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Betrieb und Instandhaltung von Aufzugsanlagen: Leistungsverzeichnis

Facility Management: Aufzugsmanagement » Betrieb » Betriebskonzept » Leistungsverzeichnis

Technische Betriebsführung und Instandhaltung von Aufzugsanlagen (TTS-Ausschreibung)

Technische Betriebsführung und Instandhaltung von Aufzugsanlagen (TTS-Ausschreibung)

Positionsnummer 1.1: Übernahme der technischen Betriebsführung

  • Leistungsart: Management-Dienstleistung (Technische Betriebsführung)

  • Beschreibung: Der Auftragnehmer übernimmt die umfassende technische Betriebsführung aller im Los enthaltenen Aufzugsanlagen. Hierzu zählen sowohl die organisatorische Gesamtverantwortung für den sicheren Betrieb als auch die Koordination sämtlicher Instandhaltungs- und Wartungsmaßnahmen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Aufzüge stets betriebsbereit, sicher und den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechend betrieben werden. Alle Betreiberpflichten gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 3121) werden im Rahmen dieses Vertrags durch den Auftragnehmer erfüllt. Dies umfasst insbesondere:

  • Durchführung notwendiger Gefährdungsbeurteilungen für jede Aufzugsanlage und Umsetzung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen.

  • Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften und Normen (u.a. BetrSichV, TRBS 3121, Unfallverhütungsvorschriften (UVV), DIN EN 81-Reihe, DIN EN 13015) bei Betrieb und Wartung der Anlagen.

  • Laufende Überwachung des Anlagenbetriebs, Dokumentation von Betriebsparametern und frühzeitiges Einleiten von Maßnahmen bei Abweichungen vom Soll-Zustand.

  • Zentrale Ansprechstelle für den Auftraggeber in allen Fragen des Aufzugsbetriebs, regelmäßige Abstimmung und Berichtserstattung über die Anlagenperformance.

  • Durch die Übernahme der technischen Betriebsführung gewährleistet der Auftragnehmer einen reibungslosen, sicheren und hochverfügbaren Aufzugsbetrieb über die gesamte Vertragslaufzeit.

  • Mengeneinheit: Pauschale pro Aufzugsanlage und Jahr

  • Intervall: Laufende Leistung (kontinuierlich über die gesamte Vertragsdauer)

Positionsnummer 1.2: Leistungsumfang der Aufzugsanlagen

  • Leistungsart: Beschreibung des Anlagenbestands (Grundlage der Leistung)

  • Beschreibung: Im Vertragsumfang sind sämtliche Aufzugsanlagen des Industrie- und Verwaltungsgebäudebestands des Auftraggebers enthalten. Dazu gehören unter anderem:

  • Personenaufzüge: Aufzüge zur Personenbeförderung, einschließlich Standard-Personenaufzüge in Bürogebäuden, Panoramaaufzüge (verglaste Kabinen) und Feuerwehraufzüge.

  • Lastenaufzüge: Aufzüge zum Transport von Gütern und ggf. Begleitpersonen, z.B. in Lagerhallen oder Produktion, inklusive Schwerlastaufzüge mit hoher Tragfähigkeit.

  • Maschinenraumlose Aufzüge (MRL): Seilaufzüge ohne separaten Maschinenraum, bei denen Antrieb und Steuerung im Schacht oder am Fahrkorb untergebracht sind.

  • Hydraulische Aufzüge: Aufzugsanlagen, die mittels hydraulischer Hebevorrichtung betrieben werden (typischerweise für geringere Förderhöhen oder besondere Lastanforderungen).

  • Für jede Aufzugsart werden die spezifischen Betriebsbedingungen berücksichtigt. Der Auftragnehmer passt Wartungspläne und Inspektionsmethoden an die jeweilige Aufzugstechnik an (z.B. Berücksichtigung von Hydrauliköl-Wechselintervallen bei hydraulischen Anlagen, spezieller Prüfabläufe für maschinenraumlose Aufzüge etc.). Sämtliche Anlagen, unabhängig von Typ und Bauart, sind in den Leistungsumfang aufgenommen und werden vom Auftragnehmer nach einheitlichen Qualitätsstandards betreut.

  • Mengeneinheit: Aufzählung aller Anlagen (Stückliste, nicht zur Angebotsbewertung – informativ)

  • Intervall: Einmalige Aufstellung zu Vertragsbeginn, Aktualisierung bei Anlagenänderungen

Positionsnummer 1.3: Ziele und Qualitätsstandards

  • Leistungsart: Vorgabe von Servicezielen (Qualitätsanforderungen)

  • Beschreibung: Der Auftragnehmer erbringt alle Leistungen dieser Leistungsbeschreibung nach höchsten professionellen Standards, um folgende Ziele zu erreichen:

  • Maximale Verfügbarkeit: Die Aufzüge sollen eine Hochverfügbarkeit erreichen, Ausfälle sind auf ein Minimum zu reduzieren (Zielvorgabe z.B. ≥ 99% technische Verfügbarkeit pro Anlage im Jahresmittel).

  • Betriebssicherheit: Keine Kompromisse bei der Sicherheit – alle Sicherheitseinrichtungen sind jederzeit funktionsfähig zu halten. Es erfolgen lückenlose Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und sofortige Gefahrenabwehr bei auftretenden Mängeln.

  • Nutzerzufriedenheit: Der Fahrkomfort und die Bedienbarkeit (inkl. Barrierefreiheit) der Aufzüge bleiben jederzeit gewährleistet. Wartezeiten durch Störungen werden minimiert, Notrufe werden schnell und kompetent bearbeitet.

  • Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit: Durch vorausschauende Wartung, Predictive Maintenance und energieeffiziente Maßnahmen werden langfristig Betriebskosten gesenkt sowie Ausfälle proaktiv vermieden. Modernisierungsmaßnahmen erfolgen unter Gesichtspunkten der Energieoptimierung und Wirtschaftlichkeit.

  • Dokumentation und Transparenz: Alle Leistungen werden vollständig dokumentiert und dem Auftraggeber transparent gemacht. Der Auftraggeber kann den Zustand und die Historie jeder Anlage jederzeit nachvollziehen.

  • Diese Qualitätsziele sind verbindlich. Der Auftragnehmer richtet seine Prozesse, Personalplanung und technischen Maßnahmen so aus, dass die genannten Zielgrößen erreicht oder übertroffen werden. Abweichungen werden analysiert und dem Auftraggeber berichtet, inklusive Maßnahmenvorschlägen zur Verbesserung.

  • Mengeneinheit: Vorgabe (qualitative Anforderung, nicht direkt vergütungsrelevant)

  • Intervall: Laufend, Bewertung im Rahmen von regelmäßigen Qualitätsmeetings (z.B. quartalsweise)

Positionsnummer 2.1: 24/7-Notrufsystem und Notdienst

  • Leistungsart: Dauerleistung – Notrufannahme und Soforthilfe (Servicedienst)

  • Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt ein ständig erreichbares 24/7-Notrufsystem für alle Aufzugsanlagen bereit. Jede Aufzugskabine ist mit einer Notrufeinrichtung ausgestattet, die bei Betätigung eine direkte Sprechverbindung zur Notrufzentrale des Auftragnehmers herstellt. Anforderungen und Leistungen im Detail:

  • Ständige Erreichbarkeit: Die Notrufzentrale ist an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr besetzt. Notrufe aus Aufzügen werden unverzüglich (innerhalb weniger Sekunden) angenommen.

  • Qualifizierte Notrufbearbeitung: Geschultes Personal betreut die eingehenden Notrufe, beruhigt eingeschlossene Personen und erfragt systematisch alle notwendigen Informationen (Anlagennummer, Situation, Personenanzahl etc.). Die Kommunikation kann in deutscher Sprache erfolgen; bei Bedarf sind weitere Sprachen verfügbar, um fremdsprachige Nutzer zu unterstützen.

  • Automatische Alarmweiterleitung: Parallel zur Personalkommunikation löst das System automatisch einen Einsatzalarm für den mobilen Notdiensttechniker aus, der für das entsprechende Objekt zuständig ist. So wird ohne Verzögerung die Personenbefreiung eingeleitet.

