Einbindung in Barrierefreiheitskonzepte
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Einbindung in Barrierefreiheitskonzepte
Barrierefreiheit ist heute sowohl ein gesellschaftliches Gebot als auch in vielen Gesetzen und Normen verankert. Nach § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) gilt eine bauliche Anlage als barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar ist. Die Einbindung von Aufzügen in Barrierefreiheitskonzepte stellt sicher, dass alle Personen – insbesondere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Sinnesbeeinträchtigungen oder temporären Handicaps – ein Gebäude gleichberechtigt nutzen können. Für das Facility Management bedeutet dies, dass Aufzugsanlagen nicht isoliert betrachtet werden dürfen, sondern als durchgehender Bestandteil eines barrierefreien Gesamtsystems aus Wegen, Kernen, Türen, Informationen und Notfallorganisation. So fordern z. B. die Landesbauordnungen bei mehrgeschossigen Gebäuden ab einer bestimmten Höhe (in der Musterbauordnung ab 13 m Höhe) mindestens einen Aufzug, der Kinderwagen, Rollstühle, Krankentragen und Lasten transportieren kann und von allen Hauptzugängen stufenlos erreichbar ist. Das folgende Kapitel beschreibt die grundlegenden Aspekte, Schnittstellen und FM-Aufgaben bei der Integration von Elevator-Systemen in Barrierefreiheitskonzepte auf einem allgemeinen, praxisnahen Niveau.
Einbindung von Aufzugsanlagen in Barrierefreiheitskonzepte – Anforderungen, Nutzergruppen und Facility-Management-Aufgaben im Elevator System
- Grundlagen: Barrierefreiheit und Elevator System
- Lage und Erschließung barrierefreier Aufzüge
- Kabinen- und Türanforderungen aus Barrierefreiheits-Sicht
- Bedienung, Information und Kommunikation
- Schnittstellen zu architektonischer Planung und TGA
- FM-Prozesse: Betrieb, Kontrollen und Nutzerfeedback
Zielbild der Barrierefreiheit
Hindernisfreie vertikale Erschließung aller wesentlichen Nutzbereiche: Alle Stockwerke und wesentlichen Bereiche eines Gebäudes sollen ohne Treppen und andere Barrieren mittels Aufzug erreichbar sein. Kein wichtiger Nutzungsbereich darf für mobilitätseingeschränkte Personen ausgeschlossen sein, die vertikale Verbindung muss lückenlos gewährleistet werden.
Selbstständige Nutzung der Aufzüge ohne fremde Hilfe, soweit möglich: Die Aufzugsanlage ist so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderungen sie ohne Unterstützung bedienen können. Dazu gehören übersichtlich angeordnete, gut erreichbare Bedienelemente und Hilfsmittel (z. B. Sprachansagen oder taktile Beschriftungen), die eine eigenständige Orientierung und Bedienung ermöglichen.
Sicherer Betrieb auch für Nutzerinnen und Nutzer mit eingeschränktem Seh-, Hör- oder Bewegungsvermögen: Personen mit Sinnes- oder Mobilitätseinschränkungen müssen den Aufzug gefahrlos nutzen können. Beispielsweise sind akustische und visuelle Signale notwendig, damit auch seh- oder hörbeeinträchtigte Personen informiert werden. Rutschhemmende Böden und stabile Handläufe geben Halt. Die Kabine sollte zudem mit präziser Nivellierung anhalten, damit keine Stolperkanten entstehen. Im Notfall muss das Rettungskonzept gewährleisten, dass auch Nutzer mit Einschränkungen sicher betreut und evakuiert werden können.
Relevante Nutzergruppen
Barrierefreie Aufzüge müssen die Bedürfnisse verschiedener Nutzergruppen berücksichtigen.
