Dimensionskriterien für die Auslegung betrieblicher Aufzugsanlagen
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Auslegung betrieblicher Aufzugsanlagen in technisierten Betreiberimmobilien
Aufzugsanlagen sind in modernen Betreiberimmobilien ein zentraler Bestandteil der technischen Gebäudeausrüstung und wesentlich für die funktionale Erschließung mehrgeschossiger Gebäude. Insbesondere in Bürogebäuden, Krankenhäusern, Hotels oder Industrieanlagen gelten Aufzüge als kritische Infrastruktursysteme, deren Auslegung und Beschaffung sorgfältig geplant werden müssen. Die richtige Dimensionierung – bezüglich Anzahl, Größe, Tragfähigkeit und Geschwindigkeit der Aufzüge – entscheidet maßgeblich über Wartezeiten, Beförderungskapazität, Sicherheit und Benutzerzufriedenheit. Neben den technischen Parametern müssen dabei auch normative Vorgaben, nutzungsspezifische Anforderungen und betriebswirtschaftliche Lebenszykluskosten berücksichtigt werden.
Bürogebäude
In Büro- und Verwaltungsgebäuden liegen die Hauptanforderungen an Aufzüge in der Bewältigung von Stoßzeiten sowie in kurzen Warte- und Fahrzeiten, um den Betriebsablauf effizient zu halten. Besonders zu den Spitzenzeiten morgens und abends (Beginn und Ende der Arbeitszeit) müssen ausreichend Aufzugsanlagen vorhanden sein, um einen reibungslosen Transport der Mitarbeiter zu gewährleisten. Als Planungsziel gilt eine mittlere Wartezeit von maximal ca. 25–30 Sekunden im Erdgeschoss. Außerdem wird empfohlen, dass in fünf Minuten etwa 11–15 % der Gebäudenutzer per Aufzug befördert werden können (Handling Capacity 5 Minuten, HC5), was gemäß der Norm ISO 8100-32 ein Qualitätsmerkmal darstellt.
Diese Kenngröße HC5 sollte idealerweise zwischen 11 und 14 % liegen, d. h. beispielsweise in einem Gebäude mit 1.000 Personen sollten mindestens ~120 Personen innerhalb von 5 Minuten vom Hauptzugang in ihre Zieletagen gelangen können:
Für die erste Abschätzung der benötigten Aufzugsanzahl in Bürogebäuden existieren Faustformeln: Häufig wird etwa ein Aufzug pro 200 Personen angesetzt. Ebenso lässt sich die erforderliche Fahrgeschwindigkeit überschlägig bestimmen, etwa indem die Förderhöhe (Gebäudehöhe) in Metern durch 25 geteilt wird – das Ergebnis (in m/s) wird auf die nächsthöhere Standardgeschwindigkeit gerundet. So ergibt eine Förderhöhe von 75 m bspw. etwa 3 m/s als Richtwert. Solche Faustregeln müssen jedoch stets durch eine detaillierte Verkehrsflussanalyse validiert werden, da die optimale Auslegung von Aufzugsgröße, Anzahl und Geschwindigkeit ein Abwägen zwischen hoher Förderleistung und kurzen Wartezeiten erfordert. Moderne Planungswerkzeuge und Simulationen erlauben es, das spezifische Nutzerverhalten, die Etagenbelegung und unterschiedliche Nutzungsszenarien (z. B. gleichzeitige Kantinennutzung im Dachgeschoss) zu berücksichtigen, um die Aufzugskapazität präzise zu dimensionieren.
Neben Kapazität und Geschwindigkeit spielen im Bürogebäude weitere technische Kriterien eine Rolle: Geräuscharmer Betrieb ist wichtig, da Aufzüge oft in unmittelbarer Nähe zu Arbeitsplätzen verlaufen. Hier sind z. B. Anforderungen an den Schallschutz gemäß DIN 4109 zu beachten, wonach schutzbedürftige Räume (Büros, Konferenzräume) nicht übermäßig durch Aufzugsgeräusche gestört werden dürfen. So wird empfohlen, Aufzugsschächte nicht direkt an ruhebedürftige Bereiche zu grenzen, oder aber baulich entsprechend zu entkoppeln und mit ausreichend Masse (z. B. 30 cm Stahlbetonwand) zu versehen. Weiterhin benötigen Bürohochhäuser (typischerweise ab Hochhausgrenze ~22 m Höhe) häufig Feuerwehraufzüge, die speziellen Normen genügen (EN 81-72 für Feuerwehraufzüge, siehe auch Abschnitt normative Grundlagen). In sehr hohen Bürogebäuden kommen oft mehrere Aufzugsgruppen mit Zoneneinteilung zum Einsatz (Sky Lobbies), um die Fahrzeiten zu optimieren. Schließlich sind in Büroimmobilien zunehmend Zugangskontrollsysteme in die Aufzüge integriert (z. B. Kartenleser für bestimmte Etagen), was besondere Anforderungen an die Steuerung und Sicherheit stellt.
Krankenhäuser
In Krankenhäusern und Kliniken werden an Aufzüge besonders hohe Anforderungen gestellt, da sie nicht nur Personen, sondern oft auch Betten, medizinische Geräte und Material transportieren. Mehrere Aufzugstypen kommen hier parallel zum Einsatz: Bettenaufzüge (für Patientenliegen und Betten), Personenaufzüge (für Besucher und Personal), Lastenaufzüge (für Versorgungsgüter, Wäsche etc.) und ggf. separate Güteraufzüge. Von allen Aufzügen – insbesondere jedoch den Bettenaufzügen – wird eine maximale Verfügbarkeit erwartet, idealerweise nahe 100 %, da ein Ausfall im Ernstfall Menschenleben gefährden könnte. Daher ist bei der Planung eine hinreichende Redundanz vorzusehen (mehrere Anlagen), um jederzeit einen funktionierenden Aufzug bereitzustellen.
In sensiblen Bereichen (OP-Trakte, Intensivstationen etc.) werden häufig zwei oder mehr Bettenaufzüge eingeplant, damit bei Wartung oder Störung eines Aufzugs der zweite weiterhin verfügbar ist:
Fahrkorbgröße und Tragfähigkeit sind in Krankenhäusern ebenfalls zentral: Ein Bettenaufzug muss groß genug sein, um ein Patientenbett samt Begleitpersonen aufzunehmen. Üblich sind Kabinenabmessungen von z. B. ca. 2,4 m Tiefe und 1,4 m Breite (lichte Türbreite um 1,10 m) für einen Liegetransport gemäß DIN EN 81-70 Typ 3 oder höher. Die Nenn-Tragfähigkeit liegt oft bei 2.000–2.500 kg, um auch schwere Betten mit Equipment sicher bewegen zu können. Interessanterweise werden solche Aufzüge oft mit bewusst überdimensioniertem Gegengewicht (ca. 40 % Ausgleich) ausgeführt, da die Maximalbelastung selten erreicht wird – durch die Gewichtsreserve beim Leer- oder Teillastbetrieb lässt sich Energie sparen und der Verschleiß reduzieren. Die Komponenten (Antrieb, Türmechanik etc.) von Krankenhausaufzügen müssen äußerst robust und langlebig sein, um den hohen Fahrtenzahlen standzuhalten. Empfehlenswert ist in vielen Fällen ein Aufzug mit separatem Maschinenraum, da dieser die Wartung und eventuelle Notbefreiungen erleichtert.
Hygiene spielt im Krankenhaus eine entscheidende Rolle: Fahrkorb-Innenwände und -böden sollten aus leicht zu reinigenden Materialien (z. B. Edelstahl ohne Fugen) bestehen. Helle Beleuchtung und freundliche Gestaltung können zudem die Atmosphäre für Patienten verbessern. Türen von Bettenaufzügen müssen extra breit sein (mindestens 1,10 m lichte Breite) und mit Lichtgittern und Türraum-Überwachung ausgestattet sein, um Unfälle beim Ein- und Ausfahren von Betten zu vermeiden. Die Türbewegung soll fein einstellbar sein (getrennt regelbare Schließ- und Öffnungsgeschwindigkeit), um weder zu langsam noch zu riskant schnell zu sein. Häufig werden konstruktive Maßnahmen getroffen, damit Betten leicht ein- und ausgerollt werden können – z. B. verdeckte Türführungsschienen, damit Räder nicht in Schienenöffnungen geraten.
Spezielle Steuerungsfunktionen erhöhen die Nutzbarkeit in Kliniken: Eine Bettenerkennung im Fahrkorb kann bewirken, dass bei transportiertem Bett im Aufzug externe Rufe ignoriert werden (Priorität für den Betten-Transport direkt zum Ziel). Außerdem sind Vorrangschaltungen üblich, mit denen autorisiertes Personal (über Schlüsselschalter oder Chipkarten) einen Aufzug im Notfall exklusiv anfordern kann. Für Notfälle muss eine Sicherheitsstromversorgung (USV oder Notstrom) vorhanden sein, um im Stromausfall einsteckende Personen oder Betten schnell evakuieren zu können. Brandfallsteuerungen nach EN 81-73 gehören ebenso zum Standard: Bei Brandalarm fährt der Aufzug automatisiert zur Evakuierungsetage und bleibt dort stehen. Die Fahrgeschwindigkeit von Bettenaufzügen wird oft moderater gewählt – extrem hohe Geschwindigkeiten sind unerwünscht, da empfindliche Patienten bei abruptem Halt unter Unwohlsein leiden könnten. Schließlich können in Krankenhäusern zusätzliche Ausstattungen notwendig sein, etwa Steckdosen im Fahrkorb für medizinische Geräte (z. B. Beatmungsgeräte während Verlegungsfahrten).
