Aufzugsschacht und Schachtumschließung
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Aufzugsschacht und Schachtumschließung
Der Aufzugsschacht und seine Schachtumschließung bilden den baulichen Kern jeder Aufzugsanlage. Sie stellen den geschützten Fahrweg für die Kabine bereit und trennen die beweglichen Teile der Anlage von den Aufenthaltsbereichen des Gebäudes. Zudem übernehmen sie wichtige Funktionen beim Brand-, Schall- und Personenschutz. Aus Sicht des Facility Managements beeinflusst der Schacht außerdem die Zugänglichkeit für Wartung und Prüfung, die Betriebssicherheit, die Reinigungsmöglichkeiten und die Voraussetzungen für spätere Modernisierungen. Im Folgenden wird auf Grundlage allgemeiner Gesichtspunkte die Rolle von Aufzugsschacht und Schachtumschließung im Rahmen eines Aufzugsystems beschrieben.
Aufzugsschacht & Schachtumschließung im Facility Management – Baulicher Kern, Brandschutz, Zugang und Betriebssicherheit
Aufzugsschacht und Schachtumschließung im FM
- Funktion und Rolle des Aufzugsschachts im Gebäudebetrieb
- Bauliche Grundstruktur des Aufzugsschachts
- Schachtumschließung als bauliche Hülle
- Sicherheit, Zugang und Arbeitsschutz rund um den Schacht
- Betrieb, Inspektion und Dokumentation aus FM-Sicht
Grundfunktion des Aufzugsschachts
Der Aufzugsschacht ist der vertikale Raum im Gebäude, in dem sich der Fahrkorb (die Aufzugskabine) und bei Seilaufzügen auch ein Gegengewicht entlang von Führungsschienen bewegen. Der Schacht schützt Personen im Gebäude vor den beweglichen Teilen der Anlage und nimmt tragende sowie sicherheitstechnische Komponenten auf (z.B. Führungsschienen, Fangvorrichtungen, Puffer in der Schachtgrube). Er stellt den definierten Fahrweg von der Schachtgrube bis zum Schachtkopf bereit und gewährleistet, dass die Kabine sicher und kontrolliert zwischen den Haltestellen verkehren kann.
Einordnung aus FM-Sicht- Aus Sicht des Facility Managements hat der Aufzugsschacht in verschiedenen Bereichen folgende Bedeutung:
| FM-Perspektive | Bedeutung des Schachts (Basis) |
|---|---|
| Betrieb & Verfügbarkeit | Ermöglicht Zugänge für Wartung und Störungsbeseitigung; beeinflusst Reaktionszeiten im Störfall. |
| Sicherheit | Trennt Aufzugstechnik von nutzbaren Bereichen; schützt Personen vor bewegten Teilen und einem Absturz in den Schacht. |
| Brandschutz | Bestandteil des Brandschutz- und Rauchschutzkonzepts des Gebäudes (feuerbeständige Schachtwände, rauchdichte Türen). |
| Modernisierung | Bestimmt die Rahmenbedingungen für spätere Anpassungen der Anlage (z.B. Kabinenerweiterungen, geänderte Türsysteme, neue Antriebstechnik). |
| Dokumentation | Fester Bestandteil der Bestandspläne und Anlagendokumentation; wichtig für Prüfungen, Wartungsplanung und Betreiberverantwortung. |
Schachtgrube, Schachtbereich, Schachtkopf
Ein Aufzugsschacht wird üblicherweise in drei Hauptbereiche unterteilt: die Schachtgrube unten, den eigentlichen Schachtbereich (Fahrweg) dazwischen und den Schachtkopf oben.
Die folgende Tabelle beschreibt diese Bereiche und relevante FM-Aspekte:
| Bereich | Kurzbeschreibung | FM-Aspekt |
|---|---|---|
| Schachtgrube | Unterster Abschnitt unterhalb der untersten Haltestelle; enthält z.B. Puffer und endet mit dem Schachtboden. | Muss trocken und sauber gehalten werden; nicht als Lagerplatz nutzen. |
| Schachtbereich | Vertikaler Fahrraum zwischen Grube und Kopf, in dem Kabine und ggf. Gegengewicht fahren. | Frei von fachfremden Installationen halten; klare Anordnung für gute Übersicht bei Inspektionen. |
| Schachtkopf | Oberer Schachtabschnitt über der obersten Haltestelle; reicht bis zur Decke bzw. Schachtabdeckung. | Ausreichende Freiräume für Kontrolle und Arbeiten sicherstellen (Kopffreiheit für Wartungspersonal). |
Schachttüren und Haltestellen
An jeder Haltestelle (Etage) wird der Zugang zum Aufzugsschacht durch eine Schachttür gesichert, die mit der Tür der Kabine gekoppelt ist. Schachttüren trennen die Bewegungszone des Aufzugs von Fluren und Räumen und gewähren nur dann Zugang zur Kabine, wenn diese ordnungsgemäß an der Haltestelle steht. Für das Facility Management ist der einwandfreie Zustand aller Schachttüren essenziell – sie müssen dicht schließen, leichtgängig in ihren Führungen laufen, frei von Beschädigungen sein, und der Bereich vor den Türen muss stets frei von Hindernissen gehalten werden.
