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Aufzugsbuch führen

Facility Management: Aufzugsmanagement » Betrieb » Aufzugsbuch führen

Aufzugsbetrieb mit Führen eines Aufzugsbuchs und Dokumentation

Aufzugsbuch (Prüfbuch) richtig führen – analog oder digital

Das Aufzugsbuch bündelt alle prüf- und sicherheitsrelevanten Nachweise zur Aufzugsanlage – so, dass ZÜS‑Prüfer, Instandhalter, beauftragte Personen und Behörden vor Ort jederzeit vollständig und geordnet darauf zugreifen können. Rechtlich zwingend ist die Aufbewahrung aller Prüfaufzeichnungen und Prüfbescheinigungen; sie müssen während der gesamten Verwendungsdauer am Betriebsort verfügbar sein und dürfen auch elektronisch geführt werden.

Ordentlich, vollständig, griffbereit am Aufzug. Prüfunterlagen pflichtig am Betriebsort, technische Dokumentation aktuell – analog oder revisionssicher digital mit sauberem Audit‑Trail. So besteht die Anlage die ZÜS‑Prüfung ohne Theater – und Sie behalten jederzeit den Überblick.

Was gehört hinein – Pflicht- und Best-Practice-Inhalte

Gesetzlich geforderte Prüfunterlagen (Pflicht):

  • Prüfbescheinigungen/Prüfaufzeichnungen zu Erst‑, Wiederinbetriebnahme‑, wiederkehrenden und ggf. außerordentlichen Prüfungen inkl. Mindestangaben (u. a. Anlagen-ID, Datum, Art/Grundlagen/Umfang, Ergebnis, Frist bis zur nächsten Prüfung, Prüfer/Organisation).

  • Technische Unterlagen am Betriebsort, u. a. elektrische/hydraulische Schaltpläne, Prüfanleitungen, Nachweise zu Sicherheitsbauteilen, Betriebsanleitung, Notfallplan und Notbefreiungsanleitung, Übersicht aufzugsexterner Sicherheitseinrichtungen (Brandfall-/Evakuierungssteuerung, Notstrom, Schachtentrauchung) mit zugehörigen Prüfbescheinigungen.

  • Für die Ordnungsprüfung verlangt TRBS 1201‑4 explizit die Bereitstellung der erforderlichen Dokumente; geprüft wird u. a. Notfallplan/Notbefreiung.

Bewährte Praxis (sollten ins Prüfbuch):

  • Wartungsberichte (turnus- und ereignisbezogen) sowie Mängelübersicht und Nachweise der Mängelbeseitigung – damit ist erkennbar, wie Befunde aus ZÜS‑Prüfungen und Störungen abgearbeitet wurden. (TRBS 3121 differenziert: ZÜS prüft Vorhandensein/Gültigkeit der Unterlagen, keine inhaltliche Bewertung – die Organisation/Mängelbeseitigung liegt beim Betreiber.)

  • Nachweise zur Notruf-/Personenbefreiungsorganisation: Protokolle der Notrufzentrale (Eingang der Meldung, Kontaktaufnahme, Zeitstempel bis Eintreffen der Hilfeleistenden) sowie Ergebnisse der automatischen 3‑Tage‑Funktionsprüfungen des Zweiwege-Kommunikationssystems nach DIN EN 81‑28.

  • Unterweisungs- und Benennungsnachweise (beauftragte Personen/Aufzugswärter, aufzugsfremde Personen) inkl. Inhalte/Teilnehmer/Datum; TRBS 3121 fordert entsprechende Unterweisungen und deren Nachweise.

Aufbewahrung, Zugänglichkeit, Prüfablauf

  • Aufbewahrungsdauer: Für überwachungsbedürftige Anlagen sind Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen „während der gesamten Verwendungsdauer“ vorzuhalten – am Betriebsort.

  • Zugriff bei Prüfungen: ZÜS‑Prüfer müssen stets sicheren Zugang zur Anlage und zu den Unterlagen erhalten; technische Unterlagen sind am Betriebsort bereitzuhalten.

  • Prüfinhalte: TRBS 1201‑4 regelt Prüfarten/-umfänge (inkl. Ordnungsprüfung der Unterlagen und Prüfung von Notfallplan/Notbefreiung sowie Schnittstelle Aufzug–Gebäude).

Damit „elektronisch“ im Sinne der BetrSichV behörden- und ZÜS‑fest ist, haben sich folgende Punkte bewährt:

  • Integrität: Unveränderbare Originale (PDF/A), elektronische Signaturen für elektronisch übermittelte Prüfberichte; nachträgliche Änderungen nur als neuer, nachvollziehbarer Stand (keine Überschreibung).

  • Audit‑Trail & Zeitstempel: Jede Aktion (Upload, Änderung, Terminverschiebung) mit Benutzer/Datum/Uhrzeit protokollieren; Notruf‑Ereignisse werden ohnehin zeitgestempelt dokumentiert.

  • Verfügbarkeit am Betriebsort: Offline‑Option (z. B. lokales Terminal/Tablet) oder verlässlicher Online‑Zugriff (QR‑Code an der Hauptzugangsstelle, redundante Netzanbindung).

  • Datenschutz/Rollen: Zugriff nur für Berechtigte (Betreiber, ZÜS, Instandhalter, Notdienst); Rollen und Sichtrechte klar hinterlegen.

Praxis-Checkliste fürs Führen des Aufzugsbuchs

  • Vollständigkeit: Letzte ZÜS‑Berichte, Zwischenprüfung, außerordentliche Prüfungen, Fristkennzeichnung für nächste Prüfungen.

  • Technische Unterlagen aktuell: Schaltpläne, Betriebsanleitung, Notfallplan, Notbefreiungsanleitung, Übersicht aufzugsexterner Einrichtungen inkl. aktueller Prüfnachweise.

  • Wartung/Mängel: Lückenlose Wartungsberichte, Mängellisten, Abstellnachweise, Wirksamkeitskontrolle.

  • Notruf & Befreiung: Protokolle der 3‑Tage‑Selbsttests (EN 81‑28), Störfall- und Befreiungsprotokolle mit Zeitstempeln.

  • Unterweisungen/Berufene: Nachweise beauftragter Personen/Aufzugswärter und Unterweisungen (Termine, Inhalte, Teilnehmer).

  • Zugriff: Am Betriebsort gesichert zugänglich (analog/digital), Schlüssel-/Zutrittsregelung geklärt.

  • Lenkung: Versionierung, Freigaben, Audit‑Trail; klare Verantwortlichkeiten.

Typische Fallstricke – kurz vermeiden

  • Nur Teile digital und der Rest „irgendwo im E‑Mail‑Postfach“: ZÜS erwartet am Betriebsort vollständige Unterlagen.

  • Veraltete Pläne/Anleitungen nach Umbau: TRBS 3121 verlangt aktuelle technische Unterlagen am Betriebsort.

  • Notfallplan vorhanden, aber nicht am richtigen Ort oder nicht übergeben (z. B. beim Betreiberwechsel).

  • Kein Nachweis der Notruf‑Selbsttests (EN 81‑28): fehlende Dokumentation fällt bei ZÜS‑Prüfungen negativ auf.