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Sicherheitsorientierte Anlagenkonzeption

Facility Management: Aufzugsmanagement » Aufzüge » Inhärente Gefährdungen und Sicherheitslogik » Sicherheitsorientierte Anlagenkonzeption

Aufzugtechniker prüft Aufzugsanlage Komponenten und Sicherheit

Rechtlicher Rahmen: Gesetze, Verordnungen und Technische Regeln

Der sichere Betrieb von Aufzugsanlagen ist im wesentlichen durch das Arbeitsschutzrecht geprägt, insbesondere durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV konkretisiert die Pflichten des Betreibers bzw. Arbeitgebers beim Verwenden von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen, wozu Aufzüge zählen.

Sicherheitsorientierte Planung und Auslegung von Aufzugsanlagen

Schutzziele und Rahmenbedingungen

Zunächst sind die grundsätzlichen Schutzziele für die geplante Aufzugsanlage festzulegen und die maßgeblichen planerischen Rahmenbedingungen zu ermitteln. Diese Vorgaben bilden die Basis, auf der das Sicherheitskonzept des Aufzugssystems aufbaut.

Zentrale Schutzziele

Schutzziel

Beschreibung (Basisniveau)

Personensicherheit

Schutz von Nutzern, Personal und Einsatzkräften vor Unfällen

Anlagensicherheit

Vermeidung von Schäden an Aufzugskomponenten und Gebäude

Betriebssicherheit

Vermeidung ungeplanter Stillstände und gefährlicher Störungen

Brandschutz / Evakuierung

Sichere Einbindung in das Brand- und Räumungskonzept

Barrierefreiheit

Sicher nutzbare Aufzüge für mobilitätseingeschränkte Personen

Arbeitsschutz

Sichere Wartungs- und Prüfmöglichkeiten für Fachpersonal

Planerische Rahmenbedingungen (Basis)

  • Gebäudetyp und Nutzung: Art und Zweck des Gebäudes (z. B. Büro, Hotel, Klinik, Wohnbau, Handel oder Industrie) bestimmen die Anforderungen an die Aufzüge. Je nach Nutzung werden beispielsweise unterschiedliche Kapazitäten, Geschwindigkeiten und besondere Aufzugsarten benötigt – ein Krankenhaus erfordert etwa Bettenaufzüge und Redundanzen, während ein Bürogebäude auf hohe Personenströme zu Spitzenzeiten ausgelegt sein muss.

  • Personen- und Lastaufkommen: Die voraussichtliche Anzahl an Personen und Transportgut bestimmt Zahl und Größe der Anlagen. Eine einfache Verkehrssimulation oder Berechnung der Förderleistung hilft, Wartezeiten und Beförderungskapazitäten realistisch abzuschätzen. So wird sichergestellt, dass der Aufzug sowohl zu Stoßzeiten als auch im Dauerbetrieb sicher und effizient betrieben werden kann.

  • Brandschutzkonzept: Die Rolle der Aufzüge im Brandschutz des Gebäudes ist bereits in der Planung zu berücksichtigen. In der Regel dürfen Personenaufzüge im Brandfall nicht genutzt werden und fahren daher im Alarmfall automatisch eine vorgesehene Etage (meist das Erdgeschoss) an und schalten ab. Gegebenenfalls sind spezielle Feuerwehraufzüge vorzusehen, die im Brandfall von der Feuerwehr genutzt werden können. Alle Aufzüge müssen an das Brandmeldesystem angebunden sein, damit eine Brandfallsteuerung (Rückführung oder Stillsetzung) gemäß dem Brandschutzkonzept erfolgt.

