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Notfallmanagement und Kommunikation

Facility Management: Aufzugsmanagement » Betrieb » Notfallmanagement

Notfallmanagement und Kommunikation

Notfallmanagement bei Aufzugsanlagen

Diese Betriebsanweisung beschreibt die strukturierte Organisation von Notfall- und Kommunikationsprozessen für Aufzugsanlagen. Sie umfasst Rollen, Alarmketten, technische Maßnahmen und Übungen – mit dem Ziel, im Einsatzfall schnell, klar und sicher zu handeln.

Notfallmanagement für Aufzugsanlagen im Betriebsalltag

Rollen und Verantwortlichkeiten:

  • Betreiber/Arbeitgeber: Einrichtung, Dokumentation und Überwachung der Notfallorganisation; Bestellung einer beauftragten Person für Aufzugsanlagen; Auswahl und vertragliche Bindung eines qualifizierten Notdienstes; Sicherstellung von Unterweisungen und Übungen.

  • Beauftragte Person für Aufzugsanlagen: Objektkenntnis, Durchführung/Koordination der Erstmaßnahmen und Unterstützung der Notbefreiung; Schnittstelle zu Notrufzentrale, Instandhaltung und Feuerwehr.

  • Notrufzentrale (24/7): Annahme der Notrufe, Beruhigungs- und Informationsgespräch, Lokalisierung, Disposition des Notdienstes und ggf. der Feuerwehr; fortlaufende Kommunikation mit Eingeschlossenen.

  • Qualifizierter Notdienst/Instandhalter: Durchführung der technischen Notbefreiung und Wiederherstellung eines sicheren Zustands; Gefährdungsbeurteilung vor und während der Befreiungsmaßnahmen.

  • Feuerwehr: Hinzuziehung bei medizinischen Notlagen, Gefahr im Verzug, technischen Besonderheiten oder wenn die standardisierte Notbefreiung nicht sicher durchführbar ist.

Ablauf in Phasen:

  • Technische Notbefreiung

  • Alarmierung und Erstkontakt

  • Auslösung des Notrufs über das Zwei-Wege-Kommunikationssystem in der Kabine; automatische Übermittlung von Standortdaten.

  • Innerhalb kürzester Zeit Aufbau der Sprachverbindung; Beruhigung, Abfrage von Personenzahl, Gesundheitszustand, besonderen Risiken (Kinder, mobilitätseingeschränkte Personen).

  • Plausibilitätsprüfung, Aktivierung der Alarmkette und Ereignisprotokollierung.

  • Disposition und Absicherung

  • Disposition des Notdienstes; Information der beauftragten Person vor Ort; ggf. Benachrichtigung der Feuerwehr bei Gefährdungsanzeichen (Rauch, medizinischer Notfall).

  • Sicherung des Gefahrenbereichs: Absperren der Schächte/Etagenbereiche, Hinweisbeschilderung, Vermeidung von Selbstbefreiungsversuchen.

  • Vor Beginn: Spannungsfreiheit bzw. sichere Betriebszustände prüfen, mechanische Bewegungen kontrollieren, Absturz- und Quetschgefahr ausschließen.

  • Durchführung nur durch geschultes Personal mit geeigneten Mitteln (z. B. manuelles Absenken/Anheben in Haltestellen-Nähe, Türöffnung mit Spezialwerkzeug nach Freigabe).

  • Ständige Kommunikation mit Eingeschlossenen; Gesundheitszustand überwachen; Evakuierung nur auf sichere Ebene mit planebenem Ausstieg.

  • Abbruch und Feuerwehralarmierung, wenn Risiken nicht beherrschbar sind.

  • Nachbereitung

  • Medizinische Erstversorgung bei Bedarf; psychologische Erstansprache; Sicherung von personenbezogenen Gegenständen.

  • Technische Ursachenanalyse, Störungsbehebung, Funktionsprüfung und Rückgabe an den sicheren Betrieb.

  • Dokumentation: Ereignisbericht mit Zeitstempeln, beteiligten Personen, Maßnahmen, Ursachen, Lessons Learned; Meldung an Betreiber und ggf. Behörden gemäß interner Vorgaben.

