Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Rollen, Verantwortlichkeiten und Qualifikation

Facility Management: Aufzugsmanagement » Aufzüge » Aufzugsmanagement » Rollen, Verantwortlichkeiten

Rollen, Verantwortlichkeiten und Qualifikation

Rollen, Verantwortlichkeiten und Qualifikation

Der sichere, regelkonforme Betrieb von Aufzugsanlagen erfordert eine klare Zuordnung von Rollen, eindeutig definierte Verantwortlichkeiten sowie nachweislich qualifiziertes Personal. Dieses Kapitel konkretisiert Betreiberpflichten, die Bestimmung geeigneter Personen, die Rolle der beauftragten Person (Aufzugswärter) und des Notbefreiers, die Anforderungen an Unterweisungen, eine praxistaugliche Verantwortlichkeitsmatrix sowie die erforderlichen Nachweise. Grundlage sind die einschlägigen gesetzlichen und technischen Anforderungen (u. a. Betriebssicherheitsverordnung, TRBS 3121/1111/2181 sowie relevante Normen, z. B. DIN EN 81-Reihe).

Qualifikation, Zuständigkeit und Rollenverteilung im Betrieb

Betreiberpflichten

Der Betreiber trägt die Gesamtverantwortung für den sicheren Betrieb der Aufzugsanlage.

Zentrale Pflichten sind:

  • Organisation: Einrichtung eines wirksamen Betriebs- und Notfallmanagements inkl. Erreichbarkeit 24/7, Notrufannahme und Notbefreiungskonzept.

  • Gefährdungsbeurteilung: Erstellung, Aktualisierung und Wirksamkeitskontrolle; Festlegung von Maßnahmen, Betriebsanweisungen und Kompetenzen.

  • Auswahl und Bestellung: Bestimmung geeigneter Personen (beauftragte Personen/Aufzugswärter und Notbefreier), Abschluss von Dienstleistungsverträgen (Wartung, Notruf, ggf. externer Notdienst).

  • Instandhaltung und Prüfungen: Planung, Beauftragung und Nachverfolgung von Wartung, wiederkehrenden Prüfungen und Mängelbeseitigungen; Sicherstellung der Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Zugang.

  • Unterweisung: Planung, Durchführung und Dokumentation von Erst- und Wiederholungsunterweisungen sowie Einweisungen an der konkreten Anlage.

  • Kommunikation und Information: Sicherstellung der Zwei-Wege-Notrufverbindung, Aushang der Notrufnummern/Betreiberkontakte, Zugangs- und Schlüsselmanagement.

  • Dokumentation: Führung des Betriebs-/Aufzugsbuchs, Nachweisführung zu Prüfungen, Unterweisungen, Einsätzen und Maßnahmen; Audit- und Reportingfähigkeit.

  • Wirksamkeitskontrolle: Interne Audits, Übungen der Notbefreiung, Lessons Learned nach Störungen/Unfällen, Eskalationswege.

Bestimmung geeigneter Personen

Geeignete Personen sind solche, die über ausreichende Fachkunde, Erfahrung, Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung verfügen.

Kriterien:

  • Fachliche Qualifikation: Nachgewiesene Kenntnisse zum Aufbau und Betrieb der spezifischen Aufzugsanlage(n), Gefährdungen, Notbefreiungsabläufe, Bedien- und Abschaltvorgänge, Anlagenvarianten (Traktions-, Hydraulikaufzüge), relevante Schnittstellen (Maschinenraum, Schachtbereich).

  • Erfahrung und Routine: Nachweis praktischer Einweisungen und Übungen an der konkreten Anlage; Vertrautheit mit Herstellervorgaben.

  • Persönliche Eignung: Zuverlässigkeit, Besonnenheit in Stresssituationen, ausreichende körperliche Eignung (z. B. sichere Handhabung von Notentriegelungen), Sprach- und Kommunikationsfähigkeit; Ortskenntnis.

  • Verfügbarkeit: Sichergestellte Reaktionsfähigkeit innerhalb der vorgegebenen Fristen (in der Regel Notbefreiung binnen ca. 30 Minuten nach Notruf), Vertretungs- und Bereitschaftsregelungen.

  • Aktualität: Regelmäßige Auffrischung von Kenntnissen, insbesondere nach technischen Änderungen, Ereignissen oder Normenupdates.

Die Eignung ist zu dokumentieren und regelmäßig zu überprüfen; bei fehlender Eignung sind Aufgaben entsprechend zu beschränken oder externe Dienste einzubinden.

Beauftragte Person (Aufzugswärter)

Die beauftragte Person ist vom Betreiber schriftlich bestellt und fungiert als zentrale operative Schnittstelle für den Anlagenbetrieb.

