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Unterschied zwischen Störung und Notfall

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Grundverständnis Notfallsituationen Aufzug Störung versus Notfall visuell

Unterscheidung von Störungen und Notfällen im Betrieb von Aufzugsanlagen

Im Facility Management (FM) von Aufzugsanlagen ist es essenziell, zwischen Störungen und Notfällen klar zu unterscheiden. Eine Störung bezeichnet im Aufzugskontext meist einen technischen Defekt oder eine Betriebsunterbrechung, die den normalen Aufzugsbetrieb beeinträchtigt, jedoch in der Regel keine akute Gefahr für Personen darstellt. Ein Notfall hingegen liegt vor, wenn eine Situation mit unmittelbarem Gefährdungspotenzial für Personen eintritt – zum Beispiel wenn Fahrgäste im Aufzug eingeschlossen sind oder ein Unfall passiert. Die Unterscheidung dieser beiden Begriffe ist für Gebäudebetreiber und Facility Manager von großer praktischer Bedeutung, da sich daraus unterschiedliche Vorgehensweisen, Reaktionszeiten und Pflichten ableiten.

Störung versus Notfall im Aufzugsbetrieb

Störung

Eine Störung bei einer Aufzugsanlage ist jede Art von Fehlfunktion, die den normalen Betrieb beeinträchtigt. Typischerweise handelt es sich um technische Probleme oder Ausfälle, welche die Verfügbarkeit des Aufzugs einschränken. Beispiele sind etwa: Der Aufzug hält nicht exakt in der Ebene, die Tür schließt nicht richtig, ein Antriebsmotor fällt aus oder die Steuerung zeigt einen Fehlercode. Entscheidend ist, dass bei einer reinen Störung keine akute Gefahr für Personen besteht. Oft wird eine Störung durch Nutzerbemerkung oder automatische Überwachungssysteme erkannt. Zwar kann eine Störung zu Unannehmlichkeiten und Betriebsunterbrechungen führen, aber solange niemand eingeschlossen oder gefährdet ist, spricht man nicht von einem Notfall.

Notfall

Ein Notfall im Zusammenhang mit Aufzügen liegt vor, wenn Personen oder erhebliche Sachwerte unmittelbar gefährdet sind oder akute Hilfe benötigen. Im Aufzugs-FM bezieht sich dies vor allem auf Situationen, in denen Personen im Fahrkorb eingeschlossen sind und sich nicht aus eigener Kraft befreien können. Auch schwerwiegende Unfälle (z. B. Absturz des Fahrkorbs, Einklemmen oder medizinische Notfälle im Aufzug) fallen unter Notfälle. Kennzeichnend für einen Notfall ist der dringende Handlungsbedarf: Es muss unverzüglich eine Hilfsmaßnahme oder Rettung eingeleitet werden, um Schaden von eingeschlossenen Personen abzuwenden. Notfälle erfordern typischerweise die Aktivierung eines organisierten Notfallplans, Alarmierung von Notdienst oder Rettungskräften und ggf. medizinische Erstversorgung.

Die folgende Tabelle stellt die Unterschiede zwischen einer Störung und einem Notfall im Aufzugsbetrieb übersichtlich gegenüber:

Kriterium

Störung (Aufzugsstörung)

Notfall (Aufzugsnotfall)

Definition

Technischer Defekt oder Funktionsstörung ohne akute Personengefahr.

Kritische Situation mit unmittelbarer Gefahr oder Hilfsbedarf für Personen.

Beispiel-Szenarien

Aufzug bleibt stehen (leer oder mit offener Tür), Tür klemmt, Motor läuft nicht an.

Personen im Fahrkorb eingeschlossen; Unfall mit Verletzten; Aufzug gerät in Brand.

Gefährdungslage

Keine unmittelbare Gefahr für Personen, nur Betriebsunterbrechung.

Akute Gefährdung oder Bedrohung der Gesundheit/Sicherheit von Personen.

Priorität der Reaktion

Hoch, um den Betrieb zeitnah wiederherzustellen – aber nicht sofort lebenswichtig.

Höchste Priorität, sofortige Reaktion erforderlich (Rettung, Erste Hilfe).

Erforderliche Reaktionszeit

Innerhalb von Stunden (je nach Dringlichkeit und Verfügbarkeit eines Technikers).

Unverzüglich: sofort einleiten; Eingeschlossene sollten < 30 Minuten befreit sein.

Übliche Maßnahmen

Wartungstechniker informieren, Anlage außer Betrieb kennzeichnen, Reparatur planen.

Notruf auslösen/empfangen, Notdienst alarmieren, Personen beruhigen und befreien, Rettungskräfte einbinden.

Gesetzliche Vorgaben

BetrSichV fordert sicheren Zustand; Störungen sind zu beheben, aber ohne starre Frist.

Strenge Auflagen: Zwei-Wege-Notrufsystem Pflicht; Hilfsfrist ~30 Min (TRBS 3121); Unfälle meldepflichtig (§19 BetrSichV).

Diese Gegenüberstellung macht deutlich, dass eine Störung vor allem ein technisches Problem darstellt, während ein Notfall ein personenbezogenes Gefahrenereignis ist. Im FM-Kontext bedeutet dies, dass Notfälle immer nach vordefinierten Notfallprozessen behandelt werden müssen, wohingegen Störungen primär in den Rahmen des Instandhaltungs- und Entstörungsmanagements fallen.

Rechtliche Grundlagen und Normen

Der Betrieb von Aufzugsanlagen in Deutschland unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen und technischen Normen, die die Sicherheit von Personen gewährleisten sollen.

Zentrale Rechtsgrundlagen sind unter anderem:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verlangt vom Arbeitgeber bzw. Betreiber, alle notwendigen Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu treffen. Für Aufzüge bedeutet dies, dass der Betreiber alle Gefährdungen beim Betrieb der Anlage ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen muss. Das ArbSchG bildet den Grundpfeiler, auf dem spezielle Verordnungen und Regeln aufbauen.

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Diese Verordnung konkretisiert die Pflichten beim Betreiben von sog. überwachungsbedürftigen Anlagen, wozu Personen- und Lastenaufzüge zählen. Laut BetrSichV dürfen Aufzüge nur betrieben werden, wenn ihr sicherer Zustand gewährleistet ist. Betreiber müssen regelmäßige Prüfungen durchführen lassen (z. B. Haupt- und Zwischenprüfungen durch zugelassene Überwachungsstellen wie TÜV oder DEKRA) und ein Sicherheitsmanagement etablieren. Seit der Novellierung der BetrSichV 2015 gilt zudem die Pflicht, dass jede Personenaufzugsanlage bis Ende 2020 mit einem Zwei-Wege-Notrufsystem ausgerüstet sein muss. Dieses Notrufsystem stellt sicher, dass eingeschlossene Personen jederzeit Hilfe anfordern können. Verstöße, etwa fehlende Notrufeinrichtungen oder verspätete Personenbefreiungen, können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden.

  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere TRBS 3121: Die TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“ liefert praxisnahe Anleitungen und anerkannte Regeln der Technik für den sicheren Betrieb von Aufzügen. Sie konkretisiert die allgemeinen Anforderungen der BetrSichV speziell für Aufzugsanlagen. Darin finden sich u. a. Vorgaben für die Organisation der Notbefreiung: Insbesondere wird als Richtwert festgelegt, dass die Zeit vom Notruf bis zum Eintreffen des Helfers 30 Minuten nicht überschreiten soll. Außerdem fordert TRBS 3121 für jede Anlage einen Notfallplan und eine Notbefreiungsanleitung, die vor Ort verfügbar sein müssen. Die TRBS regelt auch die regelmäßige Inaugenscheinnahme (Sichtprüfung) der Aufzüge durch eine beauftragte Person sowie den Umgang mit Mängeln und Störungen. Obwohl TRBS nicht direkt Gesetz ist, hat ihre Einhaltung eine sogenannte Vermutungswirkung: Wer die TRBS-Vorgaben umsetzt, kann rechtssicher davon ausgehen, die BetrSichV-Anforderungen zu erfüllen.