Schachtzugänge für Wartung
Zusätzliche Zugänge zum Schacht, wie Revisionsöffnungen (Inspektionsklappen) oder Zugangstüren im Schachtkopf, ermöglichen befugtem Personal die Inspektion der Schachtgrube, des Schachtkopfs und weiterer technischer Komponenten, ohne die Kabine nutzen zu müssen. Diese Zugänge müssen sicher erreichbar und gegen unbefugte Nutzung gesichert (abschließbar) sein. Außerdem sollten sie eindeutig gekennzeichnet werden, damit ihr Zweck und die Zutrittsbeschränkung klar ersichtlich sind.
Trennung vom übrigen Gebäude
Die Schachtumschließung umfasst sämtliche Wände, Decken und ggf. Böden, die den Aufzugsschacht vom restlichen Gebäude trennen. Dadurch werden Lärm und Vibrationen des Aufzugsbetriebs nach außen begrenzt, und es wird verhindert, dass Personen unkontrolliert mit der Aufzugstechnik in Berührung kommen. Gleichzeitig ist die Schachtumschließung ein wichtiger Baustein des Brandschutzes, da sie eine vertikale Ausbreitung von Feuer und Rauch zwischen den Geschossen erschwert. Bauordnungsrechtlich wird beispielsweise gefordert, dass Aufzüge, die durch mehrere Geschosse führen, in einem eigenen, feuerbeständigen Fahrschacht untergebracht sein müssen, um im Brandfall Flammen und Rauch ausreichend lange einzudämmen.
Durchdringungen und Leitungsführung
Grundsätzlich dürfen im Aufzugsschacht nur Installationen verlaufen, die zur Aufzugsanlage gehören. Fremde Leitungen oder gebäudetechnische Bauteile haben dort nichts zu suchen. Wo technische Durchdringungen der Schachtwand erforderlich sind (etwa für Kabelzuführungen zur Antriebsmaschine oder Steuerung), müssen diese fachgerecht ausgeführt und abgedichtet sein, damit die Schutzfunktionen der Schachtumschließung – insbesondere Brand- und Rauchschutz – erhalten bleiben. Aus FM-Sicht ist darauf zu achten, dass keinerlei fachfremde Installationen in den Schacht eingebaut werden. Falls bei Bestandsanlagen dennoch fremde Leitungen oder Geräte im Schacht vorgefunden werden, sollten diese in der Dokumentation verzeichnet und möglichst entfernt oder zumindest brandschutztechnisch bewertet werden.
Oberflächen und Zustand
Die Oberflächen der Schachtumschließung (z.B. die Innenwände des Schachts) sollten in einem Zustand sein, der Inspektionen und Wartungsarbeiten nicht behindert. Es dürfen sich keine losen Teile – etwa abgeplatzter Putz – im Schacht befinden, da herabfallende Bruchstücke Personen gefährden oder die Anlage beschädigen könnten. Auch starke Verschmutzungen, Staubablagerungen oder Anzeichen von Feuchtigkeit sind problematisch. Feuchtigkeit und Rost an Schachtwänden oder Stahlelementen (wie Führungsschienen) weisen auf bauliche Mängel oder Undichtigkeiten hin. Solche Auffälligkeiten sind vom Facility Management aufzunehmen und in Abstimmung mit den zuständigen Fachbereichen (Bauunterhalt, Aufzugstechnik) zu beheben, damit erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen frühzeitig eingeleitet werden können.