Durch die hohe Nutzungsfrequenz müssen Krankenhausaufzüge sehr intensiv gewartet und gereinigt werden. In Klinikbereichen fällt viel Staub und Flusen an, die in Schächten zu Schmutzablagerungen führen und bei Vernachlässigung sogar Brandrisiken bergen. Daher ist ein engmaschiges Reinigungskonzept wichtig. Zur Maximierung der Verfügbarkeit kommen verstärkt vorausschauende Instandhaltungssysteme zum Einsatz, welche Verschleißteile überwachen und rechtzeitig zum Austausch empfehlen. Dies gewährleistet die hohe Verfügbarkeit und Sicherheit, die für klinische Aufzüge unerlässlich ist.
Hotels
Hotelgebäude stellen andere, mehr komfort- und serviceorientierte Anforderungen an Aufzugsanlagen. Zunächst müssen Hotelaufzüge natürlich die Personenbeförderung der Gäste komfortabel und zügig sicherstellen. Je nach Größe und Klassifizierung des Hotels kann die Aufzugskapazität variieren: In kleineren Hotels genügen oft ein oder zwei Personenaufzüge, während große Hochhaushotels mit hunderten Zimmern mehrere Aufzüge in Gruppensteuerung benötigen. Die Nutzungsspitzen treten in Hotels typischerweise morgens (wenn viele Gäste zeitnah zum Frühstück oder Check-Out aufbrechen) und am Nachmittag (Check-In-Zeit) auf. Das System muss auf diese Stoßzeiten ausgelegt sein, um auch bei voller Auslastung keine unzumutbar langen Wartezeiten zu produzieren – als Richtwert können ~30 Sekunden Wartezeit in belebten Hotels als Zielgröße herangezogen werden, analog zu Bürogebäuden.
Neben den Haupt-Personenaufzügen für Gäste kommen in Hotels oft weitere spezialisierte Aufzüge zum Einsatz: Etwa Service- oder Lastenaufzüge für Gepäck, Housekeeping und interne Logistik (Wäschetransport, Room-Service etc.). Diese werden vom Personal genutzt und sind meist abseits der Gästebereiche platziert, um den Gästekomfort nicht zu stören. Speiseaufzüge (Dumbwaiter) können in größeren Hotels den Transport von Speisen/Getränken zwischen Küchen und Etagenbars oder Zimmerservice-Stationen übernehmen. Die Trennung von Gast- und Serviceverkehr ist ein wichtiges Planungsprinzip in Hotels, um den Gästen einen ungestörten Aufenthalt zu ermöglichen (z. B. damit kein Housekeeping-Personal mit Wäschewagen den Gästelift blockiert).
Hoher Wert wird in Hotels auf Komfort, Design und Sicherheit der Aufzüge gelegt. Die Fahrkörbe sind oft repräsentativ gestaltet (edel verkleidete Kabinen, Spiegel, angenehme Beleuchtung, ggf. Hintergrundmusik oder Infotainment-Displays) und fahren mit sanfter Beschleunigung und Abbremsung für maximalen Fahrkomfort. In gehobenen Hotels werden mitunter Panoramaaufzüge eingesetzt, die den Gästen einen Ausblick bieten und zugleich architektonische Akzente setzen. Technisch müssen Hotelaufzüge selbstverständlich barrierefrei sein, da Hotels öffentlich zugängliche Gebäude sind. Entsprechend gelten die Anforderungen der DIN EN 81-70 an Kabinenmaße (mindestens Typ 2: 110×140 cm Kabine mit 90 cm Tür für Rollstuhlnutzung) und Ausstattung (u. a. Spiegel, Haltegriffe, taktile und akustische Elemente) für mindestens einen Aufzug pro Gebäude. Diese Norm gewährleistet einen uneingeschränkten Zugang für Gäste mit Mobilitätseinschränkungen. Zudem fordern Bauordnungen (z. B. die Musterbauordnung sowie DIN 18040-1) in öffentlichen Gebäuden Barrierefreiheit, was für Hotels relevante Pflicht ist.
In puncto Sicherheit sind Hotels ähnlich strengen Vorschriften unterworfen wie andere öffentliche Bauten. Aufzüge in Hotels müssen über ein automatisches Notrufsystem verfügen (DIN EN 81-28) und im Brandfall bestimmten Anforderungen genügen, z. B. Einsatz von brandbeständigen Schachttüren gemäß EN 81-58. Auch hier ist – abhängig von Gebäudegröße und Höhe – gegebenenfalls ein Feuerwehraufzug nach EN 81-72 vorzusehen (etwa für Hochhäuser oder besondere Gebäudeklassen). Wartung in Hotels erfolgt in der Regel regelmäßig (oft quartalsweise oder häufiger), mindestens jedoch jährlich, wie von der Betriebssicherheitsverordnung vorgeschrieben. Hotelbetreiber schließen meist Wartungsverträge mit zuverlässigen Aufzugsfirmen ab, um einen störungsfreien Betrieb rund um die Uhr sicherzustellen. Für Notfälle bieten viele Hersteller 24/7-Notdienste, was in Hotels aufgrund der Gästebindung besonders wichtig ist.
Ein weiteres Merkmal ist die Integration der Aufzüge ins Service- und Sicherheitskonzept des Hotels. So werden Aufzüge häufig mit Zutrittskontrollen gekoppelt: Gäste können nur mit ihrer Zimmerkarte bestimmte Etagen anwählen (etwa ihre eigene Etage), was die Sicherheit erhöht. Diese Integration ins Zugangssystem erfordert spezielle Steuerungsoptionen. Insgesamt müssen Hotelaufzüge zuverlässig, leise und ansprechend sein, um den Komfortstandard des Hauses zu unterstützen. Moderne Lösungen setzen hier auf leise, getriebelose Antriebe, gute Schallentkopplung und softwaregestützte Steuerungen, die Stoßzeiten antizipieren und so Wartezeiten minimieren.
Industrieanlagen
Industriebauten und Produktionsanlagen stellen an Aufzugsanlagen primär funktionale und robuste Anforderungen. Oftmals handelt es sich hier um Lastenaufzüge mit sehr hoher Tragfähigkeit, die dem Transport von Waren, Material oder Ausrüstung zwischen Produktionsbereichen dienen. Personenbeförderung kann zwar eingeschlossen sein (z. B. Begleitperson beim Warentransport), steht aber nicht immer im Vordergrund – teilweise sind es reine Güteraufzüge. In solchen Fällen greifen andere rechtliche Rahmen (Maschinenrichtlinie statt Aufzugsrichtlinie, siehe normative Grundlagen). Typische Merkmale industrieller Aufzüge sind: hohe Nutzlasten (z. B. 5 t oder mehr), großzügige Kabinenabmessungen für Paletten, Maschinen oder sogar Gabelstapler, und eine sehr robuste Bauweise. Häufig werden hier Stahlkonstruktionen mit strapazierfähigen Oberflächen eingesetzt, während auf ästhetische Aspekte weniger Wert gelegt wird. Die Fahrgeschwindigkeiten sind in Industrieaufzügen meist moderat, da der Fokus auf Zuverlässigkeit und Sicherheit liegt; eine Ausnahme sind z. B. Förderanlagen in Hochregallagern, wo schnelle Lastenbewegungen gefordert sein können – diese fallen aber eher in den Bereich Fördertechnik als klassische Personenaufzüge.
In Industrieumgebungen können rauere Umgebungsbedingungen herrschen (Staub, Feuchtigkeit, Temperaturschwankungen, ggf. chemische Einflüsse), weshalb Aufzugskomponenten entsprechend ausgelegt sein müssen. Es existieren Spezialaufzüge, z. B. explosionsgeschützte Aufzüge für chemische Anlagen (ATEX-konforme Ausführung), oder Aufzüge mit erhöhter Korrosionsbeständigkeit für den Außeneinsatz. Die Planung muss also die Umgebungsbedingungen und Betriebsabläufe im Industrieunternehmen berücksichtigen. Verfügbarkeit und Belastbarkeit sind entscheidend: Aufzüge in einem Mehrschicht-Betrieb müssen unter Umständen 24 Stunden am Tag zuverlässig laufen und enorme Fahrtenzahlen bewältigen. Daher werden industriell genutzte Aufzüge oft mit überdimensionierten Antrieben, verstärkten Türen und langlebigen Komponenten ausgestattet.
