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Personenaufzüge

Facility Management: Aufzugsmanagement » Aufzüge » Arten von Aufzugsanlagen » Personenaufzüge

Personenaufzüge

Personenaufzüge

Personenaufzüge sind zentrale Bestandteile der technischen Gebäudeinfrastruktur. Täglich nutzen Millionen von Menschen die Aufzüge in Bürogebäuden, Wohnhäusern, Krankenhäusern, Einkaufszentren und anderen Einrichtungen. In Deutschland sind weit über 600.000 Aufzugsanlagen in Betrieb – Tendenz steigend. Personenaufzüge ermöglichen eine schnelle und bequeme vertikale Erschließung aller Etagen und tragen wesentlich zur Barrierefreiheit und zum Komfort für unterschiedliche Nutzergruppen bei.

Allerdings sind Aufzüge auch sicherheitskritische Anlagen. Für ihren Betrieb gelten klare gesetzliche Vorgaben und Betreiberpflichten, da ein Aufzugsunfall gravierende Folgen haben kann. Das Facility Management muss daher die Planung, den Betrieb, die Wartung sowie Sicherheits- und Notfallkonzepte für Aufzüge strukturiert organisieren und lückenlos dokumentieren. Nur so lassen sich eine hohe Verfügbarkeit, die Zufriedenheit der Nutzer und die Einhaltung aller Compliance-Vorgaben (z. B. aus der Betriebssicherheitsverordnung) gewährleisten. Der Facility Manager trägt damit eine zentrale Verantwortung für einen sicheren und störungsfreien Aufzugsbetrieb.

Personenaufzüge: Funktion und Einsatzgebiete

Definition und Abgrenzung

  • Personenaufzug: Eine Aufzugsanlage zur Beförderung von Personen zwischen den Geschossen eines Gebäudes. Typischerweise handelt es sich um einen Fahrkorb, der entlang eines festen Schachts oder einer festen Führung vertikal bewegt wird und an vorgegebenen Haltestellen hält. Personenaufzüge sind hinsichtlich Kabinengröße, Sicherheitseinrichtungen und Komfort speziell auf den Personentransport ausgelegt.

  • Abgrenzung zu anderen Aufzugsarten: Es gibt verschiedene Aufzüge mit unterschiedlichen Zwecken. Lastenaufzüge dienen primär dem Gütertransport und sind oft so konzipiert, dass Personen nur als Begleitperson zulässig sind oder gar nicht mitfahren dürfen. Bettenaufzüge (Krankenhausaufzüge) sind groß dimensionierte Personenaufzüge in Kliniken, um Krankenbetten plus Personal zu transportieren. Kleingüteraufzüge (Speise- oder Aktenaufzüge) sind kleine Aufzüge für Gegenstände, in denen keine Personen befördert werden. Plattformlifte sind offene Hebeplattformen – meist für Rollstuhlfahrer über kurze Distanzen – und unterscheiden sich konstruktiv sowie rechtlich von klassischen Personenaufzügen.

  • Sicherheitsrelevante Anlage: Personenaufzüge unterliegen als technische Anlage strengen Vorschriften. In Deutschland zählen sie zu den überwachungsbedürftigen Anlagen, die gemäß Betriebssicherheitsverordnung regelmäßig durch eine zugelassene Überwachungsstelle geprüft werden müssen. Betreiber sind verpflichtet, durch fachgerechte Wartung und Gefährdungsbeurteilungen sicherzustellen, dass die Anlage dem aktuellen Stand der Technik entspricht und keine Gefahr für Nutzer oder Techniker darstellt.

Ziele des Einsatzes von Personenaufzügen

  • Komfortable, zügige vertikale Erschließung: Ein Aufzug gewährleistet, dass Gebäudeetagen schnell und bequem erreichbar sind. Nutzer sollen Wartezeiten und körperliche Anstrengung (Treppensteigen) erspart bleiben, was insbesondere in hohen Gebäuden oder bei hohem Publikumsverkehr essentiell ist.