  • Barrierefreiheit und Nutzerprofil: Je nach Nutzerkreis und gesetzlichen Vorgaben (z. B. Barrierefrei-Bauen nach DIN 18040) müssen Aufzüge barrierefrei gestaltet sein. Vorgaben wie eine Mindestkabinengröße und Türbreite (typischerweise mindestens 110 x 140 cm Kabine und 90 cm Türbreite) sowie taktile Bedienelemente und Sprachansagen sorgen dafür, dass auch mobilitätseingeschränkte Personen den Aufzug sicher nutzen können. Das Nutzerprofil (z. B. Anteil an Rollstuhlfahrern, Kinderwagen, Krankentragen) beeinflusst die Ausstattung – ein hoher Anteil an Rollstuhlnutzern erfordert etwa größere Kabinen und längere Türöffnungszeiten; in Kliniken sind Aufzüge für Bettenverkehr erforderlich.

Systemarchitektur mit Sicherheitsfokus

Auf Basis der Schutzziele und Rahmenbedingungen wird die Systemarchitektur der Aufzugsanlage festgelegt. Hierbei steht im Vordergrund, Aufzugstypen und Komponenten so zu wählen, dass maximale Sicherheit im Betrieb erreicht und die spätere Bewirtschaftung (Wartung, Prüfung, Modernisierung) erleichtert wird.

Auswahl des Aufzugstyps aus Sicherheits- und FM-Sicht

Kriterium

Beispiele

Relevanz für die Sicherheitskonzeption

Antriebsart

Seilaufzug, Hydraulikaufzug, Riemenantrieb

Einfluss auf Wartungskonzept, Notfahrmöglichkeiten, Energiebedarf, benötigte Medien (z. B. Hydrauliköl)

Nutzung

Personenaufzug, Lastenaufzug, Bettenaufzug, Serviceaufzug, Feuerwehraufzug

Bestimmt Anforderungen an Kabinengröße, Türsysteme, Steuerungslogik und Notfallfunktionen

Lage

innenliegender oder außenliegender Schacht

Witterungseinflüsse, Zugänglichkeit für Personal, Anforderungen an Wärme- und Brandschutz

In einer sicherheitsorientierten Konzeption wird frühzeitig betrachtet, welche Kombination von Aufzugsanlagen für den Gebäudebetrieb sinnvoll ist, statt nur pauschal eine Anzahl von Aufzügen vorzugeben. So kann ein Gebäude beispielsweise sowohl normale Personenaufzüge als auch einen separaten Lasten- oder Bettenaufzug erhalten, um unterschiedliche Transportaufgaben sicher zu bewältigen. Die Wahl der Antriebsart beeinflusst dabei das Rettungskonzept: Ein Hydraulikaufzug kann im Notfall durch Absenken des Hydrauliköls relativ einfach auf eine Etage zurückgebracht werden, während bei einem Seilaufzug ggf. eine Notstromversorgung oder Handkurbel für die Notfahrt vorgesehen sein muss. Ebenso sind bei außenliegenden Aufzugsschächten witterungsbeständige Komponenten und ein erhöhter Korrosionsschutz einzuplanen.

Sicherheitsrelevante Hauptbaugruppen im Überblick

  • Schacht und Schachtumschließung: Der Aufzugsschacht bildet einen geschützten baulichen Raum für die bewegliche Anlage. Er muss vollständig umschlossen sein (vollwandige Schächte mit feuerbeständigen Wänden) und dient zugleich der Begrenzung von Feuer und Rauch zwischen den Etagen. Zugänge zum Schacht (z. B. Notausstiege, Inspektionsöffnungen) sind nur für befugtes Personal zugänglich und entsprechend gesichert.

  • Fahrkorb und Türen: Der Fahrkorb ist der Nutzungsraum für die Fahrgäste. Sowohl die Kabinentüren als auch die Schachttüren wirken als physische Sicherheitsbarrieren, die einen Sturz in den Schacht verhindern. Sie sind mit Verriegelungen ausgestattet, die Öffnen nur zulassen, wenn der Korb in der Haltestelle steht. Die Kabine selbst wird ausreichend groß und barrierefrei gestaltet (Handläufe, spiegelungsarme Beleuchtung, rutschfester Boden), und ein Zwei-Wege-Notrufsystem sowie Notbeleuchtung sind integriert.

