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Dienste und Management von Aufzugsanlagen

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Dienste und Management von Aufzugsanlagen

Dienste und Management von Aufzugsanlagen

Aufzugsanlagen sind ein unverzichtbarer Bestandteil moderner Industrie- und Bürogebäude. Sie spielen eine Rolle für die innerbetriebliche Logistik und für Komfort, Barrierefreiheit und Sicherheit der Mitarbeiter und Besucher. Aus Sicht des Facility Managements handelt es sich bei Aufzügen um sicherheitsrelevante Spezialmaschinen – sie erfordern fachgerechten Betrieb, regelmäßige Wartung sowie die Einhaltung zahlreicher gesetzlicher Vorgaben: von der täglichen Betriebsbetreuung (Wartung, Störungsdienst, Notfallbereitschaft) über strategische Themen wie Service Level Agreements, KPI-gestütztes Controlling und geplante Modernisierungen bis hin zur Einhaltung aller deutschen Rechtsvorschriften und Normen.

Nur wenn präventive Wartung, schnelle Reparaturen, verlässliche Notruf- und Rettungskonzepte, umfassende Dokumentation und kontinuierliche Verbesserungen Hand in Hand gehen, kann ein Aufzug über seinen Lebenszyklus optimal betrieben werden, mit Fokus auf Experience Level – also die Qualität aus Nutzerperspektive. So wird der Aufzug vom potenziellen Schwachpunkt zu einer starken Achse der Gebäudelogistik und -sicherheit, die einen Beitrag zur effizienten und sicheren Unternehmensinfrastruktur leistet – im Sinne aller Mitarbeiter, Besucher und des Unternehmens selbst.

Aufzugsmanagement im Facility Management – Verfügbarkeit, Sicherheit und Betreiberverantwortung effizient steuern

Moderne Aufzugsanlagen und Aufzugsmanagement

Moderne Aufzugssysteme sind High-Tech-Produkte des Spezialmaschinenbaus. Sie bestehen aus komplexer Mechanik (Tragmittel, Antrieb, Führungsschienen), Elektronik (Steuerungen, Sensorik) und Software. Aufgrund der sicherheitstechnischen Relevanz gelten Aufzüge als überwachungsbedürftige Anlagen und unterliegen strengen Prüf- und Überwachungspflichten. In großen Unternehmen werden Aufzüge häufig zentral vom Facility Management verwaltet. Aufzugsmanagement umfasst dabei sämtliche technischen und organisatorischen Maßnahmen, um den zuverlässigen, sicheren und effizienten Betrieb der Anlagen zu gewährleisten.

Ein modernes Aufzugsmanagement geht über die bloße Störungsbehebung hinaus. Es integriert digitale Lösungen, systematisches Controlling und proaktive Strategien. So kommen heute oft IoT-Sensoren und vernetzte Überwachungssysteme zum Einsatz, welche Betriebsdaten in Echtzeit sammeln. Diese Daten ermöglichen vorausschauende Wartung (Predictive Maintenance) und helfen, Probleme frühzeitig zu erkennen, bevor ein Ausfall eintritt. Durch solche digitalen Tools erhält der Betreiber kontinuierliche Einblicke in den Zustand und die Nutzungsmuster der Aufzüge. Dies erlaubt eine optimierte Planung von Wartungen, Minimierung von ungeplanten Stillständen und insgesamt einen effizienteren, kostensparenderen Betrieb der Anlagen.

Zudem wird das Aufzugsmanagement zunehmend ganzheitlich betrachtet: Es verbindet technische Innovation mit Anforderungen an Sicherheit, Nachhaltigkeit und Nutzerzufriedenheit. Das bedeutet, dass einerseits neueste Technologien (z.B. intelligente Steuerungen, Energierückgewinnungssysteme) eingesetzt werden, andererseits aber auch Aspekte wie Barrierefreiheit, Hygiene und Inklusion oder Energieeffizienz integraler Bestandteil der Planung und des Betriebs sind. Letztlich trägt ein modernes Aufzugsmanagement wesentlich zur Zufriedenheit der Nutzer, zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und zur Kostenoptimierung im Gebäudebetrieb bei.

Zentrale Dienste und Supportfunktionen im Aufzugsbetrieb

Der Betrieb von Aufzugsanlagen erfordert eine Reihe von Diensten und unterstützenden Funktionen, um Sicherheit und Verfügbarkeit zu gewährleisten.

Im Folgenden sind die wichtigsten Aufgabenbereiche und Services im Aufzugsmanagement eines großen Unternehmens aufgeführt:

  • Regelmäßige Wartung und Inspektion: Qualifizierte Techniker führen turnusmäßig Wartungsarbeiten durch (in der Regel monatlich oder entsprechend der Nutzungshäufigkeit). Diese präventiven Maßnahmen – vom Schmieren und Justieren mechanischer Teile bis zum Austausch von Verschleißkomponenten – dienen dazu, Störungen vorzubeugen und die Anlagen in optimalem Zustand zu halten. Zusätzlich werden planmäßige Inspektionen durchgeführt, um den Zustand der sicherheitsrelevanten Bauteile zu überprüfen und rechtzeitig Reparaturbedarf zu erkennen.

  • Instandsetzung und Reparaturdienst: Bei Störungen oder Defekten stellt ein Reparaturservice die rasche Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft sicher. Ein 24/7-Störungsdienst (oft in Form einer Hotline oder eines Service-Desks) nimmt Meldungen entgegen und organisiert umgehend den Techniker-Einsatz. Wichtig ist eine hohe First-Time-Fix-Rate, d.h. dass möglichst viele Störungen beim ersten Einsatz vollständig behoben werden. Dafür werden Fehlerdiagnosen zunehmend durch Fernüberwachungssysteme unterstützt, sodass der Techniker im Idealfall schon mit den nötigen Ersatzteilen und Informationen anrückt.

  • Notruf- und Befreiungsservice: Ein essenzieller Service ist die Notfallaufschaltung des Fahrstuhls an eine ständig besetzte Notrufzentrale. Diese ermöglicht eingeschlossenen Personen per Notrufknopf eine sofortige Sprechverbindung zu hilfeleistendem Personal. Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass zu jeder Zeit eine Befreiung eingeschlossener Fahrgäste möglich sein muss. Die Technischen Regeln (TRBS 3121) fordern, dass spätestens 30 Minuten nach Absetzen des Notrufs ein Befreier vor Ort mit der Personenbefreiung beginnt. Entweder hält der Betreiber hierfür eigenes geschultes Personal bereit oder er beauftragt einen externen Aufzugsnotdienst. Ein schriftlicher Notfallplan mit allen erforderlichen Kontaktdaten und Vorgehensweisen ist vorzuhalten und regelmäßig zu üben.

  • Remote Monitoring und diagnostischer Support: Moderne Aufzüge sind häufig an eine Fernüberwachung angeschlossen. Diese Systeme (z.B. cloudbasierte Lift Manager Lösungen) sammeln Sensor- und Steuerungsdaten und erkennen Abweichungen vom Normalbetrieb. Auftretende Störungen oder Alarmmeldungen (z.B. Notruf, Fehlfunktionen) werden automatisch an eine Leitstelle gemeldet. Dadurch können Support-Mitarbeiter per Ferndiagnose oft schon die Ursache eingrenzen und ggf. einfache Maßnahmen einleiten. Außerdem liefert das Monitoring wichtige KPI-Daten über Nutzung, Fahrtenzahl, Störhäufigkeit etc., die für das Controlling aufbereitet werden.

  • Ersatzteilmanagement: Für eine hohe Anlagenverfügbarkeit ist es entscheidend, dass Original-Ersatzteile schnell verfügbar sind. Betreiber arbeiten hierfür eng mit Herstellern und Servicefirmen zusammen, die meist umfangreiche Ersatzteillager unterhalten (Beispiel: ein großer deutscher Anbieter hält über 57.000 Aufzug-Ersatzteile vor). Bei älteren oder spezialangefertigten Aufzügen muss frühzeitig geplant werden, welche Komponenten schwer beschaffbar sind; in manchen Fällen werden kritische Ersatzteile auf Vorrat beim Betreiber gelagert. Ein effizientes Ersatzteilmanagement minimiert Stillstandszeiten, weil Reparaturen nicht an Lieferzeiten scheitern. Es gehört somit zu den zentralen Supportfunktionen im Aufzugsbetrieb.

  • Modernisierungs- und Upgrade-Service: Aufzugsanlagen haben oft Lebensdauern von mehreren Jahrzehnten. Während dieser Zeit sind Modernisierungen nötig, um Technik auf aktuelle Standards zu bringen, die Verfügbarkeit hochzuhalten und den Komfort zu verbessern. Ein Modernisierungsservice umfasst die Planung und Durchführung von Nachrüstungen – beispielsweise den Einbau eines automatischen Notrufsystems bei älteren Anlagen, die Nachrüstung energiesparender Antriebe oder die Erneuerung der Kabinenausstattung. Solche technischen Updates erhöhen Sicherheit und Energieeffizienz. Oft gibt es staatliche Förderprogramme, die bei der Modernisierung unterstützen (z.B. Fördermittel für barrierefreie Umbauten oder energieeffiziente Technik). Das Facility Management übernimmt typischerweise die Koordination solcher Maßnahmen sowie die Abnahmeprüfungen mit einer Zugelassenen Überwachungsstelle nach Abschluss.

  • Dokumentations- und Compliance-Management: Eine häufig unterschätzte, aber sehr wichtige Supportfunktion ist die lückenlose Dokumentation aller relevanten Aufzugsdaten. Hierzu zählen Wartungsprotokolle, Prüfberichte, Störungsmeldungen und Befreiungsübungen sowie die Gefährdungsbeurteilungen. Die Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Behörden, Versicherungen und internen Auditoren, dass der Betreiber seinen Pflichten nachkommt. In modernen FM-Strukturen kommen dafür digitale Systeme (CAFM-Software) zum Einsatz, welche Wartungstermine planen, Berichte revisionssicher speichern und an anstehende Prüfungen erinnern. Die gesetzlich vorgeschriebene Betreiberdokumentation – oft als Prüfbuch bezeichnet – muss bei Kontrollen vorgelegt werden können.

