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Raumbedarf für Schächte, Gruben und Überfahrten

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Integration von Aufzugsanlagen im Gebäude Raumbedarf für Schächte Gruben Überfahrten

Raumbedarf für Schächte, Gruben und Überfahrten

Der Raumbedarf für Aufzugsschächte, Schachtgruben und Überfahrten definiert das notwendige Bauvolumen, das ein Aufzugsystem im Gebäude einnimmt. Diese Größen beeinflussen bereits in der Planung die Tragwerkskonzeption, die Geometrie des Gebäudekerns, die Auslegung von Fluchtwegen und die Einhaltung der Barrierefreiheit. Auch Wartungszugänge und spätere Modernisierungsmöglichkeiten hängen eng mit den vorgesehenen Raumreserven zusammen. Aus Sicht des Facility Managements (FM) ist der Raumbedarf nicht bloß ein Thema der frühen Architektur- und TGA-Planung, sondern eine Grundlage für den gesamten Lebenszyklus des Aufzugs: Von Betrieb und Instandhaltung bis zu Umbauten. Sind Schächte, Gruben oder Überfahrten zu knapp bemessen, steigt die Störanfälligkeit der Anlage, der Wartungsaufwand erhöht sich und zukünftige Anpassungen (z. B. der Wechsel auf andere Antriebstechnik oder größere Kabinen) werden erheblich erschwert. Umgekehrt ermöglicht ein vorausschauend bemessener Raumbedarf einen zuverlässigeren Aufzugsbetrieb und mehr Flexibilität über die Nutzungsdauer des Gebäudes.

Raumbedarf für Aufzugsschächte, Schachtgruben und Überfahrten – Sicherheitsanforderungen, Wartbarkeit und Lebenszyklusbetrachtung im Facility Management

Grundbegriffe und Zielgrößen

Begriff

Beschreibung (Basisniveau)

Schacht

Vertikaler, fest umschlossener Raum, in dem der Fahrkorb und ggf. ein Gegengewicht fahren.

Schachtgrube

Bereich unterhalb der untersten Haltestelle bis zur Grubensohle (Unterfahrt des Aufzugs).

Überfahrt

Bereich oberhalb der obersten Haltestelle bis zur Schachtdecke (Schachtkopf des Aufzugs).

Zielgrößen aus FM-Sicht

  • Ausreichende Raumreserven für sichere Fahrwege und notwendige Sicherheitsräume: Es müssen genügend Freiräume im Schachtkopf und in der Grube vorhanden sein, damit die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände (Kopf- und Fußräume) für Personen eingehalten werden. Dadurch wird sichergestellt, dass sich Wartungs- und Prüfpersonal z. B. auf dem Kabinendach oder in der Grube gefahrlos aufhalten kann.

  • Sinnvolle Zugänglichkeit für Inspektion, Wartung und Reinigung: Der Aufzugsschacht und seine Komponenten sollen so angeordnet sein, dass Servicetechniker alle Bereiche leicht erreichen können. Das umfasst ausreichend große Öffnungen, ggf. Steigleitern oder Wartungstüren sowie Beleuchtung an den Arbeitsplätzen. Eine gute Zugänglichkeit reduziert Unfallrisiken und vereinfacht regelmäßige Prüfungen. Beispielsweise schreibt die Norm vor, dass bei tiefen Gruben feste Einstiegsleitern installiert sein müssenvollmer-aufzuege.de.

  • Möglichst geringe „Zwangspunkte“ für Modernisierungen: Aus FM-Sicht ist vorausschauend zu planen, damit spätere Umbauten nicht an zu knappen Schächten scheitern. Etwas größere Schachtquerschnitte oder Reserven in Höhe und Tiefe erlauben es, später z. B. auf eine andere Antriebstechnik zu wechseln oder automatische Türsysteme nachzurüsten, ohne die Bausubstanz ändern zu müssenheinzerling-aufzuege.de. Fehlen solche Reserven, können selbst notwendige Modernisierungen (etwa der Türautomatik oder eine Vergrößerung der Kabine) unmöglich sein oder nur mit sehr großem Aufwand umgesetzt werden.

  • Kompatibilität mit Fluchtweg- und Brandschutzkonzept: Der Aufzugsbereich darf keine ungewollten Engstellen im Gebäude verursachen. Vorräume und Flure vor den Aufzugstüren sind so zu bemessen, dass Nutzer nicht durch Enge behindert werden und im Evakuierungsfall ausreichend Bewegungsfläche besteht. Für barrierefreie Gebäude schreibt z. B. DIN 18040 vor, dass vor jeder Aufzugstür eine Bewegungsfläche von mindestens 1,50 m × 1,50 m frei bleiben mussnullbarriere.de. Zudem ist die Position des Aufzugsschachts im Gebäudekern mit dem Brandschutzkonzept abzustimmen (Stichwort: Aufzugsanlagennutzung im Brandfall, z. B. Feuerwehraufzüge). Aus FM-Sicht bedeutet dies, frühzeitig eine Kernstruktur zu wählen, die genügend Platz für Aufzüge bietet, ohne Fluchtwege zu beeinträchtigen, und die nötigen brandschutztechnischen Abschottungen (keine unzulässigen Öffnungen oder Durchdringungen im Schacht) berücksichtigt.

Einflussfaktoren auf Schachtabmessungen

Einflussfaktor

Typischer Einfluss auf den Raumbedarf

Aufzugstyp

Personen-, Lasten-, Betten- oder Feuerwehraufzug: bestimmt Kabinengröße und Tragfähigkeit (Betten- und Feuerwehraufzüge erfordern z. B. größere Kabinen und dadurch breitere/tiefere Schächte).

Antriebskonzept

Seil- bzw. Treibscheibenaufzug (mit oder ohne separaten Maschinenraum) vs. Hydraulikaufzug: beeinflusst den erforderlichen Schachtkopf und -grube. Ein maschinenraumloser Seilaufzug muss Antrieb und Umlenkrollen im Schacht unterbringen, was mehr Höhe oben erfordert, während ein Hydraulikaufzug ohne Gegengewicht zwar meist weniger Überfahrthöhe benötigt, aber Platz für Zylinder/Aggregat im Untergeschoss beansprucht.

