Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Betriebsanweisung: Feuerwehraufzüge

Facility Management: Aufzugsmanagement » Betrieb » Betriebsanweisungen » Feuerwehraufzüge

Zweck und Geltungsbereich

Zweck und Geltungsbereich

Aufzüge zur Nutzung durch die Feuerwehr im Brandfall; bauliche und technische Sonderausstattung nach EN 81‑72.

Rollen und Verantwortlichkeiten

  • Betreiber: Sicherstellung der permanenten Einsatzbereitschaft; regelmäßige Funktionsprüfungen der brandschutztechnischen Schnittstellen.

  • Feuerwehr: Festgelegte Bedienkompetenz; regelmäßige Objektbegehungen/Einweisungen.

  • Haustechnik/Sicherheitsdienst: Erstdiagnose bei Alarm, Freihalten der Zugänge und der Vorräume.

Betriebsregeln

  • Normalbetrieb wie Personenaufzug: bei Brandumschaltung Wechsel in Feuerwehrbetrieb: Steuerung über Feuerwehr-Bedienfeld, Vorrangsteuerung, Fahrten nur mit Berechtigung.

  • Vorräume und Schächte rauchfrei halten: Türen nicht festkeilen; Löschwasser-Management beachten.

Gefährdungen und Schutzmaßnahmen

  • Wassereintritt: Komponenten mit erhöhtem Schutzgrad, Sammelwanne/Entwässerung; regelmäßige Prüfung.

  • Rauch/Hitze: Rauchgeschützte Vorräume, Brandabschnitte; klare Beschilderung mit Helm-Symbol.

  • Fehlbedienung: Exklusive Feuerwehrbedienelemente, Schlüsselsysteme, eindeutige Bedienlogik.

Notfall- und Störungsmanagement

  • Umschaltung durch Brandmeldeanlage und Feuerwehrschlüsseldepot; Rückfallebenen definieren.

  • Redundanzen: Notstrom/Netzersatz, Kommunikation mit Leitstelle (2‑Wege).

  • Störung im Einsatz: Abstimmung Feuerwehr–Haustechnik; Sperrung und Freigabeprozess dokumentiert.

Prüfung, Wartung, Unterweisung, Dokumentation

  • Regelmäßige Funktionsprüfungen der Brandfallsteuerung, Feuerwehrbedienung, Entwässerung, Türfreigaben.

  • Übungen mit der Feuerwehr; Prüfprotokolle vorhalten; Mängel zeitkritisch abstellen.

Spezifische Zusatzregeln

  • EN 81‑72: Bauart, Vorräume, Wasserschutz, Kommunikationsmittel, Leiterzugang/Entrauchungsvorkehrungen.

  • EN 81‑73: Verhalten aller nicht als Feuerwehraufzug vorgesehenen Anlagen im Brandfall (Rückkehr/Stillsetzung).

Besonderheiten

  • Klare Zonierung der Anfahrts- und Bereitstellungsflächen; Barrierefreie Erreichbarkeit des Feuerwehrbedienfelds im Erdgeschoss.