Wartungsintervalle sind hier tendenziell kurz (intensive Beanspruchung erfordert häufigere Inspektionen):
Ein wichtiger Unterschied zu öffentlichen Gebäuden: In Industrieanlagen besteht nicht immer eine gesetzliche Verpflichtung, jeden Bereich barrierefrei zu erschließen. Wenn ein Aufzug allerdings der Personenbeförderung dient, gelten natürlich die vollen sicherheitstechnischen Anforderungen wie in anderen Gebäuden. Reine Lastenaufzüge ohne Personenzutritt können nach der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gebaut werden – diese greift etwa bei Kleingüteraufzügen oder fördertechnischen Anlagen, die nicht alle Kriterien der Aufzugsrichtlinie erfüllen (z. B. kein geschlossener Fahrkorb). In solchen Fällen sind die grundlegenden Sicherheitsanforderungen ebenfalls hoch, aber anders normiert (z. B. Not-Halt-Einrichtungen, Beschränkung des Zugangs nur für unterwiesenes Personal etc.). Oft werden Lastenaufzüge mit Begleitmöglichkeit geplant, sodass im Bedarfsfall Personal mitfahren darf – diese Anlagen müssen dann jedoch wiederum allen Personenaufzug-Normen entsprechen (inkl. Notruf, Absturzsicherung etc.).
Zusätzlich sind in Industriebauten manchmal Sonderformen von Aufzügen anzutreffen: etwa Feuerwehrlifts innerhalb von Werksgebäuden (um Werkfeuerwehren den Zugang zu erleichtern) oder Evakuierungsaufzüge für bestimmte Anlagenbereiche. Auch Plattformlifte oder Scherenhubtische können zum innerbetrieblichen vertikalen Transport zählen; diese fallen aber meist nicht unter den klassischen Aufzugsbegriff gemäß Aufzugsrichtlinie. Ein Aspekt im industriellen Umfeld ist ferner die Integration in Produktionsprozesse: So kann es nötig sein, dass Aufzüge präzise an Fördereinrichtungen andocken oder in Prozessleitsysteme eingebunden werden. Die Steuerung solcher Aufzüge wird dann mit externen Anlagen synchronisiert.
Insgesamt stehen bei Industrie-Aufzügen Funktionalität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit im Vordergrund. Die technischen Anforderungen variieren je nach Branche – z. B. gelten in der Lebensmittelproduktion erhöhte Hygienestandards (Edelstahlauskleidung, leicht zu reinigende Kabinen), während in einem Logistikzentrum eher die Durchsatzleistung (Paletten pro Stunde) relevant ist. Die Auslegung muss daher eng mit den betrieblichen Anforderungen abgestimmt werden. Auch hier gilt es, Normen und Richtlinien (sowohl Aufzugs- als auch Arbeitsschutzvorschriften) konsequent einzuhalten.
Normative Grundlagen und praxisorientierte Planungskriterien
Die Planung und Realisierung von Aufzugsanlagen in Deutschland wird durch eine Vielzahl von Normen, Richtlinien und gesetzlichen Vorschriften geregelt. Diese schaffen den Rahmen für Sicherheit, Barrierefreiheit und technische Mindeststandards und müssen bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden. Gleichzeitig erwarten Bauherren praxisorientierte Kriterien, um eine wirtschaftliche und zweckmäßige Beschaffung zu gewährleisten. In diesem Kapitel werden die wichtigsten normativen Grundlagen vorgestellt – insbesondere einschlägige EU-Richtlinien, DIN-EN-Normen und deutsche Verordnungen – sowie deren Umsetzung in Planungs- und Beschaffungsprozessen erläutert.
Gesetzliche und normative Grundlagen
Grundlegende Anforderungen für Aufzüge in Europa werden durch die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU festgelegt. Diese EU-Richtlinie – gewissermaßen das "Grundgesetz" für Aufzüge – regelt das Inverkehrbringen von neuen Aufzugsanlagen und definiert die wesentlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen. Sie gilt für alle Personen- und Lastenaufzüge, die dauerhaft in Gebäuden installiert werden und Personen oder Güter befördern, sofern sie einen betretbaren Fahrkorb haben und entlang einer festen Führungsbahn verkehren. Neue Aufzüge müssen die Anforderungen der Richtlinie erfüllen und erhalten nach erfolgreicher Konformitätsbewertung eine CE-Kennzeichnung sowie eine Konformitätserklärung des Herstellers. Die konkreten technischen Ausführungsregeln der Aufzugsrichtlinie werden durch harmonisierte europäische Normen der EN 81-Reihe untermauert, für die eine Konformitätsvermutung gilt.
Im Jahr 2017 trat ein bedeutender Normenwechsel in Kraft: Die bisherigen Normen DIN EN 81-1 und 81-2 (für elektrische bzw. hydraulische Aufzüge) wurden vollständig durch DIN EN 81-20 und DIN EN 81-50 ersetzt. DIN EN 81-20 (Fassung 2020-06) enthält die Sicherheitsregeln für Konstruktion und den Einbau von Aufzügen und legt detaillierte technische Anforderungen an neue Personen- und Lastenaufzüge fest. Hier sind beispielsweise Schachtabmessungen, Anforderungen an Schachtgruben und -köpfe, Kabinenbauweisen, Türen, Antriebe und Sicherheitseinrichtungen (Fangvorrichtungen, Puffer, Geschwindigkeitsbegrenzer etc.) geregelt. DIN EN 81-50 ergänzt dies durch Vorgaben zu Prüfungen und Berechnungen für Aufzugskomponenten – sie definiert also die notwendigen Nachweise und Testverfahren (z. B. Belastungsprüfungen, Baumusterprüfungen). Seit dem 1. September 2017 müssen alle neuen Aufzüge den Normen EN 81-20/50 entsprechen; ältere Normen dürfen seither nicht mehr für Neuanlagen herangezogen werden.
Neben diesen Basissicherheitsnormen gibt es eine Reihe von spezialisierten EN-81-Normen für besondere Aspekte und Aufzugstypen, die in Planungsprozessen relevant sind:
DIN EN 81-70 "Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen" fordert barrierefreie Gestaltung von Aufzügen. Sie enthält Vorgaben zu Mindestkabinengrößen (Typ 1 bis 5, je nach Rollstuhlnutzung), Türbreiten, Halteelementen, Bedienelementen (Höhe, taktile Brailleschrift), optischen und akustischen Signalen etc. Aufzüge in öffentlich zugänglichen Gebäuden (Büro, Hotel, Krankenhaus) müssen diese Anforderungen erfüllen, um allen Nutzern – auch mit Rollstuhl, Rollator oder Sehbehinderung – einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen. DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen – Öffentlich zugängliche Gebäude) verweist ebenfalls auf diese Standards.
DIN EN 81-71 "Vandalismusgeschützte Aufzüge" definiert zusätzliche Schutzmaßnahmen für Aufzüge in vandalismusgefährdeten Bereichen (z. B. öffentlich zugängliche Anlagen, Bahnhöfe). Dies betrifft z. B. verstärkte Türen, robuste Materialien und Überwachungsmöglichkeiten. In Betreiberimmobilien ist EN 81-71 seltener einschlägig, außer etwa in Krankenhäusern mit öffentlich zugänglichen Bereichen oder stark frequentierten Parkhäusern.
DIN EN 81-72 "Feuerwehraufzüge" enthält die Anforderungen an speziell ausgestattete Aufzüge, die im Brandfall von der Feuerwehr zur Personenrettung und Brandbekämpfung genutzt werden können. Diese Norm greift z. B. bei Hochhäusern oder Sonderbauten, wo mindestens ein Feuerwehraufzug in einem eigenen sicheren Schacht erforderlich ist. EN 81-72 fordert unter anderem eine erhöhte Tragfähigkeit (für mehrere ausgerüstete Feuerwehrleute), eine Kabinengröße mindestens für eine Krankentrage, Brandschutztüren, eine Feuerwehr-Bedienvorrichtung sowie eine unabhängige Stromversorgung und Schächteinfassung.
DIN EN 81-73 "Verhalten von Aufzügen im Brandfall" regelt die Brandfallsteuerung für alle Aufzüge. Es wird festgelegt, wie Aufzüge auf ein Brandsignal reagieren müssen – typischerweise durch selbstständiges Fahren zur Evakuierungs-Ebene (meist Erdgeschoss) und Außerbetriebsetzung mit offenen Türen, um eine Nutzung im Brandfall zu verhindern.
DIN EN 81-28 "Fern-Notrufsysteme für Aufzüge" schreibt vor, dass Personen- und Lastenaufzüge mit einem Zwei-Wege-Kommunikationssystem ausgerüstet sein müssen, das im Notfall eine Verbindung zu einer ständig besetzten Notrufzentrale ermöglicht. In Deutschland ist ein solcher Notruf seit 2015 verpflichtend, sodass eingeschlossene Personen jederzeit Hilfe anfordern können.
DIN EN 81-58 "Feuerwiderstandsfähigkeit von Aufzugsschachttüren" legt das Prüfverfahren und die Klassifizierung für die Feuerwiderstandsdauer von Schachttüren fest. Türen werden in Klassen E (raumabschließend), EI (raumabschließend + isolierend) oder EW (raumabschließend + strahlungsvermindernd) mit Zeitangaben (z. B. E 90) eingeteilt. Die Musterbauordnung fordert je nach Gebäude z. B. feuerhemmende (30 min) oder feuerbeständige (90 min) Fahrschachttüren, was durch passende EN 81-58 Zertifikate nachzuweisen ist.
