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Plattformlifte und Kleingüteraufzüge

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Arten von Aufzugsanlagen Plattformlifte und Kleingüteraufzüge Übersicht

Plattformlifte und Kleingüteraufzüge

Plattformlifte und Kleingüteraufzüge ergänzen klassische Personen- und Lastenaufzüge und schließen spezifische Lücken in der vertikalen Erschließung eines Gebäudes. Erstere erhöhen vor allem die Barrierefreiheit für Personen mit eingeschränkter Mobilität auf kurzen bis mittleren Förderhöhen. Kleingüteraufzüge hingegen unterstützen den innerbetrieblichen Transport kleiner Lasten (z. B. Speisen, Akten, Wäsche) zwischen Ebenen, ohne dass Personen mitfahren. Aus Sicht des Facility Managements handelt es sich bei beiden um technisch vergleichsweise einfache, aber sicherheitsrelevante Anlagen. Sie müssen in Nutzungskonzepte, Instandhaltungsorganisation, Arbeitssicherheitsmaßnahmen und Dokumentationsprozesse integriert werden, um einen sicheren und effizienten Betrieb zu gewährleisten.

Plattformlifte und Kleingüteraufzüge im Überblick

Begriffsdefinition (Basis)

Begriff

Kurzbeschreibung (FM-Sicht)

Plattformlift

Plattformbasierte Hebeanlage für Personen – insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen – und ggf. eine Begleitperson. Meist nur für geringe Förderhöhen geeignet und oft ohne klassischen Aufzugsschacht ausgeführt.

Treppenplattformlift

Plattformlift, der entlang einer Treppe geführt wird. Üblicherweise zur Rollstuhlnutzung konzipiert, um Höhenunterschiede einer Treppe zu überwinden.

Vertikalplattformlift

Plattformlift mit senkrechtem Hub, eigenständige Anlage (mit oder ohne Schacht), um wenige Geschosse oder Höhenstufen zu überwinden.

Kleingüteraufzug

Kleiner, nicht betretbarer Aufzug zur Beförderung von Gütern oder Behältern. Eine Mitfahrt von Personen ist nicht zugelassen.

Speise-/Serviceaufzug

Spezialform des Kleingüteraufzugs für den Transport von Speisen, Geschirr oder leichten Waren (umgangssprachlich auch „Dumbwaiter“ genannt).

Typische Einsatzbereiche

Gebäudetyp / Nutzung

Plattformlifte – typische Funktion

Kleingüteraufzüge – typische Funktion

Bestandsbüro / Verwaltung

Nachträgliche Barrierefreiheit ermöglichen (z. B. am Eingang oder an Podesten)

Transport von Akten oder Kleinteilen zwischen Etagen (zur Entlastung von Botengängen)

Schulen / öffentliche Bauten

Zugang zu Podesten, Bühnen oder Zwischenebenen barrierefrei gestalten

Transport von Lehrmitteln, Bibliotheksgut oder ähnlichen Materialien

Wohngebäude

Unterstützung einzelner Bewohner mit Mobilitätseinschränkungen (barrierearmes Wohnen)

– (in Wohngebäuden selten im Einsatz)

Gastronomie / Hotel

Zugang zu einzelnen Ebenen oder Terrassen für Gäste und Personal schaffen

Speiseaufzüge zwischen Küche und Restaurant, Wäschetransport in Hotels

Kliniken / Praxen

Barrierefreie Erschließung kleiner Höhendifferenzen in Behandlungsbereichen

Transport von Kleinmaterial, Laborproben oder medizinischem Verbrauchsmaterial

Handel / Lager

Überbrückung kleiner Höhen in Verkaufsräumen oder Lagern (z. B. zu Zwischenböden)

Kleinteile-Logistik, interner Transport von Kassenbeständen oder Dokumenten

Plattformlifte – Grundcharakteristika

  • Begrenzte Hubhöhe und Traglast: Plattformlifte sind für überschaubare Förderhöhen (oft bis maximal 2–3 m) und moderate Lasten ausgelegt. In der Regel tragen sie eine Person im Rollstuhl (ggf. zuzüglich einer Begleitperson) oder vergleichbare Lasten.

