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Trennung von Nutzer- und Technikbereichen

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Inhärente Gefährdungen und Sicherheitslogik Trennung Nutzer- und Technikbereiche bei Aufzügen

Trennung von Nutzer- und Technikbereichen

Moderne Aufzugsanlagen folgen dem Prinzip, die Bereiche für Nutzer und die für die Technik konsequent voneinander zu trennen. Nutzerbereiche – also beispielsweise die Aufzugskabine selbst, die zugehörigen Vorräume auf den Etagen sowie die Zugangsflure – sind so gestaltet, dass sie sicher, barrierefrei und intuitiv für alle Personen nutzbar sind. Demgegenüber stehen die Technikbereiche wie der Fahrschacht, die Schachtgrube, der Maschinenraum (bzw. bei maschinenraumlosen Anlagen die entsprechenden Technikzonen) sowie der Schachtkopf und die Steuerungsschränke. Diese technischen Bereiche sind ausschließlich befugtem Fachpersonal vorbehalten und für normale Nutzer weder sichtbar noch zugänglich.

Aus Sicht des Facility Managements beeinflusst diese strikte Trennung zahlreiche Aspekte des Aufzugsbetriebs über den gesamten Lebenszyklus der Anlage. Sie ist ein wesentliches Element für die Sicherheit der Benutzer und des Personals, da Unbefugte von Gefahrenzonen ferngehalten werden. Gleichzeitig minimiert sie Haftungsrisiken für den Betreiber: Wenn alle Zugänge zu technischen Teilen kontrolliert sind, wird die Verkehrssicherungspflicht erfüllt und Unfälle durch unsachgemäßen Zugriff werden vermieden. Zudem bestimmt die Trennung die Organisation von Wartung und Reinigung – etwa welche Bereiche täglich durch das Hauspersonal gereinigt werden können und welche nur von Spezialfirmen betreten werden dürfen. Ebenso wichtig ist sie für die Steuerung von Fremdfirmen (z.B. Wartungsdienstleistern), da klare Zugriffsregeln und Schlüsselvergaben nötig sind. Nicht zuletzt spielt die Trennung eine zentrale Rolle im Notfall- und Störungsmanagement: Im Ernstfall müssen geschulte Fachkräfte schnell Zugang zu den Technikräumen haben, während die Nutzer in sicheren Bereichen verbleiben. All diese Faktoren müssen bei Planung, Betrieb und Instandhaltung der Aufzugsanlage berücksichtigt werden.

Trennung von Nutzer- und Technikbereichen im Elevator System – Sicherheitsprinzipien, Zugriffsregeln und Facility-Management-Verantwortung

Grundbegriffe

Begriff

Beschreibung (Basis)

Nutzerbereich

Alle Bereiche, in denen sich reguläre Nutzer und Besucher bestimmungsgemäß aufhalten.

Technikbereich

Bereiche, in denen Aufzugstechnik installiert ist und sich nur befugtes Fachpersonal aufhält.

Schnittstellenzone

Räumliche oder organisatorische Übergangsbereiche zwischen Nutzer- und Technikbereich (z.B. Schachttüren, Zugangstüren zu Maschinenräumen), an denen klare Trennungen und Regelungen gelten.

Ziele der Trennung

  • Erhöhung der Personensicherheit: Durch die Trennung gelangen Unbefugte gar nicht erst in Gefahrenzonen. Nutzer werden nicht der Gefahr bewegter Teile oder offener elektrischer Anlagen ausgesetzt, was Unfälle (Hineinstürzen in Schächte, Berühren spannungsführender Teile etc.) wirksam verhindert.

  • Schutz der Anlagentechnik: Die empfindliche Technik des Aufzugs wird vor unbefugten Eingriffen, Beschädigung oder Manipulation bewahrt. Nur autorisierte Fachkräfte dürfen auf Steuerungen und Maschinen zugreifen, sodass Fehlbedienungen oder Vandalismus im Technikbereich vermieden werden.

