Störungsmanagement und Notfallprozesse (Notruf, Personenbefreiung)
Facility Management: Aufzugsmanagement » Betrieb » Entstörungsmanagement
Trotz guter Wartung lassen sich Störungen im Betrieb nie vollständig ausschließen.
Entscheidend ist, wie effizient und sicher darauf reagiert wird. Besonders kritisch sind Fälle, in denen Personen im Aufzug eingeschlossen sind oder gar Unfälle passieren.
Störungsmeldung und Erste Maßnahmen
In vielen Fällen wird eine Störung von Nutzern bemerkt (z. B. Aufzug bleibt stecken) oder von einer Fernüberwachung detektiert. Moderne Aufzugssteuerungen können Fehlermeldungen automatisch an ein zentrales System senden (z. B. via GSM-Modem an die Wartungsfirma). In älteren oder einfacheren Anlagen läuft die Meldung über Nutzer: Der Eingeschlossene betätigt den Notrufknopf, wodurch eine Sprechverbindung zur Notrufzentrale hergestellt wird. Sollte der Aufzug nur gestört sein, ohne Personen, meldet oft der Aufzugswärter oder ein Nutzer die Störung telefonisch an den FM oder direkt an die Service-Hotline.
Notruf- und Befreiungsablauf
Sobald ein Notruf eingeht, greift ein definierter Prozess:
1. Notrufzentrale reagiert sofort: Der Anruf wird innerhalb von Sekunden entgegengenommen (meist meldet das System automatisch die Aufzug-ID). Die Zentrale spricht mit dem Eingeschlossenen, beruhigt ihn, gibt Anweisungen (ruhig verhalten, genügend Luft, kein Versuch eigenständig zu entkommen). Gleichzeitig verständigt der Operator der Zentrale das hinterlegte Befreiungsteam.
2. Alarmierung des Befreiungspersonals: Je nach Vertrag wird entweder ein Techniker der Wartungsfirma oder ein externer Interventionsdienst oder ein geschulter Hausmeister alarmiert. Diese Person muss ständig erreichbar sein und eine maximale Ausrückzeit haben, um das 30-Minuten-Ziel einzuhalten. TRBS 3121 fordert eine Hilfsfrist von <= 30 Minuten, d. h. vom Notruf bis zur Ankunft am Aufzug.
3. Zugang zum Aufzug: Der Helfer benötigt Zugang zum Gebäude und Schlüssel zum Maschinenraum. Daher sind Organisationsmaßnahmen wichtig: Hinterlegung von Schlüsseln (z. B. in einem Tresor mit Code für den Notdienst), Information an Pförtner/Sicherheitsdienst, falls nachts.
4. Befreiung der Personen: Der Helfer befreit die Eingeschlossenen gemäß Notfallplan. Wichtig ist, zuvor die Anlage vom Netz zu nehmen (Hauptschalter „O“), gegen Wiederanfahren zu sichern und ggf. mit dem zweiten Mann in der Zentrale Rücksprache zu halten. Befreiung erfolgt je nach Lage: Nähe Haltestelle: Türen manuell entriegeln und Personen aussteigen lassen. Zwischen Stockwerken: ggf. Kabine per Handkurbel oder Notbetrieb zum nächsten Halt bewegen. Die Helfer müssen besonders darauf achten, sich selbst nicht zu gefährden (z. B. Absturzsicherung wenn in Schacht gestiegen wird).
5. Erste Hilfe und Betreuung: Sind Personen lange eingeschlossen gewesen oder verunfallt, leistet der Helfer Erste Hilfe und ruft ggf. den Rettungsdienst. Bei Feuerwehreinsatz übernimmt die Feuerwehr die Rettung; der Betreiber/Hausmeister unterstützt mit Objektkenntnis.
6. Nach der Befreiung: Der Aufzug wird außer Betrieb genommen, bis die Ursache geklärt und behoben ist. Das heißt, er bleibt am Hauptschalter aus oder wird mechanisch verriegelt. Erst nach Reparatur und Test wird er wieder freigegeben.
Alle diese Schritte sollten in einem Notfallplan schriftlich festgelegt sein, der im Gebäude ausgehängt oder hinterlegt ist (Maschinenraum, Sicherheitszentrale). Der Notfallplan enthält Kontaktdaten der Notrufzentrale, der Befreiungspersonen, Hinweise für Ersthelfer und ggf. einen einfachen Ablauf. Er wird idealerweise auch den Behörden gemeldet bzw. der Berufsgenossenschaft vorgelegt, die dies in Audits prüfen kann.
Nachbereitung
Jeder Notfall wird im Aufzugsbuch vermerkt (Datum, Uhrzeit, Dauer bis Befreiung, Anzahl/Status der befreiten Personen, Ursache der Störung, getroffene Maßnahmen). Eine Analyse sollte stattfinden: Was war die Ursache? Wie kann man Wiederholungen vermeiden? (z. B. intensivere Wartung, Umbau). Falls die 30-Minuten-Frist überschritten wurde, muss dies intern aufgearbeitet werden – eventuell sind organisatorische Änderungen nötig (mehr Befreiungskräfte verfügbar, Optimierung der Alarmkette).
Entstörungsmanagement ohne Personenbefreiung
Nicht jede Störung hat Eingeschlossene. Bei „gewöhnlichen“ Ausfällen (Aufzug fährt nicht mehr, bleibt leer stehen) alarmiert der Aufzugswärter oder Nutzer den FM oder direkt die Wartungsfirma.
Die Vorgehensweise:
- Störungsmeldung aufnehmen: Uhrzeit notieren, was meldet die Anlage (Anzeige, Fehlermeldung?). Falls Fernüberwachung: automatische Ticket-Erstellung.
- Service rückt aus: Je nach Dringlichkeit (ist es der einzige Aufzug im Gebäude? Gibt es Alternativen?) wird ein Techniker rasch geschickt – oft innerhalb weniger Stunden.
- Absperren/Informieren: In der Zwischenzeit sollte der Betreiber den Aufzug als „Außer Betrieb“ kennzeichnen (Schild „Wartung“ oder ähnliches) und die Nutzer informieren (gerade in Wohnhäusern wichtig, um z. B. mobilitätseingeschränkte Personen zu betreuen).
- Reparatur und Wiederinbetriebnahme: Der Techniker vor Ort prüft den Fehler, repariert ihn wenn möglich sofort (viele Fehler können durch Reset oder Tausch eines Verschleißteils behoben werden). Gelingt das nicht zeitnah (z. B. spezielles Ersatzteil nötig), informiert er den Betreiber über die voraussichtliche Dauer und evtl. Übergangslösungen (z. B. falls Ersatzteilbeschaffung Tage dauert und Bewohner mit Rollstuhl betroffen sind → Interimslösungen überlegen). - Dokumentation: Jeder Einsatz wird dokumentiert (Störungsursache, getane Arbeit, Teile getauscht). Falls ein sicherheitsrelevanter Defekt aufgetreten ist, wird dies auch für die nächste Prüfung notiert.
Unfall und Meldepflicht
Sollte es zu einem Unfall mit Personenschaden im Aufzug kommen (z. B. Absturz, Quetschung, technisches Versagen führt zu Verletzung), ist der Betreiber verpflichtet, dies unverzüglich der Aufsichtsbehörde und der Berufsgenossenschaft zu melden (BetrSichV §19 i.V.m. DGUV-Vorschriften). Die Anlage ist sofort stillzulegen und erst nach Freigabe durch Sachverständige wieder in Betrieb zu nehmen. In solchen Fällen wird oft ein Gutachter hinzugezogen, um die Unfallursache zu analysieren.