Aufzugsmanagement » Instandhaltungsvertrag nach DIN EN 13015 Technische, rechtliche und digitale Steuerung von Wartungsleistungen für Aufzugsanlagen im Rahmen der Betreiberverantwortung
Der Betrieb von Aufzugsanlagen unterliegt strengen technischen und rechtlichen Anforderungen. Als überwachungsbedürftige Anlagen gemäß BetrSichV ist ihr Zustand regelmäßig zu prüfen, ihre Sicherheit sicherzustellen und ihre Verfügbarkeit betriebsseitig zu organisieren. Der Instandhaltungsvertrag ist das wichtigste Instrument zur rechtskonformen Übertragung von Aufgaben, zur Kontrolle von Leistungen und zur Entlastung des Betreibers. Die DIN EN 13015 liefert den normativen Rahmen für die Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen – insbesondere zur Definition von Wartungsumfängen, Qualifikationen des Fachpersonals, Dokumentation und Qualitätssicherung. Ein Vertrag auf Basis dieser Norm schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Klarheit,
Der Instandhaltungsvertrag nach DIN EN 13015 ist das Rückgrat eines sicheren, wirtschaftlichen und regelkonformen Aufzugsbetriebs. Er muss technisch fundiert, inhaltlich strukturiert und digital steuerbar sein – mit messbaren Leistungen, revisionssicherer Dokumentation und eindeutigen Schnittstellen zum Facility Management.
Ausgangslage für strategische Entscheidungen im Facility Management Ausgangslage: Warum ein strukturierter Instandhaltungsvertrag? Aufzüge gehören zu den sicherheitsrelevanten Einrichtungen im technischen Gebäudebetrieb.
Ohne geregelte Instandhaltung drohen: Ausfälle und Sicherheitsrisiken
Beanstandungen bei ZÜS-Prüfungen
Haftungsrisiken für Betreiber nach BGB § 823, § 836
Verletzung der Prüf- und Wartungspflichten nach BetrSichV
Verlust von Versicherungsdeckung im Schadensfall
Einschränkungen in Barrierefreiheit, Betriebssicherheit, Nutzbarkeit
Ein fundierter Wartungsvertrag ermöglicht dagegen: Klar geregelte Aufgabenverteilung
Transparenz über Kosten, Leistungen und Termine
Integration in CAFM- und Betreiberverantwortungssysteme
Steuerung und Bewertung der Dienstleisterleistung über KPIs
Nachweisführung gegenüber Behörden, Versicherungen, Auditoren
Normative Grundlage: DIN EN 13015 Titel: Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen – Regeln für Wartung
Gültigkeit: EU-weit harmonisierte Norm, in Deutschland als DIN EN 13015 veröffentlicht
Inhalte der Norm: Definition von Wartungsumfängen
Mindestanforderungen an Wartungsleistungen
Qualifikation und Schulung des Wartungspersonals
Anforderungen an Dokumentation und Nachvollziehbarkeit
Anforderungen an die Zusammenarbeit zwischen Betreiber und Wartungsunternehmen
Regeln für die Bewertung und Kontrolle von Wartungsqualität
Verbindlichkeit: Norm ist nicht gesetzlich verpflichtend, aber Stand der Technik
Referenz in der Praxis, in VOB-Verträgen und in der VDI 3810 Blatt 6
Allgemeine Vertragsangaben Name und Anschrift der Vertragsparteien
Laufzeit und Kündigungsfristen
Anzahl und Typ der Anlagen (jeweils eindeutig identifizierbar)
Standorte, Zugänge, Ansprechpartner
Bezug auf DIN EN 13015 als Vertragsgrundlage
Anlagenbeschreibung Hersteller, Typ, Baujahr
Traglast, Förderhöhe, Geschwindigkeit, Haltestellenanzahl
Schacht- und Türsysteme, Antriebsart, Notrufsystem