  • DIN-Normen (insbesondere DIN EN 81-Reihe): In Deutschland und Europa gelten eine Reihe technischer Normen für Aufzüge. DIN EN 81-20 und EN 81-50 legen aktuelle technische Sicherheitsanforderungen für Konstruktion und Bau neuer Aufzüge fest (Ersatz für ältere Normen EN 81-1/2). Für das Thema Notfall ist DIN EN 81-28 besonders relevant, da diese Norm detaillierte Anforderungen an das Zweiwege-Notrufsystem und die Fernalarmierung für Personenaufzüge enthält (z. B. ständige Erreichbarkeit, automatische Selbsttests des Notrufsystems etc.). Auch DIN EN 81-70 (Barrierefreiheit, z. B. Notrufbedienelemente in geeigneter Höhe), DIN EN 81-72 (Feuerwehraufzüge mit speziellem Notbetrieb) oder DIN EN 13015 (Instandhaltung von Aufzügen) spielen im FM eine Rolle, um Störungen und Notfälle bereits in der Prävention zu berücksichtigen. Obwohl DIN-Normen privatwirtschaftliche Standards sind, werden sie häufig in Rechtsvorschriften referenziert oder in Gefährdungsbeurteilungen als anerkannter Stand der Technik herangezogen.

  • DGUV-Vorschriften und Regeln: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung gibt ebenfalls Vorgaben heraus. DGUV Vorschrift 1 verpflichtet Unternehmen generell, geeignete Notfallorganisation und Erste Hilfe bereitzuhalten – dies schließt Aufzugsnotfälle ein. Speziell für Aufzüge relevant sind z. B. Hinweise der DGUV, dass Eingeschlossenensein als psychische Belastung zu bewerten ist und entsprechend rasche Befreiung zu organisieren ist. Bei Unfällen mit Personenschaden sind gemäß DGUV und §19 BetrSichV unverzüglich die Berufsgenossenschaft und die zuständige Behörde zu informieren. Zudem müssen Beschäftigte, die im Rahmen des Aufzugsbetriebs tätig sind (z. B. als Aufzugswärter oder Notbefreier), entsprechend unterwiesen und befähigt sein – hierüber existieren DGUV-Regeln zur Qualifikation.

Neben diesen Kernvorgaben können weitere Gesetze und Verordnungen im Einzelfall relevant sein, etwa landesrechtliche Bauordnungen (z. B. Anforderungen an Feuerwehraufzüge oder Aufzugsschächte), das Produktsicherheitsgesetz (für die Konformität neuer Aufzugsanlagen) und das ÜAnlG (Überwachungsbedürftige Anlagen Gesetz). Im FM-Kontext ist jedoch die BetrSichV in Verbindung mit den TRBS sowie die konsequente Umsetzung der darin geforderten Maßnahmen der maßgebliche Rahmen, um Störungen vorzubeugen und Notfälle sicher zu beherrschen.

Pflichten des Betreibers und organisatorische Maßnahmen

Im Facility Management übernimmt der Betreiber bzw. die verantwortliche Organisation umfangreiche Pflichten, um einen sicheren und störungsarmen Aufzugsbetrieb zu gewährleisten. Betreiber einer Aufzugsanlage ist in der Regel der Eigentümer oder der Arbeitgeber, der die Anlage nutzt – oft delegiert er operative Aufgaben an einen Facility-Manager oder einen Dienstleister.

Folgende Pflichten und organisatorische Vorkehrungen sind entscheidend:

  • Gefährdungsbeurteilung: Der Betreiber muss für jede Aufzugsanlage eine Gefährdungsbeurteilung durchführen (§3 BetrSichV). Darin werden alle potenziellen Gefahren beim Betrieb des Aufzugs identifiziert (z. B. Stromausfall, technischer Defekt, Fehlbedienung, Brand im Gebäude, etc.) und entsprechend Risiken bewertet. Aus der Gefährdungsbeurteilung leitet der Betreiber Maßnahmen ab, um diese Risiken zu minimieren – das beinhaltet technische, organisatorische und personelle Maßnahmen. Zum Beispiel könnte eine Maßnahme sein, einen 24/7-Notrufservice zu beauftragen, um das Risiko langer Eingeschlossensein-Zeiten auszuschließen.

  • Bestellung einer beauftragten Person (Aufzugswärter): In vielen Fällen wird eine befähigte bzw. beauftragte Person benannt, die für die Aufzugsanlage im Alltag zuständig ist – umgangssprachlich oft Aufzugswärter genannt. Diese Person führt regelmäßige Betriebskontrollen (Inaugenscheinnahmen) des Aufzugs durch, beispielsweise wöchentlich oder in vom Hersteller empfohlenen Intervallen. Sie prüft dabei wichtige Funktionen (Notruf, Beleuchtung, Türschließung) und schaut nach Unregelmäßigkeiten. Der Aufzugswärter dokumentiert das Ergebnis in einem Kontrollbuch. Seine Aufgabe ist auch, bei gemeldeten Störungen erste Maßnahmen einzuleiten (z. B. Aufzug außer Betrieb zu nehmen) und den Wartungsdienst zu informieren. Die Bestellung einer solchen verantwortlichen Person ist zwar nicht in jedem Fall gesetzlich zwingend vorgeschrieben, hat sich aber als anerkannte betriebliche Praxis bewährt, um die Betreiberpflichten im Alltag umzusetzen. TRBS 3121 empfiehlt klar definierte Verantwortlichkeiten für Aufzugsanlagen.

  • Wartung und Inspektion organisieren: Der Betreiber hat sicherzustellen, dass die Aufzugsanlage regelmäßig gewartet wird (durch einen fachkundigen Wartungsdienst, z. B. eine Aufzugsfirma) und dass die vorgeschriebenen Prüfungen fristgerecht stattfinden. Üblich ist der Abschluss von Wartungsverträgen, die Routinewartungen (meist monatlich oder vierteljährlich) und einen 24-Stunden-Störungsdienst einschließen. Weiterhin sind wiederkehrende Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) einzuhalten – in Deutschland in der Regel alle 2 Jahre eine Hauptprüfung und dazwischen eine Zwischenprüfung. Der FM-Bereich koordiniert diese Termine, stellt Zugang für den Prüfer sicher und sorgt für die Behebung evtl. festgestellter Mängel. Alle Wartungs- und Prüfnachweise müssen vollständig dokumentiert sein.

  • Notfallplan und Rettungsorganisation: Für jeden Aufzug muss ein Notfallplan vorliegen. Darin wird schriftlich festgelegt, wie im Notfall (Personen eingeschlossen oder Unfall) zu verfahren ist. Typische Inhalte sind: Kontaktdaten der Notrufzentrale, der Interventionskräfte (Servicetechniker, Feuerwehr), genaue Adresse und Aufzugskennzeichen, Hinweise für Erstmaßnahmen und Befreiungsablauf sowie medizinische Notrufnummern. Dieser Plan sollte im Gebäude leicht zugänglich sein (z. B. im Maschinenraum oder an der Sicherheitszentrale hinterlegt). Der Betreiber muss eine funktionierende Alarmkette organisieren: Wer nimmt den Notruf an? Wer wird alarmiert zur Befreiung? Wer hält Schlüssel zum Maschinenraum bereit? All diese Punkte sind vorab zu regeln. In der Praxis wird oft ein externer Notruf- und Rettungsdienst per Vertrag eingebunden – d. h. die Aufzüge sind an eine rund um die Uhr besetzte Notrufzentrale eines Dienstleisters aufgeschaltet, welche im Notfall sofort einen Techniker oder einen Notbefreiungsdienst schickt. Alternativ können auch geschulte Hausmeister oder Sicherheitsdienste mit der Notbefreiung beauftragt werden, solange sie die 30-Minuten-Hilfsfrist einhalten können. Wichtig ist: Jederzeit (24/7) muss eine einsatzbereite Organisation bestehen, um Personen zügig aus dem Aufzug zu befreien.

