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Nutzung durch Personen mit eingeschränkter Mobilität

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Nutzerinteraktion Aufzug Nutzung durch Personen mit eingeschränkter Mobilität

Aufzugsanlagen: Nutzung durch Personen mit eingeschränkter Mobilität

Die Nutzung von Aufzugsanlagen durch Personen mit eingeschränkter Mobilität ist ein wesentlicher Baustein einer barrierefreien, sicheren und würdevollen Gebäudenutzung. Dies betrifft nicht nur die technische Auslegung der Aufzüge – etwa ausreichend bemessene Kabinenmaße, ausreichend breite Türen und geeignete Bedienelemente – sondern auch die tägliche Betriebsorganisation. Aspekte wie stufenlose Erreichbarkeit, klare Beschilderung, angepasstes Fahrverhalten, geregelte Abläufe bei Störungen und verfügbare Unterstützungsangebote spielen hierbei eine Rolle. Aus Sicht des Facility Managements müssen diese Anforderungen frühzeitig in der Planungsphase berücksichtigt werden. Im laufenden Betrieb sind sie durch klare Prozesse, regelmäßige Kontrollen und transparente Kommunikation dauerhaft abzusichern, sodass Aufzüge für alle Nutzergruppen – insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität – barrierefrei auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

Nutzung durch Personen mit eingeschränkter Mobilität

Nutzergruppen mit eingeschränkter Mobilität (Basis)

  • Personen im Rollstuhl oder mit Rollator: Menschen, die auf Rollstühle oder Gehhilfen angewiesen sind, einschließlich Elektrorollstühle.

  • Personen mit Gehbehinderungen, Gleichgewichtsstörungen oder höherem Alter: Fußgänger, die aufgrund körperlicher Einschränkungen oder Alters unsicher zu Fuß sind und Schwierigkeiten beim Treppensteigen haben.

  • Personen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen: Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen oder Gehör, die besondere Anzeigen (optisch/akustisch) benötigen.

  • Personen mit Kinderwagen oder schwerem Gepäck (funktional eingeschränkte Mobilität): Auch Personen, die vorübergehend in ihrer Mobilität eingeschränkt sind (z. B. durch Kinderwagen, Reisekoffer oder schwere Lasten), profitieren von barrierearmen Aufzügen.

Die barrierearme Gestaltung und Organisation von Aufzügen zielt auf mehrere Schutzziele und Qualitätsansprüche ab:

Zielbereich

Schutzziel / Qualitätsanspruch (Basis)

Sicherheit

Vermeidung von Unfällen wie Stürzen, Quetschungen oder blockierten Türen. Die Aufzugsnutzung soll für alle Personengruppen gefahrlos möglich sein.

Selbstständigkeit

Ermöglichung der Aufzugsnutzung ohne fremde Hilfe, wo immer dies machbar ist. Nutzer sollen den Aufzug eigenständig erreichen und bedienen können.

Orientierung

Klare und verständliche Informationen zu Etagen, Fahrtrichtung und eventuellen Störungen. Nutzer mit Sinneseinschränkungen sollen sich gut zurechtfinden.

Komfort & Würde

Angenehme, ruhige Fahrt ohne ruckartige Bewegungen; keine beengten oder angsteinflößenden Räume. Ausreichend Platz und angemessene Ausstattung sichern eine würdevolle Nutzung.

Verfügbarkeit

Hohe Betriebsbereitschaft und Zuverlässigkeit der zentralen Aufzüge, besonders für mobilitätseingeschränkte Personen. Ausfälle sollen minimiert und bevorzugt rasch behoben werden.

Erschließungswege und Vorfelder

  • Stufenlose Erreichbarkeit: Der Zugang zu jedem Aufzug sollte ohne Stufen oder hohe Schwellen möglich sein. Wo Niveauunterschiede bestehen, sind Rampen mit geeigneter Neigung und rutschfestem Belag einzurichten. Türschwellen sind nach Möglichkeit zu vermeiden oder so gering und abgeschrägt zu gestalten, dass Rollstühle und Rollatoren problemlos darüber rollen können.