Die folgende Tabelle zeigt einige typische Nutzergruppen und ihre grundlegenden Anforderungen:
| Nutzergruppe | Barrierefreiheitsrelevante Anforderungen (Basis) |
|---|---|
| Rollstuhlnutzer | Ausreichende Kabinenfläche, breite Türen, ebenerdige Haltepunkte (keine Niveauunterschiede) |
| Ältere Personen, Personen mit Gehhilfen | Haltegriffe im Fahrkorb, rutschhemmende Böden, gut lesbare und beleuchtete Beschriftungen |
| Personen mit Sehbeeinträchtigung | Taktile und kontrastreiche Kennzeichnungen, akustische Signale (z. B. Etagenansagen) |
| Personen mit Hörbeeinträchtigung | Optische Etagen- und Richtungsanzeigen, klare visuelle Signale bei wichtigen Funktionen |
| Nutzer mit Kinderwagen oder Gepäck | Ausreichende Bewegungsflächen, verlängerte Türöffnungszeiten, exakte Haltegenauigkeit für bequemes Ein- und Ausladen |
FM-Perspektive
Dauerhafte Sicherstellung der barrierefreien Eigenschaften: Das Facility Management muss gewährleisten, dass die barrierefreien Merkmale nicht nur in der Planung berücksichtigt, sondern auch im laufenden Betrieb erhalten bleiben. Regelmäßige Wartung und Kontrollen sind nötig, damit z. B. Türen weiterhin einwandfrei funktionieren, die Kabine exakt auf Etagenhöhe stoppt und Beschilderungen lesbar bleiben.
Integration barrierefreier Anforderungen in Wartung, Umbau, Beschaffung und Kommunikation: Barrierefreiheit sollte Bestandteil aller FM-Prozesse sein. Bei Wartungsarbeiten und Modernisierungen sind die einschlägigen Anforderungen (z. B. DIN 18040 und DIN EN 81-70) zu beachten – etwa bei der Auswahl von Ersatzteilen oder der Justierung von Türsteuerungen. Bei Umbauten oder Neubeschaffungen von Aufzügen muss darauf geachtet werden, dass nur Anlagen und Komponenten eingesetzt werden, die den aktuellen Barrierefreiheitsstandards entsprechen. Ebenso wichtig ist die Kommunikation mit den Gebäudenutzern: Informationen über barrierefreie Routen, Hinweise bei vorübergehenden Aufzugsausfällen und allgemeine Nutzungsanleitungen sollten klar und inklusiv gestaltet werden.
Zugang von außen und innerhalb des Gebäudes
Bereits die Platzierung und Erschließung eines Aufzugs im Gebäude sind zentrale Faktoren für die Barrierefreiheit. Ein barrierefreier Aufzug muss sowohl vom Außenbereich (Haupteingang) als auch innerhalb des Gebäudes leicht, auffindbar und ohne Hindernisse erreichbar sein.
Wesentliche Aspekte dazu zeigt die folgende Tabelle:
| Thema | Basisanforderung aus Barrierefreiheits-Sicht |
|---|---|
| Erreichbarkeit | Aufzüge sind von Haupteingängen oder der öffentlichen Verkehrsfläche aus stufenlos (ohne Treppen oder Schwellen) erreichbar. |
| Wegeführung | Kurze, logisch nachvollziehbare Wege mit klarer Beschilderung und Sichtbeziehung zum Aufzug, sodass Besucher intuitiv den Aufzug finden. |
| Breite der Zugangswege | Zugangswege und Flure im Umfeld des Aufzugs sind ausreichend breit dimensioniert (mind. 1,20 m, besser 1,50 m), damit Rollstühle, Kinderwagen oder Transportwagen problemlos passieren können. |
In der Praxis bedeutet dies z. B., dass falls der Haupteingang nicht ebenerdig liegt, eine Rampe oder ein geeigneter Hebelift vorhanden sein muss, um den Weg zum Aufzug stufenlos zu ermöglichen. Vor den Aufzugstüren sollte eine Bewegungsfläche von mindestens 1,50 m × 1,50 m vorhanden sein, damit ein Rollstuhl wenden und andere Personen vorbeigehen können.
Einbindung in den Gebäudekern
Nahe Hauptwege und zentrale Bereiche: Aufzüge sollten möglichst in unmittelbarer Nähe zu den Haupterschließungszonen des Gebäudes liegen – etwa angrenzend an Lobby, Empfang oder zentrale Flure. Dies gewährleistet einen nahtlosen Übergang von der horizontalen zur vertikalen Erschließung und erleichtert allen Nutzern das Auffinden des Aufzugs.