  • Antrieb und Tragmittel: Diese Komponenten umfassen den Motor, die Aufhängung (Seile, Riemen oder Hydraulikzylinder) und die Bremsen. Der Antrieb muss die erforderliche Traglast sicher bewegen können; Bremsen und Fangvorrichtungen (Sicherheitsfang) sind redundant ausgeführt, sodass der Fahrkorb auch bei bestimmten Fehlern (z. B. Seilriss oder Überdrehzahl) sicher zum Halt kommt. Die Tragmittel (Stahlseile oder Gurte) werden mit hohen Sicherheitsfaktoren bemessen und verfügen über Überwachung (z. B. Verschleißanzeige bei Gurten).

  • Führungsschienen und Gegengewicht: Führungsschienen sorgen für stabile Fahrt und halten den Fahrkorb in der Spur. Sie tragen im Notfall auch die Last beim Ansprechen der Fangvorrichtung. Ein Gegengewicht (bei Seilaufzügen) verbessert die Energieeffizienz und wirkt ebenfalls auf eigenen Schienen. Diese Komponenten sind so dimensioniert, dass sie ein Ruckfangen des Fahrkorbs und Notbremsungen sicher bewältigen. Gleichzeitig tragen sie zu einem ruhigen Fahrkomfort bei.

  • Steuerung und Sicherheitsschaltkreise: Die Steuerung überwacht und steuert alle Funktionen der Anlage. Ein durchgängiger Sicherheitsschaltkreis stellt sicher, dass die Aufzugfahrt nur möglich ist, wenn alle sicherheitsrelevanten Bedingungen erfüllt sind (alle Türen geschlossen, keine Überlast etc.). Bei Störungen oder Gefahren reagiert die Steuerung automatisch, z. B. durch Notabschaltung oder das Anfahren einer definierten Position. Für das Facility Management ist wichtig, dass die Steuerung Schnittstellen zur Gebäudeleittechnik bietet und dass Diagnoseinformationen zur Verfügung stehen, um Wartung und Fehlerbehebung zu erleichtern.

Aus FM-Sicht ist es wesentlich, dass diese Hauptbaugruppen so konzipiert und angeordnet sind, dass Prüfbarkeit, Wartungszugang und eine spätere Modernisierung realistisch möglich sind. Ausreichende Bewegungsräume im Schachtkopf und in der Schachtgrube, zugängliche Maschinenräume bzw. Schaltschrankstandorte sowie eine gute Dokumentation jeder Baugruppe ermöglichen es, den Betrieb über Jahrzehnte sicher zu gewährleisten und Anpassungen vorzunehmen, wenn gesetzliche oder technische Änderungen dies erfordern.

Passive Sicherheitskonzepte in der Anlagenkonzeption

Passive Sicherheitsmaßnahmen sind solche Vorkehrungen, die durch die bauliche und technische Ausführung selbst wirken, ohne dass eine aktive Ansteuerung erforderlich ist. In der Konzeption von Aufzügen werden zahlreiche konstruktive Maßnahmen vorgesehen, um Risiken von vornherein zu minimieren.

Bauliche und konstruktive Sicherheitsmaßnahmen

  • Geschlossener Aufzugsschacht: Der Aufzug ist in einem eigenen, vom Gebäude abgetrennten Schacht untergebracht. Die Schachtwände, -decke und -sohle bestehen aus feuerbeständigen Materialien gemäß Brandschutzkonzept, sodass Feuer und Rauch nicht unkontrolliert über den Schacht in andere Stockwerke gelangen können. Der geschlossene Schacht schützt zudem Personen im Gebäude davor, unbeabsichtigt mit den beweglichen Teilen des Aufzugs in Kontakt zu kommen.