  • Ausreichende Bewegungsflächen: Vor den Aufzugstüren ist genügend freie Fläche zum Rangieren von Rollstühlen, Rollatoren, Betten oder Kinderwagen erforderlich. Nach gängigen Richtlinien (z. B. DIN 18040) ist eine Bewegungs- und Wartefläche von mindestens 1,50 m × 1,50 m vorzusehen. Diese Fläche muss so bemessen sein, dass auch bei Begegnungen im Flur ein wartender Rollstuhlfahrer nicht behindert oder weggedrängt wird (ggf. durch zusätzliche Flurverbreiterung von ca. 0,90 m neben der Wartezone).

  • Freihalten der Vorfelder: Die Bereiche vor und neben Aufzugstüren (sog. Aufzugsvorfelder) sind stets frei von Hindernissen zu halten. Abgestellte Gegenstände, Möblierungen oder temporäre Barrieren (z. B. Müllbehälter, Reinigungsequipment, Lieferungskartons) dürfen hier nicht platziert werden. Das Facility Management sollte durch geeignete Regelungen und Kontrollen sicherstellen, dass diese Flächen jederzeit frei zugänglich bleiben.

Eine eindeutige Beschilderung hilft allen Nutzern – besonders aber Personen mit eingeschränkter Mobilität oder sensorischen Einschränkungen – den Aufzug zu finden und korrekt zu nutzen. An strategischen Punkten sind folgende Hinweise vorzusehen:

Position

Anforderungen an Information (Basis)

Gebäudezugang

Hinweis auf die nächstgelegenen barrierefreien Aufzüge, z. B. durch Rollstuhlsymbole und Wegweiser. Bereits am Haupteingang oder Parkplatz sollten Piktogramme anzeigen, wo sich ein Aufzug befindet, der barrierefrei erreichbar ist.

Aufzugsvorfeld

Etagenkennzeichnung und Nutzungshinweise direkt am Aufzug. So kann z. B. ein speziell für Betten oder Rollstühle vorgesehener Aufzug entsprechend beschildert sein. Außerdem Hinweise auf aktuelle Nutzungsregelungen (z. B. „Bettenaufzug – vorrangig für Patiententransport“) können hier platziert werden.

Notfallhinweise

Klare, allgemein verständliche Symbole und Texte, z. B. der verpflichtende Hinweis „Im Brandfall keine Aufzüge benutzen“ mit dem genormten Piktogramm. Diese Hinweise müssen gut sichtbar in der Kabine und im Aufzugsbereich ausgehängt sein.

Zusätzlich gilt:

Piktogramme, kontrastreiche Gestaltung und einfache Sprache erleichtern die Orientierung – auch für Personen mit begrenzten Sprachkenntnissen oder kognitiven Einschränkungen. Alle wichtigen Hinweise sollten in gut lesbarer Schrift und ggf. in Brailleschrift vorhanden sein, damit sie von Sehbehinderten ertastet werden können.

Ruf- und Wartebereich

  • Erreichbarkeit der Ruftaster: Die Aufzugsruftaster an den Haltestellen müssen sowohl aus Sitzhöhe (Rollstuhl) als auch im Stehen bequem bedienbar sein. Dies wird durch eine Anordnung der Taster in einer Höhe von etwa 85 cm bis 110 cm über dem Boden erreicht. Außerdem sollten die Taster ausreichend groß und taktil gut erfassbar sein.

  • Optische und akustische Rückmeldung: Nach Betätigung eines Ruftasters sollte eine unmittelbare Rückmeldung erfolgen, um Nutzern Sicherheit zu geben, dass der Aufzug angefordert wurde. Üblich ist eine aufleuchtende Kontrolllampe am Taster oder ein deutlich sichtbares Signal am Display. Ergänzend kann ein akustisches Signal („Glocke“ oder Hinweiston) die erfolgreiche Anforderung bestätigen. Diese Zwei-Sinne-Rückmeldung (visuell und auditiv) verhindert Unsicherheit, insbesondere bei Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung.