Vermeidung versteckter Aufzüge: „Versteckte“ barrierefreie Aufzüge, die nur über Umwege oder wenig genutzte Nebengänge erreichbar sind, gilt es zu vermeiden. Der barrierefreie Aufzug sollte im Gebäude so positioniert sein, dass er im natürlichen Weg des Nutzers liegt und nicht erst aktiv gesucht werden muss.
Anbindung wichtiger Funktionsbereiche: Es ist auf eine gute Nähe des Aufzugs zu anderen barrierefreien Einrichtungen zu achten. Beispielsweise sollten behindertengerechte Sanitäranlagen, Besprechungsräume oder Kantinen möglichst auf derselben Achse oder in unmittelbarer Nähe des Aufzugs angeordnet sein. So können Nutzer mit Einschränkungen diese Bereiche nach Verlassen des Aufzugs ohne Umwege erreichen.
Schnittstelle zu Treppenanlagen
Klare Kennzeichnung der Aufzüge: Schon am Gebäudezugang und im Gebäudeinneren muss klar ersichtlich sein, wo sich barrierefreie Aufzüge befinden. Deutliche Wegweiser und Piktogramme (z. B. Rollstuhlsymbole) leiten mobilitätseingeschränkte Personen zuverlässig zu den Aufzügen. An Treppenaufgängen sollte ein Hinweis erfolgen, dass ein Aufzug als alternative Verbindung zur Verfügung steht.
Treppen nur als ergänzende Erschließung: Treppenhäuser sind zwar wichtige Erschließungswege, stellen für Personen mit Gehbehinderungen jedoch keine gleichwertige Alternative zum Aufzug dar. Aus Barrierefreiheits-Sicht ist der Aufzug das primäre vertikale Erschließungsmittel für mobilitätseingeschränkte Nutzer. Daher muss immer mindestens ein Aufzug in Betrieb und zugänglich sein, um die Nutzung aller Stockwerke zu ermöglichen. Treppen bleiben als ergänzende Option für Personen ohne entsprechende Einschränkungen.
Kabinenabmessungen und Raumorganisation
Die Gestaltung und Größe der Aufzugskabine sind entscheidend für die Nutzbarkeit durch alle Personen.
Wichtige Anforderungen an Abmessungen und die Anordnung in der Kabine zeigt die folgende Tabelle:
| Aspekt | Barrierefreiheitsbezogene Betrachtung (Basis) |
|---|---|
| Grundfläche | Die Kabine bietet ausreichend Platz, um einen Rollstuhlfahrer und ggf. eine Begleitperson aufzunehmen. Für einen standardmäßigen barrierefreien Aufzug wird eine nutzbare Kabinengröße von ca. 1,10 m × 1,40 m empfohlen. In bestimmten Fällen (z. B. Klinik, Pflegeheim) sind größere Kabinen vorzusehen, um auch Krankentragen unterzubringen (z. B. 1,10 m × 2,10 m). |
| Bewegungsfläche | Im Fahrkorb muss genügend Bewegungsraum zum Wenden, Rangieren und Drehen von Mobilitätshilfen vorhanden sein. Auch Rollator- oder Rollstuhlfahrer sollen vorwärts oder rückwärts ausfahren können. Hindernisfreie Bewegungsflächen erhöhen die Sicherheit und den Komfort. |
| Anordnung von Komponenten | Handläufe, Bedientableaus, Spiegel und andere Ausstattungen sind so zu platzieren, dass sie für alle Nutzer gut erreichbar sind, ohne die Bewegungsfläche einzuschränken. Beispielsweise sollte das Bedienpanel in einer Höhe von ca. 85–110 cm angebracht sein, damit sowohl Rollstuhlfahrer als auch stehende Personen es komfortabel erreichen können. Ein eventueller Spiegel hilft Rollstuhlnutzern beim Rückwärts-Ausfahren, darf aber nicht zu Verzerrungen führen oder die Orientierung beeinträchtigen. |
Gemäß den technischen Normen (u. a. DIN EN 81-70 und DIN 18040) gilt ein Aufzug als barrierefrei, wenn er mindestens den Anforderungen des Typs 2 nach EN 81-70 entspricht. Dies beinhaltet in der Regel eine Kabinengröße um 1,10 m × 1,40 m, eine Tragfähigkeit von ca. 630 kg und eine Türbreite von 90 cm, sodass ein Rollstuhl mit Begleitperson Platz findet. Vor jeder Aufzugstür ist zudem eine freie Bewegungsfläche von mindestens 1,50 m × 1,50 m vorzusehen, damit ein Rollstuhlfahrer bequem manövrieren kann.