Besonderheiten (z. B. Feuerwehrlift, Barrierefreiheit, Außenanlage)
Leistungsumfang Regelmäßige Wartungstätigkeiten nach Herstellerangaben und DIN EN 13015
Sichtkontrollen, Funktionsprüfungen, Schmierung, Reinigung
Prüfung der Sicherheitseinrichtungen (z. B. Fangvorrichtung, Türkontakte, Notruf)
Kontrolle der Notstromversorgung, der RWA-Anbindung (sofern vorhanden)
Sofortmaßnahmen bei sicherheitsrelevanten Feststellungen
Ggf. zusätzliche Leistungen: z. B. Vorbereitung von Prüfungen durch ZÜS
Ausschlüsse und Zusatzleistungen Ersatzteile separat vergütet oder pauschal
Prüfungen nach BetrSichV durch ZÜS separat beauftragt
Sondermaßnahmen (z. B. Notrufmodernisierung, Umbau, Sachverständigenbegleitung)
Qualifikation des Personals Nachweis von Schulung auf den jeweiligen Anlagentyp
Verpflichtung zur Weiterbildung bei technischen Änderungen
Sprachkenntnisse und Sicherheitsunterweisung bei Zugang zu kritischen Bereichen
Intervallregelung Festlegung von Wartungszyklen (z. B. alle 4, 6 oder 12 Wochen)
Reaktionszeiten bei Störungen / Notfällen (z. B. 1 h bei Personenbefreiung)
Regelung von Wiederholungswartungen bei Zugangshindernissen
Dokumentation Wartungsbericht mit Angabe von Datum, Maßnahmen, Zeitaufwand, Personal
Mängelbericht mit Risikobewertung und Handlungsempfehlung
Ablage im digitalen Aufzugsbuch oder CAFM-System
Übertragung digital via API oder Webportal
Qualitätssicherung und Kontrolle Betreiberrecht auf stichprobenhafte Kontrolle (z. B. 1× jährlich je Anlage)
Nutzung von KPIs zur Leistungsbewertung (s. Punkt 6)
Jährliches Vertragsreview mit Begehung, Feedback, Maßnahmenverfolgung
Versicherung und Haftung Versicherungsschutz des Dienstleisters für Personen- und Sachschäden
Freistellung des Betreibers bei nachweislicher Pflichtverletzung des Dienstleisters
Regelung bei Schäden infolge unterlassener oder fehlerhafter Wartung
Integration in Betreiberverantwortung (BetrSichV, VDI 3810 Blatt 6) Ein DIN EN 13015-konformer Vertrag entlastet den Betreiber nicht vollständig, aber er
Schafft: Nachweisbare Organisation der Instandhaltung
Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV § 3
Grundlage für die ZÜS-Prüfungsvorbereitung
Absicherung der Prüfung und Wartung gemäß TRBS 3121 / TRBS 1201 Teil 2
Möglichkeit zur Delegation der Maßnahmen bei klarer Dokumentation
Die VDI 3810 Blatt 6 empfiehlt ausdrücklich, alle Leistungen, Verantwortlichkeiten und Fristen eindeutig zu dokumentieren und vertraglich zu regeln.
Die VDI 3810 Blatt 6 empfiehlt ausdrücklich, alle Leistungen, Verantwortlichkeiten und Fristen eindeutig zu dokumentieren und vertraglich zu regeln. Einbindung in CAFM-System mit Anlage-ID, Wartungshistorie, Prüfintervallen
Anbindung an Störungsmanagement / Ticketsystem
Schnittstellen zu Aufzugsmonitoring (Live-Daten, Störungscodeübermittlung)
KPI-Dashboard zur Bewertung von Stillstand, Reaktionszeit, Wiederholungsmängeln
Verknüpfung mit Betreiberverantwortungsmodul, z. B. im Rahmen von ISO 9001, 14001 oder 45001
Wichtige Kennzahlen (KPIs): Anteil betriebsbereiter Zeit an Gesamtzeit
Indikator für Anlagenzustand und Wartungsqualität
Maß für Nachhaltigkeit der durchgeführten Wartung
Reaktionsgeschwindigkeit bei Störung / Notruf
Budgetkontrolle und Vergleichbarkeit
Sicherheitskennzahl, auch für Audit relevant