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Beispiel-Betriebsanweisung (Auszug)

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Beispiel-Betriebsanweisung (Auszug)

Muster-Betriebsanweisung für Aufzugsanlagen

Der vorliegende Auszug zeigt eine beispielhafte Betriebsanweisung für Aufzugsanlagen. Er führt Rollen, Verantwortlichkeiten und Abläufe auf, wie Sicherheit und Betrieb im Alltag sichergestellt werden können. Dieses Muster unterstützt Betreiber dabei, eigene Betriebsanweisungen strukturiert aufzubauen.

Strukturierte Vorgaben für den sicheren Anlagenbetrieb

Allgemeine Angaben zur Aufzugsanlage

  • Standort: Verwaltungsgebäude Musterstraße 12, 3. OG bis EG

  • Anlagenbezeichnung: Personenaufzug A1, Schacht 01

  • Hersteller/Typ: Beispiel Lift GmbH, Typ PAX-1000, Baujahr 2020

  • Tragfähigkeit/Personenzahl: 1.000 kg / 13 Personen

  • Haltestellen: EG, 1. OG, 2. OG, 3. OG

  • Anlagennummer: 12345-PA-01; Betreiber-Objektnummer: BA-VA-01

  • Betreiber: Muster GmbH, Arbeitsschutz/Facility Management

  • Beauftragter zur Aufzugsbetreuung (Aufzugswärter): Max Mustermann, Tel. intern 1234

  • Wartungsunternehmen/Notdienst (24/7): AufzugService AG, Hotline 0800 123 45 67

  • ZÜS (zugelassene Überwachungsstelle): TÜV Beispiel

  • Geltungsbereich: Betrieb, Nutzung, Wartung, Störungshandling und Notfallmaßnahmen für Personenaufzug A1

  • Gültig ab: 01.03.2025; Revision: Rev. 2 (ersetzt Rev. 1 vom 01.02.2024)

Rechtsgrundlagen und verbindliche Dokumente

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere Anhang 2 Abschnitt 2

  • TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen; TRBS 1201 Prüfungen; TRBS 2181 Schutz beim Eingeschlossensein

  • DIN EN 81-20/-50 (Sicherheit von Aufzügen – Konstruktion), DIN EN 81-28 (Fern-Notruf), DIN EN 81-70 (Barrierefreiheit)

  • DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel)

  • Interne Gefährdungsbeurteilung Aufzugsanlage A1, Wartungsvertrag, Prüfberichte ZÜS

  • Hausordnung, Brandschutzordnung Teil A–C

Rollen und Verantwortlichkeiten

  • Betreiber: Gewährleistet sicheren Betrieb, ordnet und dokumentiert Prüfungen, erstellt/aktualisiert Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung, stellt Unterweisungen sicher.

  • Aufzugswärter (beauftragte Person): Führt regelmäßige Sicht- und Funktionskontrollen durch, koordiniert Störungsbeseitigung/Notbefreiung, sperrt die Anlage bei Gefahr, dokumentiert Abweichungen.

  • Notbefreiungspersonal: Befähigt und unterwiesen zur sicheren Personenbefreiung, hält Interventionsbereitschaft vor, beachtet Sperr- und Freigabeverfahren.

  • Wartungsunternehmen: Führt planmäßige Wartung, Instandsetzung, Funktionsprüfungen (inkl. Notruf) durch; unterstützt bei Störungen und Notbefreiung, meldet Mängel unverzüglich.

  • ZÜS: Führt wiederkehrende und außerordentliche Prüfungen durch; erteilt Mängelauflagen; übergibt Prüfberichte an Betreiber.

  • Beschäftigte/Nutzer: Benutzen den Aufzug bestimmungsgemäß, beachten Beschilderung, melden Störungen, unterlassen Missbrauch.

  • Fremdfirmen/Reinigung: Arbeiten nur nach Unterweisung; Zutritt zu Schacht/Maschinenraum nur autorisiert, mit Freigabe und Absicherung.

  • Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragte: Wirken bei Notfall- und Evakuationskonzepten mit; prüfen Beschilderung und Brandschutzintegration.

Gefährdungen und Schutzmaßnahmen (T–O–P)

  • Quetsch- und Schergefahren an Türen

  • Technisch: Lichtschranken, Türkraftbegrenzung, sichere Steuerung, Türschließerkontrolle.

  • Organisatorisch: Hinweisbeschilderung „Türen nicht aufdrücken“, regelmäßige Türlaufprüfung.

  • Persönlich: Eingriffe nur durch Befähigte mit geeigneten Handschuhen.

Eingeschlossensein/psychische Belastung

  • T: Zweiwege-Notruf mit 24/7-Leitstelle, Notbeleuchtung, Lüftung.

  • O: Unterweisung zur Beruhigung/Kommunikation, Ziel-Reaktionszeit der Intervention ≤ 30 Minuten (betrieblich vereinbart).