  • Gestaltung des Wartebereichs: Der Wartebereich vor dem Aufzug ist so zu gestalten, dass auch Nutzer mit Rollstuhl oder Gehhilfe dort sicher warten können, ohne vom durchgehenden Flurverkehr beeinträchtigt zu werden. Idealerweise gibt es einen seitlichen Wartebereich oder ausreichend Flurbreite, damit andere Personen vorbeigehen können, ohne den wartenden Fahrgast zur Seite zu drängen. Markierungen am Boden oder spezielle Aufstellflächen können anzeigen, wo ein Rollstuhlfahrer warten sollte, um sowohl den Aufzug gut erreichen zu können als auch nicht im Weg zu stehen. Zudem kann im Wartebereich eine Sitzmöglichkeit für gehbehinderte Personen sinnvoll sein.

Kabinengeometrie und Innenraum

  • Abmessungen der Kabine: Die Fahrkorbgröße muss so bemessen sein, dass Personen mit Rollstuhl oder Rollator bequem ein- und ausfahren und sich innerhalb der Kabine bewegen können. Ein gängiger Standard für barrierefreie Aufzüge ist eine nutzbare Kabinengrundfläche von mindestens 1,10 m × 1,40 m (Breite × Tiefe) für einen Rollstuhlnutzer mit Begleitperson. In bestimmten Gebäuden (z. B. Krankenhäuser) ist ein größerer Fahrkorb erforderlich, z. B. mindestens 1,10 m × 2,10 m, um auch eine Krankentrage bzw. ein Bett aufzunehmen. Die lichte Türbreite sollte mindestens 90 cm betragen, damit Rollstühle, Rollatoren oder Kinderwagen ohne seitliches Rangieren passieren können.

  • Boden und Schwellen: Der Kabinenboden muss eben und rutschhemmend ausgeführt sein, um Stolper- und Rutschgefahren zu minimieren. Der Übergang zwischen Kabine und Etage (an der Türschwelle) sollte möglichst schwellenlos sein. Moderne Aufzüge halten etagenbündig (niveaugleich), sodass keine Höhenunterschiede entstehen. Etwaige minimale Höhenversätze sind durch Abschrägungen oder Rampenschwellen zu überbrücken, damit Personen mit Rollstuhl, Rollator oder Gehbehinderung nicht hängenbleiben oder stürzen.

  • Handläufe zur Stabilisierung: In der Kabine sollten an den Wänden stabile Handläufe in geeigneter Höhe angebracht sein (üblich sind ca. 85–90 cm über dem Boden). Diese Handläufe bieten stehenden Personen mit Unsicherheiten (z. B. Senioren oder Personen mit Gleichgewichtsproblemen) Halt während der Fahrt und beim Ein- und Ausstieg. Sie sollten kontrastreich markiert und gut greifbar (rundprofilig) ausgeführt sein.

  • Spiegel zur Orientierung: Vor allem in kleineren Aufzugskabinen empfiehlt sich ein Spiegel (meist an der Rückwand oder der Kabinenrückseite). Dieser dient Rollstuhlfahrern zur Orientierung beim rückwärtigen Ausfahren: Durch den Spiegel kann die Kabinenausfahrt und der Flur hinter dem Rollstuhlfahrer überblickt werden. Der Spiegel hilft auch anderen Nutzern, das Umfeld zu beobachten, und vermeidet das Gefühl eines engen Raums. Wichtig ist, dass der Spiegel bruchsicher (Sicherheitsglas) und so angebracht ist, dass er auch im Sitzen genutzt werden kann.

Innerhalb der Aufzugskabine müssen die Bedienelemente und Informationsanzeigen so gestaltet sein, dass sie für Personen mit unterschiedlichen Einschränkungen nutzbar sind. Wichtige Anforderungen umfassen:

Element

Basisanforderung für barrierearme Nutzung

Kabinentableau

Das Bedienpanel in der Kabine (Tableau) muss auch aus dem Rollstuhl erreichbar sein. Es sollte daher in einer Höhe von ca. 85 cm bis max. 120 cm angebracht sein. Die Tasten darauf sind großflächig (mind. ~2 cm Durchmesser) und mit gut lesbarer Beschriftung versehen.

Taktile Kennzeichnung

Alle wichtigen Tasten (insbesondere die Etagenwahltasten sowie Notruftaster) sind taktil fühlbar markiert. Dies geschieht durch erhabene Symbole oder Brailleschrift auf den Tasten. Blinde oder stark sehbehinderte Menschen können so die richtigen Bedienelemente erfühlen.