  • Unterweisung und Schulung: Der Betreiber muss alle Personen, die mit der Aufzugsanlage im Rahmen des Betriebs zu tun haben, regelmäßig unterweisen. Dazu gehören z. B. Hausmeister, Objekttechniker, Empfangspersonal oder Sicherheitsdienst. Diese müssen wissen, wie sie auf Störungsmeldungen reagieren (z. B. Aufzug außer Betrieb nehmen, Benutzer informieren) und wie ein Notruf abläuft. Wer an der Notbefreiung beteiligt ist, braucht eine spezifische Schulung zur sicheren Personenbefreiung aus Aufzügen. Dabei werden z. B. die korrekte Vorgehensweise beim Öffnen der Türen, beim ggf. manuellen Absenken des Fahrkorbs, das Sichern gegen Wiederanlauf und die Kommunikation mit Eingeschlossenen geübt. Auch Erste-Hilfe-Kenntnisse sind hier relevant, falls befreite Personen betreut werden müssen. Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Schulungen in erforderlichen Abständen aufgefrischt werden.

  • Dokumentation und Aufzugsbuch: Alle relevanten Vorgänge müssen dokumentiert werden. BetrSichV fordert ein Betriebsbuch bzw. Aufzugsbuch, in dem Wartungen, Prüfungen, Änderungen, Störungen und Notbefreiungen lückenlos aufgezeichnet werden. Bei einem Vorfall muss also notiert werden: Datum/Uhrzeit, Art der Störung oder des Notfalls, getroffene Maßnahmen, beteiligte Personen/Firmen und Dauer der Stillstandszeit. Diese Dokumentation dient zum einen der Nachweispflicht gegenüber Aufsichtsbehörden oder bei Unfällen, zum anderen ist sie ein wichtiges Instrument für das FM, um aus Vorfällen zu lernen (Fehleranalyse, vorbeugende Maßnahmen ableiten). Auch alle technischen Unterlagen (Schaltpläne, Notbefreiungsanleitung des Herstellers, Prüfbücher) müssen gepflegt und auf aktuellem Stand gehalten werden.

Zusammengefasst obliegt dem Betreiber im Facility Management die Verantwortung für Organisation und Sicherheit: von präventiven Maßnahmen, welche Störungen vorbeugen, bis hin zur Vorsorge für den Ernstfall. Eine klare Aufgabenzuweisung und sorgfältige Planung stellen sicher, dass im Störungs- oder Notfall keine Zeit verloren geht und alle Beteiligten wissen, was zu tun ist.

Häufige Ursachen und Beispiele von Aufzugsstörungen

Trotz regelmäßiger Wartung und hochwertiger Technik lassen sich Störungen im Aufzugsbetrieb nie vollständig ausschließen. Aus Sicht des Facility Managements ist es hilfreich, häufige Störungsursachen zu kennen, um präventiv gegenzusteuern und im Ereignisfall effizient zu reagieren.

Typische Ursachen für Aufzugsstörungen sind:

  • Mechanischer Verschleiß: Aufzüge bestehen aus vielen beweglichen Teilen (Türmechanismen, Seilrollen, Führungsrollen, usw.). Mit der Zeit können Komponenten verschleißen. Beispielsweise gehören Türstörungen (Tür klemmt, schließt nicht vollständig) zu den häufigsten Gründen für Ausfälle – oft bedingt durch verschlissene Scharniere, Verunreinigungen in den Führungsschienen oder falsche Einstellung der Türsensorik. Auch abgenutzte Bremsen oder Seile können zu Störungen führen, wenn Sicherheitskreise auslösen.

  • Elektrische Defekte: Fehler in der Steuerungselektronik oder Sensorik können den Aufzug zum Stillstand bringen. Ein defekter Endschalter, eine ausgelöste Sicherung oder Störungen in der Steuerplatine (z. B. durch Überspannung) führen dazu, dass das System aus Sicherheitsgründen anhält. Moderne Aufzüge zeigen Fehlercodes an, die dem Techniker Hinweise auf die Ursache geben. Beispielsweise kann ein Antriebsmotor, der eine Überhitzung oder Stromspitze erfährt, vom Frequenzumrichter abgeschaltet werden.

  • Bedienungsfehler oder Überlast: Gelegentlich resultiert eine Betriebsunterbrechung aus menschlichem Verhalten – etwa wenn die zulässige Traglast überschritten wurde (der Aufzug schaltet sich ab, um Schäden zu vermeiden) oder Gegenstände die Tür blockieren. Auch mutwillige Fehlbedienung oder Vandalismus (z. B. Notrufknopf grundlos gedrückt, Gegenstände in Schachttüren eingeklemmt) können den Aufzug lahmlegen.

  • Stromausfall und externe Einflüsse: Ein plötzlicher Stromausfall im Gebäude ist zwar kein Defekt des Aufzugs selbst, führt aber dazu, dass der Aufzug stehen bleibt. Ohne Notstromversorgung können Personen stecken bleiben – was dann unmittelbar einen Notfall darstellt. Auch andere externe Faktoren wie Überspannungen (Blitzschlag), Hitzeeinwirkung auf Steuerungen oder Wasserschäden (wenn z. B. Wasser in den Schacht eindringt) können Störungen verursachen.

  • Unzureichende Wartung: Wird ein Aufzug nicht regelmäßig fachgerecht gewartet, steigen die Störungswahrscheinlichkeiten erheblich. Verschleißteile werden dann nicht rechtzeitig getauscht, Schmierstoffe verbrauchen sich, und kleine Abweichungen bleiben unentdeckt, bis sie zum Ausfall führen. Das FM sollte daher darauf achten, dass Wartungsintervalle gemäß Herstellerempfehlung und Norm (DIN EN 13015 empfiehlt Wartungspläne) eingehalten werden. Ein erhöhtes Störungsaufkommen kann ein Indiz sein, dass die Wartungsqualität verbessert oder die Anlage modernisiert werden sollte.

Beispiele aus der Praxis

In einem Bürogebäude mit hohem Verkehrsaufkommen fällt häufig die eine Aufzugstür aus der Justierung, weil sie durch ständigen Gebrauch stark beansprucht wird – die Folge sind wiederholte Türstörungen. Hier kann eine präventive Maßnahme sein, die Türschließdämpfer auszutauschen und die Führungsschienen regelmäßig zu reinigen. In einem Wohnhaus mit altem Aufzug treten vermehrt Elektronikprobleme auf: Die Steuerung stammt aus den 1980er-Jahren und reagiert empfindlich auf Spannungsschwankungen – Ausfälle häufen sich. Hier könnte die Modernisierung der Steuerungstechnik langfristig Abhilfe schaffen.

Aus FM-Sicht sollte man eine Störungsstatistik führen, um Muster zu erkennen. Werden 40% aller Störungen durch Türprobleme verursacht, kann gezielt in diesem Bereich investiert werden (z. B. Türantriebe erneuern oder Nutzer über sorgsame Behandlung informieren). Jede Störung, auch wenn kein Notfall, verursacht Aufwand und möglicherweise Frustration bei den Nutzern. Daher ist ein Ziel im Facility Management, durch vorausschauende Instandhaltung (Predictive Maintenance, z. B. mittels IoT-Sensoren und Ferndiagnose) die Anzahl der Störungen so gering wie möglich zu halten.

