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Schnittstellen zur architektonischen Planung

Facility Management: Aufzugsmanagement » Aufzüge » Integration in Gebäude » Schnittstellen zur architektonischen Planung

Integration von Aufzugsanlagen im Gebäude Schnittstellen zur architektonischen Planung

Schnittstellen zur architektonischen Planung im Aufzugssystem

Die Schnittstellen zwischen dem Elevator-System (Aufzugsanlagen) und der architektonischen Planung bestimmen maßgeblich, wie gut ein Gebäude später nutzbar, wartbar, sicher und wirtschaftlich betrieben werden kann. Bereits in frühen Entwurfsphasen müssen daher Aufzugsanlagen, Gebäudekern, Fluchtwege, Barrierefreiheit und technische Versorgung koordiniert werden. Aus Sicht des Facility Managements ist es entscheidend, dass architektonische Entscheidungen die spätere Betriebsorganisation unterstützen. Dazu gehören insbesondere ausreichend bemessene Flächen, eine sinnvolle Positionierung der Aufzüge, gute Erreichbarkeit für Wartung und Service, die vollständige Integration der Aufzüge in Brandschutzkonzept und Nutzerführung sowie Reserven für zukünftige Modernisierung oder Erweiterung.

Eine frühzeitige Abstimmung zwischen Architektur und FM in Bezug auf die Aufzüge ermöglicht einen reibungslosen Übergang in den Betrieb, ohne dass nachträgliche Anpassungen nötig werden Nur wenn Anforderungen an Wartung, Prüfzyklen, Zugänglichkeit und Sicherheit von Anfang an integriert werden, lassen sich spätere Nachrüstungen, Betriebsstörungen oder Haftungsrisiken wirksam vermeiden. Zudem haben Aufzüge einen erheblichen Einfluss auf die langfristigen Nutzungskosten eines Gebäudes, weshalb Facility Manager idealerweise bereits in der Planungsphase gemeinsam mit Architekten und Fachplanern die Weichen für einen kosteneffizienten Betrieb stellen.

Schnittstellen zwischen Aufzugssystem und architektonischer Planung – Betriebsfähigkeit, Sicherheit und Lebenszyklusoptimierung aus Facility-Management-Sicht

Planungsphasen und Rollen im Zusammenspiel Architektur – FM – Elevator

Planungsphase

Typische Elevator-relevante Themen aus FM-Sicht

Vor-/Konzeptentwurf

Anzahl und Position der Aufzüge, grobe Kernstruktur, Gebäudetyp-Layout

Entwurfsplanung

Schachtanordnung, Vorzonen (Aufzugsvorräume), Fluchtwege, Barrierefreiheit, Lastenwege

Ausführungsplanung

Details zu Schächten, Türen, Gruben/Kopfhöhen, Technikräume, Anschlüsse

Bau & Inbetriebnahme

Einbaukoordination, Zugänge (Baustellen- und späterer Wartungszugang), Prüfungen, Dokumentation, Abgleich mit FM-Anforderungen

FM-Aufgaben erstrecken sich dabei von der frühen Bedarfsklärung bis zur Integration der Anlage ins Betreiberkonzept bei der Übergabeaufzug.fm-connect.comaufzug.fm-connect.com. Bereits im Vorentwurf werden grundlegende Weichen (Anzahl, Anordnung) gestellt, während in der Ausführungsplanung die technischen Details im Fokus stehen. In der Bau- und Inbetriebnahmephase gilt es schließlich, den Einbau zu begleiten und sicherzustellen, dass alle FM-Anforderungen erfüllt und dokumentiert sind.

Akteursrollen

  • Architektur: Verantwortet das bauliche Gesamtkonzept, die Grundrissorganisation mit Gebäudekern (einschließlich Anordnung der Aufzugsschächte und Treppenräume), die gestalterische Integration der Aufzüge sowie die Planung von Flucht- und Aufenthaltsbereichen. Architekt*innen müssen u. a. Schachtgrößen, Türmaße und die Lage von Maschinenraum oder Aggregaten so im Entwurf berücksichtigen, dass sie ins Gebäuderaster passen und den Vorgaben entsprechenaufzug.fm-connect.com. Außerdem koordinieren sie, dass Aufzüge in das ästhetische und funktionale Konzept des Gebäudes eingebunden sind.

  • Fachplanung Aufzug/TGA: Zuständig für die technische Planung der Aufzugsanlage im Rahmen der Technischen Gebäudeausrüstung. Sie umfasst die Dimensionierung der Anlage (Traglast, Förderhöhe, Geschwindigkeit), die Auslegung von Schacht und Maschinenraum und die Definition aller Schnittstellen zu Stromversorgung, Beleuchtung, Lüftung und ggf. Entwässerung. Derdie Aufzugsfachplanerin sorgt z. B. dafür, dass Steuerungs- und Antriebskomponenten gut zugänglich sind und sämtliche Anschlüsse (Hauptstrom, Notstrom) sowie Leitungswege frühzeitig eingeplant werdenaufzug.fm-connect.com. Auch die Einhaltung einschlägiger Normen (z. B. DIN EN 81-Reihe) und die Abstimmung mit anderen TGA-Gewerken fällt in diesen Aufgabenbereich.