  • Barrierefreiheit und Inklusion: Personenaufzüge erfüllen Anforderungen des barrierefreien Bauens. Sie ermöglichen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (z. B. Rollstuhlfahrern, älteren Menschen, Eltern mit Kinderwagen) einen gleichberechtigten Zugang zu allen Stockwerken. In vielen Gebäudetypen sind Aufzüge aus rechtlichen und sozialen Gründen vorgeschrieben, um Inklusion und Teilhabe sicherzustellen.

  • Unterstützung der Nutzungsprozesse: Je nach Gebäudeart erleichtern Aufzüge betriebliche Abläufe. In Bürogebäuden reduzieren sie Wegezeiten zwischen Abteilungen; in Hotels transportieren sie Gäste mit Gepäck komfortabel zu ihren Zimmern. In Krankenhäusern sind Aufzüge unerlässlich, um Patienten (ggf. liegend im Bett) und medizinisches Personal schnell zu befördern. Auch im Handel und in öffentlichen Gebäuden sorgen Aufzüge für einen reibungslosen Besucherstrom zwischen Verkaufs- oder Ausstellungsebenen.

Rolle im Facility Management

  • Koordination von Betrieb und Wartung: Das Facility Management übernimmt die Steuerung aller Abläufe rund um die Aufzugsanlage. Dazu zählen die tägliche Betriebsüberwachung, die Planung und Vergabe von Wartungsarbeiten, das Management von Störungen (inklusive schneller Störungsbeseitigung) sowie die Vorbereitung und Begleitung von Modernisierungsmaßnahmen im Lebenszyklus des Aufzugs.

  • Schnittstellenfunktion: Der Facility Manager fungiert als Bindeglied zwischen verschiedenen Interessengruppen. Er vertritt die Interessen der Nutzer (die einen verlässlichen und komfortablen Aufzug erwarten) gegenüber dem Eigentümer bzw. Betreiber des Gebäudes (der für Sicherheit, Haftung und Verfügbarkeit verantwortlich ist). Gleichzeitig koordiniert er externe Dienstleister wie Wartungsfirmen oder Prüforganisationen und stellt sicher, dass alle Parteien reibungslos zusammenarbeiten.

  • Einbindung in übergeordnete FM-Prozesse: Die Aufzugsanlage ist Teil des Gesamtkonzepts der Gebäudebewirtschaftung. Sie muss in Sicherheits- und Brandschutzkonzepte integriert werden (z. B. Programmierung, dass Aufzüge im Brandfall automatisch in eine sichere Position fahren und außer Betrieb gehen). Auch Aspekte der Barrierefreiheit sind zu berücksichtigen, damit der Aufzug den gesetzlichen Vorgaben genügt. Zudem fällt die lückenlose Dokumentation aller aufzugsrelevanten Vorgänge (Wartungsberichte, Prüfnachweise, Notfallübungen etc.) in den Aufgabenbereich des Facility Managements.

Wesentliche Komponenten eines Personenaufzugs (Basisüberblick)

Komponente

Kurzbeschreibung (Basis)

FM-Relevanz

Kabine

Fahrkorb mit Ausstattung, Beleuchtung, Anzeigeelementen

Komfort für Nutzer, Erscheinungsbild, Reinigung, Schädenkontrolle

Türen (Kabine/Etagen)

Automatische Türen mit Türantrieb, Sensorik (Lichtschranken)

Sicherheit (Unfallvermeidung), anfällig für Störungen bei Fehljustierung, Justagebedarf

Antrieb / Maschine

Hebesystem (Seilwinde, Hydraulikaggregat o. ä.)

Wartungsintensiv, Energieverbrauch, bestimmt Lebensdauer der Anlage

Steuerung

Steuerungs- und Schaltelemente für Rufannahme und Fahrablauf

Verfügbarkeit der Anlage, ggf. Modernisierungs- und Software-Updatebedarf

Schacht / Führung

Fahrstuhlschacht, Führungsschienen, Gegengewicht(e)

Bauliche Integration, regelmäßige Inspektion, Sauberkeit (Schachtkehrung)

Sicherheitseinrichtungen

z. B. Fangvorrichtung, Geschwindigkeitsbegrenzer, Türverriegelungen

Personensicherheit, unterliegen Prüfpflichten (Abnahmen, Wiederholungsprüfungen)