  • Ausreichende Fangräume: In Schachtgrube (unterste Schachthöhle) und Schachtkopf (oberer Schachtabschluss) sind ausreichende Schutzräume („Fangräume“) vorgesehen. Diese Freiräume stellen sicher, dass sich Wartungs- oder Rettungspersonal bei extremen Fahrpositionen des Fahrkorbs gefahrlos aufhalten kann, ohne eingequetscht zu werden. Die Dimensionierung dieser Räume richtet sich nach den einschlägigen Normen (DIN EN 81-20 fordert z. B. einen Mindestfreiraum für eine stehende Person).

  • Sichere Kabinen- und Schachttüren: Die Türen der Aufzugsanlage sind so konstruiert, dass sie im Betrieb als stabile Barriere wirken. Schachttüren an den Etagen sind verriegelt und lassen sich nur öffnen, wenn der Fahrkorb in der entsprechenden Etage steht. Kabinentüren bleiben geschlossen, solange der Fahrkorb in Bewegung ist. Beide Türsysteme sind mechanisch robust und verfügen über Einrichtungen wie Lichtschranken oder Lichtgitter, die verhindern, dass Personen oder Gegenstände beim Schließen eingeklemmt werden.

  • Rutschhemmende, niveaugleiche Übergänge: Um Stolper- und Sturzunfälle zu verhindern, wird darauf geachtet, dass der Übergang zwischen Etage und Fahrkorb bodeneben und trittsicher ist. Die Kabinenböden sind mit rutschhemmendem Belag ausgestattet und die Haltegenauigkeit des Aufzugs sorgt dafür, dass keine gefährlichen Höhenunterschiede beim Ein- und Aussteigen entstehen. Insbesondere bei barrierefreien Aufzügen ist ein schwellenloser Zugang zwingend.

  • Robuste Kabine und Ausstattung: Die Kabinenwände, -decke und -boden sind ausreichend stabil ausgeführt, um auch atypische Belastungen auszuhalten. So werden z. B. bei Lastenaufzügen Stoßleisten oder Prallschutzverkleidungen vorgesehen, damit das Aufzugsmaterial nicht durch anstoßende Transportgüter beschädigt wird. Auch im Fahrkorb befindliche Handläufe und Bedienelemente sind fest verankert und auf Langlebigkeit ausgelegt, um einen sicheren Halt und Betrieb zu gewährleisten.

Trennung von Personen- und Technikbereichen

Bereich

Gestaltungsprinzip (Basis)

Nutzerzone

Bereiche für Fahrgäste: Fahrkorb (Kabine) mit Innenausstattung, Etagenzugänge mit Hallentüren, Bedientableaus für Aufzugsbefehle

Technikzone

Bereiche nur für Fachpersonal: Schachtinneres, Maschinenraum bzw. Antriebsbereich, Steuerungsschrank und elektrische Betriebsräume (zugangsgesichert)

Bei der Anlagenkonzeption wird klar zwischen den Zonen getrennt, in denen sich Nutzer aufhalten oder Zugang haben, und jenen, die ausschließlich dem technischen Betrieb dienen. Fahrgäste sollen sich nur in der Kabine und an den Haltestellen aufhalten – diese Bereiche sind möglichst gefahrenfrei und intuitiv bedienbar zu gestalten. Alle anderen Bereiche wie der Schacht oder der Maschinenraum sind gegen unbefugten Zutritt geschützt (verschlossene Türen, nur mit Spezialschlüssel zugänglich). Damit wird sichergestellt, dass keine unberechtigten Personen in Gefahrenbereiche gelangen können. Das Fachpersonal seinerseits findet in den Technikbereichen die notwendigen Zugänge, um Wartungs- und Rettungsarbeiten sicher durchführen zu können (z. B. ausreichend große Zugangsöffnungen, Steigleitern, Arbeitsbeleuchtung).