Elektrische Gefährdungen (Schaltschrank/Antrieb)

  • T: Verriegelte Schaltschränke, Schutzorgane, Fehlerstromschutz.

  • O: Arbeiten nur durch Elektrofachkräfte; Freischalten nach den 5 Sicherheitsregeln; Arbeitsfreigabe.

  • P: Isolierende PSA bei Arbeiten unter Spannung (nur wenn unvermeidbar).

Absturz in den Schacht/Schachtzugang

  • T: Verriegelte Schachttüren, Fangvorrichtungen, Sicherheitsräume.

  • O: Schachtzugang nur mit Sperrung und Sicherung, Absperrmaterial bereithalten.

  • P: Helm, Sicherheitsschuhe S3, Warnweste bei Arbeiten an Türen/Schacht.

Brand/Rauch

  • T: Brandmeldeanbindung, ggf. Feuerwehrschlüsseldepot, Evakuierungsfahrt-Funktion.

  • O: Aufzug im Brandfall nicht benutzen; Sperrung durch Brandfallsteuerung; Unterweisung gemäß Brandschutzordnung.

Stromausfall/Stillstand

  • T: Notbeleuchtung, automatische Kabinennivellierung (falls vorhanden).

  • O: Notruf absetzen, Interventionsprozess starten; Wiederinbetriebnahme erst nach Funktionsprüfung.

Wassereintritt/Überflutung

  • T: Schwellenabdichtung, Wassermelder im Schachtgrubensumpf.

  • O: Anlage bei Wassereintritt sofort stillsetzen, Wartungsfirma anfordern.

Vandalismus/Missbrauch

  • T: Kameraattrappen/Videoüberwachung im Rahmen Datenschutz, vandalismussichere Bedienelemente.

  • O: Hausrecht durchsetzen; regelmäßige Kontrollen; Schlüsselverwaltung.

Barrierefreiheit/Nutzer mit Mobilitätseinschränkung

  • T: Bedienelemente nach EN 81-70, Sprachansage, Handlauf.

  • O: Begleitregeln für Kinderwagen, Rollstühle; keine Überladung.

Betriebsabläufe

  • Normalbetrieb und Nutzung

  • Aufzug nur zur Personenbeförderung; Transport sperriger Lasten nur, wenn Abmessungen/Tragfähigkeit ausreichen; keine brennbaren/ätzenden Stoffe.

  • Im Störungsfall Ruhe bewahren, Notruf betätigen, in der Kabine verbleiben.

  • Tägliche/regelmäßige Betreiberkontrollen (Aufzugswärter)

  • Sichtprüfung: Kabine, Türen, Anzeigen, Sauberkeit, Beschilderung, Ruf- und Türfunktionen, Notbeleuchtung.

  • Monatlicher Test der Sprechverbindung des Notrufsystems; Kontrolle der Notrufaufzeichnungen.

  • Dokumentation im Betriebs- und Prüfbuch.

  • In- und Außerbetriebnahme

  • Außerbetriebnahme: Anlage sperren, Schlüsselschalter auf „Außer Betrieb“, deutlich kennzeichnen, Wartungsfirma informieren.

  • Wiederinbetriebnahme: Sichtprüfung, Funktionscheck (Türen, Fahrt, Notruf), Eintrag im Betriebsbuch.

  • Reinigung und Fremdfirmenarbeiten

  • Keine Reinigungsarbeiten an offenen Türspalten; keine Gegenstände in den Schacht einbringen.

  • Arbeiten an Türen/Schacht nur mit Arbeitsfreigabe, Sperrung, Absicherung und Unterweisung.

  • Störungsmanagement

  • Meldung an Aufzugswärter und Wartungsfirma; Störung dokumentieren.

  • Bei Gefahr im Verzug: Sofortige Sperrung, Gefahrenbereich absichern, Notdienst anfordern.

  • Notbefreiung (Kurzüberblick, Details siehe Notfallplan)

  • Befreiung nur durch geschultes Personal; Kommunikation mit Eingeschlossenen; Freischalten/Sichern; Handentriegelung; medizinische Bewertung; Dokumentation.

  • Nach Störung/Instandsetzung

  • Funktionsprüfung, ggf. außerordentliche Prüfung veranlassen; Aushang „Anlage wieder in Betrieb“ erst nach Freigabe.

Notfall- und Alarmplan

  • Notruf aus der Kabine: Notruftaster drücken; Sprachverbindung zur Leitstelle abwarten; Standort und Zustand werden automatisch übermittelt.

  • Eingeschlossene Personen werden beruhigt; Information über Interventionszeit.

  • Alarmkette und Zuständigkeiten Reihenfolge: Leitstelle → Wartungsdienst/Notbefreiung → Aufzugswärter/Betreiber → ggf. Rettungsdienst/Feuerwehr.

  • Betreiber hält 24/7-Erreichbarkeit für Sperr-/Freigabe und Kommunikation vor.

