Rechtssicherer, betriebsfähiger und dokumentierter Start in den Anlagenbetrieb gemäß BetrSichV, TRBS und DIN EN 81
Die Inbetriebnahme einer Aufzugsanlage ist kein rein technischer Vorgang – sie ist ein rechtlich regulierter, sicherheitsrelevanter und organisatorisch komplexer Prozess, der eine Vielzahl von Vorschriften, Beteiligten und Prüfschritten umfasst. Erst mit der Abnahme durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) darf eine Aufzugsanlage in Betrieb genommen und im Personen- oder Lastbetrieb genutzt werden. Der Betreiber trägt die Verantwortung für die sichere Nutzung ab dem ersten Betriebstag – einschließlich Gefährdungsbeurteilung, Notruforganisation und technischer Dokumentation. Die strukturierte Vorbereitung und Durchführung der Inbetriebnahme ist daher ein zentraler Schritt für den rechtssicheren und wirtschaftlichen Betrieb der Aufzugsanlage.
Die Inbetriebnahme ist der Übergang vom Bau in den Betrieb – sie muss systematisch vorbereitet, dokumentiert und durch eine ZÜS abgenommen werden. Nur so ist der Betreiber haftungsfrei und die Anlage sicher nutzbar.