Weitere relevante Normen sind beispielsweise DIN EN 81-21 (besondere Maßnahmen für neue Aufzüge in bestehenden Gebäuden – erlaubt Abweichungen, wenn z. B. Schächte beengt sind) und DIN EN 81-50x Serien (z. B. EN 81-76 Evakuierungsaufzüge für Behinderte, EN 81-82 Verbesserung bestehender Aufzüge). Für Bestandsanlagen wichtig ist DIN EN 81-80 "Safety Norm for Existing Lifts (SNEL)", die 74 typischen Gefährdungen auflistet und Empfehlungen gibt, wie ältere Aufzüge nachgerüstet werden können. Diese dient Betreibern als Checkliste für Nachrüstpflichten, ist aber keine verpflichtende Norm, sondern ein Sicherheitsleitfaden.
Neben den EU-Normen sind deutsche nationale Normen und Richtlinien wichtig: Die erwähnten DIN 15306 und DIN 15309 legen traditionelle Maßvorgaben für Personenaufzüge fest – getrennt nach Wohngebäuden (15306) und anderen Gebäuden (15309). Diese Normen (Ausgabe 2002) waren früher Planungsgrundlage für Kabinen- und Schachtmaße, inklusive Mindestfahrkorbgrößen, Türbreiten und Schachtgruben/Mindestkopfhöhen. Sie wurden inzwischen teilweise durch europäische Normen ersetzt oder zurückgezogen. Dennoch finden sich ihre Maßempfehlungen in vielen aktuellen Planungsratgebern wieder. So ist etwa festgelegt, dass Maschinenräume so anzuordnen sind, dass Wartung und Betrieb sicher durchgeführt werden können. Auch Kategorien von Aufzügen (I, II, III…) mit zugehörigen Maßen wurden darin definiert. In der Praxis nutzt man heute DIN EN 81-20/70 in Kombination mit der Muster-Aufzugsrichtlinie und DIN 18040, doch DIN 15306/15309 werden in Deutschland weiterhin zur Orientierung herangezogen, insbesondere was Mindestabmessungen angeht.
Einen rechtlichen Rahmen für den Betrieb von Aufzügen gibt die deutsche Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vor. Sie stuft Aufzüge als überwachungsbedürftige Anlagen und im weitesten Sinne als “Arbeitsmittel” ein. Dies hat weitreichende Konsequenzen: Der Betreiber ist verantwortlich, regelmäßige Prüfungen durchführen zu lassen, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und die Anlage sicher zu betreiben. Seit der Novelle 2015 verschärfte die BetrSichV die Betreiberpflichten – z. B. muss jedes Aufzugssystem über ein Notrufsystem verfügen und es gilt ein strikter Prüfrhythmus. Wiederkehrende Prüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben: Mindestens alle 2 Jahre eine Hauptprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (TÜV, DEKRA o. ä.), dazwischen im Folgejahr eine Zwischenprüfung, sodass jährlich eine Überprüfung stattfindet. Dieser Pflicht zur Prüfung (inkl. Prüfplakette im Aufzug) muss der Betreiber nachkommen, andernfalls drohen Stilllegung oder Haftungsfolgen. Die BetrSichV verweist für Details auf Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), z. B. TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen", TRBS 1111 (Gefährdungsbeurteilung) oder TRBS 1121 (Änderungen an Aufzugsanlagen). Diese konkretisieren die Anforderungen in der Praxis und geben dem Stand der Technik entsprechende Empfehlungen.
Für die Instandhaltung existiert mit DIN EN 13015 eine eigene Norm, die Regeln für die Wartung von Aufzügen und Fahrtreppen festlegt. Sie verlangt u. a., dass Anlagen gemäß den Anleitungen des Herstellers betriebsfähig gehalten werden und regelmäßige Wartungen zur Sicherstellung der Betriebssicherheit durchgeführt werden. Zudem muss die Wartungsfirma qualifiziert sein (ggf. zertifiziert nach ISO 9001), und der Betreiber ist darauf hinzuweisen, dass Wartungen nur durch fachkundige Personen erfolgen dürfen. In Deutschland spiegelt sich dies in der Praxis wider: Meist werden Wartungsverträge mit zertifizierten Fachfirmen abgeschlossen, die in festgelegten Intervallen Inspektionen, Reinigungen und präventiven Austausch von Verschleißteilen durchführen.
Zusätzlich zu den genannten Vorschriften spielen bauordnungsrechtliche Regelungen eine Rolle: Die Landesbauordnungen fordern z. B., dass Aufzugsschächte bei innenliegenden Aufzügen feuerbeständig und rauchdicht getrennt sein müssen (um Brandausbreitung zu verhindern). Ferner müssen Aufzüge in bestimmten Gebäuden vorhanden sein (z. B. barrierefreier Zugang ab einer gewissen Geschosszahl, in Versammlungsstätten etc.). Die Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) nimmt die EN 81-Normen in das Bauordnungsrecht auf, z. B. hinsichtlich Feuerwiderstandsklassen der Schachttüren.
Planungs- und Beschaffungskriterien
Auf Basis der normativen Vorgaben müssen Planer und Bauherren praxisgerechte Entscheidungen für die Auslegung und Beschaffung der Aufzüge treffen.
Im Folgenden werden zentrale Kriterien und Schritte erläutert, die bei Planung und Kauf betrieblicher Aufzugsanlagen zu beachten sind:
Bedarfs- und Verkehrsplanung: Zu Beginn steht die Ermittlung der benötigten Aufzugskapazität. Hierfür sollte – insbesondere bei größeren Gebäuden – eine Verkehrsanalyse durchgeführt werden. Dabei werden Eingangsparameter wie Anzahl der Nutzer, Verteilung der Zielstockwerke, Bewegungsprofile (Stoßzeiten, gleichmäßiger Fluss, Schichtbetrieb etc.) und gewünschte Service-Level (maximale Wartezeiten) berücksichtigt. Mithilfe von softwarebasierten Simulationen kann man verschiedene Konfigurationen (Anzahl der Aufzüge, Geschwindigkeit, Steuerungsart) durchspielen und Kennwerte wie mittlere Wartezeit, maximale Wartezeit, Handling Capacity und mittlere Auslastung ermitteln. Solche Simulationen erlauben es, optimale Kombinationen von Aufzugsanzahl und -parametern zu finden, die genau auf den Bedarf des Gebäudes zugeschnitten sind. Beispielsweise kann die Analyse ergeben, dass statt drei kleiner Aufzüge zwei größere mit höherer Geschwindigkeit effizienter sind, oder umgekehrt. Wichtig ist, die Verkehrsplanung frühzeitig in der Gebäudeplanung zu verankern, damit ausreichend Platz für Schächte eingeplant wird und die Baukonstruktion angepasst werden kann.
Dimensionierung von Kabine, Schacht und Antrieb: Auf Grundlage der Bedarfsermittlung werden die technischen Hauptparameter festgelegt: Tragfähigkeit (Nutzlast in kg, oft standardisiert auf 630 kg, 1000 kg, 1600 kg etc.), Kabinengröße (Breite/Tiefe/Höhe), Türbreite(n) und -anordnung (einseitig, zweiseitig gegenüberliegend oder 90° versetzt), Förderhöhe und Haltestellenzahl, sowie Nenn-Geschwindigkeit. Hier fließen die genannten Norm-Mindestmaße mit ein. Für Nicht-Wohngebäude empfiehlt DIN 15309 z. B. bestimmte Mindestfahrkorbflächen je nach Tragfähigkeit sowie erforderliche lichte Schachtmaße. DIN EN 81-20 enthält Tabellen, die der Kabinengrundfläche eine maximale Personenzahl zuordnen (z. B. ca. 1,6 m² für 8 Personen). Gleichzeitig müssen Türen so bemessen sein, dass z. B. Rollstühle (min. 80–90 cm Breite) oder Betten (min. 2,1 m Länge in Krankenhäusern) passieren können. Schachtgrößen ergeben sich aus Kabinengröße plus notwendigem Spielraum für Führungen, Tragbalken und evtl. Gegengewicht; hierfür geben Hersteller oft Richtwerte oder Zeichnungen vor. Bereits früh sollte entschieden werden, ob mehrere Aufzüge in einem gemeinsamen Schacht gruppiert werden (üblich bei Gebäuden mit Aufzugsgruppen). Dann sind Faktoren wie Schachtteilung (Trennwände zwischen Fahrwegen) oder gemeinsame Schachtgruben/Köpfe zu berücksichtigen.
Auswahl der Antriebsart: Die Antriebswahl (Seilaufzug vs. Hydraulikaufzug, mit oder ohne Maschinenraum) ist ein wichtiges Planungskriterium. Seilaufzüge mit Treibscheibe (elektrisch) sind heute der Standard für mittlere und hohe Gebäude, da sie höhere Geschwindigkeiten (bis 10 m/s und mehr) und Förderhöhen effizient bewältigen. Hydraulikaufzüge sind hingegen für niedrigere Gebäude (bis ca. 5–6 Haltestellen) oder sehr hohe Lasten eine Option; sie sind konstruktiv einfacher und oft kostengünstiger in Anschaffung, aber langsamer im Betrieb und weniger energieeffizient bei Vielnutzung. In Betreiberimmobilien wie Bürohäusern oder Hotels dominieren daher elektrische Seilaufzüge. Die Entscheidung Maschinenraum vs. maschinenraumlos (MRL) beeinflusst die Bauplanung: Moderne MRL-Aufzüge haben den Antrieb im Schachtkopf oder an der Schachtwand integriert, wodurch kein separater Technikraum oben (oder unten) nötig ist. Vorteil: Einsparung von Baukosten und mehr vermietbare Fläche. Auch architektonisch bietet der Wegfall des Maschinenraums Flexibilität (kein Aufbau auf dem Dach). Allerdings muss bei MRL-Systemen die Wärmeabfuhr des Antriebs im Schacht bedacht werden (zusätzliche Belüftung im Schachtkopf). Für sehr stark frequentierte Aufzüge oder Spezialfälle (z. B. Bettenaufzüge) wird oft weiterhin ein separater Maschinenraum bevorzugt, da dort die Komponenten besser zugänglich sind und die Wärmeentwicklung kontrolliert abgeführt werden kann. Die Planer sollten hier Nutzen und Kosten sorgfältig abwägen. Die aktuellen Tendenzen (auch laut AMEV-Empfehlungen) gehen dahin, in öffentlichen Bauten MRL-Aufzüge einzusetzen, sofern keine speziellen Gründe für einen Maschinenraum vorliegen, um die genannten Vorteile zu nutzen.