  • Bauarten: Es gibt Treppenplattformlifte (schräg entlang einer Treppe geführt) und Vertikalplattformlifte (senkrechter Hub als eigenständige Anlage, mit oder ohne Schacht). Beide Bauarten dienen primär der nachträglichen barrierefreien Erschließung und sind konstruktiv einfacher als klassische Aufzüge.

  • Langsame Fahrt und einfache Steuerung: Die Fahrgeschwindigkeit ist meist gering. Die Steuerung erfolgt abhängig von der Bauart entweder über eine Totmanntaste (der Nutzer muss die Taste durchgehend gedrückt halten) oder über einfache automatische Steuerung. Die Bedienelemente sind meist auf das Wesentliche beschränkt und leicht verständlich angeordnet.

  • Sicherheitseinrichtungen an der Plattform: Plattformlifte verfügen über klappbare Sicherheitsbügel oder Geländer, hochklappbare Auffahrrampen als Abrollschutz sowie druckempfindliche Kontaktleisten unter der Plattform oder an den Kanten. Diese sorgen dafür, dass keine Personen oder Gegenstände abstürzen bzw. eingeklemmt werden und dass der Lift bei Hindernissen automatisch stoppt.

Komponentenüberblick Plattformlift (FM-Sicht)

Komponente

Funktion (Basis)

FM-Relevanz

Plattform

Standfläche für die beförderte Person bzw. den Rollstuhl.

Rutschhemmung der Oberfläche, Sauberkeit, Kontrolle auf Beschädigungen.

Antriebseinheit

Mechanik zum Heben der Plattform (z. B. Spindeltrieb, Hydraulik oder Seilantrieb).

Wartungsbedarf sicherstellen, Geräuschentwicklung beobachten, Lebensdauer der Antriebskomponenten überwachen.

Führungsschienen

Mechanische Führung der Plattform entlang der Treppe oder im Schacht.

Befestigungen regelmäßig prüfen, Sichtprüfungen auf Verschleiß durchführen.

Steuerung / Bedienelemente

Steuersystem zur Fahrtanforderung und -steuerung; beinhaltet z. B. Bedienpanel und Not-Halt-Taster.

Bedienfreundlichkeit für Nutzer gewährleisten, Schutz vor Fehlbedienung (ggf. Schlüsselschalter oder Benutzertraining) sicherstellen.

Sicherheitseinrichtungen

Vorrichtungen wie Türkontakte, Not-Aus-Schalter, Abrollklappen und Kontaktleisten.

Gewährleistung der Personensicherheit durch regelmäßige Funktionskontrollen und Prüfungen dieser Sicherheitselemente.

Kleingüteraufzüge – Grundcharakteristika

  • Kleine Kabinen ohne Personenbeförderung: Kleingüteraufzüge besitzen eine kompakte Aufzugskabine mit fest installierten oder einlegbaren Böden/Fächern für das Transportgut. Sie sind ausschließlich für den Gütertransport bestimmt; eine Mitfahrt von Personen ist technisch und betrieblich ausgeschlossen.

  • Begrenzte Lasten: Ausgelegt sind diese Aufzüge für geringe bis mittlere Lasten, zum Beispiel für Geschirr, Dokumente, Wäsche oder andere Kleinwaren. Die Tragfähigkeiten liegen typischerweise bei einigen Dutzend bis wenigen Hundert Kilogramm.

  • Einfache Bedienlogik: Die Steuerung eines Kleingüteraufzugs erfolgt über Ruf- und Sendetaster an den Haltestellen. Die Fahrten finden meist automatisch nach einfachem Prinzip statt (kein komplexes Zielwahlsteuerungssystem wie bei Personenaufzügen). In der Regel hält der Aufzug an jeder angeforderten Etage an; oft können Haltestellen nur nacheinander bedient werden (kein echter Sammelsteuerbetrieb).

Komponentenüberblick Kleingüteraufzug (FM-Sicht)

Komponente

Funktion (Basis)

FM-Relevanz

Kleinkabine

Kleiner Transportbehälter, ggf. mit Zwischenböden oder Fächern.