Anzahl Kabinen

Einzelaufzug vs. Aufzugsgruppe: mehrere Aufzüge im selben Gebäudekern benötigen entsprechend mehrere Schächte oder einen geteilten Schacht mit Zwischenwänden. Bei Aufzugsgruppen muss zusätzlicher Platz zwischen den einzelnen Fahrbahnen eingeplant werden (typischerweise mindestens ~0,2 m Zwischenraum als Trennwand oder Abstand) – diese Gruppenbreite summiert sich auf den Raumbedarf.

Führungsauslegung

Anordnung der Führungsschienen und Lage des Gegengewichts: Ist das Gegengewicht hinter dem Fahrkorb angeordnet, muss der Schacht tiefer sein; ist es seitlich neben dem Fahrkorb angeordnet, muss der Schacht breiter sein. Auch die Anzahl und Position der Führungsschienen (zwei seitlich oder vier Eckenschienen) bestimmen, wie viel Platz seitlich oder in der Tiefe zusätzlich zur Kabine erforderlich ist.

Gebäudekerngeometrie

Achsabstände, Wanddicken und statische Anforderungen des Gebäudes: Der vorhandene Platz im Gebäudekern (zwischen Treppenhauswänden, tragenden Wänden oder Stützen) begrenzt die maximal möglichen Schachtmaße. Außerdem müssen bauseitige Toleranzen und Verkleidungen berücksichtigt werden. Dicke Schachtwände oder bauliche Vorsprünge reduzieren den lichten Schachtquerschnitt und erfordern ggf. einen größeren Rohbau-Abstand, damit der nutzbare Raum den Aufzugsnormen genügt.

Schachtquerschnitt

Der Schachtquerschnitt (lichte Breite und Tiefe des Fahrwegs) muss mindestens die Außenabmessungen des Fahrkorbs plus alle notwendigen seitlichen Abstände aufnehmen. Diese Abstände werden benötigt für die Führungsschienen, eventuelle Gegengewichte und die Sicherheitsräume zwischen beweglichen Teilen und der Schachtwand. In der Praxis ergibt sich aus Normvorgaben ein bestimmtes Mindestlichtraumprofil um den Fahrkorb, das nicht unterschritten werden darf. Zusätzlich sind Reserven für Einbauten wie Kabinentüren, Schachtbeleuchtung und Kabelkanäle vorzusehen. So müssen beispielsweise im Schacht oft Kabeltrassen oder Steuerleitungen verlegt werden, ohne die Bewegungsfläche des Aufzugs zu beeinträchtigen. Ebenso können Verkleidungen oder Schallschutzmaßnahmen an den Schachtwänden ein paar Zentimeter Platz beanspruchen.

Aus FM-Sicht ist ein etwas großzügiger bemessener Schachtquerschnitt vorteilhaft. Er erlaubt spätere Anpassungen, etwa den Tausch auf eine Kabine mit anderen Proportionen oder den nachträglichen Einbau von Schachtentrauchungsleitungen, Dämpfungselementen oder neuen Türantrieben. Sind die Schachtabmessungen hingegen exakt am Mindestmaß ausgerichtet, kann jede Abweichung – z. B. bei einer Modernisierung – zum Problem werden. Beispiel: Bei sehr knapp bemessener Schachtbreite lässt sich evtl. kein breiteres Türsystem (automatische Schiebetüren statt manueller Drehtüren) nachrüsten, da die erforderlichen seitlichen Türtaschen keinen Platz finden. Daher empfiehlt das FM, nach Möglichkeit etwas Spielraum in Breite und Tiefe einzuplanen, ohne natürlich die Gebäudeökonomie aus den Augen zu verlieren.

Schachtlängsschnitt (Höhenentwicklung)

Im Längsschnitt setzt sich der Raumbedarf zusammen aus der Summe Schachtgrubentiefe + Förderhöhe + Überfahrtshöhe. Die Förderhöhe entspricht dabei der vertikalen Distanz zwischen der untersten und obersten Haltestelle (also grob der Gebäudehöhe, abhängig von den Geschossabständen). Hinzu kommen unten die Schachtgrube (Unterfahrt) und oben die Überfahrt im Schachtkopf. Die erforderliche Grubentiefe und Überfahrtshöhe ergeben sich aus den antriebstechnischen Gegebenheiten und den Sicherheitsanforderungen der Normen. Beispielsweise verlangen schnellere Aufzüge längere Bremswege und damit größere Puffer- und Sicherheitsräume, was die Grube und den Schachtkopf vergrößert.

Aus FM-Sicht ist es wichtig, die genaue Höhenstaffelung eines Aufzugs (Unterkante Grube bis Oberkante Schachtdecke) in den Bestandsunterlagen zu dokumentieren. Insbesondere sollte festgehalten werden, welche lichte Überfahrtshöhe über der Kabine und welche Grubentiefe unter dem Fahrkorb vorhanden sind. Diese Angaben – oft in Schnitten oder Anlagendatenblättern festgehalten – sind unerlässlich, um bei Umbauten oder Modernisierungen schnell beurteilen zu können, ob neue Komponenten eingebaut werden können. Beispiel: Soll ein älterer Aufzug durch ein neues Modell ersetzt werden, prüft das FM anhand der vorhandenen Überfahrt, ob die geforderten Norm-Mindesthöhen für den Schachtkopf erreicht werden. Unterschreiten bestehende Bauten die heute geforderten Maße (z. B. <3,4 m Überfahrt), müssen aufwändige Sonderlösungen eingesetzt werdenaufzug.fm-connect.com – etwa verkürzte Puffer oder Fangvorrichtungen, um trotzdem sichere Kopf-Freiräume zu schaffenaufzug.fm-connect.com. Solche Informationen frühzeitig verfügbar zu haben, erleichtert Entscheidungen im Lebenszyklus erheblich.

