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Bestimmungsgemäße Nutzung durch Fahrgäste

Facility Management: Aufzugsmanagement » Aufzüge » Nutzerinteraktion und Nutzungsverhalten » Bestimmungsgemäße Nutzung durch Fahrgäste

Nutzerinteraktion im Aufzug bestimmungsgemäße Nutzung durch Fahrgäste

Bestimmungsgemäße Nutzung durch Fahrgäste im Aufzugsanlagen

Die bestimmungsgemäße Nutzung einer Aufzugsanlage beschreibt, wie Fahrgäste den Aufzug im Rahmen seines vorgesehenen Zwecks sicher, schonend und regelkonform verwenden. Hierbei wird die Anlage ausschließlich so genutzt, wie es vom Hersteller und Betreiber vorgesehen ist – insbesondere zum Transport von Personen (und gegebenenfalls kleinen, zugelassenen Lasten) innerhalb der vorgegebenen Kapazitätsgrenzen. Die bestimmungsgemäße Nutzung umfasst das Verhalten der Nutzer im Vorraum und während des gesamten Liftvorgangs: vom geordneten Warten vor der Kabine, über das sachgerechte Ein- und Aussteigen, das angemessene Verhalten während der Fahrt bis hin zum schonenden Umgang mit den Türen, Bedienelementen und etwaigem Transportgut.

Aus Sicht des Facility Managements hat das Nutzungsverhalten der Fahrgäste einen unmittelbaren Einfluss auf den sicheren und störungsfreien Betrieb der Aufzugsanlage. Korrekte, bestimmungsgemäße Verwendung trägt dazu bei, Unfälle (z. B. durch Stolpern, Einklemmen oder Absturz) zu vermeiden, die Anlage vor übermäßigem Verschleiß oder Beschädigungen (etwa an Kabine, Türen oder Steuerung) zu schützen und Betriebsstörungen wie Fehlfahrten oder Notabschaltungen zu reduzieren. Gleichzeitig werden auch vermeidbare Reinigungsaufwände (durch Verschmutzungen oder Vandalismus) minimiert und das Haftungsrisiko für den Betreiber sinkt, wenn die Aufzugsanlage gemäß den Regeln benutzt wird. Entsprechend müssen die Grundsätze der bestimmungsgemäßen Nutzung in einem Gebäude konsequent in Betriebsdokumenten, der Hausordnung, durch Beschilderungen und durch regelmäßige Kontrollen verankert sein, damit alle Nutzer informiert sind und Verstöße frühzeitig erkannt werden.

Begriff der bestimmungsgemäßen Nutzung

„Bestimmungsgemäße Nutzung“ eines Aufzugs bedeutet, dass die Anlage ausschließlich im vorgesehenen Rahmen und Zweck benutzt wird. Das heißt, der Aufzug dient nur dem vorgesehenen Transport (in der Regel Personentransport, ggf. mit kleinen mitgeführten Gegenständen) und wird innerhalb der vom Hersteller oder Betreiber definierten Grenzen betrieben. Dazu zählen insbesondere die Einhaltung der maximalen Tragfähigkeit (Gewicht in Kilogramm) und der zugelassenen Personenzahl sowie die Beschränkung auf erlaubte Gegenstände. Jegliche Zweckentfremdung oder unsachgemäße Handlung fällt nicht unter bestimmungsgemäße Nutzung. Dazu gehören zum Beispiel das mutwillige Spielen oder Herumklettern in der Kabine, das zweckwidrige Nutzen als Lagerraum, das Befördern von ungeeigneten Lasten (z. B. große Möbel in einem reinen Personenaufzug) oder Eingriffe in die Technik und Sicherheitseinrichtungen (etwa das Manipulieren von Türen oder Notrufeinrichtungen). Solche Handlungen überschreiten den bestimmungsgemäßen Gebrauch und können zu gefährlichen Situationen oder Schäden führen.

Schutzziele aus FM-Sicht

Im Facility Management verfolgt man mit der Förderung der bestimmungsgemäßen Nutzung mehrere Schutzziele.

Diese Ziele stellen sicher, dass sowohl Personen als auch Anlage geschützt sind und betriebliche sowie rechtliche Anforderungen eingehalten werden:

Zielbereich

Inhalt (Schutzziel)

Personensicherheit

Vermeidung von Unfällen wie Sturz-, Quetsch- und Absturzgefahren für Fahrgäste.

Anlagenschutz

Schonung der Aufzugskomponenten (Kabine, Türen, Tragmittel, Steuerung) vor Schäden oder übermäßigem Verschleiß.

Betriebssicherheit

Reduzierung von Betriebsstörungen (z. B. Fehlfahrten, Türblockierungen, Notabschaltungen) für einen zuverlässigen Aufzugsbetrieb.

Haftung & Compliance

Erfüllung der Betreiberpflichten (z. B. gemäß Betriebssicherheitsverordnung) und Reduktion von Haftungsrisiken durch vorbeugende Maßnahmen.

Service & Komfort

Sicherstellung eines ruhigen, planbaren Fahrbetriebs ohne Missbrauch, Überlast oder unnötige Verzögerungen – für hohen Benutzerkomfort.

Diese Schutzziele verdeutlichen, dass ordnungsgemäßes Nutzerverhalten nicht nur der Sicherheit der einzelnen Fahrgäste dient, sondern auch direkt die Verfügbarkeit und Lebensdauer der Anlage sowie die rechtliche Sicherheit des Betreibers positiv beeinflusst.