  • Facility Management: Bringt bereits in der Planungsphase die Betriebs- und Instandhaltungssicht ein. Das FM achtet darauf, dass die Anlage im Alltag sicher und effizient betreibbar ist – z. B. durch ausreichende Zugänglichkeit für Wartungspersonal, geeignete Reinigungswege, getrennte Logistikwege für Anlieferung und Entsorgung – und dass spätere Modernisierungen oder Nutzungsänderungen möglich bleiben. Zudem werden Anforderungen aus der Betreiberverantwortung (Prüf- und Wartungskonzepte, Notruforganisation, Arbeitssicherheit) früh eingebracht. Das Facility Management bildet so die Schnittstelle zwischen technischer Planung und betrieblicher Realitätaufzug.fm-connect.com, indem es sicherstellt, dass Vorgaben zu Wartung, Prüfungen und Sicherheit von Anfang an mitgedacht werden.

Schacht- und Kernanordnung

  • Positionierung der Aufzugsschächte: Die Aufzugsschächte werden in der Regel im Gebäudekern angeordnet, gemeinsam mit den Treppenräumen, um eine kompakte vertikale Erschließung zu erreichen. Dabei ist festzulegen, wie viele Schächte für welche Zwecke benötigt werden (Personenaufzüge, Lasten-/Serviceaufzüge, ggf. Feuerwehraufzug) und an welchen Stellen sie geführt werden. In höheren Gebäuden ist z. B. ab einer Höhe von 22 m ein Feuerwehraufzug gesetzlich vorgeschrieben, der entsprechend im Kern einzuplanen ist. Insgesamt sollten die Schächte so gruppiert und platziert werden, dass sie alle wichtigen Bereiche effizient bedienen und konstruktiv im Kern gebündelt sind.

  • Schachtmaße im architektonischen Raster: Der architektonische Entwurf muss sicherstellen, dass die Aufzugsschächte ausreichend bemessen sind – sowohl in Grundfläche (lichte Weite/Tiefe) als auch in Schachtgrube und Schachtkopf – um den Anforderungen der Aufzugstechnik zu genügen. Diese Maße müssen ins Tragwerksraster eingeplant werden. Beispielsweise erfordert ein Standard-Personenaufzug (barrierefrei nach DIN 18040) typischerweise eine Grubentiefe im Bereich von ca. 0,35 m und eine Schachtkopfhöhe von rund 2,5–2,6 m. Der Schachtquerschnitt muss stets größer sein als die Kabine, oft mindestens 15–30 cm Spiel in jeder Richtung, um Führungsschienen, Türrahmen und Sicherheitsabstände aufzunehmen. Bereits im Entwurf müssen daher entsprechende Rohbaumaße vorgesehen sein, um kostspielige Anpassungen zu vermeiden.

  • Statische Einbindung des Kerns: Die Aufzugsschächte sind Teil des Tragwerks (Gebäudekern) und müssen in Abstimmung mit der Statik geplant werden. Der Kern übernimmt Aussteifungsfunktionen und trägt die Lasten aus dem Aufzug. Schächte und umliegende Wände sind so auszulegen, dass sie alle Kräfte der Aufzugsanlage sicher aufnehmen – etwa die Punktlasten der Schienenbefestigungen, dynamische Bremskräfte und das Gewicht der Antriebseinheite. Erforderlichenfalls sind in den Schachtwänden Einbauteile oder Verstärkungen (z. B. Ringanker, Betonbügel) einzuplanen, um die Befestigung von Schienen und Maschinen zu ermöglichen. Die Aufzugsstatik ist integraler Bestandteil der Kernplanung.

Vorzonen, Lobbys und Fluranschlüsse

  • Dimensionierung der Aufzugsvorräume: Vor den Aufzugstüren muss eine ausreichend große Vorzone (Lobby) vorgesehen werden, damit sich Personen verteilen und z. B. Rollstuhlnutzende manövrieren können. Als Richtwert gilt hier eine Bewegungs- und Wartefläche von mindestens 1,50 m × 1,50 m vor jeder Aufzugstür. Diese Fläche erlaubt das Wenden eines Rollstuhls oder das Abstellen eines Kinderwagens, ohne Türen oder Fluchtwege zu blockieren. In Gebäuden mit speziellen Anforderungen – etwa Krankenhäusern oder Hochhäusern mit Feuerwehraufzug – sind größere Vorräume vorzusehen (mindestens ~6 m²), um auch eine Krankentrage oder größere Lasten bequem rangieren zu können. Durch ausreichend bemessene Aufzugsvorzonen wird Stau und Gedränge in Stoßzeiten vermieden und im Notfall genügend Bewegungsraum bereitgestellt.

  • Anbindung an Hauptflure und Sichtbeziehung: Die Aufzugslobbys sollten sinnvoll an die Hauptflure des Geschosses angebunden sein und eine klare Sichtbeziehung zu wichtigen Orientierungspunkten (Eingangshalle, Empfang, Wegweiser) aufweisen. Aus architektonischer Sicht ist darauf zu achten, dass Besucher intuitiv den Weg zu den Aufzügen finden. Idealerweise liegen Aufzugsvorräume zentral oder gut sichtbar, sodass keine langen Suchwege entstehen. Die Platzierung im Grundriss muss die Wegeführung der Nutzer berücksichtigen – z. B. sollten Aufzüge in einem Bürogebäude nahe den zentralen Verkehrsflächen der Etage liegen, in einem öffentlichen Gebäude möglichst in der Nähe des Haupteingangs oder Foyers.