Türen, Schwellen und Nivellierung
Ausreichende Türbreite: Die Aufzugstüren müssen breit genug sein, um Rollstühle, Gehhilfen oder auch Liegen und sperriges Gepäck problemlos durchzulassen. Im Neubau sind mindestens 90 cm lichte Durchfahrtsbreite heute Standard; in Krankenhäusern oder vergleichbaren Einrichtungen werden oft noch größere Türbreiten gewählt, um z. B. Krankenhausbetten aufnehmen zu können.
Lange Türöffnungszeiten: Die Türsteuerung ist so einzustellen, dass auch langsamere Ein- und Aussteigevorgänge ohne Zeitdruck möglich sind. Ältere Menschen, Rollstuhlfahrer oder Eltern mit Kinderwagen benötigen etwas mehr Zeit – dem muss durch eine ausreichend bemessene Offenhaltezeit Rechnung getragen werden. Gegebenenfalls sollte der Aufzug über eine Funktion verfügen, mit der die Türöffnung auf Knopfdruck verlängert werden kann.
Präzise Nivellierung: Der Aufzug sollte an jeder Haltestelle möglichst genau auf gleicher Höhe mit dem Etagenboden halten. Nur minimale Höhenunterschiede (wenige Millimeter) sind tolerierbar, um Stolperrisiken oder Schwierigkeiten beim Überrollen mit Rädern zu vermeiden. Das Facility Management muss darauf achten, dass die Nivellier- und Bremssysteme des Aufzugs regelmäßig geprüft und justiert werden, damit keine „Stufen“ beim Ein- und Ausstieg entstehen.
Oberflächen und Haltegriffe
Rutschhemmende Bodenbeläge: In der Kabine ist ein Bodenbelag mit ausreichender Rutschhemmung zu verwenden. Dieser sorgt auch bei Nässe oder unsicherem Tritt für Halt. Für öffentliche Gebäude wird mindestens eine R9-Rutschhemmung empfohlen. Ein trittsicherer, ebenflächiger Boden reduziert die Sturzgefahr erheblich – besonders für Personen mit Gehbehinderungen oder wenn sie Gehhilfen nutzen.
Ergonomisch angebrachte Haltegriffe: Stabil befestigte Handläufe oder Haltegriffe sollten an den Kabinenwänden vorhanden sein. Eine Montagehöhe von etwa 85–90 cm hat sich als ergonomisch günstig erwiesen. Diese Griffe bieten während der Fahrt und beim Anfahren/Halten Halt und Sicherheit. Wichtig ist, dass sie auch für Rollstuhlfahrer zugänglich sind, ohne die Bewegungsfreiheit einzuschränken.
Robuste, gut zu reinigende Oberflächen: Die Innenverkleidung der Kabine muss widerstandsfähig gegenüber häufiger Nutzung und leicht zu reinigen sein. In hoch frequentierten Gebäuden oder z. B. im Gesundheitsbereich spielen Hygiene und Langlebigkeit eine große Rolle. Kratzfeste Materialien und Eckschutzelemente (Rammschutz) können verhindern, dass Rollstühle, Rollwagen oder Koffer Schäden verursachen. Das regelmäßige Reinigen der Bedienelemente und Handläufe ist ebenfalls Teil der FM-Aufgaben, um ein gepflegtes und sicheres Umfeld zu gewährleisten.
Bedienelemente und Anordnung
Für eine barrierefreie Nutzung müssen die Bedienelemente eines Aufzugs gut erreichbar, eindeutig fühl- und sichtbar sein.