Optische Anzeigen

Eine gut sichtbare Etagen- und Fahrtrichtungsanzeige informiert darüber, in welchem Stockwerk man sich befindet und in welche Richtung der Aufzug fährt. Die Anzeige sollte kontrastreich und ausreichend groß sein, damit auch Sehschwache sie erkennen. Zusätzlich können Leuchtsymbole (z. B. Tür-Auf/Tür-Zu) den Status anzeigen.

Akustische Signale

Akustische Meldungen unterstützen sehbehinderte oder abgelenkte Nutzer. Dazu gehören Sprachansagen der Haltepositionen („Erster Stock, Türen öffnen“) sowie Signaltöne, etwa ein Gong beim Erreichen einer Etage oder ein Warnton bevor sich die Türen schließen. Diese Ansagen und Töne müssen klar, laut genug und gut verständlich sein.

Notruftaster

Der Notrufknopf (Alarmtaster) ist deutlich farblich hervorzuheben (oft gelb oder rot) und mit einem eindeutigen Symbol versehen. Er muss in der Kabine leicht erreichbar (ebenfalls aus Sitzhöhe bedienbar) platziert sein. Beim Drücken des Notruftasters sollte eine Rückmeldung an den Fahrgast erfolgen – beispielsweise ein aufleuchtendes Signal oder eine Sprachausgabe wie „Notruf läuft – Bitte warten“. Damit wird nach dem Zwei-Sinne-Prinzip bestätigt, dass Hilfe angefordert wurde und unterwegs ist.

Fahrverhalten und Türparameter

  • Sanftes Fahrverhalten: Der Aufzug sollte möglichst ruckfrei anfahren und abbremsen. Sanfte Beschleunigung und Verzögerung sind insbesondere für Personen mit Gleichgewichtsstörungen oder in Rollstühlen wichtig, um ein sicheres Gefühl zu vermitteln und Stürze oder Unsicherheiten zu vermeiden. Moderne Steuerungen erlauben angepasste Fahrkurven, die abruptes Ruckeln verhindern.

  • Halteniveau und Genauigkeit: Die Haltegenauigkeit des Aufzugs muss hoch sein – das heißt, die Kabine soll auf jeder Etage exakt bündig halten. Eine niveaugleiche Anfahrt verhindert eine Stufe oder Kante zwischen Kabinenboden und Etagenboden. Bereits wenige Zentimeter Höhenunterschied können für Rollstuhlfahrer oder Personen mit Rollator zu einem Hindernis oder Stolperrisiko werden. Daher ist im Wartungs- und Überwachungsprozess auf exakte Haltpositionen zu achten; ggf. sind Nachjustierungen vorzunehmen, wenn Abweichungen auftreten.

  • Türöffnungszeiten: Die Zeitspanne, die die Aufzugstüren zum Ein- und Ausstieg geöffnet bleiben (Türhaltezeit), sollte großzügig bemessen sein. Personen mit Gehhilfen, im Rollstuhl oder mit Kinderwagen benötigen etwas mehr Zeit, um die Kabine sicher zu betreten oder zu verlassen. Falls die Standard-Türhaltezeit nicht ausreicht, kann in vielen Aufzügen ein „Tür-Auf“-Knopf gedrückt werden, der die Offenhaltezeit verlängert. In Gebäuden mit häufiger Nutzung durch mobilitätseingeschränkte Personen kann das Facility Management auch die Steuerung so einstellen lassen, dass die Türen standardmäßig etwas länger offen bleiben. Wichtig ist dabei ein Ausgleich mit dem Betriebsfluss, um unnötige Wartezeiten für andere Nutzer zu vermeiden.

  • Türschließkraft und Hinderniserkennung: Die Kraft, mit der Aufzugstüren schließen, ist technisch begrenzt, um ein Einklemmen von Personen oder Hilfsmitteln zu verhindern. Zusätzlich muss ein zuverlässiges System zur Hinderniserkennung vorhanden sein: Moderne Aufzüge sind mit Lichtvorhängen (Lichtschranken über die gesamte Türhöhe) oder Sensoren ausgestattet, die sofort reagieren, sobald ein Gegenstand oder eine Person im Türbereich erkannt wird. Dadurch wird das Schließen gestoppt oder die Tür automatisch wieder geöffnet, bevor Druck auf eine Person oder ein Objekt ausgeübt wird. Das Facility Management sollte sicherstellen, dass diese Sicherheitseinrichtungen regelmäßig überprüft und funktionsfähig gehalten werden (z. B. Reinigung der Sensoren, Funktionskontrollen im Wartungsintervall).

