Aufzugsanlagenbetrieb Leistungsverzeichnis
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Leistungsverzeichnis für Aufzugsbetrieb und Instandhaltung
- Leistungsumfang
- Verfügbarkeitsanforderungen
- Wartungsleistungen
- Fernüberwachung
- Personalqualifikation
- Betreiberverantwortung
- Berichtswesen
- Notfallmanagement
- Ersatzteil- und Materialmanagement
Positionsnummer 1.1: Übernahme der technischen Betriebsführung
Leistungsart: Management-Dienstleistung (Technische Betriebsführung)
Beschreibung: Der Auftragnehmer übernimmt die umfassende technische Betriebsführung aller im Los enthaltenen Aufzugsanlagen. Hierzu zählen sowohl die organisatorische Gesamtverantwortung für den sicheren Betrieb als auch die Koordination sämtlicher Instandhaltungs- und Wartungsmaßnahmen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Aufzüge stets betriebsbereit, sicher und den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechend betrieben werden. Alle Betreiberpflichten gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 3121) werden im Rahmen dieses Vertrags durch den Auftragnehmer erfüllt. Dies umfasst insbesondere:
Durchführung notwendiger Gefährdungsbeurteilungen für jede Aufzugsanlage und Umsetzung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen.
Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften und Normen (u.a. BetrSichV, TRBS 3121, Unfallverhütungsvorschriften (UVV), DIN EN 81-Reihe, DIN EN 13015) bei Betrieb und Wartung der Anlagen.
Laufende Überwachung des Anlagenbetriebs, Dokumentation von Betriebsparametern und frühzeitiges Einleiten von Maßnahmen bei Abweichungen vom Soll-Zustand.
Zentrale Ansprechstelle für den Auftraggeber in allen Fragen des Aufzugsbetriebs, regelmäßige Abstimmung und Berichtserstattung über die Anlagenperformance.
Durch die Übernahme der technischen Betriebsführung gewährleistet der Auftragnehmer einen reibungslosen, sicheren und hochverfügbaren Aufzugsbetrieb über die gesamte Vertragslaufzeit.
Mengeneinheit: Pauschale pro Aufzugsanlage und Jahr
Intervall: Laufende Leistung (kontinuierlich über die gesamte Vertragsdauer)
Positionsnummer 1.2: Leistungsumfang der Aufzugsanlagen
Leistungsart: Beschreibung des Anlagenbestands (Grundlage der Leistung)
Beschreibung: Im Vertragsumfang sind sämtliche Aufzugsanlagen des Industrie- und Verwaltungsgebäudebestands des Auftraggebers enthalten. Dazu gehören unter anderem:
Personenaufzüge: Aufzüge zur Personenbeförderung, einschließlich Standard-Personenaufzüge in Bürogebäuden, Panoramaaufzüge (verglaste Kabinen) und Feuerwehraufzüge.
Lastenaufzüge: Aufzüge zum Transport von Gütern und ggf. Begleitpersonen, z.B. in Lagerhallen oder Produktion, inklusive Schwerlastaufzüge mit hoher Tragfähigkeit.
Maschinenraumlose Aufzüge (MRL): Seilaufzüge ohne separaten Maschinenraum, bei denen Antrieb und Steuerung im Schacht oder am Fahrkorb untergebracht sind.
Hydraulische Aufzüge: Aufzugsanlagen, die mittels hydraulischer Hebevorrichtung betrieben werden (typischerweise für geringere Förderhöhen oder besondere Lastanforderungen).
Für jede Aufzugsart werden die spezifischen Betriebsbedingungen berücksichtigt. Der Auftragnehmer passt Wartungspläne und Inspektionsmethoden an die jeweilige Aufzugstechnik an (z.B. Berücksichtigung von Hydrauliköl-Wechselintervallen bei hydraulischen Anlagen, spezieller Prüfabläufe für maschinenraumlose Aufzüge etc.). Sämtliche Anlagen, unabhängig von Typ und Bauart, sind in den Leistungsumfang aufgenommen und werden vom Auftragnehmer nach einheitlichen Qualitätsstandards betreut.
Mengeneinheit: Aufzählung aller Anlagen (Stückliste, nicht zur Angebotsbewertung – informativ)
Intervall: Einmalige Aufstellung zu Vertragsbeginn, Aktualisierung bei Anlagenänderungen
Positionsnummer 1.3: Ziele und Qualitätsstandards
Leistungsart: Vorgabe von Servicezielen (Qualitätsanforderungen)
Beschreibung: Der Auftragnehmer erbringt alle Leistungen dieser Leistungsbeschreibung nach höchsten professionellen Standards, um folgende Ziele zu erreichen:
Maximale Verfügbarkeit: Die Aufzüge sollen eine Hochverfügbarkeit erreichen, Ausfälle sind auf ein Minimum zu reduzieren (Zielvorgabe z.B. ≥ 99% technische Verfügbarkeit pro Anlage im Jahresmittel).
Betriebssicherheit: Keine Kompromisse bei der Sicherheit – alle Sicherheitseinrichtungen sind jederzeit funktionsfähig zu halten. Es erfolgen lückenlose Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und sofortige Gefahrenabwehr bei auftretenden Mängeln.
Nutzerzufriedenheit: Der Fahrkomfort und die Bedienbarkeit (inkl. Barrierefreiheit) der Aufzüge bleiben jederzeit gewährleistet. Wartezeiten durch Störungen werden minimiert, Notrufe werden schnell und kompetent bearbeitet.
Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit: Durch vorausschauende Wartung, Predictive Maintenance und energieeffiziente Maßnahmen werden langfristig Betriebskosten gesenkt sowie Ausfälle proaktiv vermieden. Modernisierungsmaßnahmen erfolgen unter Gesichtspunkten der Energieoptimierung und Wirtschaftlichkeit.
Dokumentation und Transparenz: Alle Leistungen werden vollständig dokumentiert und dem Auftraggeber transparent gemacht. Der Auftraggeber kann den Zustand und die Historie jeder Anlage jederzeit nachvollziehen.
Diese Qualitätsziele sind verbindlich. Der Auftragnehmer richtet seine Prozesse, Personalplanung und technischen Maßnahmen so aus, dass die genannten Zielgrößen erreicht oder übertroffen werden. Abweichungen werden analysiert und dem Auftraggeber berichtet, inklusive Maßnahmenvorschlägen zur Verbesserung.
Mengeneinheit: Vorgabe (qualitative Anforderung, nicht direkt vergütungsrelevant)
Intervall: Laufend, Bewertung im Rahmen von regelmäßigen Qualitätsmeetings (z.B. quartalsweise)
Positionsnummer 2.1: 24/7-Notrufsystem und Notdienst
Leistungsart: Dauerleistung – Notrufannahme und Soforthilfe (Servicedienst)
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt ein ständig erreichbares 24/7-Notrufsystem für alle Aufzugsanlagen bereit. Jede Aufzugskabine ist mit einer Notrufeinrichtung ausgestattet, die bei Betätigung eine direkte Sprechverbindung zur Notrufzentrale des Auftragnehmers herstellt. Anforderungen und Leistungen im Detail:
Ständige Erreichbarkeit: Die Notrufzentrale ist an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr besetzt. Notrufe aus Aufzügen werden unverzüglich (innerhalb weniger Sekunden) angenommen.
Qualifizierte Notrufbearbeitung: Geschultes Personal betreut die eingehenden Notrufe, beruhigt eingeschlossene Personen und erfragt systematisch alle notwendigen Informationen (Anlagennummer, Situation, Personenanzahl etc.). Die Kommunikation kann in deutscher Sprache erfolgen; bei Bedarf sind weitere Sprachen verfügbar, um fremdsprachige Nutzer zu unterstützen.
Automatische Alarmweiterleitung: Parallel zur Personalkommunikation löst das System automatisch einen Einsatzalarm für den mobilen Notdiensttechniker aus, der für das entsprechende Objekt zuständig ist. So wird ohne Verzögerung die Personenbefreiung eingeleitet.
Standortidentifizierung: Jede Aufzugsanlage ist in der Notrufzentrale mit allen relevanten Standortdaten und Kontaktpersonen hinterlegt. Bei Alarmeingang werden diese Daten automatisch angezeigt, sodass der Operator sofort weiß, um welche Anlage es sich handelt und welche Maßnahmen einzuleiten sind.
Dokumentation: Jeder Notrufvorgang (Zeitpunkt, Dauer, getroffene Maßnahmen, involvierte Personen) wird protokolliert. Ein schriftlicher Bericht je Notrufereignis wird im Berichtswesen zur Verfügung gestellt.
Die Notrufeinrichtung selbst (Hardware im Aufzug) wird vom Auftragnehmer bereitgestellt, betrieben und gewartet. Hierzu zählt auch die regelmäßige Funktionsprüfung der Notruftelefone/Sprechanlagen und der Kommunikationsverbindung (mind. monatlicher Notruftest je Aufzug, automatisiert oder manuell). Stellt der Auftragnehmer einen Defekt im Notrufsystem fest (z.B. Ausfall der Telefonverbindung), wird dies umgehend dem Auftraggeber gemeldet und kurzfristig behoben, um die ständige Erreichbarkeit sicherzustellen.
Mengeneinheit: Pauschale pro Aufzugsanlage für Notrufdienst (inklusive aller Notrufe) pro Monat
Intervall: Laufende Leistung, dauernd verfügbar (24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche)
Positionsnummer 2.2: Personenbefreiung und Notfalleinsatz
Leistungsart: Bereitschafts- und Noteinsatz-Leistung
Beschreibung: Im Falle eines Notfalls (eingeschlossene Personen in einer Aufzugskabine oder sonstige akute Gefahrensituationen) übernimmt der Auftragnehmer die schnelle und fachgerechte Personenbefreiung sowie Ersthilfe. Folgende Anforderungen gelten:
24/7-Bereitschaft vor Ort: Der Auftragnehmer hält ein Team von qualifizierten Notdiensttechnikern bereit, das jederzeit (rund um die Uhr) einsatzfähig ist. Dieses Team ist mit den betreuten Objekten vertraut und verfügt über die notwendigen Zugangsmittel (Schlüssel, Zugangskarten) zu Gebäuden, Technikräumen und Schächten.
Maximale Reaktionszeit: Die Zeit von der Notruf-Absetzung bis zum Eintreffen eines Technikers vor Ort darf 30 Minuten nicht überschreiten (innerhalb urbaner Gebiete) – Ziel ist eine möglichst kürzere Interventionszeit. In ländlichen oder besonders weitläufigen Gebieten ist eine maximale Reaktionszeit von 60 Minuten zulässig, sofern vertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist. Diese Vorgaben gelten 24/7.
Fachgerechte Befreiung: Die Techniker sind geschult in der fachmännischen Befreiung eingeschlossener Personen. Dabei werden die entsprechenden Notfallabläufe gemäß Notfallplan eingehalten, um eine sichere und zügige Befreiung ohne Gefährdung der Personen zu gewährleisten. Nach Möglichkeit wird der Aufzug regulär zum nächsten Halt bewegt; falls das nicht möglich ist, erfolgt die manuelle Notbefreiung über den Schachtzugang, unter Beachtung aller Sicherheitsmaßnahmen (z.B. vorheriges Abschalten der Anlage, Gegenbewegungssperre etc.).
Erste Hilfe und Betreuung: Befreite Personen werden vom Techniker betreut und, falls nötig, medizinisch erstversorgt (die eingesetzten Techniker verfügen über aktuelle Erste-Hilfe-Schulung). Bei Verletzungen oder medizinischen Problemen wird umgehend der Rettungsdienst hinzugezogen.
Einsatzdokumentation: Jeder Notfalleinsatz wird detailliert dokumentiert (Uhrzeiten, Anzahl befreiter Personen, Ursache der Störung, durchgeführte Maßnahmen). Der Auftraggeber wird unmittelbar nach Abschluss der Personenbefreiung über den Vorfall informiert. Anschließend erfolgt innerhalb von 24 Stunden ein schriftlicher Einsatzbericht mit Ursachenanalyse und ggf. Empfehlungen, um zukünftige Vorfälle zu vermeiden.
Wiederinbetriebnahme oder Absicherung: Nach der Personenbefreiung entscheidet der Techniker über die sichere Wiederinbetriebnahme des Aufzugs. Kleinere Störungen werden nach Möglichkeit sofort behoben, sodass der Betrieb zügig wiederaufgenommen werden kann. Ist eine umgehende Reparatur nicht möglich, bleibt die Anlage außer Betrieb: Der Techniker sichert den Aufzug (Abschalten, gegen unbefugte Benutzung gesichert) und kennzeichnet ihn deutlich als außer Betrieb. Der Auftragnehmer organisiert dann schnellstmöglich die Instandsetzung und informiert den Auftraggeber über die voraussichtliche Ausfallzeit.
Mengeneinheit: Pauschale pro Aufzugsanlage für Notdienstbereitschaft inkl. Personenbefreiung (Monats-/Jahrespauschale)
Intervall: Laufende Leistung, jederzeit bei Bedarf abrufbar; Abrechnung üblicherweise pauschal pro Zeitraum (Monat/Jahr) unabhängig von der Anzahl der Einsätze
Positionsnummer 2.3: Barrierefreiheit und Benutzeranforderungen
Leistungsart: Zusätzliche Gewährleistungsleistung (besondere Betriebsqualität)
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Barrierefreiheit und die nutzerfreundliche Ausstattung der Aufzüge jederzeit gewährleistet sind. Hierzu gehören insbesondere:
Funktionale Barrierefreiheit: Alle Einrichtungen, die der barrierefreien Nutzung dienen, müssen betriebsbereit sein. Dazu zählen z.B. Braille-/Prägeschrift und taktile Beschriftungen an Bedientableaus, akustische Etagenansagen, visuelle Anzeigen (Etagenanzeigen, Fahrtrichtung) sowie ggf. Sprachsteuerungen oder weitere Assistenzsysteme. Der Auftragnehmer prüft im Rahmen der Wartung die Funktion dieser Elemente und behebt umgehend etwaige Ausfälle (z.B. defekte Ansagegeräte oder Beleuchtung der Bedienelemente).
Notruf für eingeschränkte Personen: Das Notrufsystem (Pos. 2.1) ist so ausgelegt, dass auch Personen mit Einschränkungen es problemlos nutzen können (großflächige gut erkennbare Notruftaster, optische Bestätigung des Notrufsignals in der Kabine, ggf. Induktionsschleife für Hörgeräte). Der Auftragnehmer testet diese Funktionen regelmäßig.
Haltegenauigkeit und Nivellierung: Für Rollstuhlfahrer und Personen mit Gehhilfen ist es entscheidend, dass der Aufzug exakt auf Etagenebene hält. Der Auftragnehmer überwacht und justiert bei Wartung die Haltegenauigkeit der Kabine. Abweichungen über zulässige Toleranzen hinaus werden unverzüglich beseitigt.
Türöffnungszeiten und Kräfte: Die Schachttüren und Kabinentüren sollen so eingestellt sein, dass auch mobilitätseingeschränkte Personen gefahrlos ein- und aussteigen können. Türöffnungszeiten werden nicht unnötig knapp bemessen; die Schließkraft und -geschwindigkeit werden gemäß Normen eingestellt (DIN EN 81-70 für Barrierefreiheit) und regelmäßig gemessen. Sicherheitssysteme wie Lichtvorhänge oder Türsensoren müssen aktiv und zuverlässig funktionieren, um ein Einklemmen zu verhindern.
Kennzeichnung und Informationen: Alle sicherheitsrelevanten Hinweise in oder an den Aufzügen (z.B. Maximalbelastung, Prüfplaketten, Notrufhinweise, Piktogramme) werden vom Auftragnehmer auf Vorhandensein und Lesbarkeit geprüft. Fehlende oder beschädigte Hinweise ersetzt der Auftragnehmer umgehend. Insbesondere der Aushang des Notfallplans mit den Notrufnummern muss an jeder Anlage aktuell und gut sichtbar vorhanden sein.
Nutzerzufriedenheit: Der Auftragnehmer achtet auch auf allgemeine Komfortaspekte: z.B. korrekte Ausrichtung der Kabine an den Haltestellen, keine übermäßigen Erschütterungen oder Geräusche, saubere Kabinen und Türbereiche. Solche Punkte werden im Wartungsprotokoll festgehalten und bei Bedarf Maßnahmen zu deren Verbesserung vorgeschlagen.
Ziel ist, dass die Aufzüge von allen Personen – einschließlich Menschen mit Behinderungen, älteren Personen, Kindern etc. – sicher und ohne fremde Hilfe benutzt werden können. Etwaige Beschwerden von Nutzern hinsichtlich der Bedienbarkeit oder Sicherheit nimmt der Auftragnehmer ernst und geht ihnen unverzüglich nach.