  • Standortidentifizierung: Jede Aufzugsanlage ist in der Notrufzentrale mit allen relevanten Standortdaten und Kontaktpersonen hinterlegt. Bei Alarmeingang werden diese Daten automatisch angezeigt, sodass der Operator sofort weiß, um welche Anlage es sich handelt und welche Maßnahmen einzuleiten sind.

  • Dokumentation: Jeder Notrufvorgang (Zeitpunkt, Dauer, getroffene Maßnahmen, involvierte Personen) wird protokolliert. Ein schriftlicher Bericht je Notrufereignis wird im Berichtswesen zur Verfügung gestellt.

  • Die Notrufeinrichtung selbst (Hardware im Aufzug) wird vom Auftragnehmer bereitgestellt, betrieben und gewartet. Hierzu zählt auch die regelmäßige Funktionsprüfung der Notruftelefone/Sprechanlagen und der Kommunikationsverbindung (mind. monatlicher Notruftest je Aufzug, automatisiert oder manuell). Stellt der Auftragnehmer einen Defekt im Notrufsystem fest (z.B. Ausfall der Telefonverbindung), wird dies umgehend dem Auftraggeber gemeldet und kurzfristig behoben, um die ständige Erreichbarkeit sicherzustellen.

  • Mengeneinheit: Pauschale pro Aufzugsanlage für Notrufdienst (inklusive aller Notrufe) pro Monat

  • Intervall: Laufende Leistung, dauernd verfügbar (24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche)

Positionsnummer 2.2: Personenbefreiung und Notfalleinsatz

  • Leistungsart: Bereitschafts- und Noteinsatz-Leistung

  • Beschreibung: Im Falle eines Notfalls (eingeschlossene Personen in einer Aufzugskabine oder sonstige akute Gefahrensituationen) übernimmt der Auftragnehmer die schnelle und fachgerechte Personenbefreiung sowie Ersthilfe. Folgende Anforderungen gelten:

  • 24/7-Bereitschaft vor Ort: Der Auftragnehmer hält ein Team von qualifizierten Notdiensttechnikern bereit, das jederzeit (rund um die Uhr) einsatzfähig ist. Dieses Team ist mit den betreuten Objekten vertraut und verfügt über die notwendigen Zugangsmittel (Schlüssel, Zugangskarten) zu Gebäuden, Technikräumen und Schächten.

  • Maximale Reaktionszeit: Die Zeit von der Notruf-Absetzung bis zum Eintreffen eines Technikers vor Ort darf 30 Minuten nicht überschreiten (innerhalb urbaner Gebiete) – Ziel ist eine möglichst kürzere Interventionszeit. In ländlichen oder besonders weitläufigen Gebieten ist eine maximale Reaktionszeit von 60 Minuten zulässig, sofern vertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist. Diese Vorgaben gelten 24/7.

  • Fachgerechte Befreiung: Die Techniker sind geschult in der fachmännischen Befreiung eingeschlossener Personen. Dabei werden die entsprechenden Notfallabläufe gemäß Notfallplan eingehalten, um eine sichere und zügige Befreiung ohne Gefährdung der Personen zu gewährleisten. Nach Möglichkeit wird der Aufzug regulär zum nächsten Halt bewegt; falls das nicht möglich ist, erfolgt die manuelle Notbefreiung über den Schachtzugang, unter Beachtung aller Sicherheitsmaßnahmen (z.B. vorheriges Abschalten der Anlage, Gegenbewegungssperre etc.).

  • Erste Hilfe und Betreuung: Befreite Personen werden vom Techniker betreut und, falls nötig, medizinisch erstversorgt (die eingesetzten Techniker verfügen über aktuelle Erste-Hilfe-Schulung). Bei Verletzungen oder medizinischen Problemen wird umgehend der Rettungsdienst hinzugezogen.

  • Einsatzdokumentation: Jeder Notfalleinsatz wird detailliert dokumentiert (Uhrzeiten, Anzahl befreiter Personen, Ursache der Störung, durchgeführte Maßnahmen). Der Auftraggeber wird unmittelbar nach Abschluss der Personenbefreiung über den Vorfall informiert. Anschließend erfolgt innerhalb von 24 Stunden ein schriftlicher Einsatzbericht mit Ursachenanalyse und ggf. Empfehlungen, um zukünftige Vorfälle zu vermeiden.

  • Wiederinbetriebnahme oder Absicherung: Nach der Personenbefreiung entscheidet der Techniker über die sichere Wiederinbetriebnahme des Aufzugs. Kleinere Störungen werden nach Möglichkeit sofort behoben, sodass der Betrieb zügig wiederaufgenommen werden kann. Ist eine umgehende Reparatur nicht möglich, bleibt die Anlage außer Betrieb: Der Techniker sichert den Aufzug (Abschalten, gegen unbefugte Benutzung gesichert) und kennzeichnet ihn deutlich als außer Betrieb. Der Auftragnehmer organisiert dann schnellstmöglich die Instandsetzung und informiert den Auftraggeber über die voraussichtliche Ausfallzeit.

  • Mengeneinheit: Pauschale pro Aufzugsanlage für Notdienstbereitschaft inkl. Personenbefreiung (Monats-/Jahrespauschale)

  • Intervall: Laufende Leistung, jederzeit bei Bedarf abrufbar; Abrechnung üblicherweise pauschal pro Zeitraum (Monat/Jahr) unabhängig von der Anzahl der Einsätze

Positionsnummer 2.3: Barrierefreiheit und Benutzeranforderungen

  • Leistungsart: Zusätzliche Gewährleistungsleistung (besondere Betriebsqualität)

  • Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Barrierefreiheit und die nutzerfreundliche Ausstattung der Aufzüge jederzeit gewährleistet sind. Hierzu gehören insbesondere:

  • Funktionale Barrierefreiheit: Alle Einrichtungen, die der barrierefreien Nutzung dienen, müssen betriebsbereit sein. Dazu zählen z.B. Braille-/Prägeschrift und taktile Beschriftungen an Bedientableaus, akustische Etagenansagen, visuelle Anzeigen (Etagenanzeigen, Fahrtrichtung) sowie ggf. Sprachsteuerungen oder weitere Assistenzsysteme. Der Auftragnehmer prüft im Rahmen der Wartung die Funktion dieser Elemente und behebt umgehend etwaige Ausfälle (z.B. defekte Ansagegeräte oder Beleuchtung der Bedienelemente).

  • Notruf für eingeschränkte Personen: Das Notrufsystem (Pos. 2.1) ist so ausgelegt, dass auch Personen mit Einschränkungen es problemlos nutzen können (großflächige gut erkennbare Notruftaster, optische Bestätigung des Notrufsignals in der Kabine, ggf. Induktionsschleife für Hörgeräte). Der Auftragnehmer testet diese Funktionen regelmäßig.

  • Haltegenauigkeit und Nivellierung: Für Rollstuhlfahrer und Personen mit Gehhilfen ist es entscheidend, dass der Aufzug exakt auf Etagenebene hält. Der Auftragnehmer überwacht und justiert bei Wartung die Haltegenauigkeit der Kabine. Abweichungen über zulässige Toleranzen hinaus werden unverzüglich beseitigt.

  • Türöffnungszeiten und Kräfte: Die Schachttüren und Kabinentüren sollen so eingestellt sein, dass auch mobilitätseingeschränkte Personen gefahrlos ein- und aussteigen können. Türöffnungszeiten werden nicht unnötig knapp bemessen; die Schließkraft und -geschwindigkeit werden gemäß Normen eingestellt (DIN EN 81-70 für Barrierefreiheit) und regelmäßig gemessen. Sicherheitssysteme wie Lichtvorhänge oder Türsensoren müssen aktiv und zuverlässig funktionieren, um ein Einklemmen zu verhindern.

