Quetsch- und Scherstellen
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Quetsch- und Scherstellen
Quetsch- und Scherstellen entstehen überall dort im Aufzugsystem, wo sich Bauteile des Aufzugs relativ zueinander bewegen oder wo sich Bewegungsbereiche von Personen und Technik überschneiden. Insbesondere im Bereich der Türen, der Kabine, der transportierten Lasten sowie bei Wartungsarbeiten im Schacht gibt es solche Gefahrstellen. Aus Sicht des Facility Managements (FM) sind diese mechanischen Gefährdungen von zentraler Bedeutung – für die sichere Nutzung der Anlage, die Unfallprävention im täglichen Betrieb, den sicheren Umgang mit Fremdfirmen (Wartung, Prüfung) und die Ausarbeitung von Betriebsanweisungen und Unterweisungen. Im Folgenden wird das Thema systematisch und prozessorientiert aufbereitet. Die Kapitel liefern eine Grundlage für FM-Konzepte, Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen im Hinblick auf bewegungsbedingte Gefährdungen durch Quetsch- und Scherstellen an Aufzugsanlagen.
Sicherheitslogik zu Quetsch- und Scherstellen in Aufzügen
- Begriffe und FM-Relevanz
- Relevanz für das Facility Management
- Typische Quetsch- und Scherstellen im Elevator System
- Türen und Türbewegung
- Kabine und Lasten
- Schacht- und Wartungsbereich
- Ursachen und Einflussfaktoren
- Technische Faktoren
- Organisatorische Faktoren
- Bauliche und gestalterische Faktoren
- Schutzziele und grundlegende Schutzprinzipien
- Technische Grundprinzipien
- Organisatorische Grundprinzipien
- Erkennen, Begrenzen und Steuern von Quetsch- und Scherstellen
- Beobachtung und Inspektion im Betrieb
- Zusammenarbeit mit Wartungs- und Prüfunternehmen
- Unterweisung, Regeln und Kommunikation
- Dokumentation und kontinuierliche Verbesserung
Begriffsabgrenzung
| Begriff | Kurzbeschreibung (Basis) |
|---|---|
| Quetschstelle | Bereich, in dem Körperteile zwischen zwei sich annähernden Flächen eingeklemmt werden können. |
| Scherstelle | Bereich, in dem Körperteile zwischen sich gegeneinander bewegenden Kanten/Flächen erfasst werden können. |
| Bewegungsbereich | Raum, in dem sich Aufzugsteile (Türen, Kabine, Gegengewicht) bewegen. |
Hinweis
Eine Quetschstelle führt typischerweise zu einer Klemmwirkung zwischen Flächen, während eine Scherstelle eher eine „Schneid-“ oder Scherbewegung zwischen Kanten beschreibt. Beide Begriffe bezeichnen jedoch gefährliche Stellen, an denen Körperteile oder Gegenstände durch bewegliche Komponenten des Aufzugs erfasst werden können. Der Bewegungsbereich eines Aufzugs umfasst alle Zonen, in denen solche Bewegungen stattfinden, z. B. der Fahrweg der Kabine und Türen samt ihrem Öffnungs- und Schließbereich. Diese Begriffsabgrenzungen schaffen die Basis, um Gefahrenpunkte am Aufzug gezielt zu erkennen und zu beurteilen.
Relevanz für das Facility Management
Bestandteil von Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitskonzepten: Im Rahmen der Betreiberpflichten (z. B. gemäß Betriebssicherheitsverordnung) muss für jede Aufzugsanlage eine anlagenbezogene Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Darin werden Quetsch- und Schergefahren systematisch identifiziert und bewertet, da sie zu den wesentlichen Gefährdungen im Normalbetrieb eines Aufzugs zählen. Dieses Thema bildet somit ein Fundament jedes Aufzug-Sicherheitskonzepts – nur wenn alle möglichen Quetsch-/Scherstellen bekannt sind, können wirksame Schutzmaßnahmen geplant werden.
Grundlage für Hausordnungen, Nutzungsregeln und Unterweisungen: Erkenntnisse über Quetsch- und Scherstellen fließen unmittelbar in die Gestaltung von Hausordnungen und Nutzungsregeln ein. So werden beispielsweise Hinweise aufgenommen wie „Kinder unter X Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen im Aufzug“ oder „Türen nicht mit Gewalt offenhalten“. Auch die Unterweisung von Mitarbeitern (Hausmeister, Sicherheitsdienst, Reinigungspersonal etc.) beinhaltet diese Gefahrenpunkte – sie müssen wissen, wo Risiken bestehen (etwa an den Türen) und wie sie sich richtig verhalten, um Unfälle zu vermeiden.
Wichtig bei Ausschreibung, Überwachung und Abnahme von Wartungsleistungen: Aus FM-Sicht ist es entscheidend, dass Wartungsverträge und Leistungsbeschreibungen explizit Aspekte abdecken, die Quetsch- und Schergefahren betreffen. Dazu zählen z. B. die regelmäßige Prüfung der Türschließmechanismen und Sicherheitssensoren, die Kontrolle der Fahrkorb-Nivellierung sowie sichere Wartungszugänge. Bei der Überwachung der Wartungsfirmen und der Abnahme von Wartungsarbeiten achtet das Facility Management gezielt darauf, dass die Techniker alle diese kritischen Punkte geprüft und justiert haben – etwa ob die Türen mit korrekter Kraft schließen und ob Schutzeinrichtungen einwandfrei funktionieren.
Hohe Bedeutung in Gebäuden mit vulnerablen Nutzergruppen: In Objekten, die von besonders schutzbedürftigen Personen genutzt werden, spielen Quetsch-/Scherstellen eine noch größere Rolle. Beispielsweise in Kindergärten oder Schulen müssen Aufzüge so betrieben werden, dass Kinder nicht ihre Finger oder Hände in Türspalten stecken – hier sind ggf. zusätzliche Schutzmaßnahmen (wie engmaschigere Lichtgitter an Türen und Aufsicht durch Erwachsene) erforderlich. In Senioreneinrichtungen oder Krankenhäusern bewegen sich oft Personen, die langsamer oder unvorsichtiger sind, sowie Patientenbetten und Rollstühle – die Hausordnung sollte hier klar regeln, wie Aufzüge mit Betten zu bedienen sind und dass Personal beim Transport hilft, um Quetschungen zwischen Bett und Kabinenwand oder an Türschwellen zu vermeiden. Das Facility Management muss in solchen Gebäuden häufiger kontrollieren und schärfere Unterweisungen durchführen, um Unfälle zu verhindern.