  • Vermeidung von Engstellen und Kreuzungen: In der Gestaltung der Vorräume ist darauf zu achten, dass sich Verkehrs- und Servicelasten nicht unnötig behindern. Engstellen, in denen z. B. Personen auf den Aufzug warten und gleichzeitig Transportwagen oder Müllbehälter durchgeschoben werden, sind zu vermeiden. Soweit möglich sollten Publikumsverkehr und interner Serviceverkehr getrennt geführt werden (z. B. separate Serviceaufzüge oder unterschiedliche Lobbybereiche). Wenn dies nicht vollständig trennbar ist, sind die Aufzugsvorräume so großzügig zu bemessen und anzuordnen, dass eine gleichzeitige Nutzung ohne Behinderung möglich ist. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass Türen zu Technik- oder Nebenräumen nicht direkt in enge Aufzugslobbys aufschlagen.

Reservenkonzept

Aspekt

FM-relevante Fragestellung

Schachtzahl und -größe

Reicht die Kapazität der geplanten Aufzüge für die erwarteten Verkehrsströme (Personenaufkommen, Transportbedarf)?

Erweiterungsoptionen

Gibt es baulich die Möglichkeit, bei Bedarf zusätzliche Schächte oder Aufzugsanlagen nachzurüsten (Reserveflächen im Kern, Vorsehen von Platzreserven)?

Technikflächen

Sind notwendige Maschinenräume oder Steuerungsräume sinnvoll im Kern angeordnet, und bieten sie ausreichend Platz für Wartung und eventuelle spätere Umbauten?

Durch die Auseinandersetzung mit diesen Fragen wird früh sichergestellt, dass die Aufzugsanlage nicht nur den aktuellen Bedürfnissen genügt, sondern auch bei steigendem Nutzungsaufkommen oder geänderten Anforderungen angepasst werden kann. So kann z. B. eine großzügigere Dimensionierung des Aufzugsschachts von Anfang an die Nachrüstung größerer Kabinen oder neuer Technik erleichtern. Insgesamt erhöht ein durchdachtes Flächen- und Reservenkonzept im Aufzugsbereich die Flexibilität und Zukunftsfähigkeit des Gebäudes.

Wegeführung und Nutzerlogik

  • Erschließung der Hauptnutzungen: Aufzüge sind so anzuordnen, dass sie die wesentlichen Nutzbereiche des Gebäudes effizient erschließen. Das bedeutet, die Lage der Aufzüge folgt der Logik der Gebäudenutzung. Beispielsweise sollten in einem Bürogebäude die Aufzüge zentral in den Bürozonen liegen, in einem Krankenhaus nahe den Stationen und Untersuchungsräumen, in einem Hotel in unmittelbarer Nähe zur Lobby und den Gästezimmerfluren. So werden lange Laufwege vermieden und die wichtigsten Nutzergruppen (Mitarbeiter, Besucher, Patienten etc.) erreichen ihre Ziele ohne Umwege.

  • Trennung von Publikums- und Serviceverkehr: Soweit möglich ist architektonisch eine Trennung zwischen Publikumsaufzügen und Aufzügen für interne Dienste (Service-, Lastenaufzüge) vorzusehen. Dies verhindert, dass z. B. Lieferungen, Mülltransport oder Krankenhausbetten dieselben Kabinen nutzen wie Besucher oder Kund*innen. Eine solche Trennung erhöht Komfort und Hygiene und kann durch separate Aufzugsgruppen oder -lobbys erreicht werden. Wo völlig separate Anlagen nicht realisierbar sind, sollte zumindest durch Zugangssteuerung oder zeitliche Steuerung (etwa separate Betriebszeiten) eine klare Trennung der Nutzungsarten unterstützt werden.

  • Vermeidung langer Umwege oder „versteckter“ Aufzüge: Aufzüge, die für bestimmte Nutzergruppen (z. B. Besucher, Kunden, Patienten) vorgesehen sind, dürfen nicht ungünstig platziert oder schwer auffindbar sein. Lange Umwege, etwa weil ein Aufzug nur über Nebenflure erreichbar ist, sind zu vermeiden. Zentral positionierte und gut ausgeschilderte Aufzüge sorgen dafür, dass alle Personen – insbesondere ortsunkundige Besucher – schnell und intuitiv die vertikale Erschließung nutzen können. Die „Nutzerlogik“ des Gebäudes sollte sich auch in der Aufzugsanordnung widerspiegeln, sodass man etwa vom Haupteingang den Aufzug direkt ersieht oder ihm logisch folgt.

Barrierefreiheit

  • Ganzheitliche Planung von Aufzug, Zugang und Orientierung: Die Anforderungen der Barrierefreiheit müssen bereits bei der Planung von Aufzugslage und -ausbildung mitgedacht werden. Aufzüge, Zugangswege, ggf. Rampen oder Alternativtreppen und Orientierungshilfen (Beschilderung, taktile Leitsysteme) sind als Einheit zu betrachten. Entscheidend ist, dass vom öffentlichen Eingangsbereich aus alle wesentlichen Nutzflächen stufenlos und problemlos per Aufzug erreicht werden können. Hierbei sollten visuelle und haptische Orientierungselemente eingeplant werden, z. B. gut sichtbare Aufzugsschilder, tastbare Beschriftungen in Bodennähe oder an Handläufen und eindeutige Etagenkennzeichnungen, um auch Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen den Weg zum Aufzug zu erleichtern.

