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Betriebskonzept Aufzugsanlagen

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Betriebskonzept „Aufzugsanlagen sicher betreiben“

Betriebskonzept „Aufzugsanlagen sicher betreiben“

Unser Betriebskonzept „Aufzugsanlagen sicher betreiben“ bündelt relevanten Vorschriften und Best Practices, um Aufzüge in Industrie- und Großunternehmen normgerecht, sicher und wirtschaftlich zu betreiben. Es zeigt auf, wie die Betreiberverantwortung (aus dem Arbeitsschutzgesetz ArbSchG und der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV) durch organisatorische Maßnahmen (z.B. zugewiesene Aufzugsbeauftragte bzw. Aufzugswärter, Notfallorganisation, Dokumentationspflichten), regelmäßige Kontrollen und Prüfungen sowie den Einsatz technischer Systeme (etwa 24/7-Notrufsysteme nach DIN EN 81-28 und TRBS 2181) vollständig erfüllt wird. Ziel ist eine höchstmögliche Verfügbarkeit der Anlagen (z.B. ≥ 99,5 % technische Verfügbarkeit) und die Minimierung von Gefährdungen für Benutzer und Personal – etwa durch sehr kurze Befreiungszeiten im Störungsfall (deutlich unter der Maximalgrenze von 30 Minuten). Dabei werden sowohl die rechtlich verbindlichen Mindestanforderungen (Muss-Vorgaben) als auch weitergehende Best-Practice-Empfehlungen (Soll-/Kann-Vorgaben) adressiert, um ein insgesamt audit-sicheres und durch die zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) prüfsicheres Gesamtkonzept zu gewährleisten. Technische und organisatorische Maßnahmen greifen ineinander, um den Aufzugsbetrieb nicht nur rechtskonform, sondern auch effizient und nutzerfreundlich zu gestalten. Moderne Überwachungstechnik – wie z.B. sensorgestützte Zustandsüberwachung und automatisierte Notrufsysteme – unterstützt dieses Ziel, indem sie Störungen frühzeitig erkennt und eine schnelle Reaktion ermöglicht. Insgesamt stellt das Konzept einen ganzheitlichen Handlungsrahmen bereit, mit dem Betreiber ihre Aufzugsanlagen sicher, zuverlässig und nachhaltig betreiben können.

Rechtlicher und normativer Rahmen

Nach deutschem Arbeits- und Techniksicherheitsrecht gelten Aufzugsanlagen als „überwachungsbedürftige Anlagen“ (ÜAnl). Die grundlegenden rechtlichen Vorgaben ergeben sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und insbesondere der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese fordern, dass nur betriebssichere Anlagen ohne sicherheitsrelevante Mängel in Betrieb genommen und betrieben werden dürfen. BetrSichV und das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) definieren den Rahmen: So dürfen z.B. Personenaufzüge und bestimmte Lasten- und Bauaufzüge als überwachungsbedürftige Anlagen nur betrieben werden, wenn sie den Schutz von Leben und Gesundheit gewährleisten. Konkretisiert werden die gesetzlichen Pflichten durch Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und einschlägige technische Normen. Beispielsweise legt TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“ Betreiberpflichten und organisatorische Anforderungen fest, TRBS 2181 „Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein“ behandelt Notbefreiungen, und TRBS 1201 Teil 4 definiert die Prüfintervalle für Aufzüge. Diese TRBS sind vom Ausschuss für Betriebssicherheit erarbeitete Regeln und geben den Stand der Technik für den sicheren Betrieb vor. Sie besitzen zwar nicht den gleichen Rechtsstatus wie Gesetze, entfalten aber eine sogenannte Vermutungswirkung: Wenn ein Betreiber die TRBS einhält, kann vermutet werden, dass er die BetrSichV-Anforderungen erfüllt.

Neben den staatlichen Regeln sind die DIN-, EN- und ISO-Normen von entscheidender Bedeutung, da sie den allgemein anerkannten Stand der Technik repräsentieren. Beispielsweise definieren DIN EN 81-20/50 grundlegende Sicherheitsanforderungen und Konstruktionsvorgaben für neue Aufzüge, DIN EN 81-28 regelt Fern-Notrufsysteme und deren Überwachung, DIN EN 81-73 das Verhalten von Aufzügen im Brandfall (Feuerwehrsteuerung und Evakuierungsfahrten) und DIN EN 81-72 spezifische Anforderungen an Feuerwehraufzüge. Für die regelmäßige Instandhaltung gibt die DIN EN 13015 detaillierte Leitlinien vor (Regeln für Wartungsanweisungen und Dokumentation), während DIN EN 81-70 in Kombination mit DIN 18040 Anforderungen an die Barrierefreiheit (z.B. bedienerfreundliche Kabinenausstattung für mobilitätseingeschränkte Personen) festlegt. Ergänzend existieren weitere normative Regelwerke, etwa VDI-Richtlinien (z.B. VDI 4705 für Verkehrsplanung von Aufzügen) oder VDE-Normen (z.B. VDE 0833 und DIN 14675 für Alarmierungs- und Brandmeldeschnittstellen), die im Kontext von Aufzügen relevant sein können.

Wichtig ist, die Geltungsbereiche der Vorschriften klar zuzuordnen – insbesondere die Unterscheidung zwischen gesetzlich verbindlichen „Muss“-Vorschriften einerseits und technisch-normativen Standards als vermutetes Konformitätsniveau andererseits. Das Betriebskonzept ordnet daher alle Anforderungen systematisch zu. So wird z.B. in einer Pflichten- bzw. Zuständigkeitsmatrix festgelegt, welche Vorgaben vom Betreiber selbst zwingend zu erfüllen sind (etwa Gefährdungsbeurteilung, Organisation von Prüfungen), welche Aufgaben delegiert werden können (z.B. Wartung an Fachfirmen) und welche Nachweise im Rahmen von Prüfungen durch Dritte (ZÜS-Prüfbescheinigungen) zu erbringen sind. Diese Matrix stellt transparent dar, wer was wann und wie zu tun hat, um die Einhaltung aller rechtlichen Mindestanforderungen sicherzustellen, während zugleich freiwillige höhere Standards (Best Practices) berücksichtigt werden, um Sicherheitsniveau und Effizienz zu steigern. Dadurch entsteht ein klares Regelungs- und Zuständigkeitsgefüge, das für alle Beteiligten – Betreiber, Befugte, Dienstleister und Prüfer – nachvollziehbar ist.

Rollen, Verantwortlichkeiten und RACI

Hauptverantwortlich für den sicheren Betrieb der Aufzugsanlage ist stets der Betreiber (in der Regel der Arbeitgeber oder Eigentümer der Anlage). Er trägt laut ArbSchG und BetrSichV sowie gemäß TRBS 3121 die Gesamtverantwortung für den Zustand und den sicheren Betrieb der Anlage. Das bedeutet, der Betreiber muss dafür sorgen, dass alle erforderlichen Prüfungen, Wartungen und Kontrollen fristgerecht veranlasst bzw. durchgeführt werden und dass die Aufzugsanlage jederzeit den geltenden Sicherheitsanforderungen entspricht. Praktisch setzt der Betreiber diese Verantwortung durch organisatorische Regelungen und Beauftragungen um: Üblich ist die schriftliche Bestellung einer „beauftragten Person“ – umgangssprachlich oft Aufzugswärter genannt – die im Auftrag des Betreibers definierte Überwachungstätigkeiten durchführt. Diese Person muss ausreichende Sachkunde besitzen (traditionell erlangt durch eine spezielle Schulung oder Ausbildung im Aufzugsbereich) und ist typischerweise für die regelmäßigen Sicht- und Funktionskontrollen der Anlage zuständig. Ein Aufzugswärter überprüft z.B. täglich oder wöchentlich den ordnungsgemäßen Zustand des Aufzugs, meldet Abweichungen und führt ein Betriebstagebuch. Obwohl der Begriff Aufzugswärter in neueren Vorschriften nicht mehr explizit genannt ist, bleibt die Tätigkeit und Verantwortung einer solchen beauftragten Person weiterhin bestehen. Der Betreiber bleibt jedoch Accountable, d.h. rechenschaftspflichtig, für die Erfüllung aller Pflichten – auch derjenigen Aufgaben, die er delegiert hat.

Neben dem Betreiber und seinem Aufzugswärter spielen weitere Akteure klar definierte Rollen im Betriebskonzept:

  • Wartungs- und Instandhaltungsfirma: In der Regel schließt der Betreiber einen Wartungsvertrag mit einer zertifizierten Fachfirma ab, welche die regelmäßige Instandhaltung der Aufzugsanlage durchführt. Diese Firma stellt fachkundige Personen (z.B. Servicetechniker), die gemäß DIN EN 13015 die vorbeugende Wartung, Inspektionen und erforderliche Reparaturen fachgerecht ausführen. Der Wartungsvertrag sollte genaue Leistungsinhalte festlegen – etwa Wartungsintervalle, Prüfpunkte (Checklisten), Reaktionszeiten im Störungsfall, einen Notdienst für Notbefreiungen, sowie ein Ersatzteilmanagement für kritische Komponenten. Zwar übernimmt die Wartungsfirma operativ die Instandhaltung (sie ist Responsible für diese Aufgaben), doch der Betreiber bleibt verantwortlich dafür, dass der Vertrag alle gesetzlichen Vorgaben abdeckt und die Firma zuverlässig arbeitet. Er kontrolliert auch die Berichte der Wartungsfirma und stellt sicher, dass festgestellte Mängel zügig beseitigt werden.

  • Notdienst / Notrufzentrale: Für den Fall einer Personenbefreiung (eingeschlossene Fahrgäste) muss der Betreiber einen 24/7-Notdienst organisieren oder vertraglich sicherstellen. Oft wird diese Leistung entweder von der Wartungsfirma mit angeboten oder von spezialisierten Notrufdiensten übernommen. Die Notrufzentrale (Leitstelle) nimmt die Aufzugsnotrufe rund um die Uhr entgegen und leitet geeignete Maßnahmen ein. Sie beruhigt ggf. eingeschlossene Personen per Sprechverbindung und alarmiert das mobile Notdienstpersonal (z.B. einen Bereitschaftstechniker oder im Ausnahmefall die Feuerwehr). Die Leitstelle führt Protokoll über jeden Notruf. Der Betreiber muss gewährleisten, dass dieses Zweiwege-Kommunikationssystem jederzeit voll funktionstüchtig ist und Notrufe unverzüglich angenommen werden. Außerdem hat er einen verantwortlichen Notdienst-Beauftragten zu benennen, der die Notbefreiungsmaßnahmen koordiniert.

  • Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS): Hierbei handelt es sich um unabhängige Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA oder andere, die behördlich zugelassen sind, um Aufzüge abzunehmen und wiederkehrend zu prüfen. Die ZÜS übernimmt insbesondere die Prüfung vor Inbetriebnahme (Abnahmeprüfung) sowie die wiederkehrenden Prüfungen in den gesetzlich vorgeschriebenen Intervallen (siehe Prüf- und Inspektionskonzept). Sie dokumentiert dabei eventuelle Mängel in Prüfberichten und legt Fristen zur Mängelbeseitigung fest. Die Zusammenarbeit mit der ZÜS erfordert vom Betreiber eine vorausschauende Planung (Terminabstimmung innerhalb der Fristen), Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen und die Umsetzung etwaiger auflagen aus den Prüfbescheiden. Während die ZÜS die Prüfungen durchführt (Responsible für die Prüfungstätigkeit), bleibt der Betreiber dafür verantwortlich, dass die Anlage vorgeführt wird und festgestellte Mängel behoben werden.

  • Weitere Beteiligte: In einigen Organisationen können weitere Rollen definiert sein, z.B. Objektverantwortliche (etwa ein Facility Manager vor Ort), die als Ansprechpartner für externe Dienstleister fungieren, oder Sicherheitsbeauftragte, die interne Audits durchführen. Falls Aufzüge in Mietobjekten betrieben werden, kann der Vermieter Pflichten auf den Mieter delegieren (z.B. in Gewerbeimmobilien den Facility-Service). Zudem sind Arbeitsschutz-Ausschüsse und Betriebsräte einzubeziehen, wenn es um Schulungen und Unterweisungen von Personal (z.B. Hausmeistern als Aufzugswärter) geht.

Zur klaren Aufgabenzuordnung wird im Betriebskonzept eine RACI-Matrix verwendet, welche für wesentliche Aufgabenfelder festlegt, wer dafür Responsible (durchführend), Accountable (verantwortlich/entscheidungsbefugt), wer zu konsultieren (Consulted) und wer lediglich zu informieren (Informed) ist.