Maßnahmenablauf bei einer Aufzugsstörung (ohne Notfall)

Wird eine Störung an einer Aufzugsanlage festgestellt, aber es liegt kein Notfall vor (d.h. niemand ist in Gefahr oder eingeschlossen), folgt das Facility Management einem geregelten Entstörungsprozess. Dieser Prozess stellt sicher, dass der Aufzug schnellstmöglich wieder in Betrieb genommen wird und dass während der Ausfallzeit Sicherheit und Information der Nutzer gewährleistet sind.

Ein typischer Ablauf sieht wie folgt aus:

  • Störungsmeldung entgegennehmen: Die Störung wird meist entweder von Nutzern gemeldet (z. B. ein Mieter ruft an, weil der Aufzug nicht reagiert) oder durch ein automatisches Überwachungssystem erkannt. Moderne Anlagen mit Fernüberwachung senden oft direkt eine Fehlermeldung an den Service oder ein zentrales Computerized Maintenance Management System (CMMS). Die FM-Leitstelle oder der zuständige Techniker notiert Zeitpunkt und Art der Störungsmeldung. Wichtig ist es, erste Details zu erfragen: Was genau funktioniert nicht? Gab es Geräusche? Leuchtet ein Fehlercode am Bedienfeld? Diese Informationen können der Wartungsfirma helfen, das Problem einzugrenzen.

  • Anlage sichern und kenntlich machen: Bis zur Behebung der Störung muss sichergestellt werden, dass niemand unwissend den defekten Aufzug benutzt. In der Regel bringt man ein „Außer Betrieb“-Schild am betroffenen Aufzug an. Viele Aufzüge haben im Kabinentableau eine Abschaltmöglichkeit durch den Aufzugswärterschlüssel, um weitere Fahrbefehle zu verhindern. Das FM informiert ggf. vor Ort anwesende Personen (z. B. den Empfang oder Sicherheitspersonal), dass dieser Aufzug vorübergehend stillgelegt ist. Bei Wohngebäuden kann ein Aushang sinnvoll sein, damit Bewohner informiert sind – insbesondere wichtig, wenn mobilitätseingeschränkte Personen im Haus leben, die auf den Aufzug angewiesen sind.

  • Techniker alarmieren: Unverzüglich nach der Meldung wird der zuständige Wartungsdienst oder Servicetechniker benachrichtigt. Je nach Dringlichkeit (z. B. ob es Alternativaufzüge gibt oder dies der einzige Aufzug ist) wird eine Priorität vergeben. Wartungsverträge definieren meist Reaktionszeiten für Störungsbeseitigungen – zum Beispiel Antritt innerhalb von 2–4 Stunden bei Standard-Störungen am Werktag, schneller bei kritischen Infrastrukturen. Der Techniker sollte über alle verfügbaren Details informiert werden (ggf. Fehlercode, Beobachtungen). Viele Serviceunternehmen haben 24/7-Hotlines; außerhalb der Geschäftszeiten wird der Ruf an den Bereitschaftsdienst weitergeleitet.

  • Warten auf den Serviceeinsatz: Während der Wartezeit bis zum Eintreffen des Technikers hat das FM dafür zu sorgen, dass die Situation unter Kontrolle bleibt. Das heißt: weiterhin sicherstellen, dass niemand den Aufzug benutzt (ggf. Zugang abschließen, wenn möglich). Falls absehbar ist, dass es länger dauert, könnten bei Bedarf Zwischenlösungen organisiert werden – z. B. ein Hilfsangebot für gehbehinderte Bewohner (Tragehilfe über Treppen) oder Hinweise auf andere Aufzüge im Gebäude. Kommunikation ist hierbei wichtig, um Unmut bei Nutzern zu reduzieren: etwa durch Aushang "Aufzug defekt – Techniker ist informiert" mit Angabe der voraussichtlichen Reparaturzeit, sobald bekannt.

  • Störungsbehebung und Wiederinbetriebnahme: Der eingetroffene Servicetechniker untersucht die Anlage und führt die notwendigen Reparaturen durch. In vielen Fällen lässt sich eine Störung vor Ort sofort beheben – z. B. Reset der Steuerung, Austausch eines kleineren Bauteils aus dem Ersatzteilvorrat (wie einem Relais, Türkontakt) oder Befreiung verklemmter Teile. Ist der Fehler behoben, testet der Techniker den Aufzug auf Funktion und Sicherheit (Probefahrt, Türschließung etc.). Anschließend gibt er die Anlage wieder frei. Wichtig: Sollte der Techniker feststellen, dass ein sicherheitsrelevanter Mangel vorliegt, den er nicht umgehend beheben kann (z. B. gebrochene Aufhängung, defekte Sicherheitsschaltung ohne Ersatzteil), bleibt der Aufzug außer Betrieb, bis die Gefahr beseitigt ist. In solchen Fällen informiert er den Betreiber über die nötigen Schritte und ggf. die erwartete Ausfallzeit (etwa wenn ein Ersatzteil bestellt werden muss).

  • Information und Dokumentation: Sobald der Aufzug repariert und wieder in Betrieb ist, werden alle relevanten Stellen informiert (z. B. Hausverwaltung, Nutzer durch Aushang "Aufzug läuft wieder"). Im Aufzugsbuch wird der Vorfall dokumentiert: Datum, Uhrzeit, Art der Störung, Ursache laut Techniker und die durchgeführten Maßnahmen. Diese Dokumentation dient der Nachverfolgung. Falls die Störung häufiger auftritt, kann das FM zusammen mit dem Serviceanbieter überlegen, ob weitergehende Maßnahmen nötig sind – zum Beispiel eine umfassendere Inspektion, um die Grundursache zu finden, oder eine Modernisierung der Komponente. Ziel ist es, aus jeder Störung zu lernen, um zukünftige Ausfälle zu vermeiden.

Durch solch einen klar geregelten Ablauf des Entstörungsmanagements werden Aufzugsstörungen professionell bewältigt. Die Nutzer des Gebäudes erfahren Transparenz und Sicherheit, und der Betreiber kommt seiner Pflicht nach, den Aufzug in einem sicheren und funktionstüchtigen Zustand zu halten. Wichtig zu betonen: Solange keine Personen im Aufzug eingeschlossen sind, hat die Störungsbeseitigung zwar hohe Priorität, aber sie erlaubt ein planvolles Vorgehen ohne unmittelbaren Zeitdruck wie beim Notfall.

Maßnahmenablauf bei einem Aufzugsnotfall (Personenbefreiung und Unfallmanagement)

Ein Aufzugsnotfall erfordert ein sofortiges, koordiniertes Vorgehen, da hier Menschen in potenzieller Gefahr sind. Die häufigste Notfallsituation ist das Eingeschlossensein von Personen im Aufzug, etwa durch einen plötzlichen Stillstand zwischen den Etagen. Seltener, aber besonders kritisch, sind Unfälle (z. B. ein Absturz oder medizinischer Notfall im Fahrkorb). Das Facility Management muss für solche Fälle einen Notfallprozess etabliert haben, der allen Beteiligten bekannt ist.

Ein möglicher Ablauf gliedert sich wie folgt:

  • Notrufabgabe und -annahme: Eingeschlossene Personen lösen in der Kabine den Notrufknopf aus. Moderne Aufzüge haben hierdurch eine Sprechverbindung zur hinterlegten Notrufzentrale oder Leitstelle. Sobald der Notruf eingeht, muss er unverzüglich (innerhalb weniger Sekunden) von der Notrufzentrale angenommen werden. Der Mitarbeiter in der Zentrale spricht mit den Eingeschlossenen, um die Lage zu erfassen und sie zu beruhigen: Wichtig sind Hinweise wie „Bitte bewahren Sie Ruhe, wir organisieren sofort Hilfe. Es besteht keine Gefahr, der Aufzug bekommt genug Luft. Versuchen Sie nicht, eigenständig herauszuklettern.“ Gleichzeitig sieht die Notrufzentrale in ihrem System idealerweise die Identifikation des Aufzugs (Standort, Anlagennummer), die im Notrufsystem hinterlegt ist.