Auch bei einer Aufzugsstörung oder einem plötzlichen Stillstand müssen die Belange mobilitätseingeschränkter Personen besonders berücksichtigt werden:

  • Notruf erreichbar für Sitzende: Die Notrufeinrichtung in der Kabine (Notruftaster oder Gegensprechanlage) ist so angebracht, dass sie auch von einer sitzenden Person – etwa einem Rollstuhlfahrer – problemlos betätigt werden kann. Das bedeutet eine Position in niedriger Höhe (um 90 cm über dem Boden) und möglichst nahe an einer der Kabinenwände, sodass man sich notfalls anlehnen kann, um den Knopf zu drücken.

  • Klare Rückmeldung bei Notruf: Wenn ein Fahrgast den Notruf auslöst, muss eine sofortige Rückmeldung erfolgen. In modernen Anlagen geschieht dies akustisch (z. B. ein Signalton und eine automatische Ansage wie „Notruf wurde abgesetzt, bitte bewahren Sie Ruhe“) und optisch (z. B. Aufleuchten einer Kontrolllampe oder Textanzeige „Notruf aktiv“). Diese Kombination stellt sicher, dass sowohl hörende als auch gehörlose bzw. sehende und blinde Personen verstehen, dass ihr Hilferuf registriert wurde – entsprechend dem Zwei-Sinne-Prinzip.

  • Organisierte Hilfe und Befreiung: Das Facility Management muss interne Abläufe festlegen, die eine zügige Befreiung von eingeschlossenen Personen gewährleisten. Insbesondere, wenn Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität betroffen sind, sind kurze Reaktionszeiten und adäquate Hilfe entscheidend. Ein immobil eingeschlossener Rollstuhlfahrer kann sich beispielsweise nicht selbst aus einer missstehenden Lage befreien; auch kann eine gesundheitlich angeschlagene Person im Aufzug medizinische Hilfe benötigen. Daher sollten Verträge mit Wartungsfirmen bzw. Notrufzentralen sicherstellen, dass bei Notrufen unverzüglich qualifiziertes Personal zur Stelle ist. Im Notfallplan des Gebäudes ist festzulegen, wie Helfer (Haustechnik, Feuerwehr) vor Ort informiert werden und ob gegebenenfalls medizinisches Personal bereitsteht. Zudem sollte das Personal an der Empfangs- oder Sicherheitszentrale angewiesen sein, bis zum Eintreffen der Hilfe mit den Eingeschlossenen (über Gegensprechanlage oder Telefon) zu kommunizieren und beruhigend einzuwirken.

Im Brandfall gelten besondere Vorschriften für die Nutzung von Aufzügen, da hier Lebensgefahr bestehen kann. Für mobilitätseingeschränkte Personen ist die Evakuierung über Treppen jedoch schwierig, daher bedarf es spezieller Vorkehrungen:

  • Hinweise „Aufzug im Brandfall nicht benutzen“: Es muss deutlich und unübersehbar darauf hingewiesen werden, dass Aufzüge im Brandfall nicht zur Flucht benutzt werden dürfen. In jeder Aufzugskabine sowie an den Haltestellen sind entsprechende Schilder mit dem genormten Piktogramm (durchgestrichener Aufzug mit Flammensymbol) anzubringen. Diese Regel gilt grundsätzlich für alle Standardaufzüge, da bei Brandgefahr ein Ausfall oder Anhalten des Aufzugs im gefährdeten Bereich droht. Ausnahme: Speziell als Feuerwehraufzug oder Evakuierungsaufzug konzipierte Anlagen dürfen von geschultem Personal bzw. der Feuerwehr genutzt werden – solche Aufzüge sind aber als solche gekennzeichnet und erfüllen erhöhte technische Anforderungen (z. B. eigene Sicherheitsstromversorgung, Brandabschottung).