Mengeneinheit: Qualitätsanforderung pro Anlage (keine separate Vergütungspostion, Kosten in Wartung enthalten)
Intervall: Laufend, Überprüfung der Funktionen mindestens im Zuge jeder planmäßigen Wartung
Positionsnummer 2.4: Störfallmanagement und Eskalationsverfahren
Leistungsart: Organisatorische Leistung (Prozessregelung bei Störungen)
Beschreibung: Der Auftragnehmer richtet ein effektives Störfallmanagement ein, um ungeplante Anlagenstillstände möglichst rasch zu beheben und die Auswirkungen auf den Gebäudebetrieb gering zu halten. Bestandteile des Störfallmanagements sind:
Störungsannahme: Neben Notrufen (Pos. 2.1) können auch Störungen gemeldet werden, bei denen keine Personen eingeschlossen sind (z.B. Ausfall einer Anlage, die aus anderen Gründen detektiert wird). Der Auftragnehmer betreibt hierfür eine Meldestelle (identisch mit der Notrufzentrale oder separate Hotline), die Störungsmeldungen vom Auftraggeber oder dessen Personal entgegennimmt. Auch automatische Störmeldungen aus dem Fernüberwachungssystem werden hier aufgezeichnet.
Priorisierung: Eingehende Störmeldungen werden nach Dringlichkeit und Art klassifiziert. Höchste Priorität haben natürlich Notfälle mit Personeneinschluss. Danach folgen Störungen, die den Betrieb erheblich beeinträchtigen (z.B. Ausfall des einzigen Personenaufzugs in einem Gebäude oder sicherheitsrelevante Defekte). Geringere Priorität haben z.B. Schönheitsfehler oder Teilausfälle, die die Nutzung nicht wesentlich einschränken.
Reaktionszeiten je Störungsart: Der Auftragnehmer garantiert definierte Reaktionszeiten für den Störeinsatz:
Kategorie A (Kritisch, Personengefährdung): Sofortige Reaktion, Techniker spätestens innerhalb 30 Minuten vor Ort.
Kategorie B (Dringend, Betriebsrelevant): z.B. Ausfall eines Hauptaufzugs – Techniker vor Ort innerhalb 2 Stunden nach Störungsmeldung.
Kategorie C (Normal, geringer Impact): z.B. Störung an einem von mehreren Aufzügen oder Komforteinschränkung – Techniker vor Ort innerhalb 24 Stunden.
Kategorie D (Geringfügig): Kleinere Mängel ohne akute Auswirkungen (z.B. defekte Kabinenbeleuchtung sofern Notbeleuchtung intakt) – Behebung im Zuge der nächsten planmäßigen Wartung oder nach Absprache, spätestens innerhalb 4 Wochen.
Hinweis: Die genaue Kategorisierung und Fristen können an die Anforderungen des Auftraggebers angepasst werden. Die oben genannten Werte dienen als Richtwerte für hohe Servicequalität.
Eskalation: Sollte eine Störung nicht innerhalb einer angemessenen Zeit behoben werden können (z.B. komplexer Fehler, Ersatzteil nicht sofort verfügbar), informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber proaktiv und schlägt ggf. Eskalationsmaßnahmen vor. Dazu kann gehören: Bereitstellung eines alternativen Aufzugs (falls vorhanden, z.B. Freigabe eines Lastenaufzugs für Personenverkehr), Sondereinsatz eines Spezialisten-Teams, Expressbeschaffung von Teilen oder – falls die Nutzungssituation es erfordert – vorübergehende Stellung von Servicepersonal (z.B. Portier, der auf alternative Wege hinweist) etc.
Kommunikation: Bei gravierenden Störungen informiert der Auftragnehmer umgehend die zuständigen Stellen des Auftraggebers (z.B. Facility Manager vor Ort). Ein Störungsmeldungsbericht mit Angabe der Art der Störung, getroffenen Maßnahmen und der voraussichtlichen Wiederinbetriebnahmezeit wird innerhalb kurzer Zeit (z.B. 2 Stunden) elektronisch übermittelt.
Ursachenanalyse: Nach Behebung einer größeren Störung analysiert der Auftragnehmer die Ursache und dokumentiert sie in der Anlagenhistorie. Wiederkehrende Störungsmuster werden erkannt und es werden präventive Maßnahmen vorgeschlagen (z.B. Austausch eines störanfälligen Bauteils, Anpassung von Wartungsintervallen).
Das Störfallmanagement des Auftragnehmers ist darauf ausgerichtet, Stillstandszeiten zu minimieren, die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten und den Auftraggeber jederzeit über den Status informiert zu halten.
Mengeneinheit: Pauschale für Störfallmanagement (organisatorische Einbindung in Wartungspauschale enthalten)
Intervall: Laufend, Leistungen werden im Störungsfall abgerufen; regelmäßige Auswertung von Störfällen z.B. quartalsweise im Bericht
Positionsnummer 3.1: Wartungsplanung und -zyklen
Leistungsart: Planung/Ingenieursleistung (Festlegung der Wartungsintervalle)
Beschreibung: Der Auftragnehmer erstellt für jede Aufzugsanlage einen individuellen Wartungsplan, der auf den Empfehlungen des Herstellers, den relevanten Normen (insb. DIN EN 13015 für Instandhaltungsinstruktionen) sowie der Nutzungshäufigkeit und dem Alter der Anlage basiert. Allgemeine Mindestvorgaben für Wartungsintervalle sind:
Hoch frequentierte Anlagen: Aufzüge in stark genutzten Gebäuden (z.B. öffentliche Einrichtungen, Hochhäuser, Aufzüge mit >\~6.000 Fahrten pro Monat) werden monatlich gewartet.
Normal frequentierte Anlagen: Übliche Personenaufzüge in Bürogebäuden oder Wohngebäuden mit mittlerer Nutzung (z.B. 2.000–6.000 Fahrten pro Monat) werden alle 2 Monate oder mindestens vierteljährlich gewartet.
Gering frequentierte Anlagen: Wenig genutzte Aufzüge (z.B. in niedrigen Gebäuden, < 2.000 Fahrten/Monat) können nach Abstimmung vierteljährlich oder halbjährlich gewartet werden, jedoch mindestens zweimal pro Jahr.
Besondere Fälle: Bei sehr hoher Beanspruchung (z.B. Aufzüge in industrieller Produktion mit Dauerbetrieb oder sehr alte Aufzüge > 15 Jahre) kann ein engmaschigeres Intervall erforderlich sein (bis hin zu 14-tägiger oder wöchentlicher Sichtkontrolle plus monatlicher Wartung). Ebenso sind nach größeren Modernisierungen in den ersten Monaten gegebenenfalls verkürzte Intervalle sinnvoll (Einlaufphase).
Der Wartungsplan wird mit dem Auftraggeber abgestimmt und schriftlich festgehalten. Darin sind für jede Anlage die Intervalle und die auszuführenden Wartungsarbeiten je Turnus definiert. Der Auftragnehmer plant die Wartungstermine langfristig im Voraus und stimmt sie terminlich mit dem Auftraggeber bzw. den Nutzern ab, um Betriebsabläufe möglichst wenig zu stören (z.B. Wartung in Nebenzeiten). Zusätzlich berücksichtigt der Wartungsplan gesetzliche Prüfintervalle und integriert diese, sodass Wartung und behördliche Prüfungen zeitlich sinnvoll koordiniert werden.
Jeder Wartungszyklus beinhaltet neben den Routinearbeiten auch eine Sicht- und Funktionskontrolle aller sicherheitsrelevanten Komponenten (entspricht der Betreiberpflicht zur regelmäßigen Kontrolle, die der Auftragnehmer hiermit im Auftrag übernimmt – Inaugenscheinnahme, vgl. TRBS 3121). So wird sichergestellt, dass zwischen den offiziellen Prüfungen kein sicherheitskritischer Zustand unentdeckt bleibt.
Mengeneinheit: Wartungsplan/Dokument je Anlage (inklusive aller Intervalldefinitionen)
Intervall: Erstellung einmalig zu Vertragsbeginn; Überprüfung und Aktualisierung jährlich oder bei wesentlichen Änderungen (z.B. Nutzungsänderung, Störungsaufkommen)
Positionsnummer 3.2: Vorbeugende Wartung (Inspektion und Pflege)
Leistungsart: Wiederkehrende technische Dienstleistung (präventive Wartung)
Beschreibung: Im Rahmen der vorbeugenden Wartung führt der Auftragnehmer regelmäßig eine umfassende Inspektion, Prüfung und Wartung jeder Aufzugsanlage durch. Ziel ist es, Verschleiß frühzeitig zu erkennen, die Sicherheitseinrichtungen zu prüfen und den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage zu bewahren. Die folgenden Tätigkeiten sind beispielhaft Bestandteil jeder Wartung (je nach Intervall ggf. mit unterschiedlicher Tiefe):
Visuelle Gesamtinspektion: Sichtprüfung von Kabine, Schacht und Maschinenraum (soweit vorhanden) auf ungewöhnliche Veränderungen, Schäden oder Verschmutzungen. Kontrolle auf Rost, Risse, Undichtigkeiten (z.B. Hydraulikölverlust), Beschädigungen an Türen, Wänden oder der Schachtgrube, Anzeichen von Überhitzung oder Brand (z.B. geschmorte Kabel).
Funktionstest sicherheitsrelevanter Komponenten: Überprüfung der korrekten Funktion aller Sicherheitseinrichtungen: Fangvorrichtung und Sicherheitsbremse (Prüfung mittels Fahrkorb-Notstopp falls im Wartungsplan vorgesehen), Geschwindigkeitsbegrenzer (Funktionsprüfung durch manuelle Auslösung im Stillstand soweit möglich), Türverriegelungen und Türkontakte (Test, ob die Anlage bei offener Tür nicht anläuft und ob Türen nur innerhalb der Entriegelungszone geöffnet werden können), Notbremsschalter, Überlastwarnsystem (Test mit Prüflast oder Simulation), Endschalter und Puffer im Schacht, Funktionsprüfung der Kabinen-Notbeleuchtung sowie des Alarmgebers (Glocke) und der Zweirichtungs-Notrufkommunikation.
Kontrolle der Antriebs- und Tragseilsysteme: Überprüfung des Maschinenantriebs (Motor, Getriebe) auf Geräusche, Temperatur und Leckagen. Messung oder Beobachtung der Bremsenfunktion (Bremslücke, Auslöseverhalten). Inspektion der Tragseile oder Riemen auf Verschleiß, Drahtbrüche, Korrosion und korrekte Spannung/Auflage. Bei Hydraulikaufzügen Kontrolle des Zylinders auf Dichtheit und Korrosion sowie der Hydraulikschläuche und Ventile.
Schmier- und Reinigungsarbeiten: Abschmieren aller erforderlichen Komponenten gemäß Wartungsplan (Führungsführungen, Türschließmechanismen, Seilscheibenlager, etc.) mit geeigneten Schmiermitteln. Entfernung von Staub, Schmutz und Fremdkörpern aus dem Maschinenraum, dem Schacht (inkl. Schachtgrube) und dem Kabinendach. Reinigung der Kabinen-Türführungen, Fotozellen/Lichtschranken und der Türschwellen, um einen reibungslosen Lauf zu gewährleisten.
Türmechanismen prüfen: Inspektion und Justage der Türantriebe und -schließer. Überprüfung der Leichtgängigkeit der Türrollen, Einstellung der Türschließgeschwindigkeit und -kraft gemäß Norm. Test der Lichtvorhänge bzw. Sensoren durch Simulation eines Hindernisses.
Steuerung und elektrische Komponenten: Sichtprüfung der Schaltschränke, Platinen und Kontakte auf ordnungsgemäßen Zustand (keine losen Kabel, keine Überhitzungsspuren). Reinigung von Lüftern und Filtern in Steuerungsschränken. Funktionsprüfung der Etagensteuerung (Haltetafeln) und Anzeigen, ggf. Fehlerauslese aus der Steuerung (Auslesen des Fehlerspeichers, falls elektronisch vorhanden). Überprüfung der USV/Pufferbatterien für Notstrom (für Notruf, Beleuchtung) auf Ladezustand und Kapazitätstest nach Herstellervorgaben.
Fahrkorbfunktionen: Prüfung der Kabinenausstattung: Beleuchtung (ggf. Lampenwechsel), Belüftung/Ventilator, Funktion von Kabinentableaus und Anzeigeelementen, Funktion von Schlüsselschaltern (z.B. Vorrangfahrtschalter, Feuerwehraufzugsschalter). Reinigung der Kabine (sofern nicht durch Reinigungspersonal abgedeckt, werden zumindest technisch relevante Teile wie Türschwellen gereinigt).
Probefahrten: Durchführung mehrerer Testfahrten über die gesamte Fahrstrecke. Dabei werden Anfahr- und Bremsverhalten, Übergänge an Haltestellen und Fahrkomfort beurteilt. Ungewöhnliche Geräusche oder Vibrationen werden erkannt und deren Ursache nachgegangen. Auch Notstopps und Akkumulatorfahrten (bei Notstrombetrieb, falls vorhanden) können testweise ausgelöst werden, um deren Funktion zu prüfen.
Einstellarbeiten: Kleinere Justagen werden direkt im Zuge der Wartung vorgenommen, um die Anlage optimal einzustellen (z.B. Nachstellen der Türschließdämpfer, Justieren von Schaltern, leichte Nachregelung von Bremsen innerhalb zulässiger Toleranzen).
Jede durchgeführte Wartung wird mit einem detaillierten Wartungsprotokoll dokumentiert. Darin werden alle ausgeführten Arbeiten und Prüfschritte aufgeführt sowie etwaige Feststellungen (Mängel, Abnutzungsgrad von Komponenten, Hinweise) vermerkt. Bei kritischen Befunden, die die Betriebssicherheit betreffen, informiert der Techniker umgehend den zuständigen Ansprechpartner des Auftraggebers und leitet notwendige Sicherungsmaßnahmen ein. Kleinere Mängel, die keinen sofortigen Eingriff erfordern, werden vermerkt und zum nächstmöglichen passenden Zeitpunkt behoben (z.B. Austausch eines Bauteils bei der nächsten Wartung oder mittels separatem Reparaturauftrag).
Die vorbeugende Wartung erfolgt herstellerunabhängig, d.h. der Auftragnehmer verfügt über das Know-how, die erforderlichen Werkzeuge und Prüfmittel, um Anlagen verschiedener Fabrikate zu warten. Gegebenenfalls notwendige spezielle Prüfgeräte oder Software für bestimmte Steuerungen werden vom Auftragnehmer bereitgehalten.
Mengeneinheit: Wartungseinsatz pro Anlage und durchgeführtem Intervall (z.B. 1 Wartung = 1 Einheit)
Intervall: Gemäß festgelegtem Wartungsplan, typischerweise monatlich oder vierteljährlich; zusätzliche außerordentliche Wartungen bei Bedarf (z.B. nach außergewöhnlichen Ereignissen)
Positionsnummer 3.3: Korrektive Instandsetzung (Störungsbehebung und Reparatur)
Leistungsart: Ereignisbezogene technische Leistung (Reparaturen bei Bedarf)
Beschreibung: Tritt an einer Aufzugsanlage ein Defekt oder Verschleißschaden auf, so übernimmt der Auftragnehmer die korrektive Instandsetzung zeitnah und fachgerecht. Diese Position umfasst alle Arbeiten, die nötig sind, um einen störungsfreien Betrieb nach einem Ausfall oder einer festgestellten Beeinträchtigung wiederherzustellen. Details:
Fehlerdiagnose: Bei Störungsmeldung oder Befund eines Mangels führt der Auftragnehmer zunächst eine systematische Diagnose durch. Dies kann vor Ort durch den Techniker erfolgen oder, wenn möglich, zunächst per Ferndiagnose über das angeschlossene Monitoring-System. Fehlercodes der Steuerung werden ausgelesen und interpretiert, mechanische Komponenten werden überprüft, um die Ursache eindeutig zu identifizieren.
Reparaturmaßnahmen: Nach Diagnose führt der Techniker die notwendigen Reparaturen durch. Dazu gehören z.B.: Austausch defekter Komponenten (Elektronikmodule, Sensoren, Relais, Taster, Beleuchtungseinheiten, Türantriebe, Frequenzumrichter, Hydraulikventile etc.), Instandsetzen von mechanischen Teilen (z.B. erneuern/justieren von Türschließern, spannen oder tauschen von Treibriemen, Nachstellen von Bremsen, Wechseln abgenutzter Bremsscheiben, Dichtungswechsel bei Hydraulikzylindern, Erneuerung von Pufferdämpfern, Austausch verschlissener Seile nach Prüfvorschrift), elektrische Reparaturen (Kabelreparatur, Klemmen nachziehen, Sicherungs- oder Schutzeinrichtungen ersetzen). Der Auftragnehmer verwendet hierfür möglichst Originalersatzteile oder gleichwertige, vom Hersteller freigegebene Teile, um die Sicherheit und Kompatibilität zu gewährleisten.
Einsatz qualifizierter Fachkräfte: Korrektive Reparaturen werden nur von besonders qualifizierten Servicetechnikern oder Spezialteams durchgeführt, insbesondere bei sicherheitsrelevanten Teilen. Wenn z.B. Tragseile getauscht werden oder Arbeiten an der Sicherheitsausrüstung erfolgen, sind stets mindestens zwei Fachkräfte vor Ort (Vier-Augen-Prinzip bei sicherheitskritischen Arbeiten). Gegebenenfalls zieht der Auftragnehmer bei komplexen Fehlern den Hersteller oder einen spezialisierten Ingenieur hinzu, sofern dies zur raschen und sicheren Behebung notwendig ist.
