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Instandhaltungsvertrag für effiziente Anlagenpflege

Facility Management: Aufzugsmanagement » Strategie » Ausschreibung » Instandhaltungsvertrag

Aufzugsmanagement » Instandhaltungsvertrag nach DIN EN 13015

Aufzugsmanagement » Instandhaltungsvertrag nach DIN EN 13015

Technische, rechtliche und digitale Steuerung von Wartungsleistungen für Aufzugsanlagen im Rahmen der Betreiberverantwortung

Der Betrieb von Aufzugsanlagen unterliegt strengen technischen und rechtlichen Anforderungen. Als überwachungsbedürftige Anlagen gemäß BetrSichV ist ihr Zustand regelmäßig zu prüfen, ihre Sicherheit sicherzustellen und ihre Verfügbarkeit betriebsseitig zu organisieren. Der Instandhaltungsvertrag ist das wichtigste Instrument zur rechtskonformen Übertragung von Aufgaben, zur Kontrolle von Leistungen und zur Entlastung des Betreibers. Die DIN EN 13015 liefert den normativen Rahmen für die Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen – insbesondere zur Definition von Wartungsumfängen, Qualifikationen des Fachpersonals, Dokumentation und Qualitätssicherung. Ein Vertrag auf Basis dieser Norm schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Klarheit,

Der Instandhaltungsvertrag nach DIN EN 13015 ist das Rückgrat eines sicheren, wirtschaftlichen und regelkonformen Aufzugsbetriebs. Er muss technisch fundiert, inhaltlich strukturiert und digital steuerbar sein – mit messbaren Leistungen, revisionssicherer Dokumentation und eindeutigen Schnittstellen zum Facility Management.

Ausgangslage für strategische Entscheidungen im Facility Management

Ausgangslage: Warum ein strukturierter Instandhaltungsvertrag?

Aufzüge gehören zu den sicherheitsrelevanten Einrichtungen im technischen Gebäudebetrieb.

Ohne geregelte Instandhaltung drohen:

  • Ausfälle und Sicherheitsrisiken

  • Beanstandungen bei ZÜS-Prüfungen

  • Haftungsrisiken für Betreiber nach BGB § 823, § 836

  • Verletzung der Prüf- und Wartungspflichten nach BetrSichV

  • Verlust von Versicherungsdeckung im Schadensfall

  • Einschränkungen in Barrierefreiheit, Betriebssicherheit, Nutzbarkeit

Ein fundierter Wartungsvertrag ermöglicht dagegen:

  • Klar geregelte Aufgabenverteilung

  • Transparenz über Kosten, Leistungen und Termine

  • Integration in CAFM- und Betreiberverantwortungssysteme

  • Steuerung und Bewertung der Dienstleisterleistung über KPIs

  • Nachweisführung gegenüber Behörden, Versicherungen, Auditoren

Normative Grundlage: DIN EN 13015

Titel: Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen – Regeln für Wartung

Gültigkeit: EU-weit harmonisierte Norm, in Deutschland als DIN EN 13015 veröffentlicht

Inhalte der Norm:

  • Definition von Wartungsumfängen

  • Mindestanforderungen an Wartungsleistungen

  • Qualifikation und Schulung des Wartungspersonals

  • Anforderungen an Dokumentation und Nachvollziehbarkeit

  • Anforderungen an die Zusammenarbeit zwischen Betreiber und Wartungsunternehmen

  • Regeln für die Bewertung und Kontrolle von Wartungsqualität

Verbindlichkeit:

  • Norm ist nicht gesetzlich verpflichtend, aber Stand der Technik

  • Referenz in der Praxis, in VOB-Verträgen und in der VDI 3810 Blatt 6

Allgemeine Vertragsangaben

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien

  • Laufzeit und Kündigungsfristen

  • Anzahl und Typ der Anlagen (jeweils eindeutig identifizierbar)

  • Standorte, Zugänge, Ansprechpartner

  • Bezug auf DIN EN 13015 als Vertragsgrundlage

Anlagenbeschreibung

  • Hersteller, Typ, Baujahr

  • Traglast, Förderhöhe, Geschwindigkeit, Haltestellenanzahl

  • Schacht- und Türsysteme, Antriebsart, Notrufsystem

  • Besonderheiten (z. B. Feuerwehrlift, Barrierefreiheit, Außenanlage)