  • Kennzeichnung und Informationen: Alle sicherheitsrelevanten Hinweise in oder an den Aufzügen (z.B. Maximalbelastung, Prüfplaketten, Notrufhinweise, Piktogramme) werden vom Auftragnehmer auf Vorhandensein und Lesbarkeit geprüft. Fehlende oder beschädigte Hinweise ersetzt der Auftragnehmer umgehend. Insbesondere der Aushang des Notfallplans mit den Notrufnummern muss an jeder Anlage aktuell und gut sichtbar vorhanden sein.

  • Nutzerzufriedenheit: Der Auftragnehmer achtet auch auf allgemeine Komfortaspekte: z.B. korrekte Ausrichtung der Kabine an den Haltestellen, keine übermäßigen Erschütterungen oder Geräusche, saubere Kabinen und Türbereiche. Solche Punkte werden im Wartungsprotokoll festgehalten und bei Bedarf Maßnahmen zu deren Verbesserung vorgeschlagen.

  • Ziel ist, dass die Aufzüge von allen Personen – einschließlich Menschen mit Behinderungen, älteren Personen, Kindern etc. – sicher und ohne fremde Hilfe benutzt werden können. Etwaige Beschwerden von Nutzern hinsichtlich der Bedienbarkeit oder Sicherheit nimmt der Auftragnehmer ernst und geht ihnen unverzüglich nach.

  • Mengeneinheit: Qualitätsanforderung pro Anlage (keine separate Vergütungspostion, Kosten in Wartung enthalten)

  • Intervall: Laufend, Überprüfung der Funktionen mindestens im Zuge jeder planmäßigen Wartung

Positionsnummer 2.4: Störfallmanagement und Eskalationsverfahren

  • Leistungsart: Organisatorische Leistung (Prozessregelung bei Störungen)

  • Beschreibung: Der Auftragnehmer richtet ein effektives Störfallmanagement ein, um ungeplante Anlagenstillstände möglichst rasch zu beheben und die Auswirkungen auf den Gebäudebetrieb gering zu halten. Bestandteile des Störfallmanagements sind:

  • Störungsannahme: Neben Notrufen (Pos. 2.1) können auch Störungen gemeldet werden, bei denen keine Personen eingeschlossen sind (z.B. Ausfall einer Anlage, die aus anderen Gründen detektiert wird). Der Auftragnehmer betreibt hierfür eine Meldestelle (identisch mit der Notrufzentrale oder separate Hotline), die Störungsmeldungen vom Auftraggeber oder dessen Personal entgegennimmt. Auch automatische Störmeldungen aus dem Fernüberwachungssystem werden hier aufgezeichnet.

  • Priorisierung: Eingehende Störmeldungen werden nach Dringlichkeit und Art klassifiziert. Höchste Priorität haben natürlich Notfälle mit Personeneinschluss. Danach folgen Störungen, die den Betrieb erheblich beeinträchtigen (z.B. Ausfall des einzigen Personenaufzugs in einem Gebäude oder sicherheitsrelevante Defekte). Geringere Priorität haben z.B. Schönheitsfehler oder Teilausfälle, die die Nutzung nicht wesentlich einschränken.

  • Reaktionszeiten je Störungsart: Der Auftragnehmer garantiert definierte Reaktionszeiten für den Störeinsatz:

  • Kategorie A (Kritisch, Personengefährdung): Sofortige Reaktion, Techniker spätestens innerhalb 30 Minuten vor Ort.

  • Kategorie B (Dringend, Betriebsrelevant): z.B. Ausfall eines Hauptaufzugs – Techniker vor Ort innerhalb 2 Stunden nach Störungsmeldung.

  • Kategorie C (Normal, geringer Impact): z.B. Störung an einem von mehreren Aufzügen oder Komforteinschränkung – Techniker vor Ort innerhalb 24 Stunden.

  • Kategorie D (Geringfügig): Kleinere Mängel ohne akute Auswirkungen (z.B. defekte Kabinenbeleuchtung sofern Notbeleuchtung intakt) – Behebung im Zuge der nächsten planmäßigen Wartung oder nach Absprache, spätestens innerhalb 4 Wochen.

  • Hinweis: Die genaue Kategorisierung und Fristen können an die Anforderungen des Auftraggebers angepasst werden. Die oben genannten Werte dienen als Richtwerte für hohe Servicequalität.

  • Eskalation: Sollte eine Störung nicht innerhalb einer angemessenen Zeit behoben werden können (z.B. komplexer Fehler, Ersatzteil nicht sofort verfügbar), informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber proaktiv und schlägt ggf. Eskalationsmaßnahmen vor. Dazu kann gehören: Bereitstellung eines alternativen Aufzugs (falls vorhanden, z.B. Freigabe eines Lastenaufzugs für Personenverkehr), Sondereinsatz eines Spezialisten-Teams, Expressbeschaffung von Teilen oder – falls die Nutzungssituation es erfordert – vorübergehende Stellung von Servicepersonal (z.B. Portier, der auf alternative Wege hinweist) etc.

  • Kommunikation: Bei gravierenden Störungen informiert der Auftragnehmer umgehend die zuständigen Stellen des Auftraggebers (z.B. Facility Manager vor Ort). Ein Störungsmeldungsbericht mit Angabe der Art der Störung, getroffenen Maßnahmen und der voraussichtlichen Wiederinbetriebnahmezeit wird innerhalb kurzer Zeit (z.B. 2 Stunden) elektronisch übermittelt.

  • Ursachenanalyse: Nach Behebung einer größeren Störung analysiert der Auftragnehmer die Ursache und dokumentiert sie in der Anlagenhistorie. Wiederkehrende Störungsmuster werden erkannt und es werden präventive Maßnahmen vorgeschlagen (z.B. Austausch eines störanfälligen Bauteils, Anpassung von Wartungsintervallen).

  • Das Störfallmanagement des Auftragnehmers ist darauf ausgerichtet, Stillstandszeiten zu minimieren, die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten und den Auftraggeber jederzeit über den Status informiert zu halten.

  • Mengeneinheit: Pauschale für Störfallmanagement (organisatorische Einbindung in Wartungspauschale enthalten)

  • Intervall: Laufend, Leistungen werden im Störungsfall abgerufen; regelmäßige Auswertung von Störfällen z.B. quartalsweise im Bericht

Positionsnummer 3.1: Wartungsplanung und -zyklen

  • Leistungsart: Planung/Ingenieursleistung (Festlegung der Wartungsintervalle)

  • Beschreibung: Der Auftragnehmer erstellt für jede Aufzugsanlage einen individuellen Wartungsplan, der auf den Empfehlungen des Herstellers, den relevanten Normen (insb. DIN EN 13015 für Instandhaltungsinstruktionen) sowie der Nutzungshäufigkeit und dem Alter der Anlage basiert. Allgemeine Mindestvorgaben für Wartungsintervalle sind:

  • Hoch frequentierte Anlagen: Aufzüge in stark genutzten Gebäuden (z.B. öffentliche Einrichtungen, Hochhäuser, Aufzüge mit >\~6.000 Fahrten pro Monat) werden monatlich gewartet.

  • Normal frequentierte Anlagen: Übliche Personenaufzüge in Bürogebäuden oder Wohngebäuden mit mittlerer Nutzung (z.B. 2.000–6.000 Fahrten pro Monat) werden alle 2 Monate oder mindestens vierteljährlich gewartet.

  • Gering frequentierte Anlagen: Wenig genutzte Aufzüge (z.B. in niedrigen Gebäuden, < 2.000 Fahrten/Monat) können nach Abstimmung vierteljährlich oder halbjährlich gewartet werden, jedoch mindestens zweimal pro Jahr.

  • Besondere Fälle: Bei sehr hoher Beanspruchung (z.B. Aufzüge in industrieller Produktion mit Dauerbetrieb oder sehr alte Aufzüge > 15 Jahre) kann ein engmaschigeres Intervall erforderlich sein (bis hin zu 14-tägiger oder wöchentlicher Sichtkontrolle plus monatlicher Wartung). Ebenso sind nach größeren Modernisierungen in den ersten Monaten gegebenenfalls verkürzte Intervalle sinnvoll (Einlaufphase).