Energieeffizienz und ökologische Kriterien: Bereits bei Beschaffung sollten energieeffiziente Lösungen bevorzugt werden. Aufzüge haben je nach Nutzung einen nicht unerheblichen Anteil am Gebäudeenergieverbrauch. Die VDI-Richtlinie VDI 4707 bietet ein Klassifizierungssystem (A bis G) für die Energieeffizienz von Aufzugsanlagen, das von Herstellern oft in Produktdaten angegeben wird. Hier fließen sowohl der Fahrenergieverbrauch (abhängig von Antriebsart, Last, Fahrprofil) als auch der Stillstandsverbrauch (Beleuchtung, Steuerung im Standby) ein. Planer sollten möglichst Anlagen mit hoher Effizienzklasse (A oder B) ausschreiben. Technische Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz umfassen z. B. Rückspeisung der Bremsenergie ins Netz bei abwärts fahrendem beladenen Kabin (Regenerative Drives), LED-Beleuchtung mit Abschaltautomatik, Sleep-Modus für Displays und Lüfter, und intelligentes Aufzug-Management, das unnötige Leerfahrten vermeidet. Da energieeffiziente Komponenten oft zunächst teurer sind, ist es sinnvoll, über eine Lebenszykluskosten-Betrachtung diese Mehrkosten den Einsparungen im Betrieb gegenüberzustellen. Hierzu später mehr im Abschnitt zu ökologischen Aspekten.
Ausschreibungs- und Vergabekriterien: Bei der Beschaffung (insbesondere in öffentlichen Einrichtungen) sind klare technische Spezifikationen in der Ausschreibung entscheidend. Diese sollten neben den grundlegenden Kenndaten (Tragfähigkeit, Förderhöhe, Haltestellen, Türen, Geschwindigkeit) auch die Normanforderungen explizit erwähnen, die eingehalten werden müssen (z. B. „Aufzug nach DIN EN 81-20/50, barrierefrei nach EN 81-70, mit Notruf nach EN 81-28, Brandfallsteuerung nach EN 81-73“ etc.). Zudem werden in Leistungsverzeichnissen oft Qualitätskriterien vorgegeben: z. B. Anforderungen an die Fahrkorbausstattung (Edelstahlwände, spezielle Bodenbeläge), an die Haltgenauigkeit (übliche Toleranz ±5 mm) oder an den Geräuschpegel. Bei sensiblen Gebäuden können spezifische Forderungen ergänzt werden, etwa „Schachtentlüftung über Dach mit motorischer Klappe“ oder „steuerbare Vorrangschaltung für Feuerwehr“. Für die Angebotsbewertung sollten neben dem Preis auch Wartungskonditionen, Garantien und Referenzen der Anbieter mit einfließen. Viele Betreiber achten darauf, Folgekosten gering zu halten – beispielsweise, indem sie auf gängige Anlagentechnik setzen, die von mehreren Dienstleistern gewartet werden kann (Vermeidung von Hersteller-Monopolen bei Ersatzteilen), oder indem sie einen Teil der Wartung inhouse erledigen können (bei sehr großen Einrichtungen mit eigener Haustechnik-Abteilung). Bei sicherheitsrelevanten Anlagen wie Aufzügen ist allerdings meist ein Full-Service-Vertrag mit dem Hersteller bzw. Fachfirmen empfehlenswert.
Die Vergabe berücksichtigt idealerweise auch Innovationsaspekte: So könnten Angebote bevorzugt werden, die eine bessere Energieeffizienzklasse oder modernere Steuerung (z. B. Zielwahlsteuerung) aufweisen, sofern diese einen Mehrwert für den Betrieb versprechen. Hier spielt der Facility Manager oft eine beratende Rolle, indem er die Bedürfnisse des Betreibers (z. B. geringe Ausfallzeiten, einfache Bedienung, remote Monitoring) in technische Kriterien übersetzt, die im Pflichtenheft festgeschrieben werden.Schnittstellen und Zusatzfunktionen: In der Planungsphase sollten auch Schnittstellen zu anderen Gewerken bedacht werden. Beispielsweise erfordert ein Aufzug mit Brandfallsteuerung eine Schnittstelle zur Gebäude-Brandmeldeanlage. Ein Aufzug mit Zutrittskontrolle muss mit dem Gebäudezugangssystem kompatibel sein. Auch Gebäudeleittechnik-Schnittstellen (für Störungsmeldungen, Statusanzeigen) sind heute üblich, damit der Aufzugszustand zentral überwacht werden kann. Solche Anforderungen sollten bereits in der Beschaffung spezifiziert sein (z. B. „potenzialfreie Kontakte zur Meldung ‚Aufzug außer Betrieb‘ an GLT“). Ebenso können Komfortfunktionen wie digitale Infoanzeigen, Musik im Fahrkorb, oder Designelemente (Panoramatüren) zum Leistungssoll gehören, insbesondere in repräsentativen Immobilien.
Zukunfts- und Lebenszyklusorientierung: Da Aufzugsanlagen eine lange Lebensdauer (20–30 Jahre und mehr) haben, ist bei Planung und Beschaffung Weitsicht geboten. Mögliche Nutzungsänderungen des Gebäudes oder Erweiterungen sollten einkalkuliert werden (z. B. Reserve in der Steuerung für nachträgliche Haltestelle einprogrammiert; Schachtmaße so, dass ggf. größerer Kabineinbau möglich ist). Ebenso ist zu prüfen, ob das System modernisierungsfreundlich ist – modulare Steuerungen und gängige Schnittstellen erleichtern spätere Upgrades. Im Rahmen nachhaltigen Bauens wird heute oft gefordert, Aufzüge so auszulegen, dass sie über den gesamten Lebenszyklus kosteneffizient und umweltverträglich sind. Das kann z. B. bedeuten: robustere Komponenten (längere Lebensdauer), energiesparender Betrieb, und Planungen für den Rückbau/Recycling (Cadmiumfreie Kontakte etc.). In einigen Zertifizierungssystemen (DGNB, LEED) fließt die Aufzugseffizienz und Barrierefreiheit in die Gebäude-Bewertung mit ein.
Es sind normative Compliance und praktische Planungskriterien gleichrangig zu behandeln. Nur wenn ein Aufzug sowohl allen Sicherheits- und Techniknormen genügt, als auch den spezifischen Nutzungsanforderungen gerecht wird, kann er im Betrieb überzeugen. Die Aufgabe des Planers ist es, zwischen diesen Vorgaben zu vermitteln und die technisch sowie wirtschaftlich optimale Lösung für den Betreiber zu finden. Die folgenden Kapitel beleuchten daher die betriebswirtschaftlichen, ökologischen und managementbezogenen Aspekte, die für eine fundierte Entscheidung hinzukommen.
Betriebliche und organisatorische Aspekte
Aus Sicht des Facility Managements muss eine Aufzugsanlage reibungslos in den Gebäude- und Betriebsablauf integriert sein. Dazu gehört zunächst die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit im täglichen Betrieb: Ausfälle oder Störungen von Aufzügen können Arbeitsprozesse stören, Kunden verärgern (z. B. Hotelgäste) oder im schlimmsten Fall zu sicherheitskritischen Situationen führen (etwa Patienten, die feststecken). Daher wird intern häufig der Betriebszustand der Aufzüge überwacht und ausgewertet – z. B. über Störmeldesysteme oder via Gebäudeleittechnik, die Ausfallzeiten und Fehlfunktionen registriert. Kennzahlen wie MTBF (Mean Time Between Failures) oder Verfügbarkeitsquote (%) dienen dazu, die Leistungsfähigkeit der Anlagen zu bewerten. In sensiblen Bereichen (Krankenhaus, Rechenzentrum, Hochhaus mit hohem Publikumsverkehr) kann eine zusätzliche personelle Überwachung sinnvoll sein: Früher war der „Aufzugswärter“ üblich, heute beschränkt sich dies meist auf regelmäßige Sichtprüfungen durch Hausmeister oder Sicherheitsdienste.