  • Berücksichtigung besonderer Evakuierungsbedarfe: Das Facility Management sowie die Notfall- und Brandschutzverantwortlichen müssen bei der Evakuierungsplanung gezielt die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrern, bettlägerigen Personen und anderen mobilitätseingeschränkten Menschen einbeziehen. Da diese Personen im Ernstfall nicht selbstständig über Treppen flüchten können, sind alternative Maßnahmen einzuplanen: Zum Beispiel die Einrichtung sicherer Wartebereiche (z. B. ausgewiesene Aufstellflächen in einem brandgeschützten Treppenraum oder Schleusenbereich), von wo aus die Feuerwehr oder Helfer die Evakuierung übernehmen. Weiterhin können Evakuierungsstühle bereitgehalten werden – das sind spezielle Tragstühle oder Schlitten, mit denen Rettungskräfte Rollstuhlfahrer über Treppen nach unten transportieren können. Wichtig ist zudem eine Treppenhausbetreuung: Personal oder Helfer sollten im Brandfall an definierten Punkten (z. B. Treppenabsätzen) bereitstehen, um mobilitätseingeschränkte Personen zu betreuen, zu beruhigen und bei der Evakuierung zu unterstützen, bis die Rettungskräfte eintreffen. Alle diese Maßnahmen müssen in der Notfallplanung dokumentiert und regelmäßig geübt werden, damit im Ernstfall jeder weiß, was zu tun ist.

In bestimmten Gebäudetypen (Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Hotels, öffentliche Gebäude) ist vorgesehen, dass mobilitätseingeschränkte Personen beim Aufzugsfahren von Personal oder Begleitpersonen unterstützt werden. Daraus ergeben sich Anforderungen

  • Kabinenlayout für Begleitung: Wenn regelmäßig Begleitpersonen mitfahren (z. B. Pflegekräfte mit Patienten im Rollstuhl oder Hotelangestellte mit Gästen und Gepäck), muss die Kabine ausreichend Platz und Zuladung bieten. In Krankenhäusern und Pflegeheimen sind Aufzüge deshalb oft als Bettenaufzüge ausgeführt, die neben einem Krankenbett noch mehrere Begleiter fassen und ein höheres Gewicht tragen können (z. B. 1000 kg und mehr). Auch in Bürogebäuden oder Hotels sollte mindestens ein Aufzug so bemessen sein, dass ein Rollstuhlfahrer mit einer Begleitperson bequem hineinpasst (entspricht i. d. R. dem oben genannten Standardmaß 1,10 × 1,40 m). Die Anordnung von Spiegeln, Handläufen und Bedienelementen muss auch bei mehreren Personen in der Kabine eine einfache Nutzung ermöglichen.

  • Dienstanweisungen für sicheres Rangieren: Intern sind klare Anweisungen erforderlich, wie Begleitpersonen den Transport von Rollstühlen, Betten oder auch sperrigem Gepäck im Aufzug sicher durchführen. Zum Beispiel sollten Rollstühle und Betten immer gegen Wegrollen gesichert werden (Feststellbremsen anziehen) und so positioniert werden, dass sie nicht die Türsensoren dauerhaft auslösen oder blockieren. Personal sollte geschult sein, schwere oder unhandliche Lasten zuerst in die Kabine zu schieben und beim Ausstieg rückwärts herauszuziehen, um die Kontrolle zu behalten. Außerdem ist festzulegen, wer im Zweifelsfall Vorrang bei der Aufzugnutzung hat (etwa: Patiententransport hat Vorrang vor Gütertransport), damit der Betrieb reibungslos und fair abläuft. Solche Dienstanweisungen und Richtlinien stellen sicher, dass auch in Stoßzeiten oder Stresssituationen die Sicherheit aller Fahrgäste gewährleistet ist.