Einfache Reinigung sicherstellen; Materialien der Kabine müssen für das jeweilige Transportgut geeignet sein (z. B. lebensmittelecht für Speisen).

Schachttüren / -klappen

Verschließbare Öffnungen an jeder Haltestelle, um sicheren Zugriff auf die Kabine zu gewährleisten.

Einwandfreie Türfunktion und dichter Schließschluss kontrollieren; Verriegelungen regelmäßig prüfen (Sicherheit und ggf. Brandschutz).

Antrieb / Führung

Antriebssystem (Seilzug, Kettenantrieb oder Hydraulik) und zugehörige Führungsschienen für die Kabine.

Wartung und Schmierung planmäßig durchführen; auf Geräuschentwicklungen achten; Verschleißteile (z. B. Seile, Ketten) rechtzeitig austauschen.

Steuerung

Vereinfachtes Steuerungssystem für Aufzugsfahrten (meist nur Etagenanwahl durch Ruf/Senden).

Steuerungsfunktionen auf betriebliche Abläufe abstimmen; Störungsanfälligkeit minimieren (ggf. durch regelmäßige Tests oder Redundanzen).

Notruf / Meldung

Einrichtung zur Störungsmeldung, ggf. akustischer Alarm an den Haltestellen.

Klare Meldewege definieren (z. B. Alarmweiterleitung an Leitstelle oder Haustechnik); sicherstellen, dass Störungen sofort bemerkt und gemeldet werden.

Nutzungskonzepte Plattformlifte

  • Ziel: Sicherstellen einer barrierefreien bzw. barrierearmen Erschließung der vorgesehenen Bereiche. Plattformlifte werden so geplant und betrieben, dass Personen mit Mobilitätseinschränkungen problemlos wichtige Gebäudebereiche (Eingänge, Übergänge, Podeste etc.) erreichen können.

  • Nutzergruppen: Hauptnutzer sind Menschen mit eingeschränkter Mobilität (z. B. Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer oder Personen, die Gehhilfen nutzen). Gegebenenfalls nutzen auch Begleitpersonen oder Hilfspersonal den Lift gemeinsam mit den Betroffenen.

  • Wegeführung und Beschilderung: Der Plattformlift ist in die allgemeine Wegeführung des Gebäudes integriert. Zugänge werden gut auffindbar gestaltet und ausgeschildert. An der Anlage selbst befinden sich Hinweise zur Bedienung sowie Informationen zu etwaigen Nutzungsbeschränkungen (z. B. Tragfähigkeitsgrenzen oder Betriebszeiten).

  • Einweisung und Berechtigung: Es wird festgelegt, wer den Plattformlift bedienen darf und wer eine Einweisung erhält. Beispielsweise können Empfangspersonal, Hausmeisterdienst oder bestimmte Nutzergruppen (etwa Rollstuhlnutzer im Gebäude) eine Unterweisung bekommen. So wird sichergestellt, dass im Bedarfsfall kompetente Hilfe bereitsteht und Fehlbedienungen vermieden werden.

Nutzungskonzepte Kleingüteraufzüge

  • Ziel: Entlastung des Personals durch Reduzierung manueller Tragewege für kleinere Lasten. Der Kleingüteraufzug übernimmt Routinetransporte (z. B. von der Küche ins Restaurant oder vom Lager ins Verkaufsgeschoss) und steigert dadurch die Effizienz im Betriebsablauf.

  • Nutzergruppen: Typische Nutzer sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die regelmäßig kleine Güter transportieren müssen. Je nach Branche gehören dazu beispielsweise das Küchenpersonal, Servicekräfte und Housekeeping (im Hotel/Gastronomie-Bereich), Verwaltungsmitarbeiter (für Aktenkurierdienste zwischen Stockwerken), Haustechnik/Facility Staff oder Lagerpersonal.

  • Zulässiges Transportgut: Es muss klar definiert sein, welche Gegenstände mit dem Aufzug befördert werden dürfen. Unzulässige Transporte – etwa von Gefahrstoffen, lebenden Tieren oder selbstverständlich von Personen – sind ausdrücklich zu untersagen. Nur dafür vorgesehene Güter in geeigneten Behältern sollen befördert werden, um Schäden und Risiken zu vermeiden.