  • Alarmierung des Notdienstes (Befreiungspersonal): Unmittelbar nach Notrufannahme wird das zuständige Befreiungspersonal alarmiert. Je nach Organisation kann dies ein Servicetechniker der Wartungsfirma, ein externer Aufzugsnotdienst oder ein geschulter Hausmeister/Sicherheitsdienst sein. Die Alarmierung erfolgt telefonisch oder per digitalem Alarmierungssystem und enthält die wesentlichen Daten (Adresse, Aufzugsnummer, Anzahl eingeschlossener Personen falls bekannt). Das Befreiungsteam muss rund um die Uhr erreichbar sein und eine definierte Maximal-Eintreffzeit haben. In Deutschland verlangt die anerkannte Regel (TRBS 3121), dass zwischen Notruf und Eintreffen des Helfers maximal 30 Minuten liegen sollen. Daher sind oft vertraglich feste Reaktionszeiten vereinbart, um diese Hilfsfrist sicher einzuhalten. Der Disponent der Notrufzentrale bestätigt dem Eingeschlossenen, dass Hilfe unterwegs ist, und bleibt in vielen Fällen bis zur Befreiung über die Gegensprechanlage in Kontakt, um Sicherheit zu vermitteln.

  • Zugang zum Gebäude und Aufzugsbereich organisieren: Das Befreiungspersonal benötigt schnellen Zutritt zum Gebäude und zum Technikraum oder Schachtzugang. Hier kommt die Vorbereitung des FM ins Spiel: Im Notfallplan sollte festgelegt sein, wie der Helfer Zugang erhält – z. B. Hinterlegung von Schlüsseln im Objekt (etwa in einem Tresor mit Code, den die Notrufzentrale dem Helfer mitteilt) oder durch Absprache mit einem 24h-Pförtner/Sicherheitsdienst vor Ort. Falls nachts oder am Wochenende wenige Leute im Gebäude sind, muss geklärt sein, wie der Helfer hereinkommt (evtl. Türcodes oder der Sicherheitsdienst öffnet). Zeitverlust durch verschlossene Türen kann kritisch sein, daher sind solche organisatorischen Maßnahmen im Voraus zu treffen.

  • Technische Personenbefreiung aus dem Aufzug: Nach Eintreffen begibt sich das Befreiungspersonal zum betroffenen Aufzug. Zuallererst wird die Aufzugsanlage spannungsfrei geschaltet – am Hauptschalter im Maschinenraum auf „Aus“ (Position 0) gestellt – und gegen Wiederanlaufen gesichert. Dies ist wichtig, um einen unbeabsichtigten Start des Aufzugs während der Befreiung zu verhindern, was die Retter und Eingeschlossenen gefährden könnte.

Nun hängt das konkrete Vorgehen davon ab, wo der Fahrkorb steht:

  • Befindet sich die Kabine nahe einer Haltestelle (z. B. bündig im nächsten Stockwerk oder nur leicht darüber/darunter), kann der Helfer die Schachttüren und die Kabinentür manuell entriegeln. Dafür hat er Spezialschlüssel (Dreikantschlüssel) gemäß Notbefreiungsanleitung. Sobald die Türen entriegelt sind, können die eingeschlossenen Personen vorsichtig aussteigen – eventuell mit Hilfe, falls die Kabine nicht ganz eben steht (kleinen Höhenversatz übertreten).

  • Befindet sich die Kabine zwischen zwei Stockwerken, muss sie zunächst bewegt werden. Je nach Aufzugsart gibt es hierfür Verfahren: Bei einem Seilaufzug wird meist eine Handkurbel am Treibscheibenmotor angesetzt, um den Fahrkorb manuell zur nächsten Etage hoch oder runter zu kurbeln. Moderne Anlagen haben teilweise auch automatische Notabsenkungssysteme mit Akku, aber der Retter sollte dennoch die manuelle Prozedur beherrschen. Bei einem hydraulischen Aufzug kann ein Ventil manuell betätigt werden, um das Öl abzulassen und die Kabine nach unten zu bewegen. Wichtig ist, behutsam vorzugehen und ständig Kommunikation mit den Eingeschlossenen zu halten („Wir bewegen jetzt die Kabine ein Stück – bitte festhalten, nicht erschrecken.“). Sobald die Kabine an einer geeigneten Position steht, werden die Türen geöffnet und die Personen nacheinander herausgeführt.

  • Sicherheit der Retter: Das Befreiungspersonal muss sich selbst vor Unfällen schützen – z. B. wenn es den Schacht betritt, sind gegen Absturz geeignete Maßnahmen zu treffen (Anseilen oder zweite Person sichert). Auch muss darauf geachtet werden, dass nach dem Öffnen der Tür keine ungesicherten Öffnungen bleiben, in die jemand stürzen könnte. In vielen Fällen sind zwei Personen für eine sichere Notbefreiung ideal: eine vor Ort am Schacht, eine an der Notrufzentrale oder beim Hauptschalter, um Kommunikation zu halten und ggf. Not-Aus zu betätigen.

  • Betreuung geretteter Personen und Folgemaßnahmen: Nachdem die Eingeschlossenen befreit sind, benötigen sie ggf. Betreuung. Oftmals stehen die Personen unter Schock oder sind verängstigt, insbesondere wenn sie längere Zeit (über 20–30 Minuten) eingeschlossen waren. Das Facility Management bzw. der Retter sollte beruhigend einwirken, anbieten sich hinzusetzen, etwas zu trinken geben und prüfen, ob medizinische Hilfe nötig ist. Falls eine Person verletzt oder gesundheitlich angeschlagen ist (z. B. Panikattacke, Kreislaufprobleme), wird umgehend der Rettungsdienst (Notruf 112) hinzugezogen. In der Zwischenzeit leistet man Erste Hilfe nach Bedarf. Bei schwerwiegenden Unfällen (z. B. wenn tatsächlich ein Absturz oder ein Einklemmen passiert ist) werden die geretteten Personen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes stabil betreut. Sollte ein Brand der Auslöser des Notfalls sein, übernimmt in der Regel bereits die Feuerwehr die Personenrettung aus dem Aufzug, da sie im Zuge des Feuerwehreinsatzes die Aufzüge kontrollieren. Der Betreiber bzw. Hausmeister unterstützt dann die Einsatzkräfte mit Objektinformationen (z. B. wo der Maschinenraum ist, ob besondere Gefahrenstoffe im Haus sind).

  • Stillsetzen der Anlage: Nach jeder Notbefreiung darf der Aufzug nicht sofort wieder in Betrieb gehen, bevor die Ursache der Störung geklärt und behoben ist. Das bedeutet: Der Aufzug bleibt ausgeschaltet oder wird mechanisch verriegelt. Die geretteten Personen sollen keinesfalls den gleichen Aufzug erneut benutzen, bis ein Fachkundiger die Anlage geprüft hat. Das FM organisiert im Anschluss einen Servicetechniker, der die Störungsursache ermittelt. Erst wenn die Reparatur durchgeführt und ein erfolgreicher Probelauf absolviert wurde, wird der Aufzug wieder freigegeben. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass nicht kurze Zeit später erneut ein Notfall auftritt. In der Zwischenzeit kümmert sich das FM darum, alternative Lösungen anzubieten (siehe vorheriger Abschnitt, z. B. Hilfe für gehbehinderte Personen, falls der Aufzug längere Zeit ausfällt).