Rahmenbedingungen- Bei der Festlegung von Regeln für die bestimmungsgemäße Nutzung sind verschiedene Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:

  • Aufzugstyp und Zweckbestimmung: Zunächst ist der Typ der Aufzugsanlage und ihr Einsatzzweck maßgeblich. Handelt es sich um einen reinen Personenaufzug, einen Lastenaufzug, einen Bettenaufzug (im Krankenhaus) oder einen Service-/Güteraufzug? Je nach Bauart und Zweck gelten unterschiedliche Zulassungen und Regeln: Ein Lastenaufzug darf beispielsweise schwere Güter transportieren, während ein Personenaufzug dafür nicht vorgesehen ist. Die Nutzungsregeln sind also an die Zweckbestimmung des jeweiligen Aufzugs anzupassen.

  • Technische Kennzeichnung in der Kabine: In jeder Aufzugskabine befinden sich Pflichtangaben und Kennzeichnungen, die für die Nutzung relevant sind. Dazu zählen insbesondere die maximale Tragfähigkeit (in kg) und die maximal zulässige Personenzahl. Oft sind auch eine eindeutige Aufzugskennnummer sowie Kontaktdaten des Betreibers oder Wartungsdienstes (für Störungsmeldungen/Notrufe) angegeben. Diese Angaben setzen den formalen Rahmen für die bestimmungsgemäße Nutzung – Nutzer sollten sie kennen und respektieren (z. B. nicht mehr Personen einsteigen, als angegeben).

  • Übergeordnete Regelwerke: Die Aufzugsnutzung ist meist eingebettet in allgemeine Vorschriften des Gebäudes. Die Hausordnung kann beispielsweise Regelungen zur Aufzugsbenutzung enthalten (etwa Ruhezeiten, Begleitpflichten für Kinder oder Verbote bestimmter Transporte). Ebenso spielen das Brandschutz- und Sicherheitskonzept des Gebäudes eine Rolle: Hier ist festgelegt, wie im Notfall (Brandalarm) mit dem Aufzug umzugehen ist. In manchen Organisationen existieren zudem interne Betriebsanweisungen, die Details zur Aufzugsnutzung für Mitarbeiter oder Dienstleister regeln (z. B. wer den Serviceaufzug nutzen darf, Verhaltensregeln für Lieferanten, etc.). Diese übergeordneten Vorgaben bilden den Rahmen, innerhalb dessen sich die bestimmungsgemäße Nutzung bewegt, und müssen bei allen Maßnahmen des Facility Managements mit einbezogen werden.

Phasenbezogene Nutzung: Warten – Einsteigen – Fahren – Aussteigen

Während des gewöhnlichen Betriebs lassen sich vier Phasen der Aufzugsnutzung unterscheiden, in denen jeweils bestimmte Verhaltensweisen als bestimmungsgemäß gelten:

  • Warten: Fahrgäste halten sich geordnet vor dem Aufzug auf und warten, bis die Kabine ankommt. Der Türbereich ist dabei freizuhalten – niemand sollte direkt vor den Türen stehen oder diese blockieren. Insbesondere lehnt man sich nicht an die Schachttüren an und vermeidet hektisches Drücken des Rufknopfes. Rücksichtnahme beim Warten sorgt für Sicherheit und ein reibungsloses Einsteigen.

  • Einsteigen: Sobald sich die Türen öffnen, lassen die Wartenden zunächst aussteigende Personen ungehindert den Aufzug verlassen. Anschließend steigen die Fahrgäste zügig und ohne Drängeln ein. Dabei ist darauf zu achten, den Türbereich nicht unnötig lang blockiert zu halten. Man bewegt sich zügig in den Fahrkorb hinein, damit die Türschließung nicht verzögert wird. Falls nötig (etwa wenn noch jemand kommt), sollte die „Tür Auf“-Taste benutzt werden, anstatt die Tür mit der Hand aufzuhalten.

  • Fahren: Während der Fahrt verhalten sich die Personen ruhig und achten auf einen sicheren Stand. Idealerweise hält man sich an vorhandenen Handläufen fest, besonders wenn der Aufzug anfährt oder stoppt. Ungebührliches Verhalten wie Herumspringen, Schaukeln oder „Spiele“ in der Kabine ist zu unterlassen, da solche Aktionen Erschütterungen verursachen und die Sicherheitssensoren oder Bremssysteme auslösen könnten. Auch lautes Schreien oder mutwilliges Herauslehnen (bei offenen Kabinen) ist nicht bestimmungsgemäß. Ein ruhiges Verhalten garantiert Komfort für alle Mitfahrenden und schützt die Aufzugstechnik.

  • Aussteigen: Sobald der Aufzug an der gewünschten Etage hält und die Türen sich öffnen, verlassen die Fahrgäste zügig die Kabine, damit nachfolgende Personen einsteigen können oder die Türen wieder schließen. Dabei achtet man darauf, keine Gegenstände in der Tür stehen zu lassen oder gar in der Türschwelle zu platzieren. Sollte man Gepäck oder Kinderwagen dabeihaben, ist sicherzustellen, dass diese direkt mit hinausgenommen werden und nichts die Türsensoren blockiert. Nach dem Aussteigen ist der Vorraum ebenfalls geordnet zu verlassen, ohne den Zugang für andere zu versperren.

Zusammengefasst bedeutet bestimmungsgemäßes Verhalten im Normalbetrieb, in jeder Phase rücksichtsvoll, zügig aber nicht hektisch zu handeln und insbesondere die Türen nicht zu behindern. So wird ein effizienter und sicherer Transport aller Fahrgäste gewährleistet.

Umgang mit Türen

Die Aufzugstüren – sowohl die Kabinentüren als auch die Schachttüren – sind empfindliche und sicherheitsrelevante Komponenten.