Die folgende Tabelle zeigt einen Auszug solcher Zuordnungen für einige Kernaufgaben:

Aufgabe / Prozessschritt

Betreiber (Unternehmen)

Beauftragte Person (Aufzugswärter)

Wartungsunternehmen

Notdienst (Notruf/Techniker)

ZÜS (Prüforganisation)

Gefährdungsbeurteilung erstellen & aktualisieren

A / R (erstellt und genehmigt)

– (liefert Input)

C (berät bei technischen Details)

Regelmäßige Sicht- und Funktionskontrollen

A (ordnet an, wertet aus)

R (führt z.B. monatlich durch)

I (erhält Mängelmeldung)

Wartung der Aufzugsanlage durchführen

A (beauftragt, überwacht)

R (führt nach Vertrag aus)

I (indirekt via Prüfungen)

Entgegennahme von Notrufen (24/7)

A (stellt System bereit)

R (Leitstelle nimmt Notruf an)

Personenbefreiung im Notfall

A (trägt Verantwortung)

I (unterstützt ggf. vor Ort)

R (wenn vertraglich zuständig) / C (Anleitung)

R (ggf. Feuerwehr)

Wiederkehrende Prüfung (Haupt-/Zwischenprfg.)

A (meldet Anlage an, koordiniert)

C (bereitet Anlage vor, behebt Mängel)

R (führt Prüfung durch)

Führen der Aufzugsdokumentation (Buch, Nachweise)

A (stellt Vordrucke, kontrolliert)

R (trägt eigene Kontrollen ein)

R (trägt Wartungsberichte ein)

I (Notfallereignisse dokumentiert)

R (hinterlegt Prüfprotokolle)

Gefährdungsbeurteilung (GBU)

Gemäß § 3 BetrSichV sowie § 3 und 6 ÜAnlG ist für jede Aufzugsanlage eine anlagenbezogene Gefährdungsbeurteilung (GBU) zu erstellen. TRBS 3121 schreibt ausdrücklich vor: „Der Betreiber muss nach ÜAnlG eine anlagenbezogene Gefährdungsbeurteilung erstellen.“. Diese GBU bildet das Fundament für den sicheren Betrieb, da hierin systematisch alle möglichen Gefährdungen identifiziert und bewertet werden, die von der Aufzugsanlage während ihres gesamten Lebenszyklus ausgehen können. Relevant sind Gefährdungen im Normalbetrieb (z.B. Einklemmen von Personen oder Quetschgefahren an Türen), im Störungsfall (z.B. Absturz des Fahrkorbs, Hängenbleiben zwischen Stockwerken), bei Wartungs- und Reparaturarbeiten (elektrische Risiken, Absturz von Personen in den Schacht, unkontrollierte Bewegungen) sowie außergewöhnliche Ereignisse (Brand im Gebäude, Überschwemmung des Schachtes, Erdbeben in besonderen Regionen, Sabotageakte etc.).

Die GBU muss zudem die Schnittstellen zur baulichen Anlage und zur Nutzung betrachten. Beispiele: Wie wirkt sich ein Ausfall der Gebäudestromversorgung oder der Lüftung im Maschinenraum auf die Aufzugssicherheit aus? Gibt es besondere Brandschutzanforderungen (Feuerwehraufzug nach Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR oder automatische Brandfallsteuerung nach EN 81-73), die berücksichtigt werden müssen? Befinden sich im Schacht oder Triebwerksraum wasserführende Leitungen (Stichwort Grubenwasser) oder andere Anlagen, die im Störfall gefährlich werden könnten? Welche Nutzung findet statt – werden z.B. in einem Krankenhausbettaufzug auch medizinische Gase transportiert, oder dient ein Lastenaufzug dem Staplerverkehr? Solche Faktoren müssen in der Gefährdungsbeurteilung mit einfließen, da sich daraus ggf. weitergehende Schutzmaßnahmen ergeben.

Auf Basis der identifizierten Risiken bestimmt der Betreiber im Rahmen der GBU die erforderlichen Schutzmaßnahmen technischer und organisatorischer Art. Dabei gilt der Grundsatz, dass mindestens die gesetzlichen Mindeststandards eingehalten werden müssen, aber wo sinnvoll zusätzliche Maßnahmen getroffen werden sollen, um ein höheres Sicherheitsniveau („Stand der Technik“) zu erreichen. TRBS 3121 betont, dass der jeweils aktuelle Stand der Technik als Maßstab heranzuziehen ist – insbesondere bei älteren Bestandsanlagen, die nach früheren Normen gebaut wurden. So kann die GBU beispielsweise ergeben, dass bestimmte Nachrüstungen erforderlich sind, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Ein praktisches Beispiel war die Nachrüstung älterer Bestandsaufzüge mit einem modernen Zweiwege-Notrufkommunikationssystem bis spätestens Ende 2020, wie es nach Übergangsvorgaben der BetrSichV/TRBS vorgeschrieben wurde. War ein Aufzug bis dahin nur mit einem einseitigen Notruf (z.B. akustischem Notgong ohne Sprechverbindung) ausgestattet, musste der Betreiber im Zuge der Gefährdungsbeurteilung erkennen, dass dies nicht mehr dem Stand der Technik entspricht, und eine Aufrüstung auf ein EN 81-28 konformes Notrufsystem veranlassen.

Die Gefährdungsbeurteilung ist kontinuierlich fortzuschreiben. Bei Änderungen an der Anlage (z.B. Modernisierung der Steuerung, Austausch der Antriebsmaschine, Erhöhung der Nennlast oder Geschwindigkeit, bauliche Veränderungen am Schacht) muss die GBU überprüft und angepasst werden. Gleiches gilt, wenn sich die Nutzung ändert (etwa wenn ein Aufzug plötzlich öffentlich zugänglich wird statt nur vom Personal benutzt zu werden). All diese Änderungen können neue Gefährdungen mit sich bringen oder bestehende riskieren erhöhen, weshalb die GBU vorab oder spätestens unverzüglich nach der Änderung aktualisiert werden muss.

Wichtig ist, dass die Dokumentation der GBU vollständig und nachvollziehbar erfolgt. Sämtliche identifizierten Gefährdungen, die bewerteten Risikograde, sowie die abgeleiteten Schutzmaßnahmen werden schriftlich festgehalten. Ebenso sind Prüfnachweise (z.B. Berechnungen, technische Bewertungen, eingeholte Expertenrat) zu dokumentieren. Diese Unterlagen dienen sowohl intern als Leitfaden für den sicheren Betrieb (und Schulungsgrundlage für Personal) als auch extern als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden oder Unfallversicherungsträgern, dass der Betreiber seinen Beurteilungspflichten nachgekommen ist. Die GBU-Unterlagen müssen auf dem aktuellen Stand gehalten und bei Prüfungen durch die ZÜS oder behördlichen Begehungen vorzeigbar sein. Darüber hinaus soll der Betreiber die Wirksamkeit der festgelegten Maßnahmen regelmäßig prüfen – zum Beispiel im Rahmen von internen Audits oder Begehungen. Falls sich zeigt, dass bestimmte Sicherheitsmaßnahmen nicht den gewünschten Effekt erzielen oder neue Risiken auftauchen (z.B. Häufung bestimmter Störungen, Beinahe-Unfälle), fließt dies wiederum in die Aktualisierung der GBU ein. Somit bildet die Gefährdungsbeurteilung einen lebendigen Prozess, der zentraler Bestandteil des Betriebskonzeptes ist und der stetigen Verbesserung der Sicherheit dient.

Betrieb und Betreiberkontrollen

Der Betreiber trägt die Verantwortung, den laufenden Betrieb der Aufzüge sicherzustellen und durch geeignete Kontrollen zu überwachen. TRBS 3121 fordert, dass der Betreiber die Aufzugsanlage technisch „in Schuss hält“, also einen ordnungsgemäßen Zustand durch Wartung, schnelle Mängelbeseitigung und kurzzyklische Sichtprüfungen bewahrt. Praktisch bedeutet dies, dass neben den turnusmäßigen Fachwartungen durch externe Firmen auch einfache Sicht- und Funktionskontrollen in kurzen Intervallen stattfinden, typischerweise durch die beauftragte Person (Aufzugswärter) oder andere eingewiesene Mitarbeiter. So soll verhindert werden, dass sich sicherheitsrelevante Mängel unbemerkt entwickeln oder eine Anlage längere Zeit in unsicherem Zustand betrieben wird.

Üblich sind folgende Betreiberkontrollen und Prüfaufgaben, deren Häufigkeit sich nach der Nutzung und dem Gefährdungspotential richtet:

  • Visuelle Überprüfung der Aufzugsanlage (monatlich): Etwa einmal im Monat – bei intensiv genutzten Anlagen eventuell häufiger – führt der Aufzugswärter eine Sichtkontrolle aller zugänglichen Anlagenteile durch. Dabei prüft er z.B. den Fahrkorb und Schachtzugang auf Sauberkeit und Unversehrtheit, kontrolliert, ob die Zugänge (Türen, Schachtabschlüsse) ordnungsgemäß schließen und keine Fremdkörper im Schacht liegen, ob die vorgeschriebenen Hinweisschilder und Piktogramme vorhanden und lesbar sind (z.B. Notrufhinweise, ggf. Rettungsanleitung) und ob die Fahrkorbbeleuchtung sowie die Lüftung funktionieren. Falls vorhanden, wird auch der Maschinenraum auf Ordnung geprüft (kein Ölverlust, keine Brandlasten etc.).

  • Funktionstest des Notrufsystems (vierteljährlich oder entsprechend Vorgabe): Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem zweirichtungsfähigen Notruf. Gemäß EN 81-28 ist die Funktionsfähigkeit des Notrufsystems regelmäßig zu prüfen. In der Praxis wird mindestens alle 3 Monate ein Testanruf aus der Kabine durchgeführt (sofern das System nicht automatisierte Selbsttests macht), um sicherzustellen, dass die Sprechverbindung einwandfrei funktioniert und in der Notrufzentrale sofort Alarm ausgelöst wird. Die Reaktionszeit der Leitstelle und die Verständigungsqualität werden bei dieser Gelegenheit mitüberprüft. Über jeden Notruftest wird ein kurzes Protokoll geführt (Datum, Uhrzeit, Name des Prüfers, Ergebnis), um einen Nachweis gegenüber Prüfern zu haben.

  • Überprüfung der Notbefreiungs- und Notfallorganisation (regelmäßig, z.B. jährlich): Der Betreiber kontrolliert in definierten Intervallen, ob alle Komponenten der Notfallorganisation einsatzfähig sind. Dazu gehört z.B., die Notbefreiungsanleitung (das schriftliche Befreiungsverfahren) auf Vollständigkeit und Aktualität zu prüfen, die Notfallkontakte (Liste der Notdienstnummern, internen Ersthelfer, Verantwortlichen) zu überprüfen und bei Änderungen anzupassen, sowie ggf. einen Probealarm durchzuspielen. Auch die Erreichbarkeit und Funktion der im Gebäude vorgesehenen Hilfsmittel (Notruftelefone, Alarmglocken, Feuerwehrschlüsseldepots für Aufzugszugang etc.) werden verifiziert.

  • Kurzprüfungen sicherheitsrelevanter Komponenten (nach Bedarf, z.B. wöchentlich): Vor allem bei empfindlichen Komponenten wie Türen kann je nach Störanfälligkeit eine engmaschigere Kontrolle sinnvoll sein. TRBS 3121 empfiehlt, vor Beginn des täglichen Betriebs oder zumindest wöchentlich eine Sicht- und Funktionsprüfung durch eine benannte Person durchzuführen. Dabei wird z.B. geschaut, ob die Türverriegelungen korrekt schließen, Türschwellen nicht blockiert sind, ob Tragmittel (Seile/Riemen) und die Fangvorrichtung keine offensichtlichen Schäden aufweisen, ob die Kabinen-Notbeleuchtung einsatzbereit ist und ob die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände (z.B. Freiräume im Schachtkopf und -grube) nicht verstellt sind. Ebenso wird die Funktion von Schutzeinrichtungen wie Lichtschranken oder Sicherheitsschaltungen (Türkontakt, Überlastwarner) grob überprüft. Werden Unregelmäßigkeiten festgestellt, meldet der Aufzugswärter diese unverzüglich und – sofern es sich um sicherheitsrelevante Mängel handelt – lässt den Aufzug außer Betrieb nehmen, bis die Störung beseitigt ist. Auch diese Kontrollen sind möglichst in einem Kontrollbuch zu dokumentieren.

  • Unterweisung von Personal und Nutzern (anlassbezogen, mind. jährlich): Der Betreiber sorgt dafür, dass alle Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit dem Aufzug umgehen (Reinigungskräfte, Haustechniker, Empfangspersonal etc.), regelmäßig über das richtige Verhalten unterwiesen werden. Inhalte solcher Unterweisungen sind z.B.: Was ist zu tun, wenn der Aufzug steckenbleibt? Wie verhalte ich mich im Notfall (Ruhe bewahren, Notruf betätigen)? Wen informiere ich bei technischen Störungen? Ebenso werden Hinweise zur Vermeidung von Fehlbedienungen gegeben (keine Überladung, keine mutwillige Blockade der Türen etc.). Auch Nutzerhinweise für die Allgemeinheit werden bereitgestellt, etwa in Form von Aushängen im Aufzug („Im Störungsfall Ruhe bewahren und Notruftaste drücken – es meldet sich umgehend jemand.“).

