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Außerbetriebnahme und Rückbau

Facility Management: Aufzugsmanagement » Betrieb » Außerbetriebnahme

Am Ende des Lebenszyklus oder bei Nichtbedarf kann es zur Außerbetriebnahme eines Aufzugs kommen

Am Ende des Lebenszyklus oder bei Nichtbedarf kann es zur Außerbetriebnahme eines Aufzugs kommen

Dies ist mehr als einfach „Strom abstellen“ – es muss geordnet und sicher geschehen.

Außerbetriebnahme und Rückbau von Anlagen

Gründe für Außerbetriebnahme:

  • Das Gebäude wird stillgelegt oder umgenutzt (Aufzug nicht mehr erforderlich).

  • Der Aufzug ist unwirtschaftlich zu betreiben (häufige Defekte, Ersatzteilmangel) und ein Neubau lohnt sich nicht.

  • Sicherheitsgründe zwingen zur Stilllegung (z. B. irreparabler Schaden, der die Betriebserlaubnis entzieht).

Prozess der Außerbetriebnahme:

  • Planung der Stilllegung: Der Betreiber entscheidet, ab wann die Anlage außer Betrieb gehen soll. Er informiert alle Beteiligten (Nutzer, Wartungsfirma, ggf. Behörde). Evtl. ist eine Anzeige bei der Aufzugsaufsicht nötig, dass die Anlage stillgelegt wird. Falls der Aufzug nur vorübergehend stillgelegt wird, gelten teils andere Vorschriften (konservierende Maßnahmen). Hier betrachten wir die endgültige Stilllegung mit Rückbau.

  • Sicherungsmaßnahmen während Stillstand: Sobald die Nutzung endet, muss der Aufzug gegen unbefugte Inbetriebnahme gesichert werden. Das bedeutet: Hauptschalter ausschalten und gegen Wiedereinschalten verriegeln (Vorhängeschloss oder Abschließen des Maschinenraums). Die Kabine wird idealerweise in der untersten Haltestelle geparkt (um einen Absturz aus Höhe zu vermeiden) oder durch andere Mittel fixiert. Alle Zugänge (Kabinentüren, Schachttüren) sind verschlossen. Es sollten Hinweise „Außer Betrieb“ angebracht werden.

  • Rückbauplanung: Der Betreiber klärt, wer den Aufzug ausbaut – oft wird die Wartungsfirma damit beauftragt oder ein spezielles Demontageunternehmen. Aspekte: Entsorgung von Gefahrstoffen (Hydrauliköl bei Hydroaufzug, Batterien von Notstrom, Asbest in alten Bremsbelägen, PCB in alten Steuerungen), Gerüststellung, Kraneinsatz für Maschinenausbau etc. Arbeitschutz bei Demontage: Absturzsicherung, Lastenhandling, elektr. Freischaltung.

  • Demontage: Der Aufzug wird deinstalliert: Kabine, Antrieb, Seile, Schienen, Türblätter, Zargen, Steuerung – alles wird ausgebaut. Oft bleibt der Schacht als bauliche Struktur, den es ggf. zu verschließen gilt (z. B. Schachttüren entfernen und Öffnungen zumauern oder mit Blechen sichern, damit niemand hineinstürzt). Das Team muss auch hier Sicherungen haben, damit keine Teile unkontrolliert fallen.

  • Entsorgung/Nachweise: Alle ausgebauten Komponenten werden entsorgt oder verkauft (Metallschrott, Elektronikschrott gemäß ElektroG, Öl und Chemikalien als Sondermüll). Es ist darauf zu achten, Umweltauflagen einzuhalten (Entsorgungsnachweise einholen).

  • Dokumentation und Meldung: Über die Außerbetriebnahme wird ein Protokoll erstellt. Darin: Datum der Stilllegung, Zählerstände (Betriebsstunden, Fahrtenzähler falls relevant) zum Schluss, ggf. letzter Prüftermin, Grund der Stilllegung. Dieses Protokoll und alle bisherigen Prüfbücher müssen für eventuelle Nachfragen (z. B. durch Versicherung bei einem früheren Unfall) noch 10 Jahre aufbewahrt werden (allgemeine Aufbewahrungspflicht für sicherheitsrelevante Unterlagen). Die Aufsichtsbehörde wird informiert, dass die Anlage nicht mehr existiert, damit sie aus dem Überwachungsregister gestrichen wird.

Besondere Fälle

Sicherung stillgelegter Aufzugsanlagen

Sicherung stillgelegter Aufzugsanlagen

Stillgelegte Aufzüge müssen regelmäßig kontrolliert und gesichert werden, um Gefahren und unbefugten Zugang zuverlässig zu verhindern.

Manchmal wird ein Aufzug stillgelegt, aber nicht sofort demontiert – z. B. bei längerem Leerstand des Gebäudes. In solchen Fällen muss der Betreiber ihn trotzdem sichern: Zusätzlich zum Abschalten z. B. Schachttüren von außen verschließen oder verriegeln, damit keine Personen in den Schacht fallen können. Man könnte auch die Kabine an einer sicheren Position festketten. Wichtig: Solange der Aufzug montiert ist, wenn auch stillgelegt, bleibt es eine potenzielle Gefahrenquelle, daher regelmäßige Kontrolle (z. B. halbjährlich schauen, ob alles okay, kein Vandalismus etc.). Sollte ein stillgelegter Aufzug nach Jahren wieder aktiviert werden, ist vorher eine ZÜS-Prüfung nötig (wie eine Abnahme), um die Sicherheit zu bestätigen.