  • Klare Verantwortlichkeiten und Rollen: Es ist eindeutig geregelt, wer wo tätig werden darf und unter welchen Bedingungen. Zum Beispiel dürfen nur ausgebildete Wartungstechniker den Schacht betreten, während Hausmeister vielleicht Zugang zur Kabine haben, aber nicht zur Steuerung. Diese klare Rollenverteilung erleichtert den sicheren Betrieb und verhindert Kompetenzüberschreitungen.

  • Unterstützung von Prüf-, Wartungs- und Reinigungsorganisation: Die Trennung bildet die Grundlage dafür, Wartungs- und Prüfarbeiten effizient zu organisieren. Technikbereiche können gezielt für Inspektionen freigehalten werden, ohne Publikumsverkehr. Reinigungsabläufe lassen sich trennen: Öffentliche Aufzugbereiche werden regelmäßig vom Reinigungsdienst gepflegt, während technische Bereiche nur unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen (und ggf. durch Spezialfirmen) gereinigt werden.

  • Grundlage für rechtssicheren Betrieb: Die Einhaltung der Trennung erfüllt viele Vorgaben aus Gesetzen und Normen (z.B. Betreiberpflichten nach der Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, Brandschutzauflagen). Indem der Betreiber sicherstellt, dass Nutzer nicht in Technikbereiche gelangen und umgekehrt, kommt er seiner Sorgfaltspflicht nach. Dies ist wichtig, um bei einem Unfall nachweisen zu können, alle zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen ergriffen zu haben. Auch im Brandschutz spielt die bauliche Trennung (feuerbeständige Schachtumschließung, spezielle Feuerwehrschaltungen) eine Rolle, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.

Typische Nutzerzonen

Nutzerbereich

Beispiele (Basis)

FM-Fokus (Schwerpunkte im Betrieb)

Kabine/Fahrkorb

Personenaufzugskabine, Bettenaufzug, Lastenaufzug (Innenraum der Kabine)

Komfort der Fahrt, Sauberkeit, einfache Bedienbarkeit (Bedientableau, Notruf)

Aufzugsvorraum/Lobby

Vorraum auf den Etagen, zentrale Aufzugslobby, Wartebereich vor den Kabinentüren

Wegeführung für Nutzer (leicht auffindbar), Barrierefreiheit (ausreichende Bewegungsflächen, taktile Hinweise), Ordnung und Übersichtlichkeit

Flure/Anbindungen

Flurbereiche, die zu den Aufzugsvorräumen führen

Freihalten von Zugangswegen, keine Blockierung der Türen; gegebenenfalls Funktion als Teil des Fluchtwegs im Evakuierungsfall

Nutzerzugang außen

Gebäude-Eingangsbereich, Foyer oder öffentliche Lobby mit Zugang zu den Aufzügen

Orientierung (Leitsystem zum Aufzug), sichtbare Beschilderung, allgemeine Sicherheit im Zugangsbereich (z.B. Überwachung)

Nutzerbereiche sind in der Regel frei zugänglich oder unterliegen den allgemeinen Zutrittsregeln des Gebäudes (z.B. während der Öffnungs- oder Dienstzeiten). Entscheidend ist, dass ihre Gestaltung und Betrieb so ausgeführt sind, dass kein direkter Zugang von einem Nutzerbereich in einen Technikbereich möglich ist. Es darf z.B. keine Tür im öffentlichen Flur geben, die ungesichert direkt in den Aufzugsschacht oder Maschinenraum führt. Alle Schnittstellen zwischen Nutzer- und Technikzone sind baulich und organisatorisch so gesichert, dass ein Benutzer sie nicht versehentlich oder mutwillig durchdringen kann.

Anforderungen an Nutzerbereiche

  • Barrierefreier, stolperfreier Zugang zur Kabine: Der Weg von der Etage in die Aufzugskabine muss ohne Hindernisse möglich sein. Böden an der Haltestelle und der Kabinenboden sollen planeben abschließen, damit keine Stolperkanten entstehen. Türen sind breit genug und ausreichend hoch zu gestalten, sodass auch Personen mit Rollstühlen, Kinderwagen oder Mobilitätshilfen problemlos ein- und ausfahren können. Vorgaben der Barrierefrei-Normen (z.B. DIN EN 81-70 und DIN 18040) sind hier umzusetzen.