Notrufsystem

Zwei-Wege-Kommunikation aus der Kabine (Notruftelefon/ Sprechanlage)

Notfallorganisation, 24/7-Erreichbarkeit des Notdienstes

Bedienelemente

Tableaus in Kabine und Stockwerken, Anzeigen, Etagenkennzeichnung

Nutzerführung, Barrierefreiheit (taktile/visuelle Gestaltung)

Die genannten Komponenten und ihr Zustand beeinflussen direkt die Betriebssicherheit und Verfügbarkeit der Aufzugsanlage. Im Facility Management ist es entscheidend, alle diese Elemente zu kennen und zu überwachen. Verschleiß oder Störungen an einer Komponente – etwa klemmende Türen oder ein überhitzter Antrieb – können den gesamten Aufzug außer Betrieb setzen. Entsprechend koordiniert das FM die Pflege und regelmäßige Inspektion jeder Teilkomponente, um Ausfälle zu vermeiden und den Komfort für die Nutzer zu gewährleisten.

Planungs- und Bauphase (grundlegend)

  • Mitwirkung bei der Auslegung: Bereits in der Planungsphase wirkt das Facility Management idealerweise bei wichtigen Entscheidungen zur Aufzugsauslegung mit. Dazu gehört die Festlegung der optimalen Anzahl von Aufzügen und deren Positionierung im Gebäude (z. B. zentrale Lage nahe dem Eingang für kurze Wege). Auch Tragfähigkeit (Nutzlast in kg) und Fahrgeschwindigkeit der Aufzüge werden anhand der erwarteten Nutzerzahlen und der Gebäudenutzung mitbestimmt, um einen flüssigen Personenverkehr ohne übermäßige Wartezeiten sicherzustellen.

  • Abstimmung mit Architektur, Tragwerk und TGA: Die Aufzüge müssen frühzeitig mit der Gebäudeplanung koordiniert werden, da ein Aufzugsschacht Platz benötigt und statisch ins Bauwerk integriert werden muss. Ebenso ist eine enge Abstimmung mit der technischen Gebäudeausrüstung erforderlich: etwa die Elektrotechnik (Stromversorgung für Antrieb und Steuerung), eine ausreichende Belüftung des Schachts/Maschinenraums und ggf. Klimatisierung für empfindliche Steuerungstechnik. Auch das Brandschutzkonzept des Gebäudes bezieht Aufzüge ein – zum Beispiel durch feuerbeständige Schachtwände und die Ansteuerung der Aufzüge über die Brandmeldeanlage (für automatische Notfallsignale).

  • Sicherstellen von Wartungs- und Prüfzonen: Schon beim Bau sind die notwendigen Zugänge und Sicherheitsbereiche für das Wartungspersonal einzuplanen. Dazu zählen ggf. ein eigener Maschinenraum in geeigneter Größe und Lage oder – bei maschinenraumlosen Anlagen – ausreichend bemessene Servicebereiche im Schacht. Ebenfalls wichtig sind Zugangstüren zum Schacht (für Inspektionszwecke auf einigen Etagen), eine Leiter und sichere Standflächen in Schachtgrube und Schachtkopf für Wartungsarbeiten sowie ein Dachausstieg in der Kabine. Diese Vorkehrungen stellen sicher, dass spätere Wartungen, gesetzliche Prüfungen und Notbefreiungen gefahrlos durchgeführt werden können.

Betriebsphase

  • Organisation des täglichen Betriebs: Das Facility Management legt fest, zu welchen Zeiten und in welcher Weise die Aufzüge genutzt werden. In manchen Objekten werden Aufzüge außerhalb der regulären Nutzungszeiten abgeschaltet oder nur mit Berechtigung betrieben (z. B. nachts oder am Wochenende). Auch temporäre Sperrungen – etwa für Reinigungsarbeiten oder bei Umzügen – sind vom FM zu koordinieren und anzukündigen. Gegebenenfalls werden bestimmte Aufzüge priorisiert oder einem speziellen Zweck zugewiesen, beispielsweise ein separater Service- oder Lastenaufzug für Anlieferungen, der zu definierten Zeiten ausschließlich für den Gütertransport reserviert ist, um den Personenverkehr nicht zu stören.

