Sicherstellung von 24/7‑Erreichbarkeit, registrierten Rettungsabläufen und dokumentierter Personenbefreiung. [PFLICHT] (Quelle: TRBS 3121)
Automatische Funktionsprüfungen/Testanrufe und Störmeldeverfahren; Protokollierung und fristgerechte Mängelbeseitigung. [PFLICHT] (Quelle: EN 81‑28; TRBS 1201)
Integration in das Notfall‑ und Krisenmanagement (KPIs zu Erreichbarkeit, Erstreaktionszeit, Befreiungszeit). [EMPFEHLUNG] (Quelle: DGUV Regel 100‑001)
Kennzeichnung und Dokumentation
Sicherheitsschilder und Verbots-/Gebotszeichen gemäß ASR A1.3/DIN EN ISO 7010 an Maschinenraum, Schachtzugängen und Kabine (z. B. Notrufhinweise, Traglast, Verbot des Mitfahrens bei Wartung). [PFLICHT] (Quelle: ASR A1.3; EN 81‑20)
Kennzeichnung aller LOTO‑Trennstellen, eindeutige Bezeichnung der Sicherungen, Pläne vor Ort. [PFLICHT] (Quelle: DIN VDE 0105‑100; EN ISO 14118)
Notruf‑ und Service‑Kontaktdaten in der Kabine und am Hauptzugang gut sichtbar anbringen. [PFLICHT] (Quelle: TRBS 3121; EN 81‑28)
Vollständige Prüf‑ und Wartungsdokumentation einschließlich Notruf‑Testprotokollen. [PFLICHT] (Quelle: BetrSichV; TRBS 1201)