Funktion der Schachtgrube

  • Die Schachtgrube nimmt die Puffer für den Fahrkorb und ggf. das Gegengewicht auf. Puffer sind Stoßdämpfer-Elemente am Grubenboden, die ein unbeabsichtigtes Auffahren des Fahrkorbs oder Gegengewichts auf den Schachtboden abbremsen. Je nach Auslegung (Federpuffer oder hydraulische Puffer) wird die Bewegungsenergie unterschiedlich aufgenommen, was Einfluss auf die benötigte Grubentiefe hat (siehe 4.2).

  • Die Grube stellt außerdem Sicherheitsräume für Personen im Schacht bereit. Wartungs- oder Prüfarbeiten können erfordern, dass sich Techniker in der Schachtgrube aufhalten, während der Fahrkorb darüber positioniert ist. Dafür muss ausreichend Freiraum (ein sogenannter Fußraum) vorhanden sein, damit niemand eingequetscht wird. Oft wird dazu im tiefsten Punkt des Schachts ein definierter Bereich freigehalten, in den sich eine Person im Notfall ducken kannguede-aufzugtechnik.com.

  • Der Grubenraum kann beschränkt auch für Leitungs- und Wasserführung genutzt werden. Beispielsweise werden in vielen Anlagen am tiefsten Punkt ein Pumpensumpf oder Entwässerungsanschlüsse vorgesehen, um eindringendes Wasser abzuleiten. Allerdings dürfen Aufzugsschächte nicht zweckentfremdet werden – fremde Leitungen oder Installationen sind nur erlaubt, wenn sie auf den Aufzugsbetrieb bezogen und entsprechend geschützt sind. Wasserleitungen oder andere gebäudefremde Technik sollten nach Möglichkeit nicht durch die Grube geführt werden, um die Gefahr von Wasserschäden oder Behinderungen zu minimieren.

Einflussfaktoren auf die Grubentiefe

Faktor

Wirkung auf die Grubentiefe (qualitativ)

Puffertyp

Wahl zwischen elastischen Puffern (Federpuffer) und energieverzehrenden Puffern (z. B. hydraulische Ölpuffer) beeinflusst die notwendige Grubentiefe. Federpuffer haben einen Rückhub (der Fahrkorb wird nach Kompression zurückgestoßen), wodurch größere Sicherheitsräume über dem Fahrkorb eingeplant werden müssen. Hydraulische Puffer dissipieren die Energie und erlauben in manchen Fällen eine geringere Tiefe, da sie den Fahrkorb sanfter abbremsen und kein Rückfedern verursachen. Allerdings sind hydraulische Puffer selbst oft höher bauend als Federpuffer, was ebenfalls Raum erfordert.

Antriebskonzept

Je nach Aufzugssystem gelten unterschiedliche Mindestunterfahrten. Ein Seilaufzug mit Gegengewicht benötigt z. B. Platz für zwei Puffersätze (für Kabine und Gegengewicht), während ein hydraulischer Aufzug ohne Gegengewicht nur Kabinenpuffer hat, aber ggf. einen tieferen Punkt für den Zylinder oder eine ölauffangende Grube braucht. Langsam fahrende Aufzüge (etwa Kleingüteraufzüge) kommen teils mit sehr geringen Gruben aus, während schnelle Personenaufzüge eine tiefe Grube zur Energieaufnahme bei Notstopps erfordern.

Sicherheitsräume

Die erforderlichen Freiräume (Fußraum) für Personen in der Grube bestimmen maßgeblich die Grubentiefe. Normativ ist festgelegt, welcher Mindestraum vorhanden sein muss, wenn der Fahrkorb in Endstellung auf den Puffern sitzt – typischerweise muss dann in der Grube eine Höhe von etwa 0,5 m über einem definierten Grundrissfeld frei bleiben, damit sich eine Person zusammengekauert aufhalten kann. Ist dies nicht erreichbar, müssen andere Schutzmaßnahmen wie Notnischen in der Schachtwand vorgesehen werden.

Bauliche Randbedingungen

Gegebenheiten des Bauwerks können die Grubentiefe limitieren. Beispielsweise kann eine vorhandene Fundamentplatte im Weg sein oder Grundwasser begrenzt die Tiefe der Baugrube. In Untergeschossen, die als Nutzung (Parkgarage, Technikraum etc.) vorgesehen sind, lässt sich die Schachtgrube oft nicht unbegrenzt tief ausbilden, ohne in diese Bereiche einzugreifen. Ebenso muss auf Abdichtung geachtet werden: tiefe Gruben erfordern wasserdichte Wannen oder Drainagen, falls Grundwasser ansteht, was bautechnisch aufwendig sein kann.

Schachtgrube

  • Keine Zweckentfremdung als Lagerraum: Die Grube (wie der gesamte Schacht) darf nicht als Abstellfläche für betriebsfremde Gegenstände missbraucht werden. Weder Müll noch Baumaterialien dürfen dort gelagert werden, da sie die Sicherheit beeinträchtigen könnten. Dies ist auch in den Betriebsvorschriften verankert – gemäß TRBS 3121 müssen Schacht und Triebwerksräume frei von nicht zur Anlage gehörigen Gegenständen bleibenkomnet.nrw.de. Ein Facility Manager sollte regelmäßige Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass die Grube sauber und leer ist.

  • Sicherer Zugang für Wartungs- und Prüfpersonal: Insbesondere tiefe Schachtgruben müssen für Personal gefahrlos erreichbar sein. Ab einer Grubentiefe von über 2,5 m verlangt die Norm einen fest installierten Zugang – entweder eine Steigleiter nach Norm oder eine separate Zugangstür zur Grubevollmer-aufzuege.de. Auch bei geringerer Tiefe sollten Trittstufen oder Leitern bereitgestellt werden, sobald das Betreten ohne Hilfsmittel schwierig ist (>0,4 m Höhenunterschied)vollmer-aufzuege.de. Zusätzlich müssen Beleuchtung und Not-Aus-Schalter in der Grube vorhanden sein, sodass Arbeiten dort unten sicher durchgeführt werden können.