  • Meldepflicht und Untersuchungen (bei Unfällen): Sollte der Notfall auf einen Unfall mit Personenschaden zurückzuführen sein – etwa ein Absturz des Fahrkorbs, ein schweres Einklemmen oder Ähnliches – so greifen zusätzliche Pflichten. Gemäß §19 BetrSichV muss der Betreiber jeden schweren Unfall im Zusammenhang mit überwachungsbedürftigen Anlagen unverzüglich der zuständigen Behörde anzeigen. Ebenso ist die Berufsgenossenschaft zu informieren. In solchen Fällen wird die Aufzugsanlage behördlich gesperrt und es findet eine Unfalluntersuchung statt. Ein Sachverständiger (z. B. von TÜV) oder ein Gutachter analysiert die Unfallursache. Die Anlage darf erst dann wieder betrieben werden, wenn die Ursache behoben und durch eine sonderfachkundige Prüfung bestätigt ist. Dieser Aspekt des Notfallmanagements ist weniger Alltagsroutine, aber essenziell für Haftungs- und Versicherungsfragen. Das FM sorgt hier vor allem für das Bereitstellen aller Informationen und die Kooperation mit den Prüfern.

  • Nachbereitung: Jeder Aufzugsnotfall wird abschließend ausgewertet. Im Aufzugsbuch werden die Details dokumentiert (Zeitpunkt des Notrufs, Dauer bis Befreiung, Anzahl befreiter Personen, technische Ursache, ergriffene Maßnahmen). Das Facility Management prüft, ob die festgelegten Prozesse eingehalten wurden (War die Hilfsfrist unter 30 Minuten? Haben die Kommunikationswege funktioniert?). Bei Bedarf werden Verbesserungen am Notfallplan vorgenommen – z. B. wenn sich herausstellt, dass der Zugang zum Schlüssel schlecht organisiert war, muss hier nachgebessert werden. Auch die psychologische Nachbetreuung Betroffener kann Thema sein, etwa indem man den Eingeschlossenen nachträglich Feedback gibt oder Gesprächsangebote macht, um das Vertrauen in die Aufzugsnutzung wiederherzustellen. Ein professionelles Notfallmanagement lernt kontinuierlich aus Vorfällen, um die Sicherheit weiter zu erhöhen.

Dieser strukturierte Ablauf gewährleistet, dass bei Aufzugsnotfällen schnell und sicher gehandelt wird. Menschenleben und Gesundheit stehen dabei immer an oberster Stelle, noch vor wirtschaftlichen Erwägungen. Ein gut geübtes Notfallteam und ein klarer Plan können im Ernstfall entscheidende Minuten sparen und Panik bei den Betroffenen verhindern.

Technische Einrichtungen und Hilfsmittel für Notfall- und Störungsmanagement

Zur Unterstützung des Facility Managements stehen verschiedene technische Einrichtungen und Hilfsmittel zur Verfügung, um sowohl Störungen frühzeitig zu erkennen als auch Notfälle effektiv zu bewältigen.

Einige wichtige Komponenten und Systeme sind:

  • Zweiwege-Notrufsystem: Diese Einrichtung ist inzwischen verpflichtend in jedem Personenaufzug. Über einen Notrufknopf in der Kabine wird eine Sprachverbindung zu einer 24/7 besetzten Stelle hergestellt (meist telefonisch über GSM/Wählgerät). Das System meldet automatisch die Standortidentifikation des Aufzugs. Moderne Notrufanlagen führen regelmäßige Selbsttests durch und verfügen über eine Notstromversorgung (Akku), damit der Notruf auch bei Stromausfall funktioniert. Für FM bedeutet dies, dass man vertraglich sicherstellen muss, dass eine ständig erreichbare Notrufzentrale vorhanden ist und dass die Technik regelmäßig überprüft wird. Einige Systeme senden zusätzlich SMS/Online-Alerts an Techniker oder FM-Systeme bei Auslösung.

  • Notbeleuchtung und Notstrom: In jeder Kabine ist eine unabhängige Notbeleuchtung installiert, die bei Netzausfall den Fahrgastraum für mindestens 1 Stunde erhellt. Das verhindert Panik in dunkler Umgebung. Darüber hinaus besitzen manche Aufzüge eine unterbrechungsfreie Stromversorgung für die Steuerung oder sogar einen automatischen Notabsenkungsantrieb: Dieser fährt bei Netzausfall die Kabine selbstständig zur nächsten Haltestelle und öffnet die Türen, um Personen ohne externe Hilfe zu befreien. Solche Systeme sind vor allem in neueren Anlagen oder wichtigen Gebäuden (Krankenhäuser, Hochhäuser) vorhanden und minimieren die Wahrscheinlichkeit, dass ein Stromausfall zum Notfall wird.

  • Brandfallsteuerung: Falls ein Feueralarm im Gebäude ausgelöst wird, schalten Aufzüge mit Brandfallsteuerung in einen speziellen Modus: Alle Fahrten werden abgebrochen und alle Kabinen fahren automatisch zur vordefinierten Evakuierungsebene (meist Erdgeschoss). Dort öffnen sich die Türen und der Aufzug nimmt keine weiteren Fahraufträge an. Dadurch wird verhindert, dass Personen unwissentlich in brennende Stockwerke fahren oder in einem verrauchten Schacht steckenbleiben. Das FM muss sicherstellen, dass diese Brandfallsteuerung regelmäßig getestet wird (z. B. im Rahmen von Feuerwehrübungen). Feuerwehraufzüge in hohen Gebäuden verfügen über Zusatzfunktionen (manuelle Übersteuerung durch Feuerwehr, eigene Betriebsschalter), die einen sicheren Transport der Einsatzkräfte ermöglichen – diese dürfen aber nur von autorisierten Kräften genutzt werden.

  • Fernüberwachung und Diagnosesysteme: Fortschrittliche Aufzugsanlagen sind an Gebäudeleittechnik (GLT) oder cloudbasierte Monitoring-Systeme angebunden. Sensoren überwachen permanent den Zustand (z. B. Fahrtzeiten, Türzyklen, Motortemperatur, Schwingungen). Bei Anomalien oder drohenden Störungen sendet das System automatisch Warnungen an das Facility Management oder den Wartungsdienst. Beispiele: Erhöhte Türöffnungszeiten könnten auf Reibung hinweisen, was als Wartungsauftrag generiert wird, bevor eine Störung auftritt. Solche IoT-basierten Lösungen ermöglichen Predictive Maintenance und senken Störungsquoten. Für das Notfallmanagement bieten manche Systeme auch eine Live-Statusanzeige: Das FM kann z. B. in Echtzeit sehen, ob ein Notruf aktiv ist, welcher Aufzug betroffen ist und ob der Techniker unterwegs ist.

  • Aufzugssteuerung mit Fehleranzeige: Viele neuere Steuerungen zeigen im Kabinendisplay oder am Schaltschrank Fehlercodes oder Statusmeldungen an. Das erleichtert im Störungsfall die Diagnose. Einige Anlagen verfügen über eine am Gebäude außen angebrachte Meldeleuchte, die leuchtet, wenn der Aufzug auf Störung steht – so erkennt der Facility Manager schon von weitem einen Ausfall (typisch bei älteren Modellen mit lediglich lokalem Alarm).