Minimierung Ausfallzeit: Der Auftragnehmer setzt alle Hebel in Bewegung, um die Stillstandszeit der Anlage gering zu halten. Wo möglich, werden Reparaturen sofort bei der ersten Intervention erledigt. Sollte ein Ersatzteil nicht vorrätig sein, wird es über den Ersatzteildienst umgehend beschafft. In Abstimmung mit dem Auftraggeber kann bei längerer Reparaturdauer ggf. eine provisorische Inbetriebnahme mit eingeschränkten Funktionen erfolgen, sofern dies sicherheitstechnisch zulässig ist (z.B. Betrieb mit gedrosselter Geschwindigkeit oder Deaktivierung bestimmter Etagenhalte, falls zulässig, bis zur finalen Reparatur). Primär gilt jedoch: keine Anlage geht wieder in Betrieb, bevor nicht alle Sicherheitsfunktionen geprüft und intakt sind.
Notwendige Prüfungen nach Reparatur: Nach Abschluss der Reparatur führt der Auftragnehmer alle erforderlichen Tests und Prüfungen durch. Insbesondere, wenn sicherheitsrelevante Bauteile betroffen waren (z.B. Fangvorrichtung, Geschwindigkeitsbegrenzer, Antrieb), wird eine außerordentliche Funktionsprüfung oder ggf. eine Sachkundigenprüfung vorgenommen, um die Betriebssicherheit zu bestätigen. Falls gesetzlich gefordert (z.B. nach wesentlichem Austausch könnte eine Prüfung durch ZÜS nötig sein), koordiniert der Auftragnehmer diese bevor der Normalbetrieb aufgenommen wird.
Dokumentation und Meldung: Jede Instandsetzungsarbeit wird dokumentiert. Das umfasst eine Beschreibung der Ursache, der durchgeführten Maßnahmen, der eingesetzten Ersatzteile sowie Datum/Uhrzeit der Wiederinbetriebnahme. Der Auftraggeber erhält einen Reparaturbericht. Signifikante Ausfälle und Reparaturen fließen in die regelmäßigen Berichte ein, inklusive Ursachenanalyse und Empfehlung zur Vermeidung künftiger Schäden (z.B. Anpassung Wartungsintervall, Schulung der Nutzer bei fehlbedienungsbedingten Schäden usw.).
Gewährleistung: Auf durchgeführte Reparaturen und ersetzte Teile gewährt der Auftragnehmer eine Gewährleistung im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen (üblicherweise 12 Monate auf die Reparaturleistung, sofern der Ausfall nicht durch Dritteinwirkung verursacht wurde).
Die korrektive Instandsetzung ist integraler Bestandteil der Vollservice-Leistung. Kleine Reparaturen sind in der Wartungspauschale enthalten, größere Reparaturen oder der Austausch von Verschleißteilen können je nach Vertragsmodell separat vergütet werden (z.B. im Rahmen einer Vollwartungsvereinbarung sind auch Ersatzteile inkludiert, im Rahmen einer einfachen Wartung würden sie zusätzlich berechnet – Details gemäß Vertragsvereinbarung). In jedem Fall koordiniert der Auftragnehmer sämtliche Instandsetzungsmaßnahmen eigenständig und mit minimaler Belastung für den Auftraggeber.
Mengeneinheit: Einzelauftrag pro Reparaturfall oder pauschal im Vollwartungsvertrag enthalten (ggf. Stundennachweis oder Pauschale pro Anlage und Jahr für Full-Service)
Intervall: Bei Störungsereignis oder Verschleißfeststellung nach Bedarf, keine festen Intervalle
Positionsnummer 3.4: Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen (wiederkehrende Prüfung)
Leistungsart: Unterstützung/Koordination bei behördlichen Prüfleistungen
Beschreibung: Zusätzlich zu den eigenverantwortlichen Wartungsarbeiten unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Erfüllung der gesetzlichen Prüfvorschriften für Aufzugsanlagen. Insbesondere sind gemäß BetrSichV regelmäßige wiederkehrende Prüfungen durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) vorgeschrieben. Der Auftragnehmer erbringt dazu folgende Leistungen:
Terminplanung: Fristgerechte Planung der Haupt- und Zwischenprüfungen für jede Anlage, sodass die vom Gesetzgeber vorgegebenen Intervalle eingehalten werden (Hauptprüfung mindestens alle 2 Jahre, Zwischenprüfung dazwischen im 1-Jahres-Abstand gemäß BetrSichV/ TRBS 3121).
Vorbereitung: Technische Vorbereitung der Anlage für die Prüfung (Reinigung, Überprüfung aller prüfungsrelevanten Funktionen unmittelbar vor dem Prüftermin, Bereitstellung eventuell nötiger Prüfgewichte oder Hilfsmittel).
Begleitung der Prüfung: Stellung einer fachkundigen Begleitperson, die den ZÜS-Prüfer vor Ort unterstützt (z.B. Bedienung der Anlage nach Anweisung des Prüfers, öffnen von Schachtzugängen, Bereitstellung von Unterlagen).
Mängelbeseitigung: Falls im Zuge der ZÜS-Prüfung Mängel festgestellt werden (z.B. „geringfügige Mängel“ oder „gefährliche Mängel“), übernimmt der Auftragnehmer deren fristgerechte Beseitigung. Gefährliche Mängel, die zur Stillsetzung führen, werden sofort beseitigt bzw. es werden Sicherheitsmaßnahmen getroffen, damit der Aufzug erst nach Reparatur wieder in Betrieb geht. Alle beseitigten Mängel werden dem ZÜS nachgewiesen (Mängelrückmeldung).
Dokumentation: Ablage der Prüfprotokolle im Anlagenordner und digitale Erfassung im Berichtssystem. Kennzeichnung der Anlage mit Prüfplakette bzw. Aushang des Prüfberichts wie gesetzlich gefordert.
Diese Leistungen sind im Wartungsvertrag inbegriffen, die Kosten der ZÜS-Prüfstelle selbst (Gebühren des Prüfers) trägt in der Regel der Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart. Der Auftragnehmer stellt jedoch sicher, dass die Aufzüge jederzeit über gültige Prüfnachweise verfügen und unterstützt den Auftraggeber umfassend in allen Belangen der Prüforganisation (vgl. auch Pos. 9.1 und 9.2 für Notfallplan und Prüfung).
Mengeneinheit: Service pro Prüfung und Anlage (Kosten i.d.R. in Wartungspauschale inkludiert, exkl. externe Prüfgebühr)
Intervall: Hauptprüfung alle 2 Jahre, Zwischenprüfung alle dazwischenliegenden 2 Jahre (mithin jedes Jahr eine Prüfung, sofern gesetzlich gefordert); Koordination laufend
Positionsnummer 4.1: Fernüberwachungssystem (Online-Monitoring)
Leistungsart: Bereitstellung und Betrieb eines technischen Systems (IoT-Service)
Beschreibung: Der Auftragnehmer implementiert für alle Aufzugsanlagen ein Fernüberwachungssystem, das eine kontinuierliche Überwachung wichtiger Betriebsparameter und eine automatisierte Störungsmeldung ermöglicht. Leistungsbestandteile:
Hardware und Vernetzung: Ausrüstung jeder Aufzugsanlage mit geeigneten Sensoren und Kommunikationsmodulen, falls nicht bereits vorhanden. Anbindung über Mobilfunk oder bestehendes Netzwerk an die zentrale Monitoring-Plattform des Auftragnehmers. Die Hardware erfasst z.B.: Fahrtenzähler, Motorströme, Temperatur von Motor/Steuerung, Türöffnungszyklen, Schacht- und Maschinenraumtemperatur, Zustand der Notstromversorgung, Fehlercodes der Steuerung, Aktivierung von Sicherheitsschaltern etc.
Echtzeit-Überwachung: Die Anlagen senden kontinuierlich oder in definierter Frequenz Daten an die Zentrale. Bei Überschreiten von Grenzwerten oder Auftreten bestimmter Ereignisse (z.B. Ansprechen eines Sicherheitskreises, unerwarteter Stillstand, Auslösen des Notrufs) generiert das System automatisch Alarme. Diese Alarme werden unmittelbar an das Serviceleitstelle und die zuständigen Techniker weitergeleitet (per Software, SMS oder App-Benachrichtigung).
Datenspeicherung und -analyse: Alle Betriebsdaten werden sicher in einer Datenbank protokolliert. Historische Daten jeder Anlage sind abrufbar, um Trends zu erkennen (z.B. steigende Fahrkorbfahrzeiten könnten auf mechanischen Widerstand hindeuten, häufige Türöffnungsprobleme auf nahenden Türantriebsausfall).
Online-Zugriff für Auftraggeber: Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber einen Zugang zu einem Web-Portal oder einer App zur Verfügung, über die grundlegende Informationen eingesehen werden können: z.B. aktueller Betriebsstatus (in Betrieb, Störung, Wartung), letzte Wartung, nächste geplante Wartung, ggf. Kennzahlen wie Anzahl Fahrten seit letzter Wartung, Verfügbarkeit in % im letzten Zeitraum. Kritische Alarme können auf Wunsch auch an definierte Ansprechpartner des Auftraggebers per E-Mail/SMS weitergeleitet werden.
Security und Datenschutz: Das Fernüberwachungssystem entspricht den aktuellen IT-Sicherheitsstandards. Datenübertragungen erfolgen verschlüsselt. Personenbezogene Daten werden nicht erfasst (keine Video- oder Audioüberwachung außer der Notruf-Sprachverbindung, die nur im Notfall aktiv geschaltet wird). Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Integration in die Gebäude-IT keine Sicherheitsrisiken darstellt (Abstimmung mit der IT-Abteilung des Auftraggebers bzgl. Firewall, VPN, etc. erfolgt bei Installation).
Wartung der Monitoring-Einrichtung: Die Kommunikationsmodule und Sensoren werden selbst regelmäßig getestet. Batterien (falls Funkmodule batteriebetrieben) werden rechtzeitig gewechselt, Firmwareupdates eingespielt und die Verfügbarkeit des Systems permanent überwacht.
Durch das Fernüberwachungssystem können viele Probleme bereits erkannt werden, bevor ein Ausfall oder Notfall eintritt. Es bildet die Basis für die prädiktive Instandhaltung und gewährleistet, dass der Auftragnehmer jederzeit über den Zustand der Anlagen informiert ist.
Mengeneinheit: Pauschale pro Anlage für Bereitstellung und Betrieb des Fernüberwachungssystems (ggf. monatliche Gebühr)
Intervall: Dauerbetrieb (Datenübertragung kontinuierlich), Einrichtung einmalig zu Vertragsbeginn, Systempflege laufend
Positionsnummer 4.2: Predictive Maintenance (zustandsbasierte Instandhaltung)
Leistungsart: Analytische Dienstleistung und vorausschauende Wartung
Beschreibung: Anhand der gewonnenen Monitoring-Daten implementiert der Auftragnehmer ein Predictive Maintenance-Konzept. Dies bedeutet, dass Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nicht nur starr nach Kalender erfolgen, sondern dynamisch auf Basis des tatsächlichen Anlagenzustands und statistischer Prognosen. Leistungsaspekte:
Datenanalyse und Algorithmen: Der Auftragnehmer nutzt spezielle Software-Algorithmen oder KI-gestützte Analysen, um Muster in den Betriebsdaten zu erkennen, die auf zukünftige Ausfälle hindeuten. Beispielsweise werden Trends beobachtet in: Anstieg der Motorbetriebstemperatur, Verlängerung der Türöffnungs- oder Schließzeiten, Erhöhung der Stromaufnahme des Antriebs, vermehrtes Ansprechen der Türschließsicherung, Häufung kleinerer Störungen etc.
Wartung nach Bedarf: Ergeben die Analysen, dass eine Komponente voraussichtlich in naher Zukunft ausfallen könnte oder sich außerhalb optimaler Parameter bewegt, plant der Auftragnehmer außerplanmäßige Wartung oder einen komponentenspezifischen Austausch ein, noch bevor es zum Ausfall kommt. Z.B.: Austausch von Türrollen, wenn die Schließzyklen einen Schwellwert überschreiten; präventiver Wechsel von Verschleißteilen (Dichtungen, Filter, Bremsbeläge) basierend auf Nutzung; Erneuerung der Hydraulikflüssigkeit bei abnehmender Förderleistung oder Trübung des Öls.
Zustandsbewertung: Jede Anlage erhält einen Zustandsindex oder Ampelstatus (z.B. Grün = alles in Ordnung, Gelb = Abnutzung bemerkbar, Wartung planen, Rot = dringender Handlungsbedarf), der im Bericht an den Auftraggeber kommuniziert wird. Dieser Index speist sich aus den erfassten Daten und den Beobachtungen der Techniker.
Flexibles Intervallmanagement: Falls die Daten zeigen, dass bestimmte Anlagen mit dem fixen Wartungsintervall über- oder unterversorgt sind (z.B. ein selten genutzter Lastenaufzug zeigt auch nach 3 Monaten keinerlei Auffälligkeit), kann der Auftragnehmer nach Abstimmung die Intervalle dynamisch anpassen, ohne die Sicherheit zu gefährden. Umgekehrt können bei bestimmten Anlagen Intervalle auch temporär verkürzt werden, wenn die Daten es nahelegen. Wichtig: Jegliche Abweichung von den ursprünglich festgelegten Wartungsintervallen erfolgt nur in Absprache mit dem Auftraggeber und unter Beachtung der Mindestanforderungen aus Normen und Vorschriften.
Vermeidung von Folgeschäden: Durch die vorausschauende Wartung sollen teure Folgeschäden vermieden werden. Beispielsweise kann das rechtzeitige Wechseln eines Verschleißteils einen größeren Schaden am Antrieb verhindern. Solche Einsparpotentiale werden vom Auftragnehmer im Rahmen des Predictive Maintenance aufgezeigt und genutzt.
Berichterstattung: Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber regelmäßig über die Ergebnisse der Predictive-Analyse: welche zusätzlichen Maßnahmen wurden ergriffen, welche drohenden Ausfälle konnten verhindert werden, welche Parameter werden beobachtet. Diese Transparenz schafft Vertrauen und ermöglicht dem Auftraggeber, die Effektivität des Systems nachzuvollziehen.
Insgesamt erhöht Predictive Maintenance die Anlagensicherheit und Verfügbarkeit, da unvorhergesehene Stillstände stark reduziert werden. Der Auftragnehmer kombiniert hierzu modernste Technik mit seinem Erfahrungswissen.
Mengeneinheit: Bestandteil der Wartungspauschale (alternativ separate Monatsgebühr für Predictive-Service)
Intervall: Laufende Datenauswertung (täglich automatisiert), manuelle Bewertung z.B. monatlich; Maßnahmen bei Bedarf ohne festes Intervall
Positionsnummer 4.3: Energieoptimierung und Modernisierungsvorschläge
Leistungsart: Beratungs- und optional Ausführungsleistung (Optimierungsprojekte)
Beschreibung: Der Auftragnehmer überprüft kontinuierlich die Energieeffizienz und den Modernisierungsbedarf der Aufzugsanlagen und unterbreitet dem Auftraggeber Vorschläge zur energieoptimierenden Modernisierung. Diese Leistung umfasst:
Energieanalyse: Aufnahme der aktuellen Leistungsdaten jeder Anlage, einschließlich Fahrstrom, Standby-Verbrauch, Beleuchtungsenergie, Wärmeerzeugung etc. Identifikation von energetischen Schwachstellen (z.B. alte Antriebe mit hohem Stromverbrauch, nicht abschaltbare Kabinenbeleuchtung, fehlende Rückspeisung bei generatorischen Fahrten, ineffiziente Steuerungen).
Modernisierungskonzept: Ausarbeitung von Maßnahmen, um den Energieverbrauch und/oder die Betriebssicherheit zu verbessern. Beispiele:
Nachrüstung von frequenzgeregelten Antrieben oder Rückspeiseeinrichtungen, damit Bremsenergie ins Netz zurückgeführt wird (insbesondere bei älteren Anlagen mit Wirbelstrombremsen oder Widerstandsbremsung).
Austausch alter Beleuchtungssysteme gegen energiesparende LED-Beleuchtung mit Abschaltautomatik oder Bewegungsmelder, sodass die Kabinenbeleuchtung im Stillstand nach gewisser Zeit gedimmt oder abgeschaltet wird.
Modernisierung der Steuerungstechnik auf aktuelle, energieeffiziente Systeme mit intelligentem Standby-Modus (z.B. Abschalten von Antriebskomponenten im Ruhezustand, sofern möglich).
Einbau von Türantrieben der neuesten Generation mit geringerem Stromverbrauch und höherer Zuverlässigkeit.
Ersatz hydraulischer Aufzüge (sofern sinnvoll) oder Nachrüstung mit hydraulischem Akkumulator/ Druckspeicher, um die Pumparbeit zu reduzieren. Eventuell Austausch des Hydrauliköls gegen energieeffizientere Sorten (z.B. geringere Viskositätsänderung über Temperatur, um Heizbedarf zu senken).
Isolierung von Maschinenräumen oder Ausstattung mit effizienteren Heiz-/Lüftungssystemen, falls Energieverluste durch extreme Temperaturen auftreten, welche die Aufzugskomponenten beeinflussen.