Ein sachgerechter Umgang mit den Türen ist deshalb zentral für die bestimmungsgemäße Nutzung:

  • Keine manuelle Gewaltanwendung: Fahrgäste dürfen die Türen nicht eigenhändig aufdrücken, aufhalten oder gewaltsam schließen. Moderne Aufzüge besitzen Türantriebe und Sicherheitssensoren, die den Schließvorgang steuern. Wird eine Tür künstlich aufgehalten (z. B. mit Kraft oder Gegenständen), kann dies die Mechanik beschädigen oder die Steuerung irritieren. Wenn es notwendig ist, die Tür länger offen zu halten (etwa um einem nachfolgenden Fahrgast das Einsteigen zu ermöglichen), sollte ausschließlich die dafür vorgesehene „Tür Auf“-Taste verwendet werden. Ebenso darf man eine sich schließende Tür nicht mit Händen oder Füßen blockieren; stattdessen kurz die „Tür Auf“-Taste betätigen.

  • Tür- und Schwellenbereiche freihalten: Der Bereich vor und zwischen den Türen muss stets frei von Hindernissen bleiben. Es dürfen keine Gegenstände in der Türschwelle abgestellt werden, auch nicht vorübergehend. Schon kleine Objekte oder Schmutz in der Führungsschiene können den Türmechanismus stören. Während des Ein- und Aussteigens ist darauf zu achten, dass Kleidung, Taschen oder z. B. Hundeleinen nicht in den Türspalt ragen. Freie Türbereiche gewährleisten, dass die Tür ungehindert schließen kann und die Lichtschranken bzw. Sicherheitskontakte korrekt funktionieren.

  • Keine Manipulation an Türen und Sensoren: Nutzer dürfen keinesfalls in die Türspalte greifen oder an Dichtungen, Lichtschranken und Abdeckungen herumfummeln. Solche Sicherheitseinrichtungen (z. B. die Lichtvorhänge, die Personen erkennen, oder Gummilippen) sind kalibriert, um bei kleinsten Störungen die Türsteuerung zu beeinflussen. Eingriffe oder Spielereien daran können zu Fehlabschaltungen führen oder die Schutzfunktion beeinträchtigen. Bestimmungsgemäßes Verhalten bedeutet hier: Türen nur über die vorgesehene Bedienelemente steuern und im Übrigen unberührt lassen.

Durch diesen sorgfältigen Umgang mit den Türen wird sowohl die Sicherheit der Fahrgäste erhöht (keine klemmenden Finger, keine Sturzgefahr durch blockierte Türen) als auch die Anlage geschont (weniger Türstörungen und Verschleiß).

Informations- und Steuerungselemente zur Unterstützung der bestimmungsgemäßen Nutzung

Eine wichtige Rolle für die richtige Nutzung des Aufzugs spielen die bereitgestellten Informationen und technischen Hinweise, die den Fahrgästen helfen, sich korrekt zu verhalten. Beschilderungen, Anzeigen und akustische Signale leiten die Nutzer und verhindern Fehlbedienungen.

Beschilderung und Piktogramme

Verschiedene Schilder und Aufkleber in und an Aufzügen informieren über die zulässige Nutzung und geben Sicherheitshinweise. Üblicherweise lassen sich folgende Informationsarten unterscheiden:

Informationsart

Typische Inhalte

Pflichtangaben

Nenn-Tragfähigkeit des Aufzugs (z. B. „max. 630 kg“), maximal zulässige Personenzahl (z. B. „max. 8 Personen“), Aufzugskennung oder -nummer, sowie Ansprechpartner im Störungsfall (Betreiberfirma mit Notruf-Telefonnummer). Diese Angaben sind gesetzlich vorgeschrieben und meist auf einer Plakette in der Kabine aufgeführt.

Sicherheits-Hinweise

Hinweise wie „Aufzug im Brandfall nicht benutzen“ (meist als Piktogramm mit durchgestrichenem Aufzug und Flammensymbol nach Norm), Notrufanleitung („Bei Störung Knopf drücken und sprechen“), Verhaltenshinweise bei Stillstand („Ruhe bewahren“) und ähnliches. Diese Schilder dienen der Sicherheit im Notfall.

Nutzungseinschränkungen

Zusätzliche Hinweise, die auf bestimmte Verbote hinweisen: Beispielsweise „Kein Fahrradtransport“ oder „Nur für Personenverkehr – keine Güterbeförderung“. In einigen Anlagen findet man auch Symbole wie durchgestrichene Hunde (Haustiere verboten) oder „Rollstuhlfahrer benutzen bitte Aufzug X“. Diese Piktogramme richten sich nach den Besonderheiten des Gebäudes.

All diese Informationen müssen in der Kabine und häufig auch im Aufzugsvorraum gut sichtbar und dauerhaft angebracht sein. Wichtig ist, dass sie nicht durch andere Aushänge überklebt oder durch Vandalismus beschädigt werden. Das Facility Management sollte regelmäßig prüfen, ob alle Beschilderungen lesbar und aktuell sind. Nur wenn die Fahrgäste die Regeln und Grenzen kennen, können sie den Aufzug bestimmungsgemäß nutzen.

Akustische und optische Informationen

Neben statischer Beschilderung helfen auch technische Informationssysteme den Nutzern, den Aufzug richtig zu verwenden:

  • Etagen- und Fahrtrichtungsanzeigen: In den meisten Aufzügen gibt es im Inneren eine digitale Anzeige oder analoge Zeiger, die die aktuelle Etage anzeigen, sowie oft im Vorraum Anzeigen, welche Kabine kommt und in welche Richtung sie weiterfährt. Diese optischen Informationen geben Orientierung – der Fahrgast sieht, ob er sich der gewünschten Etage nähert oder ob der Aufzug aufwärts oder abwärts fährt. Dadurch wissen die Nutzer, wann sie sich zum Aussteigen bereit machen müssen, was insbesondere wichtig ist, um zügig auszusteigen (bestimmungsgemäßes Aussteigen ohne Verzögerung).