  • Barrierefreie Erreichbarkeit aller Hauptnutzungsbereiche: Aus gesetzlicher Sicht müssen in öffentlich zugänglichen Gebäuden alle notwendigen Geschosse barrierefrei erreichbar sein. Dies impliziert mindestens einen Aufzug, der für Rollstuhlfahrende geeignet ist (üblicherweise Türbreite mind. 90 cm, Kabine mind. 1,10 m × 1,40 m). Die Planung muss gewährleisten, dass keine Stufen oder engen Durchgänge den Weg vom Eingang zum Aufzug und von dort zu den wichtigsten Bereichen versperren. Insbesondere in weitläufigen Gebäuden (z. B. Campusstrukturen) ist ggf. mehrere barrierefreie Aufzugsanlagen oder Alternativrouten vorzusehen, damit wirklich alle relevanten Punkte – Kantinen, Versammlungsräume, Sanitäranlagen – barrierefrei erschlossen sind.

  • Bewegungsflächen für Rollstuhl und Hilfsmittel: Im Gebäudekern und an jeder Aufzugshaltestelle sind ausreichende Bewegungsflächen für Personen mit Rollstühlen, Kinderwagen oder Rollatoren vorzusehen. Wie oben erwähnt, gilt ein freier Wendebereich von 1,50 m × 1,50 m vor den Türen als Mindeststandard. Ebenso sollten die Flure und Türdurchgänge im Kern so bemessen sein, dass ein Begegnungsverkehr auch mit Mobilitätshilfen möglich ist. An Aufzugstüren, die sich gegenüber von Treppen befinden, ist ein zusätzlicher Sicherheitsabstand einzuplanen (nach DIN 18040 z. B. 3 m Abstand zu abwärtsführenden Treppen), um Gefahrensituationen zu vermeiden. Insgesamt ist sicherzustellen, dass die Nutzung der Aufzüge für Menschen mit Behinderungen möglichst selbstständig und ohne Hindernisse möglich ist.

Schnittstelle zur Innenarchitektur und Corporate Design

  • Kabinen- und Lobbygestaltung im Gesamtkonzept: Die Aufzüge (Kabineninnenraum und Aufzugsvorräume) sollten gestalterisch in das architektonische Gesamtkonzept des Gebäudes eingebunden werden. Materialien, Farben und Beleuchtung in den Kabinen und Lobbys sind idealerweise abgestimmt auf das Innenraumdesign und ggf. das Corporate Design des Bauherrn. Beispielsweise kann die Wandverkleidung der Kabine Materialien aus der Umgebung aufgreifen oder das Beleuchtungskonzept fortführen. So entsteht ein harmonischer Gesamteindruck und der Aufzugsbereich wird nicht als Fremdkörper, sondern als integraler Bestandteil der Architektur wahrgenommen.

  • Leitsysteme und Beschilderung im Kernbereich: Die Positionierung von Orientierungssystemen (Wegeleitsystem, Geschossanzeigen, Piktogramme) im Bereich der Aufzüge muss früh mitgeplant werden. Im Aufzugskern sollten ausreichend Flächen an Wänden oder Decken vorgesehen sein, um z. B. Etagenhinweisschilder, Richtungspfeile oder Nutzerhinweise (etwa Kapazität, Barrierefreiheitssymbole) anzubringen. Diese Informationen müssen gut sichtbar und verständlich platziert sein – etwa in Augenhöhe und zusätzlich tastbar für Sehbehinderte. Auch akustische Hinweise (Sprachausgaben im Aufzug, Induktionsschleifen für Hörgeräte) gehören zur Nutzerführung und sind in der Innenausbauplanung des Aufzugs zu berücksichtigen.

  • Materialwahl aus FM-Sicht: Aus Sicht des Facility Managements sollten bei Kabinen und Vorräumen Materialien und Oberflächen zum Einsatz kommen, die langlebig, pflegeleicht und bei Bedarf austauschbar sind. Aufzugskabinen sind täglich hoher Frequenz ausgesetzt (z. B. Stoßbelastungen durch Rollwagen oder Koffer) – entsprechend robust sollten Wandpaneele und Böden sein. Kratzfeste und unempfindliche Oberflächen (z. B. Blech, HPL-Laminate oder Sicherheitsglas) sowie rutschfeste Bodenbeläge (mindestens R9-Klasse). erleichtern die Reinigung und erhöhen die Sicherheit. Auch sollte bedacht werden, dass man zur Modernisierung der Optik nach einigen Jahren z. B. Dekorpaneele tauschen können möchte – modulare Systeme oder standardisierte Abmessungen begünstigen dies. Insgesamt gilt es, ein ansprechendes Design mit funktionaler Dauerhaftigkeit zu verbinden, damit der Aufzugsbereich auch im Betrieb effizient gemanagt werden kann.

Aufzug im Brandschutzkonzept

  • Lage der Aufzüge in Brandabschnitten: Aufzugsschächte müssen in die Brandschutzplanung des Gebäudes einbezogen werden. Gemäß § 39 Musterbauordnung (MBO) dürfen Personenaufzüge im Gebäudeinneren nur in eigenen Fahrschächten geführt werden, um eine Brandausbreitung über die Geschosse zu verhindern. Das heißt, der Aufzugsschacht bildet einen eigenen vertikalen Brandabschnitt. Bei der Kernplanung ist daher darauf zu achten, dass Schächte ausreichend feuersicher umkleidet und gegenüber anderen Nutzungseinheiten abgeschlossen sind (feuerbeständige Schachtwände, feuerhemmende Fahrschachttüren etc.). Besonders Aufzüge, die über mehrere Brandabschnitte fahren (z. B. vom Parkhaus ins Gebäude), müssen erhöhte Brandschutzanforderungen erfüllen.