Gebäudebetrieblich müssen Aufzüge ins allgemeine Sicherheitskonzept eingepasst sein. Beispielsweise erfordert ein Notfall- und Evakuierungskonzept klare Regelungen, wann Aufzüge genutzt werden dürfen und wann nicht (i. d. R. im Brandfall keine Nutzung durch Gebäudenutzer, stattdessen Feuerwehrmodus für Einsatzkräfte). Das Facility Management erstellt für Personal und ggf. Mieter entsprechende Notfallpläne, inklusive Vorgehen bei steckengebliebenem Aufzug (Wer alarmiert den Notdienst? Wer beruhigt eingeschlossene Personen? etc.). Auch regelmäßige Übungen oder Schulungen – z. B. für Haustechniker zur Kommunikation mit Eingeschlossenen oder zum Zugang zum Maschinenraum – können Teil der Betreiberorganisation sein.
Darüber hinaus muss der tägliche Betrieb organisiert werden: In Bürogebäuden mit Frachaufzug etwa müssen Anlieferungszeiten koordiniert werden, damit der Lastenaufzug nicht zu Bürozeiten die Personenaufzüge beeinträchtigt. In Hotels werden Servicefahrten (Housekeeping, Roomservice) oft in Nebenzeiten geplant, um Stoßzeiten für Gäste freizuhalten. In Krankenhäusern gilt es, mit Prioritätssteuerungen und betrieblichen Regeln (z. B. kein Betten-Transport während Besucherandrang) den Betrieb optimal zu gestalten. Das FM entwickelt hierzu Richtlinien oder programmiert Zeitfenster in die Steuerungen.
Ein weiterer betrieblicher Aspekt ist die Benutzerzufriedenheit und -sicherheit. Bedienfreundlichkeit (intuitive, gut lesbare Kabinen-Tableaus, Ansagen der Etagen, Sauberkeit) beeinflusst, wie die Anlage angenommen wird. Beschwerden über Aufzüge (z. B. lange Wartezeiten, Ruckeln, Geruch, Überfüllung) landen oft beim Gebäudemanagement. Daher sollte der Betreiber – über die Technik hinaus – die Servicequalität im Blick behalten. Manche Organisationen führen Nutzerbefragungen durch oder nutzen digitale Tools (z. B. eine App, mit der man Wartezeiten melden kann), um die Performance der Aufzüge aus Kundensicht zu bewerten. So können betrieblich ggf. Maßnahmen ergriffen werden, etwa eine Anpassung der Steuerungsparameter (z. B. längere Tür-Aufhaltezeit, wenn viele Ältere im Gebäude sind), Verstärkung der Reinigung oder in extremen Fällen Nachrüsten zusätzlicher Aufzüge.
Zusammengefasst erfordert der Betrieb von Aufzügen im FM-Kontext koordiniertes organisatorisches Handeln: klare Verantwortlichkeiten (wer ist Aufzugsbeauftragter?), Prozesse für Störfälle, Integration in Sicherheits-, Reinigungs- und Serviceroutinen. All dies trägt dazu bei, dass die technische Anlage ihre Funktion bestmöglich erfüllen kann.
Wirtschaftliche Aspekte (Kosten und Finanzierung)
Aufzüge sind kostenintensive Investitionsgüter, deren Wirtschaftlichkeit über die gesamte Lebensdauer betrachtet werden muss.
Die Kosten setzen sich im Wesentlichen zusammen aus:
Investitionskosten (Planung, Anschaffung und Einbau der Anlage),
Betriebskosten (Energiekosten, Wartungsverträge, regelmäßige Prüfungen, eventuell Aufzugswärter-Personal),
Instandhaltungskosten (Reparaturen, Ersatzteile, Störungsbehebungen) und
Modernisierungskosten (nach einigen Jahrzehnten Austausch großer Komponenten oder komplette Erneuerung).
Typischerweise wird bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung eine Nutzungsdauer von etwa 20 Jahren angenommen (steuerliche Abschreibung teils ~15 Jahre, aber technisch sind 20–30 Jahre üblich). Die Lebenszykluskosten (Life Cycle Costs, LCC) eines Aufzugs können deutlich über den reinen Anschaffungskosten liegen. Beispielsweise kann über 25 Jahre die Summe aus Wartungs- und Energiekosten ein Vielfaches des Kaufpreises ausmachen. Deshalb ist es sinnvoll, bei Beschaffungsentscheidungen nicht nur auf den günstigsten Anschaffungspreis zu schauen, sondern Folgekosten einzukalkulieren. Tools wie LCC-Analysen oder TCO (Total Cost of Ownership)-Berechnungen werden hierfür im FM eingesetzt.
Ein wirtschaftliches Optimum muss gefunden werden zwischen Qualität und Preis: Billige Anlagen sparen vielleicht Investitionskosten, verursachen aber evtl. höhere Reparaturanfälligkeit und höhere Betriebskosten (z. B. ineffizientere Antriebe => höhere Stromkosten). So zeigen Energievergleiche laut VDI 4707, dass ein Aufzug der Klasse A im Betrieb deutlich weniger Strom verbraucht als einer der Klasse C oder D – die Mehrinvestition in sparsame Antriebstechnik amortisiert sich oft in einigen Jahren. Auch längere Garantiezeiten oder günstigere Wartungsverträge können ein Kriterium sein. Einige Hersteller bieten Pauschalwartungsverträge über 10+ Jahre beim Kauf an, was Kosten planbar macht. Betreiberimmobilien kalkulieren auch mit Ausfallschäden: Wenn z. B. bei einem Bürohochhaus wegen zu kleiner oder zu weniger Aufzüge Mieter unzufrieden werden, kann das Vermietbarkeit und Mietpreise beeinflussen – indirekte wirtschaftliche Effekte, die schwer quantifizierbar sind, aber real existieren (Komfort = Standortfaktor).
Die Finanzierung von Aufzügen erfolgt meist im Rahmen der Bauinvestition des Gebäudes. Alternativ gibt es Modelle wie Miet- oder Leasinglösungen für Aufzüge, vor allem in Fällen, wo der Betreiber nicht Eigentümer ist (z. B. in Einkaufszentren vermieten manche Aufzugsfirmen die Anlage und betreiben sie gegen regelmäßige Zahlungen). Im FM-Bereich öffentlicher Gebäude spielen auch Fördermöglichkeiten eine Rolle – etwa Bezuschussung barrierefreier Umbauten (Lift-Nachrüstungen) durch KfW-Förderprogramme, was hier erwähnt sei.
Ein Aspekt der Wirtschaftlichkeit ist auch die Verfügbarkeit von Ersatzteilen über viele Jahre. Manche Betreiber achten darauf, dass Anlagen herstellerunabhängig modernisierbar sind. Ein offenes Steuerungssystem (nicht proprietär verschlüsselt) ermöglicht es, später auch von Drittfirmen Ersatzteile oder Upgrades zu beziehen – dies kann langfristig Kosten sparen, indem man Wettbewerb unter Wartungsanbietern hat.
Schließlich ist der richtige Zeitpunkt für Modernisierung eine wirtschaftliche Entscheidung: Wird ein Aufzug nach z. B. 20 Betriebsjahren störanfälliger und technisch veraltet (etwa keine Ersatzteile mehr verfügbar), muss abgewogen werden, ob eine Teilmodernisierung (z. B. neuer Antrieb und Steuerung) oder eine komplette Erneuerung wirtschaftlicher ist. Hier helfen Lebenszyklusberechnungen und Bewertungen des Restwerts. Die Modernisierung kann zudem energieeffizienzbedingt sinnvoll sein (ein 30 Jahre alter Aufzug verbraucht oft deutlich mehr Strom als ein heutiger, sodass ein Austausch langfristig Energiekosten spart). Wirtschaftlichkeitsrechnungen sollten diese Faktoren und auch Entsorgungskosten (Rückbau) einbeziehen, um eine fundierte Grundlage für Investitionsentscheidungen zu haben.
Ökologische Aspekte
Im Zuge nachhaltigen Bauens rücken auch die ökologischen Auswirkungen von Aufzügen in den Fokus.
Dabei sind zwei Hauptaspekte relevant: der Energieverbrauch im Betrieb und die ökologische Bilanz der Herstellung und Entsorgung:
Energieverbrauch: Aufzüge können je nach Nutzungsgrad jährlich einige tausend Kilowattstunden Strom verbrauchen. Besonders in Gebäuden mit hohem Verkehrsaufkommen (Hochhäuser, Krankenhäuser) summiert sich dies zu einem nennenswerten Posten im Energiehaushalt.
Moderne Aufzüge bieten zahlreiche technologische Verbesserungen, um Energie zu sparen:
Rückspeise-Bremsen: Bei generatorischer Bremsung (wenn ein voll beladener Fahrkorb nach unten fährt oder ein leerer nach oben gezogen wird, wirkt der Motor als Generator) kann Strom ins Netz zurückgespeist werden. Dies kann den Fahrstromverbrauch um 20–30 % reduzieren.
Leistungssteuerung und LED-Licht: Kabinenbeleuchtung und Lüftung werden oft nach einer gewissen Stillstandszeit automatisch abgeschaltet oder in Sparmodus versetzt. LED-Beleuchtung verbraucht deutlich weniger und hat längere Lebensdauer (weniger Wartungsaufwand für Lampentausch).
Schlaffunktion der Steuerung: Die Elektronik wechselt in einen Standby-Modus, wenn keine Fahrten anstehen. Hoch effiziente Antriebssteuerungen (Frequenzumrichter) haben ebenfalls Energiesparmodi.
Optimierte Steuerungsalgorithmen: Durch Minimierung unnötiger Leerfahrten (z. B. indem Fahrten gebündelt werden) wird indirekt Energie gespart, da jeder Fahrzyklus besser genutzt wird.