Zugangsregelung und Befugnisse
Der Zugang zum Aufzugsschacht ist strikt auf befugtes Fachpersonal zu beschränken. Schachttüren, Revisionsklappen und andere Öffnungen zum Schacht müssen daher stets verschlossen gehalten werden, damit Unbefugte keinen Zutritt erlangen können. Im Facility Management werden hierzu klare Zutrittsregeln festgelegt: Schachtzugangsschlüssel werden nur an autorisierte Personen ausgegeben und verantwortungsvoll verwaltet. Außerdem werden alle Mitarbeitenden im Gebäude (z.B. Hausmeister, Sicherheitsdienst) über die Gefahren des Schachts sensibilisiert und angehalten, unberechtigten Zugang zum Aufzugsschacht zu verhindern.
Absturzsicherung und Personenschutz
Schachtöffnungen dürfen keinesfalls ungesichert offenstehen. Müssen im Rahmen von Arbeiten Schachttüren oder andere Zugänge zeitweise geöffnet bleiben, sind unbedingt geeignete Absperrungen oder Absturzsicherungen anzubringen (z.B. temporäre Geländer oder Absperrbänder vor der Öffnung). Im regulären Aufzugsbetrieb gewährleisten die verriegelten Schacht- und Kabinentüren gemeinsam den Absturzschutz, indem sie sich nur öffnen lassen, wenn der Fahrkorb an der entsprechenden Haltestelle steht. Das Facility Management überprüft bei Kontrollgängen, dass keine improvisierten oder unsachgemäßen Maßnahmen an Schachtzugängen bestehen – etwa provisorisch offengehaltene Türen oder unzureichende Barrieren –, die ein Sicherheitsrisiko für Personen darstellen könnten.
Brandschutz und Rauchbegrenzung (Basisniveau)
Weil ein Aufzugsschacht mehrere Etagen verbindet, kann er im Brandfall zur vertikalen Ausbreitung von Feuer und Rauch beitragen. Deshalb sind der Schacht selbst, seine Abschlusstüren und angrenzende Bauteile im Brandschutzkonzept des Gebäudes entsprechend berücksichtigt. Die Schachtumschließung und die Schachttüren müssen – abhängig von Gebäudeklasse und Konzept – eine definierte Feuerwiderstandsdauer aufweisen und rauchdicht sein, um eine Brandübertragung in andere Geschosse zu verhindern. Aus Sicht des Facility Managements ist sicherzustellen, dass der bauliche und technische Zustand des Schachts diesen Vorgaben jederzeit entspricht. Veränderungen am Schacht (z.B. nachträgliche Kabelverlegungen durch Schachtwände) dürfen die Brandschutzfunktion nicht beeinträchtigen. Alle derartigen Eingriffe sollten daher nur in Absprache mit dem Brandschutzbeauftragten bzw. Fachplaner erfolgen und ordentlich dokumentiert werden.
Regelmäßige einfache Kontrollen
Im Rahmen regelmäßiger Rundgänge oder technischer Checks kann das Facility-Management-Personal einfache Sichtkontrollen am Aufzugsschacht durchführen. Dabei wird z.B. überprüft, ob die Schachtgrube sauber und trocken ist (keine Ansammlung von Wasser oder Unrat), ob alle Schachttüren intakt sind und dicht schließen, und ob von außen sichtbare Teile der Schachtumschließung unbeschädigt sind. Solche Kontrollen erfordern keine speziellen Aufzugs-Fachkenntnisse, helfen aber, grobe Mängel frühzeitig zu erkennen. Festgestellte Unregelmäßigkeiten oder Verdachtsmomente – wie Rostspuren, Wassereintritt oder beschädigte Türdichtungen – meldet das FM umgehend an die zuständigen Wartungsfirmen oder internen Fachabteilungen, damit zeitnah Gegenmaßnahmen ergriffen werden können.
Zusammenarbeit mit Wartungs- und Prüfstellen
Die detaillierte Überprüfung des Aufzugsschachts erfolgt im Rahmen der turnusmäßigen Wartungen durch eine Aufzugsfachfirma sowie der gesetzlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (z.B. TÜV oder DEKRA in Deutschland). Das Facility Management koordiniert diese Termine, stellt die erforderliche Zugänglichkeit (Schlüssel, Begleitperson) sicher und dokumentiert Hinweise der Prüfer oder Wartungstechniker zum Schachtzustand. Wenn in Prüfberichten oder Wartungsprotokollen Mängel an Schacht oder Schachtumschließung vermerkt sind, sorgt das FM für deren Erfassung im eigenen System und veranlasst die nötigen Instandsetzungsmaßnahmen. Alle relevanten Unterlagen – von Bestandsplänen bis zu Prüfberichten – werden gewissenhaft vorgehalten, da sie nicht nur für die Rechtssicherheit des Betreibers, sondern auch für künftige Modernisierungen und Planungen von Bedeutung sind.