  • Vermeidung von stehendem Wasser: Aus FM-Sicht ist es kritisch, dass sich in der Schachtgrube kein Wasser ansammelt, da Feuchtigkeit Korrosion und Ausfälle verursacht. Baulich sind daher Maßnahmen zu treffen – z. B. eine gedichtete Wanne oder ein Ablaufsystem. In vielen Aufzuggruben wird ein Pumpensumpf vorgesehen: eine kleine Vertiefung, in die Wasser gezielt läuft und aus der es dann abgepumpt werden kann. Das FM sollte sicherstellen, dass solche Pumpen regelmäßig geprüft werden. Auch das Gebäude selbst ist so zu planen, dass kein Regen- oder Leitungswasser in den Schacht eindringen kann (keine Wasserleitungen direkt über dem Schacht, Abdichtung gegen drückendes Wasser etc.).

  • Ausreichender Platz für Prüfungen und Instandhaltung: Alle wichtigen Komponenten am Schachtboden müssen zugänglich sein. Das heißt, ein Techniker muss beispielsweise die Puffer kontrollieren und ggf. austauschen können, Endschalter betätigen und reinigen oder die Spanngewichte des Geschwindigkeitsbegrenzers prüfen können. Die Grube sollte daher nicht nur die Bauteile selbst aufnehmen, sondern auch Arbeitsraum dafür bieten (mindestens in einer Schachthälfte begehbar, kein „Blindschacht“ ohne Einstiegsmöglichkeit). Bei der Planung ist darauf zu achten, dass etwaige Notablassvorrichtungen bei Hydraulikaufzügen, Prüfschalter oder Inspektionssteuerungen gut erreichbar und vor Ort bedienbar sind.

Funktion des Schachtkopfes / Überfahrt

  • Im Schachtkopf befinden sich die Enden der Führungsschienen und obere Endanschläge bzw. Endschalter. Wenn der Fahrkorb seine höchste Haltestelle passiert, müssen hier mechanische oder elektrische Begrenzungen eingreifen. Häufig sind auch Umlenkrollen oder Teile des Antriebs im oberen Schachtbereich verbaut – insbesondere bei maschinenraumlosen Anlagen wird der Motor mit Treibscheibe oft im Schachtkopf montiert. Der Schachtkopf muss daher genügend Raum bieten, um diese Bauteile aufzunehmen.

  • Der Schachtkopf stellt außerdem Sicherheitsräume über dem Fahrkorb in höchster Position bereit. Im Falle eines Überfahrens (wenn der Fahrkorb über die Endhaltestelle hinaus fährt) darf es nicht sofort zu einer Kollision mit der Decke kommen. Die Norm DIN EN 81-20 schreibt einen Mindestfreiraum vor, der einer stehenden Person auf dem Fahrkorbdach Platz bietet. Das schützt Wartungspersonal vor Quetschgefahr. Konkret bedeutet dies, dass oberhalb des Fahrkorbs – bei diesem in Endstellung – typischerweise rund 1 Meter freier Raum in der Höhe vorhanden sein muss (je nach Ausführung etwas variierend). Dieser Raum wird oft auch als „Kopfraum“ bezeichnet.

  • Der Schachtkopf schafft ein räumliches Umfeld für Wartungs- und Inspektionsarbeiten. Viele Wartungsarbeiten (z. B. Ölen der Führungen, Prüfung der Fangvorrichtung, Inspektion der Kabinendach-Ausrüstung) erfordern, dass Techniker auf dem Fahrkorbdach stehen und nach oben hin Bewegungsfreiheit haben. Im Schachtkopf sollten daher ausreichend Bewegungsraum und möglichst ebene Standflächen vorhanden sein. Bei größeren Aufzügen wird im Schachtkopf eventuell eine kleine Arbeitsplattform oder ein Podest eingebaut, um Zugang zum Antrieb oder zu den Seilbefestigungen zu ermöglichen. Aus FM-Sicht ist dieser Arbeitsbereich bei Planung und Betrieb besonders kritisch, da Unfälle dort gravierend sein können – entsprechend sind Geländer, Haltebügel oder Trittflächen zu berücksichtigen, falls Personen dort regelmäßig hantieren müssen.

Überfahrthöhe im Aufzugsschacht

Einflussfaktor

Einfluss (qualitativ)

Aufzugstyp

Je höher die Fahrgeschwindigkeit und je größer die Kabine, desto mehr Überfahrraum wird benötigt. Schnelle Personenaufzüge erfordern längere Bremswege und einen größeren Sicherheitsabstand im Schachtkopf, um im Notfall die Energie abbauen zu können. Beispielsweise müssen Aufzüge >1,6 m/s oft mit größeren Fangdämpfern ausgestattet werden, was zusätzliche Höhe beansprucht. Bei Spezialaufzügen (Feuerwehraufzug mit größerer Kabine oder Panoramaaufzug mit umlaufendem Rahmen) können ebenfalls zusätzliche Überfahrreserven erforderlich sein.

Antriebstechnik

Die gewählte Antriebslösung beeinflusst die Kopfhöhe erheblich. Bei klassischen Seilaufzügen mit oben liegendem Maschinenraum befindet sich der Motor oberhalb des Schachts in einem separaten Raum – in diesem Fall kann die eigentliche Überfahrt im Schacht kleiner ausfallen. Bei maschinenraumlosen Aufzügen hingegen ist der Motor meist im Schachtkopf montiert oder seitlich angehängt, sodass dessen Bauhöhe mit eingerechnet werden muss. Auch Umlenkrollen für Seile/Gurte oder ein oben angeordnetes Getriebe erhöhen die benötigte Höhe. Hydraulikaufzüge kommen ohne obenliegende Maschinen aus und begnügen sich oft mit geringerer Überfahrt (bei langsamer Fahrt), allerdings müssen bei ihnen z. B. die Führungsendstücke und ggf. Notendschalter im Kopf Platz finden.

Sicherheitsräume

Der erforderliche Freiraum für Personen auf dem Fahrkorbdach ist ein fixer Bestandteil der Überfahrthöhe. Wie unter 5.1 beschrieben, muss eine definierte Mindestraumhöhe oberhalb des Fahrkorbs eingehalten werden (Schutzraum). Dieser Wert – typischerweise um 1 Meter oder mehr – ist unabhängig von der Bauart einzuhalten und steigt ggf., wenn mehrere Personen oder besondere Arbeiten vorgesehen sind. Falls der Schachtkopf niedriger ausfällt, müssen andere Schutzvorkehrungen getroffen werden (z. B. elektrisch überwachte Klappdeckel am Kabinendach, die bei Annäherung an die Decke auslösen).