  • Trennung von Treppenräumen und Aufzugsvorräumen: Um Fluchtwege rauchfrei zu halten, sollten Aufzugsanlagen nach Möglichkeit durch eigene Vorräume von notwendigen Treppenräumen getrennt sein. In Hochhäusern ist dies zwingend – hier muss jeder Feuerwehraufzug an einem mindestens 6 m² großen, vom Treppenraum feuerbeständig abgetrennten Vorraum halten. Öffnungen in den Wänden dieses Vorraums sind nur zu bestimmten Bereichen zulässig (ins Freie, zum Fahrschacht oder zu notwendigen Fluren), gemeinsame Vorräume mit anderen Aufzügen sind unter Auflagen möglich. Für das Gebäudekonzept bedeutet dies, dass der Kern entsprechende Schleusen oder Aufzugsvorräume aufweisen muss, die als Pufferzone zwischen Aufzug und Treppenraum dienen. Auch in weniger hohen Gebäuden ist es aus FM-Sicht empfehlenswert, Aufzüge nicht direkt in Treppenräume münden zu lassen, sondern dazwischen Pufferzonen einzuplanen, da im Brandfall Aufzugsschächte zur Rauchausbreitung neigen.

  • Brandfallsteuerung der Aufzüge: Bereits bei Planung und TGA-Konzept muss die Steuerung der Aufzüge im Brandfall berücksichtigt werden. Aufzüge sind so anzubinden, dass sie bei Auslösung eines Brandalarms automatisch in eine definierte Sicherheits-Etage zurückkehren und dort außer Betrieb gehen. Üblicherweise fahren Personenaufzüge im Brandfall ins Erdgeschoss oder eine andere festgelegte Evakuierungsebene, öffnen dort die Türen und bleiben außer Funktion, um eine Benutzung durch Unbefugte zu verhindern. Gleichzeitig muss die Stromzufuhr entsprechend geschaltet sein (z. B. Abschaltung, sofern kein Notstrom vorgesehen ist). Bei Feuerwehraufzügen ist sicherzustellen, dass nach Ankunft der Feuerwehr eine manuelle Übersteuerung möglich ist (Feuerwehr-Schlüsselschalter), sodass die Feuerwehr den Aufzug gezielt in „Feuerwehrfahrt“ nutzen kann. All diese Funktionen – vom Rauchmelder über die Alarmweiterleitung bis zur Aufzugsteuerung – sind frühzeitig mit dem Brandschutzplaner und Aufzugsexperten zu klären und entsprechend zu planen.

Rettungswege

Element

Schnittstelle Architektur – Elevator – FM

Treppenhäuser

Treppenräume sollten sinnvoll an die Aufzugslobby bzw. den Kern angebunden sein (kurze Wege im Alltag), müssen im Brandfall aber als unabhängige Rettungswege funktionieren. Das bedeutet: Die Nutzung der notwendigen Treppen darf nicht von den Aufzügen abhängen. Aufzüge werden nicht als Fluchtweg eingeplant, sondern Treppen laufen idealerweise bis ins sichere Freie – unabhängig davon, ob Aufzüge vorhanden sind.

Aufzugsvorräume

Aufzugsvorräume dienen im Notfall oft als Verteiler zu Treppe und Aufzug und dürfen daher nicht durch Möblierung oder gelagerte Gegenstände eingeengt werden. Architektonisch ist vorzusehen, dass in diesen Bereichen keine Ablageflächen oder Schränke geplant sind, die später zweckentfremdet werden könnten. Aus FM-Sicht muss im Betrieb sichergestellt werden, dass diese Flächen stets frei und als Rettungsweg nutzbar bleiben (regelmäßige Unterweisung, Kontrollen).

Türen im Kern

Im Gebäudekern und in den Aufzugslobbys befinden sich häufig Feuerschutzabschlüsse (Brandschutztüren, Rauchschutztüren) sowie ggf. Zutrittskontrollen. Diese Türen sind so zu planen und abzustimmen, dass sie im Brandfall die Ausbreitung von Rauch verhindern, aber gleichzeitig die Flucht und Feuerwehrdurchgänge nicht behindern. Zugangskontrollierte Kerntüren müssen z. B. bei Alarm automatisch entriegeln. FM sorgt für die Organisation von Schlüsseln/Transpondern für Feuerwehr und Wartung, während die Architektur sicherstellt, dass genug Platz für die Türschlagsbereiche und ggf. Rauchschleusen vorhanden ist.

Durch solche abgestimmten Maßnahmen bleibt der Flucht- und Rettungsweg über das Treppenhaus jederzeit nutzbar. Das Facility Management hat die Aufgabe, die Einhaltung (keine Verstellsung, funktionierende Türsysteme, Beschilderung) im laufenden Betrieb zu überwachen, während Architektur und TGA die baulichen und technischen Voraussetzungen schaffen.