  • Ausreichende Beleuchtung und Beschilderung: In den Aufzugsvorräumen und Lobbybereichen muss gutes Licht vorhanden sein, damit Nutzer sicher gehen und die Bedienelemente finden können. Wichtige Beschilderungen sind anzubringen – etwa Etagenhinweise, Richtungspfeile zu den Aufzügen und Sicherheitshinweise („Im Brandfall Aufzug nicht benutzen“). Diese Informationen müssen klar sichtbar und auch für Ortsunkundige verständlich sein. Eine helle, freundliche Ausleuchtung trägt zudem zum Sicherheitsempfinden und Komfort bei.

  • Keinerlei Lagerung von Gegenständen in Aufzugsvorräumen: In den Wartezonen und Fluren vor den Aufzugtüren dürfen keine Gegenstände abgestellt oder gelagert werden. Dies umfasst z.B. Mülltonnen, Reinigungsgeräte, Mobiliar oder sonstige Gegenstände. Solche Gegenstände könnten Türen blockieren, die Sicht auf Anzeigen oder Rufknöpfe versperren oder im Notfall eine Evakuierung behindern. Der Facility Manager sorgt dafür, dass diese Bereiche stets aufgeräumt und frei von Hindernissen gehalten werden.

  • Nutzerorientierte, robuste Kabinenausstattung: Die Innenausstattung der Aufzugskabine ist so auszulegen, dass sie für die breite Nutzerschaft verständlich und zugleich langlebig ist. Bedientableaus sollten intuitiv bedienbar sein (klar erkennbare Tasten, Beschriftung in deutscher Sprache und Brailleschrift, Notruftaster deutlich gekennzeichnet). Handläufe müssen stabil sein und auch starker Beanspruchung standhalten. Ein Spiegel in geeigneter Höhe hilft z.B. Rollstuhlfahrern beim Rangieren. Alle Materialien (Wände, Bodenbelag, Beleuchtungskörper) sollten strapazierfähig und möglichst vandalismusresistent sein, insbesondere in öffentlich zugänglichen Gebäuden. Notruf- und Kommunikationssysteme in der Kabine sind regelmäßig auf Funktion zu prüfen. Kurz: Der Fahrgastbereich muss dem Nutzerkomfort und der Sicherheit dienen, ohne anfällig für Beschädigungen zu sein.

Typische Technikbereiche

Technikbereich

Inhalt/Ausstattung (Basis)

Zugang/Befugnisregelung

Aufzugsschacht

Vertikaler Fahrweg für Kabine und Gegengewicht, mit Führungsschienen, Sicherheitsleisten, Kabelführungen

Nur Fachpersonal (Wartungs- und Prüftechniker). Schacht ist fest umschlossen und von außen normalerweise nicht zugänglich, außer über vorgesehene Zugangspunkte mit Schlüssel.

Schachtgrube

Tiefster Punkt des Schachts unterhalb der untersten Haltestelle; enthält Fangpuffer, Endschalter, ggf. Notleiter oder Pumpensumpf (Grubenentwässerung)

Gesicherter Zugang: Zugang nur über abgeschlossene Grubentür oder über die Kabine (mit Leiter) und nur durch Befugte. Kein Nutzerzugang, dieser Bereich ist nie für die Öffentlichkeit bestimmt.

Schachtkopf (Überhöhung)

Oberster Bereich des Schachts oberhalb der obersten Haltestelle; hier enden die Führungsschienen, es befinden sich obere Endschalter, ggf. Umlenkrollen oder der Antrieb bei maschinenraumlosen Anlagen

Nur mit Sicherheitsmaßnahmen betretbar: Ausschließlich Fachkräfte und nur bei abgestellter Anlage. Oft kein eigener Zugang außer durchs Dach der Kabine oder spezielle Revisionstüren, die verriegelt sind. Betreten erfordert besondere Sicherung (z.B. Not-Aus, Absturzsicherung).