  • Akustische Signale: Viele Aufzüge verfügen über akustische Hinweise, wie z. B. einen Gong, wenn die Kabine an einer Haltestelle hält, oder eine automatische Sprachansage der Etage („Erster Stock“). Solche Signale sind für sehbehinderte Personen essentiell, um eigenständig den Aufzug nutzen zu können (Barrierefreiheit). Aber auch alle anderen Nutzer profitieren von klaren akustischen Hinweisen – etwa warnt ein wiederholter Signalton vor einer Überlast, damit Passagiere wissen, dass jemand aussteigen oder Last entnommen werden muss, um die Fahrt zu ermöglichen.

  • Zustandsanzeigen: Klare Anzeigen für besondere Betriebszustände unterstützen die bestimmungsgemäße Nutzung, indem sie Fehlinterpretationen vermeiden. Beispielsweise leuchtet bei Überschreiten der Traglast eine „Überlast“-Anzeige oder es erscheint ein entsprechender Warnhinweis im Display – dies signalisiert den Insassen, dass der Aufzug aus Sicherheitsgründen nicht fährt, bis die Überladung behoben ist. Ebenso sind Hinweise wie „Außer Betrieb“ wichtig, damit Benutzer nicht vergeblich auf eine Fahrt warten oder versuchen, eine blockierte Kabine zu nutzen. In manchen Gebäuden gibt es Anzeigentafeln „Dieser Aufzug nur für Personal“ oder „Reinigungfahrt“, um temporär zu steuern, wer den Aufzug nutzen soll. Solche optischen Hinweise (oft kombiniert mit Zugangssteuerungen) stellen sicher, dass in besonderen Situationen der Aufzug nur gemäß Vorgabe genutzt wird.

Zusammengenommen gewährleisten diese akustischen und visuellen Informationsmittel, dass Fahrgäste jederzeit wissen, wie sie sich verhalten sollen und was der Status der Anlage ist. Unklarheiten oder Unwissenheit als Ursache für Fehlverhalten werden dadurch minimiert.

Einbindung in Hausordnung und interne Anweisungen

Die bestimmungsgemäße Nutzung des Aufzugs sollte nicht dem Zufall überlassen werden – sie wird idealerweise in den allgemeinen Regeln des Gebäudebetriebs festgeschrieben und kommuniziert:

  • Verankerung in der Hausordnung und Mieterdokumenten: In Wohn- oder Bürogebäuden werden Grundregeln der Aufzugbenutzung oftmals in die Hausordnung oder Mieterinformationen aufgenommen. Dort kann zum Beispiel festgelegt sein, dass Ruhezeiten gelten (kein unnötiger Lärm im Aufzug), dass Kinder nur mit Begleitung fahren dürfen, oder dass der Personenaufzug nicht für Möbeltransporte genutzt werden darf. Indem alle Nutzer diese Regeln schriftlich erhalten (etwa bei Mietvertragsunterzeichnung oder in Aushängen im Gebäude), wird ein gemeinsames Verständnis von „bestimmungsgemäßem Gebrauch“ geschaffen. Auch Mitarbeiterhandbücher in Firmengebäuden sollten eine Sektion zur Aufzugsbenutzung enthalten, um neuen Mitarbeitern die erwarteten Verhaltensweisen nahezubringen.

  • Interne Dienstanweisungen bei besonderen Risiken: In stark frequentierten oder vandalismusgefährdeten Objekten ergänzt das Facility Management die allgemeinen Regeln oft durch interne Anweisungen für bestimmtes Personal. Beispielsweise kann in einem Einkaufszentrum der Sicherheitsdienst angewiesen sein, zu Stoßzeiten an den Aufzügen präsent zu sein und auf die Einhaltung der Kapazitätsgrenzen zu achten. In Schulen könnte Lehrkräften oder Hausmeistern aufgetragen werden, darauf zu achten, dass keine Schüler in Abwesenheit von Aufsichtspersonen den Aufzug missbrauchen. Und im Krankenhaus erhalten Transportdienste Vorgaben, bestimmte Bettenaufzüge exklusiv für Patiententransporte zu nutzen. Solche gezielten Anweisungen stellen sicher, dass die bestimmungsgemäße Nutzung auch unter erschwerten Bedingungen durchgesetzt wird, und dass es Verantwortliche gibt, die ein Auge auf das Aufzugsgeschehen haben.

Durch die Kombination von allgemeinen Hausregeln und spezifischen internen Anweisungen wird ein Rahmen geschaffen, in dem sich alle Beteiligten ihrer Rolle bewusst sind. Dies erleichtert die Kontrolle und im Bedarfsfall auch die Durchsetzung von Regeln, da auf ein gemeinsam vereinbartes Regelwerk verwiesen werden kann.

Kontrolle, Prävention und Umgang mit Fehlverhalten

Die Verantwortung für die Durchsetzung der bestimmungsgemäßen Nutzung liegt bei verschiedenen Akteuren im Facility Management und im täglichen Gebäudebetrieb. Vorbeugende Maßnahmen und konsequentes Eingreifen bei Fehlverhalten sind nötig, um einen sicheren und effizienten Aufzugsbetrieb zu gewährleisten.