Leistungsumfang

  • Regelmäßige Wartungstätigkeiten nach Herstellerangaben und DIN EN 13015

  • Sichtkontrollen, Funktionsprüfungen, Schmierung, Reinigung

  • Prüfung der Sicherheitseinrichtungen (z. B. Fangvorrichtung, Türkontakte, Notruf)

  • Kontrolle der Notstromversorgung, der RWA-Anbindung (sofern vorhanden)

  • Sofortmaßnahmen bei sicherheitsrelevanten Feststellungen

  • Ggf. zusätzliche Leistungen: z. B. Vorbereitung von Prüfungen durch ZÜS

Ausschlüsse und Zusatzleistungen

  • Ersatzteile separat vergütet oder pauschal

  • Prüfungen nach BetrSichV durch ZÜS separat beauftragt

  • Sondermaßnahmen (z. B. Notrufmodernisierung, Umbau, Sachverständigenbegleitung)

Qualifikation des Personals

  • Nachweis von Schulung auf den jeweiligen Anlagentyp

  • Verpflichtung zur Weiterbildung bei technischen Änderungen

  • Sprachkenntnisse und Sicherheitsunterweisung bei Zugang zu kritischen Bereichen

Intervallregelung

  • Festlegung von Wartungszyklen (z. B. alle 4, 6 oder 12 Wochen)

  • Reaktionszeiten bei Störungen / Notfällen (z. B. 1 h bei Personenbefreiung)

  • Regelung von Wiederholungswartungen bei Zugangshindernissen

Dokumentation

  • Wartungsbericht mit Angabe von Datum, Maßnahmen, Zeitaufwand, Personal

  • Mängelbericht mit Risikobewertung und Handlungsempfehlung

  • Ablage im digitalen Aufzugsbuch oder CAFM-System

  • Übertragung digital via API oder Webportal

Qualitätssicherung und Kontrolle

  • Betreiberrecht auf stichprobenhafte Kontrolle (z. B. 1× jährlich je Anlage)

  • Nutzung von KPIs zur Leistungsbewertung (s. Punkt 6)

  • Jährliches Vertragsreview mit Begehung, Feedback, Maßnahmenverfolgung

Versicherung und Haftung

  • Versicherungsschutz des Dienstleisters für Personen- und Sachschäden

  • Freistellung des Betreibers bei nachweislicher Pflichtverletzung des Dienstleisters

  • Regelung bei Schäden infolge unterlassener oder fehlerhafter Wartung

Integration in Betreiberverantwortung (BetrSichV, VDI 3810 Blatt 6)

Ein DIN EN 13015-konformer Vertrag entlastet den Betreiber nicht vollständig, aber er

Schafft:

  • Nachweisbare Organisation der Instandhaltung

  • Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV § 3

  • Grundlage für die ZÜS-Prüfungsvorbereitung

  • Absicherung der Prüfung und Wartung gemäß TRBS 3121 / TRBS 1201 Teil 2

  • Möglichkeit zur Delegation der Maßnahmen bei klarer Dokumentation

Die VDI 3810 Blatt 6 empfiehlt ausdrücklich, alle Leistungen, Verantwortlichkeiten und Fristen eindeutig zu dokumentieren und vertraglich zu regeln.

Die VDI 3810 Blatt 6 empfiehlt ausdrücklich, alle Leistungen, Verantwortlichkeiten und Fristen eindeutig zu dokumentieren und vertraglich zu regeln.

  • Einbindung in CAFM-System mit Anlage-ID, Wartungshistorie, Prüfintervallen

  • Anbindung an Störungsmanagement / Ticketsystem

  • Schnittstellen zu Aufzugsmonitoring (Live-Daten, Störungscodeübermittlung)

  • KPI-Dashboard zur Bewertung von Stillstand, Reaktionszeit, Wiederholungsmängeln

  • Verknüpfung mit Betreiberverantwortungsmodul, z. B. im Rahmen von ISO 9001, 14001 oder 45001

Wichtige Kennzahlen (KPIs):

KPI

Bedeutung und Anwendung

Verfügbarkeit (%)

Anteil betriebsbereiter Zeit an Gesamtzeit

Anzahl technischer Störungen

Indikator für Anlagenzustand und Wartungsqualität

Wiederholungsmängel

Maß für Nachhaltigkeit der durchgeführten Wartung

Mittlere Interventionszeit

Reaktionsgeschwindigkeit bei Störung / Notruf

Wartungskosten je Anlage

Budgetkontrolle und Vergleichbarkeit

Anzahl Personenbefreiungen

Sicherheitskennzahl, auch für Audit relevant