Maschinenraum / MRL-Zonen

Separater Technikraum (bei klassischen Anlagen) mit Antrieb, Motor, Getriebe, Steuerungsschrank, Schalttafeln, ggf. Trafo und Notstromversorgung. Bei maschinenraumlosen Aufzügen (MRL) verteilen sich diese Komponenten auf den Schacht (z.B. Antrieb im Schachtkopf) und einen kleinen Steuerungsschrank an einer Etage.

Nur mit Maschinenraumschlüssel – Zutritt kontrolliert: Türen sind verschlossen; Zugang nur für Aufzugtechniker, Prüfer und befugte Personen. Schlüssel werden verwaltet. Bei MRL: Steuerungsschrank ebenfalls verschlossen, Zugang oft nur mit Spezialwerkzeug.

Steuer-/Schaltschränke

Schaltschränke mit der Aufzugssteuerung, Stromversorgung, Notruftechnik und elektrischen Anschlüssen. Können im Maschinenraum stehen oder bei neueren Anlagen auf einer Etage nahe dem Schacht (Steuerungsraum).

Verschlossen, nur Befugte: Schaltschränke sind immer abgeschlossen oder nur mit Werkzeug zu öffnen. Nur Elektro-Fachkräfte und Aufzugtechniker dürfen hier Arbeiten vornehmen. Häufig zusätzlich im Gebäude mit „Zutritt verboten“ gekennzeichnet.

Anforderungen an Technikbereiche

  • Gesicherter Zugang: Alle Zugänge zu technischen Bereichen müssen abschließbar und gegen unbefugtes Betreten gesichert sein. Türen zu Maschinenräumen oder Schächten sind stets verschlossen zu halten. Wo Steuerungen in öffentlichen Bereichen untergebracht sind (z.B. Schaltschränke im Flur), sind sie in verschließbaren Schränken/Kästen installiert. Deutliche Warnhinweise („Zutritt nur für Befugte“ oder vergleichbare Piktogramme) markieren diese Bereiche. Schlüssel und Schließsysteme für Aufzugstechnik werden vom Facility Management verwaltet – sie dürfen nur an berechtigte Fachkräfte ausgegeben werden. Keine unberechtigte Person darf ohne Weiteres in einen Schacht, in die Grube oder in den Maschinenraum gelangen können.

  • Keine Zweckentfremdung als Lagerfläche: Technikbereiche dienen ausschließlich dem Betrieb der Aufzugsanlage. Es ist untersagt, dort andere Gegenstände zu lagern oder abzulegen. So darf z.B. der Maschinenraum nicht als Abstellraum für Gebäudetechnik oder Putzmittel missbraucht werden. Fremde Objekte im Schacht oder im Maschinenraum können die Funktion der Sicherheitseinrichtungen beeinträchtigen (etwa Sensoren verdecken oder im Ernstfall herabfallen) und stellen eine Stolper- bzw. Brandgefahr dar. Der Aufzugswärter bzw. das Hauspersonal kontrolliert regelmäßig, dass in diesen Bereichen Ordnung herrscht und keinerlei fremde Materialien vorhanden sind.

  • Ausreichende Arbeits- und Bewegungsflächen: Die bauliche Gestaltung der Technikräume muss genügend Platz bieten, damit Wartungspersonal sicher arbeiten kann. Vor wichtigen Komponenten (z.B. vor dem Schaltschrank, um die Antriebsmaschine herum) sind Mindestabstände einzuhalten, damit Techniker sich frei bewegen, Werkzeuge sicher einsetzen und ggf. Ersatzteile abstellen können. Notschalter und Bedienelemente müssen gut erreichbar sein. Außerdem sind im Schacht besondere Schutzräume erforderlich – etwa eine ausreichend tiefe Schachtgrube und ein ausreichender Schachtkopf, damit bei Inspektionsfahrten niemand eingequetscht wird. Diese Bereiche dürfen nicht durch Einbauten oder gelagerte Gegenstände eingeengt werden. Im Facility Management wird darauf geachtet, dass jederzeit die vorgeschriebenen Bewegungsflächen frei bleiben, um Unfallrisiken bei Wartung und Prüfung zu minimieren.