  • Befreiung eingeschlossener Personen – Ablauf Eintreffen/Absichern: Gefahrenbereich absperren, Aufzug stromlos schalten und gegen Wiedereinschalten sichern (Sperrverfahren).

  • Kommunikation: Kontakt zur Kabine halten; Gesundheitszustand erfragen; Panik vorbeugen.

  • Lokalisierung/Nivellierung: Position bestimmen; keine unkontrollierten Fahrbefehle.

  • Technische Befreiung: Handentriegelung an der betroffenen Schachttür nur durch Befähigte; Kabine gegen Bewegung sichern; Personenausstieg über Tür auf Etagenhöhe; Absturzsicherung berücksichtigen.

  • Nachsorge: Medizinische Erstbeurteilung; Übergabe an Rettungsdienst bei Bedarf; Ereignisdokumentation und Ursachenanalyse.

  • Brandfall/Evakuierung: Aufzug im Brandfall nicht benutzen; Evakuierungswege nutzen.

  • Brandfallsteuerung führt Kabine in definierte Ebene und sperrt Anlage; Freigabe erst durch Fachfirma/Feuerwehr.

  • Stromausfall: Notbeleuchtung und Notruf prüfen; Interventionsdienst alarmieren; nach Wiederkehr der Versorgung Funktionsprüfung.

  • Wasserschaden/Rauchentwicklung im Schacht: Anlage sofort stillsetzen; Bereich sperren; Feuerwehr/Wartungsdienst informieren; Freigabe erst nach Inspektion.

  • Medizinischer Notfall in der Kabine: Notruf absetzen; Rettungsdienst koordinieren; beschleunigte Befreiung unter Beachtung der Eigensicherung.

Prüf‑, Wartungs‑ und Dokumentationsbelege

  • Betriebs- und Prüfbuch: Aufbewahrung im Technikraum/Facility; alle Kontrollen, Störungen, Wartungen, Prüfungen, Unterweisungen eintragen.

  • Wiederkehrende Prüfungen (ZÜS): Hauptprüfung gemäß BetrSichV/TRBS; Fristen gemäß Prüfplan (i. d. R. jährlich/zweijährlich je nach Anlagentyp und Umfang).

  • Außerordentliche Prüfung nach wesentlichen Änderungen, Unfällen, wichtigen Instandsetzungen.

  • Wartung/Instandhaltung: Wartungsplan des Herstellers; Nachweisprotokolle jeder Wartung; Mängel- und Maßnahmenliste mit Fristen und Verantwortlichen.

  • Notruf- und Sicherheitsfunktionen: Automatisierte Selbsttests des Notrufsystems gemäß EN 81-28; monatlicher manueller Funktionstest protokolliert.

  • Türsicherheitsfunktionen, Fangvorrichtungen, Notbeleuchtung – Prüf- und Wartungsnachweise.

  • Betreiberkontrollen: Checklisten der Sichtprüfungen (täglich/wöchentlich) mit Datum, Uhrzeit, Unterschrift.

  • Unterweisungen/Qualifikationen: Nachweise der jährlichen Unterweisung aller Beschäftigten zur Aufzugsnutzung; Spezialunterweisung Notbefreiungspersonal (Inhalte, Datum).

  • Gefährdungsbeurteilung und BA: Aktuelle Fassung mit Revisionsstand; Wirksamkeitskontrollen; Änderungsdienst dokumentiert.

  • Prüfberichte ZÜS und Freigaben: Letzte Prüfberichte gut zugänglich; Aushang der ZÜS-Plakette in der Kabine; Umsetzung von Auflagen nachverfolgbar.

  • Notfallübungen und Ereignisdokumentation: Protokolle von Befreiungsübungen; Auswertung realer Ereignisse; Lessons Learned und Maßnahmenverfolgung.

  • Datenschutz/Kommunikation: Dokumentation der Notrufverbindungen gem. Datenschutzvorgaben; Löschfristen und Zugriffsberechtigungen festgelegt.

  • Beschilderung/Aushänge: Tragfähigkeit, Notrufhinweise, Verbot der Nutzung im Brandfall, Ansprechpartner und Hotline-Nummern; regelmäßige Sichtkontrolle der Lesbarkeit.

Gültigkeit, Aushang und Unterzeichnung

  • Diese Betriebsanweisung gilt für alle Personen, die den Aufzug nutzen, bedienen, warten oder in dessen Nähe arbeiten. Sie ist in der Kabine (Kurzfassung) und im Technikbereich (Volltext) ausgehängt.

  • Verantwortlich für Pflege/Revision: Betreiber/Arbeitsschutz.

  • Unterzeichnung: Geschäftsführung, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Aufzugswärter.

  • Nächste turnusmäßige Überprüfung der Betriebsanweisung: 01.03.2026 oder anlassbezogen nach Ereignissen/Änderungen.