Hydraulik mit Speicher: Bei hydraulischen Aufzügen gibt es Konzepte mit Energiespeichern oder effizienteren Pumpen (z. B. Frequenzgeregelte Antriebe statt Standardpumpen, Verwendung biologisch abbaubarer Hydrauliköle als ökologischer Pluspunkt).
Eine Energieeffizienz-Bewertung nach VDI 4707 unterstützt den Vergleich verschiedener Aufzugsmodelle. Dort fließen auch die Nutzungsartklassen ein – ein oft genutzter Aufzug hat natürlich absolut mehr Verbrauch, kann aber relativ effizient sein. Betreiber können sich beispielsweise in einer Ausschreibung einen bestimmten Effizienzstandard zusichern lassen.
Ökologischer Fußabdruck: Neben dem Stromverbrauch sollte man auch die Gesamt-Ökobilanz betrachten. Aufzüge bestehen aus viel Stahl, Glas, Elektronik – die Herstellung dieser Komponenten verursacht CO₂-Emissionen und Ressourcenverbrauch. Einige Hersteller beginnen, Environmental Product Declarations (EPD) für ihre Aufzüge anzubieten, um Planern Einblick in die graue Energie zu geben. Theoretisch könnte man z. B. einen Panoramaaufzug mit hohem Glasanteil vs. einen konventionellen vergleichen hinsichtlich der Herstellungs- und Entsorgungsbilanz. In der Praxis fokussiert sich das FM aber primär auf den Betriebsenergieverbrauch. Dennoch sind Aspekte wie Materialwahl (Aluminium vs. Stahl, Recyclinganteil in Metallen, Verzicht auf umweltschädliche Stoffe) im Sinne von Green Building erwähnenswert. Am Lebensende des Aufzugs sollte eine fachgerechte Entsorgung erfolgen: Stahl und Metalle können recycelt, Elektronik umweltgerecht entsorgt werden.
Nachhaltige Nutzung bedeutet auch, die Lebensdauer der Anlage maximal zu nutzen durch gute Wartung (verzögert Ersatzbedarf) und Upgrades statt Totalaustausch, wenn möglich. Ein sanierter, modernisierter Aufzug kann weitere 20 Jahre laufen, was ressourcenschonender sein kann, als komplett neu zu bauen – sofern die Sicherheit nicht leidet.
Aufzüge können sogar einen Beitrag zur Energiegewinnung leisten: In manchen Hochhäusern wird die Rückspeiseenergie aus den Fahrten ins Hausnetz eingespeist oder in Energiespeichern (Batterien, Ultracaps) zwischengespeichert, die dann z. B. Spitzenlasten abfedern. Solche Systeme sind zwar noch die Ausnahme, zeigen aber, dass man Aufzüge im Kontext der Gebäude-Energietechnik betrachten kann.
In Summe ist es sinnvoll, ökologische Kriterien in Entscheidungen einzubeziehen, um nicht nur rechtliche Vorgaben zu erfüllen, sondern auch Betriebskosten zu senken und ein nachhaltiges Gebäudebetriebskonzept umzusetzen. Einige Gebäudezertifizierungen (DGNB etc.) honorieren den Einsatz energieeffizienter Aufzüge.
Lifecycle-Orientierung
Die Lebensdauer eines Aufzugs umfasst mehrere Phasen: Planung, Herstellung, Betrieb, eventuelle Modernisierung und schließlich Ausbau/Entsorgung. Ein lifecycle-orientierter Ansatz im Facility Management bedeutet, in jeder Phase optimierte Entscheidungen zu treffen, die über den gesamten Lebenszyklus hinweg Vorteile bringen.
Bereits in der Planungsphase werden durch richtige Dimensionierung und Qualität die Weichen für lange Nutzungsdauer gestellt. Während der Betriebsphase (üblicherweise Jahrzehnte) steht die Erhaltung von Sicherheit und Leistungsfähigkeit im Vordergrund – regelmäßige Wartung, kontinuierliche Verbesserungen (z. B. Software-Updates der Steuerung) und eventuell Nachrüstungen (z. B. Nachrüstung eines Notrufsystems gemäß geänderter Norm) sind hier entscheidend. Später kommt die Phase der Modernisierung: Typischerweise nach 15–25 Jahren werden größere Komponenten ausgetauscht – z. B. neue Steuerung und Antrieb, eventuell Kabinenrenovierung oder Türersatz. Diese Modernisierung kann sukzessive erfolgen (Step-by-Step-Erneuerung) oder komplett (Austausch aller Komponenten bis auf Schacht und Kabine). Aus Lifecycle-Sicht sollte man Modernisierungen rechtzeitig planen, um Ausfall durch totalen Verschleiß vorzubeugen. Auch wirtschaftlich ist eine geplante Modernisierung günstiger als eine hastige Notsanierung nach Ausfall.
Während der gesamten Nutzungszeit sollte ein Dokumentationssystem geführt werden (Wartungsprotokolle, Prüfberichte, Störungsstatistiken). Diese Unterlagen helfen, den Zustand der Anlage zu bewerten und eine Entscheidung über Lebensdauerverlängerung oder Austausch zu treffen. In großen Liegenschaften wird manchmal ein Aufzugsmanagement implementiert, das den gesamten Bestand an Aufzügen erfasst und deren Lebenszyklusmaßnahmen koordiniert – z. B. sodass jährlich ein Teil des Bestandes modernisiert wird, anstatt alle gleichzeitig obsolet werden zu lassen.
Im Lifecycle-Kontext gehört auch die Berücksichtigung externer Veränderungen: Normen können sich ändern (Beispiel: Einführung von Pflicht-Notrufen – bestehende Anlagen mussten nachgerüstet werden) oder Nutzungsanforderungen steigen (mehr Besucher als ursprünglich geplant). Ein flexibles System lässt sich anpassen – z. B. kann man eine Zielrufsteuerung nachrüsten, um höhere Förderleistung zu erreichen, anstatt neue Aufzüge einzubauen. Diese Anpassungsfähigkeit ist ein Qualitätsmerkmal in der Lebenszyklusplanung.
Schließlich die Rückbauphase: Wenn ein Aufzug endgültig ersetzt wird, sollte dies fachgerecht und möglichst ressourcenschonend erfolgen. Viele Komponenten (Stahlseile, Motoren) können recycelt oder generalüberholt anderweitig eingesetzt werden. Hier entstehen ggf. Entsorgungskosten, die man in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nicht vergessen darf.
Insgesamt zahlt sich ein lifecycle-orientiertes Management aus: Es gewährleistet dauerhaft Sicherheit, optimiert Kosten über die Lebenszeit und unterstützt Nachhaltigkeitsziele. Die Koordination all dieser Aspekte ist eine Kernaufgabe des Facility Managements in Bezug auf Aufzugsanlagen.
Einfluss der Digitalisierung und smarten Steuerungssysteme
Die fortschreitende Digitalisierung macht auch vor Aufzugsanlagen nicht halt und beeinflusst sowohl die Planung als auch den Betrieb moderner Aufzüge erheblich. Smarte Steuerungssysteme versprechen effizientere Personenflüsse, höhere Energieeinsparung und besseren Service.
Intelligente Steuerung und Zielwahlverfahren
Eine der wichtigsten Innovationen im Aufzugsbereich ist die Zielwahlsteuerung (Destination Control). Anders als bei herkömmlichen Aufzügen, bei denen ein Fahrgast erst in der Kabine sein Ziel wählt, geben die Benutzer hier vorab ihr Zielstockwerk an einem Terminal oder Touchscreen in der Lobby ein. Das System gruppiert daraufhin die Fahrgäste mit ähnlichen Zielen in denselben Aufzug. Dieses Verfahren erhöht die Transportkapazität von Aufzugsgruppen erheblich und verkürzt Warte- und Fahrzeiten insbesondere in großen Gebäuden mit viel Verkehr. Studien und Praxisbeispiele zeigen, dass durch Zielwahlsteuerungen die Förderleistung um ca. 20–30 % gesteigert werden kann und der Verkehrsfluss gleichmäßiger wird – dadurch sind entweder weniger Aufzüge für die gleiche Verkehrsleistung nötig oder es verbessern sich die Servicelevel (kürzere Wartezeiten) deutlich. KONE, Otis und TK Elevator haben solche Systeme seit Jahren im Angebot; sie kommen vor allem in Hochhäusern und großen Bürokomplexen zum Einsatz.
Bei der Dimensionierung kann eine Zielwahlsteuerung dazu führen, dass man die Anzahl der Aufzüge reduziert, ohne Komforteinbußen hinnehmen zu müssen – was Baukosten spart. In der Planungsphase sollte daher geprüft werden, ob bei großen Nutzerzahlen (ab ~4 Aufzügen aufwärts) eine solche Steuerung sinnvoll ist. ISO 8100-32 (Aufzugsplanung) berücksichtigt moderne Steuerungen bereits implizit, indem sie auf Simulationen setzt. Praktisch kann man in Simulationstools einstellen, ob konventionelle oder Destination-Control genutzt wird, um die Unterschiede zu sehen.