Redundanz und Robustheit (Grundniveau)

  • Sicherheitsreserven in der Mechanik: Sämtliche tragenden und bremsenden Komponenten werden mit großzügigen Sicherheitsfaktoren dimensioniert. Beispielsweise besitzen Tragseile eine sehr hohe Bruchlastreserve gegenüber der Nennlast, und Aufzugsbremsen sind doppelt ausgeführt oder redundant überwacht. Diese Überdimensionierung nach den anerkannten Regeln der Technik sorgt dafür, dass auch im Fehlerfall (etwa Versagen eines Bauteils) kein sofortiger Ausfall oder Unfall eintritt.

  • Ausfallsichere Konstruktion: Kritische Systeme sind nach dem Fail-Safe-Prinzip konzipiert. Fällt eine Komponente aus (z. B. Stromversorgung, Steuerungsteil), geht der Aufzug in einen sicheren Zustand über, meist durch Stillsetzen. Mechanische Fangvorrichtungen fangen den Fahrkorb ab, wenn die elektrische Steuerung versagen sollte oder Übergeschwindigkeit auftritt. Diese Einrichtungen wirken allein durch physikalische Prinzipien (Federkraft, Keilwirkung) und sind nicht auf externe Energie angewiesen.

  • Robuste Materialauswahl: Die verwendeten Materialien und Konstruktionsdetails sind auf Langlebigkeit und typische Beanspruchungen ausgelegt. In feuchter Umgebung (z. B. Außenaufzug) werden korrosionsbeständige Materialien gewählt. Für Lastenaufzüge werden besonders strapazierfähige Komponenten eingesetzt, die Stöße oder unsachgemäße Beladung verkraften können. So wird sichergestellt, dass die Anlage nicht vorzeitig verschleißt oder versagt, was die Sicherheit beeinträchtigen könnte.

Aktive Sicherheitskonzepte und Steuerungsphilosophie

Aktive Sicherheitskonzepte beziehen sich auf alle technischen Funktionen der Steuerung und Regelung, die im Betrieb aktiv für die Sicherheit sorgen. Hierzu zählen einerseits kontinuierlich wirkende Sicherheitsfunktionen und andererseits spezielle Betriebsarten für Notfälle oder Wartung.

Sicherheitsfunktionen im Steuerungskonzept

  • Durchgängiger Sicherheitsstromkreis: Die Aufzugssteuerung verfügt über einen Sicherheitsstromkreis, in dem alle sicherheitskritischen Schalter und Sensoren eingebunden sind. Türkontakte, Endschalter, Überlastsensoren, Not-Halt-Taster und ähnliche Einrichtungen sind in Reihe geschaltet, sodass bereits eine einzelne Gefährdung (etwa eine nicht geschlossene Tür oder Überladung) zur unmittelbaren Stillsetzung des Aufzugs führt. Dieser Stromkreis ist als Ruhestromkreis ausgelegt (Fail-Safe-Prinzip), d. h. bei Stromunterbrechung greift automatisch die Bremsung.

  • Automatische Not- und Sonderfahrprogramme: Für definierte Sondersituationen sind in der Steuerung automatische Programme hinterlegt. Ein Beispiel ist die Brandfallsteuerung: Im Brandfall (Signal von der Brandmeldeanlage) fährt der Aufzug selbsttätig eine vorgesehene Evakuierungsetage an (meist Erdgeschoss oder einen definierten Sicherheitshalt) und öffnet dort die Türen, um den Fahrkorb zu leeren, anschließend bleibt die Anlage außer Betrieb. Ein anderes Beispiel ist ein Evakuierungsfahrprogramm für große Gebäude, bei dem Aufzüge gezielt in eine Sammelstellung fahren. Die Steuerung stellt sicher, dass solche Programme Vorrang vor Normalfahrten haben und zuverlässig ablaufen.