Die Durchführung und Ergebnisse dieser Betreiberkontrollen werden lückenlos dokumentiert – sei es in einem Aufzugsbuch oder in digitalen Wartungs- und Prüfprotokollen. Vorgefertigte Checklisten (z.B. ein monatlicher Checklisten-Vordruck für die Sichtkontrolle gemäß TRBS 2181) erleichtern die systematische Abarbeitung aller Prüfpunkte und dienen zugleich als Nachweis. Wenn im Rahmen der Betreiberkontrollen Störungen festgestellt werden (z.B. wiederholte Fahrtausfälle, ungewöhnliche Geräusche, Leuchtmelder für Fehler an der Steuerung), so sind diese Informationen umgehend der Wartungsfirma mitzuteilen. Insbesondere Fehlermeldungen aus dem Notrufsystem (z.B. SMS-/Online-Benachrichtigungen über einen Leitungsausfall oder schwache Batterie der Notrufeinrichtung) müssen unverzüglich analysiert und an den zuständigen Dienstleister weitergeleitet werden, damit die Verfügbarkeit der Sicherheitssysteme jederzeit gewährleistet bleibt.

Es stellt der Betreiber durch diese kontinuierlichen Überwachungsmaßnahmen sicher, dass die Aufzugsanlage zwischen den großen Wartungen und Prüfungen stets im Auge behalten wird. Kleine Mängel können so frühzeitig erkannt und behoben werden, bevor sie zu größeren Problemen oder gar Unfällen führen. Das System aus Wartung (durch Fachfirma), Prüfung (durch ZÜS) und Betreiberkontrollen (durch beauftragte Person) ergänzt sich gegenseitig und bildet ein lückenloses Sicherheitsnetz.

Instandhaltung und Entstörung

Die Instandhaltung der Aufzüge erfolgt auf Grundlage eines Wartungskonzepts gemäß der Norm DIN EN 13015 („Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen – Regeln für Instandhaltungsanweisungen“). Diese Norm legt die Anforderungen an eine fachgerechte Wartung fest und dient den Herstellern und Wartungsfirmen als Richtschnur für die Erstellung von Wartungsplänen. Ein Wartungsplan berücksichtigt die spezifische Bauart des Aufzugs (Seilaufzug mit Maschinenraum, maschinenraumloser Aufzug, Hydraulikaufzug etc.), die Nutzungsintensität (Fahrten pro Tag, Lastkollektive) und die Umgebungsbedingungen (z.B. schmutzintensive Umgebung in Industriebetrieben, Außenaufzüge mit Witterungseinflüssen). Darauf aufbauend werden Intervalle und Tätigkeiten festgelegt.

Typische Inhalte einer Wartung sind:

  • Reinigung und Schmierung mechanischer Komponenten: Führungsschienen werden gereinigt, Türmechanismen geölt, bewegliche Teile geschmiert, um Verschleiß zu vermindern.

  • Funktionsprüfungen sicherheitsrelevanter Bauteile: z.B. Test der Fangvorrichtung (mechanischer Fang und Auslösemechanismus), Prüfung der Türverriegelungen und Türkontakte, Auslösen des Geschwindigkeitsbegrenzers (Drehzahlbegrenzer) im Prüfmodus, Kontrolle der Notbremse bei hydraulischen Aufzügen.

  • Justage und Einstellungen: Überprüfung und Nachstellen der Türschließgeschwindigkeit und -kraft, Justierung von Endschaltern und Positionsgebern, Abgleich der Seil- oder Kettenlängen (um Schieflagen des Fahrkorbs zu vermeiden), Einstellung der Kabinenbremsen bzw. Federdruckbremsen.

  • Überprüfung elektronischer Systeme: Test der Schacht- und Kabinenbeleuchtung, Funktionstest der Notrufanlage (falls nicht bereits durch Betreiber getestet), Prüfung der Antriebsteuerung (Sensoren, Frequenzumrichter, Notabsenkungssteuerung), Sichtkontrolle von Schaltschränken auf Überhitzung oder Verschleiß der Kontakte. Gegebenenfalls Auslesen des Fehlerdatenspeichers in der Steuerung.

  • Dokumentation: Jede Wartung wird mit einem Wartungsprotokoll abgeschlossen, in dem alle durchgeführten Arbeiten und Feststellungen (z.B. Verschleißmaße, Ölwechsel, Austauschteile) vermerkt sind. Dieses Protokoll wird dem Betreiber übergeben und ins Anlagenlogbuch eingeheftet.

Ein besonderer Fokus liegt erfahrungsgemäß auf der Türmechanik, da Türstörungen zu den häufigsten Ursachen von Aufzugsausfällen gehören. Klemmende oder falsch justierte Türschließer, verschlissene Türkontakte oder Lichtschranken, defekte Schließkantenschutzsysteme – all dies kann zu Betriebsunterbrechungen und Gefährdungen führen. Deshalb setzen moderne Anlagen zunehmend auf robuste Türantriebe (z.B. frequenzgeregelte Antriebe mit Überwachung der Türkraft) und auf zusätzliche Sensorik, um Quetsch- und Scherstellen abzusichern. Wo nötig, empfiehlt das Betriebskonzept präventive Maßnahmen wie den Austausch mechanischer Türschließer durch selbstüberwachende Systeme oder den Einbau von Lichtgittern mit höherer Erkennungsauflösung, um Gefahrensituationen vorzubeugen. Solche Verbesserungen können entweder im Zuge planmäßiger Modernisierungen oder reaktiv bei gehäuften Türstörungen erfolgen.

Parallel zur vorbeugenden Wartung muss der Betreiber auch ein effizientes Entstörungsmanagement etablieren, um ungeplante Anlagenstillstände möglichst kurz zu halten. Hierfür wird ein formalisierter Prozess definiert, der von der Störungsmeldung bis zur Wiederinbetriebnahme alle Schritte und Zuständigkeiten festlegt.

Eingehende Störmeldungen – sei es automatisch durch die Aufzugssteuerung an den Service (Fernüberwachung) oder manuell durch Nutzer bzw. Hausmeister – werden nach Dringlichkeit klassifiziert:

  • Klasse „Gefahr“: Akute Gefahr für Personen (z.B. Absturzgefahr, eingeklemmte Person ohne Notrufmöglichkeit). → Sofortmaßnahme: Notruf/Notdienst alarmieren, ggf. Feuerwehr; Anlage sofort stillsetzen.

  • Störungskategorie U1 (hoch kritisch): Aufzug fällt komplett aus oder hat einen sicherheitsrelevanten Defekt, Personen sind aber nicht eingeschlossen. Beispiel: Wichtiger Personenaufzug in Hochhaus außer Betrieb, Haupthubseil defekt, etc. → Reaktionszeit sehr kurz, z.B. Techniker innerhalb von 2 Stunden vor Ort (typischer SLA-Wert).

  • Störungskategorie U2 (mittel): Teilausfall oder Komfortbeeinträchtigung, keine akute Gefahr. Beispiel: Aufzug hält nicht exakt bündig (kleine Niveaudifferenz), Tür macht Geräusche. → Reaktion innerhalb von 24 Stunden bzw. nächsten Werktag.

  • Störungskategorie U3 (gering): Kleinere Mängel ohne akute Auswirkungen auf Betrieb oder Sicherheit. Beispiel: Glühlampe in Kabine defekt, Kratzer an Kabinenwand. → Bündelung mit planmäßigen Terminen, Beseitigung bei nächster Wartung.

Für jede Störungsklasse sind Eskalationsstufen definiert. So wird z.B. bei Überschreiten der vorgesehenen Wiederherstellungszeit automatisch eine Meldung an höhere Stellen ausgelöst (z.B. an den Facility-Manager oder einen Bereitschaftsdienstleiter). Die Kommunikation im Störfall erfolgt nach festgelegten Meldeketten – vom Sicherheitsdienst am Objekt über die Service-Hotline der Wartungsfirma bis zum technischen Spezialisten. Wichtig ist auch die Benachrichtigung der Nutzer: Insbesondere bei längeren Ausfällen muss durch Aushänge an den betroffenen Etagen oder in digitalen Informationssystemen darauf hingewiesen werden („Aufzug außer Betrieb – wir arbeiten an der Störungsbeseitigung“). Bei empfindlichen Umgebungen (z.B. Krankenhaus) sind zudem Ersatzmaßnahmen zu treffen, etwa Begleitung gehbehinderter Personen zu alternativen Aufzügen.

Nach der Entstörung (d.h. wenn die technische Ursache behoben und der Aufzug wieder freigegeben ist) wird der Vorfall gründlich dokumentiert. Im Störungsprotokoll sollten Datum/Uhrzeit, gemeldetes Problem, festgestellte Ursache, ergriffene Maßnahmen, eingesetzte Ersatzteile und die Ausfallzeit festgehalten werden. Diese Daten fließen in eine Langzeitanalyse ein: Das Betriebskonzept sieht vor, regelmäßig Auswertungen der Störungsursachen durchzuführen, um Muster zu erkennen (z.B. häufen sich Ausfälle bestimmter Komponenten?) und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. So kann z.B. aus Analyse hervorgehen, dass ein bestimmter Aufzugstyp zu häufigen Türproblemen neigt – woraufhin Schulungen für Nutzer (rücksichtsvolles Verhalten bei Türschließung) und präventive Wartungsintervalle angepasst werden. Auch die Lagerhaltung von kritischen Ersatzteilen wird anhand dieser Analysen optimiert: Für Komponenten mit längerer Lieferzeit, die aber ausfallkritisch sind (etwa spezielle Elektronikbaugruppen, Dichtungen für Hydraulikzylinder, Bremsbeläge), werden Ersatzteile vorrätig gehalten, um im Störfall schneller reagieren zu können. Ein Ersatzteilmanagement-System kann hier unterstützen, indem es jene Teile identifiziert, deren Fehlen zu langen Ausfallzeiten führen würde, und für diese eine entsprechende Bevorratung oder schnelle Beschaffungskette sicherstellt.

Es zielt das Instandhaltungs- und Entstörungskonzept darauf ab, Stillstandszeiten auf ein Minimum zu reduzieren, die Lebensdauer der Anlage durch vorbeugende Pflege zu verlängern und die Sicherheit durch sofortige Reaktion auf Mängel jederzeit zu gewährleisten. Die Kombination aus planvoller Wartung und reaktionsschnellem Störungsmanagement ist dabei entscheidend für eine hohe Verfügbarkeit und Nutzerzufriedenheit.

Notruf, Eingeschlossensein und Notbefreiung

Ein zentrales Element der Aufzugssicherheit ist die Gewährleistung, dass eingeschlossene Personen jederzeit schnell gerettet werden können. Rechtliche Vorgaben hierfür finden sich in § 12 BetrSichV sowie ausführlich in TRBS 2181 („Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Aufzugsanlagen“). Danach muss jeder betriebsbereite Personenaufzug mit einer dauerhaft funktionsfähigen Notrufeinrichtung ausgestattet sein, die eine zweiseitige Kommunikation ermöglicht und ständig (24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche) mit einer besetzten Stelle verbunden ist. Praktisch bedeutet dies: In jeder Aufzugskabine befindet sich ein Notrufknopf oder -schalter, dessen Betätigung unmittelbar eine Sprechverbindung zu einer Notrufzentrale herstellt. Ältere Systeme, die lediglich einen Alarmgong auslösen, reichen nicht aus – es muss ein sprachlicher Kontakt möglich sein, damit Eingeschlossene Feedback und Beruhigung erhalten und Informationen weitergeben können. Häufig sind diese Notrufsysteme heute an Telefonleitungen oder Mobilfunkmodule (GSM) angebunden, teils auch IP-basiert über Internet. Wichtig ist, dass die Verfügbarkeit hoch ist (Notstromversorgung, Redundanz gegen Leitungsausfall) und der Betreiber regelmäßige Funktionsprüfungen sicherstellt.

Neben der technischen Infrastruktur des Notrufs ist die organisatorische Notfallplanung entscheidend. Seit der Novellierung der BetrSichV 2015 ist für jede Aufzugsanlage ein Notfallplan vorgeschrieben. Dieser schriftliche Plan enthält alle Informationen und Abläufe, die im Notfall einer Personenbefreiung benötigt werden. Dazu gehören insbesondere: der genaue Standort des Aufzugs (Gebäude, Stockwerk, Aufzugs-Nr.), Kontaktdaten des Betreibers und der beauftragten Aufzugswärter, die Telefonnummern der zuständigen Notdienstleister (Notrufzentrale, Service-Techniker) sowie der öffentlichen Rettungskräfte (Feuerwehr, Rettungsdienst) und weiterer Hilfspersonen (Ersthelfer vor Ort). Zudem muss im Notfallplan angegeben sein, wann spätestens mit der Befreiung begonnen wird – laut TRBS 2181 innerhalb von 30 Minuten nach Eingang des Notrufes. Diese Zeitvorgabe gilt unabhängig von der Tageszeit, d.h. auch nachts oder am Wochenende muss gewährleistet sein, dass spätestens nach einer halben Stunde qualifizierte Hilfe an der Anlage eintrifft. In der Praxis wird in guten Konzepten sogar ein deutlich kürzerer Wert angestrebt (Best Practice: < 30 Minuten, oft 20 Minuten), um im Ernstfall ausreichend Puffer zu haben.

