Mitbestimmung im Aufzugsmanagement: Eine umfassende Betrachtung
Das Aufzugsmanagement ist ein zentraler Bestandteil des technischen Facility Managements und betrifft wesentliche Aspekte des Arbeitsalltags und der Sicherheit in Gebäuden. Die Mitbestimmung des Betriebsrats ist dabei von entscheidender Bedeutung, um den Schutz der Beschäftigten zu gewährleisten, Barrierefreiheit sicherzustellen und die Nutzung moderner Technologien unter Wahrung des Datenschutzes zu gestalten. Der Betriebsrat hat umfangreiche Rechte, um in allen Phasen – von der Planung über den Betrieb bis zur Modernisierung – Einfluss zu nehmen. Klare Betriebsvereinbarungen, transparente Kommunikation und eine enge Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber sind dabei der Schlüssel zu einem erfolgreichen und sicheren Aufzugsmanagement.
Planung und Installation: Auswahl und Integration von Aufzugsanlagen in Neubauten oder Bestandsgebäuden.
Betrieb und Wartung: Regelmäßige Prüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Betriebssicherheit.
Modernisierung: Anpassung bestehender Anlagen an neue Sicherheits- und Komfortstandards.
Stilllegung: Fachgerechte Außerbetriebnahme von Anlagen.
Herausforderungen
Sicherheitsrisiken: Technische Defekte oder unzureichende Wartung können schwere Unfälle verursachen.
Barrierefreiheit: Aufzüge müssen für alle Nutzergruppen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, geeignet sein.
Technologische Integration: Moderne Aufzüge erheben und verarbeiten Nutzungsdaten, was datenschutzrechtliche Herausforderungen birgt.
Kosteneffizienz: Der Spagat zwischen Investitionen in moderne Technik und langfristiger Kostensenkung.
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Mitbestimmung bei Regelungen zur Nutzung von Aufzügen, wie Zugangsberechtigungen oder Priorisierungen.
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Einführung technischer Überwachungseinrichtungen, z. B. Kameras oder Sensoren.
§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Maßnahmen des Gesundheitsschutzes, wie Notfallkonzepte oder regelmäßige Wartungsintervalle.
§ 90 BetrVG: Anhörungsrecht bei baulichen Veränderungen oder technischen Einrichtungen, die Arbeitsbedingungen beeinflussen.
§ 99 BetrVG: Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen, z. B. bei der Schulung von Mitarbeitenden zur Wartung und Nutzung der Aufzüge.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Pflichten des Arbeitgebers: Sicherstellung der Betriebssicherheit und regelmäßige Prüfungen durch zugelassene Überwachungsstellen (z. B. TÜV, Dekra).
Gefährdungsbeurteilung: Pflicht zur Bewertung der Sicherheitsrisiken von Aufzügen.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Barrierefreiheit: Verpflichtung zur Bereitstellung barrierefreier Aufzüge, sofern diese erforderlich sind.
Notfallmaßnahmen: Vorgaben zur Evakuierung und zum Einsatz von Notrufsystemen.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Datenschutz: Nutzung von Daten aus modernen Aufzugssystemen (z. B. Fahrverhalten) muss DSGVO-konform erfolgen.
Planung und Installation von Aufzugsanlagen
Barrierefreiheit: Der Betriebsrat kann sicherstellen, dass DIN 18040 (Barrierefreies Bauen) eingehalten wird.
Kapazitätsplanung: Einfluss auf die Anzahl, Größe und Verfügbarkeit von Aufzügen, um Engpässe zu vermeiden.
Sicherheitsfeatures: Mitwirkung bei der Auswahl von Notrufsystemen, Brandschutzmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen.
Nutzung und Betrieb von Aufzügen
Nutzungsregelungen: Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei Regelungen zur Nutzung von Aufzügen, z. B. Zugangsbeschränkungen oder Priorisierungen.
Arbeitszeitregelungen: Bei hoher Auslastung von Aufzügen können Regelungen zur Entlastung der Nutzer getroffen werden.
Barrierefreiheit: Sicherstellung, dass Aufzüge jederzeit zugänglich sind und technische Ausfälle schnell behoben werden.
Nutzung und Betrieb von Aufzügen
Nutzungsregelungen: Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei Regelungen zur Nutzung von Aufzügen, z. B. Zugangsbeschränkungen oder Priorisierungen.
Arbeitszeitregelungen: Bei hoher Auslastung von Aufzügen können Regelungen zur Entlastung der Nutzer getroffen werden.
Barrierefreiheit: Sicherstellung, dass Aufzüge jederzeit zugänglich sind und technische Ausfälle schnell behoben werden.
Wartung und Instandhaltung
Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Der Betriebsrat kann darauf hinwirken, dass Wartungsintervalle strikt eingehalten und qualifizierte Dienstleister eingesetzt werden. Zugang zu Wartungsprotokollen und Berichten über durchgeführte Reparaturen.
Outsourcing: Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte bei der Auswahl externer Wartungsdienstleister und deren Einweisung in betriebliche Sicherheitsstandards.
Einführung neuer Technologien
Technologische Integration: Einführung von KI-basierten Steuerungen oder Überwachungssystemen ist mitbestimmungspflichtig.
Datenschutz: Der Betriebsrat kann darauf hinwirken, dass personenbezogene Daten nicht ohne Zustimmung der Nutzer verarbeitet werden.
Sicherheits- und Notfallmaßnahmen
Evakuierungspläne: Mitwirkung an der Erstellung von Konzepten zur sicheren Evakuierung im Notfall.
Notrufsysteme: Sicherstellung, dass diese rund um die Uhr funktionieren und direkt mit Rettungsdiensten verbunden sind.
Schulungen: Der Betriebsrat kann regelmäßige Unterweisungen für Mitarbeitende zur Nutzung von Aufzügen und zum Verhalten in Notfällen fordern.
Inhalte einer Betriebsvereinbarung
Sicherheitsstandards: Regelmäßige Wartungsintervalle und Prüfungen. Installation und Wartung von Notrufsystemen.
Datenschutz: Vorgaben zur Erhebung, Nutzung und Speicherung von Daten durch digitale Systeme.
Barrierefreiheit: Standards zur Gestaltung von Bedienelementen und Kabinen.
Outsourcing: Anforderungen an Fremdfirmen, einschließlich Zertifizierungen und Berichtspflichten.
Modernisierung: Einbindung des Betriebsrats bei zukünftigen technischen Anpassungen.
Vorteile einer Betriebsvereinbarung
Rechtskonformität: Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Transparenz: Klare Regelungen zu Sicherheit, Nutzung und Datenschutz.
Vertrauen: Förderung der Akzeptanz moderner Technologien durch die Mitarbeitenden.
Technologische Herausforderungen
Herausforderung: Datenschutzprobleme durch digitale Überwachung.
Lösung: Einführung von Datenschutzrichtlinien und Beschränkung der Datenerhebung auf das Notwendige.
Sicherheitsrisiken
Herausforderung: Unzureichende Wartung oder Nachlässigkeit bei Sicherheitsprüfungen.
Lösung: Betriebsrat kann auf regelmäßige Prüfungen und Schulungen drängen.
Kosten-Nutzen-Abwägung
Herausforderung: Arbeitgeber könnten aus Kostengründen auf Sicherheits- oder Komfortmaßnahmen verzichten.
Lösung: Der Betriebsrat sollte auf die langfristigen Vorteile von Investitionen in Sicherheit und Barrierefreiheit hinweisen.