Aufzugsanlagen: Betriebsanweisungen
Aufzugsanlagen zählen zu den sicherheitsrelevanten Arbeitsmitteln mit hohem Personenbezug und komplexen technischen, organisatorischen und rechtlichen Anforderungen. Betreiber sind verpflichtet, sichere Betriebsbedingungen herzustellen, Beschäftigte zu unterweisen und den Nachweis ordnungsgemäßer Prüfungen und Notfallvorsorge zu führen (u.a. ArbSchG, BetrSichV, TRBS 3121/1201, EN 81‑Serie). In der Praxis bestehen jedoch häufig Lücken: uneinheitliche Betriebsanweisungen (BA), fehlende Rollenklärung, unvollständige Notfallprozesse oder nicht auditfeste Dokumente.