  • Wartungsvertragssteuerung und Störungsmanagement: Der Facility Manager überwacht die Einhaltung der Wartungsintervalle und steuert die beauftragten Aufzugsfirmen. Es gilt, einen passenden Wartungsvertrag abzuschließen (inklusive 24/7-Notdienst) und die Leistung des Wartungsunternehmens zu kontrollieren. Bei Störungen sorgt das Facility Management für eine umgehende Meldung an den Service und verfolgt die Behebung der Fehlfunktion. Alle Wartungs- und Reparaturmaßnahmen sowie etwaige Betriebsstörungen werden dokumentiert, um Trends zu erkennen und gegenüber Betreiber, Versicherung oder Aufsichtsbehörden Nachweispflichten zu erfüllen.

  • Nutzerfeedback und Optimierung: Rückmeldungen der Gebäudenutzer zum Aufzugsbetrieb werden vom Facility Management entgegengenommen und ausgewertet. Häufige Beschwerden (z. B. lange Wartezeiten, unangenehme Gerüche in der Kabine oder wiederkehrende Ausfälle) sind Hinweise auf Optimierungsbedarf. Der FM-Bereich leitet solche Informationen an die zuständigen Stellen weiter und initiiert bei Bedarf Verbesserungsmaßnahmen – dies kann von kleineren Justierungen (etwa Änderungen an der Steuerungslogik) bis hin zur Planung einer größeren Modernisierung reichen. So wird die Servicequalität kontinuierlich überwacht und gesteigert.

Modernisierung und Stilllegung

  • Regelmäßige Bewertung des Anlagenzustands: Im Laufe des Betriebs prüft das Facility Management in definierten Abständen, ob der Aufzug noch den Anforderungen entspricht. Wichtige Kriterien sind der technische Stand (gibt es veraltete Komponenten oder fehlende Sicherheitseinrichtungen?), die Verfügbarkeit (Häufigkeit von Störungen oder Ausfällen), der Komfort (z. B. Kabinenausstattung, Fahrverhalten) und die Energieeffizienz. Solche Bewertungen – oft im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen und Wirtschaftlichkeitsanalysen – zeigen auf, wann eine Modernisierung empfehlenswert oder erforderlich ist, um einen zuverlässigen Betrieb sicherzustellen.

  • Planung und Koordination von Modernisierungen: Wenn Verbesserungsbedarf festgestellt wird, plant das Facility Management gezielte Modernisierungsmaßnahmen. Dies kann den Austausch oder die Nachrüstung wesentlicher Komponenten umfassen, etwa die Erneuerung der Steuerung (für präzisere Abläufe und höhere Zuverlässigkeit), den Austausch des Antriebs (z. B. Einbau eines energiesparenderen Motors mit Frequenzumrichter-Steuerung), die Aufwertung der Kabine (modernes Interieur, bessere Beleuchtung, neue Anzeigen und Sprachansagen) oder zusätzliche Sicherheitstechnik (Lichtvorhänge an den Türen, genauere Nivellierung der Haltegenauigkeit). Die Umsetzung solcher Projekte erfordert eine enge Abstimmung mit Fachfirmen und ggf. Prüforganisationen sowie eine sorgfältige Information der Nutzer über den Zeitplan und eventuelle Beeinträchtigungen (z. B. temporäre Außerbetriebnahme während der Arbeiten).

  • Ersatzbeschaffung oder Stilllegung: Am Ende der Lebensdauer eines Aufzugs steht entweder der Komplettaustausch der Anlage oder die endgültige Stilllegung. Das Facility Management geht hierbei strukturiert vor: Die Betroffenen (Eigentümer, Mieter, Nutzer) werden frühzeitig über die Entscheidung und den Ablauf informiert. Übergangslösungen werden organisiert, falls während des Umbaus kein Aufzug verfügbar ist (z. B. Nutzung eines benachbarten Aufzugs in einem anderen Gebäudeteil, Bereitstellung von Hilfspersonal für mobilitätseingeschränkte Personen). Bei der Durchführung der Ersatzinstallation achtet das FM auf die Einhaltung aller Vorgaben und darauf, dass die Dokumentation lückenlos vom alten auf den neuen Aufzug übertragen wird (einschließlich Meldung an Behörden, Übernahme des Prüfbuchs etc.). Jede Stilllegung oder Erneuerung wird abschließend mit einer vollständigen Dokumentation des Vorgangs festgehalten.