Kosten-Nutzen-Bewertung: Für jede vorgeschlagene Maßnahme liefert der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Abschätzung von Investitionskosten, erwarteter Energieeinsparung, Amortisationszeit und weiteren Nutzen (z.B. Verbesserung Fahrkomfort, Erhöhung Zuverlässigkeit, Erfüllung neuer Normen). Dies ermöglicht dem Auftraggeber fundierte Entscheidungen.
Umsetzung der Modernisierung: Nach Freigabe durch den Auftraggeber kann der Auftragnehmer die empfohlenen Maßnahmen fachgerecht umsetzen. Dies erfolgt entweder im Rahmen des bestehenden Vertrags (falls vereinbart) oder mittels separater Projektbeauftragung. Der Auftragnehmer verfügt über das entsprechende Personal und die Zulassungen, um Modernisierungsarbeiten an Aufzügen durchzuführen (inkl. Abnahmen durch ZÜS falls erforderlich nach BetrSichV bei wesentlichen Änderungen).
Modernisierungsdokumentation: Jede durchgeführte Modernisierung wird ausführlich dokumentiert (neuer Zustand, geänderte Anlagenteile, Nachträge zur Anlagendokumentation, aktualisierte Schaltpläne etc.). Außerdem wird der Wartungsplan an die neuen Komponenten angepasst.
Zukunftssicherheit: Der Auftragnehmer hält den Auftraggeber über technologische Weiterentwicklungen im Aufzugsbereich auf dem Laufenden und berät proaktiv, wann der sinnvolle Zeitpunkt für größere Modernisierungen (z.B. Ersatz des gesamten Antriebs oder der Steuerung) gekommen ist. Ziel ist, Obsoleszenz zu vermeiden – also rechtzeitig zu modernisieren, bevor Ersatzteile nicht mehr verfügbar oder Ausfallraten hoch werden.
Diese Leistung stellt sicher, dass die Aufzüge nicht nur heute zuverlässig funktionieren, sondern auch mittel- und langfristig wirtschaftlich und umweltfreundlich betrieben werden können. Der Fokus liegt dabei auf Energieeinsparung und Optimierung im Sinne des Total Technical Service: der Auftragnehmer soll aktiv zur Wertsteigerung der Anlagen beitragen.
Mengeneinheit: Beratungsleistung pauschal (im Vertrag enthalten) für Konzepterstellung; Umsetzung von Modernisierungen nach separatem Angebot/Einheitspreisen
Intervall: Kontinuierliche Bewertung während der Laufzeit; Bericht von Modernisierungsvorschlägen mindestens jährlich im Rahmen einer Anlagenzustandsbesprechung
Positionsnummer 5.1: Qualifikationsanforderungen an Wartungspersonal
Leistungsart: Personalgestellung mit definierten Qualifikationen (Qualitätskriterium)
Beschreibung: Der Auftragnehmer setzt für sämtliche Arbeiten an den Aufzugsanlagen ausschließlich fachkundiges und qualifiziertes Personal ein. Die Anforderungen im Einzelnen:
Ausbildung: Alle eingesetzten Techniker verfügen mindestens über eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Mechatronik, Elektronik, Elektrotechnik oder eine vergleichbare Qualifikation. Zusätzlich haben sie spezifische Schulungen im Bereich Aufzugstechnik absolviert. Idealerweise handelt es sich um ausgebildete Aufzugsmonteure bzw. Mechatroniker mit Schwerpunkt Fördertechnik.
Erfahrung: Jede Fachkraft hat praktische Erfahrung in der Wartung und Instandhaltung von Aufzugsanlagen. Für leitende Techniker wird eine Mindest-Berufserfahrung (z.B. >5 Jahre) vorausgesetzt. Neue Mitarbeiter werden zunächst unter Aufsicht erfahrener Kollegen eingesetzt.
Herstellerkenntnisse: Das Personal ist mit Anlagen verschiedener Hersteller vertraut. Der Auftragnehmer sorgt für regelmäßige Weiterbildungen, insbesondere wenn neue Anlagentypen oder Technologien betreut werden (z.B. Schulungen für neue Steuerungsgenerationen, Antriebe, Notrufsysteme). Zertifizierungen der Hersteller (z.B. Schulungsnachweise von KONE, Schindler, TKE, Otis etc.) sind erwünscht und nach Möglichkeit nachzuweisen.
Kenntnis der Vorschriften: Jeder Techniker ist umfassend über die geltenden Sicherheitsvorschriften und Normen instruiert. Sie kennen die BetrSichV und TRBS 3121 in Bezug auf Wartung, wissen um die Pflichten des Betreibers und die daraus resultierenden Anforderungen an ihre Arbeit (z.B. Dokumentationspflicht, Prüfpunkte). Weiterhin sind sie vertraut mit DGUV-Vorschriften (ehemals UVV) insbesondere DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) und spezifischen Regeln für Aufzüge.
Sicherheitsbewusstsein: Die Mitarbeiter tragen die erforderliche Schutzausrüstung (PSA) bei ihren Tätigkeiten, insbesondere beim Arbeiten im Schacht (Helm, Absturzsicherung falls nötig, Schutzkleidung, isolierendes Schuhwerk beim Arbeiten an elektrischen Anlagen etc.). Sie sind geschult in Arbeitssicherheit, haben ggf. Höhenrettungstrainings oder spezielle Kurse (z.B. Arbeiten unter Spannung nur durch Elektrofachkräfte).
Soziale Kompetenzen: Da die Techniker oft im Kundenumfeld arbeiten (Gebäude mit Mitarbeitern/Mietern), legen wir Wert auf höfliches Auftreten, Zuverlässigkeit und Kommunikationsfähigkeit. Insbesondere im Notfall (Personenbefreiung) müssen sie ruhig und besonnen mit eingeschlossenen Personen umgehen können.
Führungs- und Leitpersonal: Der Auftragnehmer benennt einen verantwortlichen Objektleiter oder Projektleiter, der für die Vertragserfüllung und Qualitätssicherung zuständig ist. Dieser verfügt über vertiefte Fachkenntnisse (z.B. Meister oder Techniker im Fachgebiet Aufzüge) und ist zentraler Ansprechpartner für den Auftraggeber. Er koordiniert die Einsätze, prüft die Berichte und gewährleistet die Einhaltung der Service Level.
Der Auftragnehmer hält Nachweise der Qualifikation (z.B. Ausbildungszeugnisse, Schulungszertifikate) seines Personals bereit und legt sie dem Auftraggeber auf Verlangen vor. Des Weiteren stellt er sicher, dass sein Personal regelmäßig weiterqualifiziert wird, um neue gesetzliche Anforderungen, Techniktrends und Sicherheitsstandards stets zu erfüllen.
Mengeneinheit: Anforderung (qualitativ, bezogen auf alle eingesetzten Personen) – keine separate Vergütung, Teil der Vertragsbedingungen
Intervall: Überprüfung der Qualifikationen jährlich durch den Auftraggeber möglich; Weiterbildungen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich eine Sicherheitsunterweisung pro Mitarbeiter
Positionsnummer 5.2: Qualifikationsanforderungen an Notruf- und Notdienstpersonal
Leistungsart: Personalgestellung Notdienst (besondere Qualifikation)
Beschreibung: Zusätzlich zum Wartungspersonal stellt der Auftragnehmer Personal für die Notrufzentrale und den Notdiensteinsatz bereit. Diese Mitarbeiter erfüllen folgende Anforderungen:
Mitarbeiter der Notrufzentrale:
Sind in deeskalierender Gesprächsführung geschult, um mit eingeschlossenen Personen angemessen umgehen zu können (Beruhigen, Informieren über den Ablauf der Befreiung).
Verfügen über klare Sprechweise und gute Deutschkenntnisse; idealerweise Mehrsprachigkeit (mindestens Englischkenntnisse) für Notrufe von fremdsprachigen Personen.
Kennen die technischen Grundlagen der Aufzüge, um bei Notrufen technische Details an den Einsatztechniker weitergeben zu können (z.B. „Steuerung zeigt Fehler XY“ falls entsprechende Remote-Anzeige vorhanden).
Bleiben in Stresssituationen ruhig und handeln nach vordefinierten Notfallprozeduren.
Loggen jeden Vorgang sorgfältig im Notrufsystem.
Notdienst-Techniker (Personenbefreier):
Erfüllen alle Anforderungen des Wartungspersonals, da sie meistens identisch mit den Servicetechnikern sind, jedoch zusätzlich…
Haben spezielle Unterweisungen in Notbefreiung erhalten und diese in Übungen praktisch erprobt. Sie kennen die Notbefreiungspläne aller betreuten Aufzüge und können diese routiniert umsetzen.
Verfügen über Ortskenntnis der Objekte, vor allem in Bezug auf Zugangswege, Aufzugsnischen, Standort von Hauptschaltern, Maschinenräumen etc., damit im Einsatzfall keine Zeit verloren geht.
Können innerhalb der geforderten Frist an der Anlage sein; hierzu wird das Personal so vorgehalten bzw. in Rufbereitschaft organisiert, dass die Anfahrtswege und -zeiten eingehalten werden. (Der Auftragnehmer plant Notdienst-Stützpunkte oder Wohnsitze der Techniker entsprechend.)
Haben eine gültige Erste-Hilfe-Ausbildung und idealerweise erweiterte Kenntnisse z.B. in Höhenrettung oder der Umgang mit medizinischen Notfällen, um im Fall von in Aufzügen in Panik geratenen oder kollabierten Personen adäquat zu reagieren, bis Rettungskräfte eintreffen.
Einsatzleitung/Eskalation: Der Auftragnehmer benennt einen erfahrenen Servicekoordinator, der im Hintergrund Notfalleinsätze überwacht und bei Schwierigkeiten (technisch oder organisatorisch) weitere Ressourcen mobilisieren kann. Dieser steht dem Notdienstpersonal jederzeit beratend zur Seite (z.B. telefonisch) und kommuniziert bei Bedarf mit dem Auftraggeber während längerer Einsätze.
Diese Qualifikationsanforderungen gewährleisten, dass im Notfall sowohl die telefonische Betreuung als auch die vor-Ort-Maßnahmen professionell durchgeführt werden. Der Auftragnehmer bestätigt, dass alle Notdienstmitarbeiter regelmäßig in Notfallprocedere geschult werden (mind. jährlich gemeinsame Notfallübungen, z.B. simulierte Personenbefreiung). Protokolle dieser Übungen können dem Auftraggeber auf Wunsch vorgelegt werden.
Mengeneinheit: Anforderung (qualitativ, an Personal für Notruf/Notdienst)
Intervall: Schulung/Unterweisung mindestens jährlich; Verfügbarkeit des qualifizierten Personals laufend sicherzustellen
Positionsnummer 5.3: Service-Level-Vereinbarungen (SLA)
Leistungsart: Vorgabe verbindlicher Leistungskennzahlen
Beschreibung: Für die erbrachten Dienstleistungen gelten folgende Service Level Agreements (SLAs), die vom Auftragnehmer einzuhalten sind. Diese SLAs werden laufend gemessen und im Berichtswesen dokumentiert, Abweichungen können vertragliche Konsequenzen (z.B. Bonus/Malus-Regelungen) haben:
Verfügbarkeitsgrad der Aufzüge: Mindestens 99% bezogen auf die Betriebszeit pro Kalenderjahr. Als Verfügbarkeit zählt die Zeit, in der die Anlage uneingeschränkt nutzbar ist. Geplante Stillstände (Wartung, Prüfungen) bis zu einer definierten Dauer (z.B. 2 Stunden pro Monat) zählen als verfügbar, darüber hinausgehende geplante Ausfälle und alle ungeplanten Ausfälle zählen als Nichtverfügbarkeit. Der Auftragnehmer berichtet die Verfügbarkeit jeder Anlage monatlich.
Reaktionszeit Notruf/Personenbefreiung: Wie in Pos. 2.2 beschrieben, max. 30 Minuten bis Eintreffen vor Ort in urbanen Gebieten (sonst 60 Min). Erreichbarkeit der Notrufzentrale: 100% (dauerhaft, ohne Ausfall; Notrufsystem redundant ausgelegt).
Reaktionszeit Störungsbeseitigung: Je nach Störungskategorie 2 Stunden (dringend) bzw. 24 Stunden (normal) bis Techniker vor Ort. Diese Zeiten werden im Durchschnitt und als 90%-Perzentil bewertet (z.B. 90% aller Kategorie-B-Störungen innerhalb 2h bedient, keine später als 4h).
Entstörzeit/Wiederherstellungszeit: Zeit von Störungsmeldung bis Wiederinbetriebnahme. Diese ist abhängig von der Art der Störung. Zielwerte können z.B. sein: Kategorie B Störungen ≤ 4 Stunden behoben; Kategorie C ≤ 24 Stunden. Falls verlängert durch Ersatzteilbeschaffung, zählt dies als SLA-Verletzung nur, wenn der Auftragnehmer nicht nachweislich alles getan hat, um die Zeit zu minimieren.
Erstlösungsquote: Anteil der Störungen, die beim ersten Einsatz behoben werden können (ohne zweiten Techniker-Besuch). Ziel: > 90%. Dies setzt voraus, dass Techniker mit üblicherweise benötigten Ersatzteilen ausgestattet sind und qualifiziert genug, um Großteil der Probleme sofort zu lösen.
Qualität der Wartung: Bewertung im Nachgang von Prüfungen durch ZÜS oder Audits. Ziel: Keine Beanstandungen im Prüfbefund, die auf mangelhafte Wartung zurückzuführen sind. (Beispiel: Ziel = 0 sicherheitsrelevante Mängel pro Anlage in ZÜS-Prüfung; maximal x geringfügige Mängel im Jahr gesamt).
Berichtserstattung und Dokumentation: Pünktliche Lieferung aller vereinbarten Berichte (z.B. Wartungsprotokoll innerhalb 5 Werktagen nach Wartung, Störungsbericht innerhalb 2 Werktagen nach Abschluss Reparatur, jährlicher Zustandsbericht bis Kalenderjahrende). Vollständigkeit der Dokumentation: 100%.
Diese Servicekennzahlen werden zu Vertragsbeginn zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer final abgestimmt und im Vertrag festgeschrieben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, geeignete Maßnahmen und Ressourcen bereitzustellen, um die Einhaltung der SLAs sicherzustellen. Im regelmäßigen Service-Meeting (z.B. monatlich/vierteljährlich) werden die SLAs anhand der Berichte überprüft. Bei Nichterfüllung ergreift der Auftragnehmer proaktiv Korrekturmaßnahmen und berichtet darüber.
Mengeneinheit: Vorgabe (qualitativ, Vertragsbestandteil)
Intervall: Laufend, Auswertung der Kennzahlen monatlich und jährlich
Positionsnummer 5.4: Personaldisposition und -kontinuität
Leistungsart: Organisatorische Leistung (Gewährleistung stabiler Personalgestellung)
Beschreibung: Der Auftragnehmer sorgt für eine ausreichende und kontinuierliche Personalpräsenz, um die vertraglichen Pflichten jederzeit zu erfüllen. Dazu gehören:
Einsatzplanung: Eine vorausschauende Planung der Servicetechniker-Einsätze, sodass alle planmäßigen Wartungen fristgerecht durchgeführt werden können. Bei Urlaubs- oder Krankheitsausfällen steht ausreichend Ersatzpersonal bereit (Vertretungsregelung). Der Auftragnehmer garantiert, dass zu jeder Zeit genügend qualifizierte Techniker verfügbar sind, um parallele Einsätze (z.B. mehrere Störungen gleichzeitig an verschiedenen Standorten) abdecken zu können.
Objektkenntnis: Soweit möglich werden feste Techniker-Teams bestimmten Objekten oder Anlagen zugeordnet („eigener Techniker je Objekt“ Prinzip). Dies stellt sicher, dass die Techniker mit den örtlichen Gegebenheiten und den spezifischen Anlagen vertraut sind, was Effizienz und Qualität erhöht. Bei Personalwechsel in diesen Teams erfolgt eine geordnete Übergabe mit Einweisung des neuen Personals in die Objektbesonderheiten.
Erreichbarkeit der Verantwortlichen: Neben der Notrufzentrale gibt es für den Auftraggeber definierte Ansprechpartner (z.B. den Objektleiter), die während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar sind, um Anliegen zu besprechen. In dringenden Fällen steht auch außerhalb dieser Zeiten ein verantwortlicher Disponent bereit.
Nachweis Arbeitszeiten: Der Auftragnehmer führt Aufzeichnungen über die tatsächlich geleisteten Stunden auf der Anlage (z.B. Ankunft/Abfahrt des Technikers, verwendet für SLA-Auswertung und ggf. Verrechnung von Zusatzleistungen). Dem Auftraggeber kann auf Wunsch Einblick in diese Aufzeichnungen gewährt werden, um Transparenz über die Personalleistungen zu haben.
Sprachkenntnisse: Das eingesetzte Personal spricht fließend Deutsch. Falls im Objekt internationaler Publikumsverkehr besteht, stellt der Auftragnehmer sicher, dass ausreichend englische Sprachkenntnisse vorhanden sind, zumindest bei leitendem Personal oder Notruf-Mitarbeitern.