Übersicht nach Bereich
| Bereich | Typische Quetsch-/Scherstelle (Beispiele) |
|---|---|
| Türen (Kabine/Schacht) | Schließkanten der Türen, Türspalte zwischen Kabinen- und Schachttür, Türauflaufbereiche (Bereiche, in denen die Türen in ihre Endposition gleiten). |
| Tür- und Schwellenzone | Übergang zwischen Etage und Kabine (Türschwelle), seitliche Türlaibungen (Türrahmenbereiche an den Seiten der Öffnung). |
| Fahrkorb innen | Zwischen bewegten Lasten (z. B. Rollwagen, Paletten, Krankenhausbetten) und Kabinenwänden oder Handläufen. |
| Schacht / Außenbereich | Offene Schachtöffnungen bei Wartung oder Störung, Nähe des Gegengewichts und entlang der Führungsschienen im Schacht. |
| Maschinen-/Technikräume | Bewegte Teile des Antriebs (Treibscheiben, Umlenkrollen, Riemen), ggf. auch offene Getriebeteile – Zutritt nur für Fachpersonal. |
Hinweis:
Diese Tabelle zeigt, wo im Aufzugsystem besonders auf Quetsch- und Scherstelle zu achten ist. Im Türenbereich treten die häufigsten klemmenden Bewegungen auf, aber auch innerhalb der Kabine (bei Spezialtransporten) und im technischen Bereich des Aufzugs existieren erhebliche Gefahrenstellen, vor allem für Wartungs- oder Reparaturpersonal.
Türen und Türbewegung
Automatische Aufzugstüren sind die Hauptquelle für Quetsch- und Scherereignisse im Nutzeralltag. Hier kommen Fahrgäste, Gepäckstücke und andere Gegenstände am häufigsten in die „Quetschzone“. Besonders gefährdet sind Hände und Arme, wenn jemand versucht, eine schließende Tür aufzuhalten, sowie mitgeführte Objekte wie Taschen, Einkaufstrolleys, Kinderwagen oder Koffer, die beim Durchgang hängenbleiben können. Sobald die Tür schließt, entsteht zwischen den sich annähernden Türflügeln ein enger Spalt – eine klassische Quetschstelle. Moderne Türen verfügen zwar über Sicherheitssensoren (z. B. Lichtschranken oder Lichtvorhänge) und eine Kraftbegrenzung, dennoch kommt es immer wieder vor, dass Benutzer reflexartig ihre Hand ausstrecken oder einen Gegenstand dazwischen stecken, um die Tür offen zu halten. Solche Versuche, Türen „offen zu halten“, erhöhen das Risiko erheblich: Zum einen kann die Hand selbst gequetscht werden, zum anderen werden dabei oft die Türschutzsensoren getäuscht oder außer Kraft gesetzt. Auch unbeaufsichtigte Kinder neigen dazu, mit Aufzugstüren zu spielen oder ihre Finger in die Türspalten zu stecken – was zu schlimmen Quetschverletzungen führen kann. Daher gilt: Die Bewegung der Türen ist eine zentrale Gefahrenquelle, die im täglichen Betrieb ständig beachtet werden muss.
Kabine und Lasten
Im Fahrkorb-Innenraum entstehen Quetschgefahren vor allem dann, wenn Lasten oder große Gegenstände mitgeführt werden. Ein Beispiel ist der Transport von Rollwagen, Paletten oder Krankenhausbetten: Diese können während der Fahrt verrutschen oder ins Rollen geraten. Kommt es zu einer abrupten Bewegung (z. B. ruckartiges Anfahren oder scharfes Abbremsen der Kabine), können ungesicherte Gegenstände gegen die Kabinenwand oder Einrichtungen wie Handläufe prallen. Dabei besteht die Gefahr, dass Körperteile einer Begleitperson zwischen der bewegten Last und der Kabinenwand eingeklemmt werden – zum Beispiel eine Hand, die einen Rollwagen führt, oder ein Fuß, der neben einer Palette steht. Außerdem können Scher- oder Quetschstellen entstehen, wenn Rollbehälter oder Betten nicht richtig fixiert sind: Beim Hineinrollen in den Aufzug oder beim Hinausschieben kippt oder rutscht das Transportgut und klemmt Hände oder Füße ein. Selbst im normalen Personenbetrieb kann jemand eingequetscht werden, wenn eine schwere Last unerwartet rollt. Daher sind Haltevorrichtungen und ein rutschfester Kabinenboden wichtige Sicherheitsfeatures, und es sollte klare Regeln geben, wie Lasten im Aufzug zu sichern sind (z. B. Bremsen an Rollstühlen oder Transportwagen immer feststellen).
Schacht- und Wartungsbereich
Im Aufzugschacht sowie bei Arbeiten im Schacht und Maschinenraum gibt es eine Reihe von Quetsch- und Scherstellen, die meist nur Fachpersonal betreffen, dafür aber besonders gefährlich sind. Entlang der Führungsschienen und rund um das Gegengewicht entstehen enge Spalte: Wenn die Anlage in Betrieb ist, bewegen sich Kabine und Gegengewicht mit hoher Geschwindigkeit, sodass etwa ein Werkzeug oder Körperteil, das in den Bewegungsraum hineinragt, zerquetscht werden kann. Tragmittel wie Seile oder Gurte und die Puffer im Schachtgrund sind ebenfalls Quellen von Quetschgefahr – etwa wenn der Fahrkorb im Endbereich einfedert oder wenn in der Schachtgrube Gegenstände liegen. Besonders kritisch: Arbeiten im Schacht, auf dem Kabinendach oder in der Schachtgrube. Hier besteht akute Lebensgefahr durch Quetschen oder Scheren, wenn die Anlage sich unbeabsichtigt bewegt oder wenn benachbarte Anlagen in Mehrfachschächten laufen. Deshalb dürfen solche Arbeiten ausschließlich von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden, und das Sicherstellen eines stillgesetzten Zustands (z. B. Hauptschalter AUS, gegen Wiedereinschalten gesichert, ggf. Verwendung von Wartungsschaltern oder Absturzsicherungen) ist unverzichtbar. Auch müssen benachbarte Aufzüge gegebenenfalls abgeschaltet oder durch Abschrankungen getrennt sein, damit niemand im falschen Schachtbereich vom anderen Aufzug erfasst wird. Kurz: Im Schacht und Maschinenraum lauern zahlreiche Quetsch-/Scherstellen – von der Treibscheibe und den Umlenkrollen im Maschinenraum (Einzugstellen für Finger, Haare oder Kleidung) bis hin zu den Klemmstellen unter einer abgesenkten Kabine – weshalb hier strikte Sicherheitsmaßnahmen gelten.