Nutzeranforderungen und Servicequalität

  • Kurze Warte- und Fahrzeiten, hohe Verlässlichkeit: Nutzer erwarten geringe Wartezeiten auf den Aufzug und zügige Fahrten ohne unnötige Zwischenstopps. Insbesondere in Stoßzeiten oder Gebäuden mit hohem Publikumsverkehr ist eine ausreichende Anzahl von Aufzügen sowie eine intelligente Steuerung wichtig, um Wartezeiten gering zu halten. Ebenso setzen Nutzer voraus, dass der Aufzug zuverlässig funktioniert und nicht unerwartet ausfällt – häufige Störungen oder Stillstände führen zu Frustration und im schlimmsten Fall zu gefährlichen Situationen (etwa wenn Personen steckenbleiben).

  • Klare, intuitive Bedienbarkeit: Die Bedienelemente des Aufzugs müssen einfach und selbsterklärend sein. Etagenwahltasten, Tür-Auf-/Tür-Zu-Tasten und der Notrufknopf sollten eindeutig beschriftet und nach Möglichkeit mit Piktogrammen versehen sein. Eine intuitive Nutzerführung bedeutet auch, dass Anzeigen (z. B. Fahrtrichtung und nächster Halt) gut sichtbar und verständlich sind. Selbst bei modernen Systemen wie Zielwahlsteuerungen muss die Handhabung benutzerfreundlich gestaltet sein, damit alle Nutzergruppen den Aufzug problemlos bedienen können.

  • Angemessene Kabinengestaltung: Das Erscheinungsbild und die Ausstattung der Aufzugskabine tragen erheblich zum Komfort und Sicherheitsgefühl bei. Eine ausreichende Beleuchtung (hell, aber blendfrei) gibt Fahrgästen Sicherheit und Orientierung. Sauberkeit und hochwertige Materialien in der Kabine (kratzfeste Wandverkleidungen, rutschfester Bodenbelag) sorgen für Wohlbefinden und beugen Vandalismus vor. Klare Beschilderungen in der Kabine – etwa die Angabe der maximal zulässigen Personenanzahl/Traglast sowie Hinweise für den Notfall – informieren die Nutzer. Indirekt kann auch durch einen Spiegel (der den Raum optisch vergrößert) oder eine Kameraüberwachung in sensiblen Bereichen das Sicherheitsgefühl erhöht werden.

Barrierefreiheit (Basisverständnis)

Aspekt

Basiskriterium

Kabinengröße

Ausreichend dimensioniert für einen Rollstuhlfahrer samt Begleitperson (gemäß Norm mindestens ca. 110 × 140 cm Kabineninnenmaß).

Türbreite

Genügend lichte Durchgangsbreite, damit Hilfsmittel (Rollstuhl, Gehhilfe, Kinderwagen) problemlos passieren können (typisch mindestens 90 cm).

Bedienelemente

In erreichbarer Höhe angebracht (ca. 85–110 cm über Boden) und mit taktiler sowie visuell kontrastreicher Kennzeichnung versehen (Brailleschrift/erhabene Symbole, gut lesbare Beschriftung).

Informationssysteme

Akustische und optische Signale: z. B. Sprachansage von Etage und Fahrtrichtung für Blinde sowie Stockwerksanzeigen und Richtungs-Pfeile für Gehörlose.

Die hier aufgeführten Kriterien sind in Deutschland u. a. in der DIN 18040 (Barrierefreies Bauen) und der Aufzugsnorm DIN EN 81-70 festgelegt. Ein Personenaufzug, der diese Anforderungen erfüllt, ermöglicht mobilitätseingeschränkten Personen eine weitgehend selbstständige und sichere Nutzung des Gebäudes.