  • Der Wartungsplan wird mit dem Auftraggeber abgestimmt und schriftlich festgehalten. Darin sind für jede Anlage die Intervalle und die auszuführenden Wartungsarbeiten je Turnus definiert. Der Auftragnehmer plant die Wartungstermine langfristig im Voraus und stimmt sie terminlich mit dem Auftraggeber bzw. den Nutzern ab, um Betriebsabläufe möglichst wenig zu stören (z.B. Wartung in Nebenzeiten). Zusätzlich berücksichtigt der Wartungsplan gesetzliche Prüfintervalle und integriert diese, sodass Wartung und behördliche Prüfungen zeitlich sinnvoll koordiniert werden.

  • Jeder Wartungszyklus beinhaltet neben den Routinearbeiten auch eine Sicht- und Funktionskontrolle aller sicherheitsrelevanten Komponenten (entspricht der Betreiberpflicht zur regelmäßigen Kontrolle, die der Auftragnehmer hiermit im Auftrag übernimmt – Inaugenscheinnahme, vgl. TRBS 3121). So wird sichergestellt, dass zwischen den offiziellen Prüfungen kein sicherheitskritischer Zustand unentdeckt bleibt.

  • Mengeneinheit: Wartungsplan/Dokument je Anlage (inklusive aller Intervalldefinitionen)

  • Intervall: Erstellung einmalig zu Vertragsbeginn; Überprüfung und Aktualisierung jährlich oder bei wesentlichen Änderungen (z.B. Nutzungsänderung, Störungsaufkommen)

Positionsnummer 3.2: Vorbeugende Wartung (Inspektion und Pflege)

  • Leistungsart: Wiederkehrende technische Dienstleistung (präventive Wartung)

  • Beschreibung: Im Rahmen der vorbeugenden Wartung führt der Auftragnehmer regelmäßig eine umfassende Inspektion, Prüfung und Wartung jeder Aufzugsanlage durch. Ziel ist es, Verschleiß frühzeitig zu erkennen, die Sicherheitseinrichtungen zu prüfen und den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage zu bewahren. Die folgenden Tätigkeiten sind beispielhaft Bestandteil jeder Wartung (je nach Intervall ggf. mit unterschiedlicher Tiefe):

  • Visuelle Gesamtinspektion: Sichtprüfung von Kabine, Schacht und Maschinenraum (soweit vorhanden) auf ungewöhnliche Veränderungen, Schäden oder Verschmutzungen. Kontrolle auf Rost, Risse, Undichtigkeiten (z.B. Hydraulikölverlust), Beschädigungen an Türen, Wänden oder der Schachtgrube, Anzeichen von Überhitzung oder Brand (z.B. geschmorte Kabel).

  • Funktionstest sicherheitsrelevanter Komponenten: Überprüfung der korrekten Funktion aller Sicherheitseinrichtungen: Fangvorrichtung und Sicherheitsbremse (Prüfung mittels Fahrkorb-Notstopp falls im Wartungsplan vorgesehen), Geschwindigkeitsbegrenzer (Funktionsprüfung durch manuelle Auslösung im Stillstand soweit möglich), Türverriegelungen und Türkontakte (Test, ob die Anlage bei offener Tür nicht anläuft und ob Türen nur innerhalb der Entriegelungszone geöffnet werden können), Notbremsschalter, Überlastwarnsystem (Test mit Prüflast oder Simulation), Endschalter und Puffer im Schacht, Funktionsprüfung der Kabinen-Notbeleuchtung sowie des Alarmgebers (Glocke) und der Zweirichtungs-Notrufkommunikation.

  • Kontrolle der Antriebs- und Tragseilsysteme: Überprüfung des Maschinenantriebs (Motor, Getriebe) auf Geräusche, Temperatur und Leckagen. Messung oder Beobachtung der Bremsenfunktion (Bremslücke, Auslöseverhalten). Inspektion der Tragseile oder Riemen auf Verschleiß, Drahtbrüche, Korrosion und korrekte Spannung/Auflage. Bei Hydraulikaufzügen Kontrolle des Zylinders auf Dichtheit und Korrosion sowie der Hydraulikschläuche und Ventile.

  • Schmier- und Reinigungsarbeiten: Abschmieren aller erforderlichen Komponenten gemäß Wartungsplan (Führungsführungen, Türschließmechanismen, Seilscheibenlager, etc.) mit geeigneten Schmiermitteln. Entfernung von Staub, Schmutz und Fremdkörpern aus dem Maschinenraum, dem Schacht (inkl. Schachtgrube) und dem Kabinendach. Reinigung der Kabinen-Türführungen, Fotozellen/Lichtschranken und der Türschwellen, um einen reibungslosen Lauf zu gewährleisten.

  • Türmechanismen prüfen: Inspektion und Justage der Türantriebe und -schließer. Überprüfung der Leichtgängigkeit der Türrollen, Einstellung der Türschließgeschwindigkeit und -kraft gemäß Norm. Test der Lichtvorhänge bzw. Sensoren durch Simulation eines Hindernisses.

  • Steuerung und elektrische Komponenten: Sichtprüfung der Schaltschränke, Platinen und Kontakte auf ordnungsgemäßen Zustand (keine losen Kabel, keine Überhitzungsspuren). Reinigung von Lüftern und Filtern in Steuerungsschränken. Funktionsprüfung der Etagensteuerung (Haltetafeln) und Anzeigen, ggf. Fehlerauslese aus der Steuerung (Auslesen des Fehlerspeichers, falls elektronisch vorhanden). Überprüfung der USV/Pufferbatterien für Notstrom (für Notruf, Beleuchtung) auf Ladezustand und Kapazitätstest nach Herstellervorgaben.

  • Fahrkorbfunktionen: Prüfung der Kabinenausstattung: Beleuchtung (ggf. Lampenwechsel), Belüftung/Ventilator, Funktion von Kabinentableaus und Anzeigeelementen, Funktion von Schlüsselschaltern (z.B. Vorrangfahrtschalter, Feuerwehraufzugsschalter). Reinigung der Kabine (sofern nicht durch Reinigungspersonal abgedeckt, werden zumindest technisch relevante Teile wie Türschwellen gereinigt).

  • Probefahrten: Durchführung mehrerer Testfahrten über die gesamte Fahrstrecke. Dabei werden Anfahr- und Bremsverhalten, Übergänge an Haltestellen und Fahrkomfort beurteilt. Ungewöhnliche Geräusche oder Vibrationen werden erkannt und deren Ursache nachgegangen. Auch Notstopps und Akkumulatorfahrten (bei Notstrombetrieb, falls vorhanden) können testweise ausgelöst werden, um deren Funktion zu prüfen.

  • Einstellarbeiten: Kleinere Justagen werden direkt im Zuge der Wartung vorgenommen, um die Anlage optimal einzustellen (z.B. Nachstellen der Türschließdämpfer, Justieren von Schaltern, leichte Nachregelung von Bremsen innerhalb zulässiger Toleranzen).

  • Jede durchgeführte Wartung wird mit einem detaillierten Wartungsprotokoll dokumentiert. Darin werden alle ausgeführten Arbeiten und Prüfschritte aufgeführt sowie etwaige Feststellungen (Mängel, Abnutzungsgrad von Komponenten, Hinweise) vermerkt. Bei kritischen Befunden, die die Betriebssicherheit betreffen, informiert der Techniker umgehend den zuständigen Ansprechpartner des Auftraggebers und leitet notwendige Sicherungsmaßnahmen ein. Kleinere Mängel, die keinen sofortigen Eingriff erfordern, werden vermerkt und zum nächstmöglichen passenden Zeitpunkt behoben (z.B. Austausch eines Bauteils bei der nächsten Wartung oder mittels separatem Reparaturauftrag).

  • Die vorbeugende Wartung erfolgt herstellerunabhängig, d.h. der Auftragnehmer verfügt über das Know-how, die erforderlichen Werkzeuge und Prüfmittel, um Anlagen verschiedener Fabrikate zu warten. Gegebenenfalls notwendige spezielle Prüfgeräte oder Software für bestimmte Steuerungen werden vom Auftragnehmer bereitgehalten.