Wesentliche Aufgaben:

  • Regelmäßige Kontrollen: Sicht- und Funktionskontrollen gemäß Gefährdungsbeurteilung und Herstellerangaben; Prüfung des Zwei-Wege-Kommunikationssystems (bei fehlendem automatischem Selbsttest üblicherweise wöchentlich), Sichtkontrolle von Notrufhinweisen und Zugängen.

  • Störungsmanagement: Entgegennahme und Koordination bei Störungen; Einleitung von Sicherungsmaßnahmen (z. B. Außerbetriebnahme bei Gefahr), Veranlassung von Instandhaltung.

  • Notfallkoordination: Auslösung und Begleitung der Notbefreiung; Lageerkundung vor Ort, Einweisung des Notbefreiers/Notdienstes, Sicherstellung der Personenbetreuung.

  • Dokumentation: Führung des Betriebs-/Aufzugsbuchs, Eintrag von Kontrollen, Störungen, Maßnahmen; Pflege der Ansprechpartnerlisten.

  • Kommunikation: Schnittstelle zu Wartungsfirma, Notrufzentrale, Betreiberverantwortlichen und der zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS); Schlüssel- und Zutrittsmanagement.

  • Compliance: Umsetzung und Überwachung der Betreiberanweisungen; Mitwirkung an Audits, Unterweisungen und Übungen.

Die beauftragte Person benötigt eine anlagenbezogene Einweisung und regelmäßige Unterweisung; sie darf nur im Rahmen ihrer Befugnisse handeln.

Notbefreier und Notfallorganisation

Der Notbefreier führt die sichere Befreiung eingeschlossener Personen nach definiertem Verfahren durch.

Kernelemente:

  • Verfügbarkeit und Reaktionszeit: Sicherstellung einer Notbefreiung in angemessener Frist (in der Praxis in der Regel innerhalb von etwa 30 Minuten ab Notruf). Erreichbarkeit rund um die Uhr.

  • Qualifikation: Fundierte Unterweisung für die konkrete Anlagenbauart, sichere Durchführung der Notbefreiung (z. B. manuelle Entriegelung, Steuerung in Inspektionsfahrt), Kenntnis von Sperr- und Abschaltmaßnahmen.

  • Sicherheitsprinzipien: Durchführung nach freigegebenen Ablaufplänen, Gefahrenermittlung vor Beginn; ggf. Arbeiten zu zweit, wenn dies die Gefährdungsbeurteilung verlangt oder Herstellervorgaben es vorsehen; Nutzung geeigneter PSA und Hilfsmittel.

  • Kommunikation und Betreuung: Stetige Kommunikation mit Eingeschlossenen über das Notrufsystem; Priorisierung von Schutzmaßnahmen (Beruhigung, medizinische Lagebeurteilung, ggf. Rettungsdienstalarmierung).

  • Nachbereitung: Dokumentation des Einsatzes, Ursachenanalyse, Rückmeldung an Betreiber und Instandhaltung, ggf. Einleitung technischer Korrekturmaßnahmen.

Die Notbefreiung kann durch eigenes Personal oder durch vertraglich gebundene Dienstleister/Hersteller erfolgen. Zuständigkeiten und Eskalationswege sind eindeutig festzulegen.

Unterweisungsanforderungen und Kompetenzsicherung

Unterweisungen sind vor Aufnahme der Tätigkeit, danach regelmäßig (mindestens jährlich) sowie anlassbezogen (z. B. nach Umbauten, Ereignissen) durchzuführen.

Inhalte:

  • Rechtliche Grundlagen und Betreiberanweisungen.

  • Aufbau und Funktion der konkreten Aufzugsanlage, Not- und Abschaltfunktionen.

  • Gefährdungen und Schutzmaßnahmen, Zugangsregelungen, Verhalten bei Störungen.

  • Notruf- und Notbefreiungsabläufe, Kommunikationsregeln, Erste Hilfe/Eskalation.

  • Dokumentationspflichten, Nutzung des Betriebs-/Aufzugsbuchs, Meldewege.

  • Übungen: Praktische Notbefreiungsübungen in realitätsnahen Szenarien; Nachbesprechung.

Methodik und Wirksamkeit sind zu prüfen (z. B. Lernerfolgskontrollen, Beobachtung im Einsatz, Auditfeststellungen). Qualifikationslücken sind gezielt zu schließen.

Verantwortlichkeitsmatrix

Die folgende Matrix schafft Transparenz über Rollen und Aufgaben. R = verantwortlich (veranlasst/entscheidet), M = mitwirkend, I = zu informieren.