  • Schulung und Unterstützung des Personals: Gerade in Industriebetrieben sind eigene Mitarbeiter oft in bestimmte Aufzugs-bezogene Aufgaben involviert, z.B. als Sicherheitsbeauftragte oder im Störfallmanagement. Daher organisiert das Facility Management regelmäßig Schulungen zur sachgerechten Bedienung der Aufzüge, zur Reaktion bei Notfällen (z.B. was zu tun ist, wenn Personen eingeschlossen sind) und zur Einhaltung der Arbeitsschutzvorgaben an Aufzugsanlagen. Auch für internes Technik-Personal können Weiterbildungen (z.B. zur DGUV V3-Prüfung elektrischer Anlagen) relevant sein. Diese Unterstützungsleistungen stellen sicher, dass auf allen Ebenen kompetent mit den Anlagen umgegangen wird.

Leistungsqualität messbar machen und vertraglich absichern

Zusammen gewährleisten diese Dienste und Supportfunktionen einen rechtssicheren, störungsarmen und nutzerfreundlichen Betrieb der Aufzüge. Im nächsten Schritt werfen wir einen genaueren Blick auf die Service Level und Experience Level – also wie die Qualität dieser Leistungen gemessen und vertraglich vereinbart wird.

Service Level Agreements (SLA) im Aufzugsmanagement

Ein Service Level Agreement (SLA) ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Facility Management (bzw. dem Betreiber) und einem Serviceanbieter (z.B. einer Wartungsfirma). Darin werden spezifische Leistungskennzahlen, Reaktionszeiten und Qualitätsstandards festgelegt, die der Servicepartner einhalten muss. Im Kontext von Aufzügen sind SLAs ein zentrales Instrument, um die Erwartungen klar zu definieren und die Performance der Dienstleister messbar und steuerbar zu machen.

Typische Inhalte eines SLA für Aufzugsanlagen sind etwa:

  • Verfügbarkeitsgarantie: Vereinbarung einer minimalen Betriebsverfügbarkeit der Aufzüge, z.B. 99% im Jahresmittel. Die Verfügbarkeit wird als Verhältnis der tatsächlichen Betriebszeit zur Soll-Betriebszeit in Prozent definiert. Ein hoher Service Level strebt maximale Verfügbarkeit an – idealerweise sollen die Aufzüge rund um die Uhr einsatzbereit sein.

  • Maximale Ausfallzeiten: Festlegung, wie schnell Störungen behoben sein müssen. Beispielsweise kann vereinbart werden, dass Stillstände innerhalb einer bestimmten Frist behoben werden (etwa innerhalb von 2 Stunden während der Betriebszeit). Dadurch wird die durchschnittliche Stillstandszeit als KPI begrenzt. Moderne Betreiber versuchen durch präventive Wartung und vorausschauende Instandhaltung ungeplante Ausfälle von vornherein zu minimieren.

  • Reaktionszeiten bei Störungen: Ein hohes Service Level erfordert, dass der Serviceanbieter sehr schnell reagiert. So wird meist festgeschrieben, dass bei einem Aufzugsstillstand sofort eine Fehleranalyse beginnt und ein Techniker innerhalb kürzester Zeit vor Ort sein muss. Beispielsweise könnten 30 Minuten Reaktionszeit in Kernarbeitszeiten und 60 Minuten außerhalb vereinbart werden. Schnelle Störungsbehebung minimiert Ärger für die Nutzer und reduziert Folgeschäden.

  • Geplante Wartungstermine: Im SLA wird auch geregelt, dass Wartungen fristgerecht durchgeführt werden – etwa dass 100% der vorgesehenen Wartungstermine im Jahr eingehalten werden müssen. Versäumte Wartungen können zu Vertragsstrafen führen, da sie die Sicherheit beeinträchtigen. Daher überwacht der Betreiber die Terminpläne streng.

  • Wartungs- und Servicequalität: Oft definieren SLAs qualitative Anforderungen, z.B. dass nur zertifizierte Techniker eingesetzt werden, Originalteile verwendet werden und bestimmte Checklisten abgearbeitet werden. Auch Kennzahlen wie Anzahl der Wiederholungsstörungen (gleiche Störung tritt kurz nach Reparatur erneut auf) werden herangezogen, um die Wartungsqualität zu beurteilen. Eine geringe Wiederholungsstörungsquote deutet auf gründliche Fehlerbehebung hin.

  • First-Time-Fix-Rate: Wie oben erwähnt, kann ein Zielwert für die Erstbehebungsrate vereinbart werden (z.B. >90% der Störungen sollen beim ersten Einsatz behoben sein). Erreicht der Servicepartner diese Quote nicht, weist das auf unzureichende Diagnose oder Ersatzteilvorhaltung hin und es können Verbesserungsmaßnahmen eingefordert werden.

  • Berichtswesen und Nachprüfung: Im SLA wird festgelegt, dass der Dienstleister regelmäßige Reports über die erbrachten Leistungen liefert (z.B. monatliche Störungsstatistik, durchgeführte Wartungen, eingeleitete Verbesserungen). Zudem behält sich der Betreiber Audits vor, um die SLA-Einhaltung zu überprüfen. Bei Abweichungen werden gemeinsam Maßnahmen vereinbart, und das SLA kann bei Bedarf angepasst werden.

Verbindliche Leistungskennzahlen für Transparenz, Vergleichbarkeit und Betriebssicherheit

Ein gut definiertes SLA schafft Transparenz und ist die Basis für eine objektive Bewertung des Service. KPIs (Kennzahlen), die im SLA verankert sind, erlauben dem Betreiber, die Performance über die Zeit zu messen und ggf. mehrere Objekte oder Dienstleister zu vergleichen. So wird z.B. sichtbar, welche Aufzugsanlage überproportional viele Störungen hat (Benchmarking) und ob evtl. eine Ersatzinvestition oder Modernisierung nötig wird.

Es sichern SLAs ein hohes Service Level im Aufzugsbetrieb, indem sie Verfügbarkeit, Reaktionsschnelligkeit, Wartungsqualität und Sicherheit verbindlich festschreiben. Sie sind ein zentrales Steuerungsinstrument zwischen Facility Management und Servicefirmen.

Experience Level und Nutzerzufriedenheit

Neben den technischen und organisatorischen Leistungsparametern (SLA-KPIs) gewinnt in letzter Zeit das Experience Level an Bedeutung. Darunter versteht man die erlebte Servicequalität aus Sicht der Nutzer. In modernen Service-Konzepten – teils als XLA (Experience Level Agreement) bezeichnet – geht es darum, nicht nur harte Kennzahlen zu erfüllen, sondern auch die Zufriedenheit der Aufzugsnutzer sicherzustellen. Schließlich wirken sich Aufzüge täglich auf Komfort und Produktivität der Mitarbeiter aus.

Wichtige Faktoren für ein positives Nutzererlebnis sind:

  • Minimale Wartezeiten: Für die meisten Nutzer ist die Geschwindigkeit eines Aufzugsservices entscheidend. Moderne Steuerungssysteme optimieren mittels lernender Algorithmen den Verkehrsfluss, um Wartezeiten gering zu halten. Konzepte wie Zonensteuerung (Zuweisung von Aufzügen zu bestimmten Etagenbereiche) und Expressaufzüge (Überspringen vieler Zwischenstopps in Hochhäusern) dienen dazu, den Transport schneller und effizienter zu machen. Niedrige Warte- und Fahrzeiten erhöhen die Nutzerzufriedenheit signifikant.

  • Hoher Fahrkomfort: Nicht nur das Warten, auch die Fahrt selbst prägt die Erfahrung. Ein hohes Fahrkomfortniveau umfasst weiche Anfahr- und Bremsvorgänge ohne ruckartige Bewegung, eine angenehme Kabinenbeleuchtung, gute Belüftung und möglichst geräuscharmen Betrieb. Moderne Aufzüge sind daher mit frequenzgeregelten Antrieben für sanftes Fahren und schallgedämpften Kabinen ausgestattet. Ein vibrationsarmer, ruhiger Aufzug vermittelt Sicherheit und Qualität, was zur positiven Experience beiträgt.

  • Sauberkeit und Hygiene: Seit der COVID-19-Pandemie legen Nutzer verstärkt Wert auf hygienische Bedingungen in Aufzügen. Touchflächen und die Kabine insgesamt sollten sauber gehalten werden. Viele Betreiber haben Hygienekonzepte eingeführt, z.B. regelmäßige Desinfektion der Tasten und Handläufe sowie Bereitstellung von Desinfektionsmittel in der Kabine. Einige moderne Anlagen verfügen über berührungslose Bedientechnik – etwa Aufrufssteuerung per Smartphone-App oder Gestenerkennung – um physische Kontakte zu minimieren. Auch UV-C-Lichtmodule zur automatischen Kabinendesinfektion in der Nacht und leistungsfähige Lüftungssysteme zur Luftreinigung werden eingesetzt. Solche Maßnahmen steigern das Sicherheitsgefühl und damit die Zufriedenheit der Nutzer insbesondere in sensiblen Zeiten.

  • Transparente Kommunikation: Ein oft unterschätzter Aspekt des Experience Level ist die Informationspolitik gegenüber den Nutzern. Ein effektives Aufzugsmanagement sorgt für rechtzeitige Benachrichtigung der Gebäudenutzer über geplante Wartungen, temporäre Außerbetriebnahmen oder Modernisierungsarbeiten. Auch im Störungsfall sollte verständlich kommuniziert werden – etwa durch Anzeigen oder Durchsagen, die erklären, dass der Aufzug gerade gewartet wird und wann er voraussichtlich wieder fährt. Diese transparente Kommunikation vermeidet Frust und schafft Vertrauen, da die Nutzer spüren, dass ihr Bedarf ernst genommen wird.

  • Barrierefreiheit und Inklusion: Ein Aufzug, der von allen Menschen problemlos genutzt werden kann, erhöht ebenfalls das wahrgenommene Serviceniveau. Dazu gehören z.B. sprachliche Ansagen der Etagen, gut lesbare Anzeigen, taktile Braille-Beschriftungen für Sehbehinderte und ausreichend breite Türen für Rollstühle. Mehr dazu im Abschnitt Inklusion, aber aus Nutzersicht bedeutet ein barrierefreier Aufzug, dass niemand ausgeschlossen oder benachteiligt wird – ein wichtiger Zufriedenheitsfaktor.