  • Mengeneinheit: Wartungseinsatz pro Anlage und durchgeführtem Intervall (z.B. 1 Wartung = 1 Einheit)

  • Intervall: Gemäß festgelegtem Wartungsplan, typischerweise monatlich oder vierteljährlich; zusätzliche außerordentliche Wartungen bei Bedarf (z.B. nach außergewöhnlichen Ereignissen)

Positionsnummer 3.3: Korrektive Instandsetzung (Störungsbehebung und Reparatur)

  • Leistungsart: Ereignisbezogene technische Leistung (Reparaturen bei Bedarf)

  • Beschreibung: Tritt an einer Aufzugsanlage ein Defekt oder Verschleißschaden auf, so übernimmt der Auftragnehmer die korrektive Instandsetzung zeitnah und fachgerecht. Diese Position umfasst alle Arbeiten, die nötig sind, um einen störungsfreien Betrieb nach einem Ausfall oder einer festgestellten Beeinträchtigung wiederherzustellen. Details:

  • Fehlerdiagnose: Bei Störungsmeldung oder Befund eines Mangels führt der Auftragnehmer zunächst eine systematische Diagnose durch. Dies kann vor Ort durch den Techniker erfolgen oder, wenn möglich, zunächst per Ferndiagnose über das angeschlossene Monitoring-System. Fehlercodes der Steuerung werden ausgelesen und interpretiert, mechanische Komponenten werden überprüft, um die Ursache eindeutig zu identifizieren.

  • Reparaturmaßnahmen: Nach Diagnose führt der Techniker die notwendigen Reparaturen durch. Dazu gehören z.B.: Austausch defekter Komponenten (Elektronikmodule, Sensoren, Relais, Taster, Beleuchtungseinheiten, Türantriebe, Frequenzumrichter, Hydraulikventile etc.), Instandsetzen von mechanischen Teilen (z.B. erneuern/justieren von Türschließern, spannen oder tauschen von Treibriemen, Nachstellen von Bremsen, Wechseln abgenutzter Bremsscheiben, Dichtungswechsel bei Hydraulikzylindern, Erneuerung von Pufferdämpfern, Austausch verschlissener Seile nach Prüfvorschrift), elektrische Reparaturen (Kabelreparatur, Klemmen nachziehen, Sicherungs- oder Schutzeinrichtungen ersetzen). Der Auftragnehmer verwendet hierfür möglichst Originalersatzteile oder gleichwertige, vom Hersteller freigegebene Teile, um die Sicherheit und Kompatibilität zu gewährleisten.

  • Einsatz qualifizierter Fachkräfte: Korrektive Reparaturen werden nur von besonders qualifizierten Servicetechnikern oder Spezialteams durchgeführt, insbesondere bei sicherheitsrelevanten Teilen. Wenn z.B. Tragseile getauscht werden oder Arbeiten an der Sicherheitsausrüstung erfolgen, sind stets mindestens zwei Fachkräfte vor Ort (Vier-Augen-Prinzip bei sicherheitskritischen Arbeiten). Gegebenenfalls zieht der Auftragnehmer bei komplexen Fehlern den Hersteller oder einen spezialisierten Ingenieur hinzu, sofern dies zur raschen und sicheren Behebung notwendig ist.

  • Minimierung Ausfallzeit: Der Auftragnehmer setzt alle Hebel in Bewegung, um die Stillstandszeit der Anlage gering zu halten. Wo möglich, werden Reparaturen sofort bei der ersten Intervention erledigt. Sollte ein Ersatzteil nicht vorrätig sein, wird es über den Ersatzteildienst umgehend beschafft. In Abstimmung mit dem Auftraggeber kann bei längerer Reparaturdauer ggf. eine provisorische Inbetriebnahme mit eingeschränkten Funktionen erfolgen, sofern dies sicherheitstechnisch zulässig ist (z.B. Betrieb mit gedrosselter Geschwindigkeit oder Deaktivierung bestimmter Etagenhalte, falls zulässig, bis zur finalen Reparatur). Primär gilt jedoch: keine Anlage geht wieder in Betrieb, bevor nicht alle Sicherheitsfunktionen geprüft und intakt sind.

  • Notwendige Prüfungen nach Reparatur: Nach Abschluss der Reparatur führt der Auftragnehmer alle erforderlichen Tests und Prüfungen durch. Insbesondere, wenn sicherheitsrelevante Bauteile betroffen waren (z.B. Fangvorrichtung, Geschwindigkeitsbegrenzer, Antrieb), wird eine außerordentliche Funktionsprüfung oder ggf. eine Sachkundigenprüfung vorgenommen, um die Betriebssicherheit zu bestätigen. Falls gesetzlich gefordert (z.B. nach wesentlichem Austausch könnte eine Prüfung durch ZÜS nötig sein), koordiniert der Auftragnehmer diese bevor der Normalbetrieb aufgenommen wird.

  • Dokumentation und Meldung: Jede Instandsetzungsarbeit wird dokumentiert. Das umfasst eine Beschreibung der Ursache, der durchgeführten Maßnahmen, der eingesetzten Ersatzteile sowie Datum/Uhrzeit der Wiederinbetriebnahme. Der Auftraggeber erhält einen Reparaturbericht. Signifikante Ausfälle und Reparaturen fließen in die regelmäßigen Berichte ein, inklusive Ursachenanalyse und Empfehlung zur Vermeidung künftiger Schäden (z.B. Anpassung Wartungsintervall, Schulung der Nutzer bei fehlbedienungsbedingten Schäden usw.).

  • Gewährleistung: Auf durchgeführte Reparaturen und ersetzte Teile gewährt der Auftragnehmer eine Gewährleistung im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen (üblicherweise 12 Monate auf die Reparaturleistung, sofern der Ausfall nicht durch Dritteinwirkung verursacht wurde).

  • Die korrektive Instandsetzung ist integraler Bestandteil der Vollservice-Leistung. Kleine Reparaturen sind in der Wartungspauschale enthalten, größere Reparaturen oder der Austausch von Verschleißteilen können je nach Vertragsmodell separat vergütet werden (z.B. im Rahmen einer Vollwartungsvereinbarung sind auch Ersatzteile inkludiert, im Rahmen einer einfachen Wartung würden sie zusätzlich berechnet – Details gemäß Vertragsvereinbarung). In jedem Fall koordiniert der Auftragnehmer sämtliche Instandsetzungsmaßnahmen eigenständig und mit minimaler Belastung für den Auftraggeber.

  • Mengeneinheit: Einzelauftrag pro Reparaturfall oder pauschal im Vollwartungsvertrag enthalten (ggf. Stundennachweis oder Pauschale pro Anlage und Jahr für Full-Service)

  • Intervall: Bei Störungsereignis oder Verschleißfeststellung nach Bedarf, keine festen Intervalle

Positionsnummer 3.4: Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen (wiederkehrende Prüfung)

  • Leistungsart: Unterstützung/Koordination bei behördlichen Prüfleistungen

  • Beschreibung: Zusätzlich zu den eigenverantwortlichen Wartungsarbeiten unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Erfüllung der gesetzlichen Prüfvorschriften für Aufzugsanlagen. Insbesondere sind gemäß BetrSichV regelmäßige wiederkehrende Prüfungen durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) vorgeschrieben. Der Auftragnehmer erbringt dazu folgende Leistungen:

  • Terminplanung: Fristgerechte Planung der Haupt- und Zwischenprüfungen für jede Anlage, sodass die vom Gesetzgeber vorgegebenen Intervalle eingehalten werden (Hauptprüfung mindestens alle 2 Jahre, Zwischenprüfung dazwischen im 1-Jahres-Abstand gemäß BetrSichV/ TRBS 3121).

  • Vorbereitung: Technische Vorbereitung der Anlage für die Prüfung (Reinigung, Überprüfung aller prüfungsrelevanten Funktionen unmittelbar vor dem Prüftermin, Bereitstellung eventuell nötiger Prüfgewichte oder Hilfsmittel).