  • Integrierter Notruf und Notbeleuchtung: Moderne Aufzüge sind standardmäßig mit einem Zwei-Wege-Notrufsystem ausgestattet, das von der Kabine aus eine Sprechverbindung zu einer ständig besetzten Stelle ermöglicht. Dieses System ist in die Steuerung integriert und wird regelmäßig auf Funktionsfähigkeit überwacht. Ebenso gehört eine Notbeleuchtung in der Kabine zur Grundausstattung, die bei einem Stromausfall automatisch aktiviert wird (mit eigener Batterie für mindestens 30 Minuten Beleuchtung). Diese aktiven Sicherheitseinrichtungen stellen sicher, dass im Falle einer Störung Personen im Aufzug schnell Hilfe rufen können und sich im Dunkeln orientieren können.

Notfall- und Sonderbetriebsarten

Betriebsart

Konzeptionelle Aspekte (Basis)

Notbetrieb / Notfahrt

Möglichkeit, die Kabine im Notfall kontrolliert in die nächste Halteposition zu bringen (z. B. mittels Handkurbel oder Notstromversorgung) – Durchführung nur durch befähigtes Fachpersonal

Brandfallsteuerung

Automatische Rückführung aller Personenaufzüge ins Erdgeschoss und Außerbetriebnahme bei Brandalarm; bei vorhandenem Feuerwehraufzug Umschaltung auf Feuerwehrbetrieb (Bedienung über Feuerwehrschlüsselschalter)

Wartungs- / Revisionsbetrieb

Spezieller Modus für Instandhaltung: Fahrt nur mit verminderter Geschwindigkeit und nur bei gedrückter Totmann-Steuerung, Abschaltung der normalen Steuerbefehle, zusätzlich Absicherung gegen Mitbenutzung durch Unbefugte

Die sicherheitsorientierte Konzeption legt fest, welche Sonderbetriebsarten vorgesehen sind und wie diese mit der Gebäude- und Sicherheitsorganisation zusammenspielen. Beispielsweise muss definiert sein, wie die Hausalarmierung den Aufzug beeinflusst oder wer berechtigt ist, einen Notbetrieb auszulösen. Es ist sicherzustellen, dass die Übergänge zwischen Normalbetrieb und Notbetriebsarten reibungslos funktionieren und dass das Personal entsprechend geschult ist, diese Betriebsarten im Ernstfall sicher zu nutzen.

Schnittstellen zu Gebäude-, Sicherheits- und FM-Systemen

Ein Aufzug agiert nicht isoliert, sondern als Teil des Gebäudes und dessen Sicherheitseinrichtungen. Daher ist bei der Konzeption zu berücksichtigen, wie die Anlage in die gebäudetechnischen Leitsysteme und Notfallkonzepte eingebunden wird.

Integration mit Gebäudeleittechnik (GLT) und Sicherheitssystemen

  • Zustandsanzeigen in der GLT: Wichtige Betriebszustände des Aufzugs (Betrieb bereit, in Störung, außer Betrieb, im Brandfallmodus etc.) werden an die zentrale Gebäudeleittechnik gemeldet. So hat das Facility Management jederzeit einen Überblick und kann im Ereignisfall schnell reagieren. In der GLT oder Sicherheitszentrale können z. B. Warnmeldungen erscheinen, wenn ein Aufzug stehengeblieben ist oder abgeschaltet wurde.

  • Fernüberwachung und Störungsmeldung: Optional kann die Aufzugsteuerung so ausgelegt werden, dass relevante Störungen automatisch an eine Leitstelle oder einen Wartungsdienst gemeldet werden. Beispielsweise lässt sich ein Notruf automatisch an den Servicedienst senden oder ein Techniker alarmieren, wenn kritische Komponenten einen Fehler melden. Diese Anbindung erhöht die Reaktionsgeschwindigkeit und trägt zur Betriebssicherheit bei.