Die folgende Tabelle nennt grundlegende Anforderungen an die Anordnung der Bedienorgane:
| Element | Barrierefreie Anforderung (Basis) |
|---|---|
| Kabinentableau (Taster im Fahrkorb) | Anbringung in gut erreichbarer Höhe (ca. 85–110 cm über Boden); Tasten sind taktil unterscheidbar (z. B. durch fühlbare Symbole oder Brailleschrift) und kontrastreich beschriftet. |
| Ruftaster auf den Etagen (außerhalb) | So positioniert, dass sie auch aus dem Rollstuhl erreichbar sind (nicht zu hoch, idealerweise ebenfalls um 90 cm Höhe); ausreichend groß und mit taktiler Markierung, um sie ertasten zu können. |
| Notruftaster | Deutlich erkennbar (meist gelb oder rot gekennzeichnet) und auch für sitzende Personen gut erreichbar; taktil leicht auffindbar (z. B. erhabenes Glockensymbol). |
In der Praxis bedeutet dies z. B., dass kein wichtiger Taster höher als etwa 1,10 m angebracht sein sollte, damit ihn auch Rollstuhlfahrer erreichen. Die Beschriftung aller Knöpfe sollte groß, klar lesbar und bei Bedarf hinterleuchtet sein. Zudem müssen die Stockwerk- und Richtungstaster eindeutig fühlbar sein (unterschiedliche Formen oder Reliefs), sodass eine Bedienung auch mit Sehbehinderung möglich ist.
Visuelle und akustische Informationen
Etagen- und Richtungsanzeigen: Innen im Fahrkorb und außen an den Haltestellen sind Anzeigen vorzusehen, die die aktuelle Etage und die Fahrtrichtung deutlich anzeigen. Die Schrift oder Symbole müssen ausreichend groß und kontrastreich sein, damit sie auch von sehschwachen Personen erkannt werden können. Idealerweise sind diese Anzeigen zudem beleuchtet und blendfrei angebracht.
Akustische Signale und Ansagen: Zur Unterstützung sehbehinderter Personen sollte der Aufzug mit akustischen Meldungen ausgestattet sein. Üblich sind Sprachansagen, die bei Erreichen einer Etage die Etagen-Nummer oder -Bezeichnung nennen, sowie Hinweise wie „Tür öffnet“ oder „Tür schließt“. Auch ein akustisches Signal (Ton oder Glocke) beim Anfahren oder Ankommen kann die Orientierung erleichtern. Wichtig ist, dass die Lautstärke dieser Signale gut hörbar ist, aber andere Personen nicht übermäßig stört.
Optische Signale und Anzeigen: Für hörbeeinträchtigte Personen müssen alle wichtigen Informationen zusätzlich optisch angezeigt werden. Beispielsweise sollte ein Warnlicht oder ein blinkender Hinweis erscheinen, wenn sich die Türen schließen (anstatt nur eines Summtons). Auch Überlastwarnungen oder Notruf-Bestätigungen müssen visuell dargestellt werden, etwa durch Leuchtsymbole im Bedienfeld.
All diese Maßnahmen folgen dem Zwei-Sinne-Prinzip: Wichtige Informationen werden immer über mindestens zwei verschiedene Sinneskanäle vermittelt (z. B. Sehen und Hören), damit eine Einschränkung eines Sinnes durch den anderen ausgeglichen wird. So erhöht eine Kombination aus optischen und akustischen Signalen die Wahrscheinlichkeit, dass alle Nutzer – unabhängig von individuellen Einschränkungen – die notwendigen Informationen erhalten.
Notruf und Barrierefreiheit
Notrufsysteme für alle nutzbar: Die Notrufeinrichtung im Aufzug (Notruftaster mit Sprechverbindung zur Leitstelle) muss auch von Personen mit Hör- oder Sprachbehinderung effektiv genutzt werden können. Das bedeutet: Sobald der Notruf aktiviert wird, sollte eine optische Rückmeldung in der Kabine anzeigen, dass der Notruf abgesetzt wurde und Hilfe unterwegs ist (z. B. ein aufleuchtendes Signal „Notruf läuft“). Moderne Anlagen bieten teilweise zusätzlich die Möglichkeit einer textbasierten Kommunikation auf einem Display oder über vordefinierte Meldungen, falls die betroffene Person nicht sprechen kann.