Der Notfallplan sollte den beteiligten Stellen vorliegen und leicht zugänglich sein. Üblicherweise erhält die externe Notrufzentrale eine Kopie aller relevanten Plandaten, damit die Operatoren im Alarmfall sofort wissen, wohin der Aufzug gehört und welche Maßnahmen einzuleiten sind. Vor Ort am Aufzug wird empfohlen, einen Sicherheitsaushang anzubringen – z.B. neben der Hauptzugangstür im Erdgeschoss – der die wichtigsten Schritte im Aufzugsnotfall für jedermann ersichtlich macht. Darauf sind etwa die Notrufnummer und Hinweis „Befreiung beginnt innerhalb 30 Minuten“ vermerkt, sodass auch außenstehende Helfer (z.B. Hausmeister oder Mitbenutzer) im Notfall informiert sind.

  • Ablauf Alarm bis Befreiung: Sobald ein Notruf aus einem Aufzug abgesetzt wird (durch Knopfdruck oder automatische Auslösung), läuft ein definiertes Verfahren an. Die Notrufzentrale nimmt den Anruf entgegen – in modernen Systemen geschieht dies meist innerhalb von Sekunden, oft mit Computerunterstützung (das System wählt automatisch die Leitstelle). Der Leitstellen-Mitarbeiter spricht die eingeschlossenen Personen an („Guten Tag, hier Aufzug-Notrufzentrale, befinden Sie sich in Aufzug XY?“), erfasst die Situation und beruhigt die Personen. Gleichzeitig alarmiert die Leitstelle das zuständige Notdienst-Personal. Je nach vertraglicher Vereinbarung kann dies ein mobiler Servicetechniker der Wartungsfirma sein, ein externer Aufzugsnotdienst oder (in Sonderfällen, z.B. wenn Brand im Spiel ist) direkt die Feuerwehr. Die Alarmweiterleitung geschieht typischerweise parallel zum Gespräch: Viele Notrufzentralen nutzen digitale Einsatzplanungstools, die bei Alarm automatisch den nächsten freien Techniker mit einer SMS oder App-Nachricht inkl. Ort und Aufzugsnummer alarmieren. Der Notdiensttechniker bestätigt den Auftrag und macht sich unverzüglich auf den Weg. Währenddessen bleibt der Leitstellen-Mitarbeiter (oder ein automatisiertes Sprachsystem) mit den Eingeschlossenen in Kontakt, gibt ihnen Rückmeldung („Hilfe ist unterwegs, voraussichtliche Befreiungszeit ca. 15 Minuten“) und fragt ggf. nach gesundheitlichem Zustand. Wenn medizinische Probleme gemeldet werden (Panikattacke, Kreislaufprobleme), kann parallel ein Rettungsdienst angefordert werden.

  • Durchführung der Personenbefreiung: Beim Eintreffen des Notdienstes an der Anlage geht dieser nach der hinterlegten Notbefreiungsanleitung vor. Das kann je nach Aufzugstyp bedeuten: Spannung abschalten und manuelles Absenken oder Hochkurbeln des Fahrkorbs mittels Handrad am Antrieb, Öffnen der Kabinentür mittels Dreikantschlüssel oder Notentriegelung, ggf. vorher manuelle Entriegelung der Schachttür über den speziellen Schlüssel. Wichtig ist, dass diese Prozeduren geübt sind – daher sollte das Personal (Servicetechniker, Feuerwehr) regelmäßige Trainings an Aufzugsanlagen durchführen. Moderne Anlagen verfügen über Notbefreiungsmodi, z.B. automatische Rückholsysteme bei Stromausfall (batteriebetriebene Fahrkorb-Absenkung zum nächsten Halt). Dennoch muss immer die manuelle Methode als Backup beherrscht werden, falls Automatiksysteme versagen. Bei der Befreiung achtet das Personal auf Eigensicherung (gegen unbeabsichtigte Bewegungen sichern, ggf. Helm tragen). Die befreiten Personen werden betreut und über weitere Schritte informiert.

  • Nach dem Notfall: Direkt im Anschluss an eine Personenbefreiung muss der Aufzug technisch überprüft werden, bevor er wieder in Betrieb geht. Dies schreibt TRBS 3121 vor. Die Ursache für das Steckenbleiben – sei es ein technischer Defekt oder eine externe Ursache (Stromausfall) – ist zu identifizieren und zu beheben. Der Aufzug wird erst wieder freigegeben, wenn sichergestellt ist, dass der Betrieb sicher fortgesetzt werden kann (ggf. erst nach Reparatur durch die Wartungsfirma). Alle Ereignisse des Eingeschlossenseins sind zu dokumentieren: Dazu zählen Zeitpunkt, Dauer, Anzahl und Zustand der eingeschlossenen Personen, Ursache des Stillstands, eingeleitete Maßnahmen und Uhrzeit der Befreiung. Diese Dokumentation dient einerseits dem Betreiber als Nachweis der Reaktionsfähigkeit (Stichwort: <30 Minuten-Ziel erreicht?) und fließt andererseits in die Sicherheitsanalyse ein. Wenn es z.B. gehäuft zu Fehlalarmen kommt (Leute drücken versehentlich den Notruf) oder zu bestimmten Störungsarten, müssen Gegenmaßnahmen ergriffen werden (z.B. bessere Beschilderung „Notruf nur im Notfall“, oder technische Verbesserung der Aufzugsteuerung).

Als Unterstützung stellt das Betriebskonzept Best-Practice-Hinweise zur Verfügung, um die Qualität des Notruf- und Notbefreiungsmanagements hoch zu halten. So wird empfohlen, nur zertifizierte Notrufsysteme einzusetzen, die der EN 81-28 entsprechen und regelmäßig automatisch getestet werden (viele Systeme senden z.B. alle 3 Tage einen Test an die Leitstelle). Weiterhin wird angeraten, Notdienstleister sorgfältig auszuwählen: Kriterien sind Erfahrung, garantierte Eintreffzeiten, gut geschulte Techniker und ein niedriger Wert an Fehlalarmen pro Jahr (Seriosität der Leitstelle). Für größere Betreiber kann es sinnvoll sein, eigene Ersthelfer auszubilden – Mitarbeiter, die vor Ort verfügbar sind und eine schnelle Zwischenbetreuung übernehmen können, falls die externe Hilfe doch einmal länger braucht. In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass rund um die Uhr jemand kommt, der zur Personenbefreiung befähigt ist.

Es stellt dies sicher, dass im Notfall – dem kritischsten Moment im Aufzugsbetrieb – klare Strukturen, technische Systeme und menschliche Kompetenzen bereitstehen, um Eingeschlossene zuverlässig zu retten und psychische wie physische Schäden von ihnen abzuwenden. Die 30-Minuten-Vorgabe von TRBS 2181 ist hierbei die maximal zulässige Grenze; gute Betreiberkonzepte unterschreiten diese deutlich, um zusätzliche Sicherheitspuffer zu haben.

Aufzugsanlagen unterliegen als überwachungsbedürftige Anlagen strengen Prüf- und Inspektionsintervallen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Gemäß BetrSichV § 16 und TRBS 1201 Teil 4 müssen folgende Prüfungen durch eine ZÜS durchgeführt werden:

  • Prüfung vor Inbetriebnahme: Bevor ein neuer Aufzug erstmalig in Betrieb geht oder nachdem ein bestehender Aufzug wesentlich verändert wurde, ist eine Abnahmeprüfung durch die ZÜS verpflichtend. Der Prüfer kontrolliert dabei die sichere Montage, Funktionsfähigkeit aller Sicherheitseinrichtungen und die Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften. Seit 2015 ist diese Abnahme bei Personenaufzügen zwingend vorgeschrieben, ohne Übergangsfristen.

  • Wiederkehrende Hauptprüfung: Mindestens alle 24 Monate ist jeder Personenaufzug hauptzuprüfen. Bei dieser Hauptprüfung nimmt der ZÜS-Prüfer die Anlage detailliert unter die Lupe – mechanisch, elektrisch und dokumentarisch. Es werden z.B. Bremse und Fangvorrichtung geprüft, die Wirksamkeit der Türverriegelungen getestet, der Zustand der Tragmittel (Seile, Riemen) begutachtet und eine Probefahrt mit Prüflast durchgeführt. Die Hauptprüfung entspricht somit einer umfassenden „TÜV-Prüfung“ der Anlage.

  • Zwischenprüfung: Im 12-Monats-Abstand zwischen den Hauptprüfungen ist eine kleinere Prüfung (auch Zwischenprüfung oder Sicherheitsüberprüfung genannt) vorgeschrieben. Dabei wird insbesondere die Wirksamkeit der Notrufeinrichtung kontrolliert, die Funktion der Türschließungen, die Kabinenbeleuchtung und -lüftung, das Notbefreiungsgerät und ähnliche Punkte. Man kann diese Zwischenprüfung als eine Art jährliche Sicherheitsinspektion verstehen, die ggf. auch von einem anderen Prüfer als der Hauptprüfer vorgenommen werden darf.

  • Außerordentliche Prüfung: Zusätzlich kann die Behörde oder der ZÜS in Sonderfällen eine außerordentliche Prüfung anordnen – zum Beispiel nach einem Unfall, längerer Stillegung oder wesentlichen Reparaturen, oder wenn der Verdacht besteht, dass die Anlage nicht mehr sicher ist. Auch nach einer mehr als 1-jährigen Außerbetriebnahme fordert TRBS 1201 vor Wiederinbetriebnahme eine Prüfung.

Der Betreiber hat die Verantwortung, diese Prüfungen fristgerecht zu organisieren und vorzubereiten. Praktisch heißt das: Er führt einen Prüfkalender, in dem die nächste Haupt- und Zwischenprüfung vermerkt sind. Er stimmt rechtzeitig Termine mit der ZÜS ab, so dass die Fristen eingehalten werden (in vielen Bundesländern dulden die Überwachungsbehörden keine Terminüberschreitung, sonst drohen Auflagen oder Stilllegung). Zur Prüfung muss die Anlage in einem vorgeprüften Zustand sein: Der Betreiber bzw. die Wartungsfirma sollte idealerweise vorab eine interne Überprüfung machen, um offensichtliche Mängel (Beleuchtung, Piktogramme, Notruftest etc.) zu beseitigen – so erhöht sich die Chance auf eine mängelfreie Abnahme.

Während der ZÜS-Prüfung muss der Betreiber oder sein Vertreter anwesend sein und Unterstützung leisten: Er stellt alle nötigen Unterlagen zur Verfügung (das Aufzugsbuch mit Prüfbuch, Wartungsnachweisen, Schaltplänen, Zulassungsbescheinigungen sicherheitsrelevanter Bauteile etc.), gewährt Zugang zu allen Räumen (Schacht, Triebwerksraum, ggf. Schachtgrube) und hält erforderliche Hilfsmittel bereit (z.B. Prüflasten, Leiter). Nach der Prüfung nimmt er den Prüfbericht entgegen, unterzeichnet ihn und bespricht eventuelle festgestellte Mängel mit dem Prüfer.

Im Anschluss an die ZÜS-Prüfung ist der Betreiber verpflichtet, etwaige Mängel fristgerecht zu beseitigen. Die Fristen sind im Prüfbericht vermerkt: Kritische Mängel (Kategorie 1) meist sofort oder innerhalb weniger Tage, weniger gravierende (Kategorie 2) in der Regel innerhalb von 3 Monaten, und Hinweise (Kategorie 3) ohne feste Frist, jedoch vor nächster Prüfung. Der Betreiber koordiniert die Mängelbeseitigung mit der Wartungsfirma und veranlasst ggf. eine Nachprüfung durch die ZÜS, falls dies gesetzlich gefordert ist (bei sicherheitstechnisch bedenklichen Mängeln). Werden Mängel nicht fristgerecht behoben, muss der Betreiber den Aufzug außer Betrieb nehmen, da der Weiterbetrieb einer mängelbehafteten Anlage gegen die BetrSichV verstoßen würde. Die erfolgreiche Beseitigung der Mängel wird wiederum dokumentiert (Mängelbericht der Wartungsfirma, Bescheinigung zur Fristvorlage beim Prüfer).

Neben den vorgeschriebenen ZÜS-Prüfungen gibt es weitere Überprüfungen, die Teil des Betriebskonzepts sind:

  • Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel (DGUV V3): Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung schreibt (in Vorschrift 3, ehemals BGV A3) vor, dass elektrische Anlagen regelmäßig von einer Elektrofachkraft geprüft werden. Für Aufzüge bedeutet das z.B., dass Steuerungen, Motoren und elektrische Sicherheitsschaltkreise etwa alle 4 Jahre (bzw. in Anlehnung an ortsfeste Anlagen alle 1–2 Jahre) auf ihre elektrische Sicherheit inspiziert werden sollten. Diese Prüfung kann oft im Zuge der Wartung oder ZÜS-Prüfung mit erfolgen, muss aber gesondert dokumentiert werden (Messprotokolle Isolationswiderstand, Erdung etc.).