Technische Faktoren
Verschleiß oder Fehljustage sicherheitsrelevanter Komponenten: Mit der Zeit nutzen sich mechanische Teile ab oder verstellen sich. Beispielsweise können falsch eingestellte Türschließer oder Türantriebe dazu führen, dass Türen mit zu hoher Kraft oder ungleichmäßig schließen. Wenn die Türschutzsensorik (Lichtschranke, Lichtvorhang oder Schaltleiste an der Tür) defekt, verschmutzt oder dejustiert ist, werden Hindernisse evtl. nicht mehr zuverlässig erkannt – die Tür schließt dann trotz eines dazwischen befindlichen Objekts und es entsteht eine Quetschstelle. Verschlissene Türführungen oder verzogene Türflügel können zusätzlich dazu führen, dass die Tür nicht sauber in Endlage fährt, wodurch größere Spalten oder ungleichmäßige Abstände auftreten (ebenfalls gefährlich, insbesondere für Finger). Auch andere Schutzeinrichtungen im Schacht oder Maschinenraum (etwa Abdeckungen von Walzen, Ketten, Riemen) können durch Alter oder unsachgemäße Eingriffe beeinträchtigt sein.
Unzureichende Nivellier- und Haltegenauigkeit: Ein technisch einwandfreier Aufzug sollte an jeder Haltestelle bündig halten – d. h. der Kabinenboden schließt plan mit der Etagenebene ab. Kommt es zu Niveaudifferenzen (z. B. der Aufzug hält ein paar Zentimeter zu hoch oder zu tief), entstehen Stolperkanten und Spalten. Dies erhöht nicht nur die Stolpergefahr, sondern auch die Quetschgefahr: Kleine Räder von Rollstühlen oder Transportwagen können sich in einer solchen Kante verklemmen. Wenn dann versucht wird, mit Gewalt darüber zu rollen, besteht die Möglichkeit, dass der Wagen ruckartig freikommt und gegen die Türzarge schlägt oder eine Person eingeklemmt wird. Unbündiges Halten kann also indirekt Quetsch- oder Scherstellen provozieren. Ursache solcher Leveling-Probleme sind oft verschlissene Bremssysteme, fehlerhafte Sensoren oder unzureichende Wartung der Steuerung.
Mangelhafte oder manipulierte Schutzabdeckungen: In Schächten und Maschinenräumen sind bewegliche Teile (Zahnräder, Seilrollen, Ketten, Riemen) in der Regel durch Abdeckungen oder Verkleidungen gesichert, damit niemand versehentlich hineingreift. Wenn solche Abdeckungen fehlen, beschädigt oder absichtlich entfernt worden sind, entstehen offene Gefahrenstellen. Beispielsweise stellt eine ungeschützte Treibscheibe im Maschinenraum eine gravierende Scherstelle dar, da hier Seile und Scheibe Gliedmaßen einziehen könnten. Gleiches gilt für nicht geschlossene Wartungsklappen oder Inspektionsöffnungen im Schacht: Eine offene Schachtklappe ohne Verriegelung kann dazu führen, dass Personen oder Gegenstände in den Fahrweg der Kabine ragen. Technische Ursachen wie diese liegen oft daran, dass entweder bei der Montage/Modernisierung unsachgemäß gearbeitet wurde oder später jemand (z. B. ein Techniker) die Sicherungsvorrichtung entfernt hat – etwa „provisorisch“ und dann vergessen. Facility Manager müssen daher ein Auge darauf haben, dass alle technischen Schutzeinrichtungen vorhanden und intakt sind.
Organisatorische Faktoren
| Faktor | Einfluss auf Quetsch-/Schergefahren (Basis) |
|---|---|
| Nutzungsprofil | Sehr intensive Nutzung, z. B. häufige Lastentransporte und Servicetransporte; Stoßzeiten mit hohem Andrang; allgemein hoher Publikumsverkehr. Solche Nutzungsprofile erhöhen die Wahrscheinlichkeit von Gefährdungssituationen (mehr Türbewegungen pro Tag, höhere Belastung der Mechanik, mehr Menschen drängen gleichzeitig in den Aufzug). |
| Nutzerverhalten | Riskantes oder unachtsames Verhalten der Benutzer: Drängeln beim Ein- und Aussteigen; Aufzugstüren mit der Hand oder Gegenständen aufzuhalten versuchen; Kinder ohne Aufsicht im oder am Aufzug spielen lassen; mutwillige Manipulationen (z. B. Gegenstände in Türzwischenräume stecken). Solches Verhalten schafft direkt Quetsch-/Scherstellen oder deaktiviert Sicherheiten. |
| Reinigungs- und Serviceroutinen | Ungünstige Praktiken bei Hausdienst oder Lieferdiensten: Abstellen von Putzwagen, Müllcontainern o. ä. in Aufzugsvorräumen (versperrt Fluchtwege und kann Türbereiche blockieren); Reinigen der Türschwellen, ohne den Aufzug zu sichern (Finger oder Werkzeuge können eingeklemmt werden); Transportkarren werden in Türbereichen zwischengeparkt. Diese organisatorischen Mängel erhöhen die Gefahr, dass beim automatischen Türschließen Hindernisse im Weg sind. |
| Wartungsorganisation | Unzureichende oder unregelmäßige Wartung der Anlage erhöht das Risiko, dass technische Mängel (siehe 4.1) unentdeckt bleiben. Wenn etwa die turnusmäßige Kontrolle der Türschließkraft versäumt wird, kann die Tür mit zu hoher Kraft schließen. Auch fehlende Rückmeldungen von Mängeln spielen eine Rolle: Wenn Nutzer oder Hausmeister kleinere Störungen (z. B. „Tür klemmt manchmal“ oder „Kabine hält nicht genau auf Ebene“) nicht melden, fehlen wichtige Hinweise für die Wartung. Dadurch bleiben sich anbahnende Gefahren länger bestehen. |
Hinweis:
In der Praxis wirken diese organisatorischen Faktoren oft zusammen. Ein ungünstiges Nutzungsprofil (z. B. ein Aufzug im Einkaufszentrum zur Stoßzeit oder ein Krankenhausaufzug mit ständigem Bettentransport) bedeutet stärker beanspruchte Türmechanismen und mehr Situationen, in denen Personen eilig ein- und aussteigen – das Risiko von Quetschvorfällen steigt. Fehlverhalten von Nutzern kann man teilweise durch Aufklärung und Regelungen beeinflussen: Wenn in der Hausordnung klargestellt ist, dass Türen nicht gewaltsam offengehalten werden dürfen und Kinder kleineren Alters nicht alleine fahren sollen, reduziert das zumindest die Häufigkeit solcher Situationen. Arbeitsabläufe im Haus (Reinigung, interner Transport) müssen ebenfalls so gestaltet sein, dass Aufzüge und deren Zugänge frei bleiben. Schließlich ist die Organisation der Wartung entscheidend: Regelmäßige Inspektionen (ggf. zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen) und ein guter Informationsfluss (Mängelmeldungen) stellen sicher, dass technische Probleme, die zu Quetsch-/Scherstellen führen könnten, gar nicht erst groß werden. Hier sollte das FM ein System implementieren, bei dem etwa der Hausmeister monatlich einen kurzen Check macht (Türen, Nivellierung, Auffälligkeiten) und festgestellte Probleme sofort an die Fachfirma weitergibt.