Rollen und Verantwortlichkeiten

Im Kontext eines professionellen Gebäudebetriebs wirken mehrere Rollen zusammen, um die regelkonforme Nutzung der Aufzüge sicherzustellen. Klar definierte Verantwortlichkeiten helfen dabei, dass niemand wegsieht und Probleme frühzeitig adressiert werden:

Rolle/Funktion

Beitrag zur bestimmungsgemäßen Nutzung

Betreiber/Eigentümer

Legt die grundsätzlichen Nutzungsregeln fest (z. B. in Hausordnung oder Betriebsanweisungen), stellt Budget für Maßnahmen (Beschilderung, Technik) bereit und trifft Grundsatzentscheidungen bei wiederkehrenden Problemen. Trägt die rechtliche Verantwortung für einen sicheren Betrieb.

Facility Management (FM)

Entwickelt konkrete Regeln und Prozesse zur Aufzugsnutzung, erstellt und aktualisiert Beschilderungen und Piktogramme, schult ggf. Personal. Überwacht die Aufzugsfunktion durch Auswertung von Störungsmeldungen und organisiert Wartung oder Intervention bei Bedarf. Das FM ist die Schnittstelle zwischen Betreiber, Technik und Nutzern.

Haustechnik/Technischer Dienst

Führt Routinekontrollen der Anlagen durch, meldet technische Auffälligkeiten (z. B. abgenutzte Türdichtungen oder wiederholte Störungen, die auf Fehlgebrauch hinweisen) ans FM. Unterstützt im Bedarfsfall bei der Außerbetriebnahme einer Anlage (z. B. nach Vandalismusschäden) und sorgt für zügige Instandsetzung.

Reinigungsdienst

Hat regelmäßigen Zugang zu Kabinen und Vorbereichen; meldet Verschmutzungen, Beschädigungen oder Vorkommnisse von Missbrauch (z. B. festgeklebte Türkeile, Graffiti, liegengelassener Müll) an das FM. Trägt durch Sauberhalten der Kabine dazu bei, dass kein erhöhtes Sicherheitsrisiko (z. B. Rutschgefahr) entsteht.

Sicherheitsdienst/Empfang

Beobachtet im Publikumsverkehr das Geschehen an den Aufzügen. Spricht Nutzer bei offensichtlichem Fehlverhalten direkt an (höfliche Erinnerung an Regeln) und greift im Ernstfall ein. Dokumentiert Vorfälle (z. B. mutwilliges Blockieren der Türen oder Überladen) und informiert das FM bzw. den Betreiber.

Nutzer/Mieter

Befolgt die ausgehängten Regeln und Hinweistexte zur Aufzugsnutzung. Jeder einzelne Fahrgast trägt Verantwortung für sein Verhalten: bestimmungsgemäße Nutzung bedeutet Rücksicht und Regelkonformität. Zudem sollen Nutzer Schäden oder gefährliche Zustände unverzüglich melden (z. B. wenn die Tür nicht mehr richtig schließt oder jemand einen Notruf missbraucht hat). Diese Meldungen helfen dem FM, schnell einzugreifen.

Durch das Zusammenspiel dieser Rollen wird eine Art „Sicherheitsnetz“ geschaffen: Fehlverhalten wird eher bemerkt und angesprochen, bevor es zu einem Unfall oder Ausfall kommt. Wichtig ist eine offene Kommunikationskultur – Mieter und Personal sollten wissen, an wen sie sich wenden können, wenn ihnen etwas auffällt.

Regelmäßige Kontrollen

Kontrolle bedeutet nicht nur im Nachhinein zu reagieren, sondern proaktiv den Zustand und die Nutzung der Aufzüge zu überwachen.

Hier bewähren sich insbesondere zwei Ansätze:

  • Visuelle Rundgänge und Inspektionen: Im Rahmen der täglichen oder wöchentlichen Gebäudeinspektionen (durch Hausmeister, Haustechnik oder Reinigungskräfte) sollten kurze Sichtprüfungen der Aufzüge erfolgen. Dabei wird z.B. gecheckt, ob die Kabine sauber und unbeschädigt ist, ob Türbereiche frei von Hindernissen und Beschilderungen intakt sind. Auffälligkeiten – etwa wiederkehrende Kratzspuren im Türbereich (Hinweis auf unsachgemäßen Möbeltransport) oder häufig verklebte Türsensoren – geben Hinweise auf Fehlverhalten der Nutzer. Solche Beobachtungen können sofort gemeldet und abgestellt werden, bevor ein größerer Schaden entsteht. Auch die Funktionsprüfung von Notruf und Beleuchtung gehört zu den Routinekontrollen, damit im Ernstfall alles funktioniert.

  • Auswertung technischer Störungsdaten: Moderne Aufzugssysteme verfügen über Diagnose- und Protokollfunktionen, die dem Betreiber wertvolle Informationen liefern. Beispielsweise wird registriert, wenn eine Türstörung auftritt (etwa weil die Tür zu lange blockiert wurde) oder wenn der Überlastsensor mehrfach anschlug. Das Facility Management sollte diese Störungsprotokolle regelmäßig auswerten. Wenn z.B. erkennbar ist, dass an bestimmten Tagen oder Uhrzeiten gehäuft Türblockaden vorkommen, kann man gezielt ermitteln, was die Ursache ist (vielleicht Lieferverkehr, der Türen aufhält). Oder falls auffällt, dass öfter der Not-Halt betätigt wird, könnte ein Missbrauch durch Unbefugte vorliegen. Solche datenbasierten Kontrollen helfen, Muster zu erkennen und mit geeigneten Maßnahmen gegenzusteuern.