  • Zuverlässigkeit und Sicherheit: Nichts beeinträchtigt die Nutzererfahrung mehr als ein steckengebliebener Aufzug. Daher ist die gefühlte Sicherheit zentral. Dies wird durch Einhaltung aller Sicherheitsstandards, regelmäßige Prüfungen und Notfallübungen gewährleistet. Nutzer erwarten, dass Aufzüge verlässlich funktionieren und wissen wollen, dass im Notfall schnell Hilfe kommt. Ein Aufzug mit häufigen Störungen schürt Unzufriedenheit, während ein nahezu störungsfreier Betrieb und demonstrierte Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Notruf-Schild mit 24h-Hotline) das Vertrauen stärken.

Nutzerzentrierte Kennzahlen und XLA als Ergänzung zu klassischen SLAs

Um das Experience Level zu messen, greifen einige Unternehmen auf Feedback-Mechanismen zurück – etwa kurze Zufriedenheitsumfragen bei Mitarbeitern oder Beschwerderegister. Kennzahlen wie der Customer Satisfaction Score (CSAT) oder einfach die Anzahl von Aufzugsbeschwerden pro Monat können Hinweise liefern. Auch die durchschnittliche Wartezeit und die Kabinenauslastung werden als Service-Erlebnis-KPIs herangezogen, denn überfüllte Kabinen zur Stoßzeit mindern die Zufriedenheit.

Es ergänzt der Fokus auf das Experience Level die klassischen SLAs: Er stellt den Benutzer in den Mittelpunkt. Ein Aufzugsmanagement mit hohen Experience-Standards achtet also nicht nur auf technische Performance, sondern auf Nutzerfreundlichkeit, Kommunikation und Komfort. Dies spiegelt sich zunehmend auch in vertraglichen Vereinbarungen (XLA) wider, die einen bestimmten Nutzerzufriedenheitsgrad zum Ziel haben.

Key Performance Indicators (KPI) für Aufzugsanlagen

Um den Erfolg des Aufzugsmanagements messen und steuern zu können, werden Key Performance Indicators (KPIs) verwendet. KPIs sind quantifizierbare Kennzahlen, die wichtige Aspekte der Leistung, Sicherheit, Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Aufzüge abbilden. Ohne belastbare Kennzahlen ist ein professionelles Controlling kaum möglich – KPIs liefern objektive Daten, anhand derer der Betreiber beurteilen kann, ob Ziele erreicht werden und wo Optimierungsbedarf besteht.

Im Aufzugsmanagement haben sich insbesondere folgende Kern-KPIs etabliert:

  • Verfügbarkeit (%) : Diese Kennzahl gibt an, zu wie viel Prozent der geplanten Betriebszeit ein Aufzug tatsächlich betriebsbereit war. Eine Verfügbarkeit von z.B. 98% bedeutet, dass über das Jahr gesehen 2% der Zeit (entspricht ca. 7 Tagen) durch Stillstände verloren gingen. Ein hoher Wert ist natürlich anzustreben; vertraglich werden oft Mindestverfügbarkeiten vereinbart. Verfügbarkeit ist der zentrale Indikator für die Zuverlässigkeit der Anlage.

  • Störungshäufigkeit (Anzahl/Jahr) : Darunter fällt die Anzahl aller erfassten Störungsmeldungen pro Anlage pro Zeitraum (meist aufs Jahr bezogen). Hierbei werden sowohl technische Defekte als auch durch Nutzer verursachte Störungen (z.B. Notrufmissbrauch) gezählt. Die Störungsrate sollte möglichst niedrig sein. Sie hängt u.a. vom Alter der Anlage, Wartungsqualität und Beanspruchung ab. Ein Vergleich der Störungshäufigkeit verschiedener Aufzüge kann zeigen, wo Problemfälle vorliegen.

  • Durchschnittliche Stillstandszeit (Stunden) : Dieser KPI misst, wie lange ein Aufzug im Schnitt außer Betrieb ist, wenn es zu einer Störung kommt. Berechnet wird die Zeit von der Störungsmeldung bis zur vollständigen Wiederherstellung des Betriebs. Einflussfaktoren sind hier die Reaktionszeit des Service sowie die Fehlerbehebungsdauer. Kurze Stillstandszeiten weisen auf effiziente Störungsbearbeitung hin. Betreiber analysieren oft Ausreißer – z.B. warum bestimmte Vorfälle besonders lange dauerten – um daraus Verbesserungen abzuleiten (etwa bessere Ersatzteillogistik).

  • Wartungstreue (% Termine eingehalten) : Diese Kennzahl gibt an, wie viel Prozent der vorgesehenen Wartungstermine planmäßig eingehalten wurden. Ein Wert von 100% wäre ideal. Verpasste oder verspätete Wartungen können auf Organisationsmängel oder Kapazitätsprobleme beim Dienstleister hindeuten und haben potenziell Sicherheitsrisiken zur Folge. Daher wird dieser KPI auch als Maß für die Service-Disziplin verwendet.

  • Kosten pro Betriebszyklus (€) : Oft werden die Betriebskosten pro Fahrt oder pro Betriebsstunde berechnet, um die Wirtschaftlichkeit zu beurteilen. Hier fließen Wartungskosten, Reparaturkosten, Energiekosten etc. ein. Damit lässt sich die Kostenstruktur verschiedener Anlagen vergleichen. Ein hoher Wert könnte bedeuten, dass eine Anlage ineffizient ist oder häufige teure Reparaturen benötigt – eventuell ein Kandidat für Modernisierung.

  • Anzahl Wiederholungsstörungen : Diese Zahl erfasst, wie oft derselbe Fehler an einer Anlage erneut auftritt, obwohl er vermeintlich behoben wurde. Wiederholungsstörungen deuten darauf hin, dass die Ursache nicht gründlich beseitigt wurde oder ein tieferliegendes Problem besteht. Dieser KPI spiegelt also die Wartungs- und Reparaturqualität wider. Ein Ziel ist es, diese Quote möglichst auf null zu bringen (jeder Fehler soll nachhaltig behoben werden).

  • First-Time-Fix-Rate (%) : Wie bereits erwähnt, misst dieser KPI den Anteil der Störungsfälle, die beim ersten Einsatz des Technikers gelöst wurden. Eine hohe First-Time-Fix-Rate (z.B. >90%) bedeutet, dass Diagnose und Ersatzteilverfügbarkeit stimmen. Ist sie niedrig, muss der Betreiber Ursachenforschung betreiben: Fehlen vielleicht Schulungen für die Techniker? Gibt es Kommunikationsprobleme zwischen Leitstelle und Techniker? Oder mangelt es an vorgehaltenen Ersatzteilen?

  • Nutzerzufriedenheit (Index oder Score) : Obwohl schwerer zu quantifizieren, führen manche Betreiber auch einen KPI für Zufriedenheit ein, basierend auf Umfragen oder Rückmeldungen. Dies kann z.B. ein Zufriedenheitsindex sein, der regelmäßig erhoben wird. Beschwerden über den Aufzug (Häufigkeit und Schwere) könnten hier ebenfalls einfließen. Dieser weiche KPI gewinnt – im Sinne des Experience Level – an Bedeutung, auch wenn er nicht so standardisiert messbar ist wie die technischen Kennzahlen.

Objektive Leistungsbewertung, Betreiberpflichten und Optimierungspotenziale im Facility Management

Diese und ggf. weitere KPIs (wie Energieverbrauch, siehe weiter unten) werden kontinuierlich erhoben und in Berichten dokumentiert. Sie dienen intern zur Steuerung (Performance Review der Anlagen und Dienstleister) und extern als Nachweisführung. Beispielsweise kann ein Betreiber dank KPI-Daten gegenüber Aufsichtsbehörden oder Versicherern belegen, dass er seiner Betreiberpflicht nachkommt und seine Aufzüge zuverlässig betreibt. KPIs machen die Erfolgskontrolle im Aufzugsmanagement objektiv und helfen, Optimierungspotenziale zu identifizieren – sei es, indem man schwache Anlagen gezielt modernisiert oder Verträge mit Dienstleistern basierend auf nachgewiesener Leistung anpasst.

Rechtliche Grundlagen und Normen in Deutschland

Der rechtliche und normative Rahmen für Aufzugsanlagen in Deutschland ist umfassend. Betreiber müssen eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und technischen Normen einhalten, um einen rechtssicheren Betrieb zu gewährleisten.

Hier die wichtigsten Grundlagen:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Die BetrSichV ist die zentrale Rechtsverordnung für den Betrieb von Aufzugsanlagen. Sie schreibt regelmäßige Prüfungen durch zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) vor, verlangt eine Gefährdungsbeurteilung für jede Anlage und verpflichtet den Betreiber zur Instandhaltung der Aufzüge durch fachkundige Personen. Nach BetrSichV müssen Aufzüge u.a. über ein Zwei-Wege-Notrufsystem verfügen (die frühere Aufzugswärter-Pflicht wurde durch dieses Notrufsystem ersetzt). Die BetrSichV verweist auf Technische Regeln (TRBS), die den Stand der Technik konkretisieren.

  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS): Besonders relevant sind TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“ und TRBS 1111 (Methoden der Gefährdungsbeurteilung). TRBS 3121 enthält detaillierte Vorgaben für den sicheren Betrieb: z.B. Organisation des Notdienstes (Notruf, Befreiung innerhalb 30 Minuten), Anforderungen an Instandhalter, Prüfintervalle etc. Auch der Notfallplan für Aufzüge wird hier beschrieben. Betreiber müssen diese Regeln beachten, da sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

  • Wiederkehrende Prüfungen (ZÜS-Prüfungen): Konkret fordert die BetrSichV i.V.m. TRBS, dass einmal jährlich eine Hauptprüfung durch eine ZÜS (z.B. TÜV, DEKRA) erfolgt sowie dazwischen ggf. Zwischenprüfungen (abhängig von Art und Alter der Anlage). Zudem ist alle 2 Jahre eine sicherheitstechnische Bewertung (ggf. ohne Belastungsprobe) vorgeschrieben. Die Ergebnisse werden im Prüfbericht festgehalten; festgestellte Mängel sind fristgerecht zu beheben. Eine nicht bestandene Prüfung kann zur Außerbetriebnahme führen, bis der Mangel behoben und erneut abgenommen ist.

  • Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU und ProdSG: Die europäische Aufzugsrichtlinie (umgesetzt in deutsches Recht über das Produktsicherheitsgesetz und die 12. ProdSV) regelt Konstruktion und Inverkehrbringen von neuen Aufzügen. Jeder neue Aufzug benötigt eine CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung, die besagt, dass er grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt. Für Betreiber ist diese Richtlinie indirekt wichtig, denn bei Modernisierungen oder Umbauten muss ggf. geprüft werden, ob es als „wesentliche Änderung“ gilt, die eine Neubewertung nach ProdSG erfordert.

  • DIN EN 81-Reihe (insb. EN 81-20/50): Dies sind harmonisierte europäische Normen für die Sicherheit von Aufzügen. EN 81-20 legt die technischen Sicherheitsanforderungen an Personen- und Lastenaufzüge fest (z.B. Schachtausführung, Türsicherungen, Notbremssysteme), während EN 81-50 Prüfvorschriften und Konstruktionsanforderungen für Sicherheitsbauteile definiert. Seit 2017 müssen neue Aufzüge diesen Normen entsprechen. Für bestehende Altanlagen gilt Bestandsschutz, aber bei größeren Änderungen sollten die aktuellen Normen so weit wie möglich nachgerüstet werden, um das Sicherheitsniveau zu heben.

  • DIN EN 13015 (Instandhaltung von Aufzügen): Diese Norm spezifiziert Anforderungen an Wartung und Leistungskennzahlen von Aufzugs- und Fahrtreppenanlagen. Sie dient als Richtschnur dafür, wie Wartungsverträge auszugestalten sind und welche Kompetenzen Fachpersonal haben muss. Auch KPIs zur Instandhaltungsqualität werden hier erwähnt. Betreiber können sich an dieser Norm orientieren, um Wartungsstandards festzulegen.

  • Weitere relevante Normen: Je nach Aspekt greifen zusätzliche Normen, z.B. EN 81-70 (Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen), EN 81-72 (Feuerwehraufzüge, dazu später mehr bei Entfluchtung), EN 81-73 (Verhalten von Aufzügen im Brandfall – Brandfallsteuerung) und EN 81-80 (SNEL – Sicherheitsanforderungen für bestehende Aufzüge). Auch DIN 18040 (deutsche Norm für barrierefreies Bauen) schreibt in Teil 1 vor, dass Aufzüge in öffentlichen zugänglichen Gebäuden bestimmten Abmessungen und Ausstattungen genügen müssen, um barrierefrei zu sein. Außerdem ist DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) zu nennen, welche regelmäßige Überprüfungen der elektrischen Anlagen fordert – Aufzüge fallen auch darunter und müssen z.B. hinsichtlich der Elektrik und Steuerungskomponenten geprüft werden.

  • Bauordnungsrechtliche Vorgaben: Die Landesbauordnungen schreiben vor, in welchen Gebäuden Aufzüge eingebaut werden müssen (z.B. ab einer bestimmten Gebäudehöhe oder -nutzungsart). Zudem fordern sie ggf. Feuerwehraufzüge in Hochhäusern und definieren Anforderungen an Aufzugsschächte als Trennung von Treppenräumen (Brandschutz). Beispielsweise müssen Aufzugsschächte feuerbeständig abgeschottet sein, und in Hochhäusern ist mindestens ein Aufzug als Feuerwehr-Aufzug auszulegen, der spezielle technische Anforderungen erfüllen muss (Notstromversorgung, größere Kabine für eine Krankentrage, Bedientableau für die Feuerwehr etc.). Diese Anforderungen werden durch Normen wie EN 81-72 konkretisiert, sind aber im Kern Teil des Bauordnungsrechts (Stichwort Sonderbauten).

Betreiberpflichten, Normen und gesetzliche Vorgaben

All diese Vorschriften ergeben zusammen den Compliance-Rahmen, in dem sich der Betreiber bewegen muss. Rechtssicherheit hat oberste Priorität, da im Schadensfall (z.B. Unfall im Aufzug) der Betreiber haftet, wenn er seine Pflichten vernachlässigt hat. Daher gehört es zu den Aufgaben des Facility Managements, stets auf dem Laufenden zu bleiben über Änderungen im Regelwerk (z.B. Novellen der BetrSichV oder neue Norm-Ausgaben) und ggf. Anpassungen im Betrieb vorzunehmen. Auch regelmäßige Audits oder externe Beratungen werden genutzt, um die Einhaltung aller Vorgaben (Compliance) sicherzustellen.

In Deutschland ist das Aufzugswesen stark reglementiert. Von der Planung über den Betrieb bis zur Modernisierung greifen vielfältige deutsche Gesetze und Normen, die dem Schutz von Nutzern, Technikern und der Allgemeinheit dienen. Ein umfassendes Aufzugsmanagement muss diese Vorgaben konsequent umsetzen, um Sicherheit und Rechtskonformität zu garantieren.

Sicherheit, Notfallmanagement und Entfluchtung

Sicherheit hat bei Aufzugsanlagen absolute Priorität – sowohl im Normalbetrieb als auch in Notsituationen. Im Folgenden werden die wichtigsten Sicherheitsaspekte, Notfallprozesse und Überlegungen zur Entfluchtung (Evakuierung) erläutert.

Betriebssicherheit und Schutzbedarf

Bereits im Alltagsbetrieb müssen Aufzüge so gestaltet und betrieben werden, dass sie keine unzumutbaren Risiken darstellen. Die Gefährdungsbeurteilung (nach TRBS 1111) identifiziert alle potenziellen Risiken, vom Einklemmen an Türen bis zum Absturz bei Seilriss, und legt passende Schutzmaßnahmen fest. Zu den Standard-Sicherheitseinrichtungen zählen z.B. Türlichtschranken oder -scanner, Überlastwarner, Notbremssysteme und Fangvorrichtungen, die einen abstürzenden Fahrkorb innerhalb kürzester Strecke stoppen. Diese technischen Schutzfunktionen sind durch Normen wie EN 81 vorgegeben.

Mit Schutzbedarf kann in diesem Kontext auch gemeint sein, dass man unterschiedliche Bereiche nach ihrem Sicherheitsanspruch bewertet: In einem Industrieunternehmen könnten manche Aufzüge kritische Infrastrukturen bedienen (etwa Reinraumlabors, Forschungsbereiche, Hochsicherheitszonen). Dort ist der Schutz vor unbefugter Nutzung oder Sabotage besonders wichtig. Solche Aufzüge werden ggf. mit Zutrittskontrollsystemen (siehe nächster Abschnitt) gesichert oder zusätzlich videoüberwacht. Auch kann der Schutzbedarf im Sinne von betriebskritisch verstanden werden: Etwa ein Lastenaufzug, der die Produktion versorgt, hat einen hohen Stellenwert – Ausfälle dort können Produktionsstopps verursachen. Für solche Anlagen werden oft erhöhte Service-Level vereinbart und zusätzliche Redundanzen (z.B. ein zweiter Aufzug) vorgesehen.

Notfallmanagement: Notruf und Personenbefreiung

Wie bereits bei den Diensten beschrieben, ist ein zentrales Sicherheitsfeature das Notrufsystem im Aufzug. Es stellt sicher, dass eingeschlossene Personen jederzeit Hilfe anfordern können. Seit Ende 2020 müssen alle älteren Aufzüge, die noch keinen Zwei-Wege-Notruf hatten, nachgerüstet sein. Das Notrufsystem ist idealerweise an eine professionelle Notrufzentrale gekoppelt, die rund um die Uhr besetzt ist. Sobald dort ein Alarm eingeht, wird nach definierten Verfahren reagiert: Kontaktaufnahme mit der eingeschlossenen Person (Beruhigung, Abfrage von möglichen medizinischen Problemen), gleichzeitige Alarmierung des Notdienst-Technikers bzw. der örtlichen Feuerwehr, falls der Techniker nicht rechtzeitig verfügbar wäre.

Die Befreiung eingeschlossener Personen muss, wie erwähnt, innerhalb von ~30 Minuten eingeleitet sein. Praktisch bedeutet das: entweder hat das Gebäude eigene geschulte Mitarbeiter (Aufzugswärter oder Haustechniker mit Befreiungsschulung) ständig in Bereitschaft, oder man hat einen Vertrag mit einem externen Notdienst mit kurzen Interventionszeiten. In dünn besiedelten Gebieten werden manchmal lokale Feuerwehr oder Werkfeuerwehr als Backup miteinbezogen. Der Notfallplan für jede Anlage (ein vom Betreiber erstelltes Dokument) enthält alle Schritte: Wen ruft die Notrufzentrale zuerst an? Wo ist der Schlüssel zum Maschinenraum? Wer kann alternativ den Antrieb per Hand kurbeln, wenn der Hauptbefreier ausfällt? Solche Pläne müssen auch im Aufzugsschacht deponiert oder elektronisch verfügbar sein, damit im Notfall jeder Handgriff sitzt.

Wichtig ist auch die regelmäßige Übung der Personenbefreiung. Die TRBS 3121 fordert eine jährliche Übung der Notbefreiung für die beauftragten Personen, um die Handgriffe zu verinnerlichen und die Technik (z.B. Notentriegelung der Tür, manuelle Notabsenkung) zu prüfen. Dies erhöht die Sicherheit für den Ernstfall enorm.

Brandfallsteuerung und Evakuierung (Entfluchtung)

Bei einem Gebäudebrand gelten besondere Regeln: Grundsätzlich heißt es "Aufzug im Brandfall nicht benutzen!". Normen und Brandschutzkonzepte verhindern, dass Aufzüge zur Falle werden. Hier greift die Brandfallsteuerung gemäß EN 81-73. Ist im Gebäude eine Brandmeldeanlage installiert, wird beim Auslösen eines Brandalarms automatisch ein Signal an alle Aufzüge gesendet. Daraufhin führen die Aufzüge ein definiertes Programm aus: Sie fahren autonom eine definierte sichere Haltestelle an (meist das Erdgeschoss oder eine vom Brandschutzkonzept festgelegte Etage) und öffnen dort die Türen, um allen Insassen die Flucht zu ermöglichen, anschließend schalten sie sich ab. Eine solche Brandfallsteuerung ist für alle neueren Aufzüge mit mehreren Haltestellen heute vorgeschrieben. Sie stellt sicher, dass niemand im Brandfall in einer Kabine gefangen bleibt oder unkontrolliert in den Brandabschnitt fährt.