Umgang mit Betriebsunterbrechungen

  • Information der Nutzer bei Ausfällen: Bei längeren Betriebsunterbrechungen eines Aufzugs (z. B. infolge eines technischen Defekts oder wegen geplanter Wartung) muss das Facility Management die Nutzer rechtzeitig informieren. Dies geschieht durch deutlich sichtbare Aushänge an den Aufzugstüren und im Gebäude (etwa mit dem Hinweis „Aufzug außer Betrieb – voraussichtlich wieder verfügbar ab …“), gegebenenfalls ergänzt durch Mitteilungen über interne Kommunikationskanäle wie E-Mail oder eine Mieter-App. Wichtig ist, dass die voraussichtliche Dauer des Ausfalls und alternative Wege deutlich benannt werden, damit die Nutzer sich darauf einstellen können.

  • Organisation von Alternativen: Fällt ein Aufzug aus, sorgt das Facility Management nach Möglichkeit für Ersatzlösungen. In Gebäuden mit mehreren Aufzügen kann beispielsweise ein benachbarter Aufzug verstärkt eingesetzt werden oder temporär priorisiert bestimmte Stockwerke anfahren. Ist nur ein einzelner Aufzug vorhanden, müssen Treppen und sonstige Zugangswege gut auffindbar und nutzbar sein; bei Bedarf stellt man Hilfen bereit (etwa Personal, das gehbehinderten Personen beim Treppensteigen zur Hand geht oder den Transport von Lasten übernimmt). Das Ziel ist, die Beeinträchtigungen für die Nutzer so gering wie möglich zu halten und dennoch den Zugang zu allen Etagen zu ermöglichen.

  • Abstimmung bei geplanten Stillständen: Wenn Aufzüge für Wartungsarbeiten oder Modernisierungen planmäßig außer Betrieb genommen werden, koordiniert das Facility Management diesen Prozess eng mit allen Beteiligten. Sicherheitspersonal und Empfang werden informiert, damit sie Besucher oder Mieter entsprechend leiten können. Ggf. werden Mietparteien im Vorfeld schriftlich über Zeitpunkt und Dauer der Maßnahme unterrichtet. Falls der Aufzug beispielsweise in einem Wohngebäude der einzige barrierefreie Zugang ist, können temporäre Vorkehrungen getroffen werden (z. B. Bereitstellung eines Treppenlifts oder organisierter Zugang über ein Nachbargebäude) und mit den Betroffenen abgesprochen werden. Durch proaktive Kommunikation und Abstimmung lässt sich Akzeptanz schaffen und das Sicherheitsrisiko während der Ausfallzeit minimieren.

Schutzziele

  • Vermeidung von Personenschäden: Oberstes Ziel ist, jegliche Gefahr für Fahrgäste oder Personal durch den Aufzugsbetrieb auszuschließen. Dies betrifft sowohl technische Fehlfunktionen als auch Fehlbedienungen. Um Unfälle zu verhindern, sind Aufzüge mit umfangreichen Sicherheitseinrichtungen ausgestattet (z. B. Türsensoren zur Erkennung von Hindernissen, Überlastwarner, Geschwindigkeitsbegrenzer und Fangvorrichtungen als Absturzsicherung, Notbremssysteme) und werden regelmäßig gewartet und geprüft. Auch Hinweise für Nutzer (wie „Im Brandfall Aufzug nicht benutzen“ oder Angaben zur maximalen Last) tragen dazu bei, Fehlgebrauch zu vermeiden. Insgesamt soll das Risiko von Abstürzen, Einklemmen oder anderen Verletzungen auf ein Minimum reduziert werden.

  • Sichere Behandlung eingeschlossener Personen: Trotz Wartung kann es vorkommen, dass ein Aufzug steckenbleibt. Dann muss die Sicherheit der eingeschlossenen Fahrgäste gewährleistet sein. Hierfür sind Notrufsysteme installiert, über die Eingeschlossene rund um die Uhr Hilfe rufen können. Die Abläufe sehen vor, dass unmittelbar nach Eingang eines Notrufs der Kontakt mit den Personen aufgenommen wird, um sie zu beruhigen und über die nächsten Schritte zu informieren. Eine zügige Personenbefreiung (idealerweise innerhalb von 30 Minuten) wird organisiert, um psychische und physische Belastungen gering zu halten. Das Facility Management stellt sicher, dass diese Prozesse etabliert und regelmäßig geübt sind.