Dach-/Deckenaufbau

Die konstruktive Ausbildung der Schachtdecke bzw. des darüberliegenden Gebäudebereichs beeinflusst den verfügbaren Raum. Ist oberhalb des Schachts z. B. noch ein dickes Dachpaket (Stahlträger, Dämmung, Technikaufbauten), so reduziert dies die nutzbare lichte Überfahrt im Inneren. Mitunter wird der Schachtkopf als Aufsatz oberhalb des Dachs ausgeführt (kleiner „Maschinenraumaufbau“). In jedem Fall müssen Architekt und Tragwerker den Deckenaufbau so abstimmen, dass weder Unterzüge noch Installationen in den benötigten Schachtraum hereinragen. Auch eine direkt über dem Schacht liegende Lüftungszentrale oder Leitungsführung kann problematisch sein, wenn dadurch Wartungsklappen oder Ausstiege im Schachtkopf versperrt würden.

Schachtkopf und Sicherheitsräume

  • Sicherer Zugang zum Schachtkopf: Das Facility Management muss gewährleisten, dass berechtigte Personen gefahrlos in den Schachtkopf gelangen können. Bei traditionellen Anlagen mit Maschinenraum erfolgt der Zutritt meist durch die Maschinenraumtür. Bei MRL-Aufzügen (maschinenraumlos) ist oft eine Einstiegsöffnung im Schachtdeckel vorgesehen – entweder als Dachluke von oben oder über eine Leiter von der obersten Haltestelle aus. Aus FM-Sicht sollten solche Zugänge mit Verriegelungen und Hinweisbeschilderungen ausgestattet sein. Gegebenenfalls sind Absturzsicherungen (Geländer, Anschlagpunkte für Sicherheitsgurte) anzubringen, wenn jemand auf die Schachtdecke klettern mussbghm.debghm.de. Der Schachtkopf-Zugang ist regelmäßig auf Funktionsfähigkeit zu prüfen (Luken nicht blockiert, Schlüssel verfügbar).

  • Ausreichende Bewegungs- und Kopffreiheit für Servicepersonal: Wie bereits betont, stellt der Schachtkopf den Arbeitsplatz für Arbeiten am Fahrkorb-Dach dar. Das FM sollte darauf achten, dass diese Zone frei von unnötigen Hindernissen ist. In der Praxis bedeutet dies z. B., dass keine baulichen Elemente wie tiefe Unterzüge oder herausragende Leitungen den Kopfraum einengen. Idealerweise ist die Höhe über dem Fahrkorbdach nicht nur auf den Zentimeter genau bemessen, sondern bietet ein kleines Plus, damit Techniker sich bewegen können, ohne ständig an die Decke zu stoßen. Falls Arbeitsbühnen oder Leitern im Schachtkopf benötigt werden (z. B. um an einen seitlich montierten Motor zu gelangen), sind diese fest zu installieren oder bei Bedarf sicher einzuhängen.

  • Tausch größerer Komponenten ermöglichen: Im Lebenszyklus eines Aufzugs kann es vorkommen, dass große Komponenten wie der Antriebsmotor, die Treibscheibe oder komplette Kabinenelemente ausgebaut und ersetzt werden müssen (z. B. bei Defekt oder Modernisierung). Bei der baulichen Gestaltung des Schachtkopfs sollte daher mitgedacht werden, wie solche Teile aus dem Schacht entfernt werden können. FM-Anforderung ist hier z. B. eine genügend große Öffnung (Maschinenraumtür, Revisionsluke oder abnehmbares Schachtelement), durch die ein Motor gehoben werden kann, ohne die Decke aufstemmen zu müssen. In Neubauten wird teils ein Stahlträger mit Kranöse im Schachtkopf vorgesehen, an dem ein Flaschenzug zum Herausheben schwerer Bauteile befestigt werden kann.

  • Berücksichtigung benachbarter technischer Installationen: Rund um den Schachtkopf verlaufen oft weitere gebäudetechnische Anlagen (Lüftungskanäle, Elektrokabel, ggf. Sprinklerleitungen im Deckenniveau). Aus FM-Sicht muss darauf geachtet werden, dass diese Installationen den Zugang zum Schachtkopf nicht behindern. Beispielsweise darf ein dicker Lüftungskanal nicht so dicht an der Schachtdecke vorbeiführen, dass die Wartungsklappe des Aufzugs nicht mehr vollständig geöffnet werden kann. Auch im Brandfall wichtige Einrichtungen (Rauchabzüge, Sprinkler) dürfen den Aufzugskopfzugang nicht unzugänglich machen. Eine enge Abstimmung zwischen TGA-Fachplanung und Aufzugsplanung ist daher notwendig, damit im Schachtkopf genug freier Raum für alle vorgesehenen Tätigkeiten bleibt.

Architektur

  • Frühe Abstimmung von Schacht- und Kernmaßen mit dem Aufzugskonzept: Der Architekt muss bereits in der Grundriss- und Gebäudekonzeption den Platz für Aufzugsschächte einplanen. Die benötigte Schachtgröße ergibt sich aus Traglast, Kabinenabmessungen und Normvorgaben – diese Daten sollten frühzeitig vom Aufzugsplaner oder Hersteller eingeholt und in das Planungslayout integriert werden. Änderungen am Schachtmaß sind im Nachhinein oft teuer oder gar nicht mehr möglich, ohne umliegende Bereiche anzupassen. Daher gilt: die Architektur richtet sich mit dem Kern und Schacht nach dem Aufzugskonzept, nicht umgekehrt.