Zudem werden Aufzüge im Brandfall über die Gebäudeleittechnik außer Betrieb gesetzt, damit niemand mehr zusteigen kann. Oft erscheint am Tableau dann "Im Brandfall nicht benutzen" oder eine Brandfall-Lampe leuchtet:

  • Feuerwehraufzüge: In hohen Gebäuden (je nach Bundesland ab 22 m oder 30 m Höhe, also Hochhäuser) fordert das Baurecht mindestens einen Feuerwehraufzug. Diese speziellen Aufzüge sind so konstruiert, dass sie von der Feuerwehr im Brandfall genutzt werden können, um Ausrüstung und Einsatzkräfte in die oberen Stockwerke zu transportieren – und ggf. auch Personen zu retten. Feuerwehraufzüge müssen u.a. eine Feuerwehrnotbedienung haben (Schlüsselschalter, mit dem die Feuerwehr den Lift direkt steuert), eine eigene Löschwasserleitung im Schacht, eine Notstromversorgung für mindestens 1 Stunde und andere Schutzmaßnahmen (Druckbelüftung gegen Rauch, besondere Kabinengröße etc.). Feuerwehraufzüge sind nach EN 81-72 genormt und klar gekennzeichnet. Sie dienen nicht dem allgemeinen Personentransport während der Evakuierung, sondern primär den Einsatzkräften. Dennoch können über sie in begrenztem Umfang z.B. mobilitätseingeschränkte Personen nach Eintreffen der Feuerwehr gerettet werden – was ohne Aufzug sehr schwierig wäre.

  • Evakuierungsaufzüge: Neuere Konzepte sehen auch Evakuierungsaufzüge vor, die bereits vor Eintreffen der Feuerwehr von den Gebäudenutzern benutzt werden dürfen, um Menschen – insbesondere Behinderte – in Sicherheit zu bringen. Diese Idee erfordert allerdings strenge Vorkehrungen: z.B. eigene Schachtentlüftung, Brandfallsteuerung, die einen solchen Aufzug gezielt zur Evakuierung steuert, und sichere Aufzugsvorräume (Raucheintrittsschutz). In Deutschland ist der Evakuierungsaufzug noch die Ausnahme und hauptsächlich in Sonderbauten mit sehr hohem Sicherheitsanspruch (wie Hochhäusern, Flughäfen) implementiert. Es gibt technische Spezifikationen (CEN/TS 81-76) für Evakuierungsaufzüge. Wenn vorhanden, können diese Aufzüge die Entfluchtung eines Gebäudes beschleunigen, da gehbehinderte Personen nicht auf Helfer angewiesen sind, sondern selbst den Schutzraum Aufzug nutzen können. Wichtig ist jedoch die Benutzerführung – d.h. Personen müssen im Brandfall klare Anweisungen erhalten, ob sie einen Evakuierungsaufzug nutzen sollen/dürfen oder nicht.

Technische Steuerung, Evakuierungsplanung und Betreiberpflichten

Entfluchtung umfasst alle Maßnahmen, um Menschen im Gefahrenfall aus dem Gebäude und ggf. aus Aufzügen zu retten. Ein gut abgestimmtes Zusammenspiel von Brandmeldeanlage, Aufzugssteuerung (Brandfallsteuerung) und organisatorischen Maßnahmen (Evakuierungsplan, Kennzeichnung) ist dafür erforderlich. Das Facility Management sorgt hier z.B. für die Wartung der Brandfallsteuerung, die Schulung der Mitarbeiter, keinen Unfug im Brandfall zu treiben (also nicht doch Aufzüge zu nutzen, die nicht dafür vorgesehen sind), und stellt sicher, dass im Alarmfall die Aufzüge korrekt reagieren. Moderne Technik und klare Prozesse gewährleisten, dass im Notfall alle Personen sicher entweder über Treppen oder speziell gesicherte Aufzüge das Gebäude verlassen können.

Inklusion und Barrierefreiheit

Ein wichtiger Aspekt, insbesondere im Kontext eines modernen Unternehmens und Gebäudes, ist die Inklusion – also die barrierefreie Zugänglichkeit der Aufzüge für alle Personen, einschließlich Menschen mit Behinderungen. Aufzüge sind per se ein Mittel zur Barrierefreiheit, da sie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen den Zugang zu allen Etagen ermöglichen. Allerdings müssen Aufzüge entsprechend ausgestattet und dimensioniert sein, um tatsächlich barrierefrei zu sein.

Normative Anforderungen: Die DIN EN 81-70 (europäische Aufzugsnorm für Barrierefreiheit) sowie die nationale DIN 18040 schreiben gewisse Mindestkriterien vor.

Dazu gehören u.a.:

  • Mindestkabinengröße: Je nach Aufzugstyp muss die Kabine groß genug sein, dass ein Rollstuhlfahrer bequem hineinpasst und wenden kann. Ein gängiger Standardtyp (DIN EN 81-70 Type 2) verlangt z.B. eine lichte Kabinenfläche von mindestens 1,1 m x 1,4 m und Türbreite von mindestens 90 cm, was für einen Rollstuhl inklusive Begleitperson ausreichend ist.

  • Türbreite und Schließzeiten: Breitere Türen (mind. 90 cm, besser 110 cm) erleichtern den Zugang mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen. Die Tür-Schließautomatik sollte mit Lichtvorhängen abgesichert sein und genügend langsam schließen, damit niemand eingeklemmt wird. Zudem sollte sich die Tür auf Knopfdruck länger offenhalten lassen (Funktion "Tür Aufhalten"), damit etwa eine Person mit Gehhilfe genug Zeit zum Einsteigen hat.

  • Bedienelemente in geeigneter Höhe: Die Taster in der Kabine und an den Etagen müssen so angebracht sein, dass sie sowohl aus dem Rollstuhl als auch von kleineren Personen oder Personen mit Einschränkungen bequem erreicht werden können. Üblich ist eine Montagehöhe von ca. 85–110 cm. Außerdem sollten Tasten ausreichend groß und taktil erfassbar sein.

  • Taktil und akustisch unterstützte Bedienung: Braille-Beschriftungen oder taktile Reliefs auf den Tasten sind vorgeschrieben, damit sehbehinderte oder blinde Menschen die gewünschten Etagen anwählen können. Ebenso wichtig sind Sprachausgaben: Der Aufzug sollte z.B. beim Erreichen einer Etage diese per Lautsprecherdurchsage ankündigen ("3. Etage") und ggf. über Sonderfälle informieren ("Türen schließen" etc.). Akustische Signale beim Anfahren und Stoppen helfen ebenfalls der Orientierung.

  • Visuelle Anzeigen: Eine gut sichtbare, ausreichend große Etagenanzeige (mit starkem Kontrast) hilft allen Nutzern, insbesondere aber Personen mit Sehschwäche, die aktuelle Position zu erkennen. Zusätzlich sind in barrierefreien Aufzügen häufig Spiegel in der Kabine angebracht, die Rollstuhlfahrern das rückwärtige Ausfahren erleichtern (sie können sehen, was hinter ihnen passiert).

Nutzerfreundliche Lösungen als Bestandteil moderner Unternehmenskultur

Die Umsetzung dieser Merkmale stellt sicher, dass niemand durch die Nutzung des Aufzugs benachteiligt wird. In einem industriellen Großunternehmen, wo Diversität und Inklusion Teil der Unternehmenskultur sind, ist dies auch ein wichtiges Zeichen an die Mitarbeiter und Besucher.

Barrierefreiheit im Aufzugsmanagement – Rechtliche Anforderungen und Umsetzung

  • Rechtlicher Rahmen: Die Musterbauordnung und Landesbauordnungen verlangen in vielen Fällen barrierefreie Erschließung – was praktisch den Einbau eines Aufzugs und dessen barrierefreie Ausstattung bedeutet, insbesondere in öffentlichen Gebäuden und Arbeitsstätten. Weiter regelt die Arbeitsstättenverordnung, dass Arbeitsstätten so einzurichten sind, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können, sofern dem keine zwingenden Gründe entgegenstehen (ArbStättV §3a, iVm Technische Regeln ASR V3a.2). Ein Konzern wird also in seinen Gebäuden meist aus eigenem Anspruch wie auch aus rechtlichen Gründen barrierefreie Aufzüge vorsehen.

  • Praxis im Facility Management: Für das Aufzugsmanagement bedeutet das, auf die Einhaltung dieser Standards zu achten. Bei der Neubauplanung wird es berücksichtigt, aber auch bei Modernisierungen muss geprüft werden, ob man bestehende Anlagen barriereärmer gestalten kann. Zum Beispiel kann man ältere Aufzüge mit akustischen Ansagen nachrüsten oder die Beschilderung verbessern. Auch wird kontrolliert, dass z.B. Notrufsysteme für Hörgeschädigte geeignet sind (heute oft durch ein optisches Signal oder Textdisplay ergänzt). Im Störungsfall ist zu bedenken, dass eingeschlossene behinderte Personen besondere Hilfe benötigen könnten – das Notdienstpersonal sollte darauf vorbereitet sein.

Inklusives Aufzugsdesign als Qualitätsmerkmal

Inklusives Aufzugsdesign erhöht letztlich die Nutzerfreundlichkeit für alle. Breitere Türen helfen auch Lieferanten mit Wagen, klare Anzeigen nutzen jedem. Somit ist Barrierefreiheit nicht nur Pflicht, sondern ein Qualitätsmerkmal eines modernen Aufzugsbetriebs, der das Erlebnis und die Sicherheit aller verbessert.

Zutrittskontrollsysteme und Schutz vor unbefugtem Zugang

In vielen industriellen oder administrativen Gebäuden gibt es Bereiche mit beschränktem Zutritt – sei es aus Sicherheitsgründen (Laboratorien, Rechenzentren) oder um Publikumsverkehr zu steuern. Zutrittskontrollsysteme am Aufzug stellen sicher, dass nur berechtigte Personen bestimmte Stockwerke anfahren können. Technisch besteht so ein System aus einer Kombination von Hardware (Kartenleser, PIN-Tastaturen, biometrische Scanner etc. im oder am Aufzug) und Software, welche Berechtigungen verwaltet.