  • Prozessintegration: Die Nutzung des Kleingüteraufzugs wird mit den internen Logistik- und Arbeitsprozessen abgestimmt. Beispielsweise werden feste Zeiten oder Abläufe für den Warentransport vereinbart, um Stoßzeiten im Betriebsablauf zu berücksichtigen (etwa keine Anlieferung von Wäsche während der Essensausgabe). So fügt sich die Anlage reibungslos in den Tagesbetrieb ein, und Engpässe oder Wartezeiten werden minimiert.

Schnittstellen zu anderen FM-Bereichen

FM-Bereich

Typische Schnittstelle und Abstimmungspunkte

Arbeitssicherheit

Erstellung von Betriebsanweisungen und Durchführen von Unterweisungen für Bedienpersonal; Einfließen der Anlagen in die Gefährdungsbeurteilung und entsprechende Schutzmaßnahmen.

Brandschutz

Einbindung der Lifte in die Brandschutzkonzepte des Gebäudes (z. B. Abschaltung der Anlage im Brandfall, Verhindern der Nutzung im Evakuierungsfall); Freihalten der Zugangsbereiche von Brandlasten oder Hindernissen.

Reinigung / Hygiene

Aufstellen von Reinigungsplänen für Plattformen, Kabinen und Zugangsbereiche; regelmäßige Säuberung, um z. B. Rutschgefahren durch Verschmutzung zu vermeiden (insbesondere wichtig bei Speisenaufzügen im Küchenbereich).

Instandhaltung

Abschluss von Wartungsverträgen für die Anlagen; klare Prozesse zur Störungsmeldung und -aufnahme; Ersatzteilvorhaltung und -beschaffung organisieren, um Ausfallzeiten zu minimieren.

Barrierefreiheit

Abstimmung mit internen Behindertenbeauftragten oder Nutzervertretungen hinsichtlich der Nutzung der Plattformlifte; regelmäßiges Einholen von Feedback der Betroffenen, um den Betrieb weiter zu optimieren.

Schutzziele

  • Vermeidung von Verletzungen durch Absturz, Quetschung, Scherstellen, Fehlbenutzung oder unzulässigen Personentransport.

  • Sicherstellen, dass Plattformlifte jederzeit verlässlich und gefahrlos von den dafür vorgesehenen Personen benutzt werden können.

  • Gewährleisten, dass Kleingüteraufzüge ausschließlich bestimmungsgemäß genutzt werden und keine Risiken für Personen (z. B. durch unsachgemäße Nutzung) entstehen.

Plattformlifte (Basisregeln):

  • Die Plattform darf nur im vorschriftsmäßigen Zustand genutzt werden: Schutzgeländer müssen geschlossen und eventuelle Auffahrrampen hochgeklappt sein. Die zu befördernde Person bzw. der Rollstuhl ist mittig und sicher auf der Plattform zu positionieren, bevor die Fahrt beginnt.

  • Die zugelassene Traglast und Personenzahl dürfen nicht überschritten werden. Es sollte maximal die Anzahl an Personen mitfahren, für die der Lift konzipiert ist (in der Regel eine Rollstuhlnutzerin bzw. ein Rollstuhlfahrer plus Begleitperson).

  • Während der Fahrt dürfen keine Sicherheitseinrichtungen manipuliert oder umgangen werden. Es ist strikt untersagt, sich aus der Plattform hinauszulehnen. Ebenso darf die Plattform während der Bewegung nicht betreten oder verlassen werden.

Kleingüteraufzüge (Basisregeln):

  • Eine Personenmitfahrt im Kleingüteraufzug ist unter allen Umständen verboten. Die Abmessungen und Bauweise schließen dies aus Sicherheitsgründen grundsätzlich aus.

  • Transportgüter sind so in der Kabine zu platzieren, dass die Schachttüren nicht blockiert werden und nichts herausragen kann. Türen oder Klappen dürfen nur geöffnet werden, wenn die Kabine auf der entsprechenden Etage steht, um ein Herabfallen von Gegenständen zu verhindern.