Aufgabe

Betreiber

Beauftragte Person

Notbefreier

Wartungsfirma

Notrufzentrale

ZÜS

Gefährdungsbeurteilung

R

M

I

M

I

I

Notfall-/Notbefreiungskonzept

R

M

M

M

M

I

Unterweisungen planen/durchführen

R

M

M

M

I

I

Regelmäßige Kontrollen

I

R

I

M

I

I

Notrufannahme/Alarmierung

I

I

I

I

R

I

Notbefreiung vor Ort

I

M

R

M

M

I

Wartung/Instandsetzung

I

I

I

R

I

I

Wiederkehrende Prüfungen

R (beauf.)

I

I

M

I

R

Dokumentation/Nachweise

R

R (operativ)

M

M

M

I

Eskalation/Ereignismanagement

R

M

M

M

M

I

Die konkrete Ausprägung ist anlagen- und organisationsspezifisch festzulegen und im Managementsystem zu verankern.

Nachweise und Dokumentation- Die Rechtssicherheit und Auditfähigkeit beruhen auf vollständigen, aktuellen Nachweisen:

  • Bestellschreiben und Rollenprofile: Schriftliche Bestellung der beauftragten Personen und Notbefreier inkl. Aufgaben, Befugnisse, Vertretungen.

  • Qualifikationsnachweise: Unterweisungs- und Einweisungsprotokolle (mit Inhalten, Datum, Unterschriften), Schulungszertifikate, Eignungsprüfungen.

  • Betriebs-/Aufzugsbuch: Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, regelmäßige Kontrollnachweise, Wartungs- und Prüfprotokolle, Mängelverfolgung, Freigaben.

  • Notfallnachweise: Notbefreiungsübungen (Szenario, Teilnehmer, Ergebnis, Maßnahmen), Einsatzprotokolle realer Notbefreiungen, Auswertungen und Lessons Learned.

  • Verträge und Service-Level: Vereinbarungen mit Wartungsfirma, Notrufdienst, ggf. externem Notdienst; Festlegung von Reaktionszeiten und Erreichbarkeit; Nachweise zur Funktion des Zwei-Wege-Notrufsystems (z. B. automatische Selbsttests).

  • Prüfunterlagen: ZÜS-Prüfberichte (Inbetriebnahme, wiederkehrend), Mängelbeseitigungsnachweise, Bescheinigungen zur Weiterbenutzung.

  • Schlüssel- und Zutrittsmanagement: Protokolle über Schlüsselvergabe, Zugangsberechtigungen, Änderungen.

  • Kommunikationsmittel: Aushänge/Plaketten mit Notrufnummern, Betreiberangaben, eindeutiger Anlagenkennung; Nachweis der Aktualität.

Nachweise und Dokumentation- Die Rechtssicherheit und Auditfähigkeit beruhen auf vollständigen, aktuellen Nachweisen:

  • Bestellschreiben und Rollenprofile: Schriftliche Bestellung der beauftragten Personen und Notbefreier inkl. Aufgaben, Befugnisse, Vertretungen.

  • Qualifikationsnachweise: Unterweisungs- und Einweisungsprotokolle (mit Inhalten, Datum, Unterschriften), Schulungszertifikate, Eignungsprüfungen.

  • Betriebs-/Aufzugsbuch: Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, regelmäßige Kontrollnachweise, Wartungs- und Prüfprotokolle, Mängelverfolgung, Freigaben.

  • Notfallnachweise: Notbefreiungsübungen (Szenario, Teilnehmer, Ergebnis, Maßnahmen), Einsatzprotokolle realer Notbefreiungen, Auswertungen und Lessons Learned.

  • Verträge und Service-Level: Vereinbarungen mit Wartungsfirma, Notrufdienst, ggf. externem Notdienst; Festlegung von Reaktionszeiten und Erreichbarkeit; Nachweise zur Funktion des Zwei-Wege-Notrufsystems (z. B. automatische Selbsttests).

  • Prüfunterlagen: ZÜS-Prüfberichte (Inbetriebnahme, wiederkehrend), Mängelbeseitigungsnachweise, Bescheinigungen zur Weiterbenutzung.

  • Schlüssel- und Zutrittsmanagement: Protokolle über Schlüsselvergabe, Zugangsberechtigungen, Änderungen.

  • Kommunikationsmittel: Aushänge/Plaketten mit Notrufnummern, Betreiberangaben, eindeutiger Anlagenkennung; Nachweis der Aktualität.

Die Nachweise sind vor Ort bzw. digital strukturiert verfügbar zu halten, revisionssicher zu archivieren und auf Verlangen Behörden, ZÜS oder Auditoren vorzulegen. Regelmäßige interne Reviews stellen sicher, dass Rollen, Verantwortlichkeiten und Qualifikationen wirksam gelebt und kontinuierlich verbessert werden.