Die technische Dokumentation von Aufzugsanlagen ist ein zentraler Bestandteil der Betreiberverantwortung und der Grundlage für den sicheren, rechtskonformen und wirtschaftlichen Betrieb über den gesamten Lebenszyklus hinweg. Als überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) unterliegen Aufzüge besonderen Anforderungen hinsichtlich ihrer Prüfung, Wartung, Modernisierung und Nachweisführung. Eine strukturierte, aktuelle und vollständige Dokumentation ist Voraussetzung für die Erbringung dieser Nachweise gegenüber Aufsichtsbehörden, Versicherungen, ZÜS-Prüfstellen und internen oder externen Auditoren.
Die technische Dokumentation von Aufzugsanlagen ist keine Nebenpflicht, sondern ein zentrales Element der Betreiberverantwortung. Sie schafft Transparenz, Sicherheit, Nachvollziehbarkeit und Optimierungsmöglichkeiten im technischen Betrieb.
BetrSichV § 3, § 10, § 15, § 16: Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung, zur Instandhaltung, zur Prüfung vor Inbetriebnahme und zur wiederkehrenden Prüfung
TRBS 1201 / TRBS 3121: Anforderungen an die Nutzungssicherheit und die Dokumentation von Prüfungen und Instandhaltungen
DIN EN 81-20 / 81-50: Technische Anforderungen für Bau, Ausrüstung und Sicherheitseinrichtungen von Aufzügen
DIN EN 13015: Mindestanforderungen an die Wartungsleistungen und deren Dokumentation
VDI 3810 Blatt 6: Betreiberverantwortung für Aufzüge im Facility Management
DIN 13460: Strukturierte Gliederung der Instandhaltungsdokumentation
Ziele der technischen Dokumentation
Nachweis der Einhaltung gesetzlicher und normativer Vorgaben
Sicherstellung der Betriebsbereitschaft, Nutzungssicherheit und Interventionsfähigkeit
Grundlage für Wartung, Modernisierung und Umbau
Vorbereitung auf ZÜS-Prüfungen und interne Audits
Transparenz für Betreiber, Facility Management und Wartungsdienstleister
Struktur der technischen Dokumentation (nach DIN 13460; Auszug) - Anlagengrunddaten