Funktionsweise: Ein Aufzug mit Zugangskontrolle erfordert, dass man sich authentifiziert, bevor man einen Fahrbefehl erteilen kann. Oft sind z.B. RFID-Kartenleser an den Bedienpanelen installiert. Mitarbeiter halten ihren Firmenausweis an den Leser; das System prüft, für welche Etagen diese Karte freigegeben ist, und ermöglicht dann nur die Wahl dieser Etagen. Alternativ werden PIN-Codes oder biometrische Merkmale (Fingerabdruck, Gesichtserkennung) genutzt. Moderne Systeme lassen sich auch in digitalen Aufzugstableaus integrieren oder mit der Gebäudeleittechnik koppeln.

Vorteile der Aufzugs-Zutrittskontrolle:

  • Erhöhte Sicherheit: Unerwünschte Besucher oder betriebsfremde Personen können nicht einfach in gesperrte Stockwerke fahren. Beispielsweise bleibt die Forschungsabteilung für Außenstehende unerreichbar, wenn der Aufzug ohne entsprechenden Ausweis diese Etage gar nicht anwählt. Das reduziert Risiko von Diebstahl, Spionage oder Sabotage. Gerade in Bürogebäuden mit mehreren Mietern verhindert es, dass Unbefugte zu sensiblen Bereichen gelangen.

  • Kontrollierte Besucherströme: In öffentlichen Gebäuden kann man damit steuern, dass Besucher nur die Ebenen besuchen, für die sie berechtigt sind (z.B. Konferenzbereiche). In Wohngebäuden verhindert es, dass Fremde in Wohnstockwerke gelangen – was Einbruch oder Belästigungen vorbeugt.

  • Dokumentation und Nachvollziehbarkeit: Elektronische Zugangssysteme loggen gewöhnlich mit, wer wann wohin gefahren ist. Bei Vorfällen kann man nachvollziehen, welche Karte den Zugang ausgelöst hat. Das wirkt präventiv (Abschreckung) und hilft im Ernstfall bei Ermittlungen. Die Daten werden natürlich gemäß Datenschutz nur zu berechtigten Zwecken genutzt, aber allein die Möglichkeit steigert die Sicherheit.

  • Flexible Rechtevergabe: Man kann feingranular steuern, wer wann wohin darf. Beispielsweise könnten Reinigungskräfte mit ihrem Badge nur nach Feierabend alle Stockwerke anwählen, tagsüber aber nicht. Mitarbeiter haben ggf. nur für ihre Abteilungsetage dauerhaften Zugang. Höhergestellte oder Sicherheitsbeauftragte haben Rund-um-die-Uhr Zugang zu allen Ebenen. Solche Regeln lassen sich zentral administrieren und bei Bedarf schnell ändern (z.B. temporäre Freigabe für Handwerker).

  • Integration ins Gebäudemanagement: Zutrittskontrolle am Aufzug ist meist Teil eines ganzheitlichen Sicherheitskonzepts. Zusammen mit Zugangskontrollsystemen an Türen, Videoüberwachung in Aufzugslobbys und Wachdienst entsteht ein mehrschichtiges System. So kann z.B. die Alarmanlage mit dem Aufzug verknüpft sein: Außerhalb der Öffnungszeiten lassen Aufzüge nur Fahrten mit Berechtigung zu und melden unautorisierte Versuche dem Sicherheitspersonal.

Zutrittskontrolle im Aufzugsmanagement – Sicherheit, Notfallreaktion und Systemintegration

Für das Facility Management bedeutet dies, dass bei Planung und Betrieb der Aufzüge die Schnittstelle zur Sicherheitsabteilung wichtig ist. Die Systeme müssen zuverlässig funktionieren und auch Notfallszenarien berücksichtigen: Bei einem Feueralarm etwa werden Zugangsbeschränkungen normalerweise aufgehoben, damit die Feuerwehr alle Stockwerke erreichen kann. Auch im Notbetrieb (z.B. Stromausfall, Generatorbetrieb) sollte das System sinnvoll reagieren – z.B. standardmäßig alle Fahrten sperren außer Feuerwehrfahrt.

Zutrittskontrollsysteme müssen zudem regelmäßig geprüft und gewartet werden (z.B. Batteriewechsel bei Offline-Lesern, Updates der Software), damit im Ernstfall keine Panne passiert, die Menschen einsperrt.

Es tragen Aufzugs-Zugangskontrollen erheblich dazu bei, den Schutzbedarf von sensiblen Bereichen abzudecken, indem sie Aufzüge in das allgemeine Sicherheitsdispositiv integrieren. In einem industriellen Großunternehmen, wo Know-how und Werte geschützt werden müssen, sind solche Systeme Stand der Technik. Sie verbinden Sicherheit mit Komfort – denn berechtigte Personen merken im Idealfall kaum etwas davon und bewegen sich dennoch frei und sicher im Gebäude.

Energieeffizienz und Energierückgewinnung

Aufzugsanlagen verbrauchen Energie, insbesondere bei häufiger Nutzung oder hohen Förderhöhen. In Zeiten von Nachhaltigkeit und Kosteneinsparung ist es daher wichtig, auch die Energieeffizienz der Aufzüge zu betrachten.

Moderne Aufzüge bieten hier zahlreiche Ansätze, um den Energiebedarf zu senken und sogar Energie zurückzugewinnen:

  • Energieverbrauch von Aufzügen: Ein Großteil der Energie wird vom Antriebsmotor benötigt, um die Kabine samt Last zu bewegen. Weitere Verbraucher sind die Kabinenbeleuchtung, Lüfter, Steuerungs- und Anzeigenelektronik. Interessanterweise verbrauchen Aufzüge auch im Stillstand Strom, etwa für Beleuchtung und bereitstehende Steuerung. Gerade in hohen Gebäuden mit vielen Fahrten summiert sich der Jahresverbrauch spürbar.

  • Energierückspeisung (Rekuperation): Ähnlich wie in der Aufzugsindustrie hat sich herumgesprochen, dass man die Bremsenergie nicht mehr einfach als Wärme verpuffen lassen muss. Beim Abbremsen oder Abwärtsfahren (wenn der Aufzug beladen nach unten fährt, wirkt die Schwerkraft mit) entsteht elektrische Energie im Motor-Generator. Früher wurde diese über Widerstände in Wärme umgewandelt und ging verloren. Heute können moderne Antriebe diese Energie in das Gebäudenetz zurückspeisen. Der Aufzug wird damit quasi zum kleinen Kraftwerk: Bremsvorgänge liefern Strom, der direkt von anderen Verbrauchern im Gebäude genutzt werden kann. So lassen sich laut Herstellerangaben bis zu ~30% der Fahrenergie zurückgewinnen. Beispielsweise berichtet Schindler, dass dank Rekuperation der Bremsenergie der Strom nicht „verheizt“, sondern ins Netz gespeist wird. In neuesten Modellen (z.B. Otis Genesis) führt Energierückgewinnung zu 75% weniger Energieverbrauch gegenüber herkömmlichen Anlagen.

  • Hocheffiziente Antriebstechnik: Neben Rückspeisung wird auch die Antriebstechnologie selbst effizienter. Permanenterregte Synchronmotoren mit Frequenzumrichtern sind Standard – sie arbeiten wesentlich sparsamer als alte Gleichstrom- oder Drehstrommotoren mit Getriebe. Getriebelose Maschinen mit hoher Wirkungsgradklasse reduzieren Verluste. Zudem optimiert die elektronische Steuerung den Motorstrom je nach Beladung und Fahrprofil, um nie mehr Energie aufzuwenden als nötig.

  • Gewichtsersparnis: Leichtere Kabinenkonstruktionen und Materialien (Aluminium, Verbundstoffe) sowie kunststoffbeschichtete Stahlseile mit geringerem Eigengewicht tragen ebenfalls zur Effizienz bei, da weniger Masse bewegt werden muss.

  • Intelligentes Standby-Management: Ein großer Hebel ist der Stromverbrauch in Bereitschaft. Aufzüge stehen oft einen Großteil der Zeit ungenutzt. Daher statten Hersteller ihre Anlagen mit Energiesparmodi aus. Beispielsweise dimmt oder schaltet sich die Kabinenbeleuchtung nach einiger Zeit ohne Nutzung automatisch ab (ggf. Bewegungsmelder in Kabine). Displays gehen in Ruhezustand, Lüfter reduzieren die Drehzahl oder schalten ab, wenn niemand drin ist. Die Steuerungselektronik kann in Low-Energy-Modus gehen. All das passiert, ohne die Verfügbarkeit einzuschränken – der Aufzug „wacht“ sofort auf, wenn ein Fahrbefehl kommt. Durch solche Standby-Funktionen lässt sich der Leerlaufverbrauch deutlich senken.

  • Effiziente Beleuchtung und Ausstattung: Der Wechsel von Neonröhren auf LED-Beleuchtung in Kabine und Schachtgrube ist inzwischen Standard und spart nicht nur Energie, sondern verringert auch die Abwärme. Auch Displays werden auf stromsparende Technik umgestellt. Darüber hinaus achten nachhaltige Betreiber auf umweltfreundliche Kühlmittel in der Motorkühlung oder Öle in Hydraulikliften (Bio-Öle), um den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren.

  • Energie-Monitoring und Klasse: Es gibt Normen (z.B. VDI 4707 bzw. ISO 25745), die Aufzüge in Energieeffizienzklassen einteilen (A bis G, ähnlich Kühlschranklabel). Mit Energiezählern kann man den Verbrauch erfassen und so Verbesserungen überprüfen. Ein Facility Manager in einem Großunternehmen könnte z.B. alle Aufzüge energetisch bewerten und diejenigen mit schlechtem Rating priorisiert modernisieren (z.B. Ersatz alter Steuerungen oder Netzteile durch effizientere).

  • Beispiel Energierückspeisung: In der Umwelt Arena Schweiz etwa wurden rekuperative Schindler-Aufzüge eingebaut, die Bremsenergie ins Netz zurückspeisen, um ein Plus an Energieeffizienz zu erreichen. Dieses Beispiel zeigt, dass solche Technik praxisreif ist und eingesetzt wird, insbesondere in Gebäuden, die sich Nachhaltigkeit auf die Fahne geschrieben haben.

