Betriebsanweisung: Lastenaufzüge
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Lastenaufzüge (Güter mit/ohne Personenbegleitung)- Zweck und Geltungsbereich
Beförderung von Gütern; je nach Ausführung mit oder ohne Personenbegleitung.
Lastenaufzüge – Zweck und Geltungsbereich
Rollen und Verantwortlichkeiten
Betreiber: Festlegen, ob Personenmitfahrt zulässig ist; Kennzeichnung „keine Personenbeförderung“ bei reinen Güteraufzügen.
Beauftragte Person: Zugangskontrolle, Einhaltung der Beladevorschriften.
Nutzer (Logistik, Werkstatt): Ladungssicherung, Geräteeinsatz (Hubwagen) gemäß Freigabe.
Betriebsregeln
Unterscheidung: Güteraufzüge ohne Personenbegleitung: Keine Mitfahrt; technische Verriegelung/Schlüsselschalter; deutliche Piktogramme.
Güteraufzüge mit Personenbegleitung: Nur eingewiesene Personen; Notbedienelemente erreichbar.
Lastverteilung beachten; punktuelle Überlast vermeiden; keine Schockbelastungen (z. B. mit Staplern einfahren nur bei freigegebener Kabinenbodenlast). Ladung sichern (Zurrpunkte, Rutschhemmung); Gefahrgut nur mit Freigabe und Schutzmaßnahmen.
Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
An-/Überfahren der Schwelle mit Flurförderzeugen: Kantenbrücken, tragfähige Schwellen; Maximalradlasten einhalten.
Quetsch- und Stoßgefahr durch Ladung: Abstand zu Türen und Bedienelementen frei halten; Begleitperson in Sicherheitsbereich.
Notfall- und Störungsmanagement
Notruf auch in lauter Umgebung sicher bedienbar (optisch/akustisch); Standortkennzeichnung für Fremdfirmen.
Bei blockierender Ladung: Anlage spannungsfrei, Freigabe der Notbefreiung erst nach Sicherung gegen Lastbewegung.
Prüfung, Wartung, Unterweisung, Dokumentation
Häufigere Sichtkontrollen von Kabinenboden, Schwelle, Türmechanik.
Unterweisung zu Ladungssicherung, Mitfahrregeln, Freigaben für Flurförderzeuge.
Dokumentation von Überlast-/Stoßereignissen.
