Qualifizierungsmöglichkeiten für den Betrieb von Aufzugsanlagen
Der Betrieb von Aufzugsanlagen unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben und erfordert spezifische Qualifikationen, um Sicherheit und Zuverlässigkeit zu gewährleisten. Da Aufzüge zu den überwachungsbedürftigen Anlagen zählen, regelt insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Anforderungen an Betreiber und Personal. Die Qualifizierungsmöglichkeiten rund um den Betrieb von Aufzugsanlagen sind vielfältig. Sie reichen von der kurzen Schulung zum Aufzugswärter über die Ausbildung zur Elektrofachkraft bis hin zur hochspezialisierten Befähigten Person und zum Sachverständigen bei einer zugelassenen Überwachungsstelle. Für Unternehmen bieten diese Maßnahmen nicht nur eine höhere Rechtssicherheit und bessere Wirtschaftlichkeit, sondern sie erhöhen auch die Sicherheit und Verfügbarkeit der Aufzugsanlagen. Für Mitarbeitende eröffnen sie interessante Karrierechancen, die mit einem hohen Verantwortungsgrad und guten Zukunftsperspektiven verbunden sind. Wer eine Aufzugsanlage betreibt, sollte daher sorgfältig prüfen, welche Qualifikationen notwendig sind und wie diese sinnvoll in die eigene Betriebsorganisation integriert werden können.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) bilden den wichtigsten gesetzlichen Rahmen für Aufzugsanlagen in Deutschland. Hinzu kommen relevante Normen wie die DIN EN 81-Reihe, die Details zu Konstruktion, Bau und sicherem Betrieb von Aufzügen enthält. Weiterhin sind die Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), insbesondere DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4 (elektrische Anlagen und Betriebsmittel), zu berücksichtigen.
Wichtige Aspekte sind:
Regelmäßige Prüfungen durch zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS)
Sichere Wartung und Instandhaltung durch qualifiziertes Personal
Ausbildung und Beauftragung von Mitarbeitenden für bestimmte Tätigkeiten am Aufzug
Aufzugswärter - Aufgabenprofil
Der oder die Aufzugswärter:in ist für die tägliche bzw. regelmäßige Kontrolle der Aufzugsanlage verantwortlich. Dazu gehören beispielsweise Sicht- und Funktionsprüfungen, das Auslesen von Störmeldungen und das Einleiten von Sofortmaßnahmen bei Fehlfunktionen.
Berechtigungen
Durchführung von Routinekontrollen am Aufzug
Einfache Störungsbeseitigung (wenn dies in der Schulung abgedeckt ist)
Unterstützung bei Prüfung durch Sachkundige oder Sachverständige
Voraussetzungen und Ausbildungsaufwand
Kurzschulung (1–2 Tage) bei anerkannten Bildungsinstitutionen (z. B. TÜV, DEKRA u. a.)
Inhalte: Funktionsweise von Aufzügen, Sicherheitseinrichtungen, Notfallmaßnahmen, Dokumentation
Kosten: meist im unteren bis mittleren dreistelligen Euro-Bereich
Wert für Unternehmen und Mitarbeitende
Unternehmen gewinnen durch einen qualifizierten Aufzugswärter eine erhöhte Betriebssicherheit und schnelle Reaktionsfähigkeit bei Störungen.
Mitarbeitende können ihren Verantwortungsbereich ausbauen und sich durch weitere Qualifizierungen perspektivisch beruflich weiterentwickeln.
Aufgabenprofil
Eine Elektrofachkraft darf elektrische Arbeiten an Aufzugsanlagen ausführen, soweit diese in ihrem Aufgaben- und Schulungsumfang liegen. Dazu gehört etwa das Austauschen von Komponenten oder das Durchführen von elektrischen Messungen.
Berechtigungen
Durchführung von elektrischen Wartungs- und Instandsetzungsaufgaben
Prüfung, ob sicherheitstechnische Anforderungen erfüllt sind (z. B. DGUV-Vorschriften)
Voraussetzungen und Ausbildungsaufwand
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem elektrotechnischen Beruf oder Qualifizierung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Dauer: abhängig vom individuellen Werdegang; für EFKffT mitunter einige Wochen Schulung
Kosten: von wenigen hundert bis mehrere tausend Euro, abhängig von Umfang und Anbieter
Wert für Unternehmen und Mitarbeitende
Unternehmen können elektrotechnische Arbeiten im eigenen Haus durchführen lassen, was Zeit und Kosten für externe Dienstleister spart.
Mitarbeitende gewinnen eine anerkannte Qualifikation, die in verschiedenen Branchen einsetzbar ist und somit die Beschäftigungsfähigkeit erhöht.
Aufgabenprofil
Die Befähigte Person ist eine besonders qualifizierte Fachkraft, die eigenverantwortlich Prüfungen an Aufzugsanlagen durchführen darf (z. B. Zwischenprüfungen oder Prüfungen nach Instandsetzungsarbeiten). Sie kennt die spezifischen Gefährdungen und kann die sicherheitstechnische Bewertung der Anlage vornehmen.