Ein barrierearmer Aufzugsbetrieb erfordert klar definierte Zuständigkeiten und eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten. Die wichtigsten Rollen und ihre Verantwortungsbereiche sind:

Rolle / Funktion

Verantwortungsbereich (Basis)

Betreiber/Eigentümer

Setzt die Rahmenziele und stellt Ressourcen bereit. Er gibt verbindliche Vorgaben zur Barrierefreiheit und zur Nutzung der Aufzüge vor (z. B. als Teil der Bau- und Ausstattungsbeschreibung oder der Hausordnung). Außerdem ist er rechtlich verantwortlich dafür, dass die Aufzugsanlage den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Facility Management

Entwickelt und implementiert das Betriebskonzept für den barrierefreien Aufzugsbetrieb. Dazu gehören organisatorische Maßnahmen, die Beschilderung, Nutzerinformationen sowie das Controlling. Das FM überwacht die Einhaltung der Prozesse, koordiniert die Schnittstellen zwischen den Akteuren und initiiert Verbesserungen.

Haustechnik

Überwacht den technischen Betrieb im Alltag und meldet Auffälligkeiten. Beispielsweise achtet die Haustechnik auf das Fahrverhalten (ruckfreies Fahren), auf Türfunktionen (Schließzeiten, Hinderniserkennung) und die Haltegenauigkeit. Stellt sie Mängel fest, informiert sie das FM und die Wartungsfirma.

Wartungsfirma

Ist für die regelmäßige technische Wartung und Instandhaltung der Aufzugsanlage zuständig. Sie setzt nötige Anpassungen um (z. B. Nachjustierung von Türschließkraft oder Austausch defekter Anzeigen) und unterstützt bei Verbesserungsmaßnahmen, die Barrierefreiheit und Sicherheit erhöhen. Auch prüft sie die Notrufeinrichtung und andere sicherheitsrelevante Systeme in den vorgeschriebenen Intervallen.

Reinigungsdienst

Hält die Zugangswege, Kabinen und Schwellen frei von Hindernissen. Das Reinigungspersonal achtet z. B. darauf, keine Gegenstände in Aufzugsvorfeldern stehen zu lassen, feucht gewischte Böden rutschhemmend abzutrocknen und Verunreinigungen (z. B. Flüssigkeiten, Schmutz) sofort zu beseitigen, die eine Gefahr für Gehbehinderte darstellen könnten. Etwaige Hindernisse oder Defekte, die ihnen auffallen (z. B. blockierte Türen, defekte Beleuchtung), melden sie umgehend an das Facility Management.

Sicherheit/Empfang

Unterstützt mobilitätseingeschränkte Personen bei Bedarf aktiv. Sicherheits- oder Empfangspersonal ist oft erster Ansprechpartner für Besucher und Nutzer – sie sollten geschult sein, bei Bedarf beim Aufzugsbedienen zu helfen (z. B. einem Rollstuhlfahrer die Tür aufzuhalten oder beim Drücken der Tasten behilflich zu sein). Zudem koordiniert diese Stelle im Notfall (z. B. Aufzugsstillstand oder Evakuierung) die notwendigen Maßnahmen, alarmiert ggf. weitere Hilfskräfte und bleibt mit den Betroffenen in Kontakt.

Um einen dauerhaft barrierefreien Betrieb zu gewährleisten, müssen entsprechende Regeln etabliert, das Personal geschult und alle Nutzer regelmäßig informiert werden:

  • Verankerung in Hausordnung und Informationen: Die Anforderungen für die barrierefreie Nutzung der Aufzüge sollten in der Hausordnung oder den Mieterverträgen verankert sein. Beispielsweise kann dort festgelegt sein, dass Aufzugsvorfelder nicht als Abstellfläche genutzt werden dürfen, oder dass im Aufzug Rücksicht auf langsamer einsteigende Personen genommen wird. Mieter, Bewohner und Mitarbeiter erhalten idealerweise schriftliche Informationen oder Aushänge, die auf die Barrierefreiheits-Standards im Gebäude hinweisen (z. B. „Dieser Aufzug ist für Rollstuhlfahrer geeignet – bitte Tür nicht blockieren“).

  • Gezielte Schulungen des Personals: Insbesondere in Einrichtungen wie Kliniken, Seniorenheimen, Hotels oder großen Bürokomplexen ist es sinnvoll, Mitarbeiter regelmäßig zu schulen. Schulungsinhalte sollten u. a. sein:

  • Begleitung von Personen mit Hilfsmitteln: Wie unterstützt man fachgerecht jemanden im Rollstuhl oder mit Gehhilfe beim Nutzen des Aufzugs? Hier werden z. B. Techniken vermittelt, einen Rollstuhl sicher über Türschwellen zu schieben oder wo man in der Kabine am besten steht, um dem Fahrgast Raum zu geben und dennoch eingreifen zu können.