FM-Aufgabe: Funktionstest und geschultes Personal: Das Facility Management ist dafür verantwortlich, die Notrufsysteme regelmäßig auf ihre Funktion zu testen – inklusive der Kontrolle der visuellen Rückmeldung. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Mitarbeiter der Notruf- und Serviceleitstellen im Umgang mit beeinträchtigten Personen sensibilisiert sind. Wenn über die Gegensprechanlage keine Antwort einer festsitzenden Person erfolgt, darf dies nicht als Fehlalarm interpretiert werden – es könnte eine hör- oder sprachbehinderte Person betroffen sein. Das Personal muss in jedem Fall unverzüglich geeignete Maßnahmen einleiten. Solche Szenarien und Umgangsweisen sollten in Notfallplänen berücksichtigt und regelmäßig trainiert werden.
Zusammenarbeit in der Planungsphase
Um die Barrierefreiheit von Aufzügen von vornherein zu gewährleisten, sollte das Facility Management bereits in der Planungs- und Bauphase eng mit Architekten und Fachplanern zusammenarbeiten.
Unterschiedliche Disziplinen haben hierbei spezifische Schnittstellenthemen, wie in der Tabelle dargestellt:
| Disziplin | Beispielhafte Schnittstellenthemen (Basis) |
|---|---|
| Architektur | Lage und Anzahl der Aufzüge; ausreichende Bewegungsflächen in Vorräumen und Fluren; Sichtbeziehungen (Aufzüge sollen vom Eingang aus leicht auffindbar sein) |
| TGA/Elektrotechnik | Leitungsführung und Anschlüsse für Aufzugskomponenten (Anzeige- und Rufsysteme, Notruftechnik, Beleuchtung); Integration in Gebäudeleittechnik und Stromversorgung (z. B. Notstrom für den Aufzug) |
| Brandschutzplanung | Steuerung der Aufzüge im Brandfall (automatisches Verlassen der Brandetage, Außerbetriebnahme für Nutzer); Planung von Rettungskonzepten für eingeschränkte Personen (z. B. spezielle Evakuierungsaufzüge oder gesicherte Bereiche in Treppenräumen, in denen auf Hilfe gewartet werden kann) |
Das Facility Management sollte frühzeitig Anforderungen und Erfahrungswerte einbringen – etwa gewünschte Kabinengrößen, benötigte Bewegungsflächen vor den Türen, Vorgaben für Leitsysteme und Beschilderungen sowie Überlegungen zur Notfallorganisation. So wird vermieden, dass Barrierefreiheit erst nachträglich „improvisiert“ verbessert werden muss. Stattdessen wird sie von Beginn an als integraler Bestandteil des Gebäudeentwurfs berücksichtigt.
Integration in Leitsystem- und Signage-Konzepte
Einheitliche Piktogramme und Beschriftungen: Die Aufzüge sind in das allgemeine Leitsystem des Gebäudes einzubeziehen. Es sollten überall verständliche und einheitliche Symbole (z. B. Rollstuhlpiktogramme) und Etagenbezeichnungen verwendet werden. Dadurch erkennen Nutzer sofort, wo sich barrierefreie Aufzüge befinden und welche Etagen sie anfahren.
Kenntlichmachung barrierefreier Aufzüge: Gibt es im Gebäude mehrere Aufzüge mit unterschiedlichen Kabinengrößen oder Ausstattungen, muss klar ausgewiesen sein, welcher Aufzug barrierefrei (rollstuhlgerecht) ist. Beispielsweise können entsprechende Hinweise am Aufzug selbst angebracht oder im Lageplan speziell markiert werden. Besucher und Mitarbeiter sollen eindeutig zum richtigen Aufzug geleitet werden, der ihren Bedürfnissen entspricht.