Energieeffiziente Aufzugsanlagen – Beitrag zu Kostensenkung, ESG-Zielen und klimaneutralem

Zusammengefasst tragen diese Maßnahmen dazu bei, dass moderne Aufzüge deutlich weniger Energie verbrauchen als ältere Modelle. In einem industriellen Großunternehmen passt dies zu den Zielen der Kostensenkung und Nachhaltigkeit (Stichwort ESG-Strategie). Die Integration regenerativer Systeme, cleverer Steuerungen und effizienter Hardware macht Aufzüge zu einem Bestandteil des grünen Gebäudemanagements. So können Aufzüge heute sogar zur Klimaneutralität eines Gebäudes beitragen, statt nur als Stromfresser dazustehen.

Wartung, Inspektion und Instandsetzung

Ein konsequentes Instandhaltungsmanagement ist der Schlüssel zur Betriebssicherheit und Langlebigkeit von Aufzugsanlagen.

Instandhaltung umfasst hierbei alle Maßnahmen der Wartung, Inspektion, Reparatur (Instandsetzung) und gegebenenfalls Verbesserung einer Anlage:

  • Wartung: Darunter versteht man die in regelmäßigen Intervallen durchgeführten vorbeugenden Pflege- und Prüfarbeiten. Wie bereits erwähnt, ist mindestens monatliche Wartung üblich, wenngleich je nach Anlagenart und Nutzung auch längere Intervalle zulässig sind (in Wohngebäuden z.B. alle 2 Monate). Wartung beinhaltet Tätigkeiten wie: Reinigen der Führungsschienen, Schmieren von Türmechaniken, Prüfen der Seilspannung, Funktionskontrolle der Türschalter, Test des Notrufs, ggf. Austausch von Leuchtmitteln oder Verschleißteilen etc. Checklisten (oft vorgegeben durch EN 13015 oder die Hersteller) stellen sicher, dass nichts Wesentliches vergessen wird. Wartung dient primär dazu, die funktionstüchtigen Komponenten zu pflegen, um Ausfälle zu verhindern, und sicherheitsrelevante Teile fortlaufend im Auge zu behalten.

  • Inspektion: Überschneidet sich teils mit Wartung, meint aber vor allem systematische Zustandsprüfungen. Ein Inspektionsgang beinhaltet z.B. das Abfahren aller Stationen, Sichtkontrolle von tragenden Teilen, Messung von Bremswegen, Überprüfung der Notbremse in der Pufferstellung etc. Manche Aspekte werden in erweiterten Inspektionen viertel- oder halbjährlich geprüft (z.B. Durchrutschüberwachung der Kabine). Inspektionen liefern eine Zustandsbewertung, nach der entschieden wird, ob Instandsetzungen nötig sind.

  • Instandsetzung (Reparaturen): Trotz aller Wartung können Defekte auftreten. Instandsetzung bedeutet, einen festgestellten Mangel zu beheben, z.B. Austausch eines defekten Türantriebs, Reparatur der Steuerung, Erneuerung abgenutzter Tragmittel (Seile/Riemen). Hierbei ist wichtig: Nur qualifizierte Fachkräfte dürfen an Aufzügen Reparaturen durchführen, da die Systeme komplex und sicherheitskritisch sind. Oft übernimmt dies die Wartungsfirma, teils aber auch interne Techniker bei Großunternehmen (wenn sie die Zulassung haben). Nach Reparaturen ist zu prüfen, ob die Anlage wieder sicher in Betrieb gehen kann – evtl. muss eine ZÜS hinzugezogen werden, wenn es sicherheitsrelevante Bauteile betrifft.

  • Prüfungen: Neben den kontinuierlichen Inspektionen durch Wartungspersonal gibt es die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch unabhängige Sachverständige (TÜV etc.), wie zuvor im Rechtsabschnitt erläutert. Diese Prüfungen (Haupt- und Zwischenprüfungen) sind eine zusätzliche Sicherheitsebene. Das Wartungsmanagement sollte in Vorbereitung auf ZÜS-Prüfungen selbst interne Checks durchführen, um sicherzustellen, dass die Anlage besteht (z.B. alle Prüfpunkte aus der letzten Prüfung abgearbeitet, Notruf getestet etc.).

  • Vorausschauende Wartung: Ein Trend ist die Predictive Maintenance, bei der auf Basis von Sensordaten und Algorithmen bedarfsgerecht gewartet wird, statt stur nach Kalender. Beispielsweise könnten Schwingungssensoren an der Antriebsscheibe frühzeitig ein Lagerschadenmuster erkennen – die Software prognostiziert dann den Ausfallzeitpunkt und empfiehlt einen rechtzeitigen Lagerwechsel. So werden Ausfälle vermieden und die Lebensdauer verlängert. Das TÜV SÜD Lift Manager System etwa sammelt kontinuierlich Betriebsdaten und liefert KPI-Reports, die Verschleißtrends zeigen. Dadurch lässt sich die Instandhaltung effizienter steuern und unnötige Routinewartungen können reduziert werden. Im Ergebnis steigen Verfügbarkeit und Sicherheit, während die Kosten langfristig sinken.

  • Organisation der Instandhaltung: Meist schließen Betreiber einen Wartungsvertrag mit einem spezialisierten Serviceunternehmen ab. Vertragsvarianten sind z.B. Vollwartung (alle Wartungen und fast alle Reparaturen inkl. Ersatzteile enthalten) oder Teilwartung (nur Inspektion/Wartung, Reparaturen werden extra berechnet). Ein Service-Level-Agreement legt dabei die Leistungen fest (siehe SLA). Der Facility Manager überwacht die Vertragserfüllung anhand der KPIs und Berichte. In manchen großen Unternehmen mit vielen Aufzügen gibt es auch Inhouse-Techniker, die kleinere Wartungsarbeiten selbst übernehmen und nur für größere Sachen den Hersteller rufen – allerdings ist dies eher die Ausnahme geworden, da die Anlagentechnik sehr herstellerspezifisch ist.

  • Störungsmanagement: Wenn trotz aller Prävention eine Störung auftritt, muss der Prozess glasklar definiert sein: Wer nimmt den Anruf entgegen, wie wird priorisiert (z.B. Person eingeschlossen = höchste Priorität, sofort Alarmierung; geringerer Fehler = innerhalb x Stunden), wie wird dokumentiert und wie erfolgt die Rückmeldung. Ein zentrale Störmeldestelle (Service Desk), oft per CAFM-System angebunden, verfolgt die Tickets lückenlos. Dadurch wird sichergestellt, dass kein Problem unter den Tisch fällt und alle Beteiligten informiert sind.

  • Kontinuierliche Verbesserung: Nach Instandsetzungen oder Prüfungen sollte man lessons learned notieren. Tritt ein bestimmter Fehler häufig auf? Dann Analyse: Konstruktionsfehler? Bedienfehler? Falls nötig, werden Optimierungsmaßnahmen ergriffen – z.B. Einbau eines robusteren Bauteils, Anpassung der Wartungsintervalle, Schulung des Personals in Bedienung (etwa: wenn Überlastschalter oft anspricht, Personal sensibilisieren, Last besser zu verteilen).

Prävention, Verfügbarkeit und Sicherheit nach Stand der Technik

Zusammengefasst ist die Kombination aus präventiver Wartung, sorgfältiger Inspektion, schneller Instandsetzung und vorausschauender Planung die Grundlage für einen störungsfreien und sicheren Aufzugsbetrieb. Hier zahlt sich jeder investierte Aufwand doppelt aus: in höherer Sicherheit und in geringeren Ausfallkosten. Daher achten Betreiber sehr darauf, dass ihre Instandhaltungsstrategie dem Stand der Technik entspricht und regelmäßig angepasst wird.

Ersatzteilmanagement und Modernisierung

  • Ersatzteilmanagement: Ein oft unterschätzter Teil des Aufzugsservices ist die Logistik rund um Ersatzteile. Wie im Dienstleistungs-Abschnitt erwähnt, ist die Verfügbarkeit von Originalersatzteilen essentiell. Aufzüge bestehen aus vielen spezifischen Komponenten (Antrieb, Steuerungskarten, Türmodule etc.), die herstellerspezifisch sein können. Besonders bei älteren Anlagen kann es vorkommen, dass Ersatzteile nicht mehr produziert werden.

Ein geordnetes Ersatzteilmanagement umfasst:

  • Inventarisierung der Anlagen mit ihren Komponententypen und Baujahren. Daraus lässt sich ermitteln, welche Teile evtl. obsolet werden könnten.

  • Zusammenarbeit mit Herstellern und spezialisierten Lieferanten, um kritische Ersatzteile bevorraten zu lassen. Viele Servicefirmen betreiben eigene zentrale Lager. Wie ein Anbieter angibt, werden zehntausende Ersatzteile unterschiedlichster Marken vorgehalten, teils mit Overnight-Lieferung.

  • Für betriebswichtige Aufzüge kann der Betreiber sogar eigene Bestände anlegen. Beispielsweise könnte man einen Satz Türantriebsmotoren und Elektronikmodule auf Lager halten, wenn diese erfahrungsgemäß alle x Jahre ausfallen und lange Lieferzeit hätten.

  • Nachfertigung: Für ganz seltene oder eingestellte Teile gibt es Firmen, die Nachbauten oder generalüberholte Teile anbieten. In Ausnahmefällen können mechanische Komponenten im Sondermaschinenbau nachgefertigt werden, was jedoch teuer ist.

  • Digitalisierung hilft auch hier: Ersatzteilmanagement-Module im CAFM können automatisch Bestände überwachen, Lieferzeiten anzeigen und im Störungsfall gleich passende Ersatzteilnummern auswerfen, um Zeit zu sparen.

Stillstandszeiten minimieren, Betriebssicherheit maximieren

All dies soll sicherstellen, dass ein Aufzug nicht wochenlang stillsteht, nur weil ein spezifisches Ersatzteil fehlt. Downtime-Kosten in einem Großunternehmen wären ungleich höher als die Lagerhaltungskosten.

Modernisierung: Irgendwann kommt für jede Anlage der Punkt, an dem häufige Störungen, Ersatzteilprobleme oder nicht mehr zeitgemäße Technik eine Modernisierung ratsam machen. Modernisierung kann in verschiedenen Tiefen erfolgen:

  • Teilmodernisierung: Austausch einzelner Komponenten, z.B. Einbau einer neuen Steuerung, wenn die alte nicht mehr zuverlässig ist. Oder Nachrüstung eines Frequenzumrichters am Antrieb für sanfteren Lauf und Energieeinsparung. Auch der Ersatz alter Schacht-Türen durch lichtschrankengesteuerte Türen wäre eine Teilmodernisierung.