Bauliche und gestalterische Faktoren
Enge Vorräume und Flure vor dem Aufzug: Die räumliche Umgebung des Aufzugs kann das Unfallrisiko beeinflussen. Wenn der Wartebereich vor den Aufzugstüren sehr klein oder beengt ist, führt das oft zu Gedränge. Personen stehen dicht vor den Türen, möglicherweise sogar im Türschwenkbereich, und sobald sich die Türen öffnen, schieben alle hinein oder hinaus. Dieses Drängen erhöht die Gefahr, dass jemand seitlich an der Tür einklemmt wird oder dass Gegenstände zwischen Tür und Laibung geraten. In engen Vorräumen kann auch keine Wartelinie mit Abstand gebildet werden – Kinder oder Haustiere stehen u. U. direkt vor der sich öffnenden Tür. Aus FM-Sicht sollte daher möglichst für ausreichend Bewegungsfläche vor Aufzügen gesorgt werden (Planung) bzw. durch Markierungen oder Hinweisschilder das Verhalten gelenkt werden („Bitte Abstand halten“).
Schlechte Beleuchtung im Tür- und Schwellenbereich: Wenn die Beleuchtung rund um den Aufzug unzureichend ist – etwa düstere Flure, flackernde Lichtquellen im Kabinenschwellenbereich – können Nutzer Gefahrenstellen schlechter erkennen. Kanten und bewegte Teile werden dann zu spät gesehen. Beispielsweise nimmt eine Person bei schwachem Licht den kleinen Höhenunterschied zwischen Kabine und Etagenboden nicht wahr und bleibt mit dem Rollator hängen. Oder sie übersieht, dass die Aufzugtür schon in Bewegung ist, und hält die Hand dazwischen, obwohl der Türspalt sich schließt. Gute, blendfreie Beleuchtung an den Haltestellen und in der Kabine (insbesondere Richtung Schwelle) ist deshalb ein wichtiger Sicherheitsfaktor, um Quetschstellen zu vermeiden.
Ungeeignete Materialien oder Profilierungen im Schwellenbereich: Die Gestaltung der Türschwelle selbst kann Einfluss haben. Aufgekantete Profile, Leisten oder Bodenunebenheiten im Einstiegsbereich stellen ein Risiko dar. Zum Beispiel können nachträglich angebrachte Schienen (etwa für bessere Rollstuhlgängigkeit) eine Stolperkante bilden, wenn sie nicht flach genug sind. Oder ein metallisches Schwellenprofil, das sich mit der Zeit verbiegt, ragt in den Fahrweg der Tür hinein – so etwas könnte dazu führen, dass die Tür nicht mehr vollständig öffnet oder schließt und stattdessen klemmt (eine potentielle Scherbewegung, wenn z. B. ein Finger dazwischen ist). Auch rutschige Materialien (Marmor, glattes Metall ohne Rutschhemmung) können indirekt Quetschunfälle verursachen, weil jemand ausrutscht und dann in die Tür gerät. Daher sollte der Schwellenbereich sorgfältig geplant und instand gehalten werden: eben, ohne vorstehende Kanten, mit trittsicherem Belag und passend zur Türmechanik. Wenn Umbauten durchgeführt werden (z. B. Bodenbelag im Flur erneuert), muss sichergestellt sein, dass keine Höhenversprünge zur Kabine entstehen. Ein baulich optimal gestalteter Zugangsbereich minimiert unbeabsichtigte Hindernisse und erleichtert den Passagieren die sichere Benutzung.
Schutzziele und grundlegende Schutzprinzipien
Nachdem die Gefahren und Ursachen beleuchtet sind, stellt sich die Frage, welche Schutzziele verfolgt werden und mit welchen Prinzipien man Quetsch- und Scherstellen absichern kann. Grundsätzlich geht es um eine Kombination technischer Maßnahmen (durch Konstruktion und Ausrüstung des Aufzugs) und organisatorischer Maßnahmen (durch Regeln, Verfahren und Schulung).
Schutzziele
Vermeidung von Körperkontakt mit gefährlichen Bewegungsbereichen: Oberstes Ziel ist, dass Fahrgäste oder Personal im Normalbetrieb gar nicht erst in die Nähe gefährlicher Relativbewegungen kommen. Das heißt z. B., dass keine Spalte offenbleiben, durch die man greifen könnte, und dass Personen nicht gleichzeitig in Bereiche gehen können, wo Teile des Aufzugs in Bewegung sind. Praktisch umgesetzt wird dieses Ziel z. B. durch geschlossene Fahrkorb- und Schachttüren, die nur öffnen, wenn die Kabine korrekt hält, sowie durch Sensoren, die Personen im Türbereich rechtzeitig erkennen. Kurz: Berührung vermeiden, bevor sie entsteht.