  • Schlüssel und Notbefreiungswerkzeug: Ein unscheinbares, aber wichtiges Hilfsmittel ist der Notbefreiungsschlüssel (meist Dreikantschlüssel), mit dem Schachttüren entriegelt werden. Pro Aufzug sollten ausreichend Exemplare vorhanden und schnell zugänglich sein (z. B. im Feuerwehr-Schlüsseldepot des Gebäudes). Ebenso gehört eine Handkurbel für den Motor oder ein passender Imbusschlüssel für hydraulische Ventile zum Ausrüstungspaket. Das FM sollte diese Werkzeuge an einem definierten Ort lagern und regelmäßig kontrollieren. In Notfallplänen ist anzugeben, wo diese Hilfsmittel zu finden sind, damit Befreier sie sofort nutzen können.

  • Kommunikationsmittel: Neben der eigentlichen Notrufanlage muss das Rettungspersonal mit der Leitstelle und ggf. den Eingeschlossenen kommunizieren können. Betriebsinterne Funkgeräte oder Diensthandys stellen sicher, dass der vor Ort agierende Techniker Rücksprache halten kann (z. B. "Aufzug X – Strom ist abgestellt, beginne mit Kurbeln"). Auch eine direkte Durchsageeinrichtung vom Gebäudemanagement kann hilfreich sein, z. B. um in einem Hochhaus Durchsagen zu machen ("Bitte Ruhe bewahren, der Aufzug wird in Kürze evakuiert").

  • Zusatzsysteme für Barrierefreiheit: Für bestimmte Gebäude (z. B. öffentliche Einrichtungen) gibt es Hilfsmittel, um auch im Notfall Menschen mit Einschränkungen zu unterstützen. Beispielsweise optische Signale oder Vibrationsalarm für Hörgeschädigte in der Kabine, mehrsprachige Anzeigen und Piktogramme, damit auch fremdsprachige oder leseungewohnte Personen die Notrufanweisungen verstehen. Diese gehören zur Ausstattung, damit in einer Stresssituation jeder weiß, wie er Hilfe rufen kann.

Die technische Ausstattung eines Aufzugs und seines Notfallsystems sollte im FM regelmäßig überprüft werden. Hierzu gehört ein Routinecheck der Notrufeinrichtung (Testanrufe, Funktionskontrolle des Akkus), Kontrolle der Beschilderungen ("Nicht bei Feuer benutzen" Schilder müssen vorhanden sein) und Tests der Sicherheitsfunktionen (z. B. ob bei Stromausfall die Notabsenkung funktioniert – dies kann im Rahmen der Wartung geprüft werden). Gut gewartete und überwachte Technik reduziert nicht nur die Anzahl der Störungen, sondern trägt entscheidend dazu bei, dass im Notfall alles zuverlässig funktioniert.

Schulung, Unterweisung und Kommunikation

Ein effektives Störungs- und Notfallmanagement für Aufzugsanlagen beruht nicht nur auf Technik und Vorschriften, sondern in hohem Maße auf den Menschen, die im Ernstfall handeln.

Daher legt professionelles Facility Management großen Wert auf Schulungen, klare Kommunikation und regelmäßige Unterweisungen:

  • Schulung des technischen Personals: Mitarbeiter im FM-Betrieb, die mit Aufzügen zu tun haben (z. B. Haustechniker, Wartungspersonal, Sicherheitsdienst), benötigen fundierte Kenntnisse über die Aufzugsanlage und die Notfallprozeduren. Spezielle Notbefreiungsschulungen werden oft von Aufzugsfirmen oder der Berufsgenossenschaft angeboten. Die Teilnehmer lernen praxisnah, wie man einen steckengebliebenen Aufzug sicher entstörrt und Menschen befreit. Dabei werden Gefahren aufgezeigt (z. B. Quetschstellen, Absturzrisiken), die Reihenfolge der Schritte geübt und rechtliche Rahmenbedingungen erläutert. Solche Trainings sollten in regelmäßigen Abständen (z. B. alle 1–2 Jahre) aufgefrischt werden, damit im Notfall keine Handlungsunsicherheit besteht.

  • Unterweisung weiterer Beschäftigter: Neben dem technischen Kernteam müssen auch andere im Gebäude tätige Personen grundlegende Einweisungen erhalten. Beispielsweise sollten Empfangsmitarbeiter wissen, wie sie reagieren, wenn jemand meldet "Der Aufzug steckt fest" – nämlich: Ruhe bewahren, sofort die Notrufkette aktivieren, ggf. über die Wechselsprechanlage Kontakt aufnehmen, die Haustechnik informieren. Reinigungskräfte oder Hausmeister sollten geschult sein, kleinere Störungen (etwa Notentriegelung einer Tür, wenn keine Person im Aufzug ist) selbst zu beheben, falls das im Rahmen ihrer Kompetenz liegt, oder zumindest die richtigen Stellen zu informieren. Hierfür eignen sich betriebsinterne Anweisungsdokumente und regelmäßige Unterweisungen nach §12 ArbSchG, in denen Notfallpläne besprochen werden.

  • Notfallübungen: Eine sehr effektive Methode, um die Vorbereitung zu prüfen, sind Übungen. Ähnlich wie Feueralarm-Übungen kann auch ein simulierter Aufzugsnotfall durchgespielt werden. Beispielsweise wird angenommen, Person X sei im Aufzug eingeschlossen – dann wird die Alarmierungskette ausgelöst und das Zusammenspiel von Leitstelle, Hausmeister und evtl. Feuerwehr erprobt. Solche Übungen offenbaren oft praktische Probleme (z. B. dauert das Öffnen des Schlüsseltresors zu lange, oder die Notrufzentrale hat veraltete Kontaktdaten). Nach der Übung kann das Team das Vorgehen nachbesprechen und Optimierungen im Ablauf oder Plan vornehmen. Gerade in Gebäuden mit vielen Besuchern oder komplexer Infrastruktur (Krankenhäuser, Einkaufszentren) sind solche Übungen wertvoll.

  • Kommunikation im Ernstfall: Klare Kommunikationswege sind das A und O bei Störungen und Notfällen. Intern muss definiert sein, wer wen informiert. Im Notfall: Der Sicherheitsdienst meldet an die Leitstelle, diese ruft den Techniker, der Techniker gibt Rückmeldung bei Ankunft, etc. Hier helfen Checklisten und Durchwahllisten, die im Notfallplan verankert sind. Auch externe Kommunikation gehört dazu: In kritischen Situationen (z. B. längere Eingeschlossenensein oder Personenschaden) sollte das FM überlegen, ob Pressestellen oder Vorgesetzte informiert werden müssen, um vorbereitet zu sein, falls Nachfragen kommen (besonders in öffentlichen Gebäuden). In der Regel liegt der Fokus aber auf der Kommunikation mit den Betroffenen: Empathie und Beruhigung stehen im Vordergrund. Personen, die im Aufzug feststecken, müssen kontinuierlich das Gefühl haben, dass an ihrer Rettung gearbeitet wird und sie nicht vergessen sind. Deshalb ist es ratsam, während der Wartezeit regelmäßig über die Gegensprechanlage nachzufragen, ob es den Personen gut geht, und mitzuteilen, wie der Stand ist ("Der Techniker müsste in wenigen Minuten eintreffen").

  • Dokumentation der Unterweisungen: Aus Compliance-Sicht muss der Betreiber nachweisen, dass die einschlägigen Personen unterwiesen wurden. Daher sind Teilnahmelisten und Inhalte der Schulungen/Unterweisungen zu dokumentieren (z. B. Datum, Teilnehmer, Thema „Aufzugsnotfallplan und Störungsprozedur“). Im Auditfall oder bei einer Begehung durch die Aufsichtsbehörde kann dies verlangt werden. Außerdem zeigt eine hohe Schulungsfrequenz auch den Mitarbeitern selbst, dass das Thema Sicherheit ernst genommen wird – was erfahrungsgemäß zu höherer Aufmerksamkeit im Alltag führt.

