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Lastaufnahme- und Ausgleichsprinzip

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Grundlegende Funktionsprinzipien Aufzug Lastaufnahme und Ausgleichsprinzip Illustration

Lastaufnahme- und Ausgleichsprinzip im Aufzugssystem

Das Lastaufnahme- und Ausgleichsprinzip beschreibt, wie ein Aufzug die auf die Kabine und die Nutzlast wirkenden Kräfte sicher in Tragmittel, Antrieb und Gebäudestruktur einleitet und wie diese Lasten durch Ausgleichsmaßnahmen – insbesondere das Gegengewicht – reduziert bzw. verteilt werden.

Für das Facility Management bildet dieses Prinzip die Grundlage, um Tragfähigkeit, Sicherheit, Energiebedarf, Fahrkomfort und Modernisierbarkeit von Aufzugsanlagen beurteilen zu können. Gleichzeitig ermöglicht es dem FM, Eingriffe im laufenden Betrieb (z. B. Nutzungsänderungen oder Kabinenumbauten) hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Aufzugssystem sachgerecht zu bewerten.

Lastaufnahme- und Ausgleichsprinzip im Aufzugssystem – Tragfähigkeit, Energieeffizienz und Betreiberverantwortung im Facility Management

Grundlagen der Lasten im Aufzugssystem

  • Eigengewicht – Das Gewicht der festen Komponenten: Kabine, Gegengewicht, Tragmittel (Seile/Gurte) und weiterer Bauteile des Systems.

  • Nutzlast – Die Zuladung durch beförderte Personen oder Güter (je nach Aufzugstyp z. B. Personen, Lasten, Krankenhausbetten, Rollwagen).

  • Dynamische Lasten – Zusätzliche Kräfte durch Bewegungen: Beschleunigung und Abbremsen der Kabine, Türbewegungen sowie mögliche Schwingungen oder Unruhen im Fahrkorb.

  • Sicherheits- und Notfalllasten – Außergewöhnliche Lastspitzen in Notfällen, z. B. beim Ansprechen der Fangvorrichtung (Notbremse der Kabine) oder beim Aufsetzen der Kabine auf die Puffer im Schachtboden.

Begriffe Nennlast und Auslastung

Begriff

Beschreibung (Basis)

FM-Bedeutung

Nennlast

Maximal vorgesehene Last (in kg), für die das System ausgelegt ist.

Grundlage für Nutzungsregeln und Beschilderung der Tragfähigkeit (zulässige Last der Anlage).

Eigengewicht (Kabine)

Gewicht der Kabine und festen Komponenten ohne Nutzlast (Leergewicht der Aufzugskabine).

Basis für die Auslegung von Tragmitteln und Gegengewicht.

Auslastungsgrad

Verhältnis zwischen aktueller Last und Nennlast (in %).

Relevant für Energiebedarf und Beanspruchung der Anlage im Betrieb.

Lastpfad von der Kabine in das Gebäude

Die Lastaufnahme beschreibt den Weg (Lastpfad), den die Kräfte von der Kabine über die Aufzugskomponenten in die Baukonstruktion des Gebäudes nehmen.

Lastpfad bei Seilaufzügen (Prinzip)

  • Die Nutzlast (Personen/Güter) belastet den Fahrkorb (die Kabine).

  • Diese Kraft wirkt über den Kabinenrahmen auf die Tragmittel – meist Stahlseile oder flache Tragriemen.

  • Die Tragmittel leiten die Kräfte über die Treibscheibe (und ggf. Umlenkrollen) in den Antrieb und gleichzeitig in das Gegengewicht weiter.

  • Zusätzliche Führungskräfte (seitliche Kräfte) werden über die Führungsschienen und deren Befestigungen in die Schachtumschließung bzw. die Gebäudestruktur eingeleitet.

Lastpfad bei hydraulischen Aufzügen (Prinzip)

  • Fahrkorb/Kabinenrahmen – Trägt die Nutzlast und leitet sie an den Hydraulikzylinder weiter.

  • Hydraulikzylinder – Nimmt die Last der Kabine auf; er kann direkt (als tragender Kolben unter/neben der Kabine) oder indirekt über ein Seil-Umlenksystem (z. B. 2:1 Übersetzung) wirken.