Begrenzung der Kraftwirkung an unvermeidbaren Quetschstellen: Nicht alle Bewegungen können völlig kontaktfrei gestaltet werden – etwa das Schließen einer Tür ist per se eine klemmende Bewegung zwischen zwei Flügeln. Deshalb lautet ein weiteres Schutzziel, die auftretenden Kräfte und Wirkenergien so zu begrenzen, dass im Fall eines Kontakts keine schweren Verletzungen entstehen. Beispielsweise sollen Aufzugstüren beim Schließen nur mit definierter maximaler Kraft arbeiten und zudem über einen Sensor verfügen, der ein Hindernis erkennt (sei es durch Kraftanstieg oder Lichtschranke) und die Tür sofort wieder öffnet. So wird aus einer potenziellen Quetschstelle eine nur momentane Berührung mit anschließender Öffnungsbewegung. Ähnlich gilt: Falls in anderen Bereichen (z. B. im Kabineninneren) geringe Abstände bleiben, sollten dort ebenfalls Kanten abgerundet sein oder federn können, um Verletzungen zu mildern.
Verhindern von unkontrollierten Bewegungen von Kabine, Türen und Lasten: Ein wesentliches Sicherheitsziel ist, dass alle Bewegungen des Aufzugs bewusst gesteuert und kontrolliert ablaufen. Unkontrollierte oder unerwartete Bewegungen führen oft zu schweren Unfällen – man stelle sich vor, die Kabine fährt plötzlich los, während jemand durch die Tür klettert, oder die Tür schließt ruckartig durch einen Defekt ohne Befehl. Technisch heißt das: zuverlässige Bremssysteme, redundante Steuerungen, Verriegelungen und Notstopps, damit kein Teil des Aufzugs sich selbstständig bewegen kann. Auch mitgeführte Lasten dürfen sich nicht unkontrolliert bewegen: Das erreicht man eher organisatorisch (z. B. Transportgut sichern, Bremsen feststellen). Zusammengefasst dienen diese Maßnahmen dem Ziel, Überraschungsbewegungen zu eliminieren – denn wenn alles nur so fährt, wie es soll, können Menschen sich darauf einstellen und Gefahrstellen meiden.
Technische Grundprinzipien (Basismaßnahmen)
| Bereich | Schutzprinzip (Beispiele, allgemein) |
|---|---|
| Türen | Türsicherungen: Installation von Lichtschranken oder Lichtvorhängen über die Türhöhe, die ein Hindernis (Person oder Gegenstand) im Türbereich erkennen. Kraftbegrenzung: Einstellung des Türantriebs auf eine maximale Schließkraft nach Normvorgaben. Automatisches Rückfahren: Sobald die Tür auf ein Hindernis trifft oder die Sensorik etwas detektiert, muss die Tür selbsttätig wieder öffnen (Reversieren statt weiterzudrücken). Moderne Systeme nutzen frequenzgeregelte Türantriebe mit Überwachung der Türbewegung, um Quetschstellen so weit wie möglich auszuschließen. |
| Kabine | Rutschhemmende Böden und Haltegriffe: Der Fahrkorbboden sollte eine Antirutsch-Oberfläche haben, damit bei Ruck oder Neigung niemand ausgleitet – und stabile Handläufe bieten Halt. Geeignete Fahrprofile: Sanftes Anfahren und Abbremsen durch die Steuerung (z. B. Frequenzumrichter) verhindert plötzliches Rucken, das Passagiere oder Lasten ins Wanken bringt. Abgerundete Kanten und ausreichend Platz: Innenkanten der Kabine sind abgerundet oder gepolstert, und die Kabinengröße ist passend zur zulässigen Personenzahl/Last bemessen, sodass niemand eingequetscht wird, selbst wenn es voll ist. |
| Schacht | Verriegelte Schachttüren: Schachttüren dürfen sich nur öffnen lassen, wenn die Kabine auf der betreffenden Etage steht – hierfür sorgen elektromagnetische Verriegelungen nach EN 81. Damit wird verhindert, dass jemand in einen offenen Schacht tritt (Absturz) oder in den Bewegungsraum greift. Gesicherte Wartungsöffnungen: Alle Zugangsdeckel, Notausstiege am Kabinendach, Inspektionsklappen im Schacht etc. sind nur mit Spezialschlüsseln zu öffnen und oft zusätzlich elektrisch überwacht (sodass die Anlage anhält, wenn offen). Abtrennungen bei mehreren Aufzügen: In Schächten mit mehreren Fahrspur-Systemen (z. B. Duplexanlagen) müssen Trenneinrichtungen vorhanden sein, damit nicht vom einem in den anderen Fahrweg gelangt werden kann – beispielsweise feste Gitter in der Schachtgrube zwischen benachbarten Anlagen, um Quetschstellen durch das andere Gegengewicht zu vermeiden. |
| Lastenbereich | Festlegung von Lastsicherung und Nutzung: Technisch gibt es hier weniger feste Einrichtungen; vielmehr werden über die Betriebsanleitung klare Vorgaben gemacht: z. B. Lastenverteilung – maximale Punktlast pro m² Kabinenboden, Transportsicherung – z. B. Zurrösen oder Feststellbremsen für Betten und Wagen, Zulässige Beladung und Begleitpersonen – Einhaltung der Tragfähigkeit und z. B. Empfehlung, schwere sperrige Lasten nur alleine (ohne weitere Passagiere) zu transportieren. Manche Aufzüge, die für gemischte Nutzung ausgelegt sind, haben technische Extras wie Halterungen oder Dämpfungspuffer an den Wänden (Rammschutzleisten in verschiedenen Höhen), um sowohl die Kabine als auch Personen vor unkontrolliert rollenden Objekten zu schützen. |
Hinweis:
Die obige Tabelle zeigt einige Standardmaßnahmen auf technischer Seite, die helfen, Quetsch- und Schergefahren zu minimieren. Wichtig ist, dass diese Schutzprinzipien dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. In Deutschland legen Normen wie DIN EN 81-20/50 für neue Aufzüge fest, welche Sicherheitseinrichtungen vorhanden sein müssen – z. B. praktisch alle modernen Personenaufzüge haben heute einen Lichtvorhang, der den Türbereich bis mindestens 1,80 m Höhe überwacht, während ältere Anlagen teils nur eine einfache Lichtschranke in Kniehöhe hatten. Das Facility Management sollte daher prüfen, ob die Aufzugsanlage solche technischen Schutzeinrichtungen besitzt und ob sie funktionieren. Gegebenenfalls kann es sinnvoll sein, im Rahmen von Modernisierungen technische Nachrüstungen vorzunehmen (z. B. Austausch eines alten Türantriebs gegen ein Modell mit Selbstüberwachung, Installation zusätzlicher Sensoren, Einbau einer Kabinentür, falls früher keine vorhanden etc.). All diese technischen Maßnahmen verfolgen die in 5.1 genannten Schutzziele: Berührung vermeiden oder ungefährlicher machen und unkontrollierte Bewegung ausschließen.