  • Nutzerkommunikation und Awareness: Neben dem Personal sollten auch die Nutzer der Aufzüge (Mieter, Mitarbeiter im Gebäude) ein Grundverständnis haben, wie sie sich verhalten sollen. Durch Aushänge im Aufzug oder im Eingangsbereich kann das FM Hinweise geben: „Was tun, wenn der Aufzug stecken bleibt? – Bleiben Sie ruhig, drücken Sie den Notrufknopf und warten Sie auf Antwort…“ Solche Hinweise erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass im Ereignisfall keine Panik ausbricht und Fehlverhalten (wie Selbstbefreiungsversuche) unterbleibt. Ebenso kann man um Meldung von Unregelmäßigkeiten bitten („Bitte informieren Sie uns, wenn Sie Störungen bemerken“), damit ggf. proaktive Wartung erfolgen kann.

In Summe stellt qualifiziertes Personal gepaart mit guter Kommunikation sicher, dass sowohl Störungen schnell behoben werden als auch Notfälle souverän gemeistert werden. Das beste technische Notrufsystem nützt wenig, wenn niemand weiß, wie darauf zu reagieren ist. Daher sind regelmäßige Schulung und Informationsweitergabe integrale Bestandteile des Facility Managements von Aufzugsanlagen.

Dokumentation, Auswertung und Prävention

Die Erfahrungen aus Störungen und Notfällen in der Aufzugstechnik sollten systematisch dokumentiert und ausgewertet werden, um präventive Maßnahmen abzuleiten und kontinuierlich Verbesserungen im Betrieb zu erzielen.

Professionelles FM etabliert hierzu folgende Vorgehensweisen:

  • Vorfallsdokumentation: Wie bereits erwähnt, werden alle Ereignisse im Aufzugsbuch bzw. den digitalen FM-Systemen festgehalten. Über die gesetzliche Pflicht hinaus (Nachweis gegenüber Behörden) bietet diese Sammlung von Daten eine wertvolle Wissensbasis. Es empfiehlt sich, standardisierte Einträge vorzunehmen, etwa mit Kategorien: Störung ohne Personengefährdung, Störung mit Eingeschlossenen, Notfall mit Unfall, usw. Wichtige Parameter wie Uhrzeit, Dauer bis zur Behebung, Ursache, beteiligte Firma, Kosten etc. sollten erfasst werden. Damit lässt sich bspw. am Jahresende eine Ausfallstatistik erstellen.

  • Analyse von Störungsursachen: Wiederholt auftretende Störungen werden vom FM analysiert. Gibt es Muster (z. B. immer montags Ausfälle, oder immer derselbe Aufzug von dreien)? Liegen vielleicht systematische Probleme vor (z. B. Konstruktionsmängel oder hohe Beanspruchung zu bestimmten Zeiten)? Hier kann man in Zusammenarbeit mit dem Wartungsunternehmen oder einem Sachverständigen tiefergehende Untersuchungen anstellen. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, einen externen Gutachter hinzuzuziehen – etwa wenn die Störungsquote ungewöhnlich hoch ist und die Ursache unklar bleibt. Das Ziel ist, grundlegende Schwachstellen zu identifizieren und zu beheben, statt nur Symptome immer wieder zu kurieren.

  • Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen: Aus den Erkenntnissen werden Maßnahmen abgeleitet. Beispielsweise: Wenn festgestellt wird, dass die Notbefreiung bei einer Übung zu lange dauerte, könnte als Vorbeugung ein zusätzlicher Servicevertrag mit einem näher gelegenen Notdienst abgeschlossen werden, oder man richtet einen Schlüsselkasten außen am Gebäude ein, um den Zugang zu beschleunigen. Wenn Störungen vermehrt durch Überlast verursacht wurden (z. B. in einem Wohnhaus beim Umzug schwerer Möbel), könnte man präventiv Hinweisschilder anbringen oder mit den Mietern Regeln kommunizieren (Lastenaufzug nutzen, falls vorhanden). Jede umgesetzte Maßnahme sollte wiederum dokumentiert und auf Wirksamkeit geprüft werden.

  • Trend- und Leistungskennzahlen: Im FM werden oft KPIs (Key Performance Indicators) genutzt, um die Zuverlässigkeit der Aufzüge zu messen. Eine Kennzahl ist z. B. die Störungsquote (Ausfälle pro Aufzug und Jahr) oder die Durchschnittliche Ausfallzeit. Durch fortlaufendes Tracking dieser KPIs kann man Trends erkennen: Sinkt die Störungsquote nach einer Modernisierung? Wird die Reaktionszeit im Notfall eingehalten? Dies schafft Transparenz gegenüber dem Management und hilft, Ressourcen gezielt einzusetzen. Ein Aufzug mit sehr hoher Störanfälligkeit könnte priorisiert erneuert werden im nächsten Budget.

  • Audit und Compliance-Prüfung: Viele FM-Organisationen unterziehen sich internen oder externen Audits. Dabei wird geprüft, ob alle gesetzlichen Pflichten erfüllt werden (z. B. sind alle Prüfungen termingerecht erfolgt, ist der Notfallplan aktuell, sind die Unterweisungen dokumentiert?). Hier zahlt sich gründliche Dokumentation aus. Im Rahmen von Zertifizierungen (etwa nach ISO 41001 Facility Management) spielt das Notfallmanagement ebenfalls eine Rolle. Die regelmäßige Selbstüberprüfung anhand von Checklisten (z. B. vierteljährlich Kontrolle: Sind alle Aufzüge betriebsbereit, Notruf getestet, letzte Wartung erfolgt?) hilft, stets audit-ready zu sein.

  • Kontinuierliche Verbesserung: Facility Management versteht sich als kontinuierlicher Verbesserungsprozess. Nach jedem relevanten Vorfall sollte die Frage gestellt werden: Was haben wir daraus gelernt? War die Kommunikation ausreichend? Waren die technischen Systeme zuverlässig? Gab es unnötige Verzögerungen? Diese Reflexion fließt dann in Anpassungen ein – sei es Aktualisierung der Notfallpläne, zusätzliche Trainings oder Investitionen in Technik. Auch Feedback von den Betroffenen kann wertvoll sein: Wenn z. B. Eingeschlossene berichteten, dass sie Angst hatten, weil die Sprechanlage nicht gut verständlich war, könnte man prüfen, ob das Audiosystem verbessert werden muss.

  • Präventive Wartungsstrategie: Die beste Störung ist die, die gar nicht erst auftritt. Daher strebt man an, durch präventive Wartung und vorausschauendes Ersatzteilmanagement die Zuverlässigkeit zu maximieren. Das FM sollte eng mit dem Wartungsdienstleister die Wartungspläne optimieren – vielleicht sind bei einer vielgenutzten Anlage kürzere Intervalle sinnvoll. Auch Upgrades, wie der Einbau moderner Türsensoren oder Überlastanzeigen, können langfristig Störungen vermeiden. Solche Entscheidungen werden durch die in der Dokumentation gewonnenen Daten untermauert.

Abschließend lässt sich festhalten

Eine saubere Trennung von Aufzugsstörungen und -notfällen in der Definition ist wichtig, aber ebenso wichtig ist ihr Zusammenspiel in der betrieblichen Praxis. Nur durch gewissenhafte Vorbereitung, Schulung und Auswertung kann ein Facility Management sicherstellen, dass im Notfall keine Hektik, sondern professionelles Handeln dominiert – und dass die Anzahl an Störungen so gering wie möglich gehalten wird. Dieses Dokument soll als Nachschlagewerk dienen, damit im Zweifelsfall jeder Mitarbeiter weiß, welche Schritte einzuleiten sind und welche Verantwortung er trägt. So bleibt die Aufzugssicherheit nicht dem Zufall überlassen, sondern wird zu einem aktiv gesteuerten Bestandteil des Gebäudebetriebs.