  • Es dürfen keine gefährlichen oder ungeeigneten Stoffe transportiert werden. Brennbare, ätzende oder explosive Materialien sind nur dann zulässig, wenn der Aufzug ausdrücklich dafür ausgelegt ist und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Im Zweifel müssen solche Transporte über andere Wege erfolgen.

Verhalten bei Störungen und Notfällen

  • Meldewege: Innerhalb der Organisation sind klare Meldewege für Störungen definiert. Tritt eine Funktionsstörung oder ein sicherheitsrelevantes Problem auf, wird umgehend die zuständige Stelle informiert (z. B. die Leitwarte, der technische Bereitschaftsdienst oder eine zentrale FM-Hotline). Nutzer werden angewiesen, im Störungsfall sofort den Kontakt zu diesen Stellen zu suchen.

  • Befugnisse bei Außerbetriebnahme: Es ist festgelegt, wer berechtigt ist, die Anlage im Bedarfsfall außer Betrieb zu nehmen und wer die Wiederinbetriebnahme nach einer Störung durchführen darf. In der Regel darf nur autorisiertes Fachpersonal (z. B. Haustechniker oder eine Wartungsfirma) Eingriffe vornehmen, um Fehlbedienungen zu vermeiden.

  • Sicheres Vorgehen bei Unregelmäßigkeiten: Bei ungewöhnlichen Geräuschen, Ruckeln oder anderen Anzeichen einer Fehlfunktion ist die Nutzung sofort einzustellen. Die Anlage wird mit einem Hinweis „Außer Betrieb“ kenntlich gemacht, und es wird umgehend eine fachkundige Prüfung veranlasst. Bis zur Freigabe darf der Lift nicht genutzt werden.

  • Notfallplan für eingeschlossene Personen: Für den seltenen Fall, dass eine Person auf einem Plattformlift stecken bleibt und diesen nicht selbstständig verlassen kann (z. B. Rollstuhlfahrer zwischen zwei Ebenen), existiert ein hinterlegter Notfallplan. Dieser sieht vor, dass sofort Hilfe geleistet wird – etwa durch den Hausmeister- oder Sicherheitsdienst, der die Person beruhigt und gegebenenfalls manuell zur nächsten Haltestelle befördert. Falls erforderlich, wird zusätzlich der technische Notdienst oder Rettungsdienst alarmiert. Wichtig ist, dass solche Abläufe geübt bzw. zumindest allen Beteiligten bekannt sind.

Wartungs- und Inspektionskonzept

  • Fachgerechte Wartung: Plattformlifte und Kleingüteraufzüge unterliegen regelmäßiger Wartung. Qualifizierte Fachfirmen führen in den vom Hersteller vorgegebenen Intervallen Wartungsarbeiten durch. Dabei werden mechanische Komponenten geschmiert, Verschleißteile überprüft und sicherheitsrelevante Einrichtungen justiert oder erneuert.

  • Interne Sichtkontrollen: Zusätzlich zur externen Fachwartung sollte die hausinterne Technik regelmäßige Sicht- und Funktionskontrollen vornehmen. Dabei werden z. B. der Zustand von Plattform bzw. Kabine, die Unversehrtheit von Türen und Klappen, die Funktion der Bedienelemente sowie der Not-Halt-Einrichtungen geprüft. Diese Kontrollen helfen, Mängel frühzeitig zu erkennen.

  • Wartungsfenster und Absprache: Wartungsarbeiten sind so zu terminieren, dass sie den Nutzerbetrieb möglichst wenig stören. In Verwaltungsgebäuden bietet es sich etwa an, Wartungen außerhalb der Kernarbeitszeiten durchzuführen; in Küchen oder Restaurants außerhalb der Servicezeiten. Das Facility Management koordiniert die Termine mit den Nutzungsverantwortlichen und informiert die Nutzer frühzeitig über geplante Stillstandszeiten.

Wiederkehrende Prüfungen (Basisniveau)

Prüfbereich

FM-Aufgabe (organisatorisch)

Sicherheitseinrichtungen

Regelmäßige Prüfungen der Sicherheitseinrichtungen (Türkontakte, Not-Schalter, Sensorleisten etc.) veranlassen. Prüfprotokolle von Fachfirmen oder Sachverständigen einholen und auf Vollständigkeit sowie Abstellung etwaiger Mängel prüfen.