Organisatorische Grundprinzipien
Klare Hausregeln zur sicheren Nutzung des Aufzugs: Das Facility Management muss Regeln aufstellen und kommunizieren, die den Umgang mit dem Aufzug für alle Nutzer sicher machen. Dazu gehört z. B. die Vorgabe, dass größere Lasten nur in bestimmten Aufzügen transportiert werden dürfen (etwa ein ausgewiesener Lastenaufzug, der dafür ausgelegt ist), damit in den Personenaufzügen keine übermäßigen Gefahren durch sperrige Güter entstehen. Weiterhin sollten Kinder nie unbeaufsichtigt den Aufzug benutzen – oft wird empfohlen, Kinder unter 6 oder unter 12 Jahren nur in Begleitung Erwachsener fahren zu lassen. Eine weitere wichtige Regel: „Türen nicht blockieren oder verkeilen“ – weder mit dem Körper, noch mit Gegenständen. Benutzer sollten angehalten werden, die Tür nicht mit Kraft zurückzuhalten; stattdessen sollte der Tür-Öffner-Knopf benutzt werden, wenn jemand auf jemanden wartet. Solche Regeln können in der Aufzugsanlage selbst mittels Piktogrammen oder Hinweisschildern dargestellt werden (z. B. ein Symbol, das zeigt, dass man die Hand nicht in die schließende Tür halten soll). Auch Anweisungen wie „bei Überfüllung nächste Fahrt abwarten“ helfen, drängelige Situationen und damit verbundene Quetschgefahren zu verringern. Wichtig ist, dass diese Hausregeln allen Nutzern bekannt gemacht werden – etwa durch Aushang im Eingangsbereich oder bei der Mieter-/Nutzereinweisung ins Gebäude.
Strikte Vorgehensweisen für Arbeiten an oder mit der Aufzugsanlage: Neben dem normalen Benutzerbetrieb gibt es Situationen, in denen am Aufzug gearbeitet wird (Reinigung, Wartung, kleinere Reparaturen, Notbefreiung). Hier müssen organisatorische Schutzprinzipien greifen, um Quetsch- und Scherstellen für das Personal zu beherrschen. Zentral ist ein Freigabe- und Sicherungsverfahren, bevor mit Arbeiten begonnen wird: Beispielsweise darf Reinigungspersonal die Kabinen- und Schachttüren nur putzen, wenn der Aufzug zuvor gegen Bewegung gesichert wurde (etwa auf „Wartung“ gestellt oder vom Aufzugswärter mit dem Schlüsselschalter stillgesetzt). Für Wartungsarbeiten gilt eine strikte Zutrittsbeschränkung – nur befugtes Fachpersonal darf in den Maschinenraum oder Schacht, und es muss sich vor Einschalten des Servicemodus vergewissern, dass niemand außer ihm im Gefahrenbereich ist. Eine betrieblich festgelegte Anweisung könnte z. B. lauten: „Bei Arbeiten auf dem Kabinendach sind mindestens zwei Personen anwesend, der Hauptschalter ist auszuschalten und gegen Wiedereinschalten zu sichern, und es ist zusätzlich ein ‚Nicht in Betrieb‘-Schild an der Anlage anzubringen.“ Solche organisatorischen Maßnahmen orientieren sich an den geltenden Sicherheitsvorschriften (wie der BetrSichV und den Technischen Regeln) und sollen sicherstellen, dass auch im Ausnahme- oder Servicefall Quetsch-/Scherstellen nicht zu Verletzungen führen. Im Facility Management heißt das, entsprechende Betriebsanweisungen für Eigenpersonal zu erstellen und von Fremdfirmen Nachweise über deren Sicherheitsverfahren einzufordern. Zusammenfassend sind technische Schutzprinzipien nur wirksam, wenn sie durch entsprechende organisatorische Regeln ergänzt werden, die menschliches Fehlverhalten minimieren.
Erkennen, Begrenzen und Steuern von Quetsch- und Scherstellen
In der betrieblichen Praxis obliegt es dem Facility Management und den von ihm eingesetzten Kräften (z. B. Aufzugswärter, Hausmeister, Sicherheitsdienst), die identifizierten Gefahrstellen fortlaufend zu überwachen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dieses Kapitel beschreibt konkrete FM-Aufgaben im Umgang mit Quetsch- und Scherstellen: von der Beobachtung im täglichen Betrieb über die Zusammenarbeit mit Servicefirmen bis hin zu Unterweisung und Verbesserungsprozessen.
Beobachtung und Inspektion im Betrieb
Durch regelmäßige Sicht- und Funktionskontrollen kann das Facility Management frühzeitig Anzeichen für entstehende Quetsch- oder Schergefahren erkennen.