Kontrast, Beleuchtung und Lesbarkeit: Alle Hinweisschilder und Bedienelemente im Bereich der Aufzüge müssen gut sichtbar und lesbar sein. Ausreichende Kontraste (helle Schrift/Symbole auf dunklem Grund oder umgekehrt) sind einzuhalten, um auch bei Sehschwäche erkannt zu werden. Die Beleuchtung in Aufzugsnähe sollte so geplant sein, dass Schilder nicht im Schatten liegen oder spiegeln. Beschriftungen müssen in angemessener Schriftgröße angebracht sein. Das Ziel ist ein Leitsystem, das auch von Menschen mit Sehbehinderungen oder kognitiven Einschränkungen intuitiv verstanden werden kann.
Regelmäßige Betriebs- und Sichtkontrollen
Überprüfung von Nivellierung und Türfunktion: Im laufenden Betrieb sollte das Facility Management in regelmäßigen Abständen die Aufzüge aus Sicht der Barrierefreiheit begutachten. Dazu gehört etwa ein Test der Haltegenauigkeit – hält der Aufzug bündig auf Etagenhöhe oder entsteht eine spürbare Kante? – sowie eine Prüfung des Türmechanismus. Die Lichtschranken oder Sensoren der Tür müssen sicherstellen, dass sich die Tür nicht schließt, solange sich jemand im Türbereich befindet. Insbesondere für langsamer gehende oder fahrende Personen ist dies wichtig. Auch die Dauer, die die Tür offenbleibt, kann im Rahmen solcher Kontrollen bewertet und bei Bedarf angepasst werden.
Kontrolle der Bedienelemente und Anzeigen: Die innen und außen angebrachten Bedienelemente, Displays und Schilder sind ebenfalls regelmäßig zu überprüfen. Sind alle Beschriftungen noch gut lesbar? Wurden Blindenschrift-Plaketten, taktile Markierungen oder kontrastreiche Elemente beschädigt oder entfernt? Zeichen von Vandalismus oder Abnutzung (wie zerkratzte Schilder, flackernde Anzeigen, schwergängige Taster) müssen umgehend behoben werden. Nur so bleibt die barrierefreie Nutzbarkeit dauerhaft gewährleistet.
Beobachtung von Stoßzeiten und Nutzungsmustern: Das Facility Management sollte auch darauf achten, wie sich die Nutzung der Aufzüge zu verschiedenen Zeiten gestaltet. Während Stoßzeiten – etwa in Bürogebäuden morgens und abends oder in öffentlichen Einrichtungen nach Veranstaltungsende – kann es zu langen Wartezeiten und vollen Kabinen kommen. Hier ist zu prüfen, ob mobilitätseingeschränkte Personen unter diesen Bedingungen Probleme haben (z. B. kein Platz im Aufzug, zu kurze Intervalle). Ggf. lassen sich organisatorische Maßnahmen ergreifen, etwa ein reservierter Transport zu bestimmten Zeiten oder Hinweise, alternative Zeiten zu nutzen.
Umgang mit Meldungen und Beschwerden
Treten trotz aller Vorsorgemaßnahmen Probleme auf, sollten Meldungen von Nutzern ernst genommen und zeitnah bearbeitet werden.
Typische Meldungsarten und entsprechende FM-Reaktionen sind in der Tabelle skizziert:
| Meldungsart | Typische FM-Reaktion (Basis) |
|---|---|
| "Stufe" beim Ein-/Aussteigen | Technische Überprüfung durch Fachfirma; ggf. Nachjustierung der Nivellierung oder Bremse, um haltgenaues Stoppen sicherzustellen. |
| "Tasten schlecht erreichbar/lesbar" | Aufnahme der Meldung und Bewertung vor Ort: Sind bauliche Veränderungen nötig (z. B. zusätzliches Bedientableau in niedriger Höhe) oder kann durch Austausch von Komponenten (größere Taster, kontrastreiche Beschriftung) Abhilfe geschaffen werden? Anschließend Einleiten der entsprechenden Maßnahme. |
| "Zu kurze Türöffnungszeiten" | Absprache mit der Wartungsfirma, um die Türöffnungszeit oder die Sensorik anzupassen. Gegebenenfalls wird die Steuerungssoftware neu parametriert, damit die Tür länger offen bleibt bzw. empfindlicher auf Personen im Durchgang reagiert. |
Solche Rückmeldungen bieten die Chance, Schwachstellen im Betrieb aufzudecken. Das FM sollte eine klare Routine haben, um eingehende Beschwerden bezüglich Barrierefreiheit zu dokumentieren, zu prüfen und konkrete Verbesserungen einzuleiten. Wichtig ist dabei auch die Kommunikation mit dem Meldenden, sodass dieser erfährt, welche Schritte unternommen wurden.