  • Begleitung der Prüfung: Stellung einer fachkundigen Begleitperson, die den ZÜS-Prüfer vor Ort unterstützt (z.B. Bedienung der Anlage nach Anweisung des Prüfers, öffnen von Schachtzugängen, Bereitstellung von Unterlagen).

  • Mängelbeseitigung: Falls im Zuge der ZÜS-Prüfung Mängel festgestellt werden (z.B. „geringfügige Mängel“ oder „gefährliche Mängel“), übernimmt der Auftragnehmer deren fristgerechte Beseitigung. Gefährliche Mängel, die zur Stillsetzung führen, werden sofort beseitigt bzw. es werden Sicherheitsmaßnahmen getroffen, damit der Aufzug erst nach Reparatur wieder in Betrieb geht. Alle beseitigten Mängel werden dem ZÜS nachgewiesen (Mängelrückmeldung).

  • Dokumentation: Ablage der Prüfprotokolle im Anlagenordner und digitale Erfassung im Berichtssystem. Kennzeichnung der Anlage mit Prüfplakette bzw. Aushang des Prüfberichts wie gesetzlich gefordert.

  • Diese Leistungen sind im Wartungsvertrag inbegriffen, die Kosten der ZÜS-Prüfstelle selbst (Gebühren des Prüfers) trägt in der Regel der Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart. Der Auftragnehmer stellt jedoch sicher, dass die Aufzüge jederzeit über gültige Prüfnachweise verfügen und unterstützt den Auftraggeber umfassend in allen Belangen der Prüforganisation (vgl. auch Pos. 9.1 und 9.2 für Notfallplan und Prüfung).

  • Mengeneinheit: Service pro Prüfung und Anlage (Kosten i.d.R. in Wartungspauschale inkludiert, exkl. externe Prüfgebühr)

  • Intervall: Hauptprüfung alle 2 Jahre, Zwischenprüfung alle dazwischenliegenden 2 Jahre (mithin jedes Jahr eine Prüfung, sofern gesetzlich gefordert); Koordination laufend

Positionsnummer 4.1: Fernüberwachungssystem (Online-Monitoring)

  • Leistungsart: Bereitstellung und Betrieb eines technischen Systems (IoT-Service)

  • Beschreibung: Der Auftragnehmer implementiert für alle Aufzugsanlagen ein Fernüberwachungssystem, das eine kontinuierliche Überwachung wichtiger Betriebsparameter und eine automatisierte Störungsmeldung ermöglicht. Leistungsbestandteile:

  • Hardware und Vernetzung: Ausrüstung jeder Aufzugsanlage mit geeigneten Sensoren und Kommunikationsmodulen, falls nicht bereits vorhanden. Anbindung über Mobilfunk oder bestehendes Netzwerk an die zentrale Monitoring-Plattform des Auftragnehmers. Die Hardware erfasst z.B.: Fahrtenzähler, Motorströme, Temperatur von Motor/Steuerung, Türöffnungszyklen, Schacht- und Maschinenraumtemperatur, Zustand der Notstromversorgung, Fehlercodes der Steuerung, Aktivierung von Sicherheitsschaltern etc.

  • Echtzeit-Überwachung: Die Anlagen senden kontinuierlich oder in definierter Frequenz Daten an die Zentrale. Bei Überschreiten von Grenzwerten oder Auftreten bestimmter Ereignisse (z.B. Ansprechen eines Sicherheitskreises, unerwarteter Stillstand, Auslösen des Notrufs) generiert das System automatisch Alarme. Diese Alarme werden unmittelbar an das Serviceleitstelle und die zuständigen Techniker weitergeleitet (per Software, SMS oder App-Benachrichtigung).

  • Datenspeicherung und -analyse: Alle Betriebsdaten werden sicher in einer Datenbank protokolliert. Historische Daten jeder Anlage sind abrufbar, um Trends zu erkennen (z.B. steigende Fahrkorbfahrzeiten könnten auf mechanischen Widerstand hindeuten, häufige Türöffnungsprobleme auf nahenden Türantriebsausfall).

  • Online-Zugriff für Auftraggeber: Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber einen Zugang zu einem Web-Portal oder einer App zur Verfügung, über die grundlegende Informationen eingesehen werden können: z.B. aktueller Betriebsstatus (in Betrieb, Störung, Wartung), letzte Wartung, nächste geplante Wartung, ggf. Kennzahlen wie Anzahl Fahrten seit letzter Wartung, Verfügbarkeit in % im letzten Zeitraum. Kritische Alarme können auf Wunsch auch an definierte Ansprechpartner des Auftraggebers per E-Mail/SMS weitergeleitet werden.

  • Security und Datenschutz: Das Fernüberwachungssystem entspricht den aktuellen IT-Sicherheitsstandards. Datenübertragungen erfolgen verschlüsselt. Personenbezogene Daten werden nicht erfasst (keine Video- oder Audioüberwachung außer der Notruf-Sprachverbindung, die nur im Notfall aktiv geschaltet wird). Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Integration in die Gebäude-IT keine Sicherheitsrisiken darstellt (Abstimmung mit der IT-Abteilung des Auftraggebers bzgl. Firewall, VPN, etc. erfolgt bei Installation).

  • Wartung der Monitoring-Einrichtung: Die Kommunikationsmodule und Sensoren werden selbst regelmäßig getestet. Batterien (falls Funkmodule batteriebetrieben) werden rechtzeitig gewechselt, Firmwareupdates eingespielt und die Verfügbarkeit des Systems permanent überwacht.

  • Durch das Fernüberwachungssystem können viele Probleme bereits erkannt werden, bevor ein Ausfall oder Notfall eintritt. Es bildet die Basis für die prädiktive Instandhaltung und gewährleistet, dass der Auftragnehmer jederzeit über den Zustand der Anlagen informiert ist.

  • Mengeneinheit: Pauschale pro Anlage für Bereitstellung und Betrieb des Fernüberwachungssystems (ggf. monatliche Gebühr)

  • Intervall: Dauerbetrieb (Datenübertragung kontinuierlich), Einrichtung einmalig zu Vertragsbeginn, Systempflege laufend

Positionsnummer 4.2: Predictive Maintenance (zustandsbasierte Instandhaltung)

  • Leistungsart: Analytische Dienstleistung und vorausschauende Wartung

  • Beschreibung: Anhand der gewonnenen Monitoring-Daten implementiert der Auftragnehmer ein Predictive Maintenance-Konzept. Dies bedeutet, dass Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nicht nur starr nach Kalender erfolgen, sondern dynamisch auf Basis des tatsächlichen Anlagenzustands und statistischer Prognosen. Leistungsaspekte:

  • Datenanalyse und Algorithmen: Der Auftragnehmer nutzt spezielle Software-Algorithmen oder KI-gestützte Analysen, um Muster in den Betriebsdaten zu erkennen, die auf zukünftige Ausfälle hindeuten. Beispielsweise werden Trends beobachtet in: Anstieg der Motorbetriebstemperatur, Verlängerung der Türöffnungs- oder Schließzeiten, Erhöhung der Stromaufnahme des Antriebs, vermehrtes Ansprechen der Türschließsicherung, Häufung kleinerer Störungen etc.

  • Wartung nach Bedarf: Ergeben die Analysen, dass eine Komponente voraussichtlich in naher Zukunft ausfallen könnte oder sich außerhalb optimaler Parameter bewegt, plant der Auftragnehmer außerplanmäßige Wartung oder einen komponentenspezifischen Austausch ein, noch bevor es zum Ausfall kommt. Z.B.: Austausch von Türrollen, wenn die Schließzyklen einen Schwellwert überschreiten; präventiver Wechsel von Verschleißteilen (Dichtungen, Filter, Bremsbeläge) basierend auf Nutzung; Erneuerung der Hydraulikflüssigkeit bei abnehmender Förderleistung oder Trübung des Öls.