  • Technische Sicherheitsausstattung: In allen Technikbereichen müssen bestimmte Sicherheitseinrichtungen vorhanden und funktionsbereit sein, um im Wartungs- und Notfall Schutz zu bieten. Dazu gehören Not-Aus-Schalter an zentralen Stellen – beispielsweise ein Hauptschalter im Maschinenraum, ein Not-Aus im Schachtgrubenbereich und einer auf dem Kabinendach. Diese ermöglichen es dem Wartungspersonal, die Anlage spannungsfrei zu schalten und alle Bewegungen sofort zu stoppen. Weiterhin muss eine ausreichende Beleuchtung vorhanden sein: Maschinenräume und Fahrschächte sind gemäß Norm mit fest installierten Leuchten auszurüsten, damit Fachkräfte auch bei Lichtausfall (Notbeleuchtung) sicher arbeiten können. Absturzsicherungen sind ein weiteres Element: Zugänge zu Schächten (etwa Leitern in die Grube) müssen gegen Abstürzen gesichert sein; auf dem Kabinendach sind Geländer oder Anschlagpunkte für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA) vorzusehen, falls in größerer Höhe gearbeitet wird. Insgesamt gilt: Die Technikbereiche sind nach dem Stand der Technik auszurüsten, sodass für Fachpersonal sichere Arbeitsbedingungen herrschen.

Baulich-konstruktive Trennung

  • Vollständige Schachtumschließung: Der Fahrstuhlschacht ist durch fest eingebaute Wände, Decken und Böden gegen den öffentlich zugänglichen Bereich abgeschottet. Vom Kellerschacht (Grube) über die Seitenwände bis hin zur Schachtdecke ist der Aufzug hermetisch vom Gebäude getrennt. Dieses bauliche Konzept verhindert unbefugten Zugang und schützt gleichzeitig vor dem Hineinfallen von Gegenständen oder Flüssigkeiten. Zudem wirkt die geschlossene Schachtumschließung oftmals als Feuer- und Rauchschutz zwischen Aufzug und den übrigen Gebäudezonen. Unbefugte haben keine direkte Möglichkeit, irgendwo an der Schachtwand ein Panel zu öffnen oder in den Schacht zu greifen – es gibt schlicht keine Öffnungen außer den vorgesehenen Türen.

  • Schachttüren als einzige Schnittstelle: Die einzigen vorgesehenen Übergänge zwischen Nutzerbereich und Schacht sind die Aufzugstüren auf den Etagen. Diese Schachttüren sind technisch so ausgeführt, dass sie nur öffnen, wenn der Fahrkorb unmittelbar dahinter an der Haltestelle steht. Jede Tür besitzt eine Verriegelung, die außerhalb der Entriegelungszone des Fahrkorbs ein Öffnen verhindert. Damit ist sichergestellt, dass kein Nutzer versehentlich in einen leeren Schacht treten kann – eine Schachttür lässt sich ohne Spezialschlüssel nicht öffnen, solange die Kabine nicht exakt auf der Etage ist. Dieser verriegelte Zustand bleibt auch bei Störungen gewahrt. Im Servicefall können Techniker die Türen mit einem speziellen Dreikantschlüssel entriegeln, jedoch ist auch das nur Befugten erlaubt. Die Schachttür bildet somit die klare physische Barriere zwischen dem öffentlichen Raum (Flur) und dem gefährlichen Fahrweg im Inneren.