Uniformierung/Ausweis: Die Techniker treten in sauberer Arbeitskleidung mit Firmenlogo auf und tragen einen Lichtbildausweis des Auftragnehmers. Damit sind sie für Nutzer und Auftraggeberpersonal stets identifizierbar als zuständiger Service.
Verhalten im Objekt: Es gelten die Hausordnungen und Sicherheitsvorschriften des Auftraggebers. Der Auftragnehmer unterweist sein Personal entsprechend (z.B. Meldepflicht beim Pförtner, Zugangsregelungen zu Sicherheitsbereichen, Mitführen von Werkzeug nur in gesicherten Behältnissen etc.).
Diese organisatorischen Maßnahmen sollen sicherstellen, dass der Service nahtlos und zuverlässig erbracht wird, unabhängig von personellen Einzelereignissen. Der Auftraggeber soll jederzeit darauf vertrauen können, dass kompetente Ansprechpartner und Techniker verfügbar sind.
Mengeneinheit: Aufwand in Leistungs pauschale enthalten (qualitative Anforderung)
- Intervall: Kontinuierlich, Überwachung im Rahmen von Qualitätsaudit möglich
Positionsnummer 6.1: Betreiberpflichten gemäß BetrSichV und TRBS 3121
Leistungsart: Übernahme von Betreiberaufgaben (organisatorisch/rechtlich)
Beschreibung: Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber (Anlagenbetreiber) umfassend bei der Erfüllung aller Betreiberpflichten für Aufzugsanlagen, wie sie in der BetrSichV und der TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen" festgelegt sind. Konkret übernimmt bzw. gewährleistet der Auftragnehmer im Rahmen des Vertrags folgende Pflichten:
Gefährdungsbeurteilung: Für jede Anlage wird eine anlagenbezogene Gefährdungsbeurteilung nach §3 BetrSichV erstellt oder die bestehende überprüft und fortgeschrieben. Der Auftragnehmer stellt das hierfür erforderliche Expertenwissen, identifiziert mögliche Gefahren (z.B. bauliche Besonderheiten, Nutzergruppen, Umwelteinflüsse) und schlägt Schutzmaßnahmen vor. Die dokumentierte Gefährdungsbeurteilung wird dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt und bei Änderungen (Umbauten, neue Nutzungen, geänderte Vorschriften) aktualisiert.
Betriebsanweisungen und Hinweise: Basierend auf der Gefährdungsbeurteilung erstellt der Auftragnehmer Betriebsanweisungen bzw. Nutzerhinweise für den sicheren Betrieb der Aufzüge. Beispielsweise Hinweise für Gebäudenutzer (Maximalbelastung, Verbot bestimmter Nutzungen wie Transport gefährlicher Güter etc.), Aushänge im Aufzug oder an Zugangstüren, Hinweise für Reinigungspersonal (kein Reinigen von Kabinenwänden mit bestimmten Mitteln, etc.). Diese Anweisungen werden sichtbar angebracht und regelmäßig auf Aktualität geprüft.
Bestellung "Beauftragte Person" (Aufzugswärter): Gemäß TRBS 3121 muss der Betreiber eine oder mehrere beauftragte Personen benennen, die die Aufzugsanlage regelmäßig kontrollieren. Der Auftragnehmer kann diese Rolle im Auftrag übernehmen. In diesem Fall wird vertraglich festgehalten, dass der Auftragnehmer bzw. dessen benannte Mitarbeiter als "Beauftragte Personen" fungieren. Der Auftraggeber entbindet eigenes Personal von dieser Pflicht, sofern die vertragliche Delegation zulässig ist. Wichtig: Die Gesamtverantwortung verbleibt zwar beim Betreiber (Auftraggeber), aber der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle praktischen Aufgaben fachgerecht wahrgenommen werden.
Sicherstellen ordnungsgemäßer Verwendung: Der Auftragnehmer achtet im Rahmen seiner Tätigkeit darauf, dass die Aufzüge bestimmungsgemäß verwendet werden. Er kontrolliert z.B., ob keine unzulässigen Änderungen an der Anlage vorgenommen wurden, ob Unbefugte die Anlage betreten (z.B. Maschinenraum abgeschlossen halten), ob Lasten nicht überschritten werden. Festgestellte Missbräuche oder Gefährdungen meldet er dem Auftraggeber und ergreift wenn nötig Sofortmaßnahmen (z.B. Außerbetriebnahme bei akuter Gefahr).
Prüf- und Wartungsfristenüberwachung: Wie in Pos. 3.4 beschrieben, übernimmt der Auftragnehmer die Koordination aller vorgeschriebenen Prüfungen und hält die Fristen strikt ein. Darüber hinaus wird im Rahmen der Betreiberverantwortung dokumentiert, dass regelmäßige Wartungen erfolgen (dies geschieht durch die Wartungsprotokolle). Diese Nachweise werden so geführt, dass sie einer behördlichen Kontrolle standhalten (Ordner bzw. digitales System mit allen Prüfnachweisen, lückenlos).
Maßnahmen bei Mängeln: TRBS 3121 fordert, dass festgestellte Mängel unverzüglich beurteilt und je nach Gefährdungsklasse beseitigt werden. Der Auftragnehmer setzt diese Anforderung um, indem er bei Wartung/Prüfung festgestellte Mängel kategorisiert (sofort zu beheben, mittelfristig, langfristig) und verfolgt. Gefährliche Mängel werden unmittelbar behandelt (Aufzug stillgelegt bis Reparatur erfolgt), andere zügig in den Instandsetzungsplan integriert.
Stilllegung und Außerbetriebnahme: Sollte eine Anlage länger außer Betrieb genommen werden müssen (z.B. wegen größerer Sanierung oder Gefahr in Verzug), unterstützt der Auftragnehmer bei den notwendigen Schritten (Beschilderung "Außer Betrieb", Sicherung gegen unbefugte Nutzung, Meldung an ZÜS falls erforderlich, Konservierungsmaßnahmen bei längerer Stillstandszeit). Ebenso unterstützt er bei Wiederinbetriebnahme (ggf. Abnahmen etc.).
Der Auftragnehmer kennt die aktuellen gesetzlichen Anforderungen und passt seine Leistungen an, falls sich während der Vertragslaufzeit Änderungen in Gesetzen oder technischen Regeln ergeben. Er weist den Auftraggeber frühzeitig auf Neuerungen hin (z.B. neue Prüfvorgaben, erforderliche Nachrüstungen durch geänderte Normen) und unterbreitet Lösungsvorschläge, wie diese umgesetzt werden können.
Insgesamt sorgt der Auftragnehmer dafür, dass der Auftraggeber seinen Betreiberpflichten nachkommen kann, ohne in die operativen Details einsteigen zu müssen – diese werden durch den Auftragnehmer fachkundig erledigt und dokumentiert.
Mengeneinheit: Pauschale (in Betriebsführung enthalten) pro Jahr und Anlage für Wahrnehmung Betreiberaufgaben
Intervall: Laufend, Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung jährlich; übrige Pflichten kontinuierlich wahrgenommen
Positionsnummer 6.2: Regelmäßige Funktionskontrolle (Inaugenscheinnahme)
Leistungsart: Ergänzende Kontrolltätigkeit (Betreiberpflicht, delegiert)
Beschreibung: Als Teil der Betreiberverantwortung übernimmt der Auftragnehmer die regelmäßige Inaugenscheinnahme der Aufzugsanlagen. Darunter versteht man die vom Betreiber vorgeschriebene Sicht- und Funktionskontrolle in regelmäßigen Abständen, ausgeführt durch eine "Beauftragte Person" (oft auch als Aufzugswärter bezeichnet). Inhalte und Ablauf:
Kontrollintervall: Soweit nicht anders festgelegt, wird jede Anlage mindestens einmal pro Monat in Augenschein genommen. Der genaue Turnus kann je nach Nutzungsintensität variieren (hochfrequentierte Anlagen ggf. häufiger, z.B. alle 2 Wochen, gering frequentierte evtl. alle 2 Monate). Die Intervalle werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber anhand der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.
Kontrollumfang: Die beauftragte Person (ein Techniker des Auftragnehmers oder speziell geschultes Personal) führt an jeder Haltestelle des Aufzugs eine Prüfung mit allen Sinnen durch:
Sichtkontrolle: Prüfen, ob an den Zugangstellen alles ordnungsgemäß ist (Türbereiche frei von Hindernissen, Türspalte frei von Fremdkörpern, Beleuchtung der Zugänge funktioniert). Kontrolle, ob unbefugter Zugriff möglich war (Unversehrtheit von Verschlüssen, kein Vandalismusschaden).
Funktionsprobe: Betätigung des Aufzugs über die Steuerung, Fahren zu mehreren Haltestellen, Beobachten des Fahrverhaltens (ruckfrei, genaue Haltposition). Test der Türöffnung und -schließung auf jeder Etage (lassen sich Türen problemlos öffnen/schließen, rastet die Schachttür korrekt ein, schließt sie dicht).
Notruf- und Alarmtest: Kurzer Test des Notrufsystems falls noch nicht automatisch monatlich geprüft – z.B. durch Drücken der Notruftaste mit anschließender sofortiger Rückstellung (oder alternative Testmethode gemäß Notrufsystem, um Fehlalarm bei Leitstelle zu vermeiden). Kontrolle der Alarmglocke.
Besondere Einrichtungen: Falls vorhanden, wird die Funktion von z.B. Fahrkorbtelefonen, Videoaufschaltung, Lüftern, Musik/Sprachdurchsagen geprüft.
Sauberkeit und Ordnung: Überprüfung, ob der Fahrkorb sauber und der Schachtboden frei von Unrat ist (der Aufzugsschacht selbst wird i.d.R. bei der Wartung gereinigt, aber offensichtliche Fremdkörper könnten z.B. durch Schachtentlüftung oder Vandalismus eingebracht worden sein).
Notfall-Equipment: Kontrolle, ob ein eventueller Feuerwehrschlüsselkasten am Aufzug vorhanden und intakt ist, ob Beschilderungen wie „Bei Feuer Aufzug nicht benutzen“ vorhanden sind und ob ein funktionierender Feuerwehraufzugschalter (wenn Ausrüstung als Feuerwehraufzug) vorhanden ist.
Dokumentation: Jede Inaugenscheinnahme wird in einem Kontrollbuch oder digital erfasst: Datum, Uhrzeit, ausführende Person, festgestellte Mängel oder Abweichungen, Unterschrift. Falls alles in Ordnung ist, wird dies vermerkt („keine Auffälligkeiten bei Kontrolle vom [Datum]“). Bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten, die nicht sofort behoben werden können, wird unverzüglich eine Meldung an die zuständige Stelle (z.B. Serviceleiter) gemacht und ggf. eine Störungsmeldung ausgelöst, damit eine technische Überprüfung erfolgt.
Verbindung zur Wartung: Falls vertraglich so vereinbart und praktikabel, kann die Inaugenscheinnahme teilweise mit den Wartungsintervallen synchronisiert werden. Beispielsweise übernimmt der Wartungstechniker die monatliche Kontrolle im Zuge der monatlichen Wartung. Bei längeren Wartungsintervallen kann zwischen zwei Wartungen eine separate Kontrolle durch anderes Personal erfolgen. Wichtig ist, dass die maximale Frist zwischen zwei Funktionskontrollen gemäß Gefährdungsbeurteilung nicht überschritten wird.
Durch diese regelmäßigen Kontrollen wird ein zusätzlicher Schutz vor dem Auftreten von sicherheitsrelevanten Mängeln geboten. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die beauftragte Person die Anforderungen gemäß TRBS 3121 erfüllt (min. 18 Jahre, unterwiesen, zuverlässig) und dass dem Auftraggeber die Namen dieser Personen bekannt gegeben werden (auf Wunsch auch namentliche Benennung im Notfallplan). Letztlich dient die Inaugenscheinnahme dazu, zwischen den Wartungen ein wachsames Auge auf die Anlagen zu haben und unmittelbar eingreifen zu können, falls etwas Ungewöhnliches auffällt.
Mengeneinheit: Kontrollgang je Aufzug und Durchführung (wenn separat vergütet) oder als Pauschale in Wartungsvertrag integriert
Intervall: In der Regel monatlich je Anlage, ggf. angepasst an Nutzung (laut Gefährdungsbeurteilung)
Positionsnummer 6.3: Unterweisung und Information
Leistungsart: Schulungs- und Informationsleistung
Beschreibung: Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der vorgeschriebenen Unterweisung aller beteiligten Personen in den Aufzugsbetrieb. Das umfasst:
Unterweisung des Gebäudepersonals: Sollte der Auftraggeber eigenes Personal haben, das z.B. im Empfang oder Sicherheitsdienst tätig ist und in Notfällen erste Schritte einleiten muss (z.B. telefonisch Notruf auslösen, beruhigend auf Eingeschlossene einwirken bis Techniker da ist), so führt der Auftragnehmer entsprechende Schulungen durch. Ebenso werden Hausmeister oder Haustechniker des Auftraggebers, falls vorhanden, über die grundlegenden Funktionen und Notfallmaßnahmen an den Aufzügen unterrichtet (z.B. Wo befindet sich der Hauptschalter? Wie ist vorzugehen bei Feueralarm in Bezug auf die Aufzüge? etc.).
Notfallplan-Kommunikation: Der Inhalt des Notfallplans wird allen relevanten Personen bekannt gemacht. Der Auftragnehmer erläutert auf Wunsch im Rahmen einer Einweisung das Vorgehen bei steckengebliebenen Fahrstühlen: Wer wird alarmiert, welche Rollen haben Auftragnehmer, Auftraggeber und ggf. Feuerwehr.
Jährliche Sicherheitsschulung: Mindestens einmal jährlich bietet der Auftragnehmer für Auftraggeber-Mitarbeiter (und optional interessierte Mieter/Nutzer, sofern vom Auftraggeber gewünscht) einen Sicherheitsworkshop an. Darin wird z.B. erläutert, warum regelmäßige Prüfungen wichtig sind, welche Verhaltensregeln für Nutzer gelten (kein Hüpfen in Kabine, keine eigenmächtige Befreiung versuchen etc.), um auch das Bewusstsein der Nutzergemeinschaft zu schärfen.
Unterlagen zur Verfügung stellen: Der Auftragnehmer händigt dem Auftraggeber alle relevanten Betriebsanleitungen, Notfallanleitungen und Kontakte in geeigneter Form aus (z.B. eine Mappe pro Gebäude mit Kurzanweisungen, was bei Aufzugstörungen zu tun ist und Kontaktdaten der Serviceleitstelle). Diese Unterlagen werden gemeinsam mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Diese Unterweisungsleistungen stellen sicher, dass auch auf Seiten des Auftraggebers Klarheit herrscht über Abläufe und Verantwortlichkeiten. Insbesondere neue Mitarbeiter des Auftraggebers oder neue Mieter sollen im Rahmen des allgemeinen Sicherheitsbriefings auch Informationen zu den Aufzügen erhalten; der Auftragnehmer stellt hierfür gerne Material bereit oder führt die Einweisung durch.
Mengeneinheit: Pauschal pro Schulungstermin bzw. Bestandteil des Gesamtvertrags
Intervall: nach Bedarf, empfohlen jährlich oder bei Personalwechsel
Positionsnummer 6.4: Unfallverhütung und Arbeitssicherheit
Leistungsart: Maßnahmen zur Unfallverhütung (für Personal und Nutzer)
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei allen Arbeiten und Betriebsmaßnahmen die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und Arbeitsschutzregeln strikt einzuhalten. Dies beinhaltet:
DGUV-Vorschriften: Einhaltung der DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) und DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) sowie eventuell spezifischer Vorschriften für Aufzugsanlagen. Alle eingesetzten Mitarbeiter sind über diese Vorschriften unterwiesen und wenden sie an (z.B. vor Arbeiten an elektrischem Teil Freischalten, Sichern gegen Wiedereinschalten, Spannungsfreiheit prüfen, erden und kurzschließen, Benutzen von Schutzausrüstung).
Sicherheitsmanagement: Der Auftragnehmer verfügt über ein eigenes Sicherheitsmanagementsystem oder mindestens eine Gefährdungsbeurteilung seiner eigenen Tätigkeiten. Für Arbeiten an Aufzügen existieren interne Arbeitsanweisungen, die sicherstellen, dass z.B. immer mechanische Absturzsicherungen genutzt werden, wenn der Fahrkorb während Arbeiten in Schacht steht, oder dass nie allein im Schacht gearbeitet wird ohne Sicherung etc.
Erlaubnisscheine: Für besondere Arbeiten (z.B. Schweißen im Schacht, Arbeiten an elektrischen Teilen unter Spannung in Ausnahmefällen) werden Erlaubnisscheine ausgestellt und die besonderen Schutzmaßnahmen getroffen.
Erste Hilfe Ausstattung: Das Servicepersonal führt Verbandsmaterial und ggf. einen Auffanggurt (bei Arbeiten in größeren Schächten) mit.
Unfallmeldung: Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Unfall oder Beinaheunfall kommen, verpflichtet sich der Auftragnehmer zur unverzüglichen Meldung an den Auftraggeber und – wenn meldepflichtig – an die zuständige Berufsgenossenschaft. Anschließend wird der Vorfall aufgearbeitet und Maßnahmen ergriffen, damit sich Ähnliches nicht wiederholt.