Durch regelmäßige Kontrollen – sowohl menschliche Beobachtung als auch technische Überwachung – stellt das FM sicher, dass Abweichungen vom bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht unentdeckt bleiben. Probleme können so frühzeitig erkannt und behoben werden, bevor sie zu Ausfällen oder Gefahrensituationen führen.

Umgang mit wiederkehrender Fehl- oder Zweckentfremdung

Trotz aller Prävention kann es vorkommen, dass bestimmte Missbräuche immer wieder auftreten (z. B. Bewohner, die hartnäckig den Aufzug zum Möbeltransport nutzen, oder Jugendliche, die ihn als „Treffpunkt“ missbrauchen).

In solchen Fällen muss das Facility Management abgestuft reagieren:

  • Verbesserte Kommunikation und Hinweisschilder: Als erste Maßnahme sollte geprüft werden, ob die bestehenden Hinweise ausreichend sichtbar und verständlich sind. Gegebenenfalls werden zusätzliche Piktogramme oder Schilder angebracht, um das Fehlverhalten explizit anzusprechen. Beispiel: Wenn wiederholt Fahrräder im Aufzug mitgenommen werden, könnte ein deutliches Schild „Fahrradtransport verboten“ mit Symbol angebracht werden. Oder bei ständigen Türblockaden hilft ein Aufkleber in Augenhöhe: „Bitte Türen nicht aufhalten – benutzen Sie die Tür-auf-Taste“. Durch solches visuelles Feedback wird den Nutzern ins Bewusstsein gerufen, welche Regeln gelten.

  • Einbindung von Personal zur Überwachung: Falls die verstärkte Beschilderung nicht fruchtet, sollte man den „menschlichen Faktor“ einsetzen. Das heißt, Sicherheitsdienst, Hausmeister oder andere befugte Personen achten gezielt auf Problemzeiten oder -situationen. Sie sprechen die betreffenden Nutzer direkt (aber höflich) an, klären über die Risiken und Regeln auf und melden wiederholte Verstöße an das FM. Die persönliche Ansprache zeigt oft Wirkung, da die Nutzer merken, dass Fehlverhalten bemerkt wird und Konsequenzen haben kann. Eine Präsenz von Ansprechpartnern trägt oft zur Abschreckung von Missbrauch bei.

  • Anpassung der Regeln und Sanktionen: Zeigt sich, dass bestimmte Nutzergruppen die Regeln bewusst missachten, kann der Betreiber in Abstimmung mit dem FM härtere Schritte erwägen. Die Hausordnung oder interne Richtlinien lassen sich um konkrete Verbote oder Auflagen ergänzen. Zum Beispiel kann festgehalten werden, dass bei Zuwiderhandlung gegen die Aufzugsregeln der Verursacher haftbar gemacht wird für entstehende Schäden oder Mehrkosten. In Mietverhältnissen wären Abmahnungen möglich, wenn jemand trotz Verbot den Aufzug blockiert oder beschädigt. Wichtig ist hierbei die rechtliche Prüfung und transparente Kommunikation solcher Maßnahmen. Sanktionen sollten nur ultima ratio eingesetzt werden, wenn alle Appelle und milderen Mittel ausgeschöpft sind.

  • Technische oder organisatorische Einschränkungen: In Extremfällen, in denen eine dauerhafte Zweckentfremdung die Sicherheit oder Funktion gefährdet, können technische Lösungen in Betracht gezogen werden. Dies könnte z.B. die Nachrüstung eines Zugangssystems sein (Schlüsselschalter oder Code, sodass nur Berechtigte den Aufzug für bestimmte Zwecke nutzen können). Ebenso kann – falls vorhanden – auf einen separaten Serviceaufzug verwiesen werden: etwa indem schwere Transporte nur dort und zu bestimmten Zeiten erlaubt sind, während der Hauptaufzug für normale Fahrten reserviert bleibt. Eine andere Möglichkeit ist die Programmierung des Aufzugs, dass er zu definierten Zeiten nur eingeschränkt fährt (wobei, wie erwähnt, eine generelle nächtliche Abschaltung in Wohnhäusern unzulässig wäre). Solche Schritte müssen sorgfältig abgewogen werden, da sie den Komfort einschränken. Doch wenn z.B. Vandalismus oder gefährliche Eingriffe nicht anders einzudämmen sind, kann eine zeitweilige Zugangsbeschränkung notwendig werden – immer in Kombination mit der Information der Nutzer, warum diese Maßnahme ergriffen wird.

Insgesamt gilt: Wiederkehrendes Fehlverhalten erfordert eine klare Strategie aus Aufklärung, Kontrolle und (wo nötig) Konsequenzen. Das Facility Management sollte dokumentieren, welche Maßnahmen ergriffen wurden und welche Wirkung sie zeigen, um bei Bedarf den Ansatz anzupassen.

Bestimmungsgemäße Nutzung in Stör- und Notfallsituationen

Die bestimmungsgemäße Nutzung eines Aufzugs umfasst nicht nur den Normalbetrieb, sondern auch das richtige Verhalten in Abweichungsfällen, also bei Störungen oder im Notfall. Gerade hier ist es entscheidend, dass Fahrgäste besonnen und regelkonform reagieren, da falsches Verhalten schnell zu gefährlichen Situationen führen kann. Das Facility Management muss dafür sorgen, dass die Nutzer auf solche Fälle vorbereitet sind, zumindest durch klare Aushänge und technische Vorkehrungen.

