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Betriebsanweisung: Personenaufzüge

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Personenaufzüge (Personenbeförderung)- Zweck und Geltungsbereich

Personenaufzüge (Personenbeförderung)- Zweck und Geltungsbereich

Personenbeförderung in Büro-, Wohn-, öffentlichen und gemischt genutzten Gebäuden; ggf. Mitnahme kleiner Güter in Begleitung.

Personenbeförderung im Aufzug – Definition & Rahmen

Rollen und Verantwortlichkeiten

  • Betreiber: Sicherer Zustand, Instandhaltung beauftragen, Wirksamkeit von Notruf und Notbefreiung gewährleisten.

  • Beauftragte Person/Aufzugswärter: Sichtkontrollen, Störungsmeldung, Koordination im Ereignisfall.

  • Instandhaltung/Notdienst: Fristgerechte Wartung, Störungsbeseitigung, Notbefreiung.

  • Notrufzentrale: 24/7 besetzt, Alarmannahme, Lageklärung, Organisation der Befreiung.

  • Nutzer: Beachten der Betriebsregeln, Meldung von Unregelmäßigkeiten.

Betriebsregeln

  • Einhaltung der Nennlast und Personenanzahl: Last gleichmäßig verteilen.

  • Türen freihalten: keine Gegenstände einklemmen; Kinder begleiten.

  • Bei Brandalarm Anlage nicht nutzen (sofern kein Evakuierungs- oder Feuerwehraufzug).

  • Barrierefreiheit: Vorrang für mobilitätseingeschränkte Personen; Nutzung von Halte- und Bedienelementen nach EN 81‑70.

Gefährdungen und Schutzmaßnahmen

  • Quetschen/Scheren an Türen: Lichtschranken, Türkraftbegrenzung; Abstand halten.

  • Stolpern/Ersticken bei Überfüllung: Kapazitätskennzeichnung, Piktogramme.

  • Fehlverhalten bei Stillstand: Notruf betätigen, Ruhe bewahren, keine Selbstbefreiung.

Notfall- und Störungsmanagement

  • Kommunikationsweg nach EN 81‑28 prüfen (2‑Wege‑Sprechstelle, Standortkennung).

  • Personenbefreiung ausschließlich durch besonders unterwiesene Personen; mindestens zwei Personen beteiligt; Gefahrenbereich sichern; nach Befreiung Funktionsprüfung.

  • Brandfall: Verhalten nach EN 81‑73 (Rückkehr zum Evakuierungsstockwerk, Außerbetriebnahme) erläutern.

Prüfung, Wartung, Unterweisung, Dokumentation

  • Wiederkehrende Prüfungen, Wartungsintervalle des Herstellers einhalten; Mängelverfolgung.

  • Unterweisung für Aufzugswärter und Empfang/Sicherheitsdienst; jährliche Übungen der Notbefreiung.

  • Dokumente: Prüfbuch, Notruf- und Störungsprotokolle, Freigaben nach Arbeiten.

Spezifische Zusatzregeln

  • EN 81‑73 zwingend berücksichtigen: Schnittstelle zur Brandmeldeanlage, Evakuierungsebene, Beschilderung.

  • Bei Vandalismusgefährdung: Maßnahmen nach EN 81‑71 prüfen.

Besonderheiten

Schnittstelle Hausverwaltung/Sicherheitszentrale definieren; Nutzungszeiten, Reinigungsfahrten koordinieren.