  • Notstrom- und USV-Prüfungen: Verfügt die Aufzugsanlage über eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) oder Batteriepuffer (z.B. für Notruf, Notbeleuchtung oder Absenken), so sind diese Komponenten regelmäßig zu testen. Batterien haben begrenzte Lebensdauer und müssen z.B. alle 4 Jahre ersetzt werden, was im Wartungsplan berücksichtigt wird.

  • Brandschutz-Schnittstellentest: Mindestens jährlich, oft zusammen mit einer Gebäude-Feuerwehrübung, sollte die korrekte Funktion der Brandfallsteuerung des Aufzugs geprüft werden. Dabei wird ein Signal der Brandmeldezentrale simuliert – der Aufzug muss daraufhin gemäß DIN EN 81-73 in die definierte Evakuierungs-Etage fahren und dort mit offenen Türen stehen bleiben. Auch die sog. Feuerwehrschaltung (DIN EN 81-72 für Feuerwehraufzüge oder entsprechende landesrechtliche Anforderungen) wird getestet: Mit dem Feuerwehrschlüsselschalter wird der Aufzug in den Feuerwehrmodus versetzt, er reagiert nur noch auf Fahrbefehle der Feuerwehr und fährt ohne Lichtschrankenbegrenzung etc. Solche Tests werden idealerweise in Anwesenheit der zuständigen Feuerwehr durchgeführt (Stichwort S1/S2-Tests für Szenario 1 – normaler Brandalarm und Szenario 2 – Feuerwehrsteuerung aktiv).

  • Weitere sicherheitstechnische Prüfungen: Je nach Ausstattung der Anlage können zusätzliche Prüfungen anfallen, z.B. regelmäßige Druckprüfung des hydraulischen Antriebs (falls Druckspeicher vorhanden), Prüfung der Schachtentrauchungseinrichtung (RWA), oder Überprüfung von Zugangskontrollsystemen an Aufzügen (wenn z.B. gewisse Etagen nur mit Autorisierung angefahren werden können).

All diese Prüf- und Inspektionsmaßnahmen werden im Konzept in einem Prüfplan zusammengeführt. Dieser Plan listet übersichtlich auf, wann welche Prüfung fällig ist und wer sie durchführt. Oft wird er in Form eines Jahreskalenders oder einer Tabelle geführt, die z.B. die Spalten „monatlich“, „vierteljährlich“, „jährlich“, „zweijährlich“ etc. enthält und dort die jeweiligen Checks (Betreiber, Wartung, ZÜS) einträgt. So hat der Betreiber stets im Blick, was als nächstes ansteht.

Zentral für die Prüforganisation ist auch die Dokumentation der Ergebnisse. Die BetrSichV verlangt, dass der Betreiber alle Prüfnachweise und Bescheinigungen während der gesamten Nutzungsdauer am Betriebsort bereithält. Dazu gehören Abnahmebescheinigungen, ZÜS-Prüfberichte, Aufzeichnungen über Wartungen und Reparaturen, Nachweise der Notruftests, Gefährdungsbeurteilung, Notfallplan etc. Um diese Vielzahl von Dokumenten geordnet zu halten, ist das Aufzugsbuch unerlässlich. Dieses wird idealerweise gemäß den Vorgaben der EN 13015 und TRBS 3121 geführt und enthält Register für jede Kategorie von Nachweisen. In vielen Fällen wird heute auch eine digitale Dokumentation eingesetzt – einige Wartungsfirmen bieten Online-Portale an, in die Prüfprotokolle hochgeladen werden. Wichtig ist jedoch, dass im Fall einer behördlichen Überprüfung die Unterlagen sofort vorgelegt werden können. Das Konzept sieht deshalb vor, dass an jedem Aufzug (z.B. im Maschinenraum oder einem zentralen Ordner) ein Aufzugsanlagen-Ordner vorhanden ist, oder alternativ elektronisch über ein zentrales FM-System abrufbar, in dem alle Dokumente aktuell gesammelt sind.

Es stellt das Prüf- und Inspektionskonzept sicher, dass kein Aspekt der Anlagensicherheit ungeprüft bleibt und dass entdeckte Mängel nicht in Vergessenheit geraten, sondern zielgerichtet behoben werden. Die enge Verzahnung von Betreiber, Wartungsfirma und ZÜS in diesem Prozess gewährleistet die vier-Augen-Prinzip-Prüfung: Selbst wenn der eine etwas übersieht, greift der andere ein. Dadurch werden Sicherheitsrisiken auf ein Minimum reduziert und zugleich die Rechtssicherheit des Betreibers maximiert (Erfüllung aller Prüfvorschriften).

Schnittstellen zu Brandschutz, Gebäudeleittechnik und Gebäudemanagement-Systemen

  • Brandschutz und Feuerwehrsteuerung: In nahezu jedem Gebäude mit Aufzügen gibt es Anforderungen an das Verhalten der Aufzüge im Brandfall. Diese sind in Deutschland typischerweise in den Landesbauordnungen bzw. Sonderbauvorschriften verankert und werden technisch durch Normen wie DIN EN 81-73 (Verhalten von Aufzügen bei Brand) umgesetzt. Konkret bedeutet dies: Wenn ein Brandalarm in einem Gebäude ausgelöst wird (über die Brandmeldeanlage, BMA), müssen alle nicht-Feuerwehraufzüge automatisch in eine definierte Evakuierungsposition fahren – meist das Erdgeschoss oder eine andere Sicherheitshaltestelle – und dort außer Betrieb gehen mit offenen Türen, damit niemand mehr einstiegt. Dieser Vorgang wird als „Rückzugsfahrt“ bezeichnet. Gleichzeitig dürfen die Aufzüge nicht mehr normal ansteuerbar sein, um zu verhindern, dass Personen in brandbetroffene Etagen fahren. Ist ein Feuerwehraufzug vorhanden (erkennbar oft am speziellen Feuersymbol und beschriftetem Schlüsselschalter), so tritt dieser im Brandfall in einen speziellen Modus: Nach der Evakuierungsfahrt kann die Feuerwehr den Aufzug mit einem Schlüssel in Feuerwehr-Fahrbetrieb schalten. In diesem Modus sind bestimmte Sicherheitsfunktionen überbrückt (z.B. Schließkraftbegrenzung) und der Aufzug wird zu einem Hilfsmittel für die Feuerwehr – er fährt nur manuell gesteuerte Fahrten, typischerweise direkt an den Brandgeschoss, und hat Funktionen wie eine entlüftbare Fahrkabine und spezielle Notstromversorgung. All dies erfordert, dass die Schnittstelle zwischen Brandmeldeanlage und Aufzugsteuerung zuverlässig arbeitet. Die Betriebssicherheit dieser Schnittstelle wird im Konzept dadurch gewährleistet, dass regelmäßige Tests durchgeführt werden (jährlicher Brandfalltest, z.B. zusammen mit der Feuerwehr). Dabei wird geprüft, ob bei Alarm die korrekten Signale an die Aufzugssteuerung gesendet werden und ob der Aufzug wie vorgesehen reagiert.

  • Ferner werden die Vorgaben aus den Brandschutzkonzepten (die oft Teil der Baugenehmigung sind) erfüllt, etwa: Anbringung von Hinweisschildern „Aufzug im Brandfall nicht benutzen“, Vorhalten von Feuerschutztüren im Aufzugsvorraum, Feuerlöschern im Maschinenraum etc. Ein besonderes Augenmerk gilt Altanlagen (Bestandsschutz): Sollte ein älterer Aufzug nicht den aktuellen Anforderungen entsprechen (z.B. Feuerschutzabschlüsse am Schacht nicht ausreichend), fließt dies in die Modernisierungsplanung ein.

  • Gebäudeleittechnik (GLT/BMS): Viele Aufzüge sind an die zentrale Gebäudeleittechnik angeschlossen, um einen Überblick über den Betriebsstatus zu haben. Beispielsweise können im BMS angezeigt werden: aktueller Betriebszustand (in Betrieb, Störung, Wartungsschalter aus), Position des Fahrkorbs, offene oder geschlossene Türen, Auslösung des Notrufs etc. Diese Integration erfolgt häufig über standardisierte Protokolle wie BACnet oder OPC UA, mit entsprechenden Gateway-Modulen in der Aufzugsteuerung. Das Betriebskonzept stellt sicher, dass bei der Aufzugslieferung bzw. Modernisierung die Schnittstellen zur GLT berücksichtigt werden – sowohl hardwareseitig (Schnittstellenkarte) als auch softwareseitig (Datenpunktliste mit klarer Definition, was gemeldet wird). Sollte es zu einem Kommunikationsausfall zwischen Aufzug und GLT kommen (z.B. BUS-Störung), muss dies erkannt werden (die GLT generiert einen Kommunikationsfehleralarm). Die Reaktionsvorgabe ist: schnellstmögliche Instandsetzung, da ein Blindflug der Leittechnik im Störungsfall problematisch sein kann. Übergangsweise sind alternative Überwachungen sicherzustellen – z.B. verstärkte Vor-Ort-Kontrollen durch das Personal, bis die Schnittstelle wieder geht.

  • Weitere Schnittstellen: In Spezialfällen kann ein Aufzug vernetzt sein mit Zugangskontrollsystemen (z.B. Kartenzugang, der nur berechtigte Personen zu bestimmten Etagen lässt) oder mit betrieblichen Alarmanlagen (z.B. chemische Alarmierung, die Aufzug stoppt, wenn Gefahrstoffunfall im Gebäude). Das Konzept erfasst diese Fälle als Sonderfunktionen und stellt sicher, dass Verantwortlichkeiten definiert sind, wer diese Systeme wartet und prüft. Zum Beispiel muss die IT-Abteilung oft eingebunden werden, wenn es um IP-basierte Verbindungen (Fernnotruf, Fernwartung) geht, während für Brandfallsteuerung klar der Brandschutzbeauftragte involviert ist. All diese Schnittstellen werden in den Prozessbeschreibungen (siehe Organisation, Prozesse) mit betrachtet, sodass bei Wartungen oder Störungen nichts vergessen wird – etwa dass bei einer Aufzugswartung die Brandmeldezentrale vorübergehend auf Test geschaltet wird, um Fehlalarme zu vermeiden.

Insgesamt sorgt das Betriebskonzept dafür, dass der Aufzug als Teil des Gesamtsystems Gebäude gesehen wird. Die Verzahnung mit Brandschutz und Gebäudetechnik ist lückenlos organisiert, um im Ernstfall (Brand, Evakuierung) keine Zeit zu verlieren und um im Normalbetrieb den Komfort und die Übersicht zu erhöhen (GLT-Monitoring, Energiemanagement). Die Anlage wird so nicht isoliert betrachtet, sondern als integraler Bestandteil der Gebäudesicherheit und -steuerung.

Energieeffizienz und ESG-Aspekte

Aufzüge verbrauchen Energie – insbesondere im Dauerbetrieb von Hochhäusern oder in Industrieanlagen können die Stromkosten erheblich sein. Vor dem Hintergrund von Klimaschutz und Nachhaltigkeit rücken Energieeffizienz und ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) auch im Aufzugsbetrieb in den Fokus. Das Betriebskonzept verankert diese Ziele, indem es Maßnahmen zur Verbrauchsreduzierung vorsieht und die energetische Performance überwacht.

Energienormen und Messung: Die internationale Norm ISO 25745 definiert Kennzahlen zur Bewertung der Energieeffizienz von Aufzügen (und Fahrtreppen). Aufzüge erhalten demnach Energieverbrauchsklassen (oft analog zu Haushaltsgeräten in Klassen A bis G), basierend auf ihrem Standby-Verbrauch, Fahrverbrauch pro gefahrenem Meter, etc. Diese Norm gibt dem Betreiber ein Werkzeug, den Aufzug energetisch einzuordnen und Effizienzpotenziale aufzudecken. Im Konzept wird empfohlen, bei Neuanschaffungen auf eine hohe Energieeffizienzklasse zu achten (Klasse A nach ISO 25745 für Aufzüge entspricht dem Bestwert). Bereits vorhandene Anlagen sollten energetisch vermessen werden: Zum Beispiel kann ein Energiemessgerät im Schaltschrank installiert werden, das den Lastgang des Aufzugs aufzeichnet (Leistungsaufnahme während Stillstand, Anfahren, Fahrt, Bremsen). Diese Daten lassen sich dann auswerten, um Optimierungsmöglichkeiten zu identifizieren.

Maßnahmen zur Verbrauchsoptimierung: Basierend auf den Erkenntnissen werden verschiedene technische Maßnahmen empfohlen, u.a.:

  • Energierückgewinnung (Rekuperation): Moderne Treibscheibenaufzüge mit Frequenzumrichtern können Bremsenergie zurück ins Netz speisen, statt sie in Bremswiderständen zu verheizen. Insbesondere bei hohen Förderhöhen und Nutzlasten lohnt sich der Einsatz von regenerativen Antrieben. Falls noch nicht vorhanden, kann bei Bestandsanlagen geprüft werden, ob durch Nachrüstung eines Rückspeise-Moduls Energie eingespart werden kann.