Schulung und Sensibilisierung
Einweisung des Personals vor Ort: Mitarbeiter im Gebäude – vom Hausmeisterdienst über Sicherheitskräfte bis zum Empfangspersonal – sollten zum Thema barrierefreie Aufzugsnutzung geschult werden. Sie müssen wissen, wie sie Menschen mit Behinderung bei der Nutzung unterstützen können, ohne deren Selbstständigkeit einzuschränken. Beispielsweise kann das Empfangspersonal Rollstuhlfahrern bei Bedarf den Weg zum Aufzug weisen oder erklären, wie der Notruf funktioniert. Auch im Störungsfall (wenn z. B. jemand im Aufzug stecken bleibt) sollten alle Beteiligten wissen, welche besonderen Bedürfnisse ggf. zu berücksichtigen sind.
Sensibilisierung des Reinigungspersonals: Reinigungskräfte sind anzuhalten, Aufzugsbereiche stets freizuhalten und keine temporären Barrieren zu verursachen. Reinigungswagen oder Müllcontainer dürfen nicht in Aufzugsvorräumen abgestellt werden, da sie die vorgeschriebenen Bewegungsflächen blockieren könnten. Ebenfalls dürfen keine Gegenstände vor Bedienelementen platziert werden. Eine klare Unterweisung stellt sicher, dass durch Reinigungsarbeiten keine unbeabsichtigten Hindernisse entstehen und der Aufzug jederzeit zugänglich bleibt.
Nutzerinformation und Kommunikation: Das Facility Management sollte aktiv über die barrierefreien Angebote im Gebäude informieren. Dies kann im Mieter- oder Benutzerhandbuch geschehen, über Aushänge oder digitale Kanäle (Intranet, Website). Dort kann erläutert werden, welche Aufzüge barrierefrei sind, wie sie zu finden sind und an wen man sich bei Problemen wenden kann. Eine transparente Kommunikation fördert die Akzeptanz und richtige Nutzung der Einrichtungen.
Dokumentation und kontinuierliche Verbesserung
Dokumentation der Ausstattung: Alle relevanten barrierefreien Merkmale der Aufzugsanlagen sollten in den FM-Systemen oder technischen Dokumentationen erfasst sein. Dazu zählen Kabinenmaße, Türbreiten, Traglasten, Ausstattung (z. B. Sprachansage, Brailleschrift, Spiegel, Klappsitz), Baujahr und letzte Modernisierung sowie hinterlegte Einstellungen (z. B. Türöffnungsdauer). Diese Informationen ermöglichen es dem FM, den Bestand zu kennen und gezielt Entscheidungen für Wartung oder Ersatz zu treffen.
Erfassung von Feedback und Störfällen: Es empfiehlt sich, ein Melderegister zu führen, in dem sämtliche Vorfälle oder Hinweise im Zusammenhang mit der barrierefreien Nutzung dokumentiert werden. Dazu gehören Nutzerfeedback, gemeldete Störungen wie oben beschrieben oder Beinahe-Unfälle. Durch die Auswertung dieser Daten können Muster erkannt werden – etwa wiederkehrende Probleme mit einer bestimmten Aufzugstür.
Maßnahmen zur Verbesserung ableiten: Auf Basis der Dokumentation und der ausgewerteten Rückmeldungen plant das Facility Management fortlaufend Verbesserungsmaßnahmen. Dies kann die Nachrüstung fehlender Ausstattungen (zum Beispiel zusätzlicher Handlauf oder Spiegel), den Austausch von Komponenten (zum Beispiel Installation eines moderneren, barrierefreien Tableaus) oder die Feinjustierung von Aufzugparametern umfassen. Ziel ist eine kontinuierliche Verbesserung: Das Aufzugsystem soll nicht statisch bleiben, sondern sich anhand der gewonnenen Erkenntnisse immer weiter an die Bedürfnisse der Nutzer anpassen.
