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Mustergefährdungsbeurteilung Aufzug

Facility Management: Aufzugsmanagement » Strategie » Betreiberpflichten » Mustergefährdungsbeurteilung

Mustergefährdungsbeurteilung Aufzugsanlage

Mustergefährdungsbeurteilung Aufzugsanlage

Diese Mustergefährdungsbeurteilung für eine Aufzugsanlage beschreibt die wesentlichen Gefahrenquellen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen im technischen und organisatorischen Bereich. Die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften (BetrSichV, TRBS, DIN EN 81, GEG) und die konsequente Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen minimieren das Risiko für die Gesundheit und Sicherheit aller Personen, die den Aufzug nutzen oder im Rahmen von Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten damit in Kontakt kommen. Eine regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen und eine laufende Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung sind unabdingbar, um dauerhaft ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zweck der Gefährdungsbeurteilung

Zweck der Gefährdungsbeurteilung

Diese Mustergefährdungsbeurteilung dient dazu, alle relevanten Gefährdungen bei Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung einer Aufzugsanlage (Personenaufzug bzw. Personen-/Lastenaufzug) in einem Industrieunternehmen in Deutschland zu erfassen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Dabei werden die gesetzlichen und normativen Anforderungen (insbesondere BetrSichV, TRBS, DIN EN 81, GEG, EN 81-20, EN 81-50 etc.) sowie unternehmensinterne Bestimmungen berücksichtigt.

Geltungsbereich

Die Gefährdungsbeurteilung gilt für sämtliche Personen- und Personen-/Lastenaufzüge, die in Verwaltungsbereichen und ggf. auch an Produktionsnähe in Industrieunternehmen betrieben werden. Sie umfasst sowohl die technischen Aspekte der Aufzugsanlage als auch die organisatorischen Maßnahmen und Verhaltensanweisungen für Betreiber, Beschäftigte sowie Wartungs- und Prüfpersonal.

Anzahl und Art der Aufzüge

  • Personenaufzüge (ggf. kombiniert für Lastentransport) gemäß Vorgaben des Bauherrn/Betreibers.

  • Tragfähigkeit und Kabinengröße (b/h) in Anlehnung an max. 3,0 Tonnen (1.500 mm / 3.000 mm), sofern eine kombinierte Personen-/Lastennutzung erfolgt.

Aufstellungsort

  • Aufzüge befinden sich in Verwaltungsbereichen, ggf. angrenzend an Produktionsbereiche.

  • Schachtaufbau mehrstöckig (Untergeschosse, Zwischenebenen) zur Personen- und Lastenbeförderung.

Technische Haupteigenschaften

  • Frequenzgeregelter, getriebeloser Treibscheibenantrieb (Synchronmotor).

  • Brandfallsteuerung (statisch, teildynamisch oder dynamisch) entsprechend Brandschutzkonzept.

  • Schachtentrauchungssystem (GEG-Kit) zur Rauchableitung und Be-/Entlüftung des Fahrstuhlschachtes.

  • Barrierefreiheit gemäß Normen (DIN EN 81-70, ggf. DIN 18040).

  • Steuerung über Mikrocomputer mit Diagnose- und Notrufeinrichtungen.

Nutzung / Fahrten

  • Auslegung für ca. 200.000 Fahrten pro Jahr (Personenaufzug) und 400.000 Türbewegungen pro Jahr.

  • Vorrangige Nutzung für Personen, zeitweise Lasten (max. 3,0 Tonnen).

Besonderheiten

  • Kabinenausführung in Edelstahl gebürstet (Asturians Satin).

  • Rammschutz für Lastentransporte in mind. 2 Höhen in der Kabine.

  • Berücksichtigung von Krankenliegentransport, sofern gefordert.

  • Notausstiege nach Vorschrift (DIN EN 81-21, TRBS 1121) bei größeren Höhenabständen.

Relevante Vorschriften und Normen

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere TRBS 3121 (Betrieb von Aufzugsanlagen) und TRBS 1111 (Gefährdungsbeurteilung)

  • DIN EN 81-Reihe (z. B. EN 81-20, EN 81-50, EN 81-21, EN 81-70, EN 81-73)

  • Richtlinie 2014/33/EU (Aufzugsrichtlinie), ggf. in Verbindung mit der Maschinenrichtlinie

  • DGUV Vorschriften/Regeln (z. B. DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8)

  • Gebäudeenergiegesetz (GEG) bezüglich Entlüftung/Entrauchung

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

  • Brandschutzkonzept des Unternehmens und geltende Landesbauordnungen

Mechanische Gefährdungen

  • Einklemmen oder Quetschen zwischen Aufzugstüren und Schachtwänden.