  • Stand-by-Management: Aufzüge verbringen einen Großteil der Zeit im Stillstand. Deshalb wird ein intelligentes Energiemanagement im Ruhezustand umgesetzt. Beispielsweise schaltet die Kabinenbeleuchtung nach einigen Minuten ohne Nutzung automatisch ab (oder dimmt herunter) – natürlich nur, wenn kein Fahrgast an Bord ist. Auch die Kabinenlüfter können zeitgesteuert oder temperaturabhängig ein- und ausgeschaltet werden. Einige Anlagen bieten einen „Sleep Mode“, in dem das gesamte System in einen energiesparenden Stand-by geht und erst beim nächsten Ruf wieder aufwacht.

  • Betriebspausen nutzen: In Gebäuden mit planbaren Nutzungspausen (z.B. Bürogebäude nachts) kann erwogen werden, einen Teil der Aufzüge gezielt in Ruhestellung zu parken. Z.B. wird nachts nur 1 von 4 Aufzügen aktiv belassen, die anderen werden in der Parketage abgeschaltet. Natürlich muss dies mit den betrieblichen Anforderungen abgestimmt sein (kein Eingeschlossener im abgeschalteten Aufzug, Notruf bleibt aktiv etc.).

  • Effizienz bei Komponenten: Der Austausch veralteter Beleuchtung (Neon, Glühlampen) gegen LED in Kabine und Schachtbeleuchtung ist ein einfacher Schritt. Auch elektronische Türantriebe verbrauchen weniger als ältere hydraulische. Bei Hydraulikaufzügen lohnt sich der Blick auf den Antrieb: Umrüstung auf variable Drehzahl oder auf ein System mit Energiespeicher (Akkumulatoren) kann den Strombedarf deutlich reduzieren (bis zu 50 % Einsparung bei wenig genutzten Anlagen).

  • Erneuerbare Energien einbinden: In Einzelfällen kann ein Aufzug mit Photovoltaik unterstützt werden – etwa Inselanlagen mit Solarpanel und Akku für einen Teil des Standby-Verbrauchs. Auch wenn dies noch nicht verbreitet ist, ist es doch in nachhaltig gebauten Gebäuden eine Überlegung wert (Stichwort Green Building).

ESG-Integration: Darüber hinaus geht das Konzept auf ESG-Ziele ein. Environmental wurde durch Energieeffizienz abgedeckt. Social (soziale Verantwortung) bedeutet im Aufzugskontext u.a. Barrierefreiheit und Nutzerzufriedenheit. Ein energiesparender Aufzug kann z.B. mit Hygiene- und Komfortfunktionen kombiniert werden: Sensorisch gesteuerte Luftreiniger in der Kabine (während Stand-by) verbessern die Luftqualität – ein wichtiger Aspekt gerade seit der COVID-19-Pandemie. Spiegel und gute Beleuchtung erhöhen das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste. Die Governance-Komponente zeigt sich in transparenter Berichterstattung und Zertifizierungen. Große Unternehmen nehmen die CO₂-Emissionen ihrer Gebäude in das Reporting auf – hier kann der Betreiber dank Messungen den Aufzugsektor ausweisen und Optimierungen nachverfolgen. Mögliche Kennzahlen sind z.B. kWh pro 100 Fahrten oder CO₂-Ausstoß pro Betriebsstunde, die im Zeitverlauf sinken sollen.

Auch Förderprogramme (etwa für die Modernisierung auf energieeffiziente Antriebe) werden im Konzept genannt, sodass Betreiber finanzielle Unterstützung nutzen können. So trägt die kontinuierliche energetische Verbesserung der Aufzüge zum Erreichen unternehmensweiter Klimaziele bei. In Kombination mit einem Energiemanagementsystem nach ISO 50001 lässt sich die Performance der Aufzüge überwachen und in Audits nachweisen.

Insgesamt zeigt dies, dass Aufzugsbetrieb und Nachhaltigkeit Hand in Hand gehen können. Ein effizienter Aufzug spart Kosten, schont die Umwelt und erhöht die Akzeptanz bei Mitarbeitern und Kunden, die auf ein nachhaltiges Gebäudemanagement Wert legen. Somit werden ESG-Kriterien zu einem integralen Bestandteil des Betriebskonzepts.

Modernisierung und Bestandsanlagen (EN 81-80)

  • Aufzüge haben lange Lebensdauern – 30 Jahre und mehr sind keine Seltenheit. Viele bestehende Aufzugsanlagen wurden nach älteren Normen erbaut und entsprechen nicht in allen Punkten dem heutigen Stand der Sicherheitstechnik. Hier greift das Konzept der Modernisierung und Normenreihe EN 81-80 (Sicherheitsregeln für bestehende Personen- und Lastenaufzüge). EN 81-80, auch bekannt als „SNEL“ (Safety Norm for Existing Lifts), enthält eine Liste von Gefährdungen und Abweichungen in Altanlagen und schlägt Maßnahmen vor, um diese Gefahren zu reduzieren. Obwohl EN 81-80 nicht direkt gesetzlich verbindlich ist, gilt sie als anerkannte Regel der Technik, um Bestandsanlagen sicherheitstechnisch aufzurüsten.

  • Das Betriebskonzept sieht vor, dass zunächst eine Gap-Analyse bzw. Soll-Ist-Vergleich für jede ältere Anlage erstellt wird. Dabei wird geprüft, in welchen Punkten die Anlage von heutigen Standards abweicht. Typische Beispiele: Hat ein sehr alter Aufzug noch keine inneren Kabinentüren (offene Kabine, was aus heutiger Sicht unfallträchtig ist)? Fehlen Schachtentrauchungsmöglichkeiten oder eine Sicherheitsschaltung, die Weiterfahrt bei offener Tür verhindert? Gibt es einen Zweiwege-Notruf oder nur eine Hupe? Hat der Antrieb fangende Einrichtungen (bei Treibscheibenaufzügen vorgeschrieben)? Anhand solcher Fragen werden die wichtigsten Handlungsfelder ermittelt.

  • Danach priorisiert der Betreiber die Modernisierungsmaßnahmen nach Risiko und Bedeutung. Kriterien sind z.B.: Wie viele Personen nutzen den Aufzug täglich? Befördert der Aufzug auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität (z.B. Patienten in Kliniken)? Welche Konsequenz hätte ein Ausfall oder Unfall? Aus solchen Überlegungen kann man ableiten, dass z.B. ein Aufzug in einem Krankenhaus oder einem Hochhaus höhere Priorität für sicherheitstechnische Nachrüstung hat als ein wenig genutzter Lastenaufzug im Lager.

  • Ein weiterer Aspekt ist der Bestandsschutz: Rein rechtlich dürfen ältere Anlagen, die damals vorschriftskonform errichtet wurden, oft weiter betrieben werden, solange keine erhebliche Gefährdung besteht. Allerdings verlangt BetrSichV § 3 i.V.m. TRBS 3121, dass der Stand der Technik zu berücksichtigen ist – was indirekt heißt, dass unverhältnismäßige Risiken nicht toleriert werden, nur weil die Anlage alt ist. Ein Beispiel: Schon seit Jahren empfehlen die Unfallversicherer, offene Fahrkorbtüren (Paternoster-ähnliche Situationen in Altbauten) durch Lichtschranken oder Kabinentüren abzusichern. Lässt man so etwas unberücksichtigt und es kommt zum Unfall, haftet der Betreiber trotz „Bestand“. Deshalb setzt ein vorausschauendes Betriebskonzept eher auf freiwillige Nachrüstungen nach einem sinnvollen Zeitplan, als auf Minimalerfüllung.

  • Modernisierungsplanung: Sobald feststeht, welche Upgrades sinnvoll sind (z.B. Einbau innerer Kabinentür, Nachrüstung moderner Türsensorik, Austausch alter Steuerung gegen mikroprozessorbasierte mit Fehlerdiagnose, Umbau von Gleichstromantrieben auf effizientere Wechselstromantriebe mit Frequenzumrichter, ggf. Erweiterung der Schachtgruben-Tiefe oder Schachtkopf-Höhe zur Erfüllung neuer Schutzzonen etc.), wird dies in einer mittelfristigen Planung festgeschrieben. Oft lässt sich nicht alles auf einmal finanzieren – daher Prioritätenliste. Das Konzept gibt Hilfestellung, wie man Modernisierungen optimal bündelt: Beispielsweise macht es Sinn, beim Austausch der Steuerung gleich das Notrufsystem zu erneuern, oder bei einer Kabinenmodernisierung auch das Gewicht auszubalancieren, um den Energieverbrauch zu senken.

  • Wichtig: Manche Änderungen gelten als „wesentliche Veränderung“ der Anlage im Sinne der BetrSichV und TRBS 1121. Das heißt, wenn bestimmte Kernkomponenten geändert werden (z.B. neuer Antrieb, neue Steuerung, Geschwindigkeitsänderung), ist rechtlich gesehen eine Neubewertung notwendig – meist in Form einer erneuten Abnahmeprüfung durch die ZÜS, eventuell sogar unter Anwendung aktueller Normen wie der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU. Das Konzept erläutert diese Schwelle genau: Was gilt als wesentliche Veränderung? Hierzu gibt TRBS 1121 Beispiele (z.B. Austausch der Fangvorrichtung gegen eine andere Bauart = wesentlich, Austausch einzelner Seile = nicht wesentlich, sofern gleichwertig). Im Zweifel sollte der Betreiber frühzeitig die ZÜS einbinden, um den Umfang der Prüfpflicht zu klären.

  • Die Umsetzung von Modernisierungsprojekten wird im Konzept projektmäßig beschrieben: Von der Planung (Leistungsbeschreibung erstellen, Angebote einholen) über die Vergabe (Wertung nach Qualität, nicht nur Preis) bis zur Abnahme. Es werden Muster-Leistungsbeschreibungen bereitgestellt, etwa wie man die Anforderung „Notrufsystem nachrüsten“ oder „Türschutz verbessern“ präzise ausschreibt, damit Angebote vergleichbar sind. Ebenso finden sich Checklisten für die Abnahme jeder Modernisierungsmaßnahme (z.B. Prüfpunkte nach Austausch der Steuerung: Funktion aller Stockwerksrufe, korrekte Beschilderung, neue Dokumentation übernommen, elektrotechnische Nachprüfung erfolgt etc.). Der Betreiber sollte nach Abschluss jeder größeren Maßnahme eine aktualisierte Dokumentation verlangen (Revisionsunterlagen, neue Schaltpläne, Konformitätserklärungen der neuen Komponenten) und diese ins Aufzugsbuch übernehmen.

  • Durch solch geplante Modernisierungen wird Schritt für Schritt ein homogener Sicherheitsstandard erreicht. Beispielsweise könnten im ersten Jahr alle Aufzüge eines Bestands mit Notrufgeräten ausgerüstet werden, im zweiten Jahr alle Aufzüge mit Frequenzumrichter-Steuerungen modernisiert werden (was oft die Zuverlässigkeit erhöht und Wartungskosten senkt), im dritten Jahr bei allen älteren Aufzügen die Türsicherheit nachgerüstet werden usw. Die Maßnahmenplanung ist natürlich individuell anzupassen – das Konzept liefert hier nur eine Richtschnur, basierend auf Risikoanalyse und wirtschaftlichen Überlegungen.

  • Letztlich stellt dies sicher, dass der Betreiber nicht in eine Falle tappt, in dem er alte Anlagen unverändert weiterbetreibt und dabei steigende Risiken in Kauf nimmt. Stattdessen wird proaktiv auf Sicherheit und Zukunftsfähigkeit gesetzt, was sich langfristig auszahlt (weniger Ausfälle, weniger Unfälle, zufriedenere Nutzer, ggf. sogar Einsparungen durch energieeffizientere Technik). Gleichzeitig wird der Werterhalt der Anlage unterstützt – Modernisierungen verlängern die Lebensdauer, steigern den Immobilienwert und vermeiden, dass plötzlich Komplettaustausch nötig wird.

Digitalisierung, Daten und KI im Aufzugsbetrieb

Die Digitalisierung macht auch vor dem Betrieb von Aufzügen nicht halt. Im Gegenteil – Smart Elevator Lösungen bieten völlig neue Möglichkeiten, den Betrieb zu optimieren, Ausfälle vorherzusagen und den Service zu verbessern. Das Betriebskonzept integriert diese modernen Tools unter Beachtung von Datenschutz und IT-Sicherheit.

Digitale Anlagenverwaltung: Zunächst wird empfohlen, alle Aufzüge in einem Computerized Maintenance Management System (CMMS) oder einem CAFM-System (Computer Aided Facility Management) zu erfassen. Dort werden die Stammdaten der Anlagen hinterlegt (Hersteller, Baujahr, Seriennummer, technische Daten), sämtliche Wartungs- und Prüftermine geplant und dokumentiert und Störungsmeldungen erfasst. Dieses digitale Aufzugsbuch ermöglicht eine schnelle Übersicht und erleichtert Audits, da auf Knopfdruck Nachweise generiert werden können (z.B. „Zeige alle durchgeführten Wartungen der letzten 2 Jahre für Aufzug 1“).