Grundsätze:

  • Sicherheit vor Schnelligkeit, dennoch zügiges Vorgehen.

  • Nur unterwiesene/qualifizierte Personen führen die Notbefreiung aus.

  • Keine Türöffnung in Schachtbereichen ohne planebenen Halt; keine Nutzung der Leiter in Schächten ohne zusätzliche Sicherung.

Eskalationsstufen:

  • Stufe 1: Notrufannahme durch Notrufzentrale, Beruhigung, Verifikation, Start der Disposition.

  • Stufe 2: Notdienst auf Anfahrt, beauftragte Person informiert, Zugang und Schlüsselmanagement organisiert.

  • Stufe 3: Feuerwehr/Notarzt bei medizinischer Indikation, Rauchentwicklung, technischen Besonderheiten oder ausbleibender Befreiungsmöglichkeit.

  • Stufe 4: Krisenstab bei Mehrfachereignissen, infrastrukturellen Ausfällen oder Reputationsrisiken.

Zeitziele und Fristen:

  • Unverzügliche Notrufannahme und Sprachverbindung; fortlaufende Betreuung bis zur Befreiung.

  • Einleitung der Maßnahmen sofort nach Verifikation; Eintreffen des Notdienstes gemäß vertraglich festgelegter Interventionszeit.

  • Branchenübliche Zielgröße: Befreiung der eingeschlossenen Personen innerhalb kurzer Zeit; als Planungs- und Qualitätsziel hat sich etabliert, eine Befreiung im Regelfall innerhalb von etwa 30 Minuten nach Notruf sicherzustellen, soweit Lage und Technik dies erlauben.

  • Eskalation, wenn Zielzeiten absehbar nicht einhaltbar sind.

Dokumentation und Nachverfolgung:

  • Lückenlose Ereignisaufzeichnung inklusive Zeitmarken (Call-Timing, Disposition, Eintreffen, Befreiung).

  • KPI-gestütztes Monitoring (z. B. Annahmezeit, Interventionszeit, Befreiungsdauer, Wiederholungsstörungen) und regelmäßige Reviews.

Regeln für Nutzer:

  • Aufzüge im Brandfall nicht benutzen; Treppenräume nutzen.

  • Brand melden (intern/extern), Selbstschutz beachten, gefährdete Personen unterstützen, aber keine Eigengefährdung.

  • Sammelplätze ansteuern, Anweisungen von Einsatzkräften befolgen.

Technische und organisatorische Maßnahmen:

  • Ansteuerung der Brandfallsteuerung: Aufzüge fahren automatisch zur Evakuierungsebene, Türen öffnen und bleiben außer Betrieb; Rufannahme gesperrt.

  • Kopplung mit der Brandmeldeanlage (BMA) einschließlich definierter Brandfallmatrix.

  • Freihalten von Treppenräumen, Rauchschutz- und Brandabschnitten; Kontrolle der Türen-Schließmechanismen.

  • Klar erkennbare Beschilderung, Piktogramme und Sprachdurchsagen.

Spezialfälle

  • Feuerwehraufzüge verfügen über gesonderten Notbetrieb gemäß einschlägiger Normen; Nutzung ausschließlich durch Einsatzkräfte.

  • Anpassung der Brandfalllogik bei Bau- oder Sonderbetrieb; vorübergehende Maßnahmen dokumentieren und kompensieren.

Stromausfall

  • Technische Vorsorge: Notbeleuchtung in Kabine und Zugängen, batteriegestütztes Zwei-Wege-Notrufsystem, ggf. unterbrechungsfreie Stromversorgung für Kommunikations- und Leitstellenkomponenten.

  • Operative Maßnahmen: Information der Eingeschlossenen, Vermeidung unkontrollierter Bewegungen; manuelle Notablässe nur durch geschultes Personal; Priorisierung schutzbedürftiger Personen.

  • Wiederanlauf: Erst nach Sicht- und Funktionsprüfung; protokollierte Inbetriebnahme; Ursachenanalyse bei wiederkehrenden Ausfällen.