  • Quetsch- oder Scherstellen an Antriebskomponenten (z. B. Türen, Führungsschienen, Gegengewicht).

  • Absturz von Personen beim Betreten/Verlassen der Kabine oder bei Wartungsarbeiten (offene Schachtzugänge).

  • Unkontrollierte Bewegungen des Aufzugs bei Ausfall der Steuerung oder der Bremse.

Elektrische Gefährdungen

  • Direkter Kontakt mit unter Spannung stehenden Bauteilen (Steuerung, Antrieb).

  • Fehlerhafte elektrische Installation oder Isolationsfehler.

  • Ausfall der Notruf- und Beleuchtungseinrichtungen bei Stromausfall, falls keine redundanten Systeme vorhanden sind.

Brand- und Explosionsgefährdungen

  • Brandgefahr durch technische Defekte im Antrieb oder in der Steuerung.

  • Entstehung und Ausbreitung von Rauch im Aufzugsschacht.

  • Unzureichende Entrauchung bei Brandfall, wenn Rauchableitungssystem (GEG-Kit) nicht ordnungsgemäß funktioniert.

Gefährdungen durch mangelnde Ergonomie / Barrierefreiheit

  • Beschwerliches Ein- und Aussteigen für Personen mit eingeschränkter Mobilität, wenn Kabine oder Türbreiten nicht ausreichend bemessen sind.

  • Fehlende Handläufe, unzureichende Beleuchtung, unklare Beschriftungen.

Psychische Belastungen

  • Angst oder Panik bei ungewohnten Aufzugsfahrten, besonders in engen oder schlecht beleuchteten Kabinen.

  • Stresssituationen bei Notfall- und Evakuierungsvorgängen.

Organisation und Verhalten

  • Unbefugte Nutzung des Aufzugs für Lasten, die das zulässige Gesamtgewicht überschreiten.

  • Fehlbedienungen, z. B. Versperren oder Manipulieren der Aufzugstüren.

  • Unzureichendes Sicherheitsbewusstsein bei Wartungs- und Reparaturarbeiten im Schachtbereich.

Sonstige Gefährdungen

  • Ausrutschen/Stolpern auf rutschigen Kabinenböden oder bei Reinigungsarbeiten.

  • Gesundheitsgefahren durch Feinstäube oder Verschmutzungen im Schacht (Wartungs- und Revisionsarbeiten).

Aufzugsanlage nach DIN EN 81

  • Verwendung geprüfter und zertifizierter Komponenten, u. a. Türen, Antrieb, Geschwindigkeitsbegrenzer, Sicherheitsbremsen.

  • Schachtentrauchungssystem (GEG-Kit) mit Rauchansaugsystem, Jalousieklappen und Temperatur-/Zeit-Steuerung zur sicheren Entrauchung.

  • Kabinenüberwachung durch Lichtvorhang (ab 50 mm bis ca. 1.800 mm Höhe).

  • Rammschutzleisten in mindestens zwei Höhen bei kombinierter Personen-/Lastennutzung.

Elektrische Sicherheit

  • Schaltschränke, Steuerungseinheiten und Antriebskammern nach VDE-Vorschriften installieren.

  • Fehlerstromschutzschalter (RCD) bzw. Leitungsschutzschalter (LS) in der Zuleitung.

  • Notstromversorgung (Batterie-/USV-System) für Beleuchtung, Notruf und Türöffnung bei Netzausfall.

  • Periodische Prüfungen der ortsfesten elektrischen Anlagen.

Brand- und Explosionsschutz

  • Umsetzung des Brandschutzkonzeptes und Installation einer Brandfallsteuerung (evtl. dynamische Brandfallsteuerung).

  • Rauchmelder innerhalb des Schachtes (RAS-System) und Aufschaltung auf die Brandmeldeanlage (BMA).

  • Feuerwiderstandsfähige Schachttüren (mind. E 120) nach DIN EN 81-58.

  • Evakuierungsfunktion (Fahrt in definierte Haltestelle, Türöffnung) bei Brandmeldung.

Kabine und Zugänge

  • Barrierefreie Ausgestaltung (DIN EN 81-70) mit Handläufen, ausreichend Türbreiten und einer rutschfesten Bodenausführung.

  • Schachttüren mit kontrolliertem Türantrieb (kein Spindel-/Kurbelantrieb).

  • Haltestellen-Tableaus mit gut erkennbaren und tastbaren Bedienelementen (taktil, akustisch).

Sicherer Wartungsbereich

  • Ausreichende Schachtbeleuchtung (DIN EN 81) und Schachtgrubenleiter.

  • Abschließbare Revisions- und Wartungstafeln (Hauptschalter, Notbetätigung der Bremse).