  • Koordination mit Brandschutz- und Evakuierungskonzept: Im Brandfall gelten für Aufzüge besondere Regeln. In den meisten Gebäuden sind Personenaufzüge im Brandfall außer Betrieb zu nehmen, da sie bei Stromausfall oder Rauchentwicklung zur Falle werden können. Stattdessen nutzen die Gebäudenutzer die Treppenhäuser zur Evakuierung – entsprechende Warnhinweise („Im Brandfall keinen Aufzug benutzen“) befinden sich an jeder Aufzugstür. Gleichzeitig gibt es in höheren Gebäuden spezielle Feuerwehraufzüge, die baulich und technisch so ausgestattet sind, dass die Feuerwehr sie im Brandfall gezielt einsetzen kann (z. B. eigener feuergeschützter Aufzugsschacht, Notstromversorgung, Schutz vor Wassereintritt). Das Facility Management muss sicherstellen, dass die Aufzugsanlage gemäß dem Brandschutzkonzept betrieben wird und im Alarmfall richtig reagiert (etwa durch automatische Rückkehr der Kabine ins Erdgeschoss und Deaktivierung, sofern kein Feuerwehraufzugsmodus aktiviert ist).

Notruf und Personenbefreiung (Basis)

  • Ständig erreichbares Notrufsystem: Jeder Aufzug mit Personenbeförderung muss über ein funktionsfähiges Zwei-Wege-Notrufsystem verfügen, das jederzeit eine Verbindung zu einer ständig besetzten Notrufzentrale ermöglicht. Seit Anfang 2021 schreibt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ein solches System verbindlich vor, um sicherzustellen, dass eingeschlossene Personen zu jeder Zeit Hilfe anfordern können. Das Facility Management hat die Aufgabe, die Funktionsfähigkeit des Notrufs regelmäßig zu überprüfen (Testanrufe) und vertraglich zu regeln, wer die Notrufannahme übernimmt (z. B. ein externer 24/7-Notdienst oder eine interne Leitstelle).

  • Festgelegte Abläufe für den Ernstfall: Es müssen definierte Prozesse vorhanden sein, wie bei einem Notfall vorzugehen ist. Dazu gehört, dass der Notdienst bei Alarm umgehend die Kommunikation mit den Eingeschlossenen aufnimmt, deren Standort und Zustand erfasst und beruhigend auf sie einwirkt. Parallel wird unverzüglich die Personenbefreiung eingeleitet. Ein hinterlegter Notfallplan legt fest, wer vor Ort die Befreiung aus dem Aufzug vornimmt – beispielsweise ein geschulter Haustechniker im Objekt oder der Bereitschaftsdienst der Aufzugsfirma – und wie die Koordination mit ggf. alarmierten Rettungskräften oder der Feuerwehr abläuft. Diese Vorgehensweisen sollten allen Beteiligten bekannt sein und idealerweise durch Übungen erprobt werden.

  • Klare Zuständigkeiten und Dokumentation: Im Vorfeld ist eindeutig zu bestimmen, wer für die Befreiung aus dem Aufzug verantwortlich ist. Je nach Objekt kann dies eine interne Wartungscrew oder ein externer Servicedienst sein; oft wird vertraglich festgelegt, dass der Aufzugstechniker innerhalb einer bestimmten Frist vor Ort ist. Wichtig ist, dass die Verantwortlichkeiten im Notfallplan benannt sind und jederzeit erreichbare Kontaktpersonen festgelegt werden. Nach jedem Vorfall mit eingeschlossenen Personen muss zudem eine Dokumentation erfolgen: Zeitpunkt, Dauer, Ursache der Störung, ergriffene Maßnahmen und Ergebnis der Befreiung sind festzuhalten. Dieses Protokoll dient der Nachbereitung und ist auch aus Haftungsgründen relevant.