Nutzersicherheit im Betrieb: Auch im laufenden Betrieb werden UVV-Aspekte beachtet: Der Auftragnehmer sorgt z.B. dafür, dass während Wartungsarbeiten der Zugang zur Anlage abgesichert ist (Absperrung oder deutliches Warnschild „Wartung – außer Betrieb“ an allen Zugangstüren, damit niemand versehentlich einsteigt). Bei wieder in Betrieb nehmen nach Wartung wird sichergestellt, dass keine Personen oder Hindernisse im Schacht/Kabine verbleiben.
Zusammenarbeit mit Fremdfirmen: Sollten gelegentlich Dritte im Auftrag des Auftragnehmers oder Auftraggebers am Aufzug arbeiten (z.B. Modernisierungsfirmen, Reinigungsdienste im Schacht), koordiniert der Auftragnehmer die Sicherheitsunterweisung dieser Fremdfirmen an der Anlage (Weisungsrecht in Bezug auf Aufzugssicherheit), um Gefahren durch Unwissenheit auszuschließen.
Indem der Auftragnehmer konsequent nach UVV und Arbeitsschutz handelt, schützt er sowohl sein eigenes Personal als auch alle Benutzer der Anlagen. Dieser Punkt ist essenziell, da Aufzugsanlagen zwar sehr sicher sind, aber Fehler in der Wartung fatale Folgen haben könnten – dem wird mit höchster Sorgfalt entgegengewirkt.
Mengeneinheit: Bestandteil der vertraglichen Leistung (Arbeitssicherheit wird vorausgesetzt, kein separater Posten)
Intervall: Laufend, Audits durch Auftraggeber möglich (z.B. jährliche Sicherheitsbegehung)
Positionsnummer 7.1: Wartungs- und Inspektionsprotokolle
Leistungsart: Dokumentationsleistung (Nachweis erbrachter Leistungen)
Beschreibung: Der Auftragnehmer fertigt nach jeder durchgeführten Wartung oder Inspektion ein ausführliches Wartungsprotokoll an.
Dieses Protokoll enthält:
Datum und Uhrzeit der Wartung, Name des ausführenden Technikers.
Umfang der durchgeführten Arbeiten (Checkliste der Wartungspunkte, abgehakt mit Bemerkungen).
Festgestellte Mängel oder Auffälligkeiten, geordnet nach Dringlichkeit.
durchgeführte Einstellarbeiten oder kleinere Reparaturen während der Wartung.
Messwerte und Prüfergebnisse wesentlicher Kontrollen (z.B. Notruf getestet – Ergebnis OK; Fangbremstest durchgeführt – Auslösedistanz XX mm, OK; Ölstand Hydraulik – normal; Seilspannung überprüft – im Toleranzbereich; Isolationsmessung Motor – Wert XY MΩ, innerhalb Norm).
gegebenenfalls Fotos von Bauteilen bei Auffälligkeiten (z.B. Foto eines Verschleißteils, das demnächst ersetzt werden muss, als Nachweis für Empfehlung).
Unterschrift des Technikers und bei Bedarf Gegenzeichnung durch den Auftraggeber oder dessen Vertreter, falls dieser anwesend war.
Die Wartungsprotokolle werden dem Auftraggeber zeitnah, spätestens 5 Werktage nach Wartung, in geeigneter Form übermittelt (vorzugsweise digital per E-Mail oder über ein Web-Portal). Zudem werden die Protokolle in der Anlagendokumentation archiviert.
Diese Dokumentation stellt sicher, dass jederzeit nachvollziehbar ist, was an der Anlage gemacht wurde und in welchem Zustand sie sich befindet. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten oder Prüfungen dienen die Protokolle als Nachweis ordnungsgemäßer Wartung.
Mengeneinheit: Pro Protokoll/ Wartungsbericht (Kosten inkludiert in Wartungsleistung)
Intervall: Nach jeder Wartung/Inspektion, Bereitstellung innerhalb 5 Werktagen danach
Positionsnummer 7.2: Störungs- und Einsatzberichte
Leistungsart: Dokumentationsleistung (Reporting von Vorfällen)
Beschreibung: Für jede Störung, die eine Technikerintervention erfordert sowie jeden Notfall-Einsatz, erstellt der Auftragnehmer einen Einsatzbericht.
Dieser enthält:
Datum, Uhrzeit der Meldung, Uhrzeit Eintreffen Techniker, Uhrzeit Abschluss der Arbeiten (zur Überprüfung der Reaktions- und Entstörzeiten, SLA-Kontrolle).
Beschreibung der Störung/des Notfalls (z.B. „Personenbefreiung aus Kabine zwischen 3. und 4. OG“ oder „Störung: Aufzug fuhr nicht mehr in EG, Tür blockiert“).
Festgestellte Ursache des Problems (z.B. „Lichtschranke verschmutzt, hat ständig ausgelöst“ oder „Schütz K2 defekt, keine Aufzugsfahrt möglich“).
Durchgeführte Maßnahmen: Beschreibung der Reparatur oder Hilfsmaßnahmen („Lichtschranke gereinigt, Funktion wiederhergestellt“ oder „Schütz K2 getauscht, Anlage wieder in Betrieb genommen“). Bei Notfällen: durchgeführte Personenbefreiung und Zustand der Person („2 Personen befreit, unverletzt, Aufzug außer Betrieb genommen bis Instandsetzung des defekten Teils“).
Verbleibende Einschränkungen: Falls die Störung nicht endgültig behoben werden konnte, wird dies festgehalten („Aufzug vorerst im Handbetrieb, nächster Schritt: Steuerungskarte austauschen, voraussichtlich bis … außer Betrieb“).
Folgemaßnahmen: Ob weitere Arbeiten nötig sind (z.B. „ersatzteilabhängig, Teil bestellt, erneuter Einsatz geplant am…“ oder „Überwachung, ob Fehler erneut auftritt“).
Unterschrift des Technikers; bei Notfall eventuell Unterschrift des befreiten Nutzers oder Zeugen (falls vorgesehen).
Kommunikation: Angabe, wann und wen der Techniker vom Auftraggeber informiert hat (z.B. „Objektleitung Herr X um 14:30 telefonisch informiert“).
Diese Berichte werden dem Auftraggeber ebenso zeitnah übermittelt (innerhalb 2 Werktagen nach Einsatz). Im Online-Portal sind Störungsmeldungen möglichst in Echtzeit einsehbar, inklusive Status („Techniker auf Anfahrt“, „In Arbeit“, „Behoben um…“). Der schriftliche Abschlussbericht wird im System hinterlegt.
Die Störungsberichte ermöglichen dem Auftraggeber, den Verlauf von Zwischenfällen nachzuvollziehen, und dienen auch intern dem Auftragnehmer zur Qualitätssicherung (Analyse häufiger Störungen).
Mengeneinheit: Pro Störungs-/Einsatzbericht (inkludiert in Instandhaltungsleistung)
Intervall: Bei jedem relevanten Ereignis; Bereitstellung i.d.R. innerhalb 2 Werktagen nach Abschluss
Positionsnummer 7.3: Prüfberichte und behördliche Nachweise
Leistungsart: Dokumentation gesetzlicher Prüfungen
Beschreibung: Der Auftragnehmer verwaltet alle Prüfberichte und Bescheinigungen, die im Zusammenhang mit den Aufzugsanlagen anfallen. Insbesondere:
ZÜS-Prüfprotokolle: Nach jeder Haupt- oder Zwischenprüfung durch die zugelassene Überwachungsstelle (z.B. TÜV, DEKRA) erhält der Auftraggeber ein Prüfprotokoll. Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass ihm diese Protokolle (sofern an ihn gesandt oder vor Ort übergeben) vorliegen und übergibt Kopien an den Auftraggeber, falls dieser sie nicht direkt erhält. Er archiviert die Protokolle zudem in der Anlagendokumentation.
Abnahmeprüfungen: Sollte während der Vertragslaufzeit eine neue Anlage in Betrieb genommen werden oder eine wesentliche Änderung eine Abnahme erfordern (z.B. nach Modernisierung), unterstützt der Auftragnehmer bei der Durchführung und dokumentiert den Abnahmebericht.
Prüfbuch/Prüfaufkleber: Soweit ein Prüfbuch physisch vor Ort geführt wird, trägt der Auftragnehmer die relevanten Daten ein (Datum der Prüfung, Prüfer, Ergebnis) oder bringt die aktuelle Prüfplakette/den nächsten Prüfterminaufkleber im Aufzug an. Diese Informationen werden auch digital erfasst.
Mängelprotokolle: Bei ZÜS-Prüfungen auftretende Mängel werden in separate Listen übernommen, inklusive Fristen zur Behebung. Der Auftragnehmer dokumentiert die Erledigung dieser Mängel (z.B. mittels Erledigungsvermerk oder neuem Prüfbericht nach Nachprüfung).
Sonstige Nachweise: Falls Feuerwehraufzüge regelmäßige Funktionsproben durch die Feuerwehr erfordern, protokolliert der Auftragnehmer die Teilnahme oder Ergebnisse, sofern er involviert ist. Ebenso Nachweise zur Prüfung der Notrufsysteme (häufig jährliche Zertifikate der Notrufleitstelle über Funktion) werden beigefügt.
Im Ergebnis hat der Auftraggeber zu jeder Anlage eine vollständige Prüf-Dokumentation, die im Falle einer behördlichen Kontrolle oder eines Audits lückenlos zeigt, dass allen Prüfvorschriften nachgekommen wurde. Der Auftragnehmer hält diese Unterlagen stets auf dem aktuellen Stand bereit.
Mengeneinheit: Verwaltung pro Anlage (inkludiert in Servicepauschale)
Intervall: Nach jedem Prüfereignis; turnusmäßige Prüfung i.d.R. jährlich (Wechsel Haupt-/Zwischenprüfung)
Positionsnummer 7.4: Anlagendokumentation und Lebenslaufakte
Leistungsart: Dokumentationspflege (technische Unterlagen)
Beschreibung: Der Auftragnehmer richtet für jede Aufzugsanlage eine Lebenslaufakte (auch Anlagenhistorie genannt) ein und führt diese fort. Darin werden gesammelt:
Technische Unterlagen: Alle vorhandenen technischen Dokumente der Anlage, wie Schaltpläne, Konstruktionszeichnungen, Stücklisten, Konformitätserklärungen, vorige Prüfberichte, Notfallpläne, etc. (Viele dieser Unterlagen werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt zu Vertragsbeginn – der Auftragnehmer ergänzt und ordnet sie).
Wartungs- und Reparaturhistorie: Chronologische Auflistung aller Wartungen, Prüfungen und Reparaturen mit Datum und Kurzbeschreibung. Diese kann in Form eines Wartungsplans mit Historie digital erfolgen, wo man z.B. je Datum eintragen kann "Wartung durchgeführt, keine Mängel" oder "Störung behoben, Schütz K2 ersetzt".
Mängelliste und Maßnahmenverfolgung: Ein Abschnitt der Dokumentation oder ein separates System enthält alle offenen Punkte/Mängel, die identifiziert wurden, mit Status. Nach Erledigung werden diese Punkte mit Erledigungsdatum versehen. So lässt sich stets erkennen, ob es aus Prüfungen oder Wartungen noch unerledigte Empfehlungen gibt.
Parameter und Einstellungen: Falls im Rahmen von Wartung/Service Parameter geändert werden (z.B. neue Fahrkurven in der Steuerung programmiert, Bremskraft eingestellt), wird dies dokumentiert. Genauso, wenn Software-Updates an Steuerungen gemacht werden, sind Versionsstände festgehalten.
Modernisierungshistorie: Alle größeren Umbauten oder Modernisierungen, inklusive ausgetauschter Komponenten, werden hier vermerkt (mit Datum, was geändert, ggf. neue Dokumentation beigefügt).
Notfallplan: Der aktuelle Notfallplan ist Teil der Anlagendokumentation und wird bei Änderungen aktualisiert.
Zugriff: Diese Lebenslaufakte wird in zweifacher Ausführung geführt: physisch (z.B. Aktenordner im Objekt oder beim Auftraggeber) und digital in einem vom Auftragnehmer betriebenen System. Der Auftraggeber erhält auf Wunsch Lesezugriff auf die digitale Akte (Web-Zugang) oder Auszüge daraus.
Kontinuität: Bei einem eventuellen Wechsel des Serviceanbieters am Ende der Vertragslaufzeit verpflichtet sich der Auftragnehmer, die vollständige Dokumentation geordnet an den Auftraggeber zu übergeben, sodass ein nahtloser Übergang möglich ist. Die Dokumentation verbleibt Eigentum des Auftraggebers.
Die sorgfältige Führung der Anlagendokumentation stellt sicher, dass der Zustand und Werdegang jeder Aufzugsanlage lückenlos nachvollziehbar ist. Dies ist nicht nur für die Betreiberpflicht wichtig, sondern erleichtert auch Fehlersuche (durch Blick in die Historie wiederkehrender Probleme) und Planung von Modernisierungen.
Mengeneinheit: Pauschale pro Anlage (Dokumentationspflege im Vertrag inkludiert)
Intervall: Laufend, bei jeder Änderung/Serviceereignis Aktualisierung zeitnah
Positionsnummer 7.5: Maßnahmenverfolgung und Reporting
Leistungsart: Organisationsleistung (Verfolgung von offenen Punkten)
Beschreibung: Der Auftragnehmer etabliert ein System zur Maßnahmenverfolgung, um sicherzustellen, dass keine identifizierte Aufgabe oder Empfehlung verloren geht. Elemente:
Offene-Punkte-Liste: Alle Mängel, Empfehlungen oder geplanten Verbesserungen (z.B. aus Wartungsprotokollen, Prüfberichten oder Vorschläge an Auftraggeber) werden in einer zentralen Liste erfasst. Diese enthält Beschreibung des Punktes, Einstufung (Sicherheit kritisch? Komfort? Verbesserungsvorschlag?), Verantwortlichkeit, Frist oder geplanter Termin der Umsetzung.
Priorisierung und Terminierung: Jeder offene Punkt erhält eine Priorität gemäß Dringlichkeit. Der Auftragnehmer legt Termine fest, bis wann die Umsetzung erfolgen soll. Gesetzliche Fristen (z.B. bei behördlich festgelegten Mängelbeseitigungsfristen) werden besonders gekennzeichnet und unbedingt eingehalten.
Verfolgung: Der Auftragnehmer überprüft regelmäßig den Fortschritt bei der Abarbeitung. Teilerledigungen oder Wartezeiten (z.B. „Ersatzteil bestellt, Lieferung in 3 Wochen erwartet“) werden notiert.
Regelmäßiges Reporting: In den turnusmäßigen Berichten (monatlich/quartalsweise) an den Auftraggeber ist ein Abschnitt „Offene Punkte / Maßnahmenstatus“ enthalten. Darin wird übersichtlich dargestellt, welche Punkte neu hinzugekommen sind, welche abgearbeitet wurden (mit Datum) und welche noch offen sind (mit Erklärung, warum ggf. Verzögerung).
Freigabeerfordernis: Für Maßnahmen, die einer Freigabe bedürfen (z.B. kostspieligere Reparaturen oder Modernisierungen, die nicht im Pauschalpreis enthalten sind), markiert der Auftragnehmer diese und unterbreitet dem Auftraggeber ein Angebot. In der Liste wird der Status „wartet auf Freigabe AG“ vermerkt. Der Auftraggeber kann so leicht nachvollziehen, wo Entscheidungen ausstehen.
Abschluss: Ist eine Maßnahme erledigt, wird dies dokumentiert und der Punkt geschlossen. Die Historie bleibt erhalten, ggf. in einem Archiv für abgeschlossene Maßnahmen, um später nachvollziehen zu können, was wann gemacht wurde.
Durch diese systematische Verfolgung wird Transparenz geschaffen, und es wird verhindert, dass sicherheitsrelevante oder wichtige Punkte übersehen werden. Der Auftraggeber hat stets eine klare Übersicht über den Stand der Instandhaltung und Verbesserungen an seinen Anlagen.
Mengeneinheit: Bestandteil der Betriebsführungsleistung (kein eigener Preis)
Intervall: Laufend, Bericht in jedem regelmäßigen Report (z.B. monatlich)
Positionsnummer 7.6: Jahres- und Quartalsberichte, Meeting
Leistungsart: Management-Leistung (Zusammenfassung, Präsentation)
Beschreibung: Neben den Einzelberichten stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber periodisch zusammenfassende Statusberichte zur Verfügung:
Quartalsbericht: Alle drei Monate (oder in vom Auftraggeber gewünschtem Turnus) erhält der Auftraggeber einen kompakten Bericht über die wichtigsten Kennzahlen und Ereignisse: Anzahl Wartungen durchgeführt, Störungen aufgetreten (mit statistischer Auswertung, z.B. häufigste Ursachen), Verfügbarkeit pro Anlage im Quartal, ggf. Verbrauchsdaten (Energie, wenn gemessen), durchgeführte Modernisierungen oder besondere Vorkommnisse. Ebenso werden Planungen fürs nächste Quartal aufgeführt (z.B. anstehende Prüfungen, geplante Modernisierungsmaßnahmen).