Allerdings ist zu beachten, dass Zielwahlsysteme nicht in jeder Immobilie sinnvoll sind. In Hotels oder öffentlichen Gebäuden mit vielen wechselnden Nutzern können sie Bedienungsprobleme für ungeübte Personen schaffen (gerade für Menschen mit Seh- oder Mobilitätseinschränkungen sind sie eine Herausforderung). In Bürogebäuden mit regelmäßigen Nutzern hingegen werden sie gut akzeptiert nach kurzer Eingewöhnung. Bei der Beschaffung sollte man auch diese soziotechnischen Aspekte bedenken und ggf.
Schulungen oder barrierefreie Zusatzmodule (wie spezielle Tasten für Sehbehinderte) vorsehen, falls eine Zielwahlsteuerung eingesetzt wird:
Neben der Destination Control werden Steuerungen insgesamt “smarter”: Moderne Mikroprozessor-Steuerungen nutzen KI-ähnliche Algorithmen, um aus den Verkehrsprofilen zu lernen. Beispielsweise kann ein Aufzugssystem montagmorgens mehr Kapazität auf Eingangsfahrten legen und freitagnachmittags auf Ausgangsfahrten, ohne dass es explizit programmiert wurde – es erkennt Muster. Zudem ermöglichen digitale Steuerungen dynamische Prioritäten: Ein Gebäude-Manager könnte etwa per Software einstellen, dass zu bestimmten Zeiten ein Aufzug exklusiv für einen bestimmten Zweck reserviert wird (z. B. Lastenaufzug für Lieferungen am Morgen). In smarten Gebäuden lassen sich solche Parameter flexibel anpassen, was in der Planungsphase jedoch mitbedacht werden sollte (Offenheit der Schnittstellen, Programmierbarkeit).
Ein weiterer Trend ist die Integration von Aufzügen ins Gebäudenetzwerk: Aufzugruf per Smartphone App oder durch das Zutrittssystem gewinnt an Popularität. Beispielsweise haben einige Unternehmen Systeme, bei denen der Besucher bei Anmeldung im Empfang bereits ein Ziel zugewiesen bekommt und der Aufzug automatisch gerufen wird, wenn er das Drehkreuz passiert. Solche Funktionen erhöhen Komfort und Sicherheit, stellen aber Anforderungen an die Schnittstellen (API der Aufzugssoftware, Datensicherheit). Ein Facility Manager sollte bei der Beschaffung mit der IT-Abteilung zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass neue Anlagen zukunftsfähig vernetzbar sind. Einige Hersteller werben mit offenen Schnittstellen und API-Zugriff, während andere proprietäre Lösungen haben – das kann ein Entscheidungskriterium sein, abhängig davon, wie sehr man die Aufzüge ins Smart Building integrieren möchte.
Digitale Wartung und Condition Monitoring
Digitalisierung hat auch die Wartung und Störungsdiagnose revolutioniert. Condition Monitoring Systeme senden kontinuierlich Daten über den Zustand des Aufzugs (Motorstrom, Türzyklen, Temperatur, Fehlercodes) in die Cloud, wo Algorithmen diese auswerten. Beispielsweise hat IBM Watson in Kooperation mit KONE ein System entwickelt, das anhand tausender Datenpunkte Störungsprognosen erstellt. Für den Betreiber bedeutet das: Weniger unerwartete Ausfälle, planbare Wartungsfenster und insgesamt höhere Verfügbarkeit. Bei der Beschaffung kann man daher heute schon festlegen, dass die Anlage mit einem solchen Ferndiagnose-System ausgestattet sein soll. Teilweise bieten es die Hersteller gegen Aufpreis als Service (KONE 24/7, Schindler Ahead, Otis One etc.).
Auch augmented reality und digitale Wartungs-Tools kommen. Ein Techniker kann z. B. via Tablet genau sehen, welches Bauteil im Schacht defekt ist (die Anlage meldet es) und hat ggf. gleich eine Anleitung oder einen 3D-Plan parat. Solche Dinge muss der Betreiber nicht zwingend beschaffen, aber er profitiert, wenn der Hersteller diese einsetzt (schnellere Reparaturen).
Was der Betreiber beschaffen kann, sind digitale Monitoring-Dashboards: Einige Anbieter ermöglichen dem Gebäudemanagement Zugang zu Online-Portalen, wo die Aufzugzustände in Echtzeit eingesehen werden können (läuft, in Wartung, Störung, welche Etage etc.). So hat der FM jederzeit Überblick und kann bei Störungen sofort reagieren, bevor Beschwerden kommen. Diese Transparenz ist neu durch Digitalisierung und erhöht die Kontrollmöglichkeiten.
Einfluss auf Energie und Performance
Smarte Systeme helfen auch, Energie zu sparen. Ein Beispiel ist die bedarfsgerechte Steuerung: In Zeiten geringer Nutzung schalten manche Steuerungen einzelne Aufzüge in Standby (Parkmodus), und reaktivieren sie bei höherem Bedarf. Oder in einem Aufzugsgruppe wird automatisch die optimale Anzahl von Kabinen aktiviert, um den Bedarf gerade zu decken – dies spart Energie und reduziert Verschleiß an den nicht benötigten Kabinen.
Früher musste man dies manuell festlegen (z. B. nachts nur 1 Aufzug in Betrieb lassen), heute kann die Steuerung das adaptiv regeln:
Auch verkehrsabhängige Geschwindigkeitssteuerung ist denkbar: Wenn kein Zeitdruck besteht, könnte der Aufzug langsamer fahren (spart etwas Energie) und nur bei großem Andrang die Maximalgeschwindigkeit nutzen. Solche Feinsteuerungen sind allerdings noch nicht sehr verbreitet.
Gebäudeenergie-Management: Vernetzte Aufzüge könnten in Spitzenlastzeiten ihre Rückspeiseenergie gezielt einspeisen oder z. B. das Gebäudemanagement könnte temporär Aufzugfahrten reduzieren, um Lastspitzen zu glätten (in der Praxis schwer umzusetzen, da Komforteinbuße). Wahrscheinlicher ist die Integration in Notstrom-Management: Ein intelligenter Aufzug weiß, ob das Notstromaggregat läuft, und entscheidet dann, welche Fahrten priorisiert werden (z. B. nur Notfallfahrten).
Beschaffung im digitalen Zeitalter
Schließlich hat die Digitalisierung auch den Beschaffungsprozess selbst beeinflusst. Dank BIM (Building Information Modeling) können Aufzüge schon als digitale Objekte mit ihren Parametern ins Gebäudemodell integriert werden. Hersteller bieten BIM-Modelle ihrer Produkte an, die Planer direkt einbinden. Dies ermöglicht frühzeitige Kollisionsprüfungen (passt der Aufzug in den vorgesehenen Schacht?), Visualisierung und auch Simulation. Im Rahmen von Smart Building-Konzepten wird der Aufzug nicht isoliert betrachtet, sondern als Teil eines vernetzten Systems – daher fließen in die Ausschreibungen heute Punkte ein wie „Schnittstelle zu BACnet“ (ein gängiges Protokoll der Gebäudeleittechnik) oder „Web-Zugang für Ferndiagnose“ etc.
Zudem werden Updates und Upgrades immer mehr zum Thema: Früher blieb die Aufzugsteuerung von Einbau bis Austausch unverändert. Heute ist es möglich, via Software-Update neue Funktionen aufzuspielen (z. B. ein neuer Algorithmus, oder ein Display-Content). Daher könnten Beschaffungsverträge auch so gestaltet sein, dass z. B. 5 Jahre Software-Updates inklusive sind, um das System auf dem neuesten Stand zu halten. Dieses Denken etabliert sich langsam im FM.
Ein praktisches Beispiel für Digitalisierungseinfluss war die COVID-19-Pandemie: Plötzlich gab es Anforderungen nach kontaktlosem Bedienen (keine Tasten drücken) – einige Hersteller reagierten mit Nachrüstlösungen wie Gestensteuerung oder App-Bedienung. Wer also digitale Aufzüge hat, konnte schneller solche Lösungen implementieren (z. B. per App-Update). Damit einher gehen aber auch Sicherheitsfragen (Cybersecurity): Der Betreiber muss sicherstellen, dass vernetzte Aufzüge gegen Hackerangriffe geschützt sind, wie oben erwähnt. Sonst könnten z. B. Unbefugte via Netzwerk Aufzüge stoppen oder in falsche Etagen schicken. Bei Beschaffung sollte also IT-Sicherheit mitbedacht werden (verschlüsselte Verbindungen, Zugriffsrechte, regelmäßige Patches durch Hersteller).
Zusammenfassend verändert Digitalisierung die Welt der Aufzüge tiefgreifend: Von der Planung (Simulation, BIM) über die Steuerung (Zielwahl, KI) bis zum Betrieb (Predictive Maintenance, Monitoring). Für Facility Manager bedeutet dies, dass sie schon in der Auslegungsphase technologische Optionen bewerten und ggf. ausschreiben sollten, die vor wenigen Jahren noch keine Rolle spielten. Smarte Aufzüge können die Effizienz steigern, aber erfordern auch Kompetenz in IT und Datensicherheit. Künftige Betreiberimmobilien werden stark von diesen Entwicklungen geprägt sein – der „digitale Zwilling“ eines Aufzugs im Gebäudemodell, die vorausschauende Fehlererkennung und der vollintegrierte Personenfluss gehören zunehmend zum Stand der Technik.