Sicherheit im Betrieb

  • Wartungszugänge und -flächen: Die architektonische Planung muss ausreichenden Platz für sichere Wartungs- und Prüfarbeiten an den Aufzügen vorsehen. So ist ein gefahrloser Zugang zum Maschinenraum sicherzustellen – idealerweise über feste Treppen oder Türen und nicht etwa nur über Leitern in Zwischendecken. Ebenso müssen Zugänge zum Schachtkopf (oberhalb der obersten Haltestelle) und zur Schachtgrube (unterhalb der untersten Haltestelle) für befugtes Personal vorhanden sein, z. B. durch Einbau von Inspektionsklappen, Leitern oder Türen. Im Maschinenraum und an Steuerungsstellen sind Wartungsflächen freizuhalten (Empfehlung: mindestens 1 m² Arbeitsfläche vor Schaltschrank bzw. Steuerungstableau), damit Techniker ungefährdet arbeiten können. Diese Anforderungen sind bereits in der Bauplanung zu berücksichtigen, da nachträglich oft kaum Platz zu schaffen ist. Zudem sollten Wartungsbereiche ausreichend beleuchtet und gegen Absturz gesichert sein (Geländer, rutschhemmender Boden etc., vgl. ASR-Regelungen).

  • Zutrittsregelungen vs. Rettungs- und Wartungszugang: Moderne Gebäude haben häufig Zugangskontrollen oder abgeschlossene Technikbereiche im Kern. Bei der Planung ist daher eine Balance zwischen Sicherheit und Zugänglichkeit zu finden. Unbefugter Zutritt zu Aufzugsmaschinenräumen und Schächten muss verhindert werden, dennoch dürfen Zugangsbarrieren im Ernstfall nicht hinderlich sein. Konkret bedeutet das: Wenn der Aufzugsmaschinenraum verschlossen ist oder die Kernbereiche nur mit Schlüsselkarte zugänglich sind, muss für autorisiertes Personal (Wartungsdienst, Notdienst, Feuerwehr) ein klar geregelter Zugang vorhanden sein. Oft wird hierfür ein Feuerwehrschlüsseldepot im Eingangsbereich vorgesehen, in dem Notschlüssel für Aufzug und Technikräume verwahrt werden. Auch kann im Zutrittskontrollsystem vorgesehen werden, dass im Alarmfall alle Kerntüren automatisch entriegeln. Diese organisatorischen Schnittstellen gilt es früh mit dem FM abzustimmen. Aus architektonischer Sicht ist sicherzustellen, dass genug Bewegungsfläche und kein Blockieren durch Türen entsteht, wenn etwa eine Fluchttür offen gehalten wird oder mehrere Personen mit Ausrüstung schnell in den Kern vordringen müssen.

Technische Anbindungen

  • Stromversorgung und Aufzugsunterverteilungen: Die elektrische Versorgung der Aufzüge ist in der Planung fest einzukalkulieren. Idealerweise wird im Kernbereich ein eigener Unterverteiler bzw. Stromkreis nur für die Aufzugstechnik vorgesehen, um eine zuverlässige Speisung sicherzustellen. Die Trassierung der Zuleitungen (Hauptstromkabel zum Antrieb, Steuerleitungen) sollte früh geplant werden – einschließlich der Führung eines eventuellen Notstromkabels vom Generator/USV zum Aufzug. Wichtig ist, dass im Kabelmanagement ausreichend Platz für diese Leitungen vorgesehen wird (Kabelschächte, Steigzonen im Kern). Außerdem sind Schaltelemente wie Hauptschalter, FI-Schutzschalter etc. in geeigneter Nähe anzuordnen, sodass sie zugänglich und gegen unbeabsichtigtes Abschalten geschützt sind.

  • Leitungswege für Notruf und Gebäudetechnik: Über die Stromversorgung hinaus benötigt eine Aufzugsanlage diverse Daten- und Signalleitungen. Dazu zählen z. B. die Telefon- bzw. Notrufleitung aus der Kabine (Anbindung an eine ständig besetzte Stelle), die Verbindungen zur Gebäudeleittechnik (GLT) für Betriebs- und Störmeldungen, Schnittstellen zur Brandmeldeanlage (Brandfallsteuerung) sowie ggf. zur Zutrittskontrolle (bei schlüssellosen Zugangssystemen zu Stockwerken). Die Architektur muss Platz für diese Leitungswege im Kern vorsehen, damit sie nicht improvisiert verlegt werden. Bereits in der TGA-Planung werden diese Schnittstellen festgelegt – etwa welche Meldungen der Aufzug an die GLT sendet und wo z. B. Bedientableaus oder Feuerwehranzeigetableaus positioniert werden. So ist sicherzustellen, dass etwa ein Notrufsystem nach EN 81-28 (automatische Verbindung zu einer Notrufzentrale) zuverlässig eingerichtet werden kann und Meldungen wie „Aufzug außer Betrieb“ oder „Person eingeschlossen“ zentral empfangen und verarbeitet werden. Ebenso sollte die Möglichkeit eingeplant werden, Zugangssysteme oder Sondersteuerungen (etwa für Nachtbetrieb oder gesperrte Etagen) nachzurüsten, wofür Leerverrohrungen in Kabinennähe vorgesehen werden können.