Jahresbericht: Zum Jahresende erstellt der Auftragnehmer einen ausführlichen Bericht je Anlage und für das gesamte Portfolio. Dieser enthält:
Gesamtrückblick über alle Wartungen und Prüfungen (alles durchgeführt? Termintreue?).
Statistik aller Ausfälle/Störungen inkl. Ausfallzeiten, Vergleich mit SLA-Zielen, Begründung falls Ziele verfehlt und Maßnahmen zur Verbesserung.
Entwicklung der Verfügbarkeit über das Jahr, evtl. Benchmark zwischen Anlagen (welche Anlage hatte die meisten Probleme, welche am wenigsten).
Überblick über entstandene Kosten (falls z.B. Material separat abgerechnet wurde) bzw. Auswertung Stundenaufwand, um ggf. Effizienzsteigerungen abzuleiten.
Zustandseinschätzung jeder Anlage: z.B. Ampelstatus Grün/Gelb/Rot wie in Predictive Maintenance (Pos. 4.2) erwähnt, mit Kommentaren.
Planung für das kommende Jahr: anstehende größere Maßnahmen, empfohlene Modernisierungen, anstehende Fristen (z.B. nächstes Jahr wieder TÜV-Hauptprüfung fällig im Monat X).
Service-Meetings: Der Auftragnehmer nimmt an regelmäßigen Meetings mit dem Auftraggeber teil (z.B. Quartalsgespräch, jährlich ein strategisches Meeting). In diesen Meetings werden die Berichte diskutiert, Feedback des Auftraggebers aufgenommen, evtl. Anpassungen im Vorgehen beschlossen. Ein Protokoll dieser Meetings wird angefertigt und vom Auftragnehmer umgesetzt.
Diese Berichts- und Meetingkultur stellt sicher, dass der Auftraggeber stets umfassend informiert ist und aktiv steuern kann. Gleichzeitig dienen die Berichte intern zur Qualitätssicherung für den Auftragnehmer.
Mengeneinheit: Pauschal (Berichtswesen inklusive Meetings in Vertragskosten enthalten)
Intervall: Quartalsweise kurze Berichte, jährlich ausführlicher Bericht; Meetings nach Vereinbarung (z.B. quartalsweise)
Positionsnummer 8.1: Organisation der ZÜS-Prüfungen
Leistungsart: Planungs- und Koordinationsleistung
Beschreibung: Der Auftragnehmer übernimmt die Organisation der wiederkehrenden Prüfungen durch die Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS). Dies beinhaltet:
Terminabstimmung: Rechtzeitig vor Fälligkeit einer Prüfung (mind. 4-6 Wochen vorher) stimmt der Auftragnehmer einen Termin mit einer anerkannten ZÜS (z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ etc.) ab. Dabei berücksichtigt er die Verfügbarkeit des Auftraggebers oder dessen Vertreters, falls dieser bei der Prüfung anwesend sein möchte.
Anmeldung: Erledigung der notwendigen administrativen Schritte, wie ggf. schriftliche Anmeldung/Beauftragung der Prüfung bei der ZÜS und Klärung des Prüfungsumfangs (Haupt- oder Zwischenprüfung, evtl. Zusatzprüfungen wie Brandfallsteuerungstest bei Feuerwehraufzügen etc.).
Vorinformation: Benachrichtigung des Auftraggebers über den Prüftermin mit ausreichendem Vorlauf. Aushänge im Gebäude, falls erforderlich (z.B. „Aufzug am [Datum] von [Uhrzeit] bis [Uhrzeit] wegen Prüfung außer Betrieb“), werden vom Auftragnehmer vorbereitet und angebracht, um Nutzer zu informieren.
Prüfmittelbereitstellung: Falls für die Prüfung spezielle Prüfmittel notwendig sind (z.B. Prüfgewichte, Thermometer für Übertemperaturschutztest, Messgeräte für Fahrgeschwindigkeit), stellt der Auftragnehmer diese bereit und bringt sie mit zum Termin.
Prüfplan Koordination: Bei mehreren Aufzügen und ggf. unterschiedlichen Gebäuden plant der Auftragnehmer die Abfolge der Prüfungen so, dass Wartezeiten des Prüfers minimiert und dennoch alle relevant Beteiligten vor Ort sind, wenn nötig.
Diese Organisation im Vorfeld stellt einen reibungslosen Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen sicher und entlastet den Auftraggeber vollständig von diesem Aufwand.
Mengeneinheit: pro Prüfungstermin (inkludiert in Service)
Intervall: vor jeder anstehenden Prüfung (Hauptprüfung 2-jährlich, Zwischenprüfung dazwischenjährlich)
Positionsnummer 8.2: Begleitung und Unterstützung bei Prüfungen
Leistungsart: Technische Bereitschaft/Assistenz
Beschreibung: Am Prüftag stellt der Auftragnehmer sicher, dass kompetentes Personal vor Ort ist, um die Prüfung zu begleiten:
Prüfungsbegleitung: Ein erfahrener Aufzugstechniker des Auftragnehmers trifft rechtzeitig vor dem Prüfer ein und bereitet die Anlage vor (Maschinenraum öffnen, Fahrkorb ggf. auf Prüfetage positionieren, Unterlagen bereit legen).
Unterstützung des Prüfers: Der Techniker bedient die Anlage gemäß den Anweisungen des ZÜS-Prüfers – z.B. führt im Rahmen der Prüfung Not-Auslösungen durch, fährt bestimmte Positionen an, simuliert Stromausfall für Notbetrieb etc. So kann der Prüfer die Funktion aller Sicherheitseinrichtungen überprüfen, ohne selbst in die Steuerung eingreifen zu müssen. Der Techniker sorgt für eine sichere Durchführung (z.B. indem er während Bremsproben im Maschinenraum bereitsteht oder im Schacht auf Signal agiert).
Fragenbeantwortung: Der Techniker beantwortet dem Prüfer fachliche Fragen zur Historie („wann wurde zuletzt Seil gewechselt?“, „gab es Unfälle?“ etc.) und legt Dokumentationen vor (Wartungsnachweise, vorangegangene Prüfberichte, Notfallplan, Schaltdiagramme). Er führt bei Bedarf Nachweise vor, wie z.B. die Funktion des Notrufes (gemeinsamer Test) oder zeigt die letzte durchgeführte Notbefreiungsübung.
Sicherheitsmaßnahmen: Während der Prüfung wird der Aufzug vom Publikumsverkehr freigehalten. Der Techniker sichert die Umgebung, z.B. stellt sicher, dass niemand unbefugt den Maschinenraum betritt, und warnt Kollegen, falls gleichzeitig an einer anderen Anlage gearbeitet wird.
Spontane Mängelbehebung: Kleinere Mängel oder Justagen, die der Prüfer anmerkt und die sofort erledigt werden können (z.B. Leuchtmittel in Notbeleuchtung defekt – sofort tauschen; etwas Öl im Schacht – direkt reinigen), führt der Techniker nach Möglichkeit sofort durch, damit der Prüfer diese Punkte als behoben vermerken kann.
Prüfergebnis: Am Ende der Prüfung nimmt der Techniker den mündlichen Befund entgegen. Bei bestandener Prüfung bringt er die Prüfplakette an (sofern vom Prüfer ausgehändigt) oder aktualisiert den Aushang des nächsten Prüftermins. Sollte die Anlage „mit Mängeln“ oder „nicht sicher“ beurteilt werden, erhält der Techniker eine Kopie/Notiz der Mängelpunkte, um unverzüglich die Nacharbeit einzuleiten.
Die Anwesenheit eines kompetenten Begleiters gewährleistet, dass die Prüfung effizient durchgeführt wird und der Prüfer alle notwendigen Unterstützung hat. Zudem stellt es den fachlichen Austausch sicher, sodass der Auftraggeber durch den Auftragnehmer gut repräsentiert ist gegenüber der Prüforganisation.
Mengeneinheit: pro Anlage und Prüfung (inkludiert in Wartungsvertrag)
Intervall: bei jeder Prüfung (typ. 1x pro Jahr je Anlage)
Positionsnummer 8.3: Umsetzung von Prüfungsfeststellungen
Leistungsart: Nachrüst- und Reparaturleistung (falls erforderlich nach Prüfung)
Beschreibung: Sollten bei den wiederkehrenden Prüfungen durch die ZÜS Mängel festgestellt werden, übernimmt der Auftragnehmer deren fristgerechte Beseitigung:
Kategorisierung der Mängel: Der Auftragnehmer prüft den Prüfbericht und identifiziert die festgestellten Mängel samt zugehöriger Frist (häufig werden geringe Mängel ohne Frist, erhebliche mit z.B. 3 Monate Frist, gefährliche sofortiger Handlungsbedarf angegeben).
Maßnahmenplanung: Unverzüglich nach Erhalt des Berichts wird ein Plan erstellt, welche Maßnahmen zur Mängelbehebung erforderlich sind. Kleinere Punkte werden meist schon durch die reguläre Wartung abgedeckt, für größere organisiert der Auftragnehmer Material oder spezielles Personal.
Durchführung: Alle Mängel werden vor Ablauf der Frist behoben. Bei sicherheitskritischen Mängeln, die eine Stilllegung erfordern, bleibt die Anlage außer Betrieb, bis behoben und durch eine Nachprüfung freigegeben. Der Auftragnehmer priorisiert solche Arbeiten entsprechend hoch.
Nachweisführung: Nachdem ein Mangel behoben wurde, wird dies vom Auftragnehmer dokumentiert. Falls eine Nachprüfung durch die ZÜS gefordert ist (z.B. bei sicherheitsrelevanten Mängeln), meldet der Auftragnehmer die Behebung der ZÜS und vereinbart ggf. einen Nachprüftermin. Andernfalls lässt er sich die Mängelbeseitigung intern abnehmen (z.B. durch eigenen QM oder zweiten Techniker) und vermerkt es im Prüfprotokoll.
Rückmeldung an Auftraggeber: Der Auftraggeber wird über die Erledigung aller Mängel informiert, idealerweise in Form einer Zusammenstellung („Prüfung am XX.XX.2025 ergab 3 Mängel, alle am YY.YY.2025 behoben“). So kann der Auftraggeber seiner Dokumentationspflicht nachkommen.
Kosten: Sofern Mängelbeseitigungen nicht durch unsachgemäße Fremdeinwirkung entstanden sind, sondern z.B. altersbedingt, sind sie grundsätzlich als Teil der Instandhaltung im Vertrag enthalten. Sollte ein Mangel eine umfangreiche Maßnahme bedingen, die außerhalb des normalen Wartungsumfangs liegt (z.B. sofortiger Austausch einer ganzen Aufzugssteuerung), wird dies dem Auftraggeber angezeigt und ein Angebot unterbreitet.
Damit wird gewährleistet, dass Prüfauflagen lückenlos erfüllt werden und die Betriebssicherheit stets gegeben ist. Der Auftragnehmer betrachtet einen festgestellten Mangel als dringlichen Arbeitsauftrag und stellt dessen rasche Abarbeitung sicher.
Mengeneinheit: pro Mangel (Kosten je nach Vereinbarung: im Pauschalumfang oder separat)
Intervall: nach Bedarf, abhängig von Prüfbericht (i.d.R. innerhalb von 3 Monaten nach Prüfung alle Mängel erledigt)
Positionsnummer 8.4: Notfallplan Erstellung und Aktualisierung
Leistungsart: Dokumentation/Organisationsleistung (Planerstellung)
Beschreibung: Für jedes Gebäude bzw. jede Anlage erstellt der Auftragnehmer in Absprache mit dem Auftraggeber einen Notfallplan für Aufzüge, wie von der BetrSichV gefordert. Inhalt des Notfallplans:
Kontaktdaten: Auflistung aller im Notfall zu informierenden Stellen und Personen: Notrufzentrale des Auftragnehmers (24/7-Nummer), Servicetechniker lokal, verantwortliche beauftragte Person (falls intern vorhanden), Auftraggeber-Notdienst, örtliche Feuerwehr/Rettungsdienst, ggf. Aufzugshersteller-Hotline (falls relevant) etc.
Rollen und Verantwortlichkeiten: Klare Beschreibung, wer im Notfall was tut: Die Notrufzentrale erhält Alarm und alarmiert Techniker; Techniker befreit Personen; wann wird die Feuerwehr zusätzlich gerufen (z.B. bei medizinischen Notfällen oder wenn Techniker >30 Min braucht); wer informiert wen auf Auftraggeberseite; wer darf die Anlage wieder freigeben usw.
Rettungsanleitung: Schritt-für-Schritt-Darstellung, wie eine Personenbefreiung an der jeweiligen Anlage erfolgt. Hier kann auf eine allgemeine Beschreibung verwiesen werden, die in jeder Kabine aushängt, z.B. „Notbefreiung erfolgt durch Fachfirma Muster GmbH, die innerhalb 30 Min vor Ort ist. Sollte diese nicht rechtzeitig eintreffen, veranlasst die Leitstelle die Feuerwehr.“ oder spezifische Hinweise falls Besonderheiten (z.B. „Achtung: Dieser Aufzug hat zwei gegenüberliegende Türen, Befreiung kann von beiden Seiten erfolgen…“).
Anlagendaten: Technische Eckdaten der Anlage, die im Notfall relevant sind: Tragfähigkeit, Anzahl Max. Personen, Hersteller, Baujahr, Art des Antriebs (wichtig für Feuerwehr: hydraulisch oder elektrisch), Standort des Hauptschalters, Zugang zum Maschinenraum (Raum Nr. oder Lagebeschreibung), besondere Risiken (z.B. Asbest in Bremsbelägen? – nur falls zutreffend, dann Hinweis für Einsatzkräfte).
Verhalten bei längerer Betriebsunterbrechung: Angabe, was passiert, wenn die Anlage außer Betrieb bleiben muss (z.B. alternative Routings im Gebäude für Personen, Aushang durch Auftragnehmer, Information an Gebäudenutzer via Facility Management).
Kommunikation: Festlegung, wer intern im Unternehmen des Auftraggebers informiert wird bei Notfällen (Sicherheitsdienst, Facility Manager, Kommunikationsabteilung falls Presseanfragen bei größeren Vorfällen etc.).
Der Auftragnehmer entwirft diesen Notfallplan und stimmt ihn mit dem Auftraggeber und ggf. der örtlichen Feuerwehr ab. Der finalisierte Plan wird in unmittelbarer Nähe jeder Anlage ausgehängt (z.B. im Eingangsbereich des Gebäudes oder im Maschinenraum) sowie den verantwortlichen Personen ausgehändigt.
Aktualisierung: Sollte sich etwas ändern (z.B. neuer Servicepartner, geänderte Telefonnummern, Umbauten an der Anlage, neue beauftragte Personen), aktualisiert der Auftragnehmer den Notfallplan unverzüglich und tauscht die Aushänge aus. Unabhängig davon wird der Plan jährlich überprüft, ob alle Informationen noch aktuell sind. Ein Aktualisierungsvermerk (Datum, Prüfer) wird dokumentiert.
Der Notfallplan stellt sicher, dass in einer Stresssituation alle Beteiligten sofort wissen, was zu tun ist, und dass keine Zeit mit der Suche nach Kontakten oder Verfahren verloren geht. Er ist ein zentrales Element der Sicherheit und wird vom Auftragnehmer mit hoher Priorität gepflegt.
Mengeneinheit: pro Notfallplan/Dokument (Erstellung im Vertragsumfang enthalten)
Intervall: Erstellung zu Vertragsbeginn; Überprüfung jährlich oder bei Änderungen
Positionsnummer 8.5: Notfallübungen und Simulationen
Leistungsart: Optionale Leistung (Test des Notfallmanagements)
Beschreibung: Auf Wunsch des Auftraggebers führt der Auftragnehmer in regelmäßigen Abständen Notfallübungen durch, um die Wirksamkeit des Notfallplans zu überprüfen und alle Beteiligten einzuüben. Beispiele:
Simulation von Personenbefreiung: An einem abgestellten Aufzug wird eine Situation nachgestellt (z.B. Kabine hält zwischen zwei Etagen mit „eingeschlossenen“ Probe-Personen). Die Notrufkette wird ausgelöst und der gesamte Ablauf wie im Ernstfall durchgespielt – von der Annahme in der Leitstelle bis zur tatsächlichen Befreiung durch die Techniker. Danach erfolgt eine Nachbesprechung, um Erkenntnisse zu gewinnen (War die Kommunikation reibungslos? Wurde die Zeit eingehalten? Haben alle gewusst, was zu tun ist?).
Feuerwehrübung: Bei Gebäuden mit Feuerwehraufzügen oder Vereinbarungen mit der Feuerwehr kann eine gemeinsame Übung durchgeführt werden: z.B. Feuerwehr probt Einsatz im Gebäude mit Aufzug; Auftragnehmer stellt den Aufzug auf Feuerwehrbetrieb, demonstriert Funktionen (wie Ansteuerung über Feuerwehrschalter) und unterstützt die Feuerwehr bei einer Übungsbefreiung.
Alarmprobe ohne Vorankündigung: Alternativ kann der Auftraggeber anregen, dass zu einem unbekannten Zeitpunkt eine Notrufsimulation erfolgt, um die Reaktionsfähigkeit der Leitstelle und Techniker realistisch zu testen. (Dies wird sorgfältig abgestimmt, um keine Panik auszulösen – z.B. Kennwort „Übung“ damit die Leitstelle erkennt, dass es ein Test ist).