  • Separate Räume für Maschinen und Steuerungen: Alle wesentlichen Anlagenteile, die nicht in der Kabine oder im Schacht verbaut sind, befinden sich in eigens dafür vorgesehenen Technikräumen. Ein klassischer Personenaufzug hat beispielsweise einen Maschinenraum (oft über dem Schacht oder im Keller), der nur dem Aufzug dient. Darin stehen Antrieb, Motorsteuerung, Schalttafel usw. – und dieser Raum ist abgeschottet von jedem normalen Verkehrsbereich des Gebäudes. Ebenso werden Steuerungs- und Schaltschrankanlagen außerhalb der Maschinenräume in abgeschlossenen Schränken oder Kammern untergebracht, nicht etwa frei an einem öffentlich zugänglichen Gang. Durch diese klare bauliche Trennung kommt niemand zufällig mit der Aufzugstechnik in Berührung. Bei neueren, maschinenraumlosen Anlagen ist der Antrieb im Schacht integriert; trotzdem gibt es einen kleinen abgeschlossenen Steuerungskasten an einer zugänglichen Stelle (z.B. im obersten Stockwerk neben der Tür), der wiederum nur mit Schlüssel geöffnet werden kann. Wichtig: Kein Bestandteil der Aufzugstechnik ragt ungeschützt in Nutzerbereiche hinein – alle Komponenten sind entweder hinter verschlossenen Türen oder im geschlossenen Schacht untergebracht.

Technisch-funktionale Trennung

Funktionsbereich

Prinzip der Trennung

Fahrsteuerung / Notbedienung

Bedienelemente für den technischen Betrieb des Aufzugs (Wartungssteuerung, Notbetrieb) sind strikt von den normalen Nutzerschaltern getrennt. So gibt es z.B. im Kabinentableau Schlüsselschalter oder verdeckte Knöpfe, die nur mit Berechtigung (Schlüssel) betätigt werden können, um einen Inspektionsmodus oder eine Notfahrt auszulösen. Normale Fahrgäste haben keinen Zugang zu diesen Steuerungen – sie können den Aufzug nur über die üblichen Ruf- und Etagenknöpfe bedienen. Alle speziellen Funktionen (Notablass, manuelle Bewegung, Reset) befinden sich in verschlossenen Bedienfeldern im Maschinenraum oder an der Kabine, die dem Techniker vorbehalten sind.

Sicherheit / Notruf

Im Störungs- oder Notfall liegt die Initiative beim Nutzer, die Maßnahmen bei der Technik. Konkret: Der Fahrgast kann in der Kabine einen Notruf auslösen (etwa per Alarmknopf oder Sprechverbindung). Ab diesem Punkt übernehmen jedoch autorisierte Dienste die Kontrolle – ein externer Notdienst oder der Sicherheitsdienst des Gebäudes empfängt den Alarm über eine Leitstelle. Über technische Zugänge (z.B. Fernzugriff auf die Steuerung, Notbedienpult im Maschinenraum) sorgen Fachkräfte dafür, dass Hilfe geleistet wird. Der Nutzer selbst kann den Aufzug nicht beeinflussen außer den Alarm zu melden. Selbst Rettungsmaßnahmen wie die Notbefreiung (Befreiung eingeschlossener Personen) erfolgen getrennt vom Nutzerbereich: Entweder kommen Servicetechniker vor Ort und öffnen die Türen mit Spezialwerkzeug, oder die Feuerwehr nutzt entsprechende Notbedienungen. Der ganze Notfallprozess ist also so organisiert, dass der Laie keine direkten technischen Eingriffe vornimmt, sondern Hilfe von außen durch geschulte Personen erfolgt.

Brandfallsteuerung

Für den Brand- oder Notfall verfügen viele Anlagen über spezielle Steuerungen, die nicht öffentlich zugänglich sind. Beispielsweise gibt es Feuerwehrbedienfelder oder Schlüsselschalter, mit denen die Feuerwehr den Aufzug in den Feuerwehrmodus versetzt. Diese Schalter sind an der Hauptzugangsebene neben der Tür installiert, aber hinter Glas oder Verschluss und nur mit dem genormten Feuerwehrschlüssel bedienbar. Im Brandfall kann so nur die Feuerwehr den Aufzug steuern (etwa alle Fahrten anhalten und die Kabine zum Erdgeschoss schicken), während normale Nutzer keinen Zugriff darauf haben. Ähnlich verhält es sich mit Service-Bedienfeldern für Techniker: etwa ein Panel für Notstrombetrieb oder Notabsenkung ist meist im Maschinenraum oder in einem abgeschlossenen Fach im Vorraum eingebaut. Dadurch wird sichergestellt, dass in kritischen Situationen die Steuerung ausschließlich in den Händen kompetenter Personen liegt.