  • Notstrom- und Ersatzstromkonzept: In kritischen Gebäuden (z. B. Krankenhäusern, Hochhäusern) muss berücksichtigt werden, wie Aufzüge bei Stromausfall betrieben oder evakuiert werden. Aus FM-Sicht ist klar zu definieren, ob und welcher Aufzug an eine vorhandene Notstromversorgung (Generator, Batterie-USV) angeschlossen wird, um im Notfall weiterhin einsatzfähig zu sein. Architektonisch und anlagentechnisch bedeutet dies: Platzierung eines automatischen Umschalters auf Notstrom, ausreichende Dimensionierung des Notstromaggregats für die Aufzugslast, und Festlegung einer sogenannten „Notfahrsteuerung“. Oft wird vorgesehen, dass ein bestimmter Aufzug im Gebäude (etwa der Feuerwehraufzug oder der größte Personenaufzug) im Notstrombetrieb weiterfährt, während die anderen abgeschaltet bleiben. Dieses Konzept ist frühzeitig mit allen Beteiligten abzustimmen und auszulegen. Falls kein Generator vorhanden ist, sollte zumindest eine automatische Notabsenkung der Kabinen bei Stromausfall eingeplant werden (üblich bei neueren Anlagen: Batteriebetrieb, der den Fahrkorb zur nächsten Haltestelle bewegt und die Tür öffnet). So wird vermieden, dass Personen längere Zeit eingeschlossen bleiben. Insgesamt muss das Notstromkonzept der Aufzüge ins übergreifende Sicherheits- und Notfallkonzept des Gebäudes integriert werden.

Betrieb und Instandhaltung

  • Architektonische Wartungsfreundlichkeit: Für einen effizienten Betrieb ist es wichtig, dass Wartungsarbeiten ohne große Hindernisse durchgeführt werden können. Daher sollte architekturseitig darauf geachtet werden, dass vor Aufzugstüren genügend Platz vorhanden ist, um z. B. einen kleinen Wartungstritt oder Werkzeug abzulegen, ohne den Flur komplett zu versperren. Auch im Maschinenraum ist Bewegungsfreiheit einzuplanen (z. B. ausreichend Türbreite und Gangbreite zwischen den Geräten). Ebenfalls hilfreich sind kleine Details wie normgerechte Anschlagpunkte für Wartungsseile oder Kettenzüge im Schachtkopf, die später den Tausch schwerer Komponenten erleichtern. Solche baulichen Vorkehrungen tragen dazu bei, Instandhaltungsmaßnahmen zügig und ohne provisorische Umbauten durchzuführen. Ein weiterer Aspekt ist die Beleuchtung: Wartungs- und Schachtbereiche sollten fest installierte, ausreichend helle Beleuchtung haben, um Arbeiten bei Bedarf jederzeit sicher durchführen zu können.

  • Reinigungswege und -stützpunkte: Die Sauberkeit im Aufzugsbereich ist nicht nur aus optischen Gründen wichtig, sondern auch aus hygienischen (gerade bei Publikumsaufzügen). Damit Reinigungspersonal die Kabinen und Vorräume effizient säubern kann, empfiehlt es sich, in Kernnähe Reinigungsstützpunkte einzuplanen. Beispielsweise könnte auf jedem zweiten oder dritten Stockwerk in unmittelbarer Nähe der Aufzugslobby ein Putzmittelraum oder zumindest ein Ausgussbecken mit Wasseranschluss vorgesehen werden. So müssen Putzwagen und Geräte nicht weite Strecken durch das Gebäude geschoben werden. Auch Abfallentsorgungswege sollten berücksichtigt werden: Wenn Aufzüge für den Mülltransport genutzt werden, sollten die Wege vom Aufzug zu den Müllräumen kurz sein und möglichst nicht durch Publikumsbereiche führen. All dies erfordert in der Planung die Abstimmung zwischen FM und Architektur, um kleine Nebenflächen (für Reinigungszwecke) an den richtigen Stellen einzuplanen.

  • Schwer zugängliche Bereiche vermeiden: Konstruktive oder gestalterische Entscheidungen dürfen nicht dazu führen, dass später gewisse Aufzugsteile nur mit großem Aufwand instand gesetzt werden können. Beispiel: Wenn eine Aufzugtür von einer aufwändigen Wandverkleidung umgeben ist, deren Demontage bei jedem Türservice nötig wird, erschwert das den Betrieb erheblich. Ebenso ungünstig wäre ein extrem knapper Schachtquerschnitt, der keinen Platz lässt, um z. B. einen Türantrieb herauszuheben. Die Planung sollte daher ausreichend Toleranzen und Zugänglichkeiten vorsehen. Empfehlenswert ist z. B. die Einplanung von Revisionsöffnungen oder abnehmbaren Blenden im Schacht und an der Kabine, um im Bedarfsfall an verborgene Komponenten zu gelangen. Weiterhin sollten im Aufzugsschacht keine ortsfremden Leitungen oder Installationen anderer Gewerke verlegt werden, da diese nicht nur unzulässig sind, sondern im Reparaturfall hinderlich sein können. Die Devise lautet: so planen, dass man im Zweifel drankommt – was nützt die schönste Gestaltung, wenn bei einer Störung ein Tag Arbeit anfällt, nur um Zugang zur Technik zu schaffen. Durch vorausschauende Detailplanung (in Rücksprache mit erfahrenen Servicetechnikern) lassen sich solche Fallen vermeiden.