Nach jeder Übung erstellt der Auftragnehmer einen kurzen Bericht mit festgestellten Abweichungen oder Verbesserungspotential im Ablauf. Diese fließen in eine eventuelle Anpassung des Notfallplans oder in Schulungen ein.
Notfallübungen sind nicht zwingend vorgeschrieben, erhöhen aber die Sicherheit und Routine aller Beteiligten. Sollte der Auftraggeber solche Übungen wünschen, können sie im Vertrag als separate Position vereinbart werden.
Mengeneinheit: pro Übung (Optionalleistung, einzeln beauftragbar)
Intervall: z.B. jährlich oder alle 2 Jahre, nach Abstimmung
Positionsnummer 9.1: Ersatzteilbevorratung
Leistungsart: Materielle Bereitstellung (Logistikleistung)
Beschreibung: Der Auftragnehmer organisiert ein Ersatzteilmanagement, damit gängige Ersatzteile für die betreuten Aufzüge jederzeit schnell verfügbar sind. Maßnahmen:
Lagerhaltung: In einem Lager des Auftragnehmers (oder dezentral in Servicefahrzeugen) werden häufig benötigte Ersatzteile in angemessener Stückzahl vorgehalten. Dazu zählen z.B.: Türkontakte, Lichtschrankenmodule, Relais, Sensoren, kleinere Elektronikmodule, Taster und Lampen für Bedientableaus, Sicherungen, Verschleißteile wie Rollenführungen, Keilriemen oder Dichtungen. Auch Normteile (Schrauben, Federn) und Schmierstoffe gehören zur Grundausstattung.
Objektspezifische Teile: Für speziellere Komponenten, die in den Anlagen des Auftraggebers vorkommen (z.B. bestimmter Typ Frequenzumrichter, spezielle Steuerungsbaugruppen), wird geprüft, ob deren Ausfall ein Showstopper wäre. Falls ja, empfiehlt der Auftragnehmer dem Auftraggeber, entweder ein solches Teil in Reserve anzuschaffen oder im Rahmen des Vertrages wird ein solches Teil beim Auftragnehmer im Lager reserviert. So könnte z.B. ein Satz Ersatz-Türantriebsmotoren für ältere Aufzüge bereitgehalten werden, um im Notfall sofort tauschen zu können statt Wochen Lieferzeit.
Einkaufslogistik: Der Auftragnehmer verfügt über ein Netzwerk von Lieferanten und kann 24/7 bei Bedarf Teile beschaffen (Nutzung von Express-Lieferdiensten, Nachtexpress, Kurierservice, falls Lagerbestand erschöpft).
Originalteile oder Gleichwertige: Es werden nach Möglichkeit Original-Ersatzteile der jeweiligen Hersteller verwendet, um die Kompatibilität und Funktionalität sicherzustellen. Sollte ein Originalteil nicht verfügbar oder sehr teuer sein, kann in Abstimmung mit dem Auftraggeber ein gleichwertiges Ersatzteil (mit entsprechender Zulassung) verwendet werden. In solchen Fällen garantiert der Auftragnehmer, dass keine Beeinträchtigung der Sicherheit erfolgt (ggf. Freigabe durch Sachverständigen).
Dokumentation Lager: Jedes entnommene Ersatzteil wird registriert (für welche Anlage verwendet, am welchem Datum), um die Verbrauchshistorie zu haben. Ebenso wird regelmäßig geprüft, ob Lagerteile ablaufen (z.B. gewisse elektronische Komponenten können ein obsolet Issue haben, dann wird rechtzeitig reagiert).
Durch die clevere Ersatzteilbevorratung minimiert der Auftragnehmer Wartezeiten bei Reparaturen drastisch. Kritische Ausfälle können oft sofort behoben werden, da das benötigte Teil griffbereit ist. Dies schlägt sich positiv in der Verfügbarkeitsstatistik und SLA-Erfüllung nieder.
Mengeneinheit: Pauschal (Kosten für Lagerhaltung anteilig in Vertrag einkalkuliert); spezielle Ersatzteile evtl. separate Vereinbarung
Intervall: Laufend, Lagerbestände quartalsweise überprüft und aufgefüllt
Positionsnummer 9.2: Materialverwendung und Qualität
Leistungsart: Qualitätssicherungsleistung (Materialmanagement)
Beschreibung: Der Auftragnehmer gewährleistet, dass alle eingesetzten Materialien und Ersatzteile qualitativ hochwertig und normgerecht sind. Aspekte:
Normen und Zulassungen: Alle Teile entsprechen den geltenden Normen (z.B. elektrische Komponenten nach IEC/EN Normen, mechanische nach DIN). Sicherheitsrelevante Bauteile verfügen über nötige Zulassungen (z.B. Schlaffseilschalter, Fangvorrichtungen, Geschwindigkeitsbegrenzer – falls Austausch nötig, nur mit Bauteilen, die CE-gekennzeichnet und für den Anlagentyp zugelassen sind).
Kein Verfall von Gewährleistung: Bei Anlagen, die noch in Gewährleistung des Herstellers sind, verwendet der Auftragnehmer nur vom Hersteller autorisierte Teile und hält die Wartungsrichtlinien exakt ein, damit die Gewährleistung nicht erlischt.
Verschleißteile: Verbrauchsmaterial wie Öl, Schmierfett, Reiniger, Glühlampen etc. wird in Sorten/Typen verwendet, die von Herstellern empfohlen sind oder bewährt sind. Insbesondere Hydrauliköl: nur vom Hersteller freigegebene Sorte nachzufüllen; Bremsfett: spezifizierter Typ, um Bremsen nicht zu beeinträchtigen.
Umweltverträglichkeit: Bei der Materialverwendung achtet der Auftragnehmer auf umweltfreundliche Produkte (z.B. biologisch abbaubares Hydrauliköl falls möglich, schadstofffreie Reiniger) und entsorgt ausgetauschte Teile umweltgerecht (Altöl-Entsorgung über zertifizierten Entsorger, Recycling von Altteilen wo möglich).
Ersatzteilgarantie: Der Auftragnehmer bemüht sich, über die Vertragslaufzeit die Versorgung mit Ersatzteilen sicherzustellen. Sollte sich abzeichnen, dass für eine Anlage keine Teile mehr verfügbar sind (Obsoleszenz), meldet er dies sofort dem Auftraggeber und schlägt vor, wie vorzugehen ist (z.B. Vorab-Beschaffung kritischer Teile, Aufarbeitung alter Teile, oder Modernisierung der Komponente).
Transparenz bei Materialeinsatz: In den Berichten (Wartungs-/Reparaturberichte) wird jeder Teiletausch aufgeführt. Auf Wunsch erhält der Auftraggeber die ausgebauten Teile zur Einsicht oder für eigene Akten (sofern kein Austausch im Zuge von Gewährleistung an Hersteller retourniert werden muss).
Kostenkontrolle: Falls vereinbart, wird für den Austausch größerer Teile vorab ein Kostenvoranschlag erstellt (sofern nicht im Pauschalpreis enthalten). Generell strebt der Auftragnehmer aber an, durch vorausschauende Wartung größere Materialkosten zu vermeiden.
Diese Regeln stellen sicher, dass Zuverlässigkeit und Sicherheit der Anlagen durch die Verwendung passender und hochwertiger Materialien erhalten bleibt. Der Auftragnehmer steht mit seinem Namen für die Qualität der eingesetzten Komponenten ein.
Mengeneinheit: Vorgabe (Qualitätsstandard, keine separate Vergütung)
Intervall: Kontinuierlich, Prüfung im Audit oder durch Auftraggeber jederzeit möglich
Positionsnummer 9.3: Schnittstellenkoordination zu anderen Gewerken
Leistungsart: Kooperationsleistung (Abstimmung mit Facility Services)
Beschreibung: Aufzugsanlagen sind oft in das Gesamtsystem Gebäude integriert und haben Berührungspunkte mit anderen Gewerken. Der Auftragnehmer übernimmt die Koordination an diesen Schnittstellen:
Gebäudeleittechnik (GLT/BMS): Sofern die Aufzüge Meldungen an eine zentrale Gebäudeleittechnik senden (z.B. Störungsmeldung an Leitwarte) oder von dort gesteuert werden (z.B. automatische Stillsetzung bei Feueralarm), arbeitet der Auftragnehmer mit dem Gebäudeleittechnik-Dienstleister zusammen. Er stellt sicher, dass während Wartungen die GLT korrekt informiert wird (um Fehlalarme zu vermeiden) und dass alle Signalverbindungen intakt sind. Ggf. unterstützt er die GLT-Integration von neuen Aufzugsdaten (z.B. Einbinden des Monitoring-Systems in das Kundensystem via API).
Elektroversorgung: Bei geplanten Arbeiten am Stromnetz (durch andere Dienstleister oder Energieversorger) koordiniert der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber, um Aufzüge rechtzeitig außer Betrieb zu nehmen bzw. wieder anzufahren, und kontrolliert danach die Anlagen auf korrekten Wiederanlauf. Ebenso stimmt er sich ab, wenn z.B. Notstromtests im Gebäude durchgeführt werden (Aufzug auf Notbetrieb testen).
Klima/Lüftung im Aufzugsschacht: Sollte in bestimmten Schächten eine Lüftungsanlage oder Klimatisierung (für Maschinenraum) existieren, die von anderen Wartungsfirmen betreut wird, stimmt sich der Auftragnehmer mit diesen ab. Z.B. wird bei Wartung des Aufzugs auf Notwendigkeit der Schachtentlüftung geachtet oder Filterwechsel in Lüftern wird kommuniziert.
Bauliche Arbeiten: Wenn im Gebäude Umbauten, Malerarbeiten oder andere Bauarbeiten in Nähe der Aufzüge stattfinden, wirkt der Auftragnehmer beratend mit, um die Aufzüge zu schützen (z.B. Planen anbringen, wenn staubintensive Arbeiten neben Schachttüren erfolgen). Er kontrolliert nach solchen Arbeiten, ob die Aufzüge einwandfrei geblieben sind (z.B. keine Verschmutzung der Türmechanik).
Reinigung: Die Kabinenreinigung oder Schachtglasreinigung (bei Panoramaaufzügen) wird oft vom Auftraggeber separat vergeben. Der Auftragnehmer stimmt zeitlich ab, wann Reinigungsfirmen an/in den Aufzug dürfen, und weist sie nötigenfalls ein (z.B. Verwendung des Putzfahrstuhls oder Schonfahrtmodus, damit Sicherheitsrisiken minimiert werden).
Sicherheitsdienst: In manchen Objekten übernimmt ein Sicherheitsdienst einfache Aufgaben wie tägliche Kurzprüfung oder Aufzugsbefreiung im Notfall außerhalb 30 Min. Der Auftragnehmer kooperiert eng mit diesem, führt gemeinsame Übungen durch (wenn gewünscht) und stellt sicher, dass Verantwortlichkeiten klar sind (wie im Notfallplan definiert).
Durch diese Schnittstellenkoordination wird ein reibungsloser Gesamtbetrieb gewährleistet. Der Aufzug wird nicht isoliert betrachtet, sondern im Kontext aller Gebäudefunktionen – das vermeidet Missverständnisse (z.B. wer löst Alarm aus, wer schaltet wann was ab) und steigert die Effizienz im Facility Management.
Mengeneinheit: Bestandteil der Gesamtleistung (nicht separat vergütet)
Intervall: laufend, bei Bedarf anlassbezogen
Positionsnummer 9.4: IT-Schnittstellen und digitale Integration
Leistungsart: Datenmanagement (Integration in IT-Systeme)
Beschreibung: Der Auftragnehmer bietet die Möglichkeit, die Aufzugsservicedaten und -systeme digital an die Systeme des Auftraggebers anzubinden:
Kundenseitiges FM-System: Falls der Auftraggeber ein CAFM (Computer Aided Facility Management)-System oder Ticket-System betreibt, kann der Auftragnehmer Schnittstellen bereitstellen. Beispielsweise könnten Wartungs- und Störungsmeldungen als Tickets ins Kundensystem eingespeist werden, oder umgekehrt kann der Auftraggeber Störungen via sein System melden, welches direkt eine Meldung ins System des Auftragnehmers triggert. Format und Protokoll (z.B. REST-API, E-Mail-Gateway, etc.) werden gemeinsam definiert.
Datenexport: Alle relevanten Daten (Wartungstermine, Protokolle, Verfügbarkeitsstatistiken) können in standardisierten Formaten exportiert werden (z.B. CSV, PDF, Web-Dashboard). So kann der Auftraggeber diese Daten in eigene Berichte übernehmen oder Archivsysteme speisen.
Live-Zustand API: Für moderne Smart-Building-Integrationen kann der Auftragnehmer eine API bereitstellen, über die der Echtzeit-Status der Aufzüge abrufbar ist (z.B. „Fahrstuhl A im Betrieb, aktuell im 5. OG, keine Störung“). So ließen sich z.B. Displays im Foyer speisen oder eine Benutzer-App. Hierfür werden natürlich nur technische Daten bereitgestellt, die keinen Datenschutz unterliegen.
Remote-Zugang: Gegebenenfalls kann berechtigten Vertretern des Auftraggebers ein Lesezugriff auf das Monitoring-System gewährt werden, um detaillierte Zustandsdaten einzusehen.
IT-Sicherheit: Bei allen Integrationen werden Sicherheitsaspekte berücksichtigt. Wo nötig, wird ein VPN eingerichtet oder zumindest eine verschlüsselte Verbindung mit Authentifizierung. Der Auftragnehmer stimmt sich mit der IT-Abteilung des Auftraggebers ab, um Compliance mit dessen Policies sicherzustellen (z.B. keine unbekannten Devices im Netzwerk ohne Freigabe).
Zukunftsfähigkeit: Der Auftragnehmer beobachtet Trends in der Digitalisierung (Stichwort IoT, Smart Elevator) und ist bereit, neue Schnittstellen oder Funktionen zu implementieren, die dem Auftraggeber Mehrwert bieten (z.B. Integration in eine Gebäude-App, wo Nutzer Störungen melden oder bewerten könnten – falls gewünscht).
Diese IT-Integration ermöglicht dem Auftraggeber eine höhere Transparenz und Einbindung der Aufzugsdaten in die Gesamtverwaltung des Gebäudes. Der Auftragnehmer versteht sich als moderner Dienstleister, der hier flexibel auf Kundenwünsche eingeht.
Mengeneinheit: Optional oder Teil des Servicevertrags (ggf. einmalige Einrichtungskosten pro Schnittstelle)
Intervall: Einrichtung bei Vertragsbeginn; laufender Betrieb und Wartung der Schnittstelle kontinuierlich
Positionsnummer 9.5: Besondere Dokumentationsanforderungen
Leistungsart: Administrative Leistung (Dokumentation nach Kundenvorgabe)
Beschreibung: Sollte der Auftraggeber spezielle Formen der Dokumentation oder Auswertungen benötigen, passt sich der Auftragnehmer an. Beispiele:
Dokumentation in Kundensystemen: Statt oder ergänzend zur eigenen Dokumentation trägt der Auftragnehmer relevante Daten auch in vom Auftraggeber bereitgestellte Formulare oder Datenbanken ein (z.B. Wartungsbestätigungen in ein zentrales Logbuch der Liegenschaft).
Mehrsprachige Dokumentation: Falls der Auftraggeber internationale Berichtsstandards hat, können Berichte auf Wunsch auch in Englisch (oder anderer Sprache) zur Verfügung gestellt werden.
Detailtiefe: Für bestimmte Anlagen oder in bestimmten Situationen kann der Auftraggeber detailliertere Berichte verlangen. Z.B. nach einem größeren Zwischenfall einen Sonderbericht mit Analyse. Der Auftragnehmer kommt dem nach und liefert die gewünschten Informationen in der geforderten Tiefe.
Kennzahlen-Reporting: Auf Wunsch werden weitere KPIs erhoben und berichtet, z.B. Energieverbrauch pro Aufzug (wenn Messwerte vorhanden), CO2-Ersparnis durch Modernisierungen, Vergleich der Performance mit Vorjahr, etc.
Audit-Unterstützung: Bei Audits (z.B. ISO 9001, ISO 45001 oder interne Revision beim Auftraggeber) stellt der Auftragnehmer alle verlangten Nachweise bezüglich Aufzugssicherheit, Wartungsplanung, Qualifikation etc. schnell und vollständig bereit. Auch die Teilnahme an Audit-Terminen zur Beantwortung von Fragen ist inkludiert.
Diese besondere Flexibilität stellt sicher, dass der Auftraggeber keine zusätzliche Aufwände hat, um die Leistungen des Auftragnehmers in seine eigenen Prozesse einzubinden. Der Service soll sich nahtlos ins bestehende Qualitäts- und Dokumentationssystem des Auftraggebers integrieren.
Mengeneinheit: nach Absprache, i.d.R. in Pauschale enthalten außer sehr aufwändige Sonderberichte (dann separate Vereinbarung)
Intervall: nach Bedarf, kontinuierlich wenn dauerhaft gefordert