  • Zustandsbewertung: Jede Anlage erhält einen Zustandsindex oder Ampelstatus (z.B. Grün = alles in Ordnung, Gelb = Abnutzung bemerkbar, Wartung planen, Rot = dringender Handlungsbedarf), der im Bericht an den Auftraggeber kommuniziert wird. Dieser Index speist sich aus den erfassten Daten und den Beobachtungen der Techniker.

  • Flexibles Intervallmanagement: Falls die Daten zeigen, dass bestimmte Anlagen mit dem fixen Wartungsintervall über- oder unterversorgt sind (z.B. ein selten genutzter Lastenaufzug zeigt auch nach 3 Monaten keinerlei Auffälligkeit), kann der Auftragnehmer nach Abstimmung die Intervalle dynamisch anpassen, ohne die Sicherheit zu gefährden. Umgekehrt können bei bestimmten Anlagen Intervalle auch temporär verkürzt werden, wenn die Daten es nahelegen. Wichtig: Jegliche Abweichung von den ursprünglich festgelegten Wartungsintervallen erfolgt nur in Absprache mit dem Auftraggeber und unter Beachtung der Mindestanforderungen aus Normen und Vorschriften.

  • Vermeidung von Folgeschäden: Durch die vorausschauende Wartung sollen teure Folgeschäden vermieden werden. Beispielsweise kann das rechtzeitige Wechseln eines Verschleißteils einen größeren Schaden am Antrieb verhindern. Solche Einsparpotentiale werden vom Auftragnehmer im Rahmen des Predictive Maintenance aufgezeigt und genutzt.

  • Berichterstattung: Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber regelmäßig über die Ergebnisse der Predictive-Analyse: welche zusätzlichen Maßnahmen wurden ergriffen, welche drohenden Ausfälle konnten verhindert werden, welche Parameter werden beobachtet. Diese Transparenz schafft Vertrauen und ermöglicht dem Auftraggeber, die Effektivität des Systems nachzuvollziehen.

  • Insgesamt erhöht Predictive Maintenance die Anlagensicherheit und Verfügbarkeit, da unvorhergesehene Stillstände stark reduziert werden. Der Auftragnehmer kombiniert hierzu modernste Technik mit seinem Erfahrungswissen.

  • Mengeneinheit: Bestandteil der Wartungspauschale (alternativ separate Monatsgebühr für Predictive-Service)

  • Intervall: Laufende Datenauswertung (täglich automatisiert), manuelle Bewertung z.B. monatlich; Maßnahmen bei Bedarf ohne festes Intervall

Positionsnummer 4.3: Energieoptimierung und Modernisierungsvorschläge

  • Leistungsart: Beratungs- und optional Ausführungsleistung (Optimierungsprojekte)

  • Beschreibung: Der Auftragnehmer überprüft kontinuierlich die Energieeffizienz und den Modernisierungsbedarf der Aufzugsanlagen und unterbreitet dem Auftraggeber Vorschläge zur energieoptimierenden Modernisierung. Diese Leistung umfasst:

  • Energieanalyse: Aufnahme der aktuellen Leistungsdaten jeder Anlage, einschließlich Fahrstrom, Standby-Verbrauch, Beleuchtungsenergie, Wärmeerzeugung etc. Identifikation von energetischen Schwachstellen (z.B. alte Antriebe mit hohem Stromverbrauch, nicht abschaltbare Kabinenbeleuchtung, fehlende Rückspeisung bei generatorischen Fahrten, ineffiziente Steuerungen).

  • Modernisierungskonzept: Ausarbeitung von Maßnahmen, um den Energieverbrauch und/oder die Betriebssicherheit zu verbessern. Beispiele:

  • Nachrüstung von frequenzgeregelten Antrieben oder Rückspeiseeinrichtungen, damit Bremsenergie ins Netz zurückgeführt wird (insbesondere bei älteren Anlagen mit Wirbelstrombremsen oder Widerstandsbremsung).

  • Austausch alter Beleuchtungssysteme gegen energiesparende LED-Beleuchtung mit Abschaltautomatik oder Bewegungsmelder, sodass die Kabinenbeleuchtung im Stillstand nach gewisser Zeit gedimmt oder abgeschaltet wird.

  • Modernisierung der Steuerungstechnik auf aktuelle, energieeffiziente Systeme mit intelligentem Standby-Modus (z.B. Abschalten von Antriebskomponenten im Ruhezustand, sofern möglich).

  • Einbau von Türantrieben der neuesten Generation mit geringerem Stromverbrauch und höherer Zuverlässigkeit.

  • Ersatz hydraulischer Aufzüge (sofern sinnvoll) oder Nachrüstung mit hydraulischem Akkumulator/ Druckspeicher, um die Pumparbeit zu reduzieren. Eventuell Austausch des Hydrauliköls gegen energieeffizientere Sorten (z.B. geringere Viskositätsänderung über Temperatur, um Heizbedarf zu senken).

  • Isolierung von Maschinenräumen oder Ausstattung mit effizienteren Heiz-/Lüftungssystemen, falls Energieverluste durch extreme Temperaturen auftreten, welche die Aufzugskomponenten beeinflussen.

  • Kosten-Nutzen-Bewertung: Für jede vorgeschlagene Maßnahme liefert der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Abschätzung von Investitionskosten, erwarteter Energieeinsparung, Amortisationszeit und weiteren Nutzen (z.B. Verbesserung Fahrkomfort, Erhöhung Zuverlässigkeit, Erfüllung neuer Normen). Dies ermöglicht dem Auftraggeber fundierte Entscheidungen.

  • Umsetzung der Modernisierung: Nach Freigabe durch den Auftraggeber kann der Auftragnehmer die empfohlenen Maßnahmen fachgerecht umsetzen. Dies erfolgt entweder im Rahmen des bestehenden Vertrags (falls vereinbart) oder mittels separater Projektbeauftragung. Der Auftragnehmer verfügt über das entsprechende Personal und die Zulassungen, um Modernisierungsarbeiten an Aufzügen durchzuführen (inkl. Abnahmen durch ZÜS falls erforderlich nach BetrSichV bei wesentlichen Änderungen).

  • Modernisierungsdokumentation: Jede durchgeführte Modernisierung wird ausführlich dokumentiert (neuer Zustand, geänderte Anlagenteile, Nachträge zur Anlagendokumentation, aktualisierte Schaltpläne etc.). Außerdem wird der Wartungsplan an die neuen Komponenten angepasst.

  • Zukunftssicherheit: Der Auftragnehmer hält den Auftraggeber über technologische Weiterentwicklungen im Aufzugsbereich auf dem Laufenden und berät proaktiv, wann der sinnvolle Zeitpunkt für größere Modernisierungen (z.B. Ersatz des gesamten Antriebs oder der Steuerung) gekommen ist. Ziel ist, Obsoleszenz zu vermeiden – also rechtzeitig zu modernisieren, bevor Ersatzteile nicht mehr verfügbar oder Ausfallraten hoch werden.

  • Diese Leistung stellt sicher, dass die Aufzüge nicht nur heute zuverlässig funktionieren, sondern auch mittel- und langfristig wirtschaftlich und umweltfreundlich betrieben werden können. Der Fokus liegt dabei auf Energieeinsparung und Optimierung im Sinne des Total Technical Service: der Auftragnehmer soll aktiv zur Wertsteigerung der Anlagen beitragen.

  • Mengeneinheit: Beratungsleistung pauschal (im Vertrag enthalten) für Konzepterstellung; Umsetzung von Modernisierungen nach separatem Angebot/Einheitspreisen

  • Intervall: Kontinuierliche Bewertung während der Laufzeit; Bericht von Modernisierungsvorschlägen mindestens jährlich im Rahmen einer Anlagenzustandsbesprechung

Positionsnummer 5.1: Qualifikationsanforderungen an Wartungspersonal

  • Leistungsart: Personalgestellung mit definierten Qualifikationen (Qualitätskriterium)

  • Beschreibung: Der Auftragnehmer setzt für sämtliche Arbeiten an den Aufzugsanlagen ausschließlich fachkundiges und qualifiziertes Personal ein. Die Anforderungen im Einzelnen:

  • Ausbildung: Alle eingesetzten Techniker verfügen mindestens über eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Mechatronik, Elektronik, Elektrotechnik oder eine vergleichbare Qualifikation. Zusätzlich haben sie spezifische Schulungen im Bereich Aufzugstechnik absolviert. Idealerweise handelt es sich um ausgebildete Aufzugsmonteure bzw. Mechatroniker mit Schwerpunkt Fördertechnik.