Lebenszyklus

Thema

Relevanz bei der architektonischen Planung aus FM-Sicht

Schachtreserven

Ist im Schacht oder Maschinenraum ausreichend Platz eingeplant, um künftig neue Technik aufzunehmen? (z. B. größere Antriebe, zusätzliche Fangbremsen oder ein zweiter Fahrkorb bei Doppeldecker-Aufzügen) – Reserveflächen ermöglichen technischen Fortschritt ohne bauliche Großeingriffe.

Zugang zu Großkomponenten

Wurden baulich Möglichkeiten geschaffen, um große Komponenten auszutauschen? (Beispielsweise eine ausreichend große Maschinenraumtür, abnehmbare Paneele in der Kabine oder ein Dachausstieg für den Motor) – so kann im Lebenszyklus ein Tausch von Antrieb, Kabine oder Türen mit vertretbarem Aufwand erfolgen.

Anpassung an neue Nutzung

Kann die Anlage geänderten Nutzungsanforderungen angepasst werden? (Z.B. Umrüstung eines Personenaufzugs zum Bettenaufzug oder Einbau eines Zugangskontrollsystems) – eine flexible Grundstruktur ermöglicht es, durch Nachrüstungen den Aufzug neuen Bedürfnissen anzupassen, ohne den Kern umzubauen.

Für den Architekten bedeutet dies, vorausschauend zu planen: Ein etwas größer dimensionierter Schacht oder Technikraum, ein tragfähiger Deckenhaken für den Motortausch oder die Berücksichtigung von Platz für Zugangskontrollleser können später erhebliche Kosten und Stillstandszeiten einsparen. Die Aufzugsanlage begleitet das Gebäude oft über viele Jahrzehnte – durch ein modernisierungsfreundliches Design wird sichergestellt, dass sie auch in 20 oder 30 Jahren noch effizient an neue Anforderungen angepasst werden kann, ohne die Architektur zu sprengen.

Schnittstellen im FM-Prozess

  • Frühzeitige FM-Einbindung in Konzept- und Entwurfsphasen: Damit die oben genannten Schnittstellen erfolgreich berücksichtigt werden, ist eine frühzeitige Beteiligung des Facility Managements am Planungsprozess ratsam. Bereits in der Konzeptionsphase sollten Workshops oder Abstimmungstermine stattfinden, in denen das FM seine Anforderungen an die Aufzüge formuliert (z. B. maximale Wartezeiten, gewünschte Redundanzen, Wartungskonzept). Diese können in ein Aufzugs-Lastenheft einfließen, das Architekt*innen und Fachplaner als Grundlage dient. Die Erfahrung zeigt, dass durch frühe FM-Einbindung spätere Umplanungen oder betriebliche Probleme vermieden werden können. Der Betreiber kennt die Praxisanforderungen am besten – dieses Wissen sollte von Anfang an ins Projekt eingebracht werden.

  • Standardisierte Schnittstellen-Checklisten nutzen: Im professionellen FM werden häufig Checklisten eingesetzt, um die Berücksichtigung aller wichtigen Belange zu sichern. Solche Checklisten sollten projektbezogen die relevanten Themenblöcke abdecken – beispielsweise Kernstruktur (Platz, Schächte, Räume), Brandschutz (Schachtabschlüsse, Rauchabzug, Feuerwehraufzug), Barrierefreiheit (DIN 18040-Konformität, Notruf), Wartung (Zugänglichkeit, Ersatzteilwege) und Logistik (Separierung von Personen- und Lastenverkehr). Indem die Planung systematisch anhand dieser Punkte geprüft wird, kann sichergestellt werden, dass keine Schnittstelle übersehen wird. Falls verfügbar, können auch Richtlinien von Fachverbänden (wie GEFMA oder VDI) zur planungsbegleitenden FM-Prüfung herangezogen werden. Wichtig ist, dass die Schnittstellen-Thematik bewusst und strukturiert im Planungsprozess verankert ist – hier fungiert das FM als Qualitätssicherer für die spätere Betriebsphase.

  • Dokumentation der Elevator-bezogenen Entscheidungen: Alle in der Planungs- und Bauphase getroffenen Entscheidungen, die den Betrieb der Aufzüge betreffen, sollten in geeigneter Form dokumentiert und dem FM übergeben werden. Dazu gehören z. B. die endgültigen Pläne der Aufzugsanlagen (Schacht- und Stromlaufpläne, Flucht- und Rettungspläne mit Aufzügen), eine Schnittstellenliste (welche Systeme sind angebunden: Brandmeldeanlage, GLT, Notstrom etc.) sowie Konzepte für Betrieb und Wartung (Notrufkonzept, Evakuierungskonzept, Prüfintervalle). Diese Informationen sollten so aufbereitet sein, dass sie ins CAFM-System oder ins Betriebshandbuch des Gebäudes übernommen werden können. Auch Abnahmen und Prüfprotokolle der Aufzugsanlage (TÜV-/ZÜS-Abnahme, Konformitätserklärung nach BetrSichV) sind an das FM zu übergeben. Eine transparente Dokumentation erleichtert dem Facility Manager die Verwaltung der Anlage enorm – er weiß genau, welche Schnittstellen vorhanden sind, wo welche Unterlagen liegen und wer wofür zuständig ist. Im Idealfall wird bereits bei der Übergabe festgelegt, wer die Betreiberpflichten wahrnimmt, welches Wartungsunternehmen beauftragt ist und wie die Notrufaufschaltung organisiert ist. Diese organisatorische Verankerung schafft Klarheit und sorgt für einen sicheren Betrieb von Tag 1 an.