Notruf und Fernüberwachung: Moderne Notrufsysteme arbeiten häufig IP-basiert oder über das GSM-Netz, was eine Fülle neuer Funktionen erlaubt. So gibt es Notrufportale, in denen der Betreiber live sehen kann, ob sein Notrufsystem online ist, ob in den letzten Monaten Alarme auftraten, wie schnell reagiert wurde etc. Viele Aufzüge übertragen schon im Normalbetrieb Statusdaten an zentrale Server des Herstellers oder Dienstleisters – etwa Türzyklen, Motorparameter, Temperatur, Schachtauslenkung. Diese Daten ermöglichen eine Fernüberwachung: Der Betreiber oder Service erkennt frühzeitig Unregelmäßigkeiten (z.B. steigende Fahrzeit = Hinweis auf Verschleiß am Motor). Das Konzept sieht vor, solche IoT-Sensorik gezielt einzusetzen: Wenn kritische Aufzüge vorhanden sind, kann die Nachrüstung von Sensoren (Vibrationssensor am Motor, Seildehnungsmesser, Türkräfte-Sensor) sinnvoll sein, um detaillierte Zustandsdaten zu erhalten.

Integration und offene Schnittstellen: Wichtig ist, dass die Daten nicht in Insellösungen gefangen bleiben. Daher wird auf offene Schnittstellen gesetzt – viele moderne Aufzüge unterstützen Protokolle wie OPC UA oder Modbus für die Ausleitung von Betriebsdaten an die Gebäudeleittechnik. Das Konzept fördert zudem die Nutzung von Web-APIs (REST-Schnittstellen), über die z.B. Wartungsportale mit dem internen FM-System kommunizieren können. So könnte z.B. eine Störungsmeldung automatisch ein Ticket im internen Helpdesk-System erzeugen.

Künstliche Intelligenz (KI) und prädiktive Ansätze: Hat man genügend Daten gesammelt, lassen sich mit KI-Methoden interessante Anwendungen realisieren:

  • Predictive Maintenance: Durch Analyse historischer Stördaten und Sensorwerte kann ein Algorithmus lernen, Muster zu erkennen, die auf einen bevorstehenden Ausfall hindeuten. Z.B. könnte eine leichte Erhöhung der Türschließzeit in Kombination mit bestimmten Motorstromprofilen anzeigen, dass in wenigen Wochen der Türantrieb ausfallen wird. Die KI würde einen Wartungsauftrag auslösen, bevor der Stillstand eintritt. Dadurch erhöht sich die Verfügbarkeit weiter und Reparaturen können planbar in ruhigeren Zeiten erfolgen.

  • Anomalie-Erkennung: KI kann den normalen Betriebszustand eines Aufzugs „lernen“ und Alarm schlagen, wenn Abweichungen auftreten, die zwar noch nicht zum Ausfall geführt haben, aber ungewöhnlich sind. Z.B. ein plötzlich erhöhter Energieverbrauch im Standby könnte auf ein Problem in der Steuerung hinweisen; Vibrationen außerhalb der Norm auf ein mechanisches Problem.

  • Optimierung der Fahrtensteuerung: In Gebäuden mit vielen Aufzügen und komplexer Nutzung (Stoßzeiten, Lastfahrten etc.) könnten KI-Algorithmen in Zukunft die Verteilung der Aufzugsrufe optimieren (dispatch optimization). Ziel wäre es, Wartezeiten zu reduzieren und Fahrten zu bündeln. Erste Ansätze gibt es bereits in Form adaptiver Steuerungen, die lernfähig sind und z.B. aus vergangenen Tagen lernen, wann wo viele Fahrgäste zu erwarten sind.

  • Nutzerinteraktion und digitale Services: Chatbots oder Smartphone-Apps könnten Schnittstellen für Nutzer bieten – z.B. melden Fahrgäste eine Verschmutzung oder Störung über eine App, die KI kategorisiert das und leitet es ans richtige Servicepersonal. Oder ein Gebäude-App informiert den Nutzer darüber, dass der Aufzug gerade gewartet wird und empfiehlt die Treppe. Auch Sprachassistenten in Aufzügen sind denkbar, die per KI Nutzeranfragen beantworten („Warum hält der Aufzug gerade?“ – „Der Aufzug wartet auf Überlastabbau.“ etc.).

  • Computer Vision: In sensiblen Bereichen könnten Kameras im Aufzug (sofern datenschutzrechtlich zulässig) per KI ausgewertet werden, um z.B. Vandalismus zu erkennen oder automatisch Personen im Aufzug zu zählen (womit Überlastsituationen verhindert werden könnten). Auch die Erkennung liegengebliebener Gegenstände oder Verschmutzungen wäre denkbar, um Reinigungs- oder Sicherheitskräfte zu alarmieren.

All diese digitalen Möglichkeiten bringen große Chancen, aber auch neue Risiken, insbesondere in Bezug auf Cybersecurity und Datenschutz. Ein Aufzug mit Fernzugriff kann potenziell Ziel eines Hackerangriffs werden – man denke an Szenarien, wo jemand

  • Netzwerksegmentierung: Die Aufzugssysteme sollten in einem eigenen, vom allgemeinen Büronetz getrennten Netzwerksegment betrieben werden. Zugriffe von außen (Hersteller-Fernwartung) nur über gesicherte VPN-Verbindungen mit starker Authentifizierung.

  • Updates und Patches: Die Software der Aufzugsteuerung und verbundenen Systeme (Notrufzentralen, Router) muss regelmäßig aktualisiert werden, um bekannte Sicherheitslücken zu schließen.

  • Zugriffskontrollen: Fernzugriffe sollten nur autorisierten Personen möglich sein, idealerweise mit Multi-Faktor-Authentifizierung. Alle Zugriffe werden protokolliert (Audit Trail).

  • Datenschutz: Im Umgang mit Notrufdaten gelten die Regeln der DSGVO. Gespräche aus dem Aufzug dürfen z.B. nicht ohne Grund aufgezeichnet werden. Wenn Aufzeichnungen erfolgen (z.B. um die Servicequalität zu überprüfen), muss dies vorher angekündigt werden (Datenschutzhinweis im Aufzug) und die Daten sind nach Zweckfortfall zu löschen. Gleiches gilt für Videoüberwachung im Aufzug – hier sind strenge Maßgaben einzuhalten (Transparenz, Zweckbindung, Löschfristen).

  • Notfallpläne für IT-Ausfall: Das Konzept berücksichtigt auch den Fall, dass die digitalen Systeme ausfallen (z.B. Server down, Cyberangriff). Dann muss der Aufzug dennoch sicher betrieben werden können. Das heißt, es existieren analoge Rückfallebenen: z.B. redundanter Telefonweg für Notrufe, manuelle Notbefreiungsmöglichkeit vor Ort unabhängig vom Fernzugriff, etc.

Durch diese Leitlinien wird die Digitalisierung zum Nutzen des Aufzugbetriebs angewandt, ohne die Sicherheit zu kompromittieren. Die Betreiber erhalten bessere Kontrollmöglichkeiten, die Wartung wird vorausschauender, und die Anlagenverfügbarkeit steigt weiter. Gleichzeitig werden Compliance (Datenschutz, IT-Sicherheit) und ethische Aspekte (Überwachung der Nutzer nur im zulässigen Rahmen) gewahrt. So erreicht das Betriebskonzept einen zukunftsfähigen Aufzugsbetrieb, der mit den Möglichkeiten der Industrie 4.0 Schritt hält.

Wichtige KPIs im Aufzugsbetrieb und typische Zielwerte sind zum Beispiel:

Kennzahl

Zielwert / Grenzwert

Verfügbarkeit (Betriebsbereitschaftszeit / Gesamtzeit)

≥ 99,5 % verfügbar (max. ~1,8 Tage Ausfall/Jahr)

MTBF (ø Zeit zwischen Ausfällen) & MTTR (ø Reparaturdauer)

MTBF anlagenspezifisch hoch, MTTR < X Stunden (je nach Anlagentyp)

Reaktionszeit auf Störungsklasse U1 (hoch kritisch)

< 2 Stunden bis Techniker vor Ort (gemäß SLA)

Wiederanlaufzeit bei mittelschweren Störungen (U2)

≤ 4 Stunden bis Wiederinbetriebnahme

Erstlösungsquote (First Fix Rate)

≥ 80 % (d.h. 80 % der Störungen beim ersten Einsatz komplett behoben)

Termintreue Prüfungen/Wartungen

≥ 98 % fristgerecht (alle vorgeschriebenen Termine eingehalten, nur < 2 % Überschreitung)

Durchschnittliche Befreiungszeit bei Notfällen

< 30 Minuten (Best Practice deutlich darunter)

Die Verfügbarkeit ist eine zentrale Kennzahl: Sie drückt aus, zu wie viel Prozent der Zeit der Aufzug funktionstüchtig ist. Hohe Verfügbarkeit (≥ 99,5 %) ist gerade in Unternehmensumgebungen mit hohem Personenverkehr wichtig. Diese Zahl wird im Monitoring systematisch erfasst (Summe der Ausfallzeiten pro Jahr pro Aufzug). Sollte die Verfügbarkeit eines Aufzugs unter den Zielwert fallen, werden Ursachenanalysen gestartet (z.B. häufige Kleinstörungen, die evtl. auf Kinderkrankheiten nach Modernisierung hindeuten, oder längere Ersatzteilwartezeiten, die verbessert werden müssen).

MTBF/MTTR (Mean Time Between Failures / Mean Time To Repair) ergänzen dieses Bild: Damit erkennt man, ob viele kurze Ausfälle oder wenige lange Ausfälle die Hauptprobleme sind. Ziel ist natürlich eine hohe MTBF und niedrige MTTR. Wenn z.B. die MTTR hoch ist, deutet das auf lange Reparaturdauern hin – möglicherweise ein Zeichen, dass Ersatzteile nicht schnell verfügbar waren oder die Diagnostik vor Ort nicht effizient ist.

Reaktions- und Wiederherstellungszeiten werden in den Service Level Agreements (SLAs) mit der Wartungsfirma und dem Notdienst festgelegt. Typischerweise garantiert der Dienstleister eine Reaktionszeit (Eintreffen vor Ort) innerhalb von X Stunden für definierte Dringlichkeitsstufen. Häufig ist z.B. vereinbart: bei dringenden Störungen (U1) 2 Stunden, bei normalen Störungen 24 Stunden. Für Notrufe (eingeschlossene Personen) ist ohnehin unverzüglich zu handeln; viele Verträge nennen hier Ankunftszeiten von < 30 Minuten als Ziel. Das Betriebskonzept orientiert sich an solchen branchenüblichen Werten und passt sie ggf. an die Objektbedingungen an (in entlegenen Werksstandorten könnte man 3 Stunden statt 2 Stunden akzeptieren, in einem Flughafen eher strengere Anforderungen).

Erstlösungsquote: Diese Kennzahl gibt an, wie oft eine Störung durch den ersten Einsatz behoben werden konnte, ohne dass ein weiterer Einsatz oder Nacharbeit nötig war. Ein Wert von ≥ 80 % zeigt, dass das Servicepersonal gut ausgestattet und kompetent ist (d.h. meist das Problem gleich lösen kann, nicht etwa ohne Ersatzteile kommt und nochmals anfahren muss). Ist die Quote niedriger, wird man Maßnahmen ergreifen wie: bessere Ersatzteilausstattung der Servicetechniker, intensivere Schulungen oder Anpassung der Fehlermeldeprozesse, damit gleich die richtigen Infos vorliegen.

Termintreue bei Prüfungen und Wartungen ist insofern wichtig, da Fristüberschreitungen rechtliche Konsequenzen haben können. 100 % ist hier anzustreben; das Konzept toleriert praktisch < 2 % evtl. aus unvorhergesehenen Gründen (bspw. Prüfer krank, Termin um wenige Tage verschoben – sollte Ausnahme bleiben).

Die Notfall-Befreiungszeit ist ein separater KPI für die Notfallorganisation. Ziel ist natürlich immer so schnell wie möglich. Gesetzlich vorgegeben ist nur die 30-Minuten-Obergrenze, aber intern setzt man sich oft strengere Ziele (z.B. durchschnittlich < 15 Minuten). Dieser Wert wird aus den Protokollen der Notrufzentrale entnommen (Zeit vom Notruf bis „Person befreit“). Er dient der Qualitätskontrolle der Notdienstleister: sollten z.B. abweichende Schichtzeiten oder Verstärkung des Bereitschaftsdienstes nötig sein?

Alle diese Kennzahlen werden regelmäßig überwacht. Das Konzept empfiehlt digitale Dashboards oder Berichte, welche die KPIs visuell aufbereiten – etwa in Form von Ampelindikatoren (grün/gelb/rot für Erfüllungsgrad) oder Trendkurven. So kann das Facility Management oder das verantwortliche technische Büro auf einen Blick erkennen, ob die Leistung den Vorgaben entspricht. Bei SLA-Abweichungen (z.B. wiederholtes Verfehlen der Reaktionszeit durch die Wartungsfirma) greifen Eskalationsregeln: Gespräche mit dem Dienstleister, Abmahnungen oder im Extremfall Vertragsstrafen, falls vereinbart. Positive Trends (z.B. deutliche Senkung der Störungsanzahl nach einer Modernisierung) werden ebenfalls sichtbar und rechtfertigen die Investitionen.