Typische Beobachtungspunkte und deren Ziel aus FM-Sicht sind in folgender Tabelle zusammengestellt:
| Beobachtung / Checkpunkt | Ziel aus FM-Sicht |
|---|---|
| Türlauf und Türschließverhalten | Ungewöhnliche Geräusche oder ruppige Bewegungen beim Öffnen/Schließen identifizieren. Auch beobachten, ob Türen häufig kurz schließen und gleich wieder aufgehen (könnte auf Fehljustage oder Sensorprobleme hindeuten). Das FM-Ziel: Frühwarnzeichen für technische Mängel erkennen – etwa ein Türantrieb, der schwer geht oder schleift, oder eine Schließkante, die nicht sauber stoppt, bevor es kracht. |
| Schwellen- und Niveaulage | Prüfen, ob die Kabine an jeder Haltestelle bündig hält oder ob kleine Stufen entstehen. Ebenso schauen, ob sich Schmutz oder Fremdkörper in der Türschwelle ansammeln (kann zu Verklemmen führen). Ziel: Stolperkanten und Fehlstände feststellen, bevor jemand darüber stürzt oder ein Rollgerät blockiert wird. Ggf. Reinigung oder Nachjustierung veranlassen. |
| Vorraum- und Flurnutzung | Beobachten, wie der Bereich vor dem Aufzug genutzt wird. Stehen dort oft Gegenstände im Weg? Bildet sich zu Stoßzeiten ein Rückstau, bei dem Leute bis dicht vor die Tür stehen? Ziel: Gefährliche Engpässe erkennen – z. B. Möblierung entfernen, die zu nah an der Aufzugstür steht, oder Abläufe ändern (Lastenverkehr auf anderen Lift legen), um Drängeleien zu vermeiden. |
| Schacht- und Technikbegehungen (mit Fachfirma) | Gelegentlich (z. B. im Rahmen von Wartungen oder wiederkehrenden Prüfungen) den Schacht und Maschinenraum mit begehen. Dabei gemeinsam mit dem Techniker schauen, ob irgendwo offene Gefahrstellen sichtbar sind: z. B. entfernte Verkleidungen, abgefallene Kettenabdeckungen, manipulierte Schachtschlösser. Ziel: Manipulationen oder Defekte identifizieren, die von außen nicht sichtbar sind, aber dringender Abstellung bedürfen. |
Hinweis:
In vielen Betrieben ist es üblich, dass ein beauftragter Aufzugswärter oder Hausmeister monatlich einen einfachen Check durchführt, der genau diese Punkte umfasst. Die Erkenntnisse aus solchen Rundgängen sollten dokumentiert werden (z. B. in einem Aufzugsbuch oder digital) und fließen dann in die Beauftragung der Wartungsfirma ein, falls Handlungsbedarf besteht. Auf diese Weise fungiert das FM als Frühwarnsystem: statt nur auf Unfälle oder Störungen zu reagieren, werden Anzeichen von Gefahr (wie quetschende Türen) proaktiv bemerkt und adressiert.
Eine enge und klare Zusammenarbeit mit den Fachfirmen, die Aufzüge warten und prüfen, ist für die Sicherheit unerlässlich. Das Facility Management sollte daher:
Schwerpunkte im Wartungsvertrag setzen: Bei der Ausschreibung und Auftragsvergabe für die Aufzugswartung ist darauf zu achten, dass kritische Bereiche im Bezug auf Quetsch-/Scherstellen ausdrücklich im Leistungsumfang genannt werden. So sollte im Wartungsvertrag stehen, dass der Zustand der Türsysteme inklusive Türschließkraftmessung und Funktion der Türsensorik regelmäßig geprüft und justiert wird. Auch die Nivelliergenauigkeit (Halten auf Etagenhöhe) und die Qualität des Fahrprofils (sanftes Fahren) können als Prüfpunkte aufgeführt sein. Indem solche Punkte vertraglich festgehalten sind, stellt man sicher, dass die Wartungsfirma darauf besonderes Augenmerk legt. Ebenso sollte das FM darauf dringen, dass Wartungstechniker im Bericht vermerken, wenn z. B. Auffälligkeiten bei den Türen beobachtet wurden – das erhöht die Transparenz.
Feedback aus dem Betrieb systematisch weitergeben: Das FM fungiert als Schnittstelle zwischen Nutzern und Technik. Alle Meldungen oder Beschwerden der Nutzer bezüglich potentieller Gefahrensituationen sollten ernst genommen und gesammelt werden. Zum Beispiel: „Die Tür im 3. Stock knallt immer so zu“ oder „Mein Kinderwagen wurde fast eingequetscht, weil die Tür zu schnell zuging“. Solche Hinweise sind Gold wert für die Wartung. Daher ist ein FM-Grundsatz: Nutzerfeedback ins Wartungsprotokoll einspeisen. Praktisch kann das heißen, dass der Hausmeister eine Liste führt oder ein elektronisches Ticketsystem genutzt wird, worin solche Beobachtungen erfasst sind. Bei der nächsten Wartung werden diese Punkte der Servicemannschaft mitgeteilt, damit sie gezielt nachjustieren können. Das gleiche gilt für interne Beobachtungen aus 6.1 – wenn etwa festgestellt wurde, dass die Kabine häufig 2 cm zu tief hält, muss das der Wartungsfirma gemeldet werden (die kann dann z. B. die Bremse einstellen).
Konsequente Mängelverfolgung bei sicherheitsrelevanten Feststellungen: Stellt entweder das eigene Personal oder ein Prüfsachverständiger (ZÜS) einen sicherheitsrelevanten Mangel fest – zum Beispiel zu hohe Türschließkraft, defekte Schachtentriegelung oder fehlende Abdeckung im Schacht –, so muss das Facility Management aktiv nachhalten, dass dieser Mangel schnellstmöglich behoben wird. „Mängelverfolgung“ bedeutet: es reicht nicht, den Fehler einmal an die Wartungsfirma zu melden; es muss ein Termin zur Beseitigung vereinbart, die Durchführung kontrolliert und dokumentiert werden. Gerade bei Quetsch- und Schergefahren darf man keine langen Fristen tolerieren. Ist z. B. bekannt, dass der Türkontakt gestört ist und die Tür manchmal weiterdrückt, dann sollte der Aufzug im Zweifel außer Betrieb bleiben, bis repariert wurde. Das FM sollte eine Art Ampelprinzip anwenden: Rote Mängel (gefährliche Quetschstellen) -> sofort Stillsetzen und Reparatur, gelbe Mängel (potenziell gefährlich) -> kurzfristig beheben und bis dahin engmaschig kontrollieren, grüne Mängel (keine unmittelbare Gefahr) -> im normalen Wartungszeitraum beheben. Indem das Facility Management solch stringente Maßstäbe anlegt und die Dienstleister entsprechend instruiert, wird der Sicherheitsstandard hoch gehalten.