  • Baukonstruktion – Über das Zylinderfundament und die Verankerungen werden die Zylinderkräfte in das Bauwerk (Schachtgrube, Bodenplatte) eingeleitet.

Komponenten der Lastaufnahme

Komponente

Rolle in der Lastaufnahme

Fahrkorb / Kabinenrahmen

Trägt die Nutzlast und leitet sie über die Aufhängung (Seile oder Zylinder) weiter.

Tragmittel (Seile/Gurte)

Tragen das Gewicht von Kabine plus Nutzlast und übertragen die Kräfte zum Antrieb bzw. Gegengewicht.

Hydraulikzylinder

Trägt bei Hydraulikaufzügen die Kabine und gibt die Last an die Baukonstruktion (Fundament/Schachtboden) ab.

Führungsschienen

Führen Kabine und Gegengewicht; nehmen horizontale Seitenkräfte aus dem Fahrbetrieb oder Notbremsungen (Fang) auf.

Schachtumschließung / Gebäude

Nimmt alle von der Aufzugsanlage eingeleiteten Kräfte – vertikal wie horizontal – auf und leitet sie in die Gebäudestruktur ab.

Lastausgleich durch Gegengewicht

In Aufzügen mit Seilantrieb wird ein Gegengewicht als Ausgleichsmasse eingesetzt, um einen Großteil der Gewichtskräfte zu kompensieren. Dieses Ausgleichsprinzip reduziert die aufzubringende Last für den Antrieb und beeinflusst die Anlagenauslegung sowie den Energieverbrauch maßgeblich.

Ziel des Lastausgleichs

  • ein geringerer Energiebedarf des Aufzugsbetriebs,

  • eine kleinere erforderliche Motor- und Antriebsleistung,

  • eine gleichmäßigere Belastung von Tragmitteln und Antriebskette (weniger Verschleiß),

  • ein verbesserter Fahrkomfort sowie reduzierte Erwärmung des Antriebs bei intensivem Betrieb.

Gegengewicht als Ausgleichsmasse (Prinzip)

In der Praxis wird das Gegengewicht so dimensioniert, dass seine Masse näherungsweise dem Kabinenleergewicht plus einem definierten Anteil der Nennlast entspricht (typischerweise ca. 40–50 % der Tragfähigkeit). Damit wird eine mittlere Beladung ausgeglichen.

  • Bei mittlerer Beladung (etwa halbe Nennlast) befindet sich das System nahezu im Gleichgewicht; der Antrieb muss vor allem Reibungskräfte überwinden und für Beschleunigung/Abbremsung sorgen.

  • Bei voller Beladung (Nennlast) überwiegt die Kabinenseite gegenüber dem Gegengewicht; der Antrieb hebt die Lastdifferenz (ungefähr die halbe Nennlast zusätzlich).

  • Bei leerer Kabine (nur Eigengewicht der Kabine) ist die Gegengewichtsseite schwerer; der Antrieb arbeitet nun entgegen der übergewichtigen Gegenseite, um die Bewegung zu steuern (d. h. die Kabine zu halten und kontrolliert abzusenken).

Bremsen und Energie

Aspekt

Wirkung des Ausgleichsprinzips

Antrieb

Geringere Lastschwankungen und Spitzenmomente; eine kleinere Motorleistung ist ausreichend.

Tragmittel

Gleichmäßigere Seil- bzw. Gurtbelastung über den Fahrzyklus; reduzierter Verschleiß der Tragmittel.

Bremsanlage

Muss die Differenzkräfte (Ungleichgewicht zwischen beladener Kabine und Gegengewicht) sicher halten; ihre Dimensionierung hängt vom Ausgleichsgrad des Systems ab.

Energiebedarf

Geringerer mittlerer Energieverbrauch im Betrieb (insbesondere im Teillastbereich), da Auf- und Abwärtsfahrten sich energetisch teilweise ausgleichen.

Betriebsszenarien und FM-Betrachtung

Im Betrieb einer Aufzugsanlage treten unterschiedliche Lastzustände auf, die jeweils spezifische Auswirkungen auf Leistung, Verschleiß und Sicherheit haben. Das Facility Management muss diese Szenarien kennen und bei der Betriebsorganisation berücksichtigen.