Verhalten bei Störung oder Stillstand

Wenn eine Aufzugskabine unerwartet stehen bleibt oder eine Störung auftritt (z. B. ein mechanischer Defekt oder Stromausfall), ist bestimmungsgemäßes Verhalten überlebenswichtig:

  • In der Kabine bleiben und Notruf absetzen: Fahrgäste sollten beim Anhalten des Aufzugs zunächst Ruhe bewahren. Die Kabine ist grundsätzlich der sicherste Ort, auch wenn sie zwischen den Etagen steht. Bestimmungsgemäß bedeutet hier, nicht in Panik zu geraten und keinesfalls unkoordiniert zu handeln. Der richtige Schritt ist, umgehend den Notrufknopf in der Kabine zu drücken (oft mit einem Glocken- oder Telefonsymbol gekennzeichnet). Dadurch wird eine Sprechverbindung zur Notrufzentrale oder einem 24h-Service hergestellt. Die eingeschlossenen Personen können dann mit dem geschulten Personal sprechen, die Situation schilderen und erhalten Rückmeldungen (z. B. „Hilfe ist in 10 Minuten vor Ort“). Dieses Vorgehen entspricht auch den gesetzlichen Vorgaben (eine Zwei-Wege-Kommunikation muss vorhanden sein) und gewährleistet schnelle Hilfe.

  • Keine Selbstbefreiungsversuche oder Türgewalt: Unter keinen Umständen sollten Fahrgäste versuchen, die Türen manuell zu entriegeln oder die Kabine eigenmächtig zu verlassen (z. B. herauszuklettern, wenn sie zwischen Stockwerken hält). Solche Versuche sind lebensgefährlich – es besteht Absturzgefahr in den Schacht oder Quetschgefahr, falls der Aufzug unvermittelt wieder anläuft. Die Aufzugtüren sind mit einem Sicherheitsverschluss versehen, der nur von geschulten Technikern oder Rettungskräften geöffnet werden darf. Bestimmungsgemäßes Verhalten heißt also: warten, bis professionelle Hilfe eintrifft und die Türen regulär öffnet. Die Notbefreiung wird von außen durchgeführt, nicht durch die Insassen.

  • Anleitungen befolgen: Das Facility Management hat dafür Sorge zu tragen, dass in jeder Aufzugskabine gut sichtbare Kurzanleitungen für den Störfall angebracht sind. Üblicherweise handelt es sich um einen Hinweis in der Nähe des Bedienfelds, der sinngemäß lautet: „Bei Störung: Bitte Ruhe bewahren. Notruftaste drücken und auf Sprechverbindung warten. Kein Eigenrettungsversuch!“ Diese Hinweise unterstützen die Fahrgäste in einer Stresssituation und standardisieren das Verhalten. Ebenso sollte der Notruf selbst so gestaltet sein (sprachlich oder über ein Symbol), dass klar ist, was zu tun ist. Bestimmungsgemäße Nutzung im Störfall bedeutet letztlich, dass die Passagiere die vorhandenen Sicherheitseinrichtungen (Notruf, Alarm) nutzen und keine unautorisierten Handlungen vornehmen, bis Hilfe eintrifft.

Verhalten im Brandfall

Ein Brand im Gebäude ist ein Sonderfall, bei dem die Nutzung des Aufzugs besonderen Regeln unterliegt. Hier greifen meist die Brandschutzvorschriften, die zwingend vorgeben, wie zu verfahren ist:

  • Keine Nutzung normaler Aufzüge bei Feuer: In jedem Gebäude muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass Aufzüge im Brandfall nicht benutzt werden dürfen. Diese Regel ist Bestandteil der Brandschutzordnung und wird in Deutschland durch entsprechende Piktogramme vorgeschrieben (das Verbotszeichen „Aufzug im Brandfall nicht benutzen“). Der Grund ist, dass bei einem Brand Stromversorgung und Steuerung des Aufzugs ausfallen oder der Aufzug in einer Rauch- oder Brandetage stehenbleiben könnte, was für die Insassen tödlich enden kann. Bestimmungsgemäße Nutzung bedeutet also: Sobald ein Feueralarm ertönt oder Brandgeruch/-rauch wahrnehmbar ist, nehmen Fahrgäste nicht den Aufzug, sondern die Treppe.

  • Evakuierung über Treppen oder spezielle Feuerwehraufzüge: Fahrgäste, die sich während eines Brandalarms im Aufzug befinden, sollen an der nächsten sicheren Etage aussteigen und den Aufzug verlassen. In der Regel werden moderne Aufzüge bei Brandalarm automatisch gesteuert – sie fahren zum Erdgeschoss und bleiben dort mit geöffneter Tür stehen, damit niemand mehr einsteigt. Alle Personen müssen dann das Gebäude über die ausgeschilderten Flucht- und Rettungswege verlassen. Einzige Ausnahme sind spezielle Feuerwehraufzüge oder Evakuierungsaufzüge in Hochhäusern, die dafür konstruiert sind, im Brandfall genutzt zu werden. Solche Aufzüge sind aber deutlich gekennzeichnet und nur von autorisiertem Einsatzpersonal zu bedienen. Für den normalen Nutzer gilt immer: „Im Brandfall Treppen benutzen!“

  • FM-Maßnahmen und Kommunikation: Das Facility Management hat die Aufgabe, die technische Brandfallsteuerung des Aufzugs (sofern vorhanden) regelmäßig zu testen und sicherzustellen, dass diese einwandfrei funktioniert – beispielsweise ob die automatische Rückführung ins Erdgeschoss klappt. Zudem müssen die angebrachten Hinweisschilder zum Verhalten im Brandfall mit dem Gebäude-Konzept übereinstimmen. Das FM schult gegebenenfalls Mitarbeiter und informiert Mieter darüber, was im Ernstfall zu tun ist. In Evakuierungsübungen sollte explizit erwähnt werden, dass niemand den Aufzug benutzen darf. So wird Teil der bestimmungsgemäßen Nutzung auch, im Notfall richtig zu reagieren, was durch vorherige Information und klare Aushänge unterstützt wird.