Extreme Ereignisse

  • Naturgefahren (Sturm, Starkregen/Hochwasser, Hitze/Kälte): Präventives Außerbetriebnehmen gefährdeter Anlagen, Schutz von Schächteinstiegen gegen Wassereinbruch, Temperaturüberwachung technischer Räume.

  • Sicherheitslagen (Bombendrohung, Amok/Terror): Räumung nach behördlicher Anweisung, konsequente Aufzugsabschaltung, Zugangskontrolle, gesicherte Informationskanäle.

  • Infrastrukturausfälle (Telekommunikation, IT, Energie): Fallback-Kommunikation (Mobilfunk, TETRA, Satellit), manuelle Prozesse, redundante Leitstellen.

  • Gesundheitslagen (Pandemie): Schutzkonzepte für enge Räume (begrenzte Personenzahl, Maskenempfehlungen), priorisierte Wartung zur Minimierung von Störungen und Rettungseinsätzen.

  • Krisenorganisation: Aktivierung eines Krisenstabs, Lagebild, Entscheidungs- und Kommunikationslinien, Koordination mit Behörden, Dokumentation und Nachbereitung.

Bauliche und technische Schnittstellen:

  • Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) mit gültiger Schlüsselverwaltung; regelmäßige Funktionsprüfung.

  • Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) und Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) an definierten Zugängen; hinterlegte Feuerwehrlaufkarten.

  • Brandmeldeanlage mit aufgeschalteter Leitstelle; abgestimmte Brandfallmatrix inklusive Aufzugssteuerung.

  • Feuerwehrschlüsselschalter an relevanten Aufzugstableaus; gesicherte Anfahr- und Aufstellflächen.

Organisatorische Schnittstellen:

  • Übergabeprotokolle bei Eintreffen der Feuerwehr: Ansprechpartner, Objektplan, betroffene Anlagenteile, besondere Gefahren.

  • Gemeinsame Begehungen und Abstimmungen zu Zugängen, Abschaltungen, Sperrbereichen und Besonderheiten des Objekts.

  • Nach dem Einsatz: Rückmeldung zu Beobachtungen, Verbesserungspotenziale, Anpassung des AGAP.

Interne Kommunikation:

  • Leitstelle/Notrufzentrale als Knotenpunkt; klare Rufnummern und Verantwortlichkeiten.

  • Redundante Kanäle: Festnetz, Mobilfunk, Betriebsfunk; priorisierte Gruppenrufe.

  • Rollenbasierte Informationsverteilung: Betreiber, beauftragte Person, Haustechnik, Sicherheitsdienst, Management/Krisenstab.

Externe Kommunikation:

  • Behörden und Einsatzkräfte (112/BOS); Störungsmeldungen an Netzbetreiber/Dienstleister.

  • Dienstleisterkette (Aufzug, BMA, Gebäudetechnik) mit hinterlegten Bereitschaftslisten.

  • Öffentlichkeit/Betroffene: Gebäudedurchsagen, digitale Infoboards, E-Mail/SMS-Alerts; sachlich, knapp, handlungsorientiert.

Barrierefreiheit und Mehrsprachigkeit:

  • Piktogramme, leicht verständliche Kurzanweisungen in Aufzugskabinen und Fluren.

  • Sprachunterstützung im Notruf; Übertragung von Textmeldungen für hörgeschädigte Personen.

  • Berücksichtigung besonderer Bedarfe (Mobilität, Kognition) bei Evakuierung und Ansprache.

Übungen, Schulung und kontinuierliche Verbesserung

  • Regelmäßige Unterweisungen für beauftragte Personen und Sicherheitsdienste zu Notbefreiung, Brandfallregeln, Stromausfall- und Kommunikationsprozeduren.

  • Durchführungen von Übungen: Alarm- und Evakuierungsübungen, technische Notbefreiungssimulationen, Leitstellen- und Kommunikationstests; dokumentierte Ergebnisse und Maßnahmenverfolgung.

  • Systematische Auswertung realer Ereignisse (After-Action-Reviews), Anpassung von Prozessen, Pflege der Alarmpläne und Kontaktdaten.

  • Kennzahlenbasierte Steuerung und Audits zur Wirksamkeitskontrolle; Integration in das betriebliche Risiko- und Qualitätsmanagement.