  • Schnittstelle zur Brandmeldeanlage: Die Aufzugsanlage wird eng mit der Brandmelde- und Alarmanlage verknüpft. Im Brandfall erhält der Aufzug von der Brandmeldeanlage ein Signal, das die programmierte Brandfallsteuerung auslöst (Rückführung und Abschaltung der Aufzüge, siehe 5.2). Umgekehrt kann die Aufzugsteuerung Rückmeldungen geben, z. B. ob die Brandfallfahrt abgeschlossen ist. Die Schnittstelle ist so konzipiert, dass Fehlalarme nicht zu gefährlichen Situationen führen und dass nach einem Brandereignis die Anlage nur durch autorisierte Personen wieder in Betrieb genommen werden kann.

Einbindung in Brand-, Evakuierungs- und Notfallkonzept

Aspekt

Grundlegende Überlegung in der Konzeption

Nutzung im Brandfall

Im Brandfall werden normale Personenaufzüge für die Nutzung gesperrt (außer Betrieb gesetzt), da sie nicht als Fluchtweg dienen. Stattdessen kommen ausschließlich dafür ausgerüstete Feuerwehraufzüge zum Einsatz, die den Einsatzkräften gezielt zur Brandbekämpfung und Personenrettung dienen.

Evakuierungswege

Aufzüge werden in der Gebäudeplanung nicht als primäre Fluchtwege angesetzt. Dennoch kann ein Aufzug im Rahmen eines besonderen Evakuierungskonzeptes als unterstützendes Rettungsmittel vorgesehen sein – etwa ein betreiberbetreuter Bettenaufzug, um gehunfähige Personen unter Aufsicht in Sicherheit zu bringen. Voraussetzung ist eine entsprechende technische Ausstattung und Organisation.

Notruforganisation

Für den Fall, dass Personen im Aufzug eingeschlossen sind, wird bereits in der Planung festgelegt, wie der Notruf bearbeitet wird. Es muss definiert sein, wer die Notrufe entgegennimmt (z. B. eine ständig besetzte Leitstelle oder ein externer Notrufdienst), welche Reaktionszeiten maximal zulässig sind und welche Schritte das Servicepersonal oder Rettungskräfte unternehmen, um Eingeschlossene schnell zu befreien.

Die Aufzugskonzeption orientiert sich somit eng am übergeordneten Sicherheitskonzept des Gebäudes. Insbesondere bei Sonderbauten (Hochhäuser, Krankenhäuser, Versammlungsstätten) ist die Zusammenarbeit mit Brandschutzplanern und Behörden essenziell, um festzulegen, welche Rolle die Aufzüge in Ausnahmesituationen spielen sollen. Alle Schnittstellen und Abläufe müssen dokumentiert und erprobt sein, bevor die Anlage in Betrieb geht.

Lebenszyklus- und FM-orientierte Planung

Eine vorausschauende Aufzugsplanung bezieht den gesamten Lebenszyklus der Anlage mit ein. Dies bedeutet, schon bei der Konzeption die künftigen Wartungs- und Prüfprozesse, mögliche Modernisierungen und die Dokumentation so vorzusehen, dass das Facility Management seine Aufgaben effizient und sicher erfüllen kann.

Wartungs- und Prüffreundlichkeit

  • Großzügige Platzverhältnisse: Bereits in der Planung wird auf ausreichenden Platz in Schachtkopf, Schachtgrube und gegebenenfalls im Maschinenraum geachtet. Wartungs- und Prüfpersonal müssen dort sicher arbeiten können – etwa auf dem Fahrkorbdach oder in der Grube – ohne beengte Verhältnisse. Zum Beispiel sind Mindesthöhen und -tiefen einzuhalten, damit eine Person im Schachtkopf aufrecht stehen kann (vgl. Fangräume nach 4.1), und es sollten feste Leitern oder Tritte für Ein- und Ausstieg in die Grube vorgesehen sein.