  • Komplettmodernisierung: Hier wird die Aufzugsanlage im Prinzip „runderneuert“. Nur Schacht und Kabine bleiben evtl. bestehen, die gesamte Technik (Antrieb, Steuerung, Kabinenausstattung, Türsystem) wird neu eingebaut. Dies kommt oft nach 20-30 Betriebsjahren in Betracht, wenn vieles verschlissen ist oder Normen nicht mehr erfüllt werden. Danach hat man quasi einen neuwertigen Aufzug, der weitere Jahrzehnte dienen kann.

  • Nachrüstung von Sicherheitssystemen: Speziell gefordert in TRBS 3121 ist z.B. bei älteren Anlagen die Nachrüstung eines Fahrkorbnotsignals (Notruf). Generell sollten ältere Aufzüge zumindest so nachgerüstet werden, dass sie keine erheblichen Sicherheitslücken zu modernen Anlagen haben. Die Norm EN 81-80 (SNEL) gibt Hinweise, welche Upgrades sinnvoll sind (z.B. Lichtgitter statt alter Schwellenkontakte, Überdrehzahlbegrenzer, Zweischlingenfang an Gegengewichten etc.).

Modernisierung von Aufzugsanlagen – Wirtschaftlichkeit, Betriebssicherheit und Werterhalt

Gründe für Modernisierung sind neben der Betriebssicherheit auch Performance und Komfort. Ältere Aufzüge sind oft langsamer, unruhiger und energiehungriger. Ein Unternehmen wird abwägen: was kostet die Modernisierung vs. was kostet es, den alten Lift weiterzufahren (inkl. Ausfallrisiko)? Oft gibt es auch Firmenvorgaben hinsichtlich Corporate Design – dann soll z.B. die Kabine an das aktuelle Design angepasst werden (Werterhaltung der Immobilie).

Aufzugsmodernisierung im Lebenszykluskonzept

  • Das Aufzugsmanagement erstellt in der Regel ein Lebenszykluskonzept: Es wird geplant, wann welcher Aufzug ins Modernisierungsfenster kommt, basierend auf Alter, Störstatistik und ggf. Lebensdaueranalysen. Eine Lebenszyklusanalyse berücksichtigt technische und wirtschaftliche Aspekte: Wenn z.B. Ersatzteile abgekündigt sind und die Störhäufigkeit steigt, verschlechtert sich die Wirtschaftlichkeit – dann rechnet sich eine Modernisierung mittelfristig durch geringere Instandhaltungskosten.

  • Planung und Durchführung: Eine Modernisierung ist ein größeres Projekt. Es müssen Budget und evtl. Fördermittel (z.B. KfW-Programme für Energieeinsparung) eingeholt werden. Dann folgt die technische Planung: Bleibt die Kabine oder kommt eine neue? Passt ein neuer Antrieb in den vorhandenen Schachtkopf? Sind Schachtverstärkungen nötig? Die Umsetzungszeit muss so gelegt werden, dass der Betrieb möglichst wenig gestört ist (ggf. in Betriebsferien). Kommunikation an die Nutzer ist wichtig, weil der Aufzug während der Umbauphase ausfällt – oft 2-6 Wochen je nach Umfang.
    Nach der Modernisierung erfolgt eine Abnahmeprüfung durch eine ZÜS, da viele sicherheitsrelevante Teile neu sind. Erst danach darf der Aufzug wieder in Betrieb.Nach der Modernisierung erfolgt eine Abnahmeprüfung durch eine ZÜS, da viele sicherheitsrelevante Teile neu sind. Erst danach darf der Aufzug wieder in Betrieb.

  • Nutzen der Modernisierung: Ein erfolgreich modernisierter Aufzug ist praktisch wie neu: höhere Energieeffizienz, höhere Zuverlässigkeit, besserer Komfort, Erfüllung aller aktuellen Sicherheitsstandards, und oft auch optisch attraktiver. Dadurch steigt der Wert des Gebäudes. Auch kann es betriebsintern positiv wahrgenommen werden, wenn man sieht, das Unternehmen investiert in moderne Infrastruktur (Stichwort Employee Experience).

Ausfallsicherheit und Kosteneffizienz im Aufzugsmanagement

Es ist das Lebenszyklusmanagement mit geplanter Modernisierung ein wesentlicher Bestandteil des Aufzugsmanagements im Facility Management. Anstatt zu warten, bis ein Aufzug irreparabel ausfällt, wird proaktiv die Erneuerung geplant. Dies spart langfristig Kosten und vor allem Nerven, denn ein ungeplanter Totalausfall wäre im operativen Betrieb eines Großunternehmens äußerst problematisch.

Dokumentation und Nachweisführung

Eine akribische Dokumentation ist im Aufzugsmanagement aus mehreren Gründen unerlässlich: Rechtssicherheit, Transparenz und Wissensbewahrung. In Deutschland besteht ohnehin Aufbewahrungspflicht für alle aufzugrelevanten Dokumente, da der Betreiber im Fall der Fälle nachweisen können muss, dass er seine Pflichten erfüllt hat.

Wichtige Elemente der Aufzugsdokumentation sind:

  • Betriebs- und Prüfbuch: Für jede Anlage wird ein Anlagenordner (physisch oder digital) geführt. Darin werden alle Prüfberichte der ZÜS-Prüfungen gesammelt, ebenso die Wartungsprotokolle jeder planmäßigen Wartung. Auch Berichte über durchgeführte Reparaturen oder Modernisierungen gehören dazu. Dieses „Prüfbuch“ muss bei behördlichen Kontrollen vorzeigbar sein.

  • Gefährdungsbeurteilung: Die initiale und alle aktualisierten Gefährdungsbeurteilungen der Aufzugsanlage müssen dokumentiert und auf dem neuesten Stand gehalten werden. Hieraus gehen die identifizierten Risiken und Schutzmaßnahmen hervor. Bei Änderungen (z.B. neuer Betreiber, Umbau) ist die Beurteilung fortzuschreiben.

  • Notfallplan: Ebenfalls Teil der Doku ist der schriftliche Notfallplan für Befreiung. Dieser sollte klar festhalten, wer zuständig ist, welche Nummern zu rufen sind, wie vorzugehen ist (inkl. Skizzen von Schachtzugangspunkten etc.). Kopien dieses Plans sollten strategisch verteilt sein: an der Pforte, im Kontrollraum, bei der Notrufzentrale, und ein Auszug meist auch gut sichtbar im Maschinenraum.

  • Wartungsverträge und Zertifikate: Es wird festgehalten, welche Firma die Wartung übernimmt, inkl. deren Qualifikationsnachweise (z.B. Zertifizierung nach ISO 9001, Zulassung als Fachfirma). Auch Schulungsnachweise interner Mitarbeiter (z.B. Befreiungsschulung) werden gesammelt.

  • Technische Dokumentation: Die Dokumentation vom Hersteller (Schaltpläne, Aufbauzeichnungen, Konformitätserklärung, Anleitungen) muss ebenfalls aufbewahrt werden. Sie wird benötigt, wenn Reparaturen anstehen oder Änderungen geplant sind. Oft lagern solche Unterlagen im Maschinenraum in einem Dokumentenschrank, zusätzlich digital im FM-System.

  • KPI-Reports und Wartungsberichte: Wie im KPI-Abschnitt erläutert, werden Kennzahlen oft periodisch in Berichten zusammengefasst. Diese Berichte (z.B. Kennzahlenverlauf über das Jahr, Abweichungsanalysen) werden archiviert. Sie dienen intern zur Bewertung der Performance, können aber auch extern nützlich sein, etwa um bei Vertragsverhandlungen mit dem Serviceanbieter auf konkrete Zahlen zu verweisen.

  • Digitale Nachverfolgung: Viele Unternehmen setzen auf digitale Systeme, um die Dokumentation zu führen. Das hat Vorteile: revisionssichere Archivierung, schnelle Durchsuchbarkeit und die Möglichkeit, Erinnerungen für Fristen zu automatisieren. So kann kein Prüftermin vergessen gehen, da das System frühzeitig Alarm schlägt. Digitale Lösungen ermöglichen auch, Dokumente für Audits bereitzustellen, ohne Ordner wälzen zu müssen.

Rechtssicherheit, Nachweispflicht und Qualitätssicherung durch lückenlose Aufzeichnungen

Die Nachweisführung gegenüber Dritten ist ein essenzieller Zweck all dieser Dokumentation. Kommt es z.B. zu einem Unfall, wird die erste Frage der Ermittler sein: „Wurde die Anlage vorschriftsmäßig gewartet und geprüft?“ Dann zieht man das Prüf- und Wartungsbuch heran. Wenn dort lückenlos vermerkt ist, dass alle Wartungen erfolgten und die letzte Prüfung ohne Mängel war, ist der Betreiber erstmal auf der sicheren Seite.

Auch Versicherungen verlangen im Schadenfall solche Nachweise, um festzustellen, ob eventuell Fahrlässigkeit vorlag. Und nicht zuletzt: Auch die Nutzer haben ein Interesse. In großen Unternehmen gibt es oft interne Arbeitsschutz-Audits oder auch Betriebsratsnachfragen zur Sicherheit. Da ist es beruhigend, wenn man belegen kann: Ja, unsere 10 Aufzüge sind alle vorschriftsmäßig betreut, hier die Belege.

Eine gründliche Dokumentation ermöglicht es außerdem, Trends und Historie nachzuvollziehen. Wenn z.B. in den letzten 5 Jahren eine bestimmte Komponente 3-mal getauscht wurde, kann man das aus den Unterlagen sehen – ein Indiz, dass vielleicht ein tieferliegendes Problem besteht. Ohne Doku würde solches Wissen verlorengehen.

Es ist die Dokumentation kein bürokratischer Selbstzweck, sondern integraler Bestandteil der Betreiberpflicht. Sie schafft Transparenz und ist ein Werkzeug zur Qualitätssicherung. Wie es in der FM-Fachwelt heißt: "Was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht gemacht." Daher wird großer Wert darauf gelegt, die Aufzugsdokumentation vollständig, aktuell und geordnet zu halten – heute idealerweise unterstützt durch digitale Lösungen, die den Aufwand minimieren und die Verlässlichkeit erhöhen.