Dokumentation und „Lessons Learned“

Jeder Vorfall, der auf Fehlverhalten zurückzuführen ist, sollte vom Facility Management dokumentiert und ausgewertet werden. Dies dient dazu, aus der Erfahrung zu lernen und zukünftige Missnutzungen zu verhindern:

  • Ereignisdokumentation: Tritt eine Störung oder ein Schaden auf, bei dem eine nicht-bestimmungsgemäße Nutzung als Ursache vermutet wird, so wird dieser Vorfall erfasst. Typische Angaben in so einer Dokumentation sind: Datum/Zeit, betroffene Aufzugsanlage (Kennnummer), Beschreibung des Vorfalls und des beobachteten Fehlverhaltens (z. B. „Tür blieb in 3. OG wegen eingeklemmtem Gegenstand stehen – vermutl. Umzugskarton blockierte Lichtschranke“). Auch Hinweise von Augenzeugen oder beteiligtem Personal werden festgehalten. Diese Sammlung von Meldungen ergibt über die Zeit ein Bild, ob bestimmte Probleme systematisch auftreten.

  • Auswertung und Anpassung von Maßnahmen: Zeigen sich bei der Analyse der dokumentierten Vorfälle Muster, zieht das Facility Management Konsequenzen. Beispielsweise: Wenn mehrmals monatlich ein Fehlalarm des Notrufs durch spielende Kinder ausgelöst wurde, könnte man überlegen, den Zugang zum Notrufknopf erschwerbar zu machen oder Aufklärung mit den Eltern zu betreiben. Oder falls häufig Überlast angezeigt wurde, obwohl nominell nicht zu viele Personen drin waren, könnte das auf heimliche Lastentransporte hindeuten – dann wären verstärkte Kontrollen oder Gespräche mit den Mietern angebracht. Die „Lessons Learned“ aus realen Ereignissen fließen somit in Verbesserungsmaßnahmen ein. Dazu können zählen: das Anbringen zusätzlicher Hinweise oder geänderter Piktogramme, eine Anpassung der Hausordnung, gezielte Schulungen bzw. Nutzerinformationen oder, falls unumgänglich, technische bzw. bauliche Maßnahmen (z. B. Zugangsbegrenzungen, Kameraüberwachung). Das Ziel ist, aus den Erfahrungen zu lernen und die Aufzugsnutzung kontinuierlich sicherer und regelkonformer zu gestalten.

Umgang mit Lasten und Hilfsmitteln

Viele Fahrgäste nehmen Gegenstände oder Hilfsmittel mit in den Aufzug – von Einkäufen über Kinderwagen bis hin zu Rollstühlen.

Auch hier gibt es klare Vorgaben, um den Aufzug bestimmungsgemäß zu nutzen:

  • Tragfähigkeit und Personenzahl einhalten: Vor jeder Nutzung sollte geprüft werden, dass das Gesamtgewicht aller Personen und mitgeführten Lasten die angegebene Tragfähigkeit des Aufzugs nicht überschreitet. Die zulässige Maximalbelastung (z. B. 1000 kg) sowie die maximale Personenzahl sind in der Kabine angeschlagen. Eine Überschreitung führt bei modernen Anlagen in der Regel zu einer Überlast-Warnung oder dazu, dass der Aufzug gar nicht startet. Überladung stellt ein Sicherheitsrisiko dar und kann Antrieb und Seile übermäßig belasten. Daher ist es bestimmungsgemäß, große oder schwere Gegenstände gegebenenfalls separat zu transportieren und nicht mit voller Personenanzahl zu kombinieren. Lasten sollten möglichst gleichmäßig im Fahrkorb verteilt werden, um einseitige Belastungen zu vermeiden.

  • Hilfsmittel richtig platzieren: Gegenstände wie Kinderwagen, Rollstühle, Rollatoren oder Gepäckstücke müssen so in der Kabine positioniert werden, dass sie die Türen nicht berühren oder blockieren. Idealerweise stehen sie an der Rück- oder Seitenwand der Kabine, sodass der Türbereich frei bleibt. Die Bremsen von Kinderwagen oder Rollstühlen sind zu arretieren bzw. Rollatoren zusammenzuklappen, damit sie während der Fahrt nicht verrutschen. Auch sollte man darauf achten, dass keine Teile (z. B. Griffe, Räder) in den Türbereich hineinragen. Dies gewährleistet, dass die Tür ohne Hindernis schließen kann und verhindert Beschädigungen an Türen oder dem Transportgut selbst.

  • Keine ungeeigneten Lasten im Personenaufzug: Große, sperrige oder sehr schwere Güter (z. B. Möbelstücke, Paletten, Bau- oder Umzugsmaterial) dürfen in der Regel nicht mit einem normalen Personenaufzug befördert werden. Solche Lasten gehören in dafür ausgelegte Lasten- oder Serviceaufzüge. Die Zweckentfremdung eines Personenaufzugs als Güteraufzug widerspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch: Sie kann zu technischen Schäden (etwa Kratzer, Dellen oder Überlast an der Kabine und den Türen) führen und birgt höhere Unfallgefahren (etwa wenn Türen durch sperrige Gegenstände nicht richtig schließen). Daher sollte im Zweifelsfall das Facility Management konsultiert werden, ob ein bestimmter Transport zulässig ist, oder alternative Transportwege (Treppenhaus, externer Lift) genutzt werden. In vielen Gebäuden sind entsprechende Verbotsaufkleber angebracht (z. B. „Kein Möbeltransport“), um auf diese Einschränkung hinzuweisen.