Typische Lastzustände

Lastzustand

Beschreibung

FM-Relevanz

Leere Kabine

Nur das Eigengewicht der Kabine (und Tragmittel) wirkt – keine Zuladung.

Gegengewicht schwerer als Kabine (Übergewicht auf Gegengewichtsseite); besonderes Augenmerk auf das Laufverhalten bei Leerfahrten (z. B. sanftes Anfahren, kein Rutschen der Seile).

Teilbelastung

Üblicher Normalbetrieb mit typischer Personen- oder Güterzahl (Teilauslastung).

Das Gegengewicht ist auf diesen mittleren Lastbereich ausgelegt; besonders effizienter und gleichmäßiger Betrieb in diesem Bereich (optimal für Energieverbrauch und Verschleiß).

Vollbelastung (Nennlast)

Kabine ist mit der maximal zulässigen Last beladen (100 % der Nennlast).

Erhöhter Energiebedarf pro Fahrt; Überlastschutz und Hinweise auf die maximale Zuladung sind hier besonders wichtig, um eine Überschreitung zu vermeiden.

Überlast

Beladung über der zulässigen Nennlast.

Der Aufzug wird nicht in Betrieb genommen – er blockiert die Fahrt. Überlastanzeige warnt die Nutzer, und die Steuerung verhindert die Fahrt, bis die Last wieder im zulässigen Bereich ist (Schutz vor Überbeanspruchung).

Überwachung

  • Überlastsensoren – Sie überwachen das Kabinengewicht und blockieren den Fahrbetrieb, wenn die zulässige Nennlast überschritten wird. Bei Auslösung meldet der Aufzug eine Überlast-Störung und fährt nicht ab.

  • Anzeigen und Signale im Fahrkorb – Hinweisschilder oder Displays in der Kabine informieren über die zulässige Maximallast (Angabe in kg sowie eine empfohlene Personenzahl). Überschreitet die Beladung den Grenzwert, erfolgen optische/akustische Warnsignale oder Anzeigen („Überlast“).

  • Maßnahmen des FM – Das Facility Management stellt sicher, dass die Tragfähigkeitsangaben (Nennlast) eindeutig ausgeschildert sind und dass die Überlastüberwachung einwandfrei funktioniert. Zudem sind klare Nutzungsregeln zu kommunizieren, um ständige Überladung oder zweckfremde Nutzung (z. B. Personenaufzug als Lastenaufzug) zu vermeiden – dadurch wird die Beanspruchung von Tragmitteln und Gegengewicht in einem sicheren Rahmen gehalten.

Einfluss auf Komfort und Störungsbilder

  • Verschleiß bei ungünstiger Nutzung – Ein dauerhaft ungünstiges Lastprofil (z. B. sehr häufige Fahrten mit Vollbeladung oder regelmäßiger Schwerlasttransport in einem Personenaufzug) führt zu erhöhter Beanspruchung von Tragmitteln, Antrieb und Bremsen. Dadurch steigen der Verschleiß und ggf. die Störanfälligkeit; kürzere Wartungsintervalle können erforderlich werden, um die Sicherheit zu gewährleisten.

  • Störungsindikatoren – Wiederkehrende Störungen oder Auffälligkeiten bei bestimmten Lastzuständen – etwa Ruckeln nur bei hoher Beladung, oder ungewöhnliche Geräusche und Vibrationen bei Leerfahrten – können auf Probleme im Lastaufnahme- oder Ausgleichssystem hinweisen. Mögliche Ursachen sind z. B. abgenutzte Tragmittel (Seile/Gurte), ein falsch bemessenes oder blockiertes Gegengewicht oder Fehler im Antrieb. Solche Hinweise sollte das FM ernst nehmen und umgehend von der Wartungsfirma überprüfen lassen, um Ausfälle oder Sicherheitsrisiken vorzubeugen.