  • Erfahrung: Jede Fachkraft hat praktische Erfahrung in der Wartung und Instandhaltung von Aufzugsanlagen. Für leitende Techniker wird eine Mindest-Berufserfahrung (z.B. >5 Jahre) vorausgesetzt. Neue Mitarbeiter werden zunächst unter Aufsicht erfahrener Kollegen eingesetzt.

  • Herstellerkenntnisse: Das Personal ist mit Anlagen verschiedener Hersteller vertraut. Der Auftragnehmer sorgt für regelmäßige Weiterbildungen, insbesondere wenn neue Anlagentypen oder Technologien betreut werden (z.B. Schulungen für neue Steuerungsgenerationen, Antriebe, Notrufsysteme). Zertifizierungen der Hersteller (z.B. Schulungsnachweise von KONE, Schindler, TKE, Otis etc.) sind erwünscht und nach Möglichkeit nachzuweisen.

  • Kenntnis der Vorschriften: Jeder Techniker ist umfassend über die geltenden Sicherheitsvorschriften und Normen instruiert. Sie kennen die BetrSichV und TRBS 3121 in Bezug auf Wartung, wissen um die Pflichten des Betreibers und die daraus resultierenden Anforderungen an ihre Arbeit (z.B. Dokumentationspflicht, Prüfpunkte). Weiterhin sind sie vertraut mit DGUV-Vorschriften (ehemals UVV) insbesondere DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) und spezifischen Regeln für Aufzüge.

  • Sicherheitsbewusstsein: Die Mitarbeiter tragen die erforderliche Schutzausrüstung (PSA) bei ihren Tätigkeiten, insbesondere beim Arbeiten im Schacht (Helm, Absturzsicherung falls nötig, Schutzkleidung, isolierendes Schuhwerk beim Arbeiten an elektrischen Anlagen etc.). Sie sind geschult in Arbeitssicherheit, haben ggf. Höhenrettungstrainings oder spezielle Kurse (z.B. Arbeiten unter Spannung nur durch Elektrofachkräfte).

  • Soziale Kompetenzen: Da die Techniker oft im Kundenumfeld arbeiten (Gebäude mit Mitarbeitern/Mietern), legen wir Wert auf höfliches Auftreten, Zuverlässigkeit und Kommunikationsfähigkeit. Insbesondere im Notfall (Personenbefreiung) müssen sie ruhig und besonnen mit eingeschlossenen Personen umgehen können.

  • Führungs- und Leitpersonal: Der Auftragnehmer benennt einen verantwortlichen Objektleiter oder Projektleiter, der für die Vertragserfüllung und Qualitätssicherung zuständig ist. Dieser verfügt über vertiefte Fachkenntnisse (z.B. Meister oder Techniker im Fachgebiet Aufzüge) und ist zentraler Ansprechpartner für den Auftraggeber. Er koordiniert die Einsätze, prüft die Berichte und gewährleistet die Einhaltung der Service Level.

  • Der Auftragnehmer hält Nachweise der Qualifikation (z.B. Ausbildungszeugnisse, Schulungszertifikate) seines Personals bereit und legt sie dem Auftraggeber auf Verlangen vor. Des Weiteren stellt er sicher, dass sein Personal regelmäßig weiterqualifiziert wird, um neue gesetzliche Anforderungen, Techniktrends und Sicherheitsstandards stets zu erfüllen.

  • Mengeneinheit: Anforderung (qualitativ, bezogen auf alle eingesetzten Personen) – keine separate Vergütung, Teil der Vertragsbedingungen

  • Intervall: Überprüfung der Qualifikationen jährlich durch den Auftraggeber möglich; Weiterbildungen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich eine Sicherheitsunterweisung pro Mitarbeiter

Positionsnummer 5.2: Qualifikationsanforderungen an Notruf- und Notdienstpersonal

  • Leistungsart: Personalgestellung Notdienst (besondere Qualifikation)

  • Beschreibung: Zusätzlich zum Wartungspersonal stellt der Auftragnehmer Personal für die Notrufzentrale und den Notdiensteinsatz bereit. Diese Mitarbeiter erfüllen folgende Anforderungen:

Mitarbeiter der Notrufzentrale:

  • Sind in deeskalierender Gesprächsführung geschult, um mit eingeschlossenen Personen angemessen umgehen zu können (Beruhigen, Informieren über den Ablauf der Befreiung).

  • Verfügen über klare Sprechweise und gute Deutschkenntnisse; idealerweise Mehrsprachigkeit (mindestens Englischkenntnisse) für Notrufe von fremdsprachigen Personen.

  • Kennen die technischen Grundlagen der Aufzüge, um bei Notrufen technische Details an den Einsatztechniker weitergeben zu können (z.B. „Steuerung zeigt Fehler XY“ falls entsprechende Remote-Anzeige vorhanden).

  • Bleiben in Stresssituationen ruhig und handeln nach vordefinierten Notfallprozeduren.

  • Loggen jeden Vorgang sorgfältig im Notrufsystem.

Notdienst-Techniker (Personenbefreier):

  • Erfüllen alle Anforderungen des Wartungspersonals, da sie meistens identisch mit den Servicetechnikern sind, jedoch zusätzlich…

  • Haben spezielle Unterweisungen in Notbefreiung erhalten und diese in Übungen praktisch erprobt. Sie kennen die Notbefreiungspläne aller betreuten Aufzüge und können diese routiniert umsetzen.

  • Verfügen über Ortskenntnis der Objekte, vor allem in Bezug auf Zugangswege, Aufzugsnischen, Standort von Hauptschaltern, Maschinenräumen etc., damit im Einsatzfall keine Zeit verloren geht.

  • Können innerhalb der geforderten Frist an der Anlage sein; hierzu wird das Personal so vorgehalten bzw. in Rufbereitschaft organisiert, dass die Anfahrtswege und -zeiten eingehalten werden. (Der Auftragnehmer plant Notdienst-Stützpunkte oder Wohnsitze der Techniker entsprechend.)

  • Haben eine gültige Erste-Hilfe-Ausbildung und idealerweise erweiterte Kenntnisse z.B. in Höhenrettung oder der Umgang mit medizinischen Notfällen, um im Fall von in Aufzügen in Panik geratenen oder kollabierten Personen adäquat zu reagieren, bis Rettungskräfte eintreffen.

  • Einsatzleitung/Eskalation: Der Auftragnehmer benennt einen erfahrenen Servicekoordinator, der im Hintergrund Notfalleinsätze überwacht und bei Schwierigkeiten (technisch oder organisatorisch) weitere Ressourcen mobilisieren kann. Dieser steht dem Notdienstpersonal jederzeit beratend zur Seite (z.B. telefonisch) und kommuniziert bei Bedarf mit dem Auftraggeber während längerer Einsätze.

  • Diese Qualifikationsanforderungen gewährleisten, dass im Notfall sowohl die telefonische Betreuung als auch die vor-Ort-Maßnahmen professionell durchgeführt werden. Der Auftragnehmer bestätigt, dass alle Notdienstmitarbeiter regelmäßig in Notfallprocedere geschult werden (mind. jährlich gemeinsame Notfallübungen, z.B. simulierte Personenbefreiung). Protokolle dieser Übungen können dem Auftraggeber auf Wunsch vorgelegt werden.

  • Mengeneinheit: Anforderung (qualitativ, an Personal für Notruf/Notdienst)

  • Intervall: Schulung/Unterweisung mindestens jährlich; Verfügbarkeit des qualifizierten Personals laufend sicherzustellen