Aufzugsmanagement: Schulungs- und Unterweisungspflichten
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Gemäß ArbSchG §12 und den Konkretisierungen der TRBS 3121 sind alle Personen, die mit dem Betrieb der Aufzugsanlage befasst sind, angemessen zu schulen und zu unterweisen
Dies dient dazu, dass jeder seine Aufgaben sicher und fachgerecht erfüllen kann.
Alle durchgeführten Unterweisungen und Schulungen sind schriftlich oder digital zu dokumentieren. Diese Nachweise können Teil des Prüfbuchs sein oder zentral im CAFM-System hinterlegt werden, damit sie bei Audits oder Behördentermine vorgelegt werden können.
Die wichtigsten Schulungsanforderungen sind:
Beauftragte Person (Aufzugswärter): Muss vor Aufnahme der Tätigkeit eine Sonderunterweisung erhalten, die Inhalte gemäß TRBS 3121 abdeckt (Aufbau und Funktion der Anlage, typische Gefahren, Ablauf der regelmäßigen Kontrollen, Verhalten im Notfall). Oft werden hierfür externe Seminare angeboten (z. B. von TÜV, DGWZ), um die nötigen Kenntnisse zu vermitteln. Eine auffrischende Unterweisung sollte mindestens jährlich erfolgen oder sobald sich Bedingungen ändern (neue Steuerung, Modernisierung etc.).
Wartungspersonal (Servicetechniker): Sind in der Regel Fachkräfte des Aufzugherstellers oder -dienstleisters und verfügen über eine berufliche Ausbildung. Zusätzlich müssen sie vom Arbeitgeber spezifisch eingewiesen werden, z. B. auf die Gegebenheiten vor Ort und besondere Risiken (z. B. Asbest in alten Anlagen, besondere Fluchtwege im Gebäude). Sie benötigen aktuelle Kenntnisse der Normen und Techniken, was durch regelmäßige Schulungen (Herstellertrainings, Weiterbildungen) sichergestellt wird. Die Wartungsfirma dokumentiert die Befähigung ihrer Mitarbeiter gemäß BetrSichV und TRBS (Stichwort „befähigte Person“ nach BetrSichV §2 Abs. 6).
Notdienst- und Befreiungspersonal: Personen, die tatsächlich eingeschlossene Fahrgäste befreien (sei es Hausmeister, externe Interventionsdienste oder Feuerwehr), müssen explizit auf diese Aufgabe vorbereitet sein. TRBS 3121 fordert, dass nur solche Personen zur Befreiung eingesetzt werden, die in der Lage sind, die Befreiungsmaßnahmen sachgerecht und ohne Eigen- oder Fremdgefährdung durchzuführen. Daher sind regelmäßige Notfallübungen durchzuführen, bei denen das Befreiungsteam das richtige Vorgehen praktisch übt (mind. einmal jährlich empfehlenswert, eventuell zusammen mit der Feuerwehr). Zudem werden in der Unterweisung die spezifischen Notfallpläne der Anlage behandelt.
Gebäudenutzer: Zwar sind normale Benutzer nicht im gleichen Maße schulungspflichtig, jedoch muss der Betreiber durch Aushänge und Unterweisungen sicherstellen, dass z. B. Rollstuhlfahrer oder andere mobilitätseingeschränkte Personen die Aufzugsanlage sicher nutzen können und wissen, wie sie im Notfall Hilfe anfordern. Falls der Aufzug ungewöhnliche Bedienkonzepte hat (z. B. Feuerwehraufzug-Bedienung für Feuerwehrleute), muss die Nutzung mit den entsprechenden Stellen (Feuerwehr) abgestimmt und geübt werden.
Zentrale Schulungspflichten
| Rolle/Person | Erforderliche Schulung/Unterweisung | Rhythmus/Nachweis |
|---|---|---|
| Beauftragte Person (Aufzugswärter) | Spezielle Unterweisung gem. TRBS 3121 (Anlagentechnik, Kontrollpunkte, Notfallmaßnahmen). | Vor Tätigkeitsaufnahme, Wiederholung jährlich oder bei Änderungen. Nachweis: Schulungszertifikat, Unterweisungsprotokoll. |
| Wartungstechniker | Fachausbildung (Mechatroniker etc.) plus Herstellerschulungen; Unterweisung vor Ort (Sicherheit, Gebäudezugang). | Laufend durch Arbeitgeber (jährliche Sicherheitsunterweisung). Nachweis: Ausbildungszeugnis, Teilnahmebescheinigungen. |
| Notbefreiungspersonal | Training in Personenbefreiung (Praxisübung am Objekt), Erste-Hilfe-Kenntnisse, Einweisung in Notfallplan der Anlage. | Regelmäßige Übungen (mind. jährlich). Nachweis: Übungsprotokoll, Liste unterwiesener Personen. |
| Sicherheits-/FM-Personal | Weiterbildung zu Betreiberpflichten (BetrSichV, TRBS), z. B. Seminare „Verantwortliche Person Aufzug“; ArbSchG-Unterweisung. | Nach Bedarf, mind. alle 2–3 Jahre Auffrischung. Nachweis: Teilnahmezertifikate, Unterweisungsnachweis. |
| Feuerwehr/Externe Helfer (soweit relevant) | Einweisung in Besonderheiten der Aufzüge im Gebäude (Feuerwehraufzug-Bedienung, ggf. Hauptschalterzugang). | Abstimmung bei Inbetriebnahme, danach in Einsatzübungen der Feuerwehr integriert. |