  • Doppelsteckdose in der Schachtgrube für Arbeitsgeräte der Wartungsfirma.

  • Montagegerüst (falls erforderlich) für sichere Installation und Reparaturarbeiten.

Betriebsanweisung

  • Erstellen von Betriebsanweisungen für die Aufzugsnutzung (Personen, Lasten) und Wartungsarbeiten.

  • Aushang von Hinweisschildern („Aufzug im Brandfall nicht benutzen“) in deutscher und englischer Sprache.

  • Festlegen von Verantwortlichkeiten für Betrieb, Kontrolle und Prüfungen.

Einweisung und Schulung

  • Regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten, vor allem des Wartungs- und Rettungspersonals.

  • Vermitteln von Verhalten bei Störungen, Notrufen und Brandfällen (Evakuierungsablauf).

  • Spezielle Schulungen für Reinigungskräfte, die im Aufzugsschacht (z. B. in der Schachtgrube) arbeiten.

Zugriffsbeschränkungen

  • Nutzungsbegrenzung für bestimmte Lasten (z. B. keine Chemikalien, größere Maschinenkomponenten) ohne Prüf- und Genehmigungsverfahren.

  • Nur autorisiertes Fachpersonal darf Wartung und Reparatur durchführen.

  • Schlüsselschalter oder Kartenlesegeräte für besondere Betriebsarten (Feuerwehr, Servicefahrten).

Instandhaltung und Prüfung

  • Festlegung regelmäßiger Prüf- und Wartungsintervalle (z. B. Haupt- und Zwischenprüfungen nach BetrSichV und DIN EN 81).

  • Führen eines Prüfbuches/Anlagendossiers (Dokumentation von Wartungsarbeiten, Prüfungen, Störungsbehebungen).

  • Regelmäßige Überprüfung der Notrufeinrichtung und Sprechverbindungen.

Notfallmanagement

  • Durchführung von Notfallübungen (Personenbefreiung aus dem Aufzug, Brandfall) in Abstimmung mit Sicherheits- und Brandschutzbeauftragten.

  • Definition von Sammelstellen und Evakuierungswegen im Brandfall.

  • Sicherstellung ständiger Erreichbarkeit der Notrufzentrale bzw. des zuständigen Sicherheitsdienstes.

Beurteilung des Restrisikos

Durch die oben genannten technischen und organisatorischen Maßnahmen wird das Gefährdungspotenzial bei ordnungsgemäßer Benutzung und Wartung der Aufzugsanlage erheblich reduziert.

Restrisiken im Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz

  • Menschliches Fehlverhalten (z. B. Missbrauch der Notrufeinrichtung, überhöhte Lastaufnahme, Blockieren von Türen).

  • Technische Defekte (Ausfall sicherheitsrelevanter Komponenten, Steuerung, Bremse) trotz regelmäßiger Wartung nie vollständig auszuschließen.

  • Versagen externer Faktoren (z. B. Stromausfall, Naturgewalten), bei denen die vorgesehenen Notfallkonzepte greifen müssen.

Eine fortlaufende Prüfung der Wirksamkeit aller Schutzmaßnahmen sowie die konsequente Durchführung von Unterweisungen und Wartungen ist erforderlich, um das Restrisiko auf ein Minimum zu reduzieren.

Arbeitgeber / Betreiber

  • Übergeordnete Verantwortung für die Sicherheit der Aufzugsanlage.

  • Sicherstellung von Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, Unterweisungen und Prüfungen.

Fachkundige Personen / Aufzugswart

  • Durchführung und Koordination von Wartung, Instandhaltung und Prüfungen.

  • Dokumentation aller Arbeiten im Prüfbuch.

  • Meldung von Mängeln und Störungen an den Betreiber.

Sicherheitsfachkraft / Brandschutzbeauftragte

  • Beratung bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.

  • Mitwirkung bei Schulungs- und Unterweisungskonzepten.

  • Kontrolle der Umsetzung von Brandschutz- und Evakuierungsvorschriften.

Beschäftigte und Nutzende

  • Einhaltung der Anweisungen zur sicheren Nutzung der Aufzüge.

  • Melden von Störungen, Schäden oder Unfällen.

  • Nichtbefahren von Aufzugsschächten ohne Befugnis und besondere Sicherung.

Überprüfung und Aktualisierung

  • Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig (mindestens einmal jährlich) sowie bei wesentlichen Veränderungen (Umbau, Nutzungsänderungen, neue gesetzliche Vorschriften) zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen.

  • Ergebnisse der Prüfungen werden dokumentiert und sicher aufbewahrt.

  • Alle Änderungen an der Aufzugsanlage oder dem Gebäude, die die Sicherheit beeinflussen, sind sofort in die Gefährdungsbeurteilung einzupflegen.