  • Vorräume, Flure und Türbereiche großzügig bemessen: Um einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten, darf der Bereich vor den Aufzugstüren nicht zu eng sein. Insbesondere in öffentlich zugänglichen Gebäuden und bei barrierefreier Auslegung ist eine ausreichende Bewegungsfläche vor jeder Tür Pflicht (wie oben erwähnt: mindestens 1,50 m × 1,50 m frei)nullbarriere.de. Engpässe könnten zu Behinderungen beim Ein- und Aussteigen führen – z. B. Rollstuhlfahrer müssen vor dem Fahrkorb wenden können, Transportgüter dürfen nicht im Türbereich stecken bleiben. Außerdem sollten notwendige Türbreiten gemäß Nutzung vorgesehen werden (für Bettenaufzüge z. B. mindestens 110 cm lichte Türbreite). Das FM achtet darauf, dass die Bauplanung diese Anforderungen einhält, da spätere bauliche Korrekturen (Wände versetzen, Durchbrüche vergrößern) im Bestand kaum möglich sind.

  • Raumreserven für spätere Anpassungen mitdenken: Auch aus architektonischer Sicht lohnt es, zukünftige Entwicklungen vorwegzunehmen. Könnte das Gebäude eines Tages einen zusätzlichen Aufzug benötigen (z. B. einen separaten Lastenaufzug in einem aktuell noch nicht genutzten Schachtvorhalt)? Oder ist denkbar, dass die Nutzung wechselt (z. B. von Büro zu Krankenhaus), was größere Aufzüge erfordert? Solche Überlegungen fließen idealerweise in die Planung ein. Konkret kann dies heißen, einen etwas größeren Aufzugsschacht vorzusehen, der im Notfall einen Bettenaufzug aufnehmen könnte, selbst wenn zunächst nur ein Personenaufzug eingebaut wird. Oder man plant eine Austauschkabine mit anderer Türkonfiguration (Durchlader statt Eintonner) ein, indem man die Schachttiefe entsprechend bemisst. Architekten sollten gemeinsam mit dem FM diese Flexibilitätsflächen definieren. Der Lohn ist ein zukunftssicherer Gebäudekern, der ohne große Umbauten an veränderte Anforderungen angepasst werden kann.

Tragwerksplanung

  • Tragfähigkeit der Schachtwände und Kernbauteile sicherstellen: Ein Aufzugsschacht ist nicht nur ein Hohlraum, sondern überträgt erhebliche Lasten in die Baukonstruktion. Führungsschienen sind in regelmäßigen Abständen an den Schachtwänden befestigt und leiten dort Punktlasten ein (die Gewichtskräfte des Fahrkorbs und Gegengewichts, Beschleunigungskräfte). Am Schachtboden wirken Stoßlasten, wenn die Puffer im Notfall angesprochen werden. Falls ein Maschinenrahmen oder eine Umlenkrolle im Schachtkopf angebracht ist, entstehen dort Dachlasten. Die Tragwerksplanung muss all diese Lastfälle erfassen und die Schachtumfassung (Betonwände, Mauerwerk oder Stahlgerüst) entsprechend bemessen. Praktisch werden oft schon während des Rohbaus einbetonierte Ankerplatten oder Konsolwinkel in den Schachtwänden angeordnet, damit die Führungsschienen später daran montiert werden können. Das FM sollte dokumentieren, wo diese Stellen liegen und welche Lastannahmen zugrunde gelegt wurden.

  • Durchstanzungen, Auflagerdetails und Lastabtragung gezielt planen: Der Statiker muss insbesondere an Deckendurchbrüche und Schachtkopf-Konstruktionen denken. Beispiel: Ist ein Maschinenraum direkt über dem Schacht, lagern dort Motor und Treibscheibe auf der Decke – diese Punktlasten erfordern evtl. Verstärkungen (z. B. Unterzüge oder Aufdoppelungen). Ein anderes Beispiel sind Schachtgruben in der Bodenplatte: Hier muss die Bodenplatte im Bereich der Pufferaufnahmen genug Dicke und Bewehrung aufweisen, um den Pufferschlag aufzunehmen (oder es ist ein eigenes Fundament für den Puffer nötig). Auch Aussparungen für Türen in Schachtwänden dürfen die Stabilität nicht kompromittieren – über jedem Türsturz ist ausreichend Bewehrung vorzusehen. Aus FM-Sicht ist wichtig, dass solche statischen Besonderheiten in der Revisionsdokumentation festgehalten sind. Bei zukünftigen Änderungen (etwa einer Erhöhung der Traglast des Aufzugs) kann so geprüft werden, ob die vorhandene Struktur die zusätzlichen Kräfte aufnehmen kann, oder ob Verstärkungen nötig sind.

  • Dokumentation der statischen Auslegung für FM-Zwecke: Facility Manager sollten darauf drängen, dass die Schachtstatik und alle relevanten Daten an sie übergeben werden. Später im Betrieb kommt es vor, dass z. B. für einen Umbau geklärt werden muss, ob die Schachtdecke eine neue Seilwinde tragen könnte, oder ob in die Schachtwand eine zusätzliche Öffnung geschnitten werden darf. Wenn dann die ursprünglichen Berechnungen und Bewehrungspläne verfügbar sind, lassen sich Entscheidungen fundiert treffen. Fehlen diese Unterlagen, muss aufwändig nachgerechnet oder mit Sicherheitszuschlägen gearbeitet werden. Daher gehört die Tragwerksdokumentation des Aufzugs (inklusive Lastannahmen und Positionen von Einbauteilen) in das FM-Archiv des Gebäudes.

Gebäudeausrüstung im Überblick

TGA-Bereich

Bezug zum Raumbedarf für Schacht/Grube/Überfahrt

Elektrotechnik

Für den Aufzug ist ausreichend Platz für elektrische Einrichtungen vorzusehen. Typischerweise benötigt jeder Aufzug einen eigenen abgesicherten Stromkreis und einen Hauptschalter in der Nähe des Schachts. Bei Anlagen mit separatem Maschinenraum ist dort ein Schaltschrank untergebracht, bei maschinenraumlosen Anlagen wird ein Steuerungsschrank im Schacht oder an der obersten Haltestelle installiert. Der Schacht selbst muss mit einer vertikalen Schachtbeleuchtung ausgestattet sein (gemäß Norm alle ~7 m ein Licht, mind. 50 Lux) sowie mit Steckdosen für Wartungsarbeitenaufzug.fm-connect.com. Auch die Notstromversorgung ist ein Thema: In bestimmten Gebäuden (z. B. Hochhäusern oder Krankenhäusern) verlangt die Bauordnung einen Notstromanschluss für Aufzüge. Dafür müssen Kabelwege vom Generator/USV zum Aufzugsschacht eingeplant werden. All diese Komponenten brauchen Raum – sei es als Wandnische für den Schaltschrank oder als ausreichender Querschnitt für Kabeltrassen.