Organisatorische Trennung

  • Klare Rollen- und Rechtekonzepte: Es bedarf einer definierten Zuordnung von Rechten, wer welche Handlungen am Aufzug vornehmen darf. So sind z.B. Nutzer lediglich berechtigt, den Aufzug zu benutzen (Tür öffnen, Zielstockwerk wählen). Hausmeister/Hausdienst könnten erweiterte Rechte haben, wie das Rückstellen eines Fehlalarms oder das Aufschließen einer Vorraumtür, bleiben aber vom Betreten des Schachts ausgeschlossen. Haustechniker bzw. Aufzugwärter (interne beauftragte Personen) dürfen kleine Eingriffe vornehmen, beispielsweise die Anlage im Wartungsfall außer Betrieb nehmen oder eine Kabine nach Anweisung der Notrufzentrale per Schlüsselsteuerung bewegen. Wartungsunternehmen schließlich haben im Rahmen ihrer Arbeit die Befugnis, alle nötigen Technikräume zu betreten und Anlagenbestandteile zu öffnen – aber auch nur sie. Und die Feuerwehr hat Sonderrechte in Notfällen (Bedienung der Feuerwehrschaltung, Öffnen von Türen zur Menschenrettung). Diese Rollenverteilung muss in Betriebshandbüchern und Organisationsplänen festgehalten sein, damit jeder Beteiligte weiß, welche Befugnisse er hat und wo seine Grenzen liegen.

  • Zutrittsregeln und Arbeitsfreigaben: Aus der Rollendefinition ergeben sich konkrete Vorgaben, welche Personengruppe welchen Bereich betreten darf – und unter welchen Bedingungen. Beispielsweise ist festgelegt, dass nur ein eingewiesener Techniker mit entsprechender Qualifikation den Maschinenraum betreten darf, und dies auch nur, wenn der Aufzug zuvor abgeschaltet und gegen Wiederanlauf gesichert wurde. Für Arbeiten im Schachtinneren braucht es eine Freigabe (z.B. schriftlicher „Schalt- und Arbeitsauftrag“ oder mündliche Freigabe über die Leitstelle), bevor die Person einsteigen darf. Diese Verfahren – oft als Schalt- und Arbeitsfreigabe oder Sperrverfahren bezeichnet – stellen sicher, dass nie parallel jemand den Aufzug nutzt, während ein Techniker im Gefahrenbereich arbeitet. Das Facility Management muss klar regeln, dass beispielsweise ein Handwerker oder Reinigungspersonal niemals eigenmächtig einen Technikraum öffnet oder in den Schacht schaut. Solche Vorgaben werden in Betriebsanweisungen und Sicherheitsdokumenten verbindlich festgelegt.

  • Regeln für Fremdfirmen (Externe Dienstleister): Wenn externe Firmen am Aufzug arbeiten (Wartung, Reparatur, Reinigung der Schachtfenster o.Ä.), gelten besondere Kontrollen. Fremdfirmen müssen sich vorab anmelden und erhalten vom Betreiber oder dessen Beauftragten eine Sicherheitsunterweisung, in der auf die Trennung von Nutzer- und Technikzonen ausdrücklich hingewiesen wird. Zum Beispiel wird erläutert, welche Bereiche tabu sind und wo Absturzgefahren bestehen. Häufig ist es erforderlich, dass Fremdtechniker vom Hauspersonal begleitet werden, zumindest beim Erstzutritt zu sensiblen Bereichen. Das Schlüsselmanagement spielt hierbei eine große Rolle: Externe erhalten Schlüssel für Maschinenraum oder Schachtzugang nur gegen Unterschrift und zeitlich begrenzt. Nach Abschluss der Arbeiten sind alle Türen wieder zu verschließen und die Schlüssel zurückzugeben. Zudem kann vertraglich festgelegt sein, dass bestimmte Arbeiten nur in Anwesenheit eines Verantwortlichen des Betreibers erfolgen dürfen. Durch diese Maßnahmen wird gewährleistet, dass auch externe Akteure die etablierten Schutzprinzipien einhalten und keine unbeabsichtigten Zwischenfälle passieren.