Betrieb und Nutzerlenkung

  • Klare Kapazitätsangaben – Sicherstellen, dass die Nennlast (Tragfähigkeit in kg und zulässige Personenzahl) sowie der vorgesehene Nutzungszweck des Aufzugs (Personen-, Betten- oder Lastenaufzug) eindeutig kommuniziert und im Fahrkorb ausgehängt sind.

  • Überwachung der Nutzung – Darauf achten, dass Aufzüge nicht dauerhaft überlastet oder zweckentfremdet werden. Beispielsweise sollte ein Personenaufzug nicht regelmäßig für sehr schwere Lasten oder Palettentransporte genutzt werden. Bei beobachteter Fehlanwendung sind Gespräche mit den Nutzern zu führen.

  • Abstimmung mit Nutzern – In Abstimmung mit Mietern bzw. internen Abteilungen Nutzungsrichtlinien festlegen: Welche Gegenstände und Lasten dürfen mit welchem Aufzug transportiert werden? Gegebenenfalls ist für bestimmte Transporte ein ausgewiesener Lastenaufzug zu nutzen. Durch diese Nutzerlenkung wird eine Überbeanspruchung der Anlage vermieden.

Instandhaltung und Prüfplanung

FM-Aufgabe

Fokus im Kontext des Lastaufnahme-/Ausgleichsprinzips

Wartungssteuerung

Sicherstellen, dass Tragmittel (Seile/Gurte), Gegengewicht, Bremsen und Puffer im Wartungsplan angemessen berücksichtigt und turnusgemäß geprüft/ausgetauscht werden.

Prüfungen

Organisation der wiederkehrenden sicherheitstechnischen Prüfungen (z. B. jährliche Hauptprüfung durch eine ZÜS gemäß BetrSichV) und Auswertung der Prüfprotokolle auf Befunde zu Lastaufnahmekomponenten (Seilzustand, Bremswirkung etc.).

Mängelmanagement

Konsequentes Verfolgen von Hinweisen auf Verschleiß, Unwuchten, ungewöhnliche Geräusche oder „hartes“ Fahrverhalten der Kabine. Auffälligkeiten im Betrieb (z. B. Seildehnung, quietschende Geräusche, unsanfte Stops) sind unverzüglich an die Wartungsfirma zu melden und Instandsetzungsmaßnahmen einzuleiten.

Modernisierung und Dokumentation

  • Prüfung bei Änderungen – Bei Kabinenumbauten (z. B. nachträglicher Einbau schwerer Verkleidungen, Spiegel oder Bodenbeläge) oder Nutzungsänderungen (z. B. Umwidmung eines Personenaufzugs zum häufigen Gütertransport) muss geprüft werden, ob die bestehende Auslegung der Anlage weiterhin ausreicht. Das betrifft insbesondere Tragmittel, Gegengewicht und Antrieb. Gegebenenfalls sind technische Anpassungen erforderlich (z. B. Auflasten des Gegengewichts, Verwendung tragfähigerer Seile oder offizielle Heraufsetzung der Nennlast mit erneuter Abnahme).

  • Dokumentation von Laständerungen – Änderungen der Nennlast, des Kabinengewichts oder des Nutzungsprofils sind in den Anlagendokumenten (Betriebsbuch, technische Dokumentation) festzuhalten. Das FM sollte solche Änderungen mit der Wartungsfirma bzw. dem Aufzugshersteller abstimmen, um sicherzustellen, dass Wartung und Betrieb an die neuen Parameter angepasst werden und die Betriebssicherheit sowie Gewährleistungsansprüche erhalten bleiben.

  • Modernisierungsplanung – Im Rahmen von Modernisierungen (z. B. Austausch des Antriebs, Wechsel der Tragmittel oder Anpassung des Gegengewichts) ist das Lastaufnahme- und Ausgleichsprinzip ein zentrales Kriterium. Es beeinflusst maßgeblich die Dimensionierung der neuen Komponenten, die Energieeffizienz der modernisierten Anlage sowie die zukünftigen Lebenszykluskosten und Nutzungsmöglichkeiten. Eine frühzeitige Berücksichtigung dieses Prinzips in der Planung stellt sicher, dass die modernisierte Aufzugsanlage optimal auf die betrieblichen Anforderungen und die Gebäudestruktur abgestimmt ist.