  • Verhalten im Stör- und Notfall: Das Personal muss wissen, was zu tun ist, wenn ein Aufzug stecken bleibt oder ein Alarm ausgelöst wird – etwa wie die Kommunikation mit Eingeschlossenen abläuft, welche Notfallnummern zu verständigen sind und wie man beruhigend einwirkt. Auch die Vorgehensweise bei Feueralarm in Bezug auf aufzugabhängige Personen sollte trainiert werden (Stichwort: keine Aufzugnutzung, stattdessen Evakuierungsplan).

  • Freihalten von Tür- und Bewegungsflächen: Allen Mitarbeitern – vom Reinigungspersonal bis zum Büroteam – sollte bewusst sein, wie wichtig frei zugängliche Aufzugsbereiche sind. In Schulungen wird betont, dass z. B. Türen nicht blockiert, Sicherheitskeile nicht missbräuchlich verwendet und keine Gegenstände in den Fahrweg ragen dürfen. Ebenso müssen alle verstehen, warum Abstellflächen vor dem Aufzug tabu sind. Dieses Bewusstsein fördert die Eigenverantwortung, auf die Einhaltung der Regeln zu achten.

Ein zentrales Element des Facility Managements ist es, den Status quo regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf Optimierungen vorzunehmen:

  • Regelmäßige Rundgänge und Checklisten: Zuständige FM-Mitarbeiter führen in definierten Abständen Begehungen durch, bei denen gezielt die barrierefreie Nutzbarkeit der Aufzüge geprüft wird. Anhand einfacher Checklisten werden Punkte wie „Wege zum Aufzug frei und gut begehbar?“, „Bewegungsfläche vor Türen frei und ausreichend groß?“, „Kabine sauber, Boden rutschfest, Beleuchtung intakt?“, „Beschilderung und Anzeigen klar erkennbar und aktuell?“, „Notruf und Alarmsystem funktionsfähig?“ etc. kontrolliert. Solche Rundgänge helfen, Probleme frühzeitig zu erkennen – sei es eine sich ablösende Brailleschrift an den Tastern oder eine sich verschlechternde Haltegenauigkeit – und Gegenmaßnahmen einzuleiten.

  • Auswertung von Vorfällen und Feedback: Alle Nutzerbeschwerden, gemeldeten Störungen oder Beinahe-Unfälle im Zusammenhang mit der Aufzugsnutzung werden systematisch erfasst und ausgewertet. Dabei wird besonderer Fokus auf Ereignisse gelegt, die Personen mit eingeschränkter Mobilität betreffen oder von ihnen berichtet wurden. Beispielsweise könnten wiederholte Meldungen eingehen, dass die Tür für Rollatornutzer zu schnell schließt, oder dass ein Sehbehinderter die Etagenansage zu leise findet. Solches Feedback ist wertvoll, um Schwachstellen zu identifizieren.

  • Kontinuierliche Verbesserung und Modernisierung: Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in Verbesserungsmaßnahmen ein. Kurzfristig kann das bedeuten, die Aufzugsteuerung neu zu justieren (z. B. Türöffnungszeit verlängern, Ansagelautstärke erhöhen) oder zusätzliche Hinweise anzubringen. Langfristig werden diese Anforderungen bei Modernisierungsprojekten berücksichtigt – etwa beim Austausch des Kabinentableaus durch ein Modell mit größeren Tasten und besserer Beleuchtung, beim Einbau eines Spiegelss in älteren Aufzügen oder bei der Nachrüstung eines Sprachansagesystems. Alle Änderungen sollten in die Dokumentation des Betriebs- bzw. Barrierefreiheitskonzepts einfließen. So stellt das Facility Management sicher, dass der Aufzugsbetrieb Schritt für Schritt noch nutzerfreundlicher und sicherer wird, insbesondere für Personen mit eingeschränkter Mobilität.