Durch das KPI- und SLA-System schafft der Betreiber Transparenz und eine Kultur des Continuous Improvement. Es wird klar, an welchen Stellschrauben gedreht werden muss. Beispielsweise könnte anhand der Kennzahlen auffallen, dass ein bestimmter Aufzug disproportioniert viele Ausfälle hat – was Anlass für eine Ursachenanalyse und ggf. eine gezielte Modernisierung liefert. Oder man erkennt, dass über alle Aufzüge hinweg Türen in 60 % der Fälle die Ausfallursache sind – was eine Fokusinitiative „Tür-Optimierung“ nach sich zieht (z.B. Nachrüstung neuer Türantriebe). SLA-Reports fördern zudem eine partnerschaftliche Atmosphäre mit den Servicefirmen, da sie objektiv zeigen, ob Leistungen erbracht wurden oder nicht, und man gemeinsam Verbesserungsmaßnahmen diskutieren kann.

Es ermöglichen KPIs und SLAs, den Aufzugsbetrieb nicht nur passiv laufen zu lassen, sondern aktiv zu steuern: Ziele setzen, messen, reagieren. Dies ist für einen professionellen Betrieb, wie er in großen Unternehmen erwartet wird, unerlässlich und ein Kennzeichen moderner Instandhaltungsstrategien.

Ein effektiver Aufzugsbetrieb erfordert klar definierte Organisationsstrukturen und Prozessabläufe. Im Betriebskonzept sind daher alle wesentlichen Prozesse in standardisierter Form beschrieben – mit eindeutigen Inputs, Outputs und Verantwortlichkeiten (in Anlehnung an das zuvor erläuterte RACI-Prinzip). Diese Prozessbeschreibungen dienen als „Bedienungsanleitung“ für den organisatorischen Ablauf und unterstützen gleichzeitig bei der Einarbeitung neuer Mitarbeiter oder bei Audits, da sie zeigen, dass der Betreiber seine Pflichten systematisch erfüllt.

Beispiele für solche Prozessmodelle im Konzept:

  • Störfallprozess „Von der Meldung bis zur Wiederinbetriebnahme“: Hier wird schrittweise dargestellt, was passiert, wenn eine Störung auftritt. Beginnend bei der Meldung (wer nimmt sie entgegen? wie wird priorisiert?), über die Alarmierung des Servicetechnikers, mögliche Eskalation (wenn z.B. Techniker nicht rechtzeitig kommt, Info an Vorgesetzten), bis hin zur Rückmeldung „Anlage läuft wieder“ und Dokumentation. Ein Flussdiagramm visualisiert dieses Vorgehen, inkl. Verzweigungen (z.B. „Ist Person eingeschlossen?“ – wenn ja, Notrufprozess anstoßen; wenn nein, normaler Serviceeinsatz). Zuständigkeiten sind an jeder Stelle benannt (z.B. „Empfang nimmt Störmeldung auf und informiert sofort den zentralen Helpdesk“ etc.). Solche Diagramme helfen, Reaktionszeiten kurz zu halten und Missverständnisse zu vermeiden, weil jeder Beteiligte seinen Part kennt.

  • Regelprozess Wartung/Prüfung: Von der Terminplanung (z.B. Wartungstermin durch CAFM automatisch vorschlagen lassen) über die Durchführung (Checkliste abarbeiten durch Techniker, dabei ggf. kleine Mängel sofort beheben) bis zur Nachbereitung (Wartungsbericht im System erfassen, Betreiber prüft ob Mängel = nein, fertig / ja, auslösen Reparaturauftrag).

  • Notfallprozess Personenbefreiung: Wie beschrieben, aber hier nochmals intern abgebildet: Wer verständigt wen? Welche Formulare sind nach dem Vorfall auszufüllen? etc.

  • Änderungsmanagement: Was passiert, wenn z.B. der Mieter wechselt oder Umbauten am Gebäude anstehen, die den Aufzug betreffen? Dieser Prozess regelt die Übergabe von Betreiberpflichten (wenn z.B. ein Objekt an einen neuen Dienstleister übergeben wird, müssen die Aufzugsunterlagen mit übergeben und neue Verantwortliche benannt werden). Auch Modernisierungsprojekte werden als Prozess mit einer Timeline versehen.

All diese Prozesse sind in einem Betriebsorganisationshandbuch zusammengefasst, das Teil der Habilitationsschrift bzw. des Konzepts ist. Ergänzt werden sie oft durch Formblätter und Vorlagen, die das in der Praxis umsetzen. Beispielsweise gibt es eine Standard-Vorlage für ein Übergabeprotokoll an neue Dienstleister (worin bestätigt wird, dass u.a. Aufzugsdokumentation übergeben, aktuelle Prüfplakette kontrolliert, Schlüssel ausgehändigt etc.). Ebenso werden Kontaktketten schriftlich fixiert – z.B. im Notfallprozess ein Aushang „Wen rufe ich an?“.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Kontinuierliche Verbesserung (KVP). Angelehnt an den PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act) und Anforderungen etwa aus ISO 9001 wird im Konzept festgelegt, dass der Aufzugsbetrieb einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen wird. Das geschieht zum einen durch interne Audits: Zum Beispiel prüft einmal im Jahr der Sicherheitsbeauftragte oder ein externer Auditor die Aufzugsorganisation – sind alle Unterweisungen erfolgt? Sind die Prüfintervalle eingehalten? Gibt es offene Mängelberichte? Die Ergebnisse solcher Audits werden protokolliert und etwaige Abweichungen in Maßnahmen überführt. Zum anderen findet mindestens jährlich ein Management-Review statt, in dem die Leitung (z.B. technischer Leiter FM) und ggf. weitere Stakeholder (Arbeitsschutz, Geschäftsleitung) die Performance der Aufzüge anhand der KPIs und Ereignisse diskutieren. Hier werden dann Beschlüsse gefasst, z.B.: „Aufgrund der erhöhten Störungsrate in Gebäude X investieren wir im nächsten Jahr in eine Modernisierung“ oder „Die Notruforganisation wird verbessert, da die Befreiungszeit zweimal nahe 30 Min lag“. Dieses Review stellt sicher, dass die Erfahrungen des letzten Jahres nicht verpuffen, sondern aktiv zur Verbesserung genutzt werden.

Zur KVP-Kultur gehört auch, dass Mitarbeitervorschläge und Feedback von Nutzern ernst genommen werden. Beispielsweise könnte aus dem Feedback heraus die Idee entstehen, bestimmte Aufzüge mit Videoüberwachung auszustatten, weil wiederholt Vandalismusschäden auftraten. Solche Vorschläge werden im Team diskutiert, auf Machbarkeit geprüft und – wenn sinnvoll und rechtskonform – umgesetzt.

Es sei betont, dass auch Änderungen in Normen und Gesetzen kontinuierlich beobachtet werden müssen. Das Konzept implementiert daher einen Mechanismus der Regelwerksbeobachtung: Verantwortliche (oder beauftragte Berater) verfolgen die Veröffentlichungen neuer TRBS, Normen, DGUV-Regeln etc., die Aufzüge betreffen. So konnte z.B. frühzeitig auf die im Jahr 2025 geänderten Anforderungen der TRBS 3121 reagiert werden. Das Betriebskonzept wird entsprechend lebendig gehalten: Es erfährt Aktualisierungen, wann immer sich Rahmenbedingungen ändern oder bessere Praktiken verfügbar werden.

In Summe schafft dies eine lernende Organisation für den Aufzugsbetrieb. Die Prozesse geben Stabilität und Klarheit im Tagesgeschäft, während KVP-Elemente dafür sorgen, dass das Konzept anpassungsfähig bleibt und sich fortlaufend verbessert – ganz im Sinne einer sicheren, effizienten und modernen Aufzugsbewirtschaftung.

Um die Umsetzung des Betriebskonzepts in die betriebliche Praxis zu erleichtern, werden zahlreiche Hilfsmittel, Tabellen und Musterdokumente bereitgestellt. Ein Auszug der wichtigsten Anlagen:

  • Rollen- und Zuständigkeitsmatrix (RACI-Matrix): Übersichtliche Tabelle, welche die Verantwortlichkeiten aller beteiligten Rollen (Betreiber, Aufzugswärter, Wartungsfirma, Notdienst, ZÜS etc.) für jedes wesentliche Aufgabengebiet darstellt.

  • KPI-Katalog: Dokument mit Definition aller Kennzahlen, einschließlich der genauen Berechnungsformel, Datenquelle (wer erfasst die Daten, wo werden sie hinterlegt) und Zielwerten. Beispielsweise wird erläutert, wie die Verfügbarkeit zu berechnen ist, welche Ausnahmen gelten (geplante Stillstandszeiten) und ab welchem Wert eine Meldung erfolgt.

  • Wartungs- und Prüfkalender: Jahresübersicht (z.B. als Tabellen- oder Gantt-Diagramm) aller vorgesehenen Betreiberkontrollen, Wartungsarbeiten, behördlichen Prüfungen, Notruftests und Schnittstellentests. Diese Plantafel dient der langfristigen Vorausplanung und wird regelmäßig fortgeschrieben.

  • Standard-Checklisten und Protokolle: Musterformulare für wiederkehrende Aufgaben, z.B. „Monatliche Betreiber-Sichtkontrolle“, „Vierteljährlicher Notruftest“, „Übergabeprotokoll bei Personenbefreiung“, „Wartungsbericht nach DIN EN 13015“. Durch Verwendung dieser Standardformulare wird sichergestellt, dass kein Prüfschritt vergessen wird und dass alle wichtigen Informationen dokumentiert werden (wer prüfte wann was mit welchem Ergebnis).

  • Muster-Gefährdungsbeurteilungen: Vorlagen für typische Szenarien – etwa eine fertige Gefährdungsbeurteilung für den Normalbetrieb eines Bürogebäude-Personenaufzugs, die als Ausgangspunkt für die objektspezifische GBU dient. Ebenso Muster-GBU für Arbeiten an Aufzugsanlagen (Wartung, Inspektion) und für Notbefreiung. Diese enthalten bereits viele der gängigen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen, die dann nur noch angepasst und ergänzt werden müssen.

  • Notfall- und Evakuierungsplan: Ein übersichtlicher Plan, der im Ernstfall zum Einsatz kommt. Dazu gehört ein Alarmplan (mit Rufnummern und Eskalationsstufen), ein Ablaufdiagramm für die Personenbefreiung, sowie die Zuweisung von Aufgaben (z.B. wer geht zum Aufzug, wer betreut die Eingeschlossenen nach Befreiung, wer dokumentiert den Vorfall). Auch Verhaltensanweisungen für Nutzer (die im Aufzug aushängen) sind hier enthalten.

  • Aufzugsbuch (Muster): Ein vorgeschlagenes Inhaltsverzeichnis für ein normgerechtes Aufzugsanlagen-Buch gemäß EN 13015 und TRBS 3121. Es enthält: Stammdatenblatt, Wartungsvertrag, Prüfnachweise, Gefährdungsbeurteilung, Notfallplan, Anleitungen, Betriebsanweisungen und die Kontaktdaten der Verantwortlichen. Das Muster zeigt dem Betreiber, wie er seine Unterlagen strukturieren kann, damit jederzeit alle Informationen griffbereit sind.

  • Asset-Stammdatenblatt: Für jeden Aufzug ein Datenblatt, das alle technischen und organisatorischen Eckdaten zusammenfasst (Tragfähigkeit, Förderhöhe, Herstelljahr, letzte Modernisierung, ZÜS-Nummer, Vertragsnummern etc.). Dies erleichtert z.B. bei Personalwechsel oder externen Audits den schnellen Überblick.

  • System- und Schnittstellenarchitekturdiagramm: Grafische Darstellung, wie der Aufzug ins Gesamtgefüge eingebunden ist. Z.B. eine Skizze mit dem Aufzug, der verbunden ist zur Brandmeldezentrale, zur Notrufleitstelle, zum GLT-System und zum Wartungsportal. So erkennt man auf einen Blick, welche Systeme miteinander interagieren und welche Kommunikationswege existieren.

  • Risikoregister für Aufzugskomponenten: Tabelle, die pro sicherheitskritischer Komponente (Tragmittel, Bremse, Steuerung, Türen etc.) potentielle Risiken aufführt, Eintrittswahrscheinlichkeiten, und welche Maßnahmen ergriffen wurden/werden (z.B. Überwachungseinrichtung installiert, erhöhter Wartungsintervall). Dieses Register entstand aus der GBU und hilft, den Überblick über den Risiko-Status der Flotte zu behalten.

  • Lieferanten-, Vertrags- und Schulungsmatrix: Übersicht aller Dienstleister (Wartung, Notruf, Reinigung), ihrer Kernaufgaben, Laufzeiten der Verträge, sowie Nachweise der Schulungen des Personals. Z.B. ist dort vermerkt, wann der Aufzugswärter zuletzt geschult wurde, wann die nächste Unterweisung fällig ist, welche Qualifikationen der Wartungstechniker nachweisen muss etc.