Trag- und Hubsysteme

Wiederkehrende Prüfung der tragenden Teile und Hubmechanik terminieren (ggf. durch Sachverständigen bei überwachungsbedürftigen Anlagen). Zugang für Prüfer ermöglichen und sicherstellen, dass festgestellte Mängel zeitnah beseitigt werden.

Steuerung / Notruf

Geplante Funktionsproben der Steuerung (inkl. Notruf- oder Alarmfunktionen, falls vorhanden) durchführen oder beauftragen. Die Ergebnisse dokumentieren und bei Auffälligkeiten Maßnahmen einleiten.

Dabei ist zu beachten, dass Plattformlifte und Kleingüteraufzüge je nach Bauart unterschiedlichen Prüfvorschriften unterliegen. Plattformlifte mit Personenbeförderung können ab einer gewissen Hubhöhe (z. B. ≥3 m) als „Aufzugsanlage“ im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung gelten und erfordern dann eine Abnahme und wiederkehrende Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (TÜV o. Ä.). Kleingüteraufzüge ohne betretbaren Lastträger sind hingegen keine überwachungsbedürftigen Aufzüge; ihre regelmäßige Prüfung erfolgt im Rahmen der allgemeinen Arbeitgeberpflichten (BetrSichV § 14) durch eine „befähigte Person“ in geeigneten Intervallen.

Wichtig

Alle Prüfbefunde müssen nachvollziehbar dokumentiert und archiviert werden. Festgestellte Mängel sind fristgerecht zu beheben und die Mängelbeseitigung ist nachzuverfolgen. Das Facility Management stellt sicher, dass kein Prüftermin versäumt wird und dass die Anlagen nur in betriebssicherem Zustand betrieben werden.

Dokumentation und Integration in FM-Systeme

  • Anlagendaten-Stammblatt: Für jeden Plattformlift und Kleingüteraufzug werden die Stammdaten gepflegt. Dazu gehören Standort (Gebäude, Etage), Anlagentyp und -bezeichnung, Hersteller und Baujahr, Seriennummer, Tragfähigkeit sowie besondere Betriebs- oder Nutzungsbedingungen. Diese Daten werden im Facility-Management-System (CAFM) hinterlegt, um eine zentrale Übersicht aller Anlagen zu haben.

  • Wartungs- und Prüfhistorie: Sämtliche Wartungsberichte und Prüfprotokolle werden gesammelt und in den FM-Systemen dem jeweiligen Anlagendatensatz zugeordnet. So ist jederzeit ersichtlich, wann welche Wartung oder Prüfung erfolgte und welche Mängel festgestellt und behoben wurden. Eine Ampel- oder Statusverfolgung kann integriert werden, um offene Mängel oder anstehende Prüftermine rechtzeitig zu erkennen.

  • Betriebs- und Sicherheitshinweise: Alle relevanten Betriebsanleitungen, Notfallpläne und Sicherheitshinweise zur Anlage sind dokumentiert. Kopien wesentlicher Anweisungen (z. B. eine Kurz-Bedienungsanleitung und Verhaltenshinweise bei Störung) werden idealerweise direkt in Aufzugsnähe ausgehängt. Die vollständigen Unterlagen befinden sich im technischen Dokumentationsmanagement und sind für eingewiesene Mitarbeiter zugänglich.

  • Nutzung der Dokumentation: Die gesammelten Dokumentationsdaten dienen nicht nur zur rechtlichen Absicherung und zum Nachweis gegenüber Prüfern, sondern auch der Qualitätskontrolle. Im Rahmen von internen Audits oder Begehungen kann nachvollzogen werden, ob der Betrieb der Plattformlifte und Kleingüteraufzüge ordnungsgemäß erfolgt. Langfristig ermöglichen die Auswertungen (z. B. häufige Störungen, steigende Reparaturkosten) zudem Entscheidungen über Modernisierung oder Ersatzinvestitionen.