Berechtigungen
Durchführung bestimmter Prüfungen (z. B. wiederkehrende Prüfungen, Prüfung nach Änderung)
Beurteilung der Aufzugsanlage hinsichtlich der sicheren Verwendung
Dokumentation und Freigabe nach Wartungs- oder Reparaturarbeiten im festgelegten Rahmen
Voraussetzungen und Ausbildungsaufwand
Mehrjährige Berufserfahrung in der Aufzugsbranche oder verwandten Gebieten
Spezielle Weiterbildung bei zugelassenen Schulungsorganisationen, z. B. TÜV, ZVEI oder VDMA
Dauer: Mehrtägige, teilweise auch mehrwöchige Seminare mit abschließender Prüfung
Kosten: im höheren dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Bereich
Wert für Unternehmen und Mitarbeitende
Unternehmen gewinnen durch interne Befähigte Personen größere Unabhängigkeit von externen Prüf- und Wartungsdienstleistern. Dies beschleunigt Prozesse und kann langfristig Kosten reduzieren.
Für Mitarbeitende eröffnet sich eine attraktive Karriereperspektive mit großem Verantwortungsbereich und hoher Anerkennung.
Aufgabenprofil
Die Sachverständigen einer zugelassenen Überwachungsstelle (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.) führen gemäß BetrSichV und TRBS die wiederkehrenden Hauptprüfungen (Haupt- und Zwischenprüfungen) an Aufzugsanlagen durch, die gesetzlich vorgeschrieben sind.
Berechtigungen
Durchführung von Prüfungen und Abnahmen an Aufzugsanlagen (in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben)
Ausstellung der Prüfbescheinigung, die der Betreiber aufbewahren muss
Voraussetzungen und Ausbildungsaufwand
In der Regel Ingenieurabschluss (Elektrotechnik, Maschinenbau oder artverwandte Fachrichtung)
Mehrjährige Berufserfahrung in der entsprechenden Branche
Ausbildung und Zulassung durch die ZÜS selbst, sowie regelmäßige Fortbildungen
Wert für Unternehmen und Mitarbeitende
Sachverständige/r ist meist extern tätig; nur in seltenen Fällen lässt sich eine direkte Beschäftigung im Unternehmen mit dieser Funktion abbilden. Für sehr große Unternehmen kann es jedoch sinnvoll sein, eigenes Fachpersonal zu entsenden und als Sachverständige bei einer ZÜS zuzulassen.
Aufwände und Kosten im Vergleich
Qualifikation
Ausbildungsdauer
Kosten (ca.)
Anforderungen
Typische Anbieter
Aufzugswärter:in
1–2 Tage Schulung
300–700 €
Grundkenntnisse
TÜV, DEKRA, Handwerkskammer
EFKffT / Elektrofachkraft
Einige Wochen (EFKffT) / 3,5 Jahre (Elektroberuf)
1.000–3.000 € (EFKffT), je nach Umfang
Technisches Grundverständnis
TÜV, IHK, Berufsbildungszentren
Befähigte Person
Mehrtägige bis mehrwöchige Kurse
1.000–2.500 € (ggf. mehr)
Mehrjährige Berufserfahrung + Fachwissen
TÜV, VDMA, ZVEI, DEKRA
Sachverständige (ZÜS)
Mehrjährige Ausbildung und Erfahrung (Ingenieurstudium)
Die genannten Kosten und Zeitangaben sind Beispiele, die je nach Region, Schulungsanbieter und Vorkenntnissen variieren können.
Wert der Qualifizierung für Unternehmen und Mitarbeitende
Erhöhte Betriebssicherheit: Qualifiziertes Personal erkennt Gefahren schneller und kann präventive Maßnahmen ergreifen. Dies senkt Ausfallzeiten und erhöht die Verfügbarkeit der Aufzugsanlage.
Rechtliche Sicherheit: Durch geschultes Personal und nachweisbare Qualifikationen stellt das Unternehmen sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Dies ist im Falle einer behördlichen Kontrolle oder eines Unfalls von erheblichem Vorteil.
Kosten- und Zeitersparnis: Mit eigenem geschulten Personal können einfache Wartungs- und Reparaturarbeiten schneller durchgeführt werden, ohne externe Dienstleister aufwendiger beauftragen zu müssen.
Verbesserte Mitarbeitendenbindung: Die Investition in Weiterbildungen steigert die Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeitenden. Diese sehen in der Qualifizierung eine Wertschätzung und höhere Aufstiegschancen.
Wichtige Aspekte und sonstige Hinweise
Regelmäßige Fortbildungen:Technik, Normen und Vorschriften unterliegen einem kontinuierlichen Wandel. Regelmäßige Schulungen und Auffrischungskurse sind daher unerlässlich.
Dokumentation: Alle Prüfungen, Wartungsarbeiten und Schulungsnachweise müssen sorgfältig dokumentiert werden. Dies dient sowohl dem Nachweis gegenüber Behörden als auch der internen Qualitätssicherung.
Gefährdungsbeurteilung: Betreiber sind verpflichtet, vor der Inbetriebnahme und regelmäßig während des Betriebs Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Hierbei muss das Fachpersonal eingebunden sein, um die richtigen Schutzmaßnahmen zu definieren.
Notfallkonzepte: Ein wesentliches Thema bei Aufzügen sind Notbefreiungen und das Vorgehen bei Ausfällen. Auch hierzu benötigt man geschultes Personal, das Gefahren reduziert und Personen schnell aus der Kabine befreien kann.
Koordination mit externen Dienstleistern: Selbst wenn viele Tätigkeiten im eigenen Haus durchgeführt werden können, so sind z. B. Hauptprüfungen weiterhin nur durch zugelassene Sachverständige erlaubt. Eine enge Zusammenarbeit mit diesen Stellen ist daher unvermeidlich.