Gebäudeleittechnik

Moderne Aufzüge sind in die GLT/Building Management Systeme integrierbar. Hierfür müssen Kommunikationsleitungen (für Zustandsmeldungen, Notrufsystem nach EN 81-28 etc.) vom Schacht zur Leitstelle geführt werden. Im Schacht selbst werden z. B. Notruftelefone oder Gegensprechanlagen installiert, die ständig mit Strom versorgt sein müssen (Notstrom für mindestens 1 Stunde). Aus FM-Sicht ist darauf zu achten, dass diese Leitungswege vorhanden und zugänglich sind. Wichtig: Fremde Kabel, die nichts mit dem Aufzug zu tun haben, dürfen den Schacht im Normalfall nicht einfach durchqueren (Stichwort Brandschutz – siehe MLAR) Falls unvermeidbar, sind entsprechende Brandschotts vorzusehen. Praktisch sollte man also für die GLT-Verbindungen der Aufzüge separate Leerrohre oder Kabelschächte außerhalb des Fahrstuhlschachts einplanen, um Konflikte zu vermeiden.

Lüftung/Klima

Aufzugsschächte müssen belüftet sein, damit sich keine übermäßige Hitze oder Feuchtigkeit stautaufzug.fm-connect.com. Früher war oft eine permanente Öffnung von ca. 2,5 % der Schachtgrundfläche nach außen vorgeschrieben (Kamineffekt). Heute wird aus Energiegründen zunehmend auf geschlossene Schächte mit gezielter Lüftung umgestellt. Das kann bedeuten, dass im Schachtkopf motorbetriebene Jalousieklappen für den Rauchabzug eingebaut werden oder kleine Lüftungsöffnungen (gesamt mind. 1 % der Kabinenfläche, je hälftig oben und unten) dauerhaft offen bleiben. Aus FM-Sicht muss gewährleistet sein, dass Lüftungseinrichtungen nicht durch Einbauten blockiert werden. Beispielsweise dürfen Abluftgitter im Schachtkopf nicht durch angrenzende Bauteile verdeckt sein. In separaten Maschinenräumen ist evtl. eine Klimatisierung notwendig, um die zulässige Umgebungstemperatur für die Steuerung einzuhalten, hierfür muss Platz für Lüftungsöffnungen oder kanäle eingeplant werden. Wichtig ist auch, dass Wartungszugänge durch Klimakanäle nicht versperrt werden (siehe Punkt 5.3). Insgesamt erfordert die Schachtlüftung eine Balance zwischen Brandschutz (Rauchabzug im Brandfall) und Energieeffizienz (Minimierung von Wärmeverlusten im Normalbetrieb)

Entwässerung

Wie unter 4.3 erwähnt, darf ein Aufzugsschacht nicht zur Wasserfalle werden. Die TGA-Planung sollte daher ein Entwässerungskonzept für die Schachtgrube vorsehen, falls Wasser eindringen könnte. Dies kann einen Pumpensumpf mit Hebepumpe beinhalten oder – falls möglich – einen Schwerkraftablauf ins Kanalsystem. Wichtig: Die Pumpe benötigt einen Stromanschluss und idealerweise einen Alarmkontakt, der bei Störung meldet (damit das FM eingreifen kann, bevor Wasserstände kritisch werden). Zusätzlich sind vorbeugende Maßnahmen sinnvoll: keine wasserführenden Leitungen über dem Schacht verlegen, im Aufzugsschacht selbst auf Sprinkler möglichst verzichten (oder mit Brandschutzabschaltung versehen), Abdichtungen an Fugen prüfen etc. Der Raumbedarf für Entwässerung ist gering (ein Revisionsschacht von z. B. 30 × 30 cm in der Grube), aber unbedingt freizuhalten. FM und Haustechnik müssen gemeinsam sicherstellen, dass dieser Bereich zugänglich bleibt und nicht verschmutzt oder verstopft.

Planung, Betrieb, Umbau

  • FM-Anforderungen früh einbringen: Bereits bei der Erstellung von Lastenheften für die Aufzugsanlage und während der architektonischen Planung sollte das Facility Management seine Anforderungen formulieren. Dazu gehören etwa Wartungswege, Abschaltvorrichtungen, Notbefreiungsmöglichkeiten und eben der Raumbedarf. Ein FM-Vertreter im Planungsteam kann darauf achten, dass nicht nur die Minimalmaße laut Norm erfüllt werden, sondern auch praktische Aspekte (z. B. Platz für eine Leiter, Stauraum für Ersatzteile in der Nähe, einfache Zugänglichkeit für Prüfer) berücksichtigt werden.

  • Raumbedarf nicht auf „Minimum“ beschränken: Planer neigen aus Kostengründen manchmal dazu, Schächte so klein wie möglich zu dimensionieren. Aus Sicht des FM sollte jedoch geprüft werden, wo ein wenig mehr Raum später große Vorteile bringt. Zum Beispiel könnte eine um 5–10 cm größere Schachtbreite den Wechsel auf breitere Türen erlauben oder eine etwas tiefere Grube den Einsatz standardisierter Puffer statt Sonderbauformen ermöglichen. Solche Überlegungen fließen idealerweise schon in die Ausschreibung und Pflichtenhefte ein („zukunftsfähige Auslegung“). Auch Anforderungen an Dokumentation und Schnittstellen (z. B. „Dokumentation der eingebauten Schachtmaße und Lastreserven ist zu liefern“) sollten vertraglich festgelegt werden, damit das FM bei Übergabe alle relevanten Infos erhält.