Technik allein genügt nicht – die Information und Schulung der Menschen ist ebenso wichtig, um Quetsch- und Scherunfälle zu vermeiden. Im Bereich Facility Management sind hierzu folgende Aufgaben relevant:
Unterweisung von Hauspersonal und Dienstleistern: Alle internen Mitarbeiter, die regelmäßig mit dem Aufzug zu tun haben, sollten im Erkennen und Umgang mit Quetsch-/Scherstellen geschult sein. Dazu gehören z. B. der Hausmeister/Haustechniker, das Reinigungsteam, der Sicherheitsdienst und ggf. Empfangs- oder Logistikpersonal. Diese Personen müssen wissen, wo die Gefahren liegen (Türbereiche, bewegte Teile), wie sie im Alltag darauf achten (z. B. beim Reinigen niemals Hände in Spalten stecken ohne Absicherung) und wie sie Vorfälle melden. Eine Unterweisung kann jährlich stattfinden und sollte konkrete Beispiele aus dem Objekt aufzeigen (etwa: „In unserem Aufzug A gab es beinahe einen Unfall, weil ein Müllcontainer die Lichtschranke blockierte – daraus lernen wir...“). Auch Fremdfirmen, die im Aufzug tätig werden (etwa Lieferanten, Umzugshelfer), sind in die Regeln einzuweisen, zumindest durch schriftliche Hinweise.
Hinweise im Nutzerbereich (Beschilderung): Um auch die Allgemeinheit der Aufzugsnutzer anzusprechen, können visuelle Aushänge oder Piktogramme helfen. Beispielsweise sind häufig Aufkleber neben Aufzugstüren zu sehen, die ein Symbol zeigen, dass man keine Hände dazwischenhalten soll. In Gebäuden mit Kindern könnte im Aufzug ein freundlicher Hinweis hängen: „Kinder bitte nie allein fahren lassen – Aufzug ist kein Spielplatz.“ Solche Kommunikationsmittel erinnern alle Nutzer immer wieder an das richtige Verhalten. Wichtig ist, dass diese Hinweise kurz, verständlich und international (Sprache oder Symbole) gestaltet sind, damit sie von jedermann erfasst werden. Das FM sollte prüfen, wo solche Beschilderungen sinnvoll sind, ohne jedoch das Erscheinungsbild des Gebäudes zu beeinträchtigen.
Integration des Themas in Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen: Für Tätigkeiten rund um die Aufzugsanlage sollten formelle Dokumente existieren, die die Gefahren nennen und das sichere Vorgehen festlegen. Beispielsweise kann es eine Betriebsanweisung „Reinigung von Aufzug und Schacht“ geben, in der steht, dass vor dem Reinigen der Kabinentür der Aufzug außer Betrieb genommen werden muss und wo überall Quetschstellen drohen (zwischen Putztuch und Türfalz etc.). Ähnliches gilt für Beladevorgänge: Wenn oft große Lasten transportiert werden, könnte man in einer internen Anweisung regeln, dass stets zwei Personen anwesend sein sollen – eine, die im Fahrkorb mitfährt und die Last sichert, und eine, die ggf. die Tür offen hält mit dem Knopf. Indem man das Thema Quetsch-/Schergefahren in solchen Dokumenten verankert, erreicht man, dass es bei jeder Einweisung neuer Mitarbeiter mitbesprochen wird und ständig präsent bleibt. Auch in der generellen Gefährdungsbeurteilung des Gebäudebetriebs sollten diese Gefahren explizit erwähnt sein, damit sie nicht in Vergessenheit geraten.
Abschließend ist es für das Facility Management wichtig, aus Erfahrungen zu lernen und das Sicherheitskonzept laufend zu verbessern:
Dokumentation von Ereignissen, Beinahe-Unfällen und Beschwerden: Jeder Vorfall, der mit Quetsch- oder Schergefahren zu tun hat – sei es ein gemeldeter Beinahe-Unfall („Mir ist beinahe der Arm eingeklemmt worden, weil…“) oder eine nachgewiesene Klemmverletzung – muss erfasst und ausgewertet werden. Gleiches gilt für Beschwerden und Hinweise der Nutzer, die auf Gefahrenstellen hindeuten (z. B. häufiger Hinweis „die Tür geht zu schnell zu“). Das FM sollte hierfür ein Register oder Logbuch führen, in dem solche sicherheitsrelevanten Meldungen gesammelt werden. Wichtig ist, dabei die Umstände festzuhalten: Zeitpunkt, welcher Aufzug, was genau passiert ist oder beinahe passiert ist, beteiligte Personen, mögliche Ursache (soweit erkennbar). Diese Daten ermöglichen es, Schwerpunkte zu erkennen – vielleicht zeigt sich, dass an einem bestimmten Aufzug überproportional oft die Tür beanstandet wird.
Nutzung dieser Informationen zur Optimierung: Die gesammelten Erkenntnisse sind wertlos, wenn keine Maßnahmen folgen. Daher sollte in regelmäßigen Abständen (z. B. jährlich oder nach gravierenden Ereignissen sofort) das Sicherheitskonzept überprüft und angepasst werden. Beispiele: Wenn die Dokumentation zeigt, dass immer wieder Rollstühle im Personenaufzug zu Türstörungen führen, könnte das FM entscheiden, einen Aufzug explizit als reinen Lasten-/Krankenaufzug auszuweisen und dies in der Beschilderung kenntlich machen. Oder wenn mehrfach Beschwerden über Quetschgefahr an einer bestimmten Tür eingehen, könnte das auf einen technischen Mangel hinweisen – hier wäre evtl. eine technische Nachrüstung fällig, z. B. der Einbau eines empfindlicheren Lichtgitters oder einer zweistufigen Türschließautomatik, die langsamer schließt, wenn jemand nähert. Auch bauliche Verbesserungen sind denkbar: Stürzt z. B. häufiger jemand über eine kleine Schwelle, könnte man einen Schwellenkeil einbauen oder den Boden angleichen. Das Prinzip lautet: kontinuierliche Verbesserung. Jede erkannte Schwachstelle bietet die Chance, das System sicherer zu machen. Das FM sollte zudem offen für den „Stand der Technik“ bleiben – neue Entwicklungen, wie z. B. zusätzliche 3D-Sensoren, die den Türraum überwachen, könnten bei gehäuften Problemen als Upgrade erwogen werden.