  • Sichere Erreichbarkeit von Bedienelementen: Alle für Wartung, Notbedienung und Prüfung relevanten Steuerungselemente müssen gut zugänglich und gekennzeichnet sein. Der Steuerungsschrank wird an einem Ort installiert, der für Fachpersonal leicht erreichbar ist (z. B. im letzten Stockwerk in Schachtnähe oder in einem eigenen Maschinenraum). Notbedienungseinrichtungen wie Handbremslösungen oder Notabsenkvorrichtungen sind so angebracht, dass sie im Ernstfall schnell bedient werden können, und ihre Handhabung ist in der Dokumentation klar beschrieben.

  • Demontage- und Modernisierungsfreundlichkeit: Bei der Konstruktion wird auch daran gedacht, wie große Komponenten später ausgetauscht werden können. Beispielsweise kann vorgesehen werden, dass im Schacht oder Maschinenraum ausreichend große Öffnungen oder Demontageklappen vorhanden sind, um den Antrieb oder das Getriebe mit einem Kran herauszuheben. Auch die Kabine sollte so gestaltet sein, dass sie bei einer Modernisierung – etwa Austausch durch eine neue Kabine – zerlegt oder aus dem Schacht entfernt werden kann, ohne die Bausubstanz zu beschädigen. Solche Vorkehrungen erleichtern zukünftige Umbauten und reduzieren Ausfallzeiten.

  • Prüfunterstützende Ausstattung: Zusätzlich können Ausstattungen vorgesehen werden, die Prüfungen erleichtern – wie fest installierte Anschlagpunkte für Messgeräte oder Vorrichtungen zum Auffangen des Fahrkorbs bei Prüfbremstests. Diese Details sind zwar klein, tragen aber dazu bei, dass wiederkehrende Prüfungen zügig und sicher durchgeführt werden können.

Dokumentations- und Nachweisstruktur

Dokumentenbereich

Inhalt (Basis)

Anlagendokumentation

Vollständige technische Daten der Anlage (Tragkraft, Förderhöhe, Geschwindigkeit, Haltestellenzahl), Konstruktionszeichnungen des Schachts und Fahrkorbs, Übersichtspläne von Antrieb, Steuerung und Tragmitteln, sowie alle Zulassungsnachweise der verbauten Sicherheitskomponenten.

Sicherheitskonzept

Schriftliche Beschreibung aller vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen, unterteilt in passive (bauliche) und aktive (technische) Vorkehrungen. Hier wird dokumentiert, wie die definierten Schutzziele (siehe 2.1) durch die Konstruktion und Steuerung erreicht werden.

Schnittstellenübersicht

Darstellung aller Schnittstellen zu gebäudetechnischen Systemen und Abläufen: z. B. Steuerungsschema der Brandfallansteuerung, Kommunikationsplan für den Aufzugsnotruf (wer wird alarmiert), Schnittstelle zur Gebäudeleittechnik (welche Meldungen werden weitergegeben) und Beschreibung besonderer Betriebsarten.

Wartungs- und Prüfplan

Übersicht der geplanten Wartungsintervalle und Prüfungen über den Lebenszyklus. Enthalten sind die regelmäßigen Wartungen durch eine Fachfirma (z. B. monatlich oder vierteljährlich je nach Beanspruchung), die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (z. B. Hauptprüfung alle 2 Jahre) sowie interne Kontrollroutinen des Betreibers. Außerdem werden Verantwortlichkeiten festgelegt und es ist beschrieben, wie die Nachweisdokumentation (Wartungsberichte, Prüfbefunde) geführt und aufbewahrt wird.

Eine sicherheitsorientierte Konzeption schließt mit einer klar strukturierten Dokumentation ab. Diese ermöglicht es dem Facility Management, alle Betriebs-, Wartungs- und Prüfprozesse im Betrieb aufzusetzen und die Betreiberverantwortung zu erfüllen. Durch die vollständige Dokumentations- und Nachweisstruktur kann jederzeit nachvollzogen werden, welche Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt sind und dass die Anlage vorschriftsmäßig betrieben wird.