Im Betrieb

  • Nutzung der Pläne und Anlagendaten für sicheres Arbeiten: Im laufenden Betrieb muss das Facility Management oft Arbeiten im und am Schacht organisieren (Wartung, Reinigung, gelegentlich Reparaturen nach Störungen). Hierbei ist die Verfügbarkeit genauer Pläne zentral: Bevor z. B. ein Gerüst im Schacht gestellt wird, muss die Grubentiefe und Schachtkopfhöhe bekannt sein, um das richtige Gerüstsystem zu wählen. Oder wenn ein externer Prüfer kommt, sollte das Datenblatt vorliegen, dem z. B. die Pufferart und -bauhöhe zu entnehmen ist. Das FM sollte also alle Schacht-Maße, Zugänge, Tragmittel usw. in einem Anlagenordner bereithalten und bei Arbeiten konsequent nutzen. Auch digitale Anlagenverwaltungstools können hier unterstützen (Hinterlegung von Plänen, Fotos der Schachtinnenräume etc.).

  • Regelmäßige Begehungen und Kontrollen: Gemeinsam mit der Wartungsfirma oder dem Sicherheitsbeauftragten sollten periodisch Begehungen der Aufzugsschächte erfolgen. Dabei wird geprüft, ob Schächte, Gruben und Überfahrten frei von Hindernissen sind (kein Unrat, keine unbefugten Einbauten)komnet.nrw.de, ob die baulichen Strukturen in Ordnung sind (keine Risse, keine Feuchtigkeit) und ob die Zugänge (Türen, Luken, Leitern) einwandfrei funktionieren. Solche Begehungen sind Teil der Betreiberpflichten. Laut Betriebssicherheitsverordnung muss der Betreiber u. a. dafür sorgen, dass Aufzüge bestimmungsgemäß genutzt und sicher instand gehalten werden – dazu gehört, die genannten Bereiche sauber zu halten und bei Mängeln (z. B. defekte Schachtbeleuchtung oder korrodierte Leitern) umgehend für Abhilfe zu sorgen. Das FM nimmt hier eine koordinierende Rolle zwischen den Prüfpflichten (z. B. TÜV-Abnahmen) und dem Tagesbetrieb wahr.

  • Dokumentation von Eingriffen und Änderungen: Während der Betriebsjahre kann es immer wieder zu kleinen Veränderungen kommen – sei es der Tausch eines Puffertyps, die Nachrüstung einer Schachtentlüftungsklappe oder der Umbau des Maschinenraums. All diese Änderungen, die den Raumbedarf oder die Zugänglichkeit beeinflussen, sollte das Facility Management dokumentieren. Beispielsweise ist nachzuhalten, wenn ein verkürzter Puffer eingebaut wurde, weil dadurch evtl. andere Prüfkriterien gelten oder bei der nächsten Modernisierung Einschränkungen bestehen. Auch provisorische Veränderungen (z. B. eine temporär eingebaute Arbeitsbühne im Schacht) müssen auf Sicherheit geprüft und entsprechend gekennzeichnet werden.

Bei Umbau, Modernisierung und Umnutzung

  • Prüfung der Bestandsreserven vor Modernisierung: Steht eine Modernisierung der Aufzugsanlage an – etwa der Austausch des Antriebs oder der Einbau einer neuen Kabine –, ist zu prüfen, ob die vorhandenen Schachtmaße dafür ausreichen. Das FM sollte im Vorfeld klären, ob z. B. eine geplante größere Kabine wirklich in den Schacht passt oder ob eine schnellere Anlage die erforderliche Überfahrtshöhe noch einhält. Gegebenenfalls sind Kompromisse nötig: So kann man bei beengtem Schacht nicht ohne weiteres von einem Lastenaufzug 1000 kg auf 1600 kg aufrüsten, wenn die Kabine dafür breiter werden müsste. Auch Normen wie EN 81-21 („Aufzüge in bestehenden Gebäuden mit reduziertem Schachtkopf oder -grube“) kommen ins Spiel, wenn Standardmaße unterschritten werden – das FM sollte hierzu fachkundige Beratung einholen. Im Kern gilt: Keine Modernisierung ohne Maßaufnahme und Soll-Ist-Vergleich der Raumbedarf-Parameter.

  • Frühzeitige Berücksichtigung bei Umnutzung von Flächen: Wird ein Gebäude oder ein Teil davon anders genutzt (z. B. Umbau eines Bürogebäudes in eine Klinik), muss sehr früh geprüft werden, ob die vorhandenen Aufzüge den neuen Anforderungen gerecht werden oder ob zusätzliche Anlagen benötigt werden. Das FM übernimmt hier eine wichtige Rolle, indem es die Machbarkeit im Bestand einschätzt. Beispielsweise erfordert eine Kliniknutzung Bettenaufzüge – sind die vorhandenen Schächte groß genug für eine Kabine von ca. 1,10 × 2,10 m? Falls nicht, muss entweder baulich ein größerer Schacht geschaffen oder ein Außenaufzug angebaut werden. Solche Entscheidungen haben massive Auswirkungen auf die Projektkosten und den Zeitplan, weshalb das FM bereits in der Vorplanung einer Umnutzung einbezogen sein sollte. Dazu gehört auch, Rettungswege und Brandschutz in Bezug auf die Aufzüge neu zu bewerten (ein bestehender Aufzug könnte z. B. als Feuerwehraufzug umgerüstet werden – passt sein Schacht dann für die nötigen technischen Einrichtungen?).

  • Aktualisierung der FM-Dokumentation nach Änderungen: Jede Änderung am Aufzug oder seinem baulichen Umfeld muss in die Anlagendokumentation einfließen. Gerade wenn der Raumbedarf betroffen ist – etwa Schachterweiterungen, abgehängte Decken im Schachtkopf, geänderte Türdurchbrüche – sind die Pläne zu aktualisieren. Das Facility Management sollte einen Prozess etablieren, bei dem nach Abschluss von Modernisierungen die „Soll-Dokumente“ (wie gebaut) eingeholt werden. So bleibt das Aufzugshandbuch stets auf dem neuesten Stand. Für die Zukunft ist dies entscheidend, um wieder alle Planungswerte zur Hand zu haben. Schließlich will man verhindern, dass in einigen Jahren erneut Unklarheit über Gruben- oder Kopfhöhen besteht, nur weil ein Zwischenausbau nicht dokumentiert wurde.