Betriebsanweisung: Feuerwehraufzüge
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Zweck und Geltungsbereich
Aufzüge zur Nutzung durch die Feuerwehr im Brandfall; bauliche und technische Sonderausstattung nach EN 81‑72.
Rollen und Verantwortlichkeiten
Betreiber: Sicherstellung der permanenten Einsatzbereitschaft; regelmäßige Funktionsprüfungen der brandschutztechnischen Schnittstellen.
Feuerwehr: Festgelegte Bedienkompetenz; regelmäßige Objektbegehungen/Einweisungen.
Haustechnik/Sicherheitsdienst: Erstdiagnose bei Alarm, Freihalten der Zugänge und der Vorräume.
Betriebsregeln
Normalbetrieb wie Personenaufzug: bei Brandumschaltung Wechsel in Feuerwehrbetrieb: Steuerung über Feuerwehr-Bedienfeld, Vorrangsteuerung, Fahrten nur mit Berechtigung.
Vorräume und Schächte rauchfrei halten: Türen nicht festkeilen; Löschwasser-Management beachten.
Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
Wassereintritt: Komponenten mit erhöhtem Schutzgrad, Sammelwanne/Entwässerung; regelmäßige Prüfung.
Rauch/Hitze: Rauchgeschützte Vorräume, Brandabschnitte; klare Beschilderung mit Helm-Symbol.
Fehlbedienung: Exklusive Feuerwehrbedienelemente, Schlüsselsysteme, eindeutige Bedienlogik.
Notfall- und Störungsmanagement
Umschaltung durch Brandmeldeanlage und Feuerwehrschlüsseldepot; Rückfallebenen definieren.
Redundanzen: Notstrom/Netzersatz, Kommunikation mit Leitstelle (2‑Wege).
Störung im Einsatz: Abstimmung Feuerwehr–Haustechnik; Sperrung und Freigabeprozess dokumentiert.
Prüfung, Wartung, Unterweisung, Dokumentation
Regelmäßige Funktionsprüfungen der Brandfallsteuerung, Feuerwehrbedienung, Entwässerung, Türfreigaben.
Übungen mit der Feuerwehr; Prüfprotokolle